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DE19938702A1 - Scheibenwischvorrichtung für Kraftfahrzeuge - Google Patents

Scheibenwischvorrichtung für Kraftfahrzeuge

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Publication number
DE19938702A1
DE19938702A1 DE1999138702 DE19938702A DE19938702A1 DE 19938702 A1 DE19938702 A1 DE 19938702A1 DE 1999138702 DE1999138702 DE 1999138702 DE 19938702 A DE19938702 A DE 19938702A DE 19938702 A1 DE19938702 A1 DE 19938702A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
wiper
wiper arm
walls
bolt
bracket
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE1999138702
Other languages
English (en)
Inventor
Juergen Bommer
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Valeo Wischersysteme GmbH
Original Assignee
Valeo Auto Electric Wischer und Motoren GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Valeo Auto Electric Wischer und Motoren GmbH filed Critical Valeo Auto Electric Wischer und Motoren GmbH
Priority to DE1999138702 priority Critical patent/DE19938702A1/de
Publication of DE19938702A1 publication Critical patent/DE19938702A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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    • B60S2001/4054Connections between blades and arms for arms provided with a channel-shaped end comprising a detachable intermediate element mounted on the channel-shaped end the element being provided with retention means co-operating with the channel-shaped end of the arm the intermediate element engaging the back part of the arm

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Body Structure For Vehicles (AREA)

Abstract

Die Erfindung betrifft eine Scheibenwischvorrichtung zum Wischen einer insbesondere an Kraftfahrzeugen vorhandenen Scheibe, mit einem Wischarm, der an seinem freien Ende u-förmig oder ggf. gabelförmig ausgestaltet ist und zwei Wischarmwandungen aufweist, mit einem Wischblatt, welches einen Hauptbügel aufweist, wobei der Hauptbügel zwei Bügelwandungen und zwischen den Bügelwandungen einen Lagerbolzen zur gelenkigen Lagerung des Wischblatts an dem Wischarm aufweist. DOLLAR A Die Erfindung kennzeichnet sich dadurch aus, dass sich der Lagerbolzen durch die Bügelwandungen erstreckt und zwei die Bügelwandungen überragende Bolzenabschnitte aufweist, dass die beiden Wischarmwandungen des freien Endes des Wischarms jeweils eine Kulisse zur Aufnahme der jeweiligen Bolzenabschnitte aufweisen und dass ein Sicherungselement die Bolzenabschnitte in den Kulissen sichert.

Description

Die Erfindung betrifft eine Scheibenwischvorrichtung zum Wischen einer insbesondere an Kraftfahrzeugen vorhandenen Scheibe, mit einem von einer Antriebsvorrichtung antreibbaren Wischarm, der an seinem der Antriebsvorrichtung abgewandten freien Ende oder gabelförmig ggf. U-förmig ausgestaltet ist und zwei Wischarmwandungen und ggf. eine die Wischarmwandungen miteinander verbindende Verbindungswandung aufweist, mit einem an dem freien Ende des Wischarms um einen Lagerbolzen schwenkbar angeordneten Wischblatt, welches ein Wischblattgestell und eine daran geführte und gehaltene gummiartige Wischleiste aufweist, wobei das Wischblattgestell einen Hauptbügel und weitere an dem Hauptbügel schwenkbar gelagerte Unter- und/oder Krallenbügel aufweist, mit einer im Querschnitt weitgehend U-förmigen Ausgestaltung des Hauptbügels, mit ggf. einer den Hauptbügel verkleidenden entsprechenden U-förmigen Bügelverkleidung, wobei der Hauptbügel und/oder ggf. die Bügelverkleidung zwei Bügelwandungen und die Bügelwandungen miteinander verbindende Mittelstege aufweist und mit einem von den Bügelwandungen begrenzten, den Lagerbolzen enthaltenden Lagerschacht.
