DE19937425A1 - Lackiervorrichtung für Pulverlack - Google Patents
Lackiervorrichtung für PulverlackInfo
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Abstract
Bei herkömmlichen Pulverlackiervorrichtungen ist die Regelung der Abgabemenge aufgrund der langen Wege zwischen Lackspeicher und Abgabeeinrichtung relativ träge. Außerdem muß der Betrieb zum Nachfüllen des Lackspeichers unterbrochen werden. Erfindungsgemäß wird daher vorgeschlagen, in der Nähe der Abgabeeinrichtung (12) einen Pufferspeicher (20) anzuordnen. Dieser ist kleiner als der Lackspeicher (18) und wird aus diesem über eine Lackspeicher-Fördereinrichtung (22) mit Pulverlack versorgt. Vom Pufferspeicher (20) wird der Pulverlack über eine Pufferspeicher-Fördereinrichtung zur Abgabeeinrichtung (12) gefördert. Die installierte maximale Förderleistung der Lackspeicher-Fördereinrichtung (22) ist größer als die der Abgabeeinrichtung (12), so daß gewährleistet ist, daß der Pufferspeicher (20) immer gefüllt ist.
Description
Die Erfindung betrifft eine Lackiervorrichtung für Pulver
lack entsprechend dem Oberbegriff des Anspruches 1.
Eine solche Lackiervorrichtung ist vom Markt her bekannt.
Bei ihr wird der Pulverlack mit einer Abgabeeinrichtung,
z. B. einer ggf. rotierenden Zerstäuberdüse, die an einem
Roboter befestigt ist, auf das Werkstück aufgebracht. Der
Pulverlack wird der Zerstäuberdüse aus einem Lackspeicher
mit Hilfe einer Fördereinrichtung zugeführt. Bei diesem
Lackspeicher handelt es sich im allgemeinen um einen
größeren Behälter, welcher in einem von der Lackierkammer
separaten Raum steht.
Die Strecke, die der Pulverlack vom Lackspeicher bis
zur Abgabeeinrichtung zurücklegen muß, ist daher groß.
Dies hat den Nachteil, daß die Regelung der Abgabemenge
relativ träge und die Gleichmäßigkeit des Pulverauftrags
daher nicht optimal ist. Ferner muß der Lackiervorgang
jedesmal unterbrochen werden, wenn der Lackspeicher leer
ist und wieder nachgefüllt werden muß.
Die vorliegende Erfindung hat daher die Aufgabe, eine
Lackiervorrichtung der eingangs genannten Art so weiter
zubilden, daß die Betriebssicherheit erhöht, die Regel
barkeit verbessert und ein kontinuierlicher Betrieb
der Anlage möglich ist.
Diese Aufgabe wird durch die im Anspruch 1 angegebene
Lackiervorrichtung gelöst.
Der erfindungsgemäße Pufferspeicher löst mehrere Probleme
gleichzeitig. Zum einen kann in ihm eine so große Menge
an Lackpulver gespeichert werden, daß die Lackiervorrich
tung auch dann weiter betrieben werden kann, wenn der Lack
speicher leer ist und wieder aufgefüllt werden muß. Auf
diese Weise wird ein kontinuierlicher Betrieb der Lackier
vorrichtung sichergestellt.
Dadurch, daß der Pufferspeicher eine eigene Fördereinrich
tung aufweist, mit der der Pulverlack zur Abgabeinrichtung
gefördert wird und der Lackspeicher eine eigene Förderein
richtung hat, mit der der Pulverlack nur bis zum Puffer
speicher gefördert werden muß, ist die von der jeweiligen
Fördereinrichtung zu bewältigende Strecke geringer, so
daß die Druckverluste geringer sind und die Regelbarkeit
der Abgabemenge bei der erfindungsgemäßen Lackiervor
richtung verbessert ist. Somit ist insgesamt ein gleich
mäßigeres und optimaleres Lackierergebenis erzielbar.
