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DE19940949C1 - Einschieblängenlehre - Google Patents

Einschieblängenlehre

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DE19940949C1
DE19940949C1 DE1999140949 DE19940949A DE19940949C1 DE 19940949 C1 DE19940949 C1 DE 19940949C1 DE 1999140949 DE1999140949 DE 1999140949 DE 19940949 A DE19940949 A DE 19940949A DE 19940949 C1 DE19940949 C1 DE 19940949C1
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DE
Germany
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gauge according
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Application number
DE1999140949
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English (en)
Inventor
Jens Speckemeyer
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Mapress GmbH and Co KG
Original Assignee
Mapress GmbH and Co KG
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Publication date
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Expired - Fee Related legal-status Critical Current

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    • GPHYSICS
    • G01MEASURING; TESTING
    • G01BMEASURING LENGTH, THICKNESS OR SIMILAR LINEAR DIMENSIONS; MEASURING ANGLES; MEASURING AREAS; MEASURING IRREGULARITIES OF SURFACES OR CONTOURS
    • G01B3/00Measuring instruments characterised by the use of mechanical techniques
    • G01B3/22Feeler-pin gauges, e.g. dial gauges
    • G01B3/28Depth gauges

Landscapes

  • Physics & Mathematics (AREA)
  • General Physics & Mathematics (AREA)
  • Length-Measuring Instruments Using Mechanical Means (AREA)

Abstract

Die Erfindung betrifft eine Einschieblängenlehre zur Feststellung der abmessungsabhängigen ordnungsgemäßen Einschieblänge an einem Leitungsrohr, das zur Herstellung einer unlösbaren Rohrverbindung in ein Preßfittingelement bis zur markierten Einschieblänge eingeschoben wird, bestehend aus einem mit der Hand zu greifenden Körper, auf dem entsprechend zu den von der Norm vorgeschriebenen Nennweiten der Leitungsrohre unterschiedliche Maßverkörperungen angeordnet sind, deren innenseitiges Ende den Anschlag für das zu vermessende Leitungsrohr bildet. Dabei ist der Körper als rechteckiges Flachteil (1, 1', 1'') geringer Dicke (2) ausgebildet, auf dem als Maßverkörperung jeweils zwei parallel liegende Schlitze (3, 3', 11, 11', 18, 19) angeordnet sind, deren Abstand (6) zueinander oder deren Abstand (14, 15) zu einer der beiden parallel dazu liegenden Außenkanten (16, 17) der Nennweite des Leitungsrohres (7) und deren Längserstreckung (5) der geforderten Einschieblänge entspricht und deren Breite (9) immer etwas größer als die Wanddicke (10) des zu vermessenden Leitungsrohres (7).

