DE19935856A1 - Transparente Abdeckung für Sensoren - Google Patents
Transparente Abdeckung für SensorenInfo
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Abstract
Die Erfindung betrifft eine transparente Abdeckung für Sensoren, insbesondere ein Fenster für optische Sensoren. DOLLAR A Bekannte transparente Abdeckungen für Sensoren weisen den Nachteil auf, daß einerseits teueres Material verwendet werden muß, um eine Mindestbetriebsdauer erreichen zu können, und daß andererseits jede notwendige Reparatur der transparenten Abdeckung einen hohen Aufwand bedeutet, weil die transparenten Abdeckungen fest, d. h. unlösbar, mit dem die Sensoren tragenden Gehäuse verbunden sind. DOLLAR A Aus diesem Grund wird vorgeschlagen, eine lösbare Verklebung für die transparente Abdeckung zu verwenden, wodurch sowohl das Ziel der Kapselung der Sensoren als auch das Ziel der Servicefreundlichkeit mit kostengünstigem Material erreicht werden kann. Die Verwendung eines Hilfsmittels zum Abheben der transparenten Abdeckung, das direkt an der Oberfläche der transparenten Abdeckung befestigt werden kann, erleichtert den Austausch der transparenten Abdeckung und erhöht so die Servicefreundlichkeit.
Description
Die Erfindung betrifft eine transparente Abdeckung für Sensoren,
insbesondere ein Fenster für optische Sensoren.
In Maschinen zur Verarbeitung von blattförmigen Gegenständen, wie z. B.
Banknoten, wird eine Vielzahl von optischen Sensoren eingesetzt. Häufig
müssen die Sensoren vor Umwelteinflüssen, wie sie bei der Handhabung
derartiger blattförmiger Gegenstände auftreten, z. B. Staub, geschützt
werden. Die Sensoren werden deshalb in z. B. staubdichte Gehäuse
eingebaut, die mindestens einen Bereich aufweisen, der für die Sensoren
transparent ist, bei optischen Sensoren also beispielsweise aus Glas besteht,
und über den die blattförmigen Gegenstände zur Untersuchung mittels der
Sensoren geführt werden. Um die geforderte Kapselung der Sensoren zu
erreichen, werden die transparenten Bereiche, also Fenster z. B. aus Glas, in
die die Sensoren enthaltenden Gehäuse unlösbar eingeklebt. Da die Fenster
durch den Kontakt mit den blattförmigen Gegenständen einem erhöhten
Verschleiß unterliegen, muß hochwertiges, verschleißfestes Glas, z. B.
Saphirglas, verwendet werden.
Der im Zusammenhang mit transparenten Abdeckungen für Sensoren
bekannte Stand der Technik weist somit den Nachteil auf, daß einerseits
teueres Material verwendet werden muß, um eine Mindestbetriebsdauer
erreichen zu können, und daß andererseits jede notwendige Reparatur der
transparenten Abdeckung einen hohen Aufwand bedeutet, weil die
transparenten Abdeckungen fest, d. h. unlösbar, mit dem die Sensoren
tragenden Gehäuse verbunden sind. Zudem ist beim Entfernen der
transparenten Abdeckung darauf zu achten, daß keine Fremdkörper in den
Sensorraum eindringen oder die Sensoren nicht beschädigt werden. Einfache
Demontage, z. B. durch Abziehen, Durchschneiden der Klebefläche, z. B.
mittels Draht, Wegdrücken von der Sensorseite oder Zerstörung der
Verklebung mittels Hitze, Strahlung oder Lösemitteln ist deshalb nicht
möglich. Zudem ist durch den mit dem Gehäuse bündigen Einbau, bei dem
häufig keine nennenswerten Spalte verbleiben, um einen problemlosen
Transport der blattförmigen Gegenstände zu ermöglichen, ist der Einsatz
von Werkzeugen für das Abheben der transparenten Abdeckungen nahezu
unmöglich.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es daher, eine transparente
Abdeckung für Sensoren sowie ein Hilfsmittel für die Handhabung der
transparenten Abdeckung anzugeben, die mit geringerem Aufwand zu
realisieren und im Betrieb servicefreundlich ist.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die Merkmale der
nebengeordneten Ansprüche gelöst.
Die Erfindung geht dabei von der Überlegung aus, daß durch die
Verwendung einer lösbaren Verklebung für die transparente Abdeckung
sowohl das Ziel der Kapselung der Sensoren, als auch das Ziel der
Servicefreundlichkeit erreicht werden kann. Die Verwendung eines
Hilfsmittels zum Abheben der transparenten Abdeckung, das direkt an der
Oberfläche der transparenten Abdeckung befestigt werden kann, erleichtert
den Austausch der transparenten Abdeckung und erhöht so die
Servicefreundlichkeit.
