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DE19935728C2 - Reinigungsmitteltablettenbehälter - Google Patents

Reinigungsmitteltablettenbehälter

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DE19935728C2
DE19935728C2 DE19935728A DE19935728A DE19935728C2 DE 19935728 C2 DE19935728 C2 DE 19935728C2 DE 19935728 A DE19935728 A DE 19935728A DE 19935728 A DE19935728 A DE 19935728A DE 19935728 C2 DE19935728 C2 DE 19935728C2
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detergent
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Meinrad Budich
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Budich International GmbH
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SEIFENFABRIK BUDICH GmbH
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    • AHUMAN NECESSITIES
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Abstract

Beschrieben wird ein Reinigungsmitteltablettenbehälter (1). Der Behälter (1) weist eine Einfüllöffnung (3) zum Einbringen einer Reinigungsmitteltablette (2) in eine Kammer (4) des Behälters auf und ist mit Durchströmöffnungen (5) versehen, durch welche beim Reinigen Wasser in die Kammer (4) ein- und wieder ausströmt.

Description

Die Erfindung betrifft einen Reinigungsmitteltablettenbehälter mit einer einen Ver­ schluss aufweisenden Einfüllöffnung zum Einbringen einer Wasch- oder Spülmit­ teltablette in eine Kammer des Behälters und mit Durchströmöffnungen, durch welche beim Reinigungsvorgang Wasser in die Kammer ein- und wieder aus­ strömt.
Im Zuge des zunehmenden ökologischen Bewußtseins spielt eine genaue, an den jeweiligen Verschmutzungsgrad angepaßte Dosierung des Reinigungsmittels, ins­ besondere beim Waschen oder Spülen, eine immer größere Rolle. Da eine Dosie­ rung mit Hilfe eines Meßbechers vom Verbraucher oft als zu umständlich empfun­ den wird, wird immer mehr dazu übergegangen, beispielsweise Wasch- oder Spülmittel als feste Formkörper, d. h. als Tabletten bzw. sogenannte Tabs, zu fer­ tigen. Im folgenden wird der Begriff Reinigungsmitteltabletten benutzt, wobei hier­ unter jede Art von Reinigungsmittel-Formkörper zu verstehen sind. Diese Tablet­ ten enthalten jeweils eine genau vorgegebene Wirkstoffmenge. Je nach Ver­ schmutzungsgrad muß dann nur noch die entsprechende Anzahl an Tabletten abgezählt werden. Auf diese Weise wird in der Regel eine unmäßige Unter- oder Überdosierung vermieden.
Da die Tabletten fest genug sein müssen, um unbeschädigt den Transport zu ü­ berstehen, benötigen sie naturgemäß eine bestimmte Zeit während des Wasch- oder Spülvorgangs, um sich aufzulösen. Hierbei ist es wichtig, daß die Tablette nicht direkt mit dem zu reinigenden Gut in Verbindung kommt, damit nicht Restbe­ standteile der Tablette an dem jeweiligen zu reinigenden Gut haften bleiben. Dies ist insbesondere bei Waschmaschinen ein Problem, bei denen sich eine einfach in die Trommel eingelegte Waschmitteltablette sehr leicht in Falten in der Wäsche "verstecken" kann und dies dazu führt, daß sich die Tablette nicht richtig auflöst und zum Teil sogar größere Bruchstücke der Tablette an dem jeweiligen Wäsche­ stück hängenbleiben. Es wird daher nicht das optimale Waschergebnis erzielt.
Aus der Praxis ist es bekannt, Waschmitteltabletten zur Wäsche in ein Stoffsäck­ chen einzufüllen und dieses Stoffsäckchen mit der Wäsche in die Trommel zu ge­ ben. Damit ist die Wäsche davor geschützt, daß Tablettenreste an den Wäsche­ stücken haften bleiben. Beim nicht vollständigen Auflösen der Tablette würden allenfalls Tablettenreste in dem Stoffsäckchen zurückbleiben.