Description

Die Erfindung betrifft eine Einschieblängenlehre zur Feststellung der abmessungsabhängigen ordnungsgemäßen Einschieblänge an einem Leitungsrohr, das zur Herstellung einer unlösbaren Rohrpreßverbindung in ein Preßfittingelement bis zur markierten Einschieblänge eingeschoben wird, gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruches 1.
Die Herstellung einer unlösbaren Rohrpreßverbindung ist bekannt (siehe Prospekt der Mannesmann Preßfitting GmbH, Mannesmann Pressfitting-System Sanitär, Ausgabe 8/94). Diese bekannte Rohrpreßverbindung besteht aus einem Preßfittingelement, das je nach Ausbildung als Bogen oder T-Stück oder Muffe oder Übergangsstück mindestens einen im Längsquerschnitt wulstartig ausgebildeten, einen Dichtring aufnehmenden Bereich aufweist und daran sich ein in Längsrichtung erstreckender zylindrisch ausgebildeter Bereich anschließt. Am Ende der Erstreckung dieses zylindrischen Bereiches ist eine radial nach innen sich erstreckende sickenförmige Vertiefung angepreßt, die als Anschlag für das einschiebbare, glattendige, dünnwandige Leitungsrohr dient. Mittels eines mindestens zwei Preßbacken aufweisenden Preßwerkzeuges wird das wulstartige Ende des Preßfittingelementes plastisch und der darin eingeschlossene Dichtring elastisch verformt. Zusätzlich wird mit dem gleichen Preßvorgang im zylindrischen Bereich des Preßfittingelementes in unmittelbarer Nähe des wulstförmigen Endes eine sickenförmige Vertiefung plastisch angepreßt, die auch das darunterliegende, eingeschobene Leitungsrohr miterfaßt. Der nur elastisch verformte Dichtring übernimmt bei diesem Verbindungssystem die Dichtfunktion, während die angepreßte sickenförmige Vertiefung die durch den Innendruck entstehenden Längskräfte sowie einen Teil der Momente aufnimmt. Auf Seite 13 und 14 des Prospektes wird darauf hingewiesen, daß für eine sichere Preßverbindung die richtige Einschieblänge für das Leitungsrohr von wesentlicher Bedeutung ist. Dabei wird unter "richtiger Einschieblänge" verstanden, daß vor dem Verpressen das Leitungsrohr unter leichtem Drehen und gleichzeitigem Drücken in axialer Richtung bis zum durch die sickenartige Vertiefung des Preßfittingelementes sich ergebenden Anschlag eingeschoben werden soll. Eine zuvor angebrachte Markierung auf dem Leitungsrohr dient dabei als Kontrolle.
Als Hilfestellung zur Feststellung der ordnungsgemäßen Einschieblänge an einem Leitungsrohr sind sogenannte Einschieblängenlehren entwickelt worden (siehe Technische Information: "Montage- und Einbauanweisung für das MAPRESS Preßfitting-System", November 1998, Seite 30). Dabei handelt es sich um einen mit der Hand zu greifenden Körper, auf dem entsprechend zu den von der Norm vorgeschriebenen Nennabmessungen der Leitungsrohre verschiedene Maßverkörperungen angeordnet sind, deren innenseitiges Ende den Anschlag für das zu vermessende Leitungsrohr bildet.
Nachteilig bei den bekannten Einschieblängenlehren ist die Größe und der Kostenaufwand für deren Herstellung. Der erstgenannte Nachteil ist dann von Bedeutung, wenn die Feststellung der ordnungsgemäßen Einschieblänge an einer schon an der Wand verlegten Leitung erforderlich ist. Im Regelfall reicht dann oft der schmale Freiraum zwischen Wand und Leitungsrohr nicht mehr, um die Einschieblängenlehre anbringen zu können.
Aufgabe der Erfindung ist es deshalb, eine Einschieblängenlehre zu entwickeln, die hinsichtlich der räumlichen Erstreckung klein und handlich ist und deren Herstellkosten niedrig sind.
Diese Aufgabe wird ausgehend vom Oberbegriff in Verbindung mit den kennzeichnenden Merkmalen des Anspruches 1 gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen sind jeweils Gegenstand von Unteransprüchen.
Lösungsgemäß ist der Körper als rechteckiges Flachteil geringer Dicke ausgebildet. Geringe Dicke bedeutet in diesem Fall nur einige Millimeter. Auf dem Flachteil sind als Maßverkörperung parallel liegende Schlitze angeordnet, deren Abstand zueinander oder deren Abstand zu einer der beiden parallel dazu liegenden Außenkanten der Nennweite des zu vermessenden Leitungsrohres und deren Längserstreckung der geforderten Einschieblänge entspricht. Die Breite der Schlitze ist immer etwas größer als die Nennwanddicke des zu vermessenden Leitungsrohres, so daß das Flachteil problemlos auf den Stirnseitenbereich des Leitungsrohres aufgeschoben werden kann. Vorteilhaft dabei ist, daß das Flachteil auch gedreht und somit als Markierhilfe genutzt werden kann. Um nicht eine Vielzahl von Flachteilen benutzen zu müssen, sind die von der Norm vorgeschriebenen Nennweiten im Bereich von 12 bis 54 mm alle auf einem einzigen Flachteil angeordnet. Die Anordnung selber kann unterschiedlich sein, wobei im Regelfall die kleinere Nennweite in einer größeren Nennweite eingeschachtelt ist. Eng beieinanderliegende Nennweiten wie z. B. 15 und 18 mm, deren Einschieblänge gleich groß ist, werden zu einer Maßverkörperung zusammengefaßt, indem die Schlitzbreite entsprechend gewählt wird. Auch eine versetzte Anordnung der Nennweiten zueinander kann von Vorteil sein.