Vorteilhaft läßt sich die erfindungsgemäße Verklebung der transparenten
Abdeckung mittels eines Doppelklebebandes oder einer Doppelklebefolie
realisieren.
Bei einer besonders vorteilhaften Ausgestaltung der erfindungsgemäßen
Verklebung der transparenten Abdeckung wird ein Doppelklebeband oder
eine Doppelklebefolie verwendet, deren beide Seiten unterschiedliche
Haftkraft aufweisen. Die Seite mit der größeren Haftkraft wird mit der
transparenten Abdeckung in Berührung gebracht, weshalb das
Doppelklebeband nach der Entfernung der transparenten Abdeckung vom
Gehäuse an der auszutauschenden transparenten Abdeckung verbleibt.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung ergeben sich aus den
Unteransprüchen sowie der nachfolgenden Beschreibung der Erfindung
anhand von Figuren.
Es zeigt:
Fig. 1 einen Schnitt durch ein Gehäuse für Sensoren mit einer
erfindungsgemäßen transparenten Abdeckung,
Fig. 2 einen Schnitt durch ein erfindungsgemäßes Hilfsmittel zum
Abheben der transparenten Abdeckung, und
Fig. 3 einen Schnitt durch das Hilfsmittel und das Gehäuse aus den
Fig. 1 und 2, welcher der Erläuterung der Funktionsweise des
Hilfsmittels dient.
Fig. 1 weist eine erfindungsgemäße transparente Abdeckung 1,
beispielsweise eine Glasscheibe bestehend aus industriell gefertigtem
Floatglas, eine lösbare Verklebung 2 sowie ein Gehäuse 3 auf. Das Gehäuse 3
und die Glasscheibe 1 bilden zusammen ein Sensorbehältnis 4, in dem nicht
dargestellte Sensoren angeordnet werden können. Zum Zwecke der
Untersuchung ebenfalls nicht dargestellter blattförmiger Gegenstände, wie z.
B. Banknoten, werden diese über die Glasscheibe 1 und somit über die
darunter liegenden Sensoren geführt. Durch die vollständige Verklebung 2
der Glasscheibe 1 mit dem Gehäuse 3 entsteht ein verkapseltes
Sensorbehältnis 4, das somit z. B. staubdicht ist und den für die Sensoren
benötigten Schutz zur Verfügung setellt.
Zur Herstellung der Verklebung 2 sind prinzipiell alle Klebstoffe geeignet,
die sich ohne Rückstände von den zu verklebenden Teilen, d. h. der
Glasscheibe 1 und dem Gehäuse 3, entfernen lassen, insbesondere ist die
rückstandsfreie Entfernung des Klebstoffs von dem Gehäuse 3 anzustreben.
Dies ist vor dem Hintergrund zu verstehen, daß die Glasscheibe 1 ohnehin
ausgetauscht werden soll, wenn sie z. B. einen vorgegebenen Grad an
Verschleiß erreicht hat. Zur rückstandsfreien Entfernung des Klebstoffs ist es
entscheidend, daß der Klebstoff einen inneren Zusammenhalt aufweist, der
größer als die Haftkraft nach außen ist, d. h. die Kohäsionskräfte müssen
größer als die Adhäsionskräfte sein. Ebenso sind Klebstoffe geeignet, deren
Rückstände sich mit geringem Aufwand entfernen lassen, z. B. durch
Lösemittel oder mechanische Bearbeitung.
Neben den bereits Erwähnten Anforderungen an den Kleber, wie einfache
und rückstandsfreie Lösbarkeit sowie Dichtwirkung, müssen geeignete
Kleber eine Vielzahl weiterer Eigenschaften aufweisen. Beispielsweise muß
die Verklebung 2 eine definierte Dicke aufweisen, um eine genaue
Einpassung der Glasscheibe 1 in das Gehäuse 3 zu gewährleisten, damit im
Transportweg der blattförmigen Gegenstände keine Stufungen auftreten,
welche die blattförmigen Gegenstände beschädigen könnten. Die
vorgegebene Dicke darf sich auch im Betrieb nur geringfügig ändern. Der
Kleber muß außerdem eine ausreichende Anfangshaftfestigkeit aufweisen
und soll unmittelbar nach der Applikation und ausreichendem
Montagedruck seine Endfestigkeit erreichen. Der Kleber muß weiterhin eine
geforderte Mindesthaftfestigkeit aufweisen, um eine Selbstablösung der
Glasscheibe 1 innerhalb einer geforderten Mindestlebensdauer, die
wenigstens so groß wie die Lebensdauer der Glasscheibe 1 ist, ausschließen
zu können. Darüber hinaus muß der verwendete Kleber den
Umwelteinflüssen am Aufstellungsort sowie den durch den Betrieb
verursachten Belastungen standhalten. Insbesondere betrifft dies
Temperatur, Luftfeuchte, Strahlung wie z. B. UV-Strahlung, verwendete
Reinigungs- und Lösemittel usw.