Für flüssige oder pulverförmige Waschmittel sind aus der Praxis außerdem Behäl­ ter in Form von Bechern mit lediglich einer großen oberen Einfüllöffnung bekannt. In diese Becher wird das Waschmittel eingefüllt und der Becher dann in die Trommel der Waschmaschine auf die Wäsche gestellt. Beim Einlaufen des Was­ sers in die Trommel wird auch der Becher durch die Einfüllöffnung mit dem Was­ ser gefüllt, so daß das Waschmittel entsprechend verdünnt wird. Sobald sich die Trommel in Bewegung setzt, wird das verdünnte Waschmittel vollständig ausge­ kippt und verteilt. Auf diese Weise soll das Waschmittel sehr gut in der Wäsche verteilt werden, ohne daß das Waschmittel in der konzentrierten Form auf die Wäsche gegeben wird. Hierzu muß der Becher jedoch sorgfältig so auf die Wä­ sche gestellt werden, daß er nicht schon vor dem Verdünnen des Waschmittels umkippt. Bei der Verwendung von Waschmittelpulver kann es außerdem beim Auffüllen des Bechers mit Wasser zu Klumpenbildung kommen. Diese Klumpen neigen ebenfalls zum Festsetzten in den Falten der Wäschestücke. Für Wasch­ mittel in Tablettenform sind diese Becher ungeeignet, da die Zeit nach dem Ein­ laufen des Wassers bis zum Umkippen des Bechers bei weitem nicht ausreicht, um die Tablette aufzulösen.
Aus der DE 195 16 312 C1 ist außerdem bereits ein Reinigungsmitteltablettenbe­ hälter der eingangs genannten Art bekannt, welcher mehrere übereinander lie­ gende, an die Geometrie der Waschmitteltabletten angepasste Aufnahmen auf­ weist. Die Aufnahmen bilden jeweils durch Klemmbügel verschlossene Kammern. Zum Befüllen einer Aufnahme muss der betreffende Klemmbügel zunächst nach außen gebogen werden. Anschließend kann die Tablette eingesteckt und der Klemmbügel losgelassen werden, welcher dann aufgrund seiner elastischen Aus­ bildung gegen die Tablette drückt. Dies ist zum einen relativ umständlich. Zum anderen können bei diesem Reinigungsmitteltablettenbehälter nur genau an die Innenmaße der Aufnahmen angepasste Tabletten verwendet werden. Des weite­ ren besteht bei einem Zerbrechen der Tablette die Gefahr, dass die Tablette aus der Aufnahme wieder herausfällt.
Die DE 197 17 029 C1 zeigt darüber hinaus einen Reinigungsmitteltablettenbehälter, welcher ein halbseitig geteiltes Gehäuse mit mehreren Kammern aufweist. Die beiden Gehäusehalbschalen des Behälters sind an einer Seite scharnierartig ver­ bunden. Zum Einfüllen der Tabletten müssen die Gehäusehalbschalen zunächst auseinander geklappt werden. Nach der Befüllung werden die Gehäusehalbscha­ len wieder zusammengeklappt. Dabei muss für einen sicheren Verschluss der Gehäusehalbschalen gegeneinander gesorgt werden, damit sich der Behälter während des Reinigungsvorgangs in der Maschine nicht wieder öffnet und die Reinigungsmitteltabletten bzw. Bruchstücke davon nicht herausfallen.
Es ist Aufgabe der vorliegenden Erfindung, einen kostengünstig und einfach her­ stellbaren Reinigungsmitteltablettenbehälter zu schaffen, welcher schnell und be­ quem zu befüllen ist, wobei die eingefüllten Reinigungsmitteltabletten oder Bruch­ stücke davon während des Wasch- bzw. Spülvorgangs sicher in dem Behälter gehalten werden.
Diese Aufgabe wird durch einen Reinigungsmitteltablettenbehälter gemäß An­ spruch 1 gelöst.