Bei solchen bekannten Scheibenwischvorrichtungen ist an dem freien Ende des Wischarms ein hakenförmiger Ansatz vorhanden, der zusammen mit einem auf den Lagerbolzen aufschnappbaren Zwischenelement den Wischarm und das Wischblatt miteinander gelenkig verbindet. Zum Lösen des Wischblatts von dem Wischarm ist es bei einem solchen Stand der Technik erforderlich, das aufgrund des hakenförmigen Abschnitt schwer zugängliche Zwischenelement zusammenzudrücken und gleichzeitig das gesamte Wischblatt aus dem hakenförmigen Abschnitt zu führen, was ein gewisses Grad an Geschicklichkeit erfordert. Ein problemloses und schnelles Lösen des Wischblatts von dem Wischarm nur einer darin geübten Person möglich. Dem durchschnittlichen Fahrzeugführer ist es regelmäßig, wenn überhaupt, nur mit sehr viel Mühe und Aufwand möglich, die Funktionsweise des Befestigungsmechanismus zu durchschauen, und das Wischblatt von dem Wischarm zu lösen.
Der vorliegenden Erfindung liegt deshalb die Aufgabe zugrunde, eine Scheibenwischvorrichtung vorzuschlagen, die ein schnelles und einfaches Lösen des Wischblatts von dem Wischarm auch für ungeübte und technisch unbedarfte Personen ermöglicht.
Zur Lösung der Aufgabe wird eine Scheibenwischvorrichtung der eingangs beschriebenen Art vorgeschlagen, die vorsieht, dass sich der Lagerbolzen durch die Bügelwandungen erstreckt und zwei die Bügelwandungen überragende Bolzenabschnitte aufweist, dass die beiden Wischarmwandungen des freien Endes des Wischarms jeweils eine Kulisse zur Aufnahme des jeweiligen Bolzenabschnitts aufweisen und dass ein innerhalb des Lagerschachts vorhandenes Sicherungselement die Bolzenabschnitte in den Kulissen sichert.
Die erfindungsgemäße Scheibenwischvorrichtung hat dabei den Vorteil, dass das in dem Lagerschacht vorhandene Sicherungselement leicht zugänglich ist und entgegen dem Stand der Technik nicht von einem hakenförmigen Ansatz abgedeckt. Dabei wird zum Lösen des Wischblatts von dem Wischarm zunächst das Sicherungselement entsichert und daran anschließend das Wischblatt über die Bolzenabschnitte entlang den Kulissen aus dem Wischarm herausgeführt. Damit ist ein einfaches und übersichtliches, leicht durchschaubares Lösen der Wischblatt-Wischarm-Verbindung gewährleistet.
Die Erfindung weist auch den Vorteil auf, dass wegen des Nichtvorhandenseins des hakenförmigen Ansatzes an dem Wischarm die Bauhöhe des Wischarms sowie des Hauptbügels im Bereich um den Lagerbolzen relativ gering ausgeführt werden kann. Solch eine flache Bauweise des gesamten Wischblattgestells hat aerodynamische sowie aeroakkustische Vorteile, insbesondere bei höheren Fahrzeuggeschwindigkeiten.
Eine Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, dass zur Einführung der Bolzenabschnitte in die Kulissen die Wischarmwandungen auf ihrer dem Wischblatt zugewandten Seite jeweils eine senkrecht zur Längsachse des Wischarms verlaufende Kulissenöffnung aufweisen und dass die Kulissen eine 90° Krümmung in Richtung des freien Ende des Wischarms und am Ende der Krümmung ein geschlossenes Kulissenende aufweisen. Eine solche Anordnung der Kulisse bzw. ein solcher Kulissenverlauf weist insbesondere den Vorteil auf, dass ein einfaches Einführen der an dem Wischblatt vorhandenen Bolzenabschnitte in die an den Wischarmseitenwandungen vorhandene Kulissen möglich ist, und die Bolzenabschnitte in den geschlossenen Kulissenenden sicher anliegen. Dadurch, dass der Wischarm das Wischblatt insbesondere über eine an der Scheibenwischvorrichtung vorhandene Feder auf die Scheibe drückt, ist ein sicheres Verharren der Bolzenabschnitte in den Kulissen in zur Wischblatt Längsachse vertikaler Richtung gewährleistet. Eine solche Kulisse weist zusätzlich den Vorteil auf, dass aufgrund der Wischbewegung des Wischblatts die Bolzenabschnitte gegen den das Kulissenende umgebenden Bereich der Wischarmseitenwandungen gedrückt werden. Ein selbsttätiges Lösen des Wischblatts von dem Wischarm ist damit auch ohne Vorhandensein eines Sicherungselements nicht möglich.