Als vorteilhaft hat sich die Verwendung von beidseitig klebender Klebefolie
bzw. Klebeband zur Realisierung der Verklebung 2 herausgestellt. Damit
läßt sich beispielsweise die geforderte Dicke der Verklebung 2 problemlos
herstellen. Wird Klebeband eingesetzt, wird dies entlang der zu
verklebenden Konturen angebracht, z. B. auf der Glasscheibe 1. Beim Einsatz
von Klebefolie wird diese ausgestanzt oder ausgeschnitten, um die für die
Verklebung 2 benötigte Kontur zu erzeugen. Ein geeignetes beidseitig
klebendes Klebeband ist beispielsweise das unter der Bezeichnung Scotch
4656 F von der Firma 3M vertriebene Klebeband.
Besondere Vorteile ergeben sich, wenn eine beidseitige Klebefolie bzw. ein
Klebeband verwendet wird, dessen beide Seiten unterschiedliche Haftkraft
aufweisen. Die Seite mit der größeren Haftkraft wird auf die Glasscheibe 1
aufgeklebt, die dadurch als vorproduziertes Ersatzteil gefertigt werden
kann. Mit der weniger stark haftenden Seite der Klebefolie bzw. des
Klebebands wird die derart vorbereitete Glasscheibe 2 in die dafür im
Gehäuse 3 vorgesehene Stelle eingeklebt. Beim späteren Entfernen der
Glasscheibe 1 verbleibt die Klebefolie bzw. das Klebeband wegen der
unterschiedlichen Haftkraft an der Glasscheibe 1. Ein geeignetes beidseitig
klebendes Klebeband ist beispielsweise das unter der Bezeichnung
Customlink 1315 von der Firma Biolink vertriebene Klebeband.
Fig. 2 zeigt ein Hilfsmittel für die Handhabung der transparenten
Abdeckung, d. h. ein Hebewerkzeug zum Ablösen der verklebten
transparenten Abdeckung. Das Hebewerkzeug weist eine Tragstruktur 5, z.
B. einen Tragbalken, mit mindestens einem lösbaren Befestigungsmittel 8
auf, das direkt auf der Oberfläche der abzulösenden transparenten
Abdeckung befestigt wird. Das bzw. die lösbaren Befestigungsmittel 8
können z. B. von Saugnäpfen gebildet werden. Zusätzlich sind an den Enden
des Tragbalkens 5 Einrichtungen zur Erzeugung einer Vorspannung 6, z. B.
Schrauben, angebracht, die auf Auflager 7 wirken.
In Fig. 3 ist das Hebewerkzeug aus Fig. 2 auf das Sensorbehältnis 4 aus
Fig. 1 aufgesetzt. Zur Befestigung der Saugnäpfe 8 auf der Glasscheibe 1
werden die Auflager 7 mittels der Schrauben 6 maximal zurückgedreht und
der Tragbalken 5 bzw. die Saugnäpfe 8 werden gleichmäßig fest angedrückt.
Die Saugnäpfe 8 des Hebewerkzeugs sind dann, wie in Fig. 3 dargestellt,
auf der abzuhebenden Glasscheibe 1 befestigt, die Auflager 7 liegen auf dem
Gehäuse 3 auf und mittels der Schrauben 6 ist eine Vorspannung von z. B.
