DE19934656C2 - Vorrichtungung zur Anbringung einer Tragvorrichtung für eine Mobilfunkantenne - Google Patents
Vorrichtungung zur Anbringung einer Tragvorrichtung für eine MobilfunkantenneInfo
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Abstract
Bei einer Klemmhalterung, die an einem als Winkelprofil ausgebildeten Träger (1) festlegbar ist, insbesondere zum Anschluss einer Tragvorrichtung (2) für hieran aufhängbare Aggregate, vorzugsweise Mobilfunkantennen (4), an einem Eckstiel eines Stahlgittermastes lassen sich dadurch eine hohe Montagefreundlichkeit und große Einzelteile und damit eine ausgezeichnete Wirtschaftlichkeit erreichen, dass ein auf den Eckbereich des Trägers (1) aufsetzbares, zweischenkliges Basisteil (12) und zwei die vom Eckbereich entfernten Randkanten der Schenkel des Trägerprofils umgreifende Gegenhalteklauen (13), die jeweils mittels wenigstens eines Spannorgans (14) mit dem ihnen jeweils zustrebenden Schenkel des Basisteils (12) verbunden sind.
Description
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Anbringung einer
Tragvorrichtung für eine Mobilfunkantenne an einem als Winkelprofil
ausgebildeten Eckstiel eines Stahlgittermasts mit zwei gemeinsam einen
Tragholm der Tragvorrichtung tragenden, am Eckstiel festlegbaren
Klemmhalterungen, die jeweils ein auf den Eckbereich des Eckstiels
aufsetzbares, zweischenkliges Basisteil enthalten, von dem ein dem
Tragholm zugeordneter Ausleger nach außen absteht.
Eine Anordnung dieser Art ist aus der JP 63-2537 01 A bekannt. Bei
dieser bekannten Anordnung ist das von außen auf den Eckbereich des
Winkelprofils aufsetzbare, zweischenklige Basisteil mit einem diametral
gegenüberliegenden, in die Ecke zwischen den beiden Schenkeln des
Winkelprofils einsetzbaren Stempel durch zwei etwa rechtwinklig zu den
Schenkeln des Winkelprofils verlaufende Spannschrauben verspannbar.
Die Schenkel des Basisteils müssen dabei die Schenkel des Winkelprofils
überragen, um die Spannschrauben in Eingriff bringen zu können. Es
ergibt sich daher eine vergleichsweise schwere, sperrige Anordnung, die
das Schwingungsverhalten der Trägerkonstruktion beeinflussen kann,
was unerwünscht ist. Außerdem führen die den Basisteilen
gegenüberliegenden Stempel zu Behinderungen im Innenbereich des
Stahlgittermasts, was ebenfalls unerwünscht ist. Ein weiterer, besonderer
Nachteil der bekannten Anordnung ist darin zu sehen, dass die mittels der
Spannschrauben aufgebrachten Spannkräfte zu starken, auf die Schenkel
des Winkelprofils des Stahlgittermasts wirkenden Biegemomenten führen.
Es besteht daher die Gefahr einer Verformung des Winkelprofils, was zu
Stabilitätsproblemen führen kann. Ein weiterer Nachteil der bekannten
Anordnung ist darin zu sehen, dass die von den Basisteilen nach außen
abstehenden Ausleger in der Länge nicht verstellbar sind. Dies führt dazu,
dass stets die für Extremfälle benötigte, maximale Auslegerlänge
vorgehalten werden muss. Sofern diese jedoch nicht ausgeschöpft wird,
ergibt sich, wie aus der E3 anschaulich ersichtlich ist, ein Überstand des
Auslegers über den Tragholm, was bei der Anbringung der Antenne
hinderlich sein kann. Bei der bekannten Anordnung ist der Ausleger der
oberen Klemmhalterung länger als der Ausleger der unteren
Klemmhalterung und mit einer Lochreihe versehen, um die Neigung des
Tragholms einstellen zu können. Diese Einstellung kann hier aber nicht
stufenlos erfolgen, was für die Justierung der Antenne vielfach ungünstig
ist.