Eine Variante der Erfindung sieht vor, dass das Sicherungselement innerhalb des Lagerschachts an dem Lagerbolzen, vorzugsweise schwenkbar um den Lagerbolzen angeordnet, insbesondere lösbar aufgeschnappt ist. Dadurch wird eine Verbindung des Wischblatts über den Lagerbolzen mit dem Sicherungselement auf einfache Weise realisiert.
Eine andere Weiterbildung der Erfindung sieht vor, dass das Sicherungselement Auflageabschnitte zur Auflage an dem Wischarm, insbesondere an der dem Sicherungselement zugewandten Seite der Verbindungswandung des Wischarms, aufweist. Durch das Vorhandensein solcher Auflageabschnitte wird eine gewünschte Positionierung des Sicherungselements in dem Lagerschacht bzw. an dem Wischarm erreicht und ein unerwünschtes Verdrehen des Sicherungselements vermieden.
Nach einer Ausgestaltung der Erfindung weist das Sicherungselement einen Sicherungspin, der zur Sicherung des Wischblatts an dem Wischarm in ein an dem Wischarm vorhandenes Pinauge eingreift, auf. Durch Eingreifen des Sicherungspins in das Pinauge wird das Sicherungselement formschlüssig mit dem Wischarm derart verbunden, dass die Bolzenabschnitte in den geschlossenen Kulissenenden gehalten werden.
Nach einer vorteilhaften Variante der Erfindung ist das Pinauge an der Verbindungswandung des Wischarms angeordnet. Eine solche Anordnung weist den Vorteil auf, dass das Pinauge auf der der Scheibe abgewandten Seite des Wischarms für eine den Wischarm betrachtende Person gut zu erkennen und leicht zugänglich ist. Damit lässt sich leicht kontrollieren, ob der Sicherungspin in das Pinauge eingreift, und dadurch die Bolzenabschnitte in den geschlossenen Kulissenenden fixiert sind.
Eine vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, dass das Sicherungselement eine Feder aufweist, mittels welcher der Sicherungspin in dem Pinauge gehalten ist. Eine solche Feder weist insbesondere den Vorteil auf, dass bei Montage des Wischblatts an dem Wischarm der Sicherungspin aufgrund der Federkraft in das Pinauge springt und dort gehalten wird.
Nach einer Variante der Erfindung ist die Feder eine Spiralfeder. Insbesondere Spiralfedern sind kostengünstig in Herstellung und Verarbeitung.
Nach einer Weiterbildung der Erfindung ist die Spiralfeder senkrecht zu dem Lagerbolzen in einem Federkäfig an dem Sicherungselement angeordnet. Dadurch wird eine günstige, auf einfache Weise realisierbare Federung des Sicherungspins erreicht.
Eine Variante der Erfindung sieht vor, dass die Feder eine Plattfeder ist. Dabei kann die Blattfeder insbesondere einstückig mit dem Sicherungselement ausgestaltet sein, so dass man ein konstruktiv sehr einfaches und kostengünstiges Sicherungselement mit zugehöriger Feder erhält.
Eine Weiterbildung der Erfindung sieht vor, dass der Sicherungspin zum Lösen des Wischblatts von dem Wischarm dem aus dem Pinauge entgegen der den Sicherungspin in dem Pinauge haltenden Federkraft gedrückt wird. Ein solches Drücken des Sicherungspins in das Pinauge kann dabei manuell, ohne Verwendung eines Spezialwerkzeugs, erfolgen.
Nach einer anderen Ausbildung der Erfindung ist das Pinauge eine kreisrunde Bohrung in der Verbindungswandung des Wischarms. Eine solche Bohrung ist einfach und kostengünstig herzustellen.
