DE19940949C1 - Einschieblängenlehre - Google Patents
EinschieblängenlehreInfo
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Abstract
Die Erfindung betrifft eine Einschieblängenlehre zur Feststellung der abmessungsabhängigen ordnungsgemäßen Einschieblänge an einem Leitungsrohr, das zur Herstellung einer unlösbaren Rohrverbindung in ein Preßfittingelement bis zur markierten Einschieblänge eingeschoben wird, bestehend aus einem mit der Hand zu greifenden Körper, auf dem entsprechend zu den von der Norm vorgeschriebenen Nennweiten der Leitungsrohre unterschiedliche Maßverkörperungen angeordnet sind, deren innenseitiges Ende den Anschlag für das zu vermessende Leitungsrohr bildet. Dabei ist der Körper als rechteckiges Flachteil (1, 1', 1'') geringer Dicke (2) ausgebildet, auf dem als Maßverkörperung jeweils zwei parallel liegende Schlitze (3, 3', 11, 11', 18, 19) angeordnet sind, deren Abstand (6) zueinander oder deren Abstand (14, 15) zu einer der beiden parallel dazu liegenden Außenkanten (16, 17) der Nennweite des Leitungsrohres (7) und deren Längserstreckung (5) der geforderten Einschieblänge entspricht und deren Breite (9) immer etwas größer als die Wanddicke (10) des zu vermessenden Leitungsrohres (7).
Description
Die Erfindung betrifft eine Einschieblängenlehre zur Feststellung der
abmessungsabhängigen ordnungsgemäßen Einschieblänge an einem Leitungsrohr,
das zur Herstellung einer unlösbaren Rohrpreßverbindung in ein Preßfittingelement
bis zur markierten Einschieblänge eingeschoben wird, gemäß dem Oberbegriff des
Patentanspruches 1.
Die Herstellung einer unlösbaren Rohrpreßverbindung ist bekannt (siehe Prospekt der
Mannesmann Preßfitting GmbH, Mannesmann Pressfitting-System Sanitär, Ausgabe
8/94). Diese bekannte Rohrpreßverbindung besteht aus einem Preßfittingelement,
das je nach Ausbildung als Bogen oder T-Stück oder Muffe oder Übergangsstück
mindestens einen im Längsquerschnitt wulstartig ausgebildeten, einen Dichtring
aufnehmenden Bereich aufweist und daran sich ein in Längsrichtung erstreckender
zylindrisch ausgebildeter Bereich anschließt. Am Ende der Erstreckung dieses
zylindrischen Bereiches ist eine radial nach innen sich erstreckende sickenförmige
Vertiefung angepreßt, die als Anschlag für das einschiebbare, glattendige,
dünnwandige Leitungsrohr dient. Mittels eines mindestens zwei Preßbacken
aufweisenden Preßwerkzeuges wird das wulstartige Ende des Preßfittingelementes
plastisch und der darin eingeschlossene Dichtring elastisch verformt. Zusätzlich wird
mit dem gleichen Preßvorgang im zylindrischen Bereich des Preßfittingelementes in
unmittelbarer Nähe des wulstförmigen Endes eine sickenförmige Vertiefung plastisch
angepreßt, die auch das darunterliegende, eingeschobene Leitungsrohr miterfaßt.
Der nur elastisch verformte Dichtring übernimmt bei diesem Verbindungssystem die
Dichtfunktion, während die angepreßte sickenförmige Vertiefung die durch den
Innendruck entstehenden Längskräfte sowie einen Teil der Momente aufnimmt. Auf
Seite 13 und 14 des Prospektes wird darauf hingewiesen, daß für eine sichere
Preßverbindung die richtige Einschieblänge für das Leitungsrohr von wesentlicher
Bedeutung ist. Dabei wird unter "richtiger Einschieblänge" verstanden, daß vor dem
Verpressen das Leitungsrohr unter leichtem Drehen und gleichzeitigem Drücken in
axialer Richtung bis zum durch die sickenartige Vertiefung des Preßfittingelementes
sich ergebenden Anschlag eingeschoben werden soll. Eine zuvor angebrachte
Markierung auf dem Leitungsrohr dient dabei als Kontrolle.
