DE19940808A1 - Verfahren zum spanabhebenden Abtragen einer Oberflächenschicht einer Informationsträgerscheibe - Google Patents
Verfahren zum spanabhebenden Abtragen einer Oberflächenschicht einer InformationsträgerscheibeInfo
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Abstract
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum spanabhebenden Abtragen einer Oberflächenschicht einer Informationsträgerscheibe (28) von deren Substratscheibe, wobei Informationsträgerscheiben (28) nacheinander einer Abspanstation (30) mit mindestens einem angetriebenen Abspanwerkzeug (128) zugeführt und die durch Abspanung erhaltenen Substratscheiben (28') von der Abspanstation (30) weiter transportiert werden, indem eine Mehrzahl aufeinander folgender Informationsträgerscheiben (28) auf einem Transportträger (18) durch die Abspanstation (30) hindurch geführt und während des Durchgangs durch die Abspanstation (30) an ihrer transportträger-fernen Seite abgespant werden. Bei diesem Verfahren werden die Informationsträgerscheiben (28) auf einem bewegten und rückseitig gestützten Transportträgerband (18) aufliegend durch die Abspanstation (30) hindurch geführt, wobei auf der transportträger-fernen Seite der Informationsträgerscheiben (28) ein stationäres Andrückfeld (93) reibungsarm anliegt, mittels welchem die jeweilige Informationsträgerscheibe (28) in Hafteingriff mit dem Transportträgerband (18) angedrückt wird, und die Abspanung an der transportträger-fernen Seite der Informationsträgerscheibe (28) durch eine Mehrzahl von Abspanwerkzeugen (128) erfolgt, welche um zum Andrückfeld (93) im wesentlichen orthogonale Drehachsen (R) rotieren.
Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum spanabhebenden Abtragen einer
Oberflächenschicht einer Informationsträgerscheibe von deren Substrat
scheibe, wobei Informationsträgerscheiben nacheinander einer Abspan
station mit mindestens einem angetriebenen Abspanwerkzeug zugeführt und
die durch Abspanung erhaltenen Substratscheiben von der Abspanstation
weitertransportiert werden, indem eine Mehrzahl aufeinander folgender
Informationsträgerscheiben auf einem Transportträger durch die Abspan
station hindurchgeführt und während des Durchgangs durch die
Abspanstation an ihrer transportträger-fernen Seite abgespant werden.
Informationsträgerscheiben, z. B. CD-Scheiben, sind aus Substratscheiben
aus hochwertigen Kunststoffmaterialien hergestellt, welche an einer ihrer
Oberflächen mit einer, insbesondere metallischen, Informations-
Abtastschicht und einer diese schützenden Lackschicht versehen sind. Um
die hochwertigen Kunststoffmaterialien der Substratscheiben von
Ausschussware oder von nicht mehr benötigten Informationsträgerscheiben
mit hohem Reinheitsgrad zurückzugewinnen, ist es erforderlich, die aufge
brachte Lack- und Informations-Abtastschicht von der Substratscheibe
durch ein geeignetes Verfahren abzutrennen.
Ein derartiges Verfahren ist aus der gattungsbildenden DE 43 40 595 A1
bekannt. Bei diesem Verfahren werden Informationsträgerscheiben mit ihrer
unbeschichteten Oberfläche über eine Zugabevorrichtung jeweils in auf
einem Drehteller angeordnete kreisförmige Vertiefungen eingelegt. Nach
Einlegen einer Informationsträgerscheibe in eine entsprechende kreisförmige
Vertiefung wird der Drehteller so weit verdreht, bis die nächste kreisförmige
Vertiefung mit einer Informationsträgerscheibe über die Zugabevorrichtung
bestückt werden kann. In einer Abspanstation befindet sich in vor
gegebenem Abstand vom Drehteller ein spanabhebendes Werkzeug,
welches im wesentlichen koaxial zu einer unter diesem liegenden
kreisförmigen Ausnehmung angeordnet ist. Das Abspanwerkzeug ist in Form
eines Fräsers zum Abtragen einer ihm zugewandten Oberflächenschicht des
jeweils unter ihm befindlichen Informationsträgers ausgelegt. Zum Halten
und insbesondere Drehsichern der Informationsträgerscheiben in den
kreisförmigen Ausnehmungen während des Abspanvorgangs sind ferner
Saugnäpfe vorgesehen. Nach dem Abspanvorgang werden die durch
Abspanung erhaltenen Substratscheiben von einem Auswerfmechanismus
von dem Drehteller abgehoben und ggf. weiterverarbeitenden Schritten
zugeführt.
Bei dem Verfahren gemäß diesem Stand der Technik müssen die Informa
tionsträgerscheiben also in vorbestimmten Positionen auf dem Drehteller,
nämlich in den kreisförmigen Vertiefungen, positioniert werden, um einen
sicheren Halt - durch Formschluss in den Vertiefungen und durch Kraft
schluss mittels der Saugnäpfe - während der Abspanung zu gewährleisten.
Die Positionierung und diese Art der "Halterung" der zu bearbeitenden
Informationsträgerscheiben ist jedoch mit erheblichem gerätetechnischem
Aufwand verbunden und dennoch zumindest hinsichtlich der Drehsicherung
unsicher. Auch ergeben sich Probleme bei der Abspanung von schüsselartig
geformten, welligen oder unrunden Ausschuss-Informationsträgerscheiben,
da bei diesen kein sicherer Halt durch die Saugnäpfe gewährleistet ist.
Aus der 42 05 390 A 1 ist ein vergleichbares Verfahren zum spanabhe
benden Abtragen einer Oberflächenschicht einer Informationsträgerscheibe
bekannt. Bei diesem Verfahren wird statt eines Fräskopfes eine Klinge
verwendet, welche eine Oberflächenschicht von der zu bearbeitenden
Informationsträgerscheibe spanabhebend abträgt. Auch bei diesem
Verfahren müssen die Informationsträgerscheiben auf dem Drehteller in
vorbestimmten Positionen positioniert werden.
Ein Verfahren der eingangs bezeichneten Art ist ferner aus der US 5,203,067
bekannt. Dabei werden die Platten längs eines stationären
Fördertisches durch Rollenpaare gefördert, von denen jeweils eine Rolle in
der Ebene des Fördertisches und eine weitere Rolle über dem Fördertisch
angeordnet ist. Die Rollen können gummiert sein. Zwischen aufeinander
folgenden Rollenpaaren ist über dem Fördertisch ein Walzenfräser mit einer
spiraligen Fräskante angeordnet, dessen Achse quer zur Förderrichtung
verläuft und dessen Mantelfläche auf der jeweils abzuspanenden Fläche der
Informationsträgerscheibe aufliegt. Durch den Walzenfräser werden auf die
jeweilige Informationsträgerscheibe Kräfte in Förderrichtung und quer zur
Förderrichtung ausgeübt, welche durch die Rollenpaare nicht zuverlässig
aufgenommen werden können, so dass der Förderrichtung überlagerte Dreh-
und Querbewegungen der Informationsträgerscheibe nicht ausgeschlossen
werden können.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren der eingangs
bezeichneten Art so durchzuführen, dass die Informationsträgerscheiben
während des Abspanvorgangs eine möglichst eindeutige, durch die
Abspanung nur minimal oder nicht beeinflusste Bewegung durch die
Abspanstation ausführen.
Zur Lösung dieser Aufgabe wird erfindungsgemäß vorgeschlagen, dass die
Informationsträgerscheiben auf einem bewegten und rückseitig gestützten
Transportträgerband aufliegend durch die Abspanstation hindurchgeführt
werden, wobei auf der transportförderband-fernen Seite der
Informationsträgerscheiben ein stationäres Andrückfeld reibungsarm anliegt,
mittels welchem die jeweilige Informationsträgerscheibe in Hafteingriff mit
dem Transportträgerband gedrückt wird, und dass die Abspanung an der
transportträgerband-fernen Seite der Informationsträgerscheibe durch eine
Mehrzahl von Abspanwerkzeugen erfolgt, welche um zum Andrückfeld im
wesentlichen orthogonale Drehachsen rotieren.
Bei dem erfindungsgemäßen Verfahren lässt sich durch leicht optimierbare
Positionierung der Mehrzahl von Abspanwerkzeugen zu dem Andrückfeld
unter Berücksichtigung des Durchmessers der Informationsträgerscheiben
sicherstellen, dass in jeder Phase des Abspanvorgangs eine hinreichende
Andrückung der Scheiben an das Transportträgerband stattfindet, um durch
Haftreibung auf dem Transportträgerband eine schlupffreie Mitnahme der
Informationsträgerscheiben sicherzustellen und Verdrehungen der
Informationsträgerscheiben auf dem Transportträgerband zu vermeiden.
Insbesondere ist es ausgeschlossen, dass während des Durchgangs durch
die Abspanstation eine Situation eintritt, in der nur noch ein
Abspanwerkzeug mit der dargebotenen Fläche zusammenwirkt, eine
Situation, wie sie bei der DE 43 40 595 A1 vorliegt und dort durch die
Ansaugkräfte nur mit großem Aufwand und selbst dann nicht zuverlässig
beherrscht werden kann. Durch die Mehrzahl von Abspanwerkzeugen wird
es möglich, zwischen benachbarten Abspanwerkzeugen einen Teilbereich
des Andrückfelds vorzusehen, so dass in Nähe zu der jeweiligen
Abspanstelle durch Andrückkräfte Schlupf vermieden ist.