Das Flachteil kann aus Metall oder Plastik hergestellt sein. Damit ein leichtes Auffinden der gesuchten Nennweite möglich ist, ist das jeweilige Nennweitenmaß auf dem Flachteil eingraviert.
Anhand dreier Ausführungsbeispiele wird die erfindungsgemäß ausgebildete Einschieblängenlehre näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1a eine Draufsicht einer erfindungsgemäß ausgebildeten Einschieblängenlehre,
Fig: 1b eine Seitenansicht;
Fig: 2a, b wie Fig. 1a, b, aber ein zweites Ausführungsbeispiel;
Fig: 3 einen Längsschnitt durch ein Leitungsrohr mit einer eingeschobenen Einschieblängenlehre und
Fig. 4a, b wie Fig. 1a, b, aber ein drittes Ausführungsbeispiel.
In Fig. 1a, b ist in einer Draufsicht und in einer Seitenansicht eine erfindungsgemäß ausgebildete Einschieblängenlehre dargestellt. Sie ist als rechteckiges Flachteil 1 ausgebildet mit einer geringen Dicke 2 von nur einigen Millimetern. Die Maßverkörperung für die geforderte Einschieblänge wird gebildet durch jeweils zwei parallel liegende Schlitze 3, 3', die sich von jeweils einer Seitenfläche 4, 4' aus in den mittleren Bereich des Flachteiles 1 erstrecken. Die Länge 5 der Schlitze 3, 3' entspricht der geforderten Einschieblänge, während der Abstand 6 zueinander der Nennweite des zu vermessenden Leitungsrohres (Fig. 3) entspricht.
Im Sinne einer benutzerfreundlichen Anwendung sind auf einem Flachteil 1 alle in der Norm vorgegebenen Nennweiten als Maßverkörperung angebracht. Es beginnt mit der kleinsten Nennweite 12 mm und endet mit der größten Nennweite 54 mm. Bei eng nebeneinander liegenden Nennweiten, wie z. B. 15 und 18 mm bietet es sich an, diese zu einer Maßverkörperung zusammenzufassen, zumal die Einschieblänge 8 für beide Nennweiten 15 und 18 mm gleich ist. Im Regelfall wird man die jeweils kleinere Nennweite in eine größere Nennweite ineinanderschachteln. Beispielsweise die Nennweite 12 mm in Nennweite 22 mm oder die Nennweite 22 mm in die Nennweite 35 mm. Die Breite 9 der Schlitze 3, 3' ist zur Erleichterung des Einschiebens des Leitungsrohres 7 immer etwas größer als die Wanddicke 10 des Leitungsrohres 7 (siehe auch Fig. 3). Zum leichteren Auffinden der gesuchten Maßverkörperung sind die jeweiligen Nennweiten in Kurzform auf dem Flachteil 1 eingraviert.
In den Fig. 2a, b ist ein zweites Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäß ausgebildeten Einschieblängenlehre dargestellt. Das Flachteil 1' unterscheidet sich nur in der Anordnung der Maßverkörperung. Beispielsweise ist die Maßverkörperung für die Nennweiten 15 und 18 mm versetzt zur Maßverkörperung für die Nennweite 42 mm angeordnet. Dieses Beispiel soll verdeutlichen, daß es eine Vielzahl von Möglichkeiten gibt, die benötigten Maßverkörperungen auf dem Flachteil 1, 1' anzuordnen.
Fig. 3 zeigt die praktische Anwendung einer erfindungsgemäß ausgebildeten Einschieblängenlehre. Das Flachteil 1 wird für das Beispiel Nennweite 28 mittels der Schlitze 11, 11' auf den Endbereich des zu vermessenden Leitungsrohres 7 aufgeschoben. Wie schon zuvor erwähnt, ist dieses Aufschieben nur dann ohne Schwierigkeiten möglich, wenn die Breite der Schlitze 11, 11' etwas größer ist als die Wanddicke 10 des Leitungsrohres 7. Das innenseitige Ende 12, 12' des jeweiligen Schlitzpaares 11, 11' bildet den Anschlag für die Stirnseite des Leitungsrohres 7. Die Stirnfläche der dem Leitungsrohr 7 zugewandten Seite 4 des Flachteiles 1 kann als Ansatzhilfe für einen Markierstift 13 (hier nur skizzenhaft angedeutet) verwendet werden. Durch Drehen des Flachteiles 1 kann der Markierstift 13 um das Leitungsrohr 7 herumgeführt werden.
In den Fig. 4a, b ist ein drittes Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäß ausgebildeten Einschieblängenlehre dargestellt. Das Flachteil 1" unterscheidet sich nur in der Art der Maßverkörperung. Im Unterschied zu den in Fig. 1a, b und Fig. 2a, b dargestellten Ausführungsbeispielen entspricht die Nennweite dem Abstand 14 bzw. 15 vom jeweiligen Längsschlitz 3 bis zu einer der parallel liegenden Außenkanten 16, 17 des Flachteils 1". Das vereinfacht die Herstellung des Flachteils, da je Nennweite nur noch die Anordnung eines Schlitzes 18, 19 erforderlich ist. Außerdem wird das Flachteil 1" in sich stabiler und kann nicht so leicht durchbrechen.