Als Hilfestellung zur Feststellung der ordnungsgemäßen Einschieblänge an einem
Leitungsrohr sind sogenannte Einschieblängenlehren entwickelt worden (siehe
Technische Information: "Montage- und Einbauanweisung für das MAPRESS
Preßfitting-System", November 1998, Seite 30). Dabei handelt es sich um einen mit
der Hand zu greifenden Körper, auf dem entsprechend zu den von der Norm
vorgeschriebenen Nennabmessungen der Leitungsrohre verschiedene
Maßverkörperungen angeordnet sind, deren innenseitiges Ende den Anschlag für das
zu vermessende Leitungsrohr bildet.
Nachteilig bei den bekannten Einschieblängenlehren ist die Größe und der
Kostenaufwand für deren Herstellung. Der erstgenannte Nachteil ist dann von
Bedeutung, wenn die Feststellung der ordnungsgemäßen Einschieblänge an einer
schon an der Wand verlegten Leitung erforderlich ist. Im Regelfall reicht dann oft der
schmale Freiraum zwischen Wand und Leitungsrohr nicht mehr, um die
Einschieblängenlehre anbringen zu können.
Aufgabe der Erfindung ist es deshalb, eine Einschieblängenlehre zu entwickeln, die
hinsichtlich der räumlichen Erstreckung klein und handlich ist und deren
Herstellkosten niedrig sind.
Diese Aufgabe wird ausgehend vom Oberbegriff in Verbindung mit den
kennzeichnenden Merkmalen des Anspruches 1 gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen
sind jeweils Gegenstand von Unteransprüchen.
Lösungsgemäß ist der Körper als rechteckiges Flachteil geringer Dicke ausgebildet.
Geringe Dicke bedeutet in diesem Fall nur einige Millimeter. Auf dem Flachteil sind als
Maßverkörperung parallel liegende Schlitze angeordnet, deren Abstand zueinander
oder deren Abstand zu einer der beiden parallel dazu liegenden Außenkanten der
Nennweite des zu vermessenden Leitungsrohres und deren Längserstreckung der
geforderten Einschieblänge entspricht. Die Breite der Schlitze ist immer etwas größer
als die Nennwanddicke des zu vermessenden Leitungsrohres, so daß das Flachteil
problemlos auf den Stirnseitenbereich des Leitungsrohres aufgeschoben werden
kann. Vorteilhaft dabei ist, daß das Flachteil auch gedreht und somit als Markierhilfe
genutzt werden kann. Um nicht eine Vielzahl von Flachteilen benutzen zu müssen,
sind die von der Norm vorgeschriebenen Nennweiten im Bereich von 12 bis 54 mm
alle auf einem einzigen Flachteil angeordnet. Die Anordnung selber kann
unterschiedlich sein, wobei im Regelfall die kleinere Nennweite in einer größeren
Nennweite eingeschachtelt ist. Eng beieinanderliegende Nennweiten wie z. B. 15
und 18 mm, deren Einschieblänge gleich groß ist, werden zu einer Maßverkörperung
zusammengefaßt, indem die Schlitzbreite entsprechend gewählt wird. Auch eine
versetzte Anordnung der Nennweiten zueinander kann von Vorteil sein.
Das Flachteil kann aus Metall oder Plastik hergestellt sein. Damit ein leichtes
Auffinden der gesuchten Nennweite möglich ist, ist das jeweilige Nennweitenmaß auf
dem Flachteil eingraviert.
Anhand dreier Ausführungsbeispiele wird die erfindungsgemäß ausgebildete
Einschieblängenlehre näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1a eine Draufsicht einer erfindungsgemäß ausgebildeten
Einschieblängenlehre,
Fig: 1b eine Seitenansicht;
Fig: 2a, b wie Fig. 1a, b, aber ein zweites Ausführungsbeispiel;
Fig: 3 einen Längsschnitt durch ein Leitungsrohr mit einer eingeschobenen
Einschieblängenlehre und
Fig. 4a, b wie Fig. 1a, b, aber ein drittes Ausführungsbeispiel.
