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DE19650159A1 - Wischblatt zur Reinigen von Scheiben an Fahrzeugen - Google Patents

Wischblatt zur Reinigen von Scheiben an Fahrzeugen

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Publication number
DE19650159A1
DE19650159A1 DE1996150159 DE19650159A DE19650159A1 DE 19650159 A1 DE19650159 A1 DE 19650159A1 DE 1996150159 DE1996150159 DE 1996150159 DE 19650159 A DE19650159 A DE 19650159A DE 19650159 A1 DE19650159 A1 DE 19650159A1
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DE
Germany
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spring rail
wiper
strip
wiper blade
end cap
Prior art date
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Withdrawn
Application number
DE1996150159
Other languages
English (en)
Inventor
Oliver Schael
Volker Herrmann
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
ITT Automotive Europe GmbH
Continental Teves AG and Co OHG
Original Assignee
ITT Automotive Europe GmbH
Alfred Teves GmbH
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Publication date
Application filed by ITT Automotive Europe GmbH, Alfred Teves GmbH filed Critical ITT Automotive Europe GmbH
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Priority to EP97913139A priority patent/EP0941184A1/de
Publication of DE19650159A1 publication Critical patent/DE19650159A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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  • Mechanical Engineering (AREA)
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Description

Die Erfindung bezieht sich auf ein Wischblatt zum Reinigen von Scheiben an Fahrzeugen von der im Oberbegriff des Anspruchs 1 beschriebenen Art.
Ein derartiges Wischblatt, von welchem die Erfindung ausgeht und welches alle Merkmale des Oberbegriffs des Anspruchs 1 aufweist, ist bereits aus der DE 43 25 601 A1 bekannt. Bei diesem Wischblatt ist jedoch nur eine einzige Endkappe vor­ gesehen, welche allein die Wischleiste am Traggestell und die Federschiene in der Wischleiste sichert. Die auf ein Ende der Rückenleiste der Wischleiste aufgesteckte gehäuseartige End­ kappe ist mit einem aus einwärts gerichteten hakenförmigen Ansätzen gebildeten Hakensatz in das Material der Kopfleiste eingequetscht und dadurch an dieser gehalten. Ein zu der End­ kappe gehörendes Federarmpaar hintergreift mit einwärts ge­ richteten Rastschultern das benachbarte äußere Krallenpaar des Traggestell und arretiert somit dieses Ende der mit der Fe­ derschiene bestückten Wischleiste an dem Traggestell des Wischblattes. Weiterhin sind im Inneren der gehäuseartigen Endkappe zwei Rastfinger vorgesehen, welche längs in den Durchgangskanal der Kopfleiste hineinreichen und dort mit an ihren freien Enden befindlichen Rastschultern entsprechende Gegenrastschultern an der Federschiene hintergreifen, welche durch entsprechende Hinterschnitte an den Längsseiten des in der Breite verringerten Endabschnittes der Federschiene ge­ bildet sind. Die inneren Abmessungen und Formen der gehäuse­ artigen Endkappe sind dabei so an die Abmessungen und äußeren Formen der Rückenleiste der Wischleiste angepaßt, daß die Au­ ßenseite des von der Endkappe aufgenommenen Endes der Rücken­ leiste eng an den Innenseiten der Abdeckkappe anliegt. Nach­ teilig daran ist, daß bei einem erforderlichen Austausch der verschlissenen Wischleiste die Endkappe kaum ohne Zerstörung von der Wischleiste und der Federschiene entfernbar ist, so daß eine Wiederverwendung der Federschiene und der Endkappe ausgeschlossen ist. Ein weiterer Nachteil bei diesem Wisch­ blatt besteht darin, daß das dem mit der Endkappe bestückten Ende gegenüberliegende Ende der Wischleiste bzw. deren Rücken­ leiste ungeschützt ist. Da durch Alterung die Länge der Wi­ schleiste schrumpft, kommt es dazu, daß an diesem ungeschütz­ ten Ende die Federschiene aus dem Durchgangskanal der Kopf­ leiste heraustreten kann. Dieses stellt ein Verletzungsrisiko für Personen dar, welche Handhabungen am Scheibenwischer durchführen, beispielsweise bei der manuellen Reinigung der Fahrzeugscheibe. Letztendlich ist die durch Einquetschen des Hakensatzes in die Rückenleiste bewirkte Befestigung der End­ kappe an der Wischleiste nicht ausreichend sicher, da sich durch die elastische Vorformbarkeit bzw. Nachgiebigkeit des Materials der Wischleiste und eintretende Alterung die kraft­ schlüssige Quetschverbindung lösen kann.