Claims (8)

1. Einschieblängenlehre zur Feststellung der abmessungsabhängigen ordnungsgemäßen Einschieblänge an einem Leitungsrohr, das zur Herstellung einer unlösbaren Rohrverbindung in ein Preßfittingelement bis zur markierten Einschieblänge eingeschoben wird, bestehend aus einem mit der Hand zu greifenden Körper, auf dem entsprechend zu den von der Norm vorgeschriebenen Nennweiten der Leitungsrohre unterschiedliche Maßverkörperungen angeordnet sind, deren innenseitiges Ende den Anschlag für das zu vermessende Leitungsrohr bildet, dadurch gekennzeichnet, daß der Körper als rechteckiges Flachteil (1, 1', 1") geringer Dicke (2) ausgebildet ist, auf dem als Maßverkörperung jeweils zwei parallel liegende Schlitze (3, 3', 11, 11', 18, 19) angeordnet sind, deren Abstand (6) zueinander oder deren Abstand (14, 15) zu einer der beiden parallel dazu liegenden Außenkanten (16, 17) der Nennweite des Leitungsrohres (7) und deren Längserstreckung (5) der geforderten Einschieblänge entspricht und deren Breite (9) immer etwas größer ist als die Wanddicke (10) des zu vermessenden Leitungsrohres (7).
2. Einschieblängenlehre nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß auf dem Flachteil (1, 1', 1") alle von der Norm vorgeschriebenen Nennweiten angeordnet sind.
3. Einschieblängenlehre nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß auf dem Flachteil (1, 1', 1") zwei getrennt liegende Gruppen von Nennweiten angeordnet sind, deren parallel liegende Schlitze (3, 3', 11, 11', 18, 19) sich von zwei einander gegenüberliegenden Längsseiten (4, 4) des Flachteiles (1, 1', 1") erstrecken.
4. Einschieblängenlehre nach einem der Ansprüche 1-3, dadurch gekennzeichnet, daß für eng beieinanderliegende Nennweiten, deren Einschieblänge gleich ist, diese durch eine Vergrößerung der Breite (9) der Schlitze zu einer Maßverkörperung zusammengefaßt sind.
5. Einschieblängenlehre nach einem der Ansprüche 1-4, dadurch gekennzeichnet, daß die jeweils kleinere Nennweite in einer größeren Nennweite eingeschachtelt ist.
6. Einschieblängenlehre nach einem der Ansprüche 1-5, dadurch gekennzeichnet, daß die Nennweiten versetzt zueinander angeordnet sind.
7. Einschieblängenlehre nach einem der Ansprüche 1-6, dadurch gekennzeichnet, daß das Flachteil (1, 1', 1") aus Metall ist.
8. Einschieblängenlehre nach einem der Ansprüche 1-7, dadurch gekennzeichnet, daß das Flachteil (1, 1', 1") aus Kunststoff ist.
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Citations (2)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE9312808U1 (de) * 1993-08-26 1993-10-28 Novopress GmbH Pressen und Presswerkzeuge & Co KG, 41460 Neuss Meßgerät zur Erfassung der Einschubtiefe bei einer Rohrverbindung
DE19520889A1 (de) * 1995-06-08 1996-12-12 Novopress Gmbh Verfahren und Meßgerät zur Erfassung der Einschubtiefe in einer Rohrverbindung

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Title
MANNESMANN AG: Mannesmann Preßfitting-System/ Sanitär, 1994, Ausg. 8, S. 1-24 *
MANNESMANN AG: Technische Information, Montage und Einbauanweisung für das mapress Preßfitting- System, 1998, S. 30 *

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