Nach einer anderen Ausbildung der Erfindung ist der Sicherungspin ein in die Bohrung eingreifender bolzenartiger Stift, mit einem kreisrunden Querschnitt. Eine solche Ausgestaltung des Sicherungspins ist ebenfalls technisch unaufwendig und kostengünstig.
Eine Variante der Erfindung sieht vor, dass zwischen dem Wischarm und dem Hauptbügel ein Zwischenelement, insbesondere ein Kunststoffelement, vorhanden ist. Ein solches Kunststoffelement kann vorteilhafterweise die Reibungskraft zwischen dem Hauptbügel und dem Wischarm verringern, und so die Funktionsfähigkeit der Scheibenwischvorrichtung verbessern.
Nach einer Weiterbildung der Erfindung umgibt das Zwischenelement die Bolzenabschnitte wenigstens abschnittsweise. Dadurch kann eine bessere Schwenkbarkeit des Wischblatts um die von dem Zwischenelement umgebenen Bolzenabschnitten erreicht werden.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen und Einzelheiten sind der folgenden Beschreibung zu entnehmen, in der die Erfindung anhand des in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiels näher beschrieben und erläutert ist.
Es zeigen:
Fig. 1 einen Wischarm mit zugehörigem Wischblatt in Seitenansicht,
Fig. 2 einen Wischarm und ein Wischblatt in Draufsicht,
Fig. 3 den Ausschnitt X nach Fig. 1,
Fig. 4 einen Schnitt durch Fig. 3,
Fig. 5 einen Schnitt durch Fig. 4 und
Fig. 6 einen alternativen Schnitt durch Fig. 4.
Die Fig. 1 zeigt einen Wischarm 1 der über eine nicht dargestellte Antriebsvorrichtung entlang einer Schwenkachse 2 schwenkbar antreibbar ist. Der Wischarm 1 ist dabei an seinem der Antriebsvorrichtung abgewandten freien Ende 3 u- förmig ausgestaltet und weist zwei Wischarmwandungen 4 und eine die Wischarmwandungen 4 miteinander verbindende Verbindungswandung 5 auf. An dem freien Ende 3 des Wischarms 1 ist ein um einen Lagerbolzen 6 schwenkbar angeordnetes Wischblatt 7 vorhanden, welches ein Wischblattgestell 8 und eine daran geführte und gehaltene gummiartige Wischleiste 9 aufweist. Das Wischblattgestell 8 besteht dabei im Wesentlichen aus einem Hauptbügel 10 und weiteren an den Hauptbügel 10 schwenkbar gelagerten Unter- und Krallenbügeln 11 und 12. Der Hauptbügel 10 ist im Querschnitt weitgehend u-förmig ausgestaltet, und weist zwei Bügelwandungen 13 und die Bügelwandungen 13 miteinander verbindende Mittelstege 14 auf. In Fig. 1 ist auch eine Kulisse 15 in der Wischarmwandung 4 deutlich zu erkennen. Der Wischarm 1 wird entlang einer Achse 16 durch eine nicht zu sehende Feder entlang dem Pfeil 17 auf die nicht dargestellte Windschutzscheibe, die auf der der Wischleiste 9 zugewandten Seite des Wischblatts 7 vorhanden ist, gedrückt.
In der Fig. 2 ist das freie Ende 3 des Wischarms 1 sowie der Hauptbügel 10 in Draufsicht gezeigt. Das freie Ende 3 des Wischarms 1 ist dabei u-förmig ausgestaltet, wobei die Wischarmseitenwandungen 4 sowie die Verbindungswandung 5 deutlich zu erkennen ist. Nach einer anderen Ausgestaltung der Erfindung ist auch denkbar, dass lediglich die Seitenwandungen 4, ohne das Vorhandensein der Verbindungswandung 5, ein gabelförmiges freies Ende 3 des Wischarms 1 bilden. In der in Fig. 2 gezeigten Draufsicht des freien Endes 3 des Wischarms 1 sind ebenfalls die Kulissen 15 in den Seitenwandungen 4 gestrichelt dargestellt.