Aus der DE 86 16 349.3 U1 ist ein Wischblatt einer anderen Art für einen Fahrzeugscheibenwischer bekannt, wobei zwei Feder­ schienen vorgesehen sind, die in entsprechende Längsnuten an den gegenüberliegenden Längsseiten der Kopfleiste der Wi­ schleiste eingelegt und in diesen gehalten sind. Bei diesem Wischblatt sind zwei identische gehäuseartige Endstücke vor­ gesehen, die an den gegenüberliegenden, aus dem Traggestell herausragenden Enden der Kopfleiste angeordnet sind. Die Be­ festigung der beiden Endstücke erfolgt jeweils durch einwärts­ gerichtete Vorsprünge, welche in entsprechende Ausnehmungen der beiden Federschienen eingreifen. Es ist festzustellen, daß die DE 86 16 349.3 U1 somit zwar die Verwendung von zwei End­ stücken zur Sicherung der Wischleiste am Traggestell und der beiden Federschienen an der Wischleiste offenbart, jedoch ist eine derartige Lösung nicht ohne weiteres auf ein Wischblatt der im Oberbegriff des Anspruchs 1 beschriebenen Art übertrag­ bar.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Wischblatt der im Oberbegriff des Anspruchs 1 beschriebenen Art dahingehend zu verbessern, daß ein sicherer Halt der Wischleiste und der Federschiene am Traggestell des Wischblattes gewährleistet ist, ohne die Wischqualität zu verringern.
Erfindungsgemäß wird die Aufgabe durch ein Wischblatt mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst.
Die Erfindung sieht vor, daß nunmehr an jedem Ende der mit der Federschiene bestückten Kopfleiste eine Endkappe gleicher Art angebracht ist. Dadurch wird erreicht, daß beide Enden der Wischleiste bezüglich deren Kopfleiste durch jeweils eine End­ kappe abgedeckt sind, so daß auch bei der eintretenden Längen­ schrumpfung der Wischleiste die Federschiene nicht offen bzw. ungeschützt aus der Kopfleiste hervorstehen kann. Wesentlich an der Erfindung ist jedoch, daß die beiden Endkappen jeweils in der nach auswärts gerichteten Längsrichtung der Wischleiste allein an der Federschiene arretiert sind und außerdem in der nach einwärts gerichteten Längsrichtung als Anschlag für das Traggestell bzw. für das jeweils benachbarte äußere Krallen­ paar ausgebildet sind. Die Endkappen sind nunmehr direkt form­ schlüssig an den Enden der Federschiene arretiert. Da die Fe­ derschiene gegenüber der elastischen Wischleiste eine bedeu­ tend größere Formstabilität besitzt, ist diese formschlüssige Verbindung zwischen den Endkappen und der Federschiene gegen­ über einer Befestigung der Endkappen an der Kopfleiste mittels in das Material der Kopfleiste eingequetschter Hakenpaare we­ sentlich stabiler, so daß die für den Wischerbetrieb erforder­ liche Stabilität der Befestigung der Abdeckkappen gewährlei­ stet ist. Außerdem ist der sichere Sitz der Abdeckkappen durch die Längsarretierung ausschließlich an der Federschiene eine Garantie dafür, daß die elastische Wischleiste unter allen Betriebsbedingungen sicher und funktionsgerecht am Traggestell des Wischblattes gehalten ist.
Durch die in den Unteransprüchen aufgeführten Maßnahmen sind vorteilhafte Weiterbildungen und Verbesserungen des im Haupt­ anspruch angegebenen Wischblattes möglich.
Gemäß Anspruch 2 ist vorgesehen, daß die an den Rastfingern der beiden Endkappen vorgesehenen Rastvorsprünge als Widerha­ ken ausgebildet sind. Dementsprechend sind die an den Enden der Federschiene an den gegenüberliegenden Längsseiten vor­ gesehenen randoffenen Rastaufnahmen als entsprechende widerha­ kenartige Hinterschnitte ausgebildet. Durch diese Ausgestal­ tung wird die Sicherheit der formschlüssigen Verbindung der Endkappen über die Rastfinger mit der Federschiene noch bedeu­ tend erhöht.