Schließlich wird durch das Verhältnis der installierten
maximalen Förderleistungen der Lackspeicher-Förderein
richtung einerseits und der Abgabeeinrichtung andererseits
sichergestellt, daß im Pufferspeicher immer ausreichend
Pulverlack vorhanden ist (unter der maximalen installierten
Förderleistung wird die von der jeweiligen Komponente
maximal realisierbare Förderleistung verstanden. Im Betrieb
kann die tatsächliche Förderleistung auch geringer sein).
Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind in Unter
ansprüchen angegeben.
Für den Fall, daß durch die Lackspeicher-Fördereinrichtung
mehr Lackpulver in den Pufferspeicher gefördert wird als
die Abgabeeinrichtung aus diesem tatsächlich "abruft",
wird ein Überlaufen des Pufferspeichers durch die Weiter
bildung gemäß Anspruch 2 verhindert.
Dies kann gemäß der Weiterbildung nach Anspruch 3 dadurch
erfolgen, daß ein Pegelstandssensor mit der Lackspeicher-
Fördereinrichtung zusammenarbeitet. Im Falle z. B. einer
elektronischen Ausbildung des Sensors kann dieser ein
Signal an eine Steuerung abgeben, welche die Förderleistung
der Lackspeicher-Fördereinrichtung so regelt bzw. im
Bedarfsfalle so zurücknimmt, daß ein maximal zulässiger
Pegelstand im Pufferspeicher nicht überschritten wird.
Eine einfache Begrenzung des Maximalpegels des Pulverlacks
im Pufferspeicher ist in der Weiterbildung gemäß Anspruch
4 angegeben. Bei der dort angegebenem Lackiervorrichtung
wird überschüssiger Pulverlack einfach vom Pufferspeicher
zum Lackspeicher zurückgeführt. Hier kann also die Lack
speicher-Fördereinrichtung sogar konstant mit maximaler
Förderleistung betrieben werden, ohne daß ein Überlaufen
des Pufferspeichers zu befürchten ist.
Gemäß der Weiterbildung nach Anspruch 5 ist die Rücklauf
leitung am Pufferspeicher in einer solchen Höhe angeordnet,
daß überschüssiger Pulverlack nach dem "Überlaufprinzip"
durch die Rücklaufleitung vom Pufferspeicher zum Lack
speicher zurückgeführt werden kann.
Durch die Weiterbildung der Erfindung gemäß Anspruch
6 wird verhindert, daß das Lackpulver im Pufferspeicher
absitzt. Aufgrund des gasdurchlässigen Fluidbodens wird
das Lackpulver im Pulverraum in einem fluidisierten Zustand
gehalten und ständig durcheinander gewirbelt.
Ist die Lackiervorrichtung, wie z. B. im Automobilbau
üblich, an einem Roboter mit einem stationären und einem
beweglichen Teil angeordnet, bietet sich gemäß Anspruch
7 der stationäre Teil des Roboters in vorteilhafter
Weise zur Plazierung des Pufferspeichers an, denn von
dort ist die Strecke zur am beweglichen Teil des Roboters
angeordneten Abgabeeinrichtung nur noch relativ kurz.
Die Weiterbildung der Erfindung gemäß Anspruch 8 gibt
eine besonders einfache und sichere Möglichkeit wieder,
den Pulverlack vom Lackspeicher zum Pufferspeicher und
von dort zur Abgabeeinrichtung zu transportieren. Unter
dem Begriff "Fluidisierung" des Pulverlacks wird dabei
verstanden, daß der Pulverlack innerhalb eines Gasvolu
mens in einem Schwebezustand gehalten und mit der Gas
strömung transportiert wird.
Die Erfindung wird nun unter Bezugnahme auf die Zeichnung
im Detail erläutert. In dieser zeigen:
Fig. 1: eine teilweise schematisierte Darstellung einer
Lackiervorrichtung; und
Fig. 2: eine Detailansicht des Pufferspeichers der
Lackiervorrichtung von Fig. 1.