Ein fester, starrer Behälter hat allgemein den Vorteil, dass er einen direkten Kon­ takt der Tablette mit dem zu reinigenden Gut verhindert. Er behält im wesentlichen immer sein Volumen bei und wird daher gut mit Wasser durchspült. Dadurch ist eine optimale Auflösung der Tablette gewährleistet, ohne daß Reststücke zurück­ bleiben, wie dies beispielsweise bei einem Stoffsäckchen der Fall sein kann. Er­ findungsgemäß weist der Behälter einen Verschluß mit einer Rückschlagklappe auf, die nach innen in Einschubrichtung aufgedrückt wird und in die Gegenrich­ tung, d. h. nach außen, nicht aufdrückbar ist. Daher kann auf einfache Weise eine Tablette in die Kammer eingeschoben werden, wobei sich der Verschluss automa­ tisch wieder schließt. Der Verschluss sorgt außerdem dafür, dass selbst kleinere Bruchstücke der Tablette in der Kammer zurückgehalten werden. Solche Bruchstücke bilden sich automatisch beim Auflösen der Tablette. Weiterhin hat ein solcher erfindungsgemäßer Verschluss den Vorteil, daß auch mehrere kleine Tabletten in eine Kammer eingefüllt werden können, ohne daß die Tabletten wie­ der aus der Kammer herausfallen.
Bei der Einfüllöffnung handelt es sich vorzugsweise um einen Einfüllschlitz, durch den die Tablette wie ein Geldstück in eine Spardose in die Kammer eingeschoben wird (Anspruch 2).
Die Größe der Einfüllöffnung ist in etwa an die üblichen Tablettenmaße angepaßt. In der Regel weisen die handelsüblichen Tabletten einen Durchmesser von 40 bis 45 mm auf. Es gibt aber auch kleinere Tabletten mit ungefähr 20 mm Durchmes­ ser. Dementsprechend weist die Öffnung vorzugsweise in mindestens einer Rich­ tung eine Breite bzw. einen Durchmesser zwischen 15 und 50 mm auf (Anspruch 3).
Vorzugsweise befinden sich im Inneren der Kammer an den Wandungen Abstandshalter, beispielsweise in Form von Noppen oder dergleichen, durch welche die Tablette in der Kammer in einem Abstand zu den Wandungen gehalten wird (Anspruch 4). Damit wird verhindert, daß sich die Tablette beim Anlösen an der Kammerwand anhaften kann. Es ist somit immer eine gleichmäßige Umspülung der Tablette gewährleistet.
Der erfindungsgemäße Behälter kann auch mehrere durch Trennelemente, bei­ spielsweise Trennwände oder Trennwandstücke, voneinander getrennte Kam­ mern aufweisen (Anspruch 5). Jede dieser Kammern weist dann vorzugsweise eine separate Einfüllöffnung auf (Anspruch 6). Die Kammern können gleich oder unterschiedlich groß sein (Anspruch 7). Vorzugsweise handelt es sich um zwei Kammern. Es kann sich aber auch um be­ liebig mehr, beispielsweise auch drei, vier oder fünf Kammern handeln.
In die Kammern kann dann entweder die gleiche Sorte von Tabletten eingesteckt werden, wenn z. B. mehrere Tabletten für eine höhere Dosierung gebraucht wer­ den. Es können aber auch in die einzelnen Kammern verschiedene Tabletten mit unterschiedlichen Inhaltsstoffen eingefüllt werden, beispielsweise in die eine Kammer eine Tablette mit Waschmitteln und in die andere Kammer Tabletten mit Zusatzstoffen wie beispielsweise Wasserenthärter. Auf diese Weise kann der Be­ nutzer sich eine an den Verschmutzungsgrad und die Verschmutzungsart ange­ paßte Waschmittelkombination zusammenstellen, wobei lediglich die entspre­ chende Anzahl von Tabletten der jeweiligen Sorte abgezählt und in die Kammern des Behälters eingefüllt werden müssen.
Die Form, Art und Anordnung der Durchströmöffnungen ist im wesentlichen belie­ big. So können beispielsweise als Durchströmöffnungen die Wandungen des Be­ hälters mehrere Bohrungen aufweisen (Anspruch 8). Alternativ können die Wandungen des Behälters beispielsweise als Gitter ausgebildet sein (Anspruch 9).