Der besondere Vorteil der Maßnahmen gemäß Anspruch 3 besteht darin, daß auf einfache Weise ein Austausch einer verschlisse­ nen Wischleiste erfolgen kann, ohne dabei die Endkappen zu zerstören. Durch Verdrehung der Endkappe um die Längsrichtung der Federschiene werden die Rastvorsprünge an den beiden Rast­ fingern außer Eingriff mit den Rastaufnahmen der Federschiene gebracht. Diese Verdrehung der Endkappen wird dadurch ermög­ licht, daß zwischen der Innenseite der gehäuseartigen Endkappe und der Außenseite des Endes der elastischen Kopfleiste ein gewisser Freiraum besteht, der eine vorübergehende elastische Verformung des Endabschnittes der Kopfleiste zuläßt.
Von Vorteil ist eine Weiterbildung der Erfindung gemäß An­ spruch 4, welche vorsieht, daß an der inneren Stirnseite der Endkappe ein Federelement angeordnet ist, welches sich mit elastischer Vorspannung an der Stirnseite der Federschiene abstützt, während die Rastvorsprünge an den Rastfingern in die Rastaufnahmen an der Federschiene eingreifen. Durch diese Maß­ nahme wird ein sicherer, längsspielfreier Sitz der Endkappe an der Federschiene gewährleistet, insbesondere auch dann, wenn aufgrund von Materialalterung die Länge der elastischen Wi­ schleiste um einen gewissen Betrag geschrumpft ist, so daß sich die Endkappen an den gegenüberliegenden Enden ausschließ­ lich an der Federschiene abstützen können. Empfohlen wird auch eine Weiterbildung der Erfindung gemäß Anspruch 5, welche bei der Montage des Wischblattes das Einführen der Federschiene in den Durchgangskanal der zur Wischleiste gehörenden Kopfleiste erleichtert.
Eine Weiterbildung der Erfindung gemäß Anspruch 6 kann ins­ besondere dazu ausgenutzt werden, den Alterungs- bzw. Ver­ schleißzustand der Wischleiste in Abhängigkeit von der Zeit anzuzeigen und somit den erforderlichen Austausch der Wisch­ leiste bzw. des Wischblattes zu signalisieren.
Anhand von Zeichnungen wird nachfolgend ein Ausführungsbei­ spiel der Erfindung näher beschrieben. Es zeigen:
Fig. 1 eine Ansicht eines Wischblattes,
Fig. 2 eine Endkappe in einer Ansicht von unten, d. h. aus Richtung der zu wischenden Scheibe,
Fig. 3 den Schnitt III-III aus Fig. 2,
Fig. 4 in teilweise geschnittener Darstellung ein Ende einer mit einer Federschiene bestückten und mit einer Endkap­ pe versehenen Wischleiste und
Fig. 5 den Schnitt V-V aus Fig. 4.
In Fig. 1 ist ein Wischblatt für eine Fahrzeugscheibenwischer­ vorrichtung dargestellt, dessen Aufbau im wesentlichen dem allgemein üblichen Aufbau entspricht. Ein Traggestell 1 wird in diesem Fall von einem Hauptbügel 2 und untergeordneten Bü­ geln gebildet, welche untereinander gelenkig verbunden sind. Am weitesten untergeordnet sind die Krallenbügel 3 die an ih­ ren gegenüberliegenden Enden jeweils mit einem Krallenpaar 4 versehen sind. Im mittleren Bereich des Hauptbügels 2 ist ein sogenannter Einhängekasten 5 ausgebildet, in dessen parallelen Seitenwänden ein Gelenkbolzen 6 gehalten ist, wobei der Ein­ hängekasten 5 und der Gelenkbolzen 6 dazu bestimmt sind, den Hauptbügel 2 des Traggestells 1 schwenkbar am Ende eines nicht dargestellten pendelnd antreibbaren Wischarmes zu befestigen.
In Fig. 1 ist weiterhin eine aus gummielastischem Material gefertigte Wischleiste 7 zu erkennen, die eine Rückenleiste 8 aufweist, an deren Unterseite über einen Kippsteg 9 eine Wisch­ lippe 10 befestigt ist, welche in bekannter Weise auf der in Fig. 1 nicht dargestellten, zu wischenden Scheibe aufliegt. Die gegenüberliegenden Längsseiten der Rückenleiste 8 sind jeweils, wie auch aus Fig. 5 ersichtlich ist, mit einer Längs­ nut 11 ausgestattet, in welche die Krallenpaare 4 der Krallen­ bügel 3 des Traggestells 1 eingreifen, um die Wischleiste 7 zu halten und zu führen. In die Rückenleiste 8 ist außerdem längs ein Durchgangskanal 12 mit geschlossenem Umfang eingebracht, der dazu bestimmt ist, eine einteilige Federschiene 13 zur Druckverteilung aufzunehmen. Die Federschiene 13 ist aus Fe­ derstahlband hergestellt, und der Querschnitt des Durchgangs­ kanals 12 ist an den Querschnitt dieser Federschiene 13 ange­ paßt. Die Wischleiste 7 ist im Extrusionsverfahren her­ gestellt, so daß sie über ihre gesamte Länge den gleichen Querschnitt aufweist.