In Fig. 1 ist eine Lackiervorrichtung für Pulverlack
insgesamt mit dem Bezugszeichen 10 bezeichnet. Sie um
faßt eine als Zerstäuberdüse 12 ausgebildete Abgabeein
richtung, welche auf ein in der Figur als Fahrzeugkaros
serie schematisiertes Werkstück 14 gerichtet ist. Die
Lackiervorrichtung 10 umfaßt ferner einen Roboter 16,
einen Lackspeicher 18 und einen Pufferspeicher 20. Der
Lackspeicher 18 befindet sich in einem entfernt angeord
neten Raum (nicht dargestellt), wohingegen der Puffer
speicher 20 in der ebenfalls nicht dargestellten Lackier
kammer selbst in unmittelbarer Nähe des Roboters 16
angeordnet ist. Schließlich sind noch eine Lackspeicher-
Fördereinrichtung 22, eine Pufferspeicher-Fördereinrichtung
24 und eine Rücklauf-Fördereinrichtung 26 vorhanden.
Der Roboter 16 umfaßt ein stationäres Teil 28, welches
mit dem Boden 30 der Lackierkammer verbunden ist. Im
oberen Bereich des stationären Teils 28 ist ein Schwenkarm
32 befestigt. Die Schwenkachse des Schwenkarms 32 liegt
senkrecht zur Bildebene. An dem dem stationären Teil 28
abgewandten Ende des Schwenkarms 32 ist ein Sprüharm 34
befestigt, welcher um eine Achse gegenüber dem Schwenkarm
32 schwenken kann, welche senkrecht auf der Bildebene von
Fig. 1 liegt. An dem dem Schwenkarm 32 abgewandten Ende
ist an dem Sprüharm 34 die Zerstäuberdüse 12 unter einem
Winkel von ungefähr 45° nach unten befestigt. Die Zer
stäuberdüse 12 ist gegenüber dem Sprüharm 34 aus der
Bildebene der Figur heraus um eine Achse 36 schwenkbar.
Der Roboter 16 und die nicht dargestellten Stellmotoren
des Schwenkarms 32, des Sprüharms 34 und der Zerstäubedüse
12 sind mit einer nicht dargestellten Steuerung verbunden.
Bei den Fördereinrichtungen 22, 24 und 26 handelt es
sich um mit Druckluft arbeitende Fördereinrichtungen,
welche aus einem Druckluftspeicher 38 beaufschlagt wer
den.
Die Lackspeicher-Fördereinrichtung 22 umfaßt eine Dosier
luft-Leitung 40 und eine Förderluft-Leitung 42, welche
beide einerseits mit einem Anschlußstutzen 43 auf der
Oberseite des Lackspeichers 18 und andererseits über
von der nicht dargestellten Steuerung angesteuerte Regel
ventile 44 und 46 mit dem Druckluftspeicher 38 verbunden
sind. Die Lackspeicher-Fördereinrichtung 22 umfaßt ferner
eine Pulverlack-Vorlaufleitung 48, welche von dem An
schlußstutzen 43 an der Oberseite des Lackspeichers 18
zum Pufferspeicher 20 führt. Das Prinzip der Förderung
von Pulver mit Hilfe von Dosierluft und Förderluft ist
im Stand der Technik bekannt. Es ist daher nachfolgend
nicht im Detail beschrieben.
Die Pufferspeicher-Fördereinrichtung 24 umfaßt ebenfalls
eine Dosierluft-Leitung 50 und eine Förderluft-Leitung
52, welche einerseits mit einem Stutzen 54 auf der Ober
seite des Pufferspeichers 20 (vergleiche Fig. 2) und
andererseits über von der Steuerung angesteuerte Regel
ventile 56 und 58 mit dem Druckluftspeicher 38 verbunden
sind. Vom Stutzen 54 führt eine Pulverausstoßleitung 60
zur Zerstäuberdüse 12.