Der Hauptbügel 10 in Fig. 2 zeigt deutlich den in einem Lagerschacht 22 angeordneten Lagerbolzen 6, der sich durch die Bügelwandungen 13 erstreckt und zwei die Bügelwandungen 13 überragende Bolzenabschnitte 20 aufweist. Zur Verbindung des Wischarms 1 mit dem Hauptbügel 10 werden die Bolzenabschnitte 20 in die Kulissen 15 des Wischarms 1 eingeführt. Zur Gewährleistung, dass der Hauptbügel 10 in den Kulissen 15 fixiert und gehalten wird, sichert ein Sicherungselement, das in Fig. 1 und 2 nicht dargestellt ist, die Bolzenabschnitte 20 in den Kulissen 15.
Der Hauptbügel 10 in Fig. 2 weist außerdem deutlich erkennbare Mittelstege 14 auf, die die beiden Bügelwandungen 13 an ihrer der Wischleiste 9 abgewandten Kante miteinander verbinden.
Die Fig. 3 zeigt vergrößert den Ausschnitt X nach Fig. 1. Dabei ist deutlich der Lagerbolzen 6 in dem geschlossenen Kulissenende der Kulisse 15 zu erkennen. Die Kulisse 15 entspricht dabei weitgehend einem 90° Ringsegment. Die Kulisse 15 weist zur Einführung des Bolzenabschnitts 6 auf ihrer dem Wischblatt 7 zugewandten Seite eine senkrecht zur Längsachse des Wischarms 1 verlaufende Kulissenöffnung 21 auf. Im weiteren Verlauf weist die Kulisse eine 90° Krümmung in Richtung des freien Ende 3 des Wischarms 1 auf. Am Ende der Krümmung befindet sich das geschlossene Kulissenende. Durch eine solche Kulissengeometrie ist gewährleistet, dass das Wischblatt 8 auch ohne Vorhandensein eines Sicherungselements mit dem Wischarm 1, insbesondere auch bei Wischbetrieb der Scheibenwischvorrichtung, funktionssicher verbunden ist. Die das Wischblatt 7 auf die Scheibe drückende vertikale Andrückkraft, sowie die aufgrund der Wischbewegung auftretende horizontale Zentrifugalkraft werden dabei von der formschlüssigen Verbindung der Bolzenabschnitte 20 in den geschlossenen Kulissenenden Kulissen 15 aufgenommen.
Das freie Ende 3 des Wischarms 1, in welchem die Kulisse 15 angeordnet ist, deckt, wie in Fig. 3 gezeigt, den Lagerschacht 22 und somit den Hauptbügel 10 zumindest teilweise ab. Der Teil des Hauptbügels 10 bzw. der Bügelwandungen 13, der von dem freien Ende des Wischarms 1 abgedeckt wird, ist in Fig. 3 gestrichelt dargestellt. Der Hauptbügel 10 weist dabei in dem Bereich, in dem der Wischarm 1 an den Hauptbügel 10 anschließt, einen Absatz 23 auf, der einen kontinuierlichen, planen Verlauf der Wischblattoberseite ermöglicht.
In Fig. 3 ist außerdem ein Zwischenelement 24 gezeigt, insbesondere ein Kunststoffelement, das zwischen dem Hauptbügel 10 und dem freien Ende 3 des Wischarms 1 vorhanden ist. Das Zwischenelement 24 wird allerdings in Fig. 3 weitgehend von dem Wischarm 1 abgedeckt, weshalb das hinter der Bügelwandung 13 gelegene Zwischenelement 24 strichpunktiert gezeichnet ist. Das Zwischenelement 24 weist dabei Auflageabschnitte 25 auf, die eine Auflage und genaue Positionierung des Zwischenelements 24 an dem Wischarm 1 bzw. an der Verbindungswandung 5 des Wischarms 1 in dem Bereich des freien Endes 3 des Wischarms 1 ermöglichen. Außerdem werden, wie in Fig. 3 und in Fig. 4 deutlich zu erkennen ist, die Bolzenabschnitte 20 des Lagerbolzens 6 von dem Zwischenelement 24 umgeben, so dass zwischen den Bolzenabschnitten 20 und dem die Kulissen 15 umgebenden Bereich der Wischarmwandung 4 das Zwischenelement 24 vorhanden ist. Das Zwischenelement 24 hat dabei die Funktion, Reibungswiderstände zu vermeiden und eine funktionssichere Verbindung des Wischblatts 7 mit dem Wischarm 1 zu gewährleisten.