Ein Parameter für die Auflösezeit der Tablette ist jedoch die Größe der Durch­ strömöffnungen und die Dichte der Öffnungen pro Fläche, bzw. die Größe der Gesamtfläche der Öffnungen zur gesamten Oberfläche des Behälters.
Um eine ausreichende Auflösung der Tablette in der gewünschten Zeit zu ge­ währleisten, sollten die Durchströmöffnungen mindestens einen Durchmesser, bzw. bei gitterartigen Öffnungen mindestens eine Breite von 1 mm aufweisen (Anspruch 10). Die Gesamtfläche der Durchströmöffnungen beträgt hierbei vorzugsweise mindestens 5% der gesamten Oberfläche des Behälters (Anspruch 11).
Weiterhin können die Durchströmöffnungen in den einzelnen Kammern unter­ schiedlich groß gewählt bzw. für die verschiedenen Kammern das Verhältnis der Gesamtfläche der Durchströmöffnungen zur Oberfläche der jeweiligen Kammer variiert werden (Anspruch 12), wodurch die Auflösezeit für die Tabletten in den einzelnen Kam­ mern unterschiedlich lang sein kann. Die Verwendung eines solchen Behälter bietet sich insbesondere für Tabletten mit unterschiedlichen Wirkstoffen an.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind in den Ansprüchen 13 bis 16 angegeben.
Die Erfindung wird im folgenden unter Hinweis auf die beigefügten Zeichnungen anhand von Ausführungsbeispielen näher erläutert.
Es zeigen:
Fig. 1 eine perspektivische Ansicht eines ersten Ausführungsbeispiels eines er­ findungsgemäßen Tablettenbehälters,
Fig. 2a eine seitliche Draufsicht auf den Tablettenbehälter gemäß Fig. 1,
Fig. 2b einen Längsschnitt durch den Tablettenbehälter gemäß den Fig. 1 und 2a entlang der in der Fig. 2a dargestellten Schnittlinie A-A,
Fig. 2c einen Querschnitt durch einen Tablettenbehälter gemäß den Fig. 1 bis 2b entlang der in der Fig. 2a dargestellten Schnittlinie B-B,
Fig. 3 eine perspektivische Ansicht des in den Fig. 1 bis 2c dargestellten Tablettenbehälters im aufgeklappten Zustand,
Fig. 4 eine perspektivische Ansicht eines zweiten Ausführungsbeispiels eines erfindungsgemäßen Tablettenbehälters,
Fig. 5 eine perspektivische Ansicht auf einen Tablettenbehälter gemäß Fig. 4 mit abgenommener vorderer Halbschale.
Bei den beiden in den Figuren dargestellten Ausführungsbeispielen sind gleiche Bauteile jeweils mit den gleichen Bezugsziffern versehen.
Bei beiden Ausführungsbeispielen weist der Behälter 1 eine im wesentlichen qua­ derförmige Form auf, wobei die beiden Stirnflächen und die breiten Längsseiten­ flächen leicht nach außen gewölbt sind. Parallel zu den beiden Stirnflächen sind die Behälter 1 jeweils durch Wandelemente 10 in zwei gleich große Kammern 4 unterteilt.
An seiner einen schmalen Längsseitenfläche weist der Behälter 1 anstelle einer festen Wandung an beiden Längskanten jeweils zwei in Längsrichtung hinterein­ ander angeordnete, über Filmscharniere 8 an den Seitenwandungen befestigte Rückschlagklappen 7 auf. Dadurch wird auf dieser Seite für jede der Kammern 4 eine separate, im wesentlichen rechteckige, schlitzförmige Öffnung 3 gebildet, die sich nahezu über die ganze Breite und Länge der Kammer 4 erstreckt, und durch welche die Tablette 2 in die Kammer 4 eingeschoben werden kann, wobei jeweils zwei an den gegenüberliegenden Längskanten angeordnete Rückschlagklappen 7 einen Rückschlagverschluß für die jeweilige Kammer 4 bilden. Hierzu sind die Rückschlagklappen 7 so an den Seitenwandungen angeordnet, daß sie leicht schräg in die Kammer 4 hineinragen und daß jeweils die beiden gegenüberliegen­ den Rückschlagklappen 7 einer Kammer 4 an ihren freien Enden aneinandersto­ ßen. Damit ist dafür gesorgt, daß die Rückschlagklappen 7 nur nach innen in Ein­ schubrichtung aufgedrückt werden können, aber nicht in die Gegenrichtung.