Die Rücklauf-Fördereinrichtung 26 umfaßt ebenfalls eine
Dosierluft-Leitung 62 und eine Förderluft-Leitung 64,
welche einerseits mit einem Stutzen 66 am Pufferspeicher
20 und andererseits über von der Steuerung angesteuerte
Regelventile 68 und 70 mit dem Druckluftspeicher 38
verbunden sind. Vom Stutzen 66 führt eine Pulverlack-
Rücklaufleitung 72 zum Lackspeicher 18 zurück. Die Rücklauf-
Fördereinrichtung 26 und ihre Komponenten bilden zusammen
mit dem Stutzen 66 und der Pulverlack-Rücklaufleitung 72
eine Begrenzungseinrichtung 73, wie weiter unten
noch genauer erläutert ist.
Der Druckluftspeicher 38 ist über ein von der Steuerung
angesteuertes Regelventil 74 und eine Druckluftleitung
76 mit der Unterseite des Pufferspeichers 20 verbunden.
Alle Regelventile 44, 46, 56, 58, 68, 70 und 74 sind
über nicht dargestellte Steuerleitungen mit der nicht
dargestellten Steuerung verbunden. Bei den Leitungen
40, 42, 48, 50, 52, 60, 62, 64, 72 und 76 kann es sich
um starre Kanäle oder um flexible Schlauchleitungen
handeln.
Nun wird auf den in Fig. 2 im Detail dargestellten
Pufferspeicher 20 Bezug genommen: Bei diesem handelt
es sich um einen Zylinder 78, welcher aufrechtstehend
angeordnet und mit seiner unteren Stirnseite 80 an der
Oberseite 82 des stationären Teils 28 des Roboters 16
befestigt ist.
Im Innenraum des Zylinders 78 ist, von der unteren Stirn
fläche 80 beabstandet, ein scheibenförmiger gasdurchläs
siger Fluidboden 84 angeordnet, dessen Außenmantel (ohne Be
zugszeichen) mit der Innenwand des Zylinders 78 dicht
zusammenarbeitet. Bei dem Fluidboden 84 kann es sich um
ein kleinporiges Metallgitter, eine gasdurchlässige Kera
mik oder ähnliches handeln. Der Fluidboden 84 kann an der
Wand des Zylinders 78 starr befestigt oder gegenüber
dieser gleitend gehalten sein. Durch den Fluidboden 84
wird der Innenraum des Zylinders 78 in einen unterhalb des
Fluidbodens 84 liegenden Druckraum 86 und einen oberhalb
des Fluidbodens 84 liegenden Pulverraum 88 aufgeteilt. In
der unteren Stirnfläche 80 des Zylinders 78 befindet
sich ein Einlaß 90, in den die Druckluftleitung 76 mün
det.
Im Mantel des Zylinders 78 ist in Fig. 2 im linken
oberen Bereich ein Einlaß 92 vorhanden, in den die Pul
verlack-Vorlaufleitung 48 mündet.
Der Stutzen 54 ist an der oberen Stirnfläche 94 des
Zylinders 78 befestigt. Von ihm erstreckt sich ein Saug
rohr 96 in Längsrichtung des Zylinders 78 nach unten
bis in die Nähe des Fluidbodens 84. Auf der dem Einlaß
92 gegenüberliegenden Seite ist an der Mantelfläche
des Zylinders 78 der Stutzen 66 angeordnet. Seine vertikale
Position liegt zwischen der des Einlasses 92 und der
oberen Stirnseite 94 des Zylinders 78. Der Stutzen 66
kommuniziert darüberhinaus mit dem Innenraum des Zylinders
78.
Die Lackiervorrichtung 10 wird folgendermaßen betrieben:
Zunächst wird der Lackspeicher 18 mit Pulverlack gefüllt.