In der Fig. 4 ist ein Schnitt der Fig. 3 entlang der Linie X-X gezeigt. Deutlich zu erkennen ist dabei das Zwischenelement 24, das zwischen den Wischarmwandungen 4 des Wischarms 1 und den Bügelwandungen 13 des Hauptbügels 10 angeordnet ist und die Bolzenabschnitte 20 umgibt.
In der Fig. 4 ist auch ein Sicherungselement 26 innerhalb des Lagerschachts 22 an dem Lagerbolzen 6 lösbar aufgeschnappt angeordnet. Um das Sicherungselement 26 auf dem Lagerbolzen 6 besser positionieren zu können, weist der Lagerbolzen 6 entlang der Mittellängsachse des Hauptbügels 10 eine Rille 27 auf, in welche an dem Sicherungselement 26 vorhandene Schnappwülste 30 einschnappbar sind.
In der Fig. 5, in der ein Längsschnitt entlang A-A nach Fig. 4 gezeigt ist, ist das Sicherungselement 26 deutlich zu sehen. Es weist dabei ein klammerartiges Maul 31 auf, das auf den Lagerbolzen 6 aufgeschnappt ist. Außerdem weist das Sicherungselement 26 an der der Verbindungswandung 5 des Wischarms 5 zugewandten Seite Auflageabschnitte 32 zur Auflage des Sicherungselements 25 an dem Wischarm 1 auf. Zur Sicherung des Wischblatts 7 an dem Wischarm 1 ist an dem Sicherungselement 26 ein Sicherungspin 33 vorhanden, der in ein an der Verbindungswandung 5 vorhandenes Pinauge 34 eingreift. Das Pinauge 34 ist dabei als eine kreisrunde Bohrung in der Verbindungswandung 5 ausgestaltet. Der Sicherungspin 33 weist einen kreisrunden Querschnitt auf, der formschlüssig in die kreisrunde Bohrung des Pinauges 34 eingreift.
Durch das formschlüssige Eingreifen des Sicherungspins 33 in das Pinauge 34 wird ein Verharren der Bolzenabschnitte 20 des Lagerbolzens 6 in den geschlossenen Kulissenenden der an den Bügelwandungen 13 vorhandenen Kulissen 15 gewährleistet. Das Sicherungselement 26 sichert somit die Verbindung des Wischblatts 7 mit dem Wischarm 1 über die Bolzenabschnitte 20 in den Kulissen 15.
Der Sicherungspin 33 wird, wie in Fig. 5 deutlich zu erkennen ist, mittels einer Spiralfeder 35 in dem Pinauge gehalten. Die Spiralfeder 35 ist dabei senkrecht zu dem Lagerbolzen 6 in einem Federkäfig 36 an dem Sicherungselement 26 angeordnet. Die Spiralfeder 35 umgibt dabei einen einstückig mit dem Sicherungspin 33 verbundenen Bolzen 37, der in dem Federkäfig 36 entlang der Längsachse der Spiralfeder 35 entgegen bzw. mit der Federkraft axial verschiebbar ist. Zwischen dem Bolzen 37 und dem Sicherungspin 33 ist dabei ein Sicherungsflansch 40 vorhanden, welcher von der Spiralfeder 35 gegen die Innenseite des Federkäfigs 36 gedrückt wird. Der Bolzen 37 wird an seinem dem Sicherungspin 33 abgewandten Ende in einer Bohrung 41 des Sicherungskäfigs 36 geführt. Durch eine solche Anordnung wird ermöglicht, dass der Sicherungspin 33 entgegen der dem Sicherungspin 33 in dem Pinauge 34 haltenden Federkraft der Spiralfeder 35 zum Lösen des Wischarms 1 von dem Wischblatt 7 gedrückt werden kann.