Bei dem ersten Ausführungsbeispiel gemäß den Fig. 1 bis 3 sind in die breiten Längsseitenflächen mehrere Bohrungen 5 als Durchströmöffnungen 5 einge­ bracht, durch welche beim Waschen bzw. Spülen das Wasser in die Kammer 4 ein- und wieder ausströmt.
Bei dem alternativen Ausführungsbeispiel gemäß den Fig. 4 und 5 sind die breiten Längsseitenflächen als Gitter ausgebildet. Hierbei erstrecken sich die Öff­ nungen 5 an den Enden der breiten Längsseitenflächen über die Kanten bis in die Stirnflächen des Behälters 1 hinein. Insgesamt ist bei diesem zweiten Ausfüh­ rungsbeispiel die Gesamtfläche der Durchströmöffnungen 5 größer als bei dem ersten Ausführungsbeispiel, so daß eine stärkere Durchströmung gewährleistet ist.
Bei den dargestellten Ausführungsbeispielen dienen zusätzlich die nicht von den Rückschlagklappen 7 verdeckten Randbereiche der breiten Einfüllschlitze 3 wäh­ rend des Reinigungsvorgangs als Durchströmöffnungen.
Beide Behälter weisen jeweils an den Innenwandungen Noppen 9 auf, die als Ab­ standshalter 9 dienen. Eine eingeschobene Tablette 2 wird durch diese Ab­ standshalter 9 in einem Abstand von den Seitenwandungen gehalten, so daß ein gutes Umspülen der Tablette 2 mit Wasser gewährleistet ist.
Die Behälter bestehen jeweils aus zwei Halbschalen 11, die über ein Filmschar­ nier 12 an der den Einfüllschlitzen 3 gegenüberliegenden Seite miteinander ver­ bunden sind. Die Halbschalen 11 sind unter Bildung der Kammern 4 zusammen­ geklappt und im zusammengeklappten Zustand durch geeignete Ausbildung der übrigen Stirnseitenkanten oder durch geeignete Rastelemente aneinander fixiert.
Vorzugsweise sind die Behälter aus Kunststoff gespritzt, wobei die beiden über das Filmscharnier 12 zusammenhängenden Halbschalen 11 und die daran über Filmscharniere 8 angeordneten Rückschlagklappen 7 in einem Stück zusammen­ hängend gespritzt werden können.
Bei einem nicht dargestellten Ausführungsbeispiel sind in den Seitenwandungen der beiden Kammern unterschiedlich große Durchströmöffnungen eingebracht. In diese Kammern werden unterschiedliche Tabletten mit verschiedenen Inhalts­ stoffen, beispielsweise in die eine Kammer eine Waschmitteltablette und in die andere Kammer eine Wasserenthärtertablette, eingebracht. Durch entsprechende Auswahl der Größe der Durchströmöffnungen kann dadurch trotz unterschiedli­ cher Löslichkeit der Tabletten eine ungefähr gleich lange gleichmäßige Auflösung der beiden Tabletten ermöglicht werden.
Ihren Einsatz finden diese Behälter vornehmlich für Waschmitteltabletten bei der Maschinenwäsche, wobei die Tabletten 2 in den Behälter 1 eingeschoben werden und dann der Behälter 1 in die Trommel zwischen die Wäschestücke eingelegt wird. Hierbei haben die Behälter 1 den großen Vorteil, daß sie im wesentlichen allseitig formbeständig sind und auch dann, wenn sie unter einer größeren schwe­ ren nassen Wäschemenge begraben werden, nicht ihr Volumen verringern, so daß die darin enthaltene Waschmitteltablette 2 immer gut vom Wasser umströmt wird.