Die GB 1 322 771 zeigt eine Vorrichtung zur Anbringung zur Anbringung
einer Tragvorrichtung für eine Mobilfunkantenne an einem im Querschnitt
rechteckförmigen Bauwerk, wie an einem Kamin. Diese bekannte
Anordnung enthält ein auf einen Eckbereich des rechteckförmigen
Bauwerks aufsetzbares, zweischenkliges Basisteil. Dieses ist mit einem
aufgeschweißten Winkel versehen, an dessen Schenkel zwei
Spannschrauben angreifen. Diese sind als Hakenschrauben ausgebildet,
deren hakenförmig umgebogenes Ende jeweils mit einer Pressplatte
zusammenwirkt, die an der einem jeweils gegenüberliegenden Schenkel
des Basisteils gegenüberliegenden Bauwerksflanke anliegt. Der auf das
Basisteil aufgeschweißte, den Spannschrauben zugeordnete Schenkel
führt zu einer ungleichen Spannschraubenlänge, was sich ungünstig auf
die Montagefreundlichkeit auswirkt. Außerdem erweist sich die bekannte
Anordnung als sehr sperrig, da die Hakenschrauben und der diesen
zugeordnete, auf das Basisteil aufgeschweißte Winkel viel Platz benötigen.
Hinzu kommt, dass die Hakenschrauben sowie der diesen zugeordnete,
auf das Basisteil aufgeschweißte Winkel sehr stark auf Biegung
beansprucht werden, was bei einer Anbringung der bekannten Anordnung
an einem Eckstiel eines Stahlgittermasts zu einer starken Verformung des
Eckstiels führen würde. Pro Schenkel des winkelförmigen Basisteils ist bei
der bekannten Anordnung eine Spannschraube vorgesehen. Bei
ungünstigen Lastverhältnissen kann es daher dazu kommen, dass das
Basisteil mit einem Schenkel vom tragenden Bauwerk abhebt, zumal die
hakenförmigen Enden der Hakenschrauben bzw. die diesen zugeordneten
Pressplatten Gleitfreiheitsgrad haben.
Eine ähnliche Anordnung ist aus der GB 20 26 249 bekannt.
Unterschiedlich ist lediglich, dass die Hakenschrauben mit ihren
hakenförmigen Enden in eine Fuge zwischen im Bereich der
Gebäudeecken angebrachten Wandverkleidungsplatten eingreifen. Pro
Schenkel des Basisteils ist auch hier nur eine Spannschraube vorgesehen.
Es kann daher, wie oben bereits ausgeführt wurde, zu Lastfällen kommen,
in denen das Basisteil vom zugeordneten Bauwerk abhebt, was dann dazu
führt, dass auch die betroffene Hakenschraube mit ihrem Haken außer
Eingriff mit der zugeordneten Fuge kommt. Der vom Basisteil abstehende
Ausleger ist hier als auf einen Schenkel des Basisteils aufgeschweißte, mit
Löchern versehene Lasche ausgebildet. Dadurch wird der vorstehend
genannte Nachteil noch verstärkt.
Hiervon ausgehend ist es daher die Aufgabe der vorliegenden Erfindung,
eine Anordnung gattungsgemäßer Art so zu verbessern, dass auf einfache
Weise eine hohe Variabilität hinsichtlich der Breite des Trägerprofils sowie
eine hohe Montagefreundlichkeit erreicht werden.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass das Basisteil
mittels zugeordneter Spannorgane mit zwei die von dem dem Basisteil
zugeordneten Eckbereich des Eckstiels entfernten Randkanten der
Schenkel des Eckstiels umgreifenden Gegenhalteklauen verbunden ist,
wobei die Spannorgane die als mit jeweils einer Mutter
zusammenwirkende Gewindebolzen ausgebildet sind, an den
Gegenhalteklauen befestigt sind und wobei das Basisteil, das als
Winkelprofilabschnitt ausgebildet ist, auf seine Schenkel aufgeschweißte,
von den Spannorganen durchgreifbare Büchsen aufweist und dass der
winkelhalbierend vom zugeordneten Basisteil nach außen abstehende
Ausleger zumindest der oberen Klemmhalterung in der Länge verstellbar
ist.