In Fig. 1a, b ist in einer Draufsicht und in einer Seitenansicht eine erfindungsgemäß
ausgebildete Einschieblängenlehre dargestellt. Sie ist als rechteckiges Flachteil 1
ausgebildet mit einer geringen Dicke 2 von nur einigen Millimetern. Die
Maßverkörperung für die geforderte Einschieblänge wird gebildet durch jeweils zwei
parallel liegende Schlitze 3, 3', die sich von jeweils einer Seitenfläche 4, 4' aus in den
mittleren Bereich des Flachteiles 1 erstrecken. Die Länge 5 der Schlitze 3, 3'
entspricht der geforderten Einschieblänge, während der Abstand 6 zueinander der
Nennweite des zu vermessenden Leitungsrohres (Fig. 3) entspricht.
Im Sinne einer benutzerfreundlichen Anwendung sind auf einem Flachteil 1 alle in der
Norm vorgegebenen Nennweiten als Maßverkörperung angebracht. Es beginnt mit
der kleinsten Nennweite 12 mm und endet mit der größten Nennweite 54 mm. Bei eng
nebeneinander liegenden Nennweiten, wie z. B. 15 und 18 mm bietet es sich an,
diese zu einer Maßverkörperung zusammenzufassen, zumal die Einschieblänge 8 für
beide Nennweiten 15 und 18 mm gleich ist. Im Regelfall wird man die jeweils kleinere
Nennweite in eine größere Nennweite ineinanderschachteln. Beispielsweise die
Nennweite 12 mm in Nennweite 22 mm oder die Nennweite 22 mm in die Nennweite 35 mm. Die Breite
9 der Schlitze 3, 3' ist zur Erleichterung des Einschiebens des Leitungsrohres 7 immer
etwas größer als die Wanddicke 10 des Leitungsrohres 7 (siehe auch Fig. 3). Zum
leichteren Auffinden der gesuchten Maßverkörperung sind die jeweiligen Nennweiten
in Kurzform auf dem Flachteil 1 eingraviert.
In den Fig. 2a, b ist ein zweites Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäß
ausgebildeten Einschieblängenlehre dargestellt. Das Flachteil 1' unterscheidet sich
nur in der Anordnung der Maßverkörperung. Beispielsweise ist die Maßverkörperung
für die Nennweiten 15 und 18 mm versetzt zur Maßverkörperung für die Nennweite 42 mm
angeordnet. Dieses Beispiel soll verdeutlichen, daß es eine Vielzahl von
Möglichkeiten gibt, die benötigten Maßverkörperungen auf dem Flachteil 1, 1'
anzuordnen.
Fig. 3 zeigt die praktische Anwendung einer erfindungsgemäß ausgebildeten
Einschieblängenlehre. Das Flachteil 1 wird für das Beispiel Nennweite 28 mittels der
Schlitze 11, 11' auf den Endbereich des zu vermessenden Leitungsrohres 7
aufgeschoben. Wie schon zuvor erwähnt, ist dieses Aufschieben nur dann ohne
Schwierigkeiten möglich, wenn die Breite der Schlitze 11, 11' etwas größer ist als die
Wanddicke 10 des Leitungsrohres 7. Das innenseitige Ende 12, 12' des jeweiligen
Schlitzpaares 11, 11' bildet den Anschlag für die Stirnseite des Leitungsrohres 7. Die
Stirnfläche der dem Leitungsrohr 7 zugewandten Seite 4 des Flachteiles 1 kann als
Ansatzhilfe für einen Markierstift 13 (hier nur skizzenhaft angedeutet) verwendet
werden. Durch Drehen des Flachteiles 1 kann der Markierstift 13 um das Leitungsrohr
7 herumgeführt werden.
In den Fig. 4a, b ist ein drittes Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäß
ausgebildeten Einschieblängenlehre dargestellt. Das Flachteil 1" unterscheidet sich
nur in der Art der Maßverkörperung. Im Unterschied zu den in Fig. 1a, b und Fig.
2a, b dargestellten Ausführungsbeispielen entspricht die Nennweite dem Abstand 14
bzw. 15 vom jeweiligen Längsschlitz 3 bis zu einer der parallel liegenden
Außenkanten 16, 17 des Flachteils 1". Das vereinfacht die Herstellung des Flachteils,
da je Nennweite nur noch die Anordnung eines Schlitzes 18, 19 erforderlich ist.
Außerdem wird das Flachteil 1" in sich stabiler und kann nicht so leicht durchbrechen.