Ferner können erfindungsgemäß auch Ausschuss-
Informationsträgerscheiben, welche beispielsweise wellig oder schüsselartig
geformt sind, unter Gewährleistung eines sicheren Halts während der
Abspanung bearbeitet werden. Überdies ist das erfindungsgemäße
Verfahren von der Dimensionierung und Konturgestalt der
Informationsträgerscheiben unabhängig, d. h. es können
Informationsträgerscheiben unterschiedlicher Größe (CD und Mini-Disc) und
Kontur gleichermaßen abgespant werden.
In diesem Zusammenhang kann vorgesehen sein, dass die
Abspanwerkzeuge wenigstens zum Teil innerhalb des Andrückfeldes an der
Informationsträgerscheibe angreifen. Durch die Anordnung der
Abspanwerkzeuge wenigstens zum Teil innerhalb des Andrückfeldes ist wie
vorstehend ausgeführt eine hinreichende Andrückwirkung durch das
Andrückfeld gewährleistet und ein Schlupf der Informationsträgerscheibe
auf dem bewegten Transportträgerband ausgeschlossen.
Die Anordnung der Abspanwerkzeuge wenigstens zum Teil innerhalb des
Andrückfeldes kann insbesondere dadurch realisiert werden, dass die
Abspanwerkzeuge innerhalb sich umgebender Durchbrechungen des
Andrückfeldes an den Informationsträgerscheiben anliegen. Diese
Maßnahme gewährleistet eine Andrückwirkung unmittelbar durch die die
Durchbrechungen umgebenden Bereiche des Andrückfeldes, so dass an die
Stellen, an welchen Abspankräfte auf die Informationsträgerscheiben
einwirken, nämlich im Bereich der Abspanwerkzeuge, angrenzend über das
Andrückfeld eine schlupfverhindernde Andrückwirkung auf die jeweilige
Informationsträgerscheibe ausgeübt wird. Ein Ausweichen der
abzuspanenden Informationsträgerscheibe während der Abspanung
aufgrund der eingeleiteten Zerspanungskräfte wird damit ebenfalls
unterbunden.
Die Durchbrechungen können kreisförmig ausgebildet sein und den Maximal-
Umlaufkreis der Abspanwerkzeuge mit engem Ringspalt umschließen. Durch
diese Maßnahme kann das Andrückfeld großflächig ausgebildet werden und
somit eine großflächige Andrückwirkung erzielt werden, welche bei der
Abspanung einen sicheren Hafteingriff zwischen Transportträger und
Informationsträgerscheibe gewährleistet.
Eine für die Einleitung der bei der Abspanung wirkenden Abspanungskräfte
günstige geometrische Verteilung der Abspanwerkzeuge innerhalb des
Andrücksfeldes kann dadurch erhalten werden, dass die Abspanwerkzeuge
in einer Mehrzahl von quer zur Bandlaufrichtung angeordneten Linien
angeordnet sind, wobei die Abspanwerkzeuge unterschiedlicher Linien
zueinander auf Lücke stehen und sich mit ihren Maximal-Umlaufkreisen in
Querrichtung überlappen. Diese Maßnahme führt zu einer gestaffelten
Anordnung der Abspanwerkzeuge innerhalb des Andrückfeldes, so dass
einerseits die bei dem Abspanvorgang auf die Informationsträgerscheibe
wirkenden resultierenden Abspanungskräfte aufgrund der zueinander
versetzten Anordnung der Abspanwerkzeuge insgesamt reduziert werden
können, so dass das Risiko einer Aufhebung des Hafteingriffs zwischen
Informationsträgerscheibe und Transportträger und einer Zerstörung der
Substratscheibe während des Abspanvorgangs minimiert werden kann.
Ferner wird durch die gestaffelte Anordnung der Abspanwerkzeuge und
durch die gegenseitige Überlappung der Abspanwerkzeuge mit ihren
Maximal-Umlaufkreisen in Querrichtung bewirkt, dass sich die bei
Durchgang einer Informationsträgerscheibe durch die Abspanstation von den
einzelnen Abspanwerkzeugen in die Informationsträgerscheibe
eingebrachten (abgespanten) Bahnen gegenseitig überlappen. Dadurch kann
die gesamte abzuspanende Oberfläche der Informationsträgerscheibe
zuverlässig abgetragen werden.
Das Vorsehen einer Mehrzahl von Abspanwerkzeugen, welche wie
vorstehend erläutert innerhalb des Andrückfeldes angeordnet sind, führt zu
einer günstigeren Einleitung der Abspanungskräfte und damit zu einer
geringeren mechanischen Beanspruchung der Informationsträgerscheibe,
was auch das Risiko von Schlupf der Informationsträgerscheibe auf dem
Transportträgerband während der Abspanung herabsetzt: Diese Vorteile
können dadurch unterstützt werden, dass die einzelnen Abspanwerkzeuge
der Mehrzahl von Abspanwerkzeugen mit unterschiedlichem Drehsinn
umlaufen. Durch diese Maßnahme kann ein aus den eingeleiteten
Abspankräften resultierendes auf die Informationsträgerscheibe wirkendes
Drehmoment minimiert werden, was wiederum das Lösen des Hafteingriffs
zwischen Informationsträgerscheibe und Transportträgerband minimiert.
Ferner kann vorgesehen sein, dass der Durchmesser der Maximal-
Umlaufkreise kleiner ist als der Durchmesser der Informationsträgerscheiben.
Diese Maßnahme führt dazu, dass die in den Maximal-Umlaufkreisen
momentan ausgeführte Abspanung sich immer nur auf einen Teilbereich der
Oberfläche der jeweiligen abzuspanenden Informationsträgerscheibe
beschränkt. Dadurch kann das Auftreten einer Situation ausgeschlossen
werden, wie sie beispielsweise bei der DE 43 40 595 A1 eintritt, bei
welcher ein einziges Abspanwerkzeug an der gesamten Oberfläche der
Informationsträgerscheibe angreift und somit ein hohes Drehmoment auf
diese ausübt. In diesem Zusammenhang kann erfindungsgemäß vorgesehen
sein, dass das Verhältnis des Durchmessers der Maximal-Umlaufkreise der
Abspanwerkzeuge zu dem Durchmesser der Informationsträgerscheiben ca.
0,2 bis 0,5, vorzugsweise ca. 0,3 bis 0,4 beträgt. Eine günstige
Andrückwirkung und ein sicherer Hafteingriff ergibt sich erfindungsgemäß
durch eine derartige Abstimmung der Abmessungen des Andrückfeldes und
der Verteilung der Abspanwerkzeuge über das Andrückfeld in Bezug auf den
Durchmesser der zu bearbeitenden Informationsträgerscheiben, dass in jeder
Phase eine Abspanung die jeweilige Informationsträgerscheibe über
mindestens ein Viertel, vorzugsweise mindestens ein Drittel,
höchstvorzugsweise mindestens die Hälfte, des in Transportrichtung
betrachteten Durchmessers überdeckt ist. Durch diese Abstimmung ist also
gewährleistet, dass die jeweilige Informationsträgerscheibe stets mit einer
zur Gewährleistung eines sicheren Hafteingriffs ausreichenden Fläche über
das Andrückfeld auf das Transportträgerband gedrückt wird.
Um den Hafteingriff zwischen dem bewegten Transportträger und der auf
diesem aufliegenden Informationsträgerscheibe nicht zu beeinträchtigen,
kann vorgesehen sein, dass das Andrückfeld rollend oder gleitend an der
transportträgerfernen Seite der Informationsträgerscheiben anliegt. Hierbei
kann es vorteilhaft sein, das Andrückfeld derart auszugestalten, dass in
Verbindung mit der transportträgerfernen Seite der Informationsträger
scheibe unter Andrückwirkung eine Reibkraft entsteht, die wesentlich
geringer ist als die Reibkraft zwischen dem Transportträger und der an dem
Transportträger anliegenden Seite der Informationsträgerscheiben. Ein
derartiger betragsmäßiger Unterschied zwischen den Reibkräften an den
beiden Seiten der Informationsträgerscheiben kann durch geeignete
Materialwahl der jeweils mit der Informationsträgerscheibe in Kontakt
tretenden Oberflächen von Andrückfeld und Transportträger erreicht
werden. Auf diesen Punkt wird später noch im Detail eingegangen.
Ferner oder zusätzlich kann das Andrückfeld von einem aus Feld drehbar
gelagerter Kugeln oder Rollen gebildet sein, was ebenfalls zu einer
reibungsarmen Anlage zwischen Andrückfeld und Informationsträgerscheibe
führt.
Als Abspanwerkzeug kann ein rotierendes Werkzeug zum Einsatz kommen
mit einer zu der Andrückrichtung im wesentlichen orthogonalen Hüllfläche
von Bearbeitungselementen mit in der Hüllfläche liegenden Bearbeitungs
kanten oder -spitzen. Dabei kann vorgesehen sein, dass das Abspanwerk
zeug annähernd radial verlaufende Abspankanten in der Hüllfläche aufweist.
Eine derartige Gestaltung des Abspanwerkzeugs ermöglicht über die
gesamte abzuspanende Oberfläche einen definierten Materialabtrag während
des Abspanvorgangs.