Durch Eindrücken des Sicherungspins 33 aus dem Pinauge 34 wird der Formschluss zwischen Sicherungspin 33 und Pinauge 34 aufgehoben und das Wischblatt 7 ist über die Bolzenab­ schnitte 20 entlang den Kulissen 15 von dem Wischarm 1 abnehmbar.
In der Fig. 6 ist eine Ausgestaltung des Sicherungselements entsprechend Fig. 5 dargestellt, wobei hier keine Spiral­ feder 35, sondern eine Blattfeder 42 vorhanden ist. Die Blattfeder 42 ist dabei in dem Bereich des linken Auflage­ abschnitts 32 an dem Sicherungspin angeordnet, und weist einen Blattfederarm 43 auf, an dessen dem Auflageabschnitt 32 abgewandten Ende der Sicherungspin 33 angeordnet ist. Der Grad der Elastizität des Blattfederarms 43 bestimmt dabei die Federkraft, mit welcher der Sicherungspin 33 in das Pin­ auge 34 gedrückt wird. Um eine ausreichende Eindrückung des Sicherungspins 33 zu gewährleisten, weist der Blattfederarm 43 eine dem Lagerbolzen 6 entsprechende Eindällung 44 auf.
Alle in der Beschreibung, den nachfolgenden Ansprüchen und der Zeichnung dargestellten Merkmale können, sowohl einzeln, als auch in beliebiger Kombination miteinander, erfindungswesentlich sein.
Bezugszeichenliste
1
Wischarm
2
Schwenkachse
3
Freies Ende Wischarm
4
Wischarmwandungen
5
Verbindungswandungen
6
Lagerbolzen
7
Wischblatt
8
Wischblattgestell
9
Gummileiste
10
Hauptbügel
11
Unterbügel
12
Krallenbügel
13
Bügelwandungen
14
Mittelstege
15
Kulisse
16
Achse
17
Pfeil
20
Bolzenabschnitte
21
Kulissenöffnung
22
Lagerschacht
23
Absatz Hauptbügel
24
Zwischenelement
25
Auflage Sicherungselement
26
Sicherungselement
27
Rille
30
Schnappwülste
31
klammerartiges Maul
32
Auflageabschnitt
33
Sicherungspin
34
Pinauge
35
Spiralfeder
36
Federkäfig
37
Bolzen
40
Sicherungsflausch
41
Bohrung
42
Blattfeder
43
Blattfederarm
44
Eindällung

Claims (15)

1. Scheibenwischvorrichtung zum Wischen einer insbesondere an Kraftfahrzeugen vorhandenen Scheibe, mit einem von einer Antriebsvorrichtung antreibbaren Wischarm (1), der an seinem der Antriebsvorrichtung abgewandten freien Ende (3) gabelförmig oder ggf. U-förmig ausgestaltet ist und zwei Wischarmwandungen (4) und ggf. eine die Wischarmwandungen (4) miteinander verbindende Verbindungswandung (5) aufweist, mit einem an dem freien Ende (3) des Wischarms (1) um einen Lagerbolzen (6) schwenkbar angeordneten Wischblatt (7), welches ein Wischblattgestell (8) und eine daran geführte und gehaltene gummiartige Wischleiste (9) aufweist, wobei das Wischblattgestell (8) einen Hauptbügel (10) und weitere an dem Hauptbügel (10) schwenkbar gelagerte Unter- und/oder Krallenbügel (11, 12) aufweist, mit einer im Querschnitt weitgehend U-förmigen Ausgestaltung des Hauptbügels (10), mit ggf. einer den Hauptbügel (10) verkleidenden entsprechenden U-förmigen Bügelverkleidung, wobei der Hauptbügel (10) und/oder ggf. die Bügelverkleidung zwei Bügelwandungen (13) und die Bügelwandungen (13) miteinander verbindende Mittelstege (14) aufweist und mit einem von den Bügelwandungen (13) begrenzten, den Lagerbolzen (6) enthaltenden Lagerschacht (22), dadurch gekennzeichnet, dass sich der Lagerbolzen (6) durch die Bügelwandungen (13) erstreckt und zwei die Bügelwandungen (13) überragende Bolzenabschnitte (20) aufweist, dass die beiden Wischarmwandungen (4) des freien Endes (3) des Wischarms (1) jeweils eine Kulisse (15) zur Aufnahme des jeweiligen Bolzenabschnitts (20) aufweisen und dass ein innerhalb des Lagerschachts (22) vorhandenes Sicherungselement (26) die Bolzenabschnitte (20) in den Kulissen (15) sichert.
2. Scheibenwischvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass zur Einführung der Bolzenabschnitte (6) in die Kulissen (15) die Wischarmwandungen (13) auf ihrer dem Wischblatt (7) zugewandten Seite jeweils eine senkrecht zur Längsachse des Wischarms (1) verlaufende Kulissenöffnung (21) aufweisen und dass die Kulissen (15) eine 90° Krümmung in Richtung des freiens Ende (3) des Wischarms (1) und am Ende der Krümmung ein geschlossenes Kulissenende aufweisen.
3. Scheibenwischvorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Sicherungselement (26) schwenkbar an dem Lagerbolzen (6), vorzugsweise schwenkbar auf dem Lagerbolzen (6), angeordnet, insbesondere lösbar aufgeschnappt, ist.
4. Scheibenwischvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Sicherungselement (26) Auflageabschnitte (32) zur Auflage an dem Wischarm (1), insbesondere an der dem Sicherungselement (26) zugewandten Seite der Verbindungswandung (5) des Wischarms (1), aufweist.
5. Scheibenwischvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Sicherungselement (26) einen Sicherungspin (33) aufweist, der in ein an dem Wischarm (1) vorhandenes Pinauge (34) eingreift.
6. Scheibenwischvorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Pinauge (34) an der Verbindungswandung (5) des Wischarms (1) angeordnet ist.
7. Scheibenwischvorrichtung nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Sicherungselement (26) eine Feder (35, 42) aufweist, mittels welcher der Sicherungspin (33) in dem Pinauge (34) gehalten ist.
8. Scheibenwischvorrichtung Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Feder eine Spiralfeder (35) ist.
9. Scheibenwischvorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Spiralfeder (35) senkrecht zu dem Lagerbolzen (6) in einem Federkäfig (36) an dem Sicherungselement (26) angeordnet ist.
10. Scheibenwischvorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Feder eine Blattfeder (42) ist.
11. Scheibenwischvorrichtung nach einem der Ansprüche 7 bis .10, dadurch gekennzeichnet, dass der Sicherungspin (33) zum Lösen des Wischarms (1) vom dem Wischblatt (7) aus dem Pinauge (34) entgegen der den Sicherungspin (33) in dem Pinauge (34) haltenden Federkraft druckbar ausgestaltet ist.
12. Scheibenwischvorrichtung nach einem der Ansprüche 5 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass das Pinauge (34) eine kreisrunde Bohrung in der Verbindungswandung (5) des Wischarms (1) ist.
13. Scheibenwischvorrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass der Sicherungspin (33) ein in die Bohrung formschlüssig eingreifender bolzenartiger Stift mit einem kreisrunden Querschnitt ist.
14. Scheibenwischvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen dem Wischarm (1) und dem Hauptbügel (10) ein Zwischenelement (24), insbesondere eine Kunststoffelement, vorhanden ist.
15. Scheibenwischvorrichtung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, das Zwischenelement (24) die Bolzenabschnitte (20) wenigstens abschnittsweise umgibt.
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DE102012103962A1 (de) * 2012-05-07 2013-11-07 Valeo Systèmes d'Essuyage Wischarm/Wischblattverbindung und Wischblatt zur Verwendung bei einer Wischarm/Wischblattverbindung

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