In Fig. 1 ist zu erkennen, daß die gesamte Wischleiste 7 län­ ger ist als das Traggestell 1, so daß die gegenüberliegenden Enden der Wischleiste 7 das Traggestell 1 überragen und somit aus den jeweils äußeren Krallenpaaren 4 hervorstehen. Die Län­ ge der in dem Durchgangskanal 12 der Kopfleiste 8 angeordneten Federschiene 13 entspricht etwa der Länge der Wischleiste 7. Aus Fig. 1 ist letztendlich ersichtlich, daß auf den aus dem Traggestell herausragenden Enden der Kopfleiste 8 gleich­ artige Endkappen 14 angeordnet sind. Diese Endkappen 14 sind jeweils in der nach auswärts gerichteten Längsrichtung RA aus­ schließlich an der Federschiene 13 arretiert. Außerdem sind die beiden Endkappen 14 so ausgebildet, daß sie in der jeweils nach einwärts gerichteten Längsrichtung RE als Anschläge mit dem Traggestell 1 bzw. mit dem jeweils benachbarten äußeren Krallenpaar 4 zusammenwirken, wodurch die Wischleiste 7 ins­ gesamt in ihrer Längsrichtung an dem Traggestell 1 gesichert ist.
Weitere Einzelheiten gehen aus den Fig. 2 bis 5 hervor. Bei dem vorliegenden Ausführungsbeispiel sind die gegenüberliegen­ den Enden der Wischleiste 7 und der Federschiene 13 sowie die beiden Endkappen 14 identisch ausgebildet. Deshalb bezieht sich die nachfolgende Beschreibung immer nur auf ein Ende des Wischblattes bzw. auf eine Endkappe 14.
Die Endkappe 14, welche insgesamt als einstückiges Kunststoff­ teil hergestellt ist, weist einen gehäuseartigen Aufbau mit den gegenüberliegenden Seitenwänden 15, der oberen Wand 16, einer unteren Wand und einer stirnseitigen Wand 17 auf. Die der stirnseitigen Wand 17 gegenüberliegende Seite der Abdeck­ kappe 14 ist offen. In die untere Wand ist mittig ein Spalt 18 eingebracht, welcher von der offenen Seite bis zur stirnseiti­ gen Wand 17 der Abdeckkappe 14 reicht, wodurch von der unteren Wand eigentlich nur die sich von den Seitenwänden 15 nach ein­ wärts erstreckenden Rippen 19 übrig bleiben. Der so gebildete kammerartige Hohlraum der Endkappe 14 nimmt in sich den End­ abschnitt der Rückenleiste 8 auf, wobei die Rippen 19 in die gleichen Längsnuten 11 eintauchen, in welche auch die Krallen­ paare 4 des Traggestells 1 eingreifen.
Im Inneren der Endkappe 14 sind die beiden Rastfinger 20 zu erkennen, die von der stirnseitigen Wand 17 ausgehen, und sich in Längsrichtung des Wischblattes bzw. der Rückenleiste 8 er­ strecken, ohne aus der Endkappe 14 herauszuragen. An den frei­ en Enden der Rastfinger 20 sind die einwärtsgerichteten Rast­ vorsprünge 21 erkennbar, die im vorliegenden Ausführungsbei­ spiel als Widerhaken ausgebildet sind. Weiterhin ist im Inne­ ren der Endkappe 14 ein Federelement 22 erkennbar, welches im Abstand zwischen den beiden Rastfingern 20 angeordnet ist und außerdem aus der stirnseitigen Wand 17 hervorgeht. Das Feder­ element 22 hat dabei zwei gabelartige Federschenkel, die, ebenso wie die beiden Rastfinger 20, symmetrisch zu der Längs­ achse 24 der Endkappe 14 ausgebildet sind, welche gleichzeitig auch die Längsachse 24 der Federschiene 13 bzw. der Kopfleiste 8 ist.