Die Dicke der mit dem mindestens einen Abspanwerkzeug abgetragenen
Oberflächenschicht ist bei dem vorstehend beschriebenen Verfahren gleich
dem Überstand des mindestens einen Abspanwerkzeugs gegenüber den
Andrückmitteln in Andrückrichtung. Um die Dicke der abgespanten Schicht
frei wählen zu können, kann vorgesehen sein, dass das mindestens eine Ab
spanwerkzeug in Andrückrichtung gegenüber dem Andrückfeld verstellbar
ist.
Dies kann dadurch realisiert sein, dass zur Verstellung des Abspanwerk
zeugs gegenüber dem Andrückfeld ein Verstellantrieb vorgesehen ist, der
sich einerseits an dem Andrückfeld oder an einem mit diesem fest
verbundenen Teil abstützt und andererseits auf das Abspanwerkzeug
einwirkt.
Um unabhängig von der Dicke der jeweiligen Informationsträgerscheibe eine
gleichbleibende Andrückwirkung zwischen Andrückfeld,
Informationsträgerscheibe und Transportträger und damit einen
gleichbleibend sicheren Hafteingriff zwischen Informationsträgerscheibe und
Transportträger zu gewährleisten, kann das Andrückfeld mit einer von
seinem Abstand gegenüber dem Transportträger im wesentlichen un
abhängigen Vorspannkraft gegen den Transportträger vorgespannt sein.
Besonders einfach lässt sich dies dadurch erreichen, dass die Vorspannkraft
von der Schwerkraft auf die das Andrückfeld bildenden Bauteile abgeleitet
ist.
Zusätzlich oder alternativ hierzu kann vorgesehen sein, dass der
Transportträger mit einer von seinem Abstand gegenüber dem Andrückfeld
im wesentlichen unabhängigen Vorspannkraft gegen das Andrückfeld
vorgespannt ist. Zum Ausgleichen von Dickenunterschieden
aufeinanderfolgender Informationsträgerscheiben kann ferner vorgesehen
sein, dass der Transportträger abschnittsweise höhenverstellbar ist.
Das Ausgleichen der unterschiedlichen Materialstärke von auf dem
Transportträger aufeinander folgend aufliegenden
Informationsträgerscheiben hat zur Folge, dass von den Substratscheiben
jeweils nur eine Oberflächenschicht mit einer bestimmten, konstant
bleibenden Schichtdicke - nämlich gleich dem Überstand des mindestens
einen Abspanwerkzeugs über das Andrückfeld - abgespant wird, und zwar
unabhängig von der Dicke der einzelnen Informationsträgerscheibe. Bei
dickeren Informationsträgerscheiben weicht bzw. weichen der
Transportträger bzw. das Andrückfeld um eine bestimmte Strecke in
vertikaler Richtung aus, wohingegen bei dünneren Informationsträger
scheiben das Andrückfeld und der Transportträger aufgrund der
Vorspannung sich relativ aufeinander zu bewegen, so dass in beiden Fällen
der abzuspanende Informationsträger mit beiden in Kontakt kommt und auf
dem Transportträger angedrückt wird. Es ist festzuhalten, dass sich die
einander zugewandten Oberflächen von Transportträgerband und
Andrückfeld nur bis zu einem einstellbaren Mindestabstand aufeinander zu
bewegen können, welcher Mindestabstand kleiner als die kleinstmögliche
Informationsträgerscheiben-Dicke und größer als der maximale Überstand
des Abspanwerkzeugs über das Andrückfeld ist.
Zur rückseitigen Stützung des Transporträgerbandes im Bereich des
Andrückfeldes kann vorgesehen sein, dass das Transportträgerband mit
seiner andrückfeld-fernen Seite über einen Stütztisch gleitet, welcher den
Transportträger gegen das Andrückfeld andrückt. Dabei wird die
abschnittsweise Höhenverstellung dadurch realisiert, dass der Stütztisch
zumindest in Transportrichtung in eine Mehrzahl von Tischsegmenten
unterteilt ist und dass die Tischsegmente im wesentlichen unabhängig
voneinander unter Überwindung der jeweiligen Vorspannkraft im
wesentlichen in Richtung orthogonal zum Andrückfeld ausweichen können.
Die Vorspannkraft kann jeweils von der Federkraft wenigstens eines
Kraftspeichers abgeleitet sein. Eine einfache Ausgestaltung und zuverlässige
Funktion ergibt sich beispielsweise dann, wenn jedem Tischsegment
wenigstens ein, vorzugsweise zwei, Kraftspeicher zugeordnet ist bzw. sind.
Dadurch kann auch die Vorspannkraft für jedes Tischsegment gesondert
eingestellt werden. Als Kraftspeicher kann zugunsten eines einfachen und
kostengünstigen Aufbaus jeweils ein elastischer Gummikörper, eine
Druckfeder, oder ein pneumatisches Federelement zum Einsatz kommen. Die
Verwendung eines pneumatischen Federelements bietet insbesondere
hinsichtlich seiner Verschleißeigenschaften und Lebensdauer sowie seiner
linearen Federcharakteristik Vorteile.
Eine einfache Gestaltung des Andrückfeldes erhält man dann, wenn das
Andrückfeld an einer mit einem Durchgang für das mindestens eine Ab
spanwerkzeug versehenen Andrückplatte mit einer Andrückfläche
ausgebildet ist und dass ferner eine Lagerplatte für eine dem
Abspanwerkzeug zugehörige Werkzeug-Antriebsspindel und einen die
Werkzeug-Antriebsspindel treibenden Werkzeugantrieb vorgesehen ist.
Bei derartiger Gestaltung des Andrückfeldes lässt sich auch die vorstehend
bereits angesprochene Verstellung des Abspanwerkzeugs gegenüber dem
Andrückfeld einfach realisieren, beispielsweise dadurch, dass die Werkzeug-
Antriebsspindel oder/und deren Spindellager gegenüber der Lagerplatte in
Andrückrichtung verstellbar ist. Hierzu kann ein Gewindetrieb vorgesehen
sein, welcher beispielsweise einerseits am Spindellager und andererseits an
der Lagerplatte angreift. Dabei kann der Gewindetrieb mindestens eine
Spindel mit zur Andrückrichtung paralleler Gewindespindelachse aufweisen.
Bei der Abspanung der Informationsträgerscheibe kommt es zu einer starken
Spanbildung, wobei der entstehende Span je nach Material und Vorschub,
d. h. Transportgeschwindigkeit des Transportträgers, partikulären (staub
artigen) oder zusammenhängenden (wolleartigen) Zustand aufweisen kann.
Um ein Anhaften der Späne auf den Substratscheiben und auf dem
Transportträger eine Verunreinigung der Umgebung der Abspanstation
sowie eine Beeinträchtigung von deren Betrieb durch Späne zu verhindern,
kann ferner vorgesehen sein, dass dem mindestens einen Abspanwerkzeug
eine Spanabsaugung zugeordnet ist. Dabei kann im einzelnen vorgesehen
sein, dass die Spanabsaugung einen an dem Abspanwerkzeug
vorbeiführenden Absaugkanal aufweist, welcher gewünschtenfalls zwischen
der Andrückplatte und der Lagerplatte eingeschlossen ist. Ferner kann die
Spanabsaugung einen von der jeweiligen Zerspanungsstelle zu dem
Absaugkanal führenden Anschlusskanal aufweisen. Dabei kann vorgesehen
sein, dass der Anschlusskanal durch den Ringspalt zwischen dem
Abspanwerkzeug und dem Rand einer das Abspanwerkzeug aufnehmenden
Durchbrechung des Andrückfeldes gebildet ist.
Zur Absaugung der anfallenden Späne wird bei derartiger Gestaltung der
Spanabsaugung ein Luftstrom durch den Absaugkanal hindurch geleitet,
welcher in dem jeweiligen mit dem Absaugkanal kommunizierenden
Anschlusskanal eine Sogwirkung erzeugt, so dass die an den Abspankanten
erzeugten Späne aufgrund des Sogs durch den Spalt zwischen dem
Abspanwerkzeug und dem Rand der in dem Andrückfeld vorgesehenen
Durchbrechung in den Absaugkanal eingesaugt werden.
Die Spanabsaugung hat den weiteren Vorteil, dass sie als Kühlung im
Bereich der Materialabspanung wirkt, was einerseits die Lebensdauer des
jeweiligen Abspanwerkzeugs verlängert und andererseits eine Zerstörung
von thermisch empfindlichem Substratscheibenmaterial verhindert.
Die Substratscheiben können aus einem Kunststoff, insbesondere einem
thermoplastischen Kunststoff, wie beispielsweise Polycarbonat, bestehen.
Um einen hinreichenden Hafteingriff zwischen Informationsträgerscheibe
und Transportträgerband zu gewährleisten, kann das Transportträgerband
zumindest von seiner Oberfläche her aus einem Material, wie beispielsweise
aus PVC, hergestellt sein, welches in Verbindung mit der jeweils
anliegenden Oberfläche des Informationsträgers eine haftgünstige
Materialpaarung ergibt. Ein aus PVC hergestelltes Transportträgerband hat
den weiteren Vorteil, dass dieses in bestimmtem Umfang im Bereich von
Materialerhebungen, wie beispielsweise Stapelwülsten oder dergleichen, an
den Informationsträgerscheiben nachgeben kann und somit ein
gleichmäßiger Materialabtrag gewährleistet ist.
Wie vorangehend bereits angedeutet, ist es demgegenüber erforderlich,
dass zwischen den gegenseitig in Kontakt stehenden Oberflächen von
Informationsträgerscheibe und stationärem Andrückfeld nur geringe
Reibkräfte wirken. Dies kann dadurch erreicht werden, dass das
Andrückfeld zumindest an seiner Oberfläche aus einem Material, wie
beispielsweise aus PTFE, hergestellt ist, welches in Verbindung mit der
jeweils anliegenden Oberfläche des Informationsträgers eine gleitfreudige
Materialpaarung ergibt.