Dann werden von der Steuerung die Ventile 44 und 46
so angesteuert, daß Pulverlack aus dem Lackspeicher
18 über die Pulverlack-Vorlaufleitung 48 und den Einlaß
92 in den Pulverraum 88 des Zylinders 78 des Pufferspei
chers 20 gelangt und dieser sich mit Pulverlack füllt.
Gleichzeitig wird das Ventil 74 geöffnet, so daß Druck
luft über die Leitung 76 und den Einlaß 90 in den Druck
raum 86 des Zylinders 78 des Pufferspeichers 20 gelangt.
Die Druckluft tritt durch die Poren bzw. Öffnungen des
Fluidbodens 84 in den Pulverraum 88 und bewirkt, daß
das Lackpulver (nicht dargestellt) im Pulverraum 88
in einem fluidisierten Zustand gehalten wird.
Durch die Steuerung werden die Regelventile 56 und 58
so angesteuert, daß Dosierluft und Förderluft durch die
Leitungen 50 und 52 zugeführt, Pulverlack über das Saugrohr
96 angesaugt und durch die Pulverausstoßleitung 60 zur
Zerstäuberdüse 12 gefördert wird.
Die Stellmotoren des Schwenkarms 32, des Sprüharms 34 und
der Zerstäuberdüse 12 werden so angesteuert, daß der
Pulverlack in der gewünschten Art und Weise an das Werk
stück 14 abgegeben wird.
Da die maximale installierte Förderleistung der Lackspeise-
Fördereinrichtung 22 größer ist als die der Zerstäuberdüse
12 und die Lackspeise-Fördereinrichtung 22 konstant bei
maximaler Leistung betrieben wird, steigt der Pegel des
Lackpulvers im Druckraum 86 des Zylinders 78 des Puffer
speichers 20 kontinuierlich an. Sobald er das Niveau der
Kommunikationsöffnung (nicht dargestellt) des Stutzens
66 mit dem Pulverraum 88 erreicht, kommt die Begrenzungs
einrichtung 73 ins Spiel: Dann nämlich wird der über
schüssige Pulverlack aufgrund der geöffneten Regelventile
68 und 70 durch die Pulverlack-Rücklaufleitung 72 nach
einem "Überlaufprinzip" zum Lackspeicher 18 zurückgefördert.
Somit wird gewährleistet, daß der Pufferspeicher 20 immer
ausreichend mit Pulverlack gefüllt ist, dabei jedoch nicht
"überlaufen" kann.
Die Strecke, die der Pulverlack vom Pufferspeicher 20
über die Pulverausstoßleitung 60 bis zur Zerstäuberdüse
12 zurücklegen muß, ist deutlich kürzer als bei herkömm
lichen Lackiervorrichtungen, so daß die Druckverluste
minimiert sind und eine Pulverausstoßleitung 60 mit
relativ geringem Durchmesser verwendet werden kann,
ohne daß die Förderleistung der Pufferspeicher-Förder
einrichtung 24 hierdurch beeinträchtigt wäre. Auch können
hierdurch Schlauchleitungen verwendet werden, welche
deutlich flexibler sind als Leitungen mit größerem Durch
messer, wodurch der Freiheitsgrad des Roboters 16 erhöht
wird.
Durch die relativ kurze Pulverausstoßleitung 60 ist
das Regelverhalten an der Zerstäuberdüse 12 insgesamt
relativ spontan, so daß schnell auf unterschiedliche
Anforderungen reagiert und ein gleichmäßiges Lackierer
gebnis erzielt werden kann.