0,1 N/mm2 eingestellt. Die Vorspannung ist dabei so zu bemessen, daß sich
die Saugnäpfe nicht von der Glasscheibe 1 ablösen. Über den Tragbalken 5
wirkt diese Vorspannung über die Saugnäpfe 8 und die Glasscheibe 1 auf die
Verklebung 2. Nach kurzer Zeit führt der in der Verklebung 2 einsetzende
Fließvorgang zu lokalen Ablösungen, wobei es vorteilhaft sein kann, die
Vorspannung während des Ablösevorgangs nachzustellen. Leichte
Schrägstellung des Tragbalkens 5 durch einseitig stärkere Erzeugung der
Vorspannung mittels einer der Schrauben 6 induziert zusätzliche
Schälkräfte. Dabei ist jedoch zu beachten, daß die zulässige Durchbiegung
der Glasscheibe 1 nicht überschritten wird, um den Bruch der Glasscheibe 1
und somit eine Verschmutzung oder Beschädigung der Sensoren zu
vermeiden. Nach dem Ablösevorgang wird auf dem Gehäuse 3 verbliebenes,
Klebermaterial von Hand entfernt, eine neue Glasscheibe 1, die
beispielsweise wie oben beschrieben mit einem Klebeband vorbereitet ist,
kann eingesetzt werden und durch entsprechenden Andruck verklebt
werden. Um die abgehobene Glasscheibe 1 von den Saugnäpfen 8 des
Hebewerkzeugs zu lösen, wird die Glasscheibe 1 schräggestellt, um die
Saugnäpfe 8 zu verkanten. Mittels eines dünnen, steifen und nicht
scharfkantigen Gegenstands, z. B. einer Visitenkarte, läßt sich die
Befestigung lösen, indem der Gegenstand unter die Saugnäpfe 8 geschoben
wird.
Neben der beschriebenen Ausführungsform der lösbaren transparenten
Abdeckung sowie des Hilfsmittels zum Ablösen der Abdeckung sind
vielfältige andere Ausgestaltungen denkbar. Insbesondere für das Hilfsmittel
zum Ablösen der Abdeckung sind Abwandlungen denkbar, beispielsweise
die Verwendung anderer lösbarer Befestigungsmittel als die oben
beschriebenen Saugnäpfe. Ebenso ist es möglich mehr Auflager und
Einrichtungen zur Erzeugung einer Vorspannung vorzusehen, falls
geeignete Lagerpunkte am Gehäuse vorgesehen sind. In einer anderen
Realisierung kann es vorgesehen sein, daß nur eine Einrichtung zur
Erzeugung einer Vorspannung vorgesehen ist, in diesem Fall ist die oben
beschriebene Durchbiegung der Abdeckung besonders zu beachten.
Claims (9)
1. Transparente Abdeckung für in einem Gehäuse angebrachte Sensoren,
insbesondere ein Fester für optische Sensoren, dadurch gekennzeichnet, daß
die transparente Abdeckung (1) mittels einer lösbaren Verklebung (2) mit
dem Gehäuse (3) verbunden ist.
2. Transparente Abdeckung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
die transparente Abdeckung (1) eine Floatglasscheibe ist.
3. Transparente Abdeckung nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, daß die Verklebung (2) ein beidseitig klebendes Klebeband
oder eine beidseitig klebende Klebefolie ist.
4. Transparente Abdeckung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß
das beidseitig klebende Klebeband oder die beidseitig klebende Klebefolie
auf den beiden Klebeseiten unterschiedliche Haftkraft aufweisen.
5. Transparente Abdeckung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß
das beidseitig klebende Klebeband oder die beidseitig klebende Klebefolie
mit der Klebeseite mit der größeren Haftkraft auf die transparente
Abdeckung (1) aufgebracht ist.
6. Hilfsmittel zum Ablösen der transparenten Abdeckung nach einem der
Ansprüche 1 bis 5, gekennzeichnet dadurch Tragstruktur (5) mit mindestens
einem lösbaren Befestigungsmittel (8), das direkt auf der Oberfläche der
abzulösenden transparenten Abdeckung (1) befestigt werden kann,
mindestens zwei Auflagern (7) und mindestens einer auf eines der Auflager
(7) wirkenden Einrichtung zur Erzeugung einer Vorspannung (6).
7. Hilfsmittel nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die lösbaren
Befestigungsmittel (8) von Saugnäpfen gebildet werden.
8. Hilfsmittel nach einem der Ansprüche 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet,
daß für jedes Auflager (7) eine Einrichtung zur Erzeugung einer
Vorspannung (6) vorgesehen ist.
9. Hilfsmittel nach einem der Ansprüche 6 bis 8, dadurch gekennzeichnet,
daß die Einrichtungen zur Erzeugung einer Vorspannung (6) Schrauben
sind.
Priority Applications (1)
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|---|---|---|---|
| DE1999135856 DE19935856A1 (de) | 1999-07-29 | 1999-07-29 | Transparente Abdeckung für Sensoren |
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Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE19935856A1 true DE19935856A1 (de) | 2001-02-15 |
Family
ID=7916603
Family Applications (1)
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| DE1999135856 Withdrawn DE19935856A1 (de) | 1999-07-29 | 1999-07-29 | Transparente Abdeckung für Sensoren |
Country Status (1)
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