Obwohl es grundsätzlich nicht erforderlich ist, die Informationsträger
scheiben auf dem Transportträger in vorbestimmte Positionen, wie
beispielsweise in Vertiefungen zur Bildung eines Formschlusses oder dgl.,
zu bringen, soll nicht ausgeschlossen sein, dass die Informationsträger
scheiben durch stationäre oder/und an dem Transportträger angebrachte
Positionierungsmittel in quer zur Transportrichtung oder/und längs der
Transportrichtung geordnete Lage gebracht werden. Beispielsweise können
in diesem Zusammenhang Positionierschienen vorgesehen sein, welche die
Informationsträgerscheiben vor dem Durchlauf durch die Abspanstation
relativ zu den Abspanwerkzeugen positionieren, so dass sich günstige
geometrische Beziehungen für die Einleitung der Zerspanungskräfte ergeben.
Auch Noppen oder Querrippen auf dem Transportträgerband können den
Positionierungseffekt unterstützen, beispielsweise Querrippen, deren
Abstand in Transportrichtung etwas größer ist als die größtvorkommenden
Informationsträgerscheiben-Durchmesser.
Gute Ergebnisse hinsichtlich der Qualität der Abspanung sowie des
Durchsatzes von Informationsträgerscheiben lassen sich beispielsweise dann
erzielen, wenn der Transportträger die Informationsträgerscheiben mit einer
Geschwindigkeit im Bereich von 15-25 m/min., vorzugsweise von etwa
20 m/min., bewegt.
Hinsichtlich der Weiterverarbeitung der abgespanten Substratscheiben kann
vorgesehen sein, dass die Substratscheiben nach der Abspanung einer
Zerkleinerungsstation zugeführt werden. In dieser Zerkleinerungsstation wird
dann beispielsweise ein Malgut aus dem Rohmaterial der Substratscheiben
hergestellt, welches dann zur Herstellung neuer Produkte recycliert werden
kann.
Vor der Recyclierung der abgespanten Substratscheiben kann zur Ge
währleistung einer hohen Reinheit des wiedergewonnenen Rohmaterials der
Substratscheiben vorgesehen sein, dass die abgespanten Substratscheiben
nach Durchgang durch die Abspanstation einer Qualitätsuntersuchung
insbesondere hinsichtlich der Qualität der Abspanung unterworfen und
Substratscheiben unzureichender Qualität ausgesondert und gewünsch
tenfalls einer nochmaligen Abspanung unterworfen werden. Dabei kann die
Qualitätsuntersuchung auf einer optischen Beobachtung von Resten der
Oberflächenschicht hinsichtlich Menge oder/und Verteilung beruhen. Diese
optische Beobachtung kann mit Hilfe einer Kamera oder einer sonstigen
optischen Durchleuchtung mit entsprechendem Empfänger durchgeführt
werden. Sollten bei der Qualitätsuntersuchung vereinzelt Substratscheiben
anfallen, welche nur in unzureichendem Maße von der zu entfernenden
Oberflächenschicht aus Lack oder/und Metall befreit wurden, so können
diese entweder ganz ausgesondert werden oder erneut der Abspanstation
zugeführt werden. Ferner kann bei der Qualitätsuntersuchung auch
festgestellt werden, ob die Abspanstation eine hinreichend dicke Ober
flächenschicht abträgt, oder ob die Abspanwerkzeuge ggf. gegenüber dem
Andrückfeld in Andrückrichtung nachgestellt werden müssen. Auch lassen
sich anhand der Ergebnisse der Qualitätsuntersuchung Mängel an einzelnen
Abspanwerkzeugen feststellen.
Die Erfindung betrifft ferner eine Vorrichtung zum spanabhebenden
Abtragen einer Oberflächenschicht eines Schichtkörpers von dessen
Substratschicht, insbesondere zur Durchführung des vorstehend be
schriebenen Verfahrens, umfassend eine Abspanstation mit mindestens
einem angetriebenen Abspanwerkzeug, wobei die Vorrichtung ferner
umfasst:
- - einen Transportträger, welcher dazu ausgebildet ist, eine Mehrzahl aufeinander folgender Schichtkörper durch die Abspanstation zur Abspanung der Schichtkörper an ihrer transportträger-fernen Seite während des Durchgangs durch die Abspanstation hindurchzuführen und
- - ein auf die transportträger-ferne Seite der Schichtkörper einwirkendes Andrückfeld, mittels welchem die Schichtkörper auf dem Transportträger während des Durchgangs durch die Abspanstation wenigstens teilweise in Hafteingriff an dem bewegten Transportträger angedrückt sind.
Diese Vorrichtung kann erfindungsgemäß durch die vorangehend be
schriebenen Vorrichtungsmerkmale ergänzt werden.
Im Folgenden werden Ausführungsbeispiele der vorliegenden Erfindung
anhand der beiliegenden Figuren beschrieben. Es stellen dar:
Fig. 1 eine Übersichtsdarstellung einer Vorrichtung zum Durchführen
des erfindungsgemäßen Verfahrens in einer Seitenansicht;
Fig. 2 eine Draufsicht der Vorrichtung gemäß Fig. 1;
Fig. 3 eine Teilschnittansicht einer Abspanstation entlang Linie III-III
aus Fig. 4;
Fig. 4 eine Teilschnittansicht der Abspanstation entlang Linie IV-IV
aus Fig. 3;
Fig. 5 eine Ansicht einer Werkzeugantriebsspindel samt Spindellager
im Schnitt;
Fig. 6 eine Seitenansicht eines Abspanwerkzeugs;
Fig. 7 eine Unteransicht des Abspanwerkzeugs gemäß Fig. 6;
Fig. 8 eine schematische Seitenansicht einer Qualitätsuntersu
chungsstation teilweise im Schnitt;
Fig. 9 eine Draufsicht auf eine Andrückplatte; und
Fig. 10 eine Seitenansicht von links der Andrückplatte gemäß Fig. 9
teilweise im Schnitt.
Die schematische Seitenansicht gemäß Fig. 1 und die schematische
Draufsicht gemäß Fig. 2 zeigen eine erfindungsgemäße Vorrichtung, welche
allgemein mit 10 bezeichnet ist. Die Vorrichtung umfasst ein Basisgestell 12
mit vertikalen Stützbeinen 14 und einer horizontalen Ausrichtschiene 16, an
welcher die Stützbeine 14 befestigt sind. Die in der Darstellung links
liegenden Stützbeine 14 stützen ein Endlos-Förderband 18, welches über
Umlenkrollen 20,22 umgelenkt ist und in Richtung des Pfeils A umläuft. Das
Förderband 18 wird über den Motor 24 angetrieben. In dem in Fig. 1 linken
Bereich des umlaufenden Förderbands 18 ist oberhalb des Förderbands eine
Zugabestation 26 angeordnet (nur schematisch dargestellt), welche über ein
Magazin mit Informationsträgerscheiben, in diesem Fall CD-Scheiben,
verfügt. Die Zugabestation 26 legt nacheinander jeweils eine CD 28 auf das
Förderband 18, wie in Fig. 1 schematisch dargestellt. Zwischen den
Umlenkrollen 20, 22 befindet sich oberhalb des Förderbands eine Abspan
station 30. Diese umfasst einen Antriebsmotor 32, der über einen Antriebs
riemen 34 einzelne in der Abspanstation 30 drehbar gelagerte Werkzeug
antriebsspindeln 36 antreibt. Wie in Fig. 2 ersichtlich, ist der Antriebsriemen
34 um die Werkzeugantriebsspindeln 36 geschlängelt, um eine optimale
Antriebswirkung zu erreichen.
An den Werkzeugantriebsspindeln 36 ist, wie im folgenden noch im
einzelnen erläutert wird, jeweils ein rotierendes Abspanwerkzeug (in Fig. 1
und 2 nicht gezeigt) in Form eines Stirnfräsers angeordnet, um eine
Oberflächenschicht von der CD 28 abzutragen.
Wie in Fig. 1 und 2 ferner zu erkennen ist, sind im Bereich des Förderbandes
vor der Anspanstation 30 stationär zu dem Basisgestell 12 Positionierleisten
38 vorgesehen, welche die über die Zugabestation 26 auf das Förderband
18 aufgelegten CDs 28 durch ihre in Transportrichtung A konisch aufein
ander zulaufende Anordnung in einem mittleren Bereich B des Förderbandes
18 positionieren. Diese Positionierung ist zu der Anordnung der Werkzeug-
Antriebsspindel 36 und damit zu der Anordnung der Abspanwerkzeuge
abgestimmt.
An dem in Fig. 1 rechten Ende des Förderbandes 18 schließt sich eine
Qualitätsuntersuchungsstation 40 an, welche die in der Abspanstation 30
abgespanten CD-Substratscheiben 28' hinsichtlich der Qualität der
durchgeführten Abspanung untersucht. Die Qualitätsuntersuchungsstation
40 umfasst eine Abstreiferplatte 42, welche auf dem Förderband 18
aufliegende CD-Substratscheiben im Bereich der Umlenkrolle 22 von dem
Förderband 18 abstreift. Ferner umfasst die Qualitätsuntersuchungsstation
40 eine Einweisleiste 44, welche eine zu der Abstreiferplatte 42 geneigte
Schrägfläche als Einweisfläche 46 aufweist. In ihrem eigentlichen
Untersuchungsbereich umfasst die Qualitätsuntersuchungsstation 40 eine
Optikeinheit 48 sowie eine zu dem im wesentlichen horizontal verlaufenden
Förderband 18 schräg nach unten geneigte Führungsplatte 50, auf welcher
die über die Abstreifplatte 42 vom Förderband 18 abgehobenen CD-
Substratscheiben 28' aufgrund ihrer Hangabtriebskraft nach unten gleiten.