Wenn der sich im Lackspeicher 18 befindliche Pulverlack
verbraucht ist, kann Pulverlack in diesen nachgefüllt
werden, ohne daß der Lackiervorgang unterbrochen werden
muß. Der im Pulverraum 88 des Zylinders 78 des Puffer
speichers 20 vorhandene Pulverlack reicht nämlich aus,
um den Zeitraum zu überbrücken, welcher notwendig ist,
um den Lackspeicher 18 wieder neu mit Pulverlack zu
füllen. Der Pufferspeicher 20 ermöglicht es somit, die
Lackiervorrichtung 10 kontinuierlich zu betreiben, wo
durch die Wirtschaftlichkeit der Anlage und auch das
Lackierergebnis verbessert wird.
Claims (8)
1. Lackiervorrichtung für Pulverlack mit
- a) einer Abgabeeinrichtung, welche den Pulverlack an ein Werkstück abgibt;
- b) einem Lackspeicher, welcher mit der Abgabeeinrichtung in Verbindung steht und in dem Pulverlack gespeichert ist;
- c) einer Fördereinrichtung, welche den Pulverlack vom Lack speicher in Richtung der Abgabeeinrichtung fördert;
- a) in der Nähe der Abgabeeinrichtung (12) ein Puffer speicher (20) angeordnet ist, in dem eine Menge an Pulverlack speicherbar ist, die kleiner als die im Lackspeicher (18) speicherbare Lackmenge ist;
- b) die Fördereinrichtung eine Lackspeicher- (22) und eine Pufferspeicher-Fördereinrichtung (24) umfaßt, wobei die Lackspeicher-Fördereinrichtung (22) Pulverlack vom Lackspeicher (18) zum Pufferspeicher (20) und die Pufferspeicher-Fördereinrichtung (24) Pulverlack vom Pufferspeicher (20) zur Abgabeeinrichtung (12) fördert;
- c) die maximale installierte Förderleistung der Lack speicher-Fördereinrichtung (22) gleich oder größer ist als die maximale installierte Abgabemenge der Abgabe einrichtung (12) pro Zeiteinheit.
2. Lackiervorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeich
net, daß der Pufferspeicher (20) eine Begrenzungsein
richtung (73) aufweist, mit der der Maximalpegel des
im Pufferspeicher (20) gespeicherten Pulverlacks
begrenzt werden kann.
3. Lackiervorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeich
net, daß die Begrenzungseinrichtung einen Pegelstands
sensor aufweist, welcher mit der Lackspeicher-Förderein
richtung zusammenarbeitet.
4. Lackiervorrichtung nach Anspruch 2 oder 3, dadurch
gekennzeichnet, daß die Begrenzungseinrichtung (73)
eine Rücklaufleitung (72) und eine Rücklauf-Förderein
richtung (26) zwischen Pufferspeicher (20) und Lackspeicher
(18) aufweist, durch die überschüssiger Pulverlack vom
Pufferspeicher (20) zum Lackspeicher (18) zurückgeführt
wird.
5. Lackiervorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeich
net, daß die Rücklaufleitung (72) in einer solchen
Höhe in den Pufferspeicher (20) mündet, daß die Rück
führung überschüssigen Pulverlacks nach dem Überlaufprinzip
erfolgt.
6. Lackiervorrichtung nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Puffer
speicher (20) einen Pulverraum (88), in dem der Pulverlack
gespeichert ist, und einen gegenüber dem Pulverraum (88)
unter Überdruck stehenden Druckraum (86) aufweist, welche
durch einen gasdurchlässigen Fluidboden (84) voneinander
getrennt sind.
7. Lackiervorrichtung nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, bei welcher die Abgabeeinrichtung an einem
Roboter mit einem stationären Teil und einem Roboterarm
angeordnet ist, dadurch gekennzeichnet, daß der Puffer
speicher (20) am stationären Teil (28) des Roboters (16)
angeordnet ist.
8. Lackiervorrichtung nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Förderein
richtungen (22, 24, 26) eine Gasversorgung (38) umfassen,
welche den Pulverlack mit Hilfe des Gases fluidisiert,
so daß er durch Leitungen (48, 50, 72) förderbar ist.
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