Claims (8)
1. Einschieblängenlehre zur Feststellung der abmessungsabhängigen
ordnungsgemäßen Einschieblänge an einem Leitungsrohr, das zur Herstellung
einer unlösbaren Rohrverbindung in ein Preßfittingelement bis zur markierten
Einschieblänge eingeschoben wird, bestehend aus einem mit der Hand zu
greifenden Körper, auf dem entsprechend zu den von der Norm
vorgeschriebenen Nennweiten der Leitungsrohre unterschiedliche
Maßverkörperungen angeordnet sind, deren innenseitiges Ende den Anschlag
für das zu vermessende Leitungsrohr bildet,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Körper als rechteckiges Flachteil (1, 1', 1") geringer Dicke (2)
ausgebildet ist, auf dem als Maßverkörperung jeweils zwei parallel liegende
Schlitze (3, 3', 11, 11', 18, 19) angeordnet sind, deren Abstand (6) zueinander
oder deren Abstand (14, 15) zu einer der beiden parallel dazu liegenden
Außenkanten (16, 17) der Nennweite des Leitungsrohres (7) und deren
Längserstreckung (5) der geforderten Einschieblänge entspricht und deren
Breite (9) immer etwas größer ist als die Wanddicke (10) des zu vermessenden
Leitungsrohres (7).
2. Einschieblängenlehre nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß auf dem Flachteil (1, 1', 1") alle von der Norm vorgeschriebenen
Nennweiten angeordnet sind.
3. Einschieblängenlehre nach Anspruch 1 und 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß auf dem Flachteil (1, 1', 1") zwei getrennt liegende Gruppen von
Nennweiten angeordnet sind, deren parallel liegende Schlitze (3, 3', 11, 11', 18,
19) sich von zwei einander gegenüberliegenden Längsseiten (4, 4) des
Flachteiles (1, 1', 1") erstrecken.
4. Einschieblängenlehre nach einem der Ansprüche 1-3,
dadurch gekennzeichnet,
daß für eng beieinanderliegende Nennweiten, deren Einschieblänge gleich ist,
diese durch eine Vergrößerung der Breite (9) der Schlitze zu einer
Maßverkörperung zusammengefaßt sind.
5. Einschieblängenlehre nach einem der Ansprüche 1-4,
dadurch gekennzeichnet,
daß die jeweils kleinere Nennweite in einer größeren Nennweite
eingeschachtelt ist.
6. Einschieblängenlehre nach einem der Ansprüche 1-5,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Nennweiten versetzt zueinander angeordnet sind.
7. Einschieblängenlehre nach einem der Ansprüche 1-6,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Flachteil (1, 1', 1") aus Metall ist.
8. Einschieblängenlehre nach einem der Ansprüche 1-7,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Flachteil (1, 1', 1") aus Kunststoff ist.
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| DE1999140949 DE19940949C1 (de) | 1999-08-20 | 1999-08-20 | Einschieblängenlehre |
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Citations (2)
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| DE9312808U1 (de) * | 1993-08-26 | 1993-10-28 | Novopress GmbH Pressen und Presswerkzeuge & Co KG, 41460 Neuss | Meßgerät zur Erfassung der Einschubtiefe bei einer Rohrverbindung |
| DE19520889A1 (de) * | 1995-06-08 | 1996-12-12 | Novopress Gmbh | Verfahren und Meßgerät zur Erfassung der Einschubtiefe in einer Rohrverbindung |
-
1999
- 1999-08-20 DE DE1999140949 patent/DE19940949C1/de not_active Expired - Fee Related
Patent Citations (2)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE9312808U1 (de) * | 1993-08-26 | 1993-10-28 | Novopress GmbH Pressen und Presswerkzeuge & Co KG, 41460 Neuss | Meßgerät zur Erfassung der Einschubtiefe bei einer Rohrverbindung |
| DE19520889A1 (de) * | 1995-06-08 | 1996-12-12 | Novopress Gmbh | Verfahren und Meßgerät zur Erfassung der Einschubtiefe in einer Rohrverbindung |
Non-Patent Citations (2)
| Title |
|---|
| MANNESMANN AG: Mannesmann Preßfitting-System/ Sanitär, 1994, Ausg. 8, S. 1-24 * |
| MANNESMANN AG: Technische Information, Montage und Einbauanweisung für das mapress Preßfitting- System, 1998, S. 30 * |
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