Die Führungsplatte 50 ist zumindest im Bereich unterhalb der Optikeinheit
48 transparent ausgebildet. Unterhalb der Führungsplatte 50 ist eine
Lichtquelle 52 angeordnet, welche die über ihr auf der Führungsplatte 50
entlang gleitende CD-Substratscheibe 28' durchleuchtet.
An dem in Fig. 1 rechten Ende der erfindungsgemäßen Vorrichtung 10 ist
eine Weiche 54 vorgesehen, welche in Abhängigkeit von dem in der
Qualitätsuntersuchungsstation 40 erfassten Ergebnis hinsichtlich der
Abspanqualität der jeweils untersuchten CD-Substratscheiben 28' diejenigen
CD-Substratscheiben 28'', welche vorgegebene Qualitätsanforderungen
erfüllen, auf ein erstes Gleis 56 und diejenigen CD-Substratscheiben 28''',
welche die vorgegebenen Qualitätsanforderungen nicht erfüllen, auf ein
zweites Gleis 58 leiten. Die über das Gleis 56 abgeleiteten abgespanten CD-
Substratscheiben 28'' hoher Qualität (hohen Reinheitsgrads) können einer
Weiterverarbeitung zugeführt werden, wohingegen die auf das zweite Gleis
58 abgeleiteten CD-Substratscheiben 28'' niedriger Abspanqualität ggf.
nochmals der Zugabestation 26 zugeführt werden oder ganz ausgesondert
werden. In Fig. 1 und 2 ist ferner eine Steuereinheit 60 zu erkennen, über
welche die erfindungsgemäße Vorrichtung 10 steuerbar ist. Es sei jedoch
angemerkt, dass die erfindungsgemäße Vorrichtung auch über eine nicht
dargestellte Rechnereinheit steuerbar und überwachbar sein kann.
Der Aufbau der Abspanstation 30 wird nun anhand von Fig. 3 und 4 im
einzelnen erläutert. Das in Fig. 3 zugunsten einer einfachen Darstellung
lediglich abschnittsweise angedeutete Förderband 18 läuft in Trans
portrichtung A zunächst in einen Einlaufbereich 62 der Abspanstation 30.
In diesem Einlaufbereich 62 läuft das Förderband 18 innerhalb seitlicher
Führungen 64 auf einem Tisch 66, welcher dieses von unten her stützt. Am
Ende des Einlaufsbereichs 62 ist eine Andrückwalze 68 vorgesehen, welche
über eine Aufhängung 70 in horizontaler Richtung beweglich geführt ist. Im
einzelnen ist, wie in Fig. 4 dargestellt, die Andrückwalze 68 drehbar auf
einer Lagerachse 72 gelagert, so dass diese auf dem sich in Transport
richtung A bewegenden Band abrollen kann. Die Lagerachse 72 ist ihrerseits
wiederum an Teleskoparmen 74,76 gelagert. Diese Teleskoparme sind
teleskopisch in der Aufhängung 70 geführt, wobei eine Anschlagplatte 78
den Hub der Teleskoparme 74,76 und damit den Bewegungsspielraum der
Andrückwalze 68 in horizontaler Richtung durch gegenseitigen Anschlag mit
korrespondierenden Anschlagflächen innerhalb der Aufhängung 70 begrenzt.
An die Andrückwalze 68 schließt sich in Transportrichtung A der Ab
spanbereich der Abspanstation 30 an. In diesem Abspanbereich ist das
Förderband 18 zum einen durch seitliche Führungen 79 seitlich geführt und
gleitet zum anderen über einzelne Tischsegmente 80a, 80b, 80c, welche
das Förderband 18 von unten her abstützen. Die Tischsegmente
80a, 80b, 80c sind an einer Gehäusebasisplatte 82 in horizontaler Richtung
beweglich gelagert. Die Führungen 79 stehen über die seitlichen Ränder der
Tischsegmente 80a, 80b, 80c über und begrenzen somit eine Bewegung
der Tischsegmente 80a, 80b, 80c in horizontaler Richtung nach oben.
Sicherungsmuttern 84 sind auf an den Tischsegmenten 80a,b,c fixierten
Gewindebolzen 86a, 86b, 86c aufgeschraubt. Auf der den Sicherungsmuttern
84 entgegengesetzten Seite der Basisplatte 82 sind auf die Gewindebolzen
86a,b,c Unterlagscheiben 88 angeordnet. Zwischen den Unterlagscheiben
88 und der dem Förderband 18 abgewandten Seite der Tischsegmente
80a, 80b, 80c sind Federkörper 90a, 90b, 90c vorgesehen, welche einer
entsprechend Pfeil C in vertikaler Richtung nach unten gerichteten
Bewegung der Tischsegmente 80a, 80b, 80c federnd entgegenwirken. Die
Federkörper 90a, 90b, 90c sind im dargestellten Fall mit einer Durchgangs
bohrung für die Gewindebolzen 86a, 86b, 86c ausgebildete im wesentlichen
sphärische Gummikörper, deren Federwirkung auf die Gummielastizität ihres
Grundmaterials zurückgeht. Es ist jedoch auch denkbar, statt der Gummikör
per 90a, 90b, 90c Spiralfedern oder Tellerfederblöcke oder ähnliche federnde
Anordnungen bzw. Elemente zu verwenden.
Oberhalb des über die Tischsegmente 80a, 80b, 80c geführten Förderbandes
18 ist eine Andrückplatte 92 vorgesehen, die zusammen mit der
Andrückwalze 68 ein Andrückfeld 93 definiert. Die Andrückplatte 92 ist
über Vertikalplatten 94 (siehe Fig. 9 und 10) mit einer Lagerplatte 96
verbunden. Die aus Andrückplatte 92, Vertikalplatten 94 und Lagerplatte 96
gebildete Einheit ist in einem Gehäuse 98 befestigt und ist somit
unbeweglich und gegenüber dem Förderband 18 stationär.
In der Lagerplatte 96 sind Spindellager 100 für die vorstehend bereits
angesprochenen um die Drehachsen R jeweils drehbaren Werkzeug-
Antriebsspindeln 36 aufgenommen. Die Spindellager 100 sind
kreiszylindrisch ausgebildet und weisen an ihrer Zylindermantelfläche
gewindeartige Einkerbungen 104 auf. In die gewindeartigen Einkerbungen
104 greifen Gewinde 106 von als Gewindespindel ausgebildeten
Stellschrauben 108 ein. Es sind zwei Stellschrauben 108 je Spindellager
100 vorgesehen. Die Spindellager 100 sind über ihre Mantelflächen in einer
in die Lagerplatte 96 eingesetzte Führungsbuchse 110 entsprechend Pfeil
E in vertikaler Richtung geführt. Durch gleichmäßiges Verstellen der beiden
an dem Spindellager 100 angreifenden Stellschrauben 108 lässt sich das
Spindellager 100 entsprechend Pfeil E in vertikaler Richtung relativ zu der
Lagerplatte 96 verstellen. Durch gegenläufiges Drehen der beiden an ein und
demselben Spindellager 100 angreifenden Stellschrauben 108 lässt sich
dann das jeweilige Spindellager 100 durch Verkanten desselben innerhalb
der, Führungsbuchse 110 festlegen.
Im einzelnen ist das Spindellager 100, wie in Fig. 5 dargestellt, aufgebaut.
Die Werkzeug-Antriebsspindel 36 umfasst an ihrem mit dem Antriebsriemen
34 in Eingriff stehenden Ende eine Antriebsrolle 112, welche über eine
konische Durchgangsbohrung 114 mit einer entsprechenden Konizität 116
am Ende der Werkzeug-Antriebsspindel 36 in Eingriff steht und über eine
Spannschraube 118 mit der Werkzeug-Antriebsspindel 36 verspannt ist. Die
Werkzeug-Antriebsspindel 36 ist in dem Spindellager 100, welches ein
buchsenartiges Gehäuse 120 aufweist, über Wälzlager 122, 124 drehbar
gelagert, welche Wälzlager (Radiallager) 122, 124 in einer an sich bekannten
Lagerordnung im wesentlichen spielfrei innerhalb des lagerbuchsenartigen
Gehäuses 120 gesichert sind. An ihrem antriebsrollenfernen Ende weist die
Lagerspindel 36 eine Aufnahme 126 für ein Abspanwerkzeug 128 (in Fig.
3 nur schematisch durch strichlierte Linien angedeutet) eingespannt werden
kann.