Im Unterschied zu den Fig. 2 und 3, in denen die Endkappe 14 als separates Einzelteil dargestellt ist, ist diese in den Fig. 4 und 5 im montierten Zustand, d. h. in Funktion darge­ stellt.
Die in dem Durchgangskanal 18 der Wischleiste 7 angeordnete Federschiene 13 weist an ihren gegenüberliegenden Enden End­ abschnitte 23 auf, deren Breite gegenüber der Breite der übri­ gen Federschiene 13 verringert ist. Durch diese Verschmälerung der Federschiene 13 sind an den Längsseiten des Endabschnittes 23 entsprechende Freiräume geschaffen worden, in welche die Rastfinger 20 der Endkappe 14 eintauchen können. Es ist zu erkennen, daß die widerhakenförmigen Rastvorsprünge 21 an den freien Enden der Rastfinger 20 in entsprechende Rastaufnahmen 25 am Endabschnitt 23 eingreifen, welche einen widerhakenför­ migen Hinterschnitt aufweisen. Zwischen den beiden Rastfingern 20 ist das einstückig an die stirnseitige Wand 17 der Endkappe 14 angeformte, gabelartige Federelement 22 angeordnet. Die Gabelschenkel dieses Federelementes 22 stützen sich mit Vor­ spannung an der Stirnseite des Endabschnittes 23 der Feder­ schiene 13 ab, wodurch die Spitzen der widerhakenartigen Rast­ vorsprünge 21 in die entsprechenden Vertiefungen der Rastauf­ nahmen 25 hineingezogen werden und eine sichere und spielfreie Arretierung der Endkappe 14 an dem Endabschnitt 23 der Feder­ schiene 13 gewährleistet ist.
Aus Fig. 4 ist weiterhin ein äußeres Krallenpaar 4 ersicht­ lich, welches in die gleichen Längsnuten 11 an der Rückenlei­ ste 8 eingreift, wie die beiden Rippen 19 der Endkappe 14. Die an den gegenüberliegenden Endabschnitten 23 der Federschiene 13 arretierten Endkappen wirken jeweils als Anschlag mit einem äußeren Krallenpaar 4 zusammen, um die Federschiene 13 und damit die gesamte Wischleiste 7 in Längsrichtung am Tragge­ stell 1 zu sichern. Zwischen der Endkappe 14 und dem äußeren Krallenpaar 4 besteht ein gewisses Spiel, um Längsverschiebun­ gen der Kopfleiste 8 in den Krallenpaaren 4 des Traggestells 1 zu ermöglichen, welche sich beim Überwischen einer gewölbten Fahrzeugscheibe einstellen, wenn sich die Wischleiste 7 je­ weils an die Wölbung der Scheibe anpaßt. Um eine verschlissene Wischleiste auszutauschen, muß diese von dem Traggestell 1 entfernt werden. Dazu ist es erforderlich, daß mindestens eine Endkappe 14, vorzugsweise jedoch beide Endkappen 14 von der Federschiene 13 bzw. der Kopfleiste 8 entfernt werden. Hierzu muß die formschlüssige Rastverbindung zwischen den Rastfingern 20 der Abdeckkappe 14 und dem Endabschnitt 23 der Federschiene 13 aufgehoben werden. Dieses erfolgt durch ein Verdrehen der Endkappe 14 gegenüber der Federschiene 13 um die Längsachse 24.
In den Fig. 4 und 5 ist zu erkennen, daß zwischen der Innen­ seite der Abdeckkappe 14 und der Außenseite des von der Ab­ deckkappe 14 aufgenommenen Endes der Kopfleiste 8 ein spalt­ förmiger Freiraum besteht. Dieser Freiraum ermöglicht eine vorübergehende elastische Verformung des Endabschnittes der Kopfleiste 8, um das erforderliche Verdrehen der Rastfinger 20 innerhalb des Durchgangskanales 12 um die Längsachse 24 und damit die Aufhebung der Rastverbindung zu ermöglichen. Nach dem Ausbau der Wischleiste 7 kann die neue Wischleiste 7 mit der wiederverwendbaren Federschiene 13 bestückt und in die Krallenpaare 4 des Traggestells eingefügt werden. Anschließend werden einfach in Längsrichtung die beiden Endkappen 14 aufge­ schoben, bis die Rastverbindung zwischen den Rastfingern 12 und den Endabschnitten 23 der Federschiene 13 hergestellt ist.