Selbstverständlich kann der erfindungsgemäße Behälter 1 auch für Spülmittel­ tabletten in einer Spülmaschine eingesetzt werden. Dabei kann der Behälter 1 mit der darin befindlichen Tablette 2 einfach in einen Geschirrkorb eingelegt werden. Durch den Behälter 1 wird verhindert, daß das Geschirr bzw. Besteck direkt mit der Tablette 2 in Berührung kommt, wobei gleichzeitig gewährleistet ist, daß sich die Tablette 2 sich möglichst im gut durchspülten Zentrum der Spülmaschine be­ findet.
Selbstverständlich ist es aber auch möglich, den Behälter mit geeigneten Befesti­ gungsmitteln, beispielsweise Clips oder dergleichen, zu versehen, mit denen der Behälter an einer geeignet gewählten Stelle in der Maschine, beispielsweise an einer Maschinenwand, an der Tür oder an einer bestimmten Stelle im Geschirr­ korb befestigt werden kann.

Claims (16)

1. Reinigungsmitteltabletten-Behälter (1) mit einer einen Verschluß (6) aufwei­ senden Einfüllöffnung (3) zum Einbringen einer Wasch- oder Spülmittelt­ ablette (2) in eine Kammer (4) des Behälters und mit Durchströmöffnungen (5) durch welche beim Reinigungsvorgang Wasser in die Kammer (4) ein- und wieder ausströmt, dadurch gekennzeichnet, daß der Verschluß (6) eine Rückschlagklappe (7) aufweist.
2. Behälter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Einfüllöffnung (3) ein Einfüllschlitz (3) ist, durch den die Tablette (2) in die Kammer (4) eingeschoben wird.
3. Behälter nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Einfüll­ öffnung (3) in mindestens einer Richtung eine Breite oder einen Durchmes­ ser zwischen 15 und 50 mm aufweist.
4. Behälter nach einem der Ansprüche 1 bis 3, gekennzeichnet durch im Inne­ ren der Kammer (4) an den Wandungen des Behälters (1) angeordnete Abstandshalter (9), durch welche die Tablette (2) in der Kammer (4) in ei­ nem Abstand zu den Wandungen gehalten wird.
5. Behälter nach einem der vorstehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch mindestens zwei voneinander getrennte Kammern (4).
6. Behälter nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Kammern (4) separate Einfüllöffnungen (6) aufweisen.
7. Behälter nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Kam­ mern (4) unterschiedlich groß sind.
8. Behälter nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeich­ net, daß die Wandungen des Behälters (1) als Durchströmöffnungen (5) mehrere Bohrungen (5) aufweisen.
9. Behälter nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeich­ net, daß die Wandungen des Behälters (1) als Gitter ausgebildet sind.
10. Behälter nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeich­ net, daß die Durchströmöffnungen (5) mindestens eine Breite oder einen Durchmesser von 1 mm aufweisen.
11. Behälter nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeich­ net, daß die Gesamtfläche der Durchströmöffnungen (5) mindestens 5% der gesamten Oberfläche des Behälters (1) beträgt.
12. Behälter nach einem der Ansprüche 5 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß für die verschiedenen Kammern (4) das Verhältnis der Gesamtfläche der Durchströmöffnungen (5) zur Oberfläche der jeweiligen Kammer (4) unterschied­ lich ist.
13. Behälter nach einem der Ansprüche 5 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Durchströmöffnungen (5) zu verschiedenen Kammern (4) des Behälters (1) eine unterschiedliche Größe aufweisen.
14. Behälter nach einem der vorstehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch zwei Halbschalen (11), die unter Bildung der Kammer(n) (4) zusammenge­ fügt und aneinander fixiert sind.
15. Behälter nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Halb­ schalen (11) über ein Filmscharnier (12) an einer Kante zusammenhängen, und unter Bildung der Kammer(n) (4) zusammengeklappt und im zusammen­ geklappten Zustand aneinander fixiert sind.
16. Behälter nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeich­ net, daß der Behälter (1) einteilig aus Kunststoff gefertigt ist.
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