Entsprechend der Anordnung der Spindellager 100 innerhalb der Lagerplatte
96 (siehe Fig. 2) sind in der Andrückplatte 92 Durchbrechungen 130
vorgesehen, wie in Fig. 9 und 10 gezeigt. Die Durchbrechungen 130 sind
in der Andrückplatte 92 im einzelnen wie folgt angeordnet. Diejenigen
Durchbrechungen 130 1, 130 2, welche von einer durch die Abspanstation 30
hindurch laufenden CD 28 zuerst erreicht werden, liegen auf einer Linie quer
zur Förderrichtung A in einem Abstand a, der dem halben Durchmesser der
CD 28 entspricht, von der Einlaufseite der Andrückplatte 92 entfernt (siehe
Fig. 9). Dadurch ist gewährleistet, dass bei Beginn der Abspanung mit dem
durch die Durchbrechungen 130 1, 130 2 hindurch geführten
Abspanwerkzeug (nicht gezeigt) in jedem Fall der Positionierung der CD auf
dem Förderband 18 bereits die halbe Fläche der abzuspanenden CD 28 von
der Andrückplatte 92 überdeckt ist. Ausgehend von den einlaufseitennahen
Durchbrechungen 130 1, 130 2 folgen in Transportrichtung A die ebenfalls auf
einer Linie quer zur Förderrichtung A liegenden Durchbrechungen 130 3 und
1304. Die Durchbrechungen 130 1 bzw. 130 2 überdecken sich in Richtung
quer zur Transportrichtung A mit den Durchbrechungen 130 3 bzw. 130 4
jeweils um das Maß w, so dass in die CD 28 durch die Abspanwerkzeuge,
welche durch die jeweiligen Durchbrechungen 130 1, 130 2, 130 3 und 130 4
hindurchgeführt sind, Bahnen eingefräst werden, welche sich gegenseitig
annähernd um das Maß w (abzüglich der doppelten Spaltbreite 2x)
überlappen. In gleicher Weise ist die ausgehend von den Durchbrechungen
130 3, 130 4 weiter in Transportrichtung A versetzte Durchbrechung 130 5
angeordnet. Diese Durchbrechung 130 5 überlappt sich mit den vor ihr
angeordneten Durchbrechungen 130 3, 130 4 jeweils um das Maß u, so dass
sich auch die von den zugeordneten Abspanwerkzeugen in die CD 28
eingefrästen Bahnen um ein entsprechendes Maß (u-2x) überlappen. Auch
die Durchbrechung 130 5 ist im Abstand a von der Auslaufseite der
Andrückplatte 92 angeordnet, um bei Abspanung mit dem durch die
Durchbrechung 130 5 hindurch geführtem Abspanwerkzeug eine
ausreichende Andrückwirkung zu erhalten. Die Durchbrechungen 130 1, 130 2
sind derart weit von der Mitte der Andrückplatte 92 nach außen versetzt,
dass diese in jedem Fall über den Rand einer auf dem Transportband 18
positionierten CD 28 überstehen, so dass aufgrund der Überlappung (u, w)
und des Überstands y ein Materialabtrag über die gesamte Oberfläche der
CD 28 gewährleistet ist.
Im Folgenden wird zwischen den Durchbrechungen 130 1, 130 2, 130 3, 130 4
und 130 5 nicht mehr unterschieden und es wird allgemein von den
Durchbrechungen 130 gesprochen.
Die Durchbrechungen 130 sind konisch ausgebildet und verengen sich in
Richtung zum Förderband 18 hin. Der kleinste Durchmesser e der Durch
brechungen 130 ist derart bemessen, dass ein Ringspalt mit der Spaltbreite
(siehe Fig. 6, im Bereich bis zu wenigen mm) zwischen der
Durchbrechungskante und durch den maximalen Umlaufkreis definierten
dem Hüllmantel W (sich Fig. 7) des durch die jeweilige Durchbrechung 130
hindurch geführten Abspanwerkzeugs 128 bestehen bleibt. Verwendet man
beispielsweise einen wie in Fig. 6 und 7 gezeigten Stirnfräser 132 als
Abspanwerkzeug 128, so ist bei einem Durchmesser d des strichliert
dargestellten Hüllmantels W des Stirnfräsers 132 der kleinste Durchmesser
e der konischen Durchbrechungen 130 entsprechend größer zu wählen,
nämlich gleich e = d + 2x.
Zur Ausgestaltung des Stirnfräsers sei angemerkt, dass dieser spezielle
Abspanschneiden 134 aufweist, welche in Anpassung an die Drehrichtung
F des Stirnfräsers 132 an der Vorlaufseite der spanabhebenden Bereiche des
Fräsers 132 angeordnet sind und aus einem verschleißfesten Material
gebildet sind, wie beispielsweise aus einem Diamantstaub enthaltenden
Sintermaterial. Der Stirnfräser 132 umfasst an seinen Abspanschneiden 134
spanabhebende Kanten 135, deren Hüllfläche H beim Abspanen die
abgespante Oberfläche einer CD definiert. Der Vollständigkeit halber sei
angemerkt, dass die Stirnfräser 132 über einen zentrisch angeordneten
Einspannbolzen 136 in die entsprechenden Aufnahmen 126 einspannbar
sind.
Fig. 6 zeigt ferner, dass der Fräser 132 über die untere Fläche der strichliert
angedeuteten Andrückplatte 92 vorsteht, und zwar um das Maß y. Dieses
Maß y entspricht der Dicke der mit dem Fräser 132 beim Abspanen einer
CD abgespanten Schicht. Der Überstand y des Fräsers 132 läßt sich wie
vorstehend beschrieben mittels der Stellschrauben 108 einstellen.
Kehrt man zurück zu Fig. 3, so ist weiter anzumerken, dass die Andrück
platte 92 an ihrer Einlaufseite mit einer Einweisschräge 137 versehen ist
und an ihrer dem Förderband 18 zugewandten Seite mit einer Beschichtung
138 versehen ist, welche in Kombination mit der mit ihr in Kontakt
tretenden Oberfläche der jeweiligen abzuspanenden CD eine gleitfreudige
Materialpaarung ergibt. Insbesondere wird unter Berücksichtigung der
Gleiteigenschaften der CD-Beschichtung (Lacke oder dgl.) PTFE als
Beschichtung 138 bevorzugt.
Bei Hindurchlaufen einer abzuspanenden CD durch die Abspanstation 30
läuft diese auf dem Förderband 18 zunächst in den Einlaufbereich 62. Bei
Erreichen der Andrückwalze 68 drückt diese die CD auf das Förderband 18,
wobei aufgrund der Materialpaarung des Rohmaterials der auf dem
Förderband 18 aufliegenden CD und der Oberfläche des Förderbands 18
(bevorzugt PVC) über die Andrückwirkung ein starker Hafteingriff zwischen
CD und Förderband entsteht. Die Andrückwalze 68 sorgt insbesondere bei
nicht planaren CD-Scheiben dafür, dass diese zuverlässig unter die
Andrückplatte 92 gleiten ohne an der Einweisschräge 137 abgewiesen zu
werden. Die CD läuft dann in Transportrichtung A weiter im Bereich der
Einweisschräge 137 unter die Andrückplatte 92 und wird vermittels der
Federkörper 94a, 90b, 90c über die in Richtung der Andrückplatte
vorgespannten Tischsegmente 80a, 80b, 80c und über das darüber
laufende Förderband 18 gegen die Andrückplatte 92 gedrückt. Dabei bleibt
die CD 28 - aufgrund einer gleitgünstigen Materialpaarung zwischen CD 28
und Andrückplattenoberfläche und einer haftgünstigen Materialpaarung
zwischen CD 28 und Förderbandoberfläche - in festem Hafteingriff mit dem
Förderband 18 und gleitet an der Oberfläche der Andrückplatte 92 entlang.
Im Bereich der Andrückplatte 92 findet die Abspanung der der
Andrückplatte 92 zugewandten Oberfläche der auf dem Förderband 18
liegenden CD statt. Die Tiefe der abgespanten Schicht entspricht dem
Überstand y der Abspanwerkzeuge 128 über die Unterseite der Andrück
platte 92, d. h. über die Unterseite der Beschichtung 138. Durch das
Weiterlaufen des Förderbandes 18 wird die mit diesem in Hafteingriff
stehende CD 28 an den einzelnen in Transportrichtung A wie vorstehend
beschrieben gestaffelt angeordneten Abspanwerkzeugen 128 vorbeigeführt,
und dabei werden jeweils in Transportrichtung A verlaufende Bahnen in die
CD eingefräst. Aufgrund der aus Fig. 2 und 9 ersichtlichen gestaffelten
Anordnung der Fräser 128 ist gewährleistet, dass sich die gegenseitig
überlappenden Bahnen über die gesamte Erstreckung der CD 28 in Richtung
quer zur Transportrichtung A erstrecken, so dass die gesamte Oberfläche
der abzuspanenden CDs 28 abgespant wird.
Bei unterschiedlicher Materialstärke aufeinander folgender CDs 28 weichen
die Andrückwalze 68 sowie die Tischsegmente 80a, 80b, 80c in vertikaler
Richtung aus. Dadurch ist gewährleistet, dass unabhängig von der
Materialdicke der jeweils abzuspanenden CD 28 stets nur eine
Oberflächenschicht konstanter Schichtdicke, nämlich entsprechend dem
Überstand y der Abspanwerkzeuge 128, über die Unterseite der
Andrückplatte 92 abgespant wird.