In Fig. 4 ist noch die gerundete Stirnseite der Federschiene 13 erkennbar, welche das Einschieben der Federschiene 13 in den Längskanal 12 der Wischleiste 7 erleichtert.
Bezugszeichenliste
1
Traggestell
2
Hauptbügel
3
Krallenbügel
4
Krallenpaar
5
Einhängekasten
6
Gelenkbolzen
7
Wischleiste
8
Rückenleiste
9
Kippsteg
10
Wischlippe
11
Längsnut
12
Durchgangskanal
13
Federschiene
14
Endkappe
15
Seitenwand
16
obere Wand
17
stirnseitige Wand
18
Spalt
19
Rippe
20
Rastfinger
21
Rastvorsprung
22
Federelement
23
Endabschnitt
24
Längsachse
25
Rastaufnahme
RA auswärts gerichtete Längsrichtung
RE einwärts gerichtete Längsrichtung

Claims (6)

1. Wischblatt zum Reinigen von Scheiben an Fahrzeugen mit ei­ nem an einem antreibbaren Wischarm anbringbaren länglichen Traggestell (1), das mit mindestens zwei Krallenpaaren (4) eine Rückenleiste (8) einer aus gummielastischem Material bestehenden und mit einer Wischlippe (10) auf der zu wi­ schenden Scheibe aufliegenden Wischleiste (7) umfaßt, wobei die Krallenpaare (4) in einander gegenüberliegenden Längs­ nuten (11) in den Längsseiten der Rückenleiste (8) eingrei­ fen und die Rückenleiste (8) einen längsverlaufenden Durch­ gangskanal (12) mit geschlossenem Umfang zur Aufnahme einer zur Druckverteilung bestimmten Federschiene (13) aufweist, deren Länge etwa der Länge der mit ihren Enden das Trag­ gestell (1) überragenden Rückenleiste (8) entspricht, wobei eine gehäuseartige Endkappe (14) an einem Ende der Rücken­ leiste (8) vorgesehen ist, welche die Federschiene (13) in der Rückenleiste (8) und die Wischleiste (7) in den Kral­ lenpaaren (4) in Längsrichtung sichert und dabei das Ende der Kopfleiste (8) und der Federschiene (13) in sich auf­ nimmt, wobei außerdem zwei im Inneren der Endkappe (14) angeordnete Rastfinger (20) längs in den Durchgangskanal (12) hineinreichen und mit einwärts gerichteten Rastvor­ sprüngen (21) an ihren freien Enden in seitlich offene Rastaufnahmen (25) an dem jeweiligen Ende der Federschiene (13) eingreifen, dadurch gekennzeichnet, daß an jedem Ende der mit der Federschiene (13) bestückten Kopfleiste (8) eine gleichartige Endkappe (14) angebracht ist, daß jede der beiden Endkappen (14) in der nach auswärts gerichteten Längsrichtung (RA) allein an der Federschiene (13) arre­ tiert und in der nach einwärts gerichteten Längsrichtung (RE) als Anschlag für das Traggestell (1), insbesondere für die benachbarten äußeren Krallenpaare (4), ausgebildet ist.
2. Wischblatt nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Rastvorsprünge (21) an den Rastfingern (20) der beiden End­ kappen (14) als Widerhaken und die Rastaufnahmen (25) an den beiden Enden der Federschiene (13) als entsprechende widerhakenartige Hinterschnitte ausgebildet sind.
3. Wischblatt nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Rastverbindung zwischen zumindest einer der beiden Endkappen (14) und der Federschiene (13) durch Verdrehung der Endkappe (14) um die Längsachse (24) der Federschiene (13) lösbar ist.
4. Wischblatt nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß an der inneren Stirnseite der Endkappe (14) ein Federelement (22) angeordnet ist, welches sich mit elastischer Vorspannung an der Stirnseite der Federschiene (13) abstützt.
5. Wischblatt nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest eine der beiden Stirnseiten der Federschiene (13) verjüngt, vorzugsweise gerundet, ist.
6. Wischblatt nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest eine der beiden Endkappen (14) eine Färbung aufweist, die sich über die Zeit verändert und damit die fortgeschrittene Alterung der Wischleiste (7) anzeigt.
DE1996150159 1996-12-04 1996-12-04 Wischblatt zur Reinigen von Scheiben an Fahrzeugen Withdrawn DE19650159A1 (de)

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