Es sei ergänzend hinzugefügt, dass zwischen der Andrückplatte 92 und der
Lagerplatte 96 ein Luftstrom hindurch geleitet werden kann, wie durch den
strichlierten Pfeil LS dargestellt. Dieser Luftstrom erzeugt im Bereich der
Durchbrechungen 130 in der Andrückplatte 92 eine vom Förderband 18
weg gerichtete Sogwirkung, welche während der Abspanung an den
Abspanschneiden 134 anfallende Späne durch den Ringspalt x zwischen
dem Abspanwerkzeug 128 und der Begrenzungsfläche der Durchbrechung
130 einzieht. Die eingesogenen Späne werden dann im Luftstrom LS,
welcher durch nicht dargestellte Ventilator- oder Saugmittel erzeugt wird,
mitgenommen. Ferner hat der Luftstrom LS noch Kühlwirkung für die
Abspanwerkzeuge 128, so dass die Lebensdauer insbesondere der
Abspanschneiden 134 vergrößert werden kann.
Nach Durchlauf der Abspanstation 30 tritt das Förderband 18 durch den
Austrittsschacht 140 aus der Abspanstation 30 aus und nimmt dabei auf
grund des Hafteingriffs zwischen Förderband 18 und CD die jeweils
abgespante CD-Substratscheibe mit. Die CD-Substratscheibe 28' wird dann
von dem Förderband in Transportrichtung A, wie in Fig. 1 zu erkennen, zu
der Qualitätsuntersuchungsstation 40 geführt. Nach Abstreifen der CD-
Substratscheibe 28' durch die Abstreiferplatte 42 läuft die CD auf der als
schiefe Ebene angeordneten Führungsplatte 50 aufgrund ihrer Hang
abtriebskraft unter der positionierenden Einweisschiene 42 hindurch in die
Qualitätsuntersuchungsvorrichtung 40 hinein.
Im Folgenden werden Einzelheiten der Qualitätsuntersuchungsstation 40 mit
Bezug auf Fig. 8 erläutert. Innerhalb der Optikeinheit 48 ist eine Kamera 142
mit einem Objektiv 144 angeordnet, welches ein in Fig. 8 strichliert
gezeigtes Sichtfeld 146 aufweist. Im Bereich des Sichtfelds ist die
Führungsplatte 42 von einer transparenten Platte 148, vorzugsweise aus
kratzfestem Glas oder Kunststoffmaterial, gebildet. Unterhalb der trans
parenten Platte 148 ist in der Lichtquelle 52 ein Leuchtelement 150
positioniert, welches eine auf der transparenten Platte 148 gleitende
abgespante CD-Substratscheibe 28' durchleuchtet. Befindet sich die CD-
Substratscheibe 28' vollständig im Sichtfeld 146 der Kamera 142, so wird
dies von der Kamera 142 erfasst, und es wird eine Momentaufnahme von
der CD-Substratscheibe 28' aufgenommen. Die Daten der von der Kamera
142 erfassten Momentaufnahme werden digitalisiert und einer Pixelanalyse
unterzogen. Die Pixelanalyse ergibt, in welcher Güte (Qualität) die zu
entfernende Oberflächenschicht von der jeweils im Sichtfeld 146
befindlichen CD-Substratscheibe 28' abgetragen wurde. Es lässt sich
nämlich anhand von der Kamera 142 pixelweise empfangenen Licht
intensität ortsaufgelöst feststellen, ob und in welcher Menge Reste einer
Reflexions-Metallschicht oder gar einer diese Metallschicht überdeckenden
Lackschicht noch auf der CD-Substratscheibe 28' vorhanden sind.
Derartige unzureichend abgespante Bereiche verunreinigen das Material der
Substratscheibe. Bei Überschreiten eines bestimmten Pixelzahl-Grenzwerts
derartiger mit Rückständen behafteter Bereiche oder bei Unterschreiten einer
bestimmten erfassten Lichtmindestintensität (ggf. integriert über die
gesamte CD-Oberfläche) wird eine CD-Substratscheibe als qualitativ
minderwertig eingestuft und aussortiert. Zeigen hingegen die Ergebnisse der
Pixelanalyse, dass die Oberflächenschicht von der jeweils untersuchten CD-
Substratscheibe 28' hinreichend gut entfernt wurde, so wird die CD-
Substratscheibe 28' als qualitativ hochwertig eingestuft und ggf. einer
Weiterverarbeitung zugeführt. Diese Weiterverarbeitung kann beispielsweise
eine Zerspanung und anschließende Wiederverwertung des Substratkörper
materials umfassen. Die Aussonderung qualitativ minderwertiger CD-
Substratscheiben gegenüber einer Ableitung qualitativ hochwertiger
Substratscheiben erfolgt über die Weiche 54 und die Gleise 56 und 58.
Claims (42)
1. Verfahren zum spanabhebenden Abtragen einer Oberflächenschicht
einer Informationsträgerscheibe (28) von deren Substratscheibe,
wobei Informationsträgerscheiben (28) nacheinander einer
Abspanstation (30) mit mindestens einem angetriebenen
Abspanwerkzeug (128) zugeführt und die durch Abspanung
erhaltenen Substratscheiben (28') von der Abspanstation (30) weiter
transportiert werden, indem eine Mehrzahl aufeinander folgender
Informationsträgerscheiben (28) auf einem Transportträger (18) durch
die Abspanstation (30) hindurch geführt und während des Durch
gangs durch die Abspanstation (30) an ihrer transportträger-fernen
Seite abgespant werden,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Informationsträgerscheiben (28) auf einem bewegten und
rückseitig gestützten Transportträgerband (18) aufliegend durch die
Abspanstation (30) hindurch geführt werden, wobei auf der
transportträgerband-fernen Seite der Informationsträgerscheiben (28)
ein stationäres Andrückfeld (93) reibungsarm anliegt, mittels
welchem die jeweilige Informationsträgerscheibe (28) in Hafteingriff
mit dem Transportträgerband (18) gedrückt wird,
und dass die Abspanung an der transportträgerband-fernen Seite der
Informationsträgerscheibe (28) durch eine Mehrzahl von
Abspanwerkzeugen (128) erfolgt, welche um zum Andrückfeld (93)
im wesentlichen orthogonale Drehachsen (R) rotieren.
2. Verfahren nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Abspanwerkzeuge (128) wenigstens zum Teil innerhalb des
Andrückfeldes (93) an der Informationsträgerscheibe (28) angreifen.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Abspanwerkzeuge (128) innerhalb sie umgebender
Durchbrechungen (130) des Andrückfeldes (93) an der
Informationsträgerscheibe (28) anliegen.
4. Verfahren nach Anspruch 3,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Durchbrechungen (130) kreisförmig sind und den Maximal-
Umlaufkreis (W) der der Abspanwerkzeuge (132) mit engem
Ringspalt (x) umschließen.
5. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Abspanwerkzeuge (128) in einer Mehrzahl von quer zur
Bandlaufrichtung (A) angeordneten Linien angeordnet sind, wobei die
Abspanwerkzeuge (128) unterschiedlicher Linien zueinander auf
Lücke stehen und sich mit ihren Maximal-Umlaufkreisen (W) in
Querrichtung überlappen.
6. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 5,
dadurch gekennzeichnet,
dass einzelne Abspanwerkzeuge (128) der Mehrzahl von
Abspanwerkzeugen mit unterschiedlichem Drehsinn umlaufen.
7. Verfahren nach einem der Ansprüche 4 bis 6,
dadurch gekennzeichnet,
dass der Durchmesser (d) der Maximal-Umlaufkreise (W) kleiner ist
als der Durchmesser (2a) der Informationsträgerscheiben (28).
8. Verfahren nach Anspruch 7,
dadurch gekennzeichnet,
dass das Verhältnis des Durchmessers (d) der Maximal-Umlaufkreise
(W) der Abspanwerkzeuge (128, 132) zu den Durchmessern (2a) der
Informationsträgerscheiben (28) ca. 0,2 bis 0,5, vorzugsweise ca.
0,3 bis 0,4, beträgt.
9. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 8,
gekennzeichnet durch
eine solche Abstimmung der Abmessungen des Andrückfeldes (93)
und der Verteilung der Abspanwerkzeuge (128) über das Andrückfeld
(93) in Bezug auf den Durchmesser (2a) der zu bearbeitenden
Informationsträgerscheibe (28), dass in jeder Phase einer Abspanung
die jeweilige Informationsträgerscheibe (28) über mindestens ein
Viertel, vorzugsweise mindestens ein Drittel, höchstvorzugsweise
mindestens die Hälfte ihres in Transportrichtung (A) betrachteten
Durchmessers (2a) überdeckt ist.
10. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 9,
dadurch gekennzeichnet,
dass das Andrückfeld (93) rollend oder gleitend an der trans
portträgerfernen Seite der Informationsträgerscheiben (28) anliegt.
11. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 10,
dadurch gekennzeichnet,
dass das Andrückfeld (93) in Verbindung mit der transportträgerfer
nen Seite der Informationsträgerscheibe (28) unter Andrückwirkung
eine Reibkraft ergibt, die wesentlich geringer ist als die Reibkraft
zwischen dem Transportträger (18) und der an dem Transportträger
(18) anliegenden Seite der Informationsträgerscheiben (28).
12. Verfahren nach einem der Ansprüche 1-11,
dadurch gekennzeichnet,
dass das Abspanwerkzeug (128) ein rotierendes Werkzeug (132) mit
einer zu der Andrückrichtung (D) im wesentlichen orthogonalen Hüll
fläche (H) von Bearbeitungselementen (134) mit in der Hüllfläche (H)
liegenden Bearbeitungskanten (135) oder -spitzen ist.
13. Verfahren nach Anspruch 12,
dadurch gekennzeichnet,
dass das Abspanwerkzeug (128) annähernd radial verlaufende
Abspankanten (135) in der Hüllfläche (H) aufweist.
14. Verfahren nach einem der Ansprüche 1-13,
dadurch gekennzeichnet,
dass das mindestens eine Abspanwerkzeug (128) in Andrückrichtung
(D) gegenüber dem Andrückfeld (93) verstellbar ist.
15. Verfahren nach Anspruch 14,
dadurch gekennzeichnet,
dass zur Verstellung des Abspanwerkzeugs (128) gegenüber dem
Andrückfeld (93) ein Verstellantrieb (104, 106) vorgesehen ist, der
sich einerseits an dem Andrückfeld (93) oder einem mit diesem
festverbundenen Teil (96) abstützt und andererseits auf das Abspan
werkzeug (128) einwirkt.
16. Verfahren nach einem der Ansprüche 1-15,
dadurch gekennzeichnet,
dass das Andrückfeld (93) mit einer von seinem Abstand gegenüber
dem Transportträger (18) im wesentlichen unabhängigen
Vorspannkraft gegen den Transportträger (18) vorgespannt ist.
17. Verfahren nach Anspruch 16,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Vorspannkraft von der Schwerkraft auf die das Andrückfeld
bildenden Bauteile (93) abgeleitet ist.
18. Verfahren nach einem der Ansprüche 1-17,
dadurch gekennzeichnet,
dass der Transportträger (18) mit einer von seinem Abstand
gegenüber dem Andrückfeld (93) im wesentlichen unabhängigen
Vorspannkraft gegen das Andrückfeld (93) vorgespannt ist.
19. Verfahren nach einem der Ansprüche 1-18,
dadurch gekennzeichnet,
dass der Transportträger (18) zur Anpassung an unterschiedliche
Dicken aufeinander folgender Informationsträgerscheiben (28)
abschnittsweise höhenverstellbar ist.
20. Verfahren nach einem der Ansprüche 1-19,
dadurch gekennzeichnet,
dass das Transportträgerband (18) im Bereich des Andrückfeldes (93)
mit seiner andrückfeld-fernen Seite über einen Stütztisch (80a, 80b,
80c) gleitet, welcher das Transportträgerband (18) gegen das
Andrückfeld (93) andrückt.
21. Verfahren nach Anspruch 20,
dadurch gekennzeichnet,
dass der Stütztisch zumindest in Transportrichtung (A) in eine
Mehrzahl von Tischsegmenten (80a, 80b, 80c) unterteilt ist und dass
die Tischsegmente (80a, 80b, 80c) im wesentlichen unabhängig
voneinander unter Überwindung der jeweiligen Vorspannkraft im
wesentlichen in Richtung orthogonal zum Andrückfeld (93)
ausweichen können.
22. Verfahren nach einem der Ansprüche 18-21,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Vorspannkraft von der Federkraft wenigstens eines
Kraftspeichers (90a, 90b, 90c) abgeleitet ist.
23. Verfahren nach Anspruch 22,
dadurch gekennzeichnet,
dass jedem Tischsegment (80a, 80b, 80c) wenigstens ein,
vorzugsweise zwei, Kraftspeicher (90a, 90b, 90c) zugeordnet ist
bzw. sind.
24. Verfahren nach Anspruch 22 oder 23,
dadurch gekennzeichnet,
dass der wenigstens eine Kraftspeicher (90a, 90b, 90c) von einem
elastischen Gummikörper, einer Druckfeder, oder einem
pneumatischen Federelement gebildet ist.
25. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 24,
dadurch gekennzeichnet,
dass das Andrückfeld an einer mit jeweils einem Durchgang (130) für
das mindestens eine Abspanwerkzeug (128) versehenen Andrück
platte (92) mit einer Andrückfläche ausgebildet ist und ferner eine
Lagerplatte. (96) für eine dem Abspanwerkzeug (128) zugehörige
Werkzeugantriebsspindel (36) und einen die Werkzeugantriebsspindel
(36) treibenden Werkzeugantrieb (32) vorgesehen ist.
26. Verfahren nach Anspruch 25,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Werkzeugantriebsspindel (36) oder/und deren Spindellager
(100) gegenüber der Lagerplatte (96) in Andrückrichtung (D) verstell
bar ist.
27. Verfahren nach Anspruch 26,
dadurch gekennzeichnet,
dass zur Verstellung des Spindellagers (100) ein Gewindetrieb
(104, 106) vorgesehen ist.
28. Verfahren nach Anspruch 27,
dadurch gekennzeichnet,
dass der Gewindetrieb mindestens eine Spindel (106, 108) mit zur
Andrückrichtung (D) paralleler Gewindespindelachse aufweist.
29. Verfahren nach einem der Ansprüche 1-28,
dadurch gekennzeichnet,
dass dem mindestens einen Abspanwerkzeug (128) eine Span
absaugung zugeordnet ist.
30. Verfahren nach Anspruch 29,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Spanabsaugung einen an dem mindestens einen Abspan
werkzeug (128) vorbei führenden Absaugkanal aufweist, welcher
gewünschtenfalls zwischen der Andrückplatte (92) und der Lager
platte (96) eingeschlossen ist.
31. Verfahren nach Anspruch 30,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Spanabsaugung einen von der jeweiligen Zerspanungsstelle
zu dem Absaugkanal führenden Anschlusskanal (bei 130) aufweist.
32. Verfahren nach Anspruch 31,
dadurch gekennzeichnet,
dass der Anschlusskanal (bei 130) durch den Ringspalt (x) zwischen
dem Abspanwerkzeug (128) und dem Rand einer das Abspanwerk
zeug (128) aufnehmenden Durchbrechung (130) der Andrückfeldes
(93) gebildet ist.
33. Verfahren nach einem der Ansprüche 1-32,
dadurch gekennzeichnet,
dass es im Rahmen eines Verfahrens zur Wiedergewinnung des
Rohmaterials der Substratscheiben (28') durchgeführt wird.
34. Verfahren nach Anspruch 33,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Substratscheiben (28',28'') nach der Abspanung einer
Zerkleinerungsstation zugeführt werden.
35. Verfahren nach Anspruch 33 oder 34,
dadurch gekennzeichnet,
dass die abgespanten Substratscheiben (28',28'',28''') nach
Durchgang durch die Abspanstation (30) einer Qualitätsuntersuchung
(bei 40) insbesondere hinsichtlich der Qualität der Abspanung
unterworfen und Substratscheiben (28''') unzureichender Qualität
ausgesondert und gewünschtenfalls einer nochmaligen Abspanung
unterworfen werden.
36. Verfahren nach Anspruch 35,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Qualitätsuntersuchung auf einer optischen Beobachtung von
Resten der Oberflächenschicht hinsichtlich Menge oder/und Ver
teilung beruht.
37. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 36,
dadurch gekennzeichnet,
dass das Transportträgerband (18) zumindest von seiner Oberfläche
her aus einem Material, wie beispielsweise aus PVC, hergestellt ist,
welches in Verbindung mit der jeweils anliegenden Oberfläche der In
formationssträgerscheibe (28) eine haftgünstige Materialpaarung
ergibt.
38. Verfahren nach einem der Ansprüche 1-37,
dadurch gekennzeichnet,
dass das Andrückfeld (93) zumindest an seiner Oberfläche (138) aus
einem Material, wie beispielsweise aus PTFE, hergestellt ist, welches
in Verbindung mit der jeweils anliegenden Oberfläche des Informa
tionsträgers (28) eine gleitfreudige Materialpaarung ergibt.
39. Verfahren nach einem der Ansprüche 1-38,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Informationsträgerscheiben (28) durch stationäre oder/und
an dem Transportträger (18) angebrachte Positionierungsmittel (38)
in quer zur Transportrichtung (A) oder/und längs der Transport
richtung (A) geordnete Lage gebracht werden.
40. Verfahren nach einem der Ansprüche 1-39,
dadurch gekennzeichnet,
dass der Transportträger (18) die Informationsträgerscheiben (28) mit
einer Geschwindigkeit im Bereich von 15-25 m/min., vorzugsweise
von etwa 20 m/min., in Förderrichtung (A) bewegt.
41. Verfahren nach einem der Ansprüche 1-40,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Substratscheiben (28',28'',28''') aus einem Kunststoff,
insbesondere einem thermoplastischen Kunststoff, wie beispielsweise
Polycarbonat, bestehen.
42. Vorrichtung (10) zum spanabhebenden Abtragen einer Oberflächen
schicht eines Schichtkörpers (28) von dessen Substratschicht, ins
besondere zur Durchführung des Verfahrens nach einem der An
sprüche 1-41, umfassend eine Abspanstation (30) mit mindestens
einem angetriebenen Abspanwerkzeug (128),
wobei die Vorrichtung (10) ferner umfasst:
- - einen Transportträger (18), welcher dazu ausgebildet ist, eine Mehrzahl aufeinander folgender Schichtkörper (28) durch die Abspanstation (30) zur Abspanung der Schichtkörper (28) an ihrer transportträger-fernen Seite während des Durchgangs durch die Abspanstation (30) hindurch zu führen
- - ein auf die transportträger-ferne Seite der Schichtkörper (28) einwirkendes Andrückfeld (93), mittels welchem die Schichtkörper (28) auf dem Transportträger (18) während des Durchgangs durch die Abspanstation (30) wenigstens teilweise in Hafteingriff an den bewegten Transportträger (18) angedrückt sind,
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|---|---|---|---|
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| DE19940808C2 (de) | 2002-10-31 |
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