Diese Maßnahmen stellen sicher, dass die vom Basisteil und den
Gegenhalteklauen ausgeübten Klemmkräfte innerhalb der Schenkel des
Trägerprofils im Wesentlichen nur zu Druckkräften führen, so dass eine
Biegebeanspruchung unterbleibt, womit die Gefahr von Verformungen
vermieden wird. Ebenso ist sichergestellt, dass auch das Basisteil und die
Gegenhalteklauen selbst nicht nennenswert auf Biegung beansprucht
werden. Es ist daher eine vergleichsweise leichte, kompakte Bauweise
möglich, was hinsichtlich der Vermeidung von das Schwingungsverhalten
der Trägerkonstruktion ungünstig beeinflussendem Eigengewicht
vorteilhaft ist und gleichzeitig die Montagearbeiten erleichtert. Dennoch
ergeben sich bei der erfindungsgemäßen Anordnung vergleichsweise große
Kontaktflächen, so dass nur geringe Pressungen benötigt werden und
eventuell vorhandener Korrosionsschutz der Trägerkonstruktion nicht
beeinträchtigt wird. In vorteilhafter Weise kann die erfindungsgemäße
Anordnung auch komplett vormontiert werden, was die Endmontage
erleichtert und beschleunigt. Vorteilhaft ist dabei, dass die
Klemmhalterungen der erfindungsgemäßen Anordnung nicht auf
bestimmte Trägerabmessungen begrenzt sind, sondern ohne jede
Änderung bei Trägern jeder Breite verwendbar sind. Es müssen lediglich
genügend lange Spannorgane vorgesehen sein, wodurch die oben
genannten Vorteile aber nicht beeinträchtigt werden. Da die Spannorgane
an den Gegenhalteklauen befestigt sind, ist auch sichergestellt, dass auch
lange Spannorgane nicht nach innen überstehen, so dass Behinderungen
innerhalb der Trägerkonstruktion unterbleiben. Die Längenverstellbarkeit
des oberen Auslegers ermöglicht zudem eine stufenlose
Neigungsverstellung des Tragholms. Außerdem wird dadurch
sichergestellt, dass sich in keinem Fall ein Überstand des Auslegers über
dem Tragholm ergibt, was die Anbringung der Antenne erleichtert.
Vorteilhafte Ausgestaltungen und zweckmäßige Fortbildungen der
übergeordneten Maßnahmen sind in den Unteransprüchen angegeben.
Nachstehend wird ein Ausführungsbeispiel der Erfindung anhand der
Zeichnung beschrieben. In der Zeichnung zeigen:
Fig. 1 eine Ansicht einer an einem Stahlgittermast angebrachten
Tragvorrichtung zur Aufnahme eines zugeordneten Aggregats,
beispielsweise einer Mobilfunkantenne,
Fig. 2 eine Stirnansicht der erfindungsgemäßen Klemmhalterung mit
geschnittenem Trägerprofil und
Fig. 3 einen Schnitt entlang der Linie III/III in Fig. 2.
Anwendungsgebiet der vorliegenden Erfindung sind an Stahlgittermasten
anbringbare Träger zur Aufnahme von Mobilfunkantennen.
In Fig. 1 ist ein Eckstiel 1 eines Stahlgittermastes angedeutet. Der
Eckstiel 1 besteht, wie am besten aus Fig. 2 erkennbar ist, aus einer
Winkel-Profilschiene und fungiert als Träger für eine hieran anbringbare,
als Ganzes mit 2 bezeichnete Tragvorrichtung. Diese besitzt einen etwa
vertikal ausgerichteten, hier durch ein Rohr gebildeten Tragholm 3 an
dem ein zu tragendes Aggregat, hier eine Mobilfunkantenne 4, durch
Schellen 5 befestigt ist. Der Tragholm 3 wird durch zwei Klemmmuffen 6
gehalten, die jeweils
schwenkbar an einen zugeordneten, etwa diagonal vom als Träger
fungierenden Eckstiel 1 nach außen abstehenden Ausleger 7 angelenkt sind.
Die Ausleger 7 sind trägerseitig an einer als Ganzes mit 8 bezeichneten
Klemmhalterung befestigt und hiermit am als Träger fungierenden Eckstiel 1
lösbar festgeklemmt.
Die Eckstiele eines Stahlgittermastes sind in der Regel nach oben
konvergierend angeordnet. Um dieser Neigung Rechnung tragen zu können, ist
der obere Ausleger 7 verlängerbar. Hierzu besteht der obere Ausleger 7, wie
am besten aus Fig. 3 erkennbar ist, aus zwei einander übergreifenden
Profilabschnitten 9, die jeweils einen nach unten offenen, etwa c-förmigen
Querschnitt mit gegeneinander geneigten, seitlichen Schenkeln aufweisen und
die durch eine ihren Steg durchgreifende Schraubverbindung 10 miteinander
verbunden sind. Aufgrund der zur offenen Querschnittsseite hin sich
verbreiternden Querschnittskonfiguration der Profilabschnitte 9 lassen sich
diese unter Erzielung vergleichsweise großer Kontaktflächen ineinanderstapeln
und mit Hilfe einer Schraube zuverlässig miteinander verspannen. Einer der
beiden Profilabschnitte 9 ist, wie aus Fig. 2 erkennbar ist, mit einem der
Schraubverbindung 10 zugeordneten Langloch 11 versehen. Der andere
Profilabschnitt kann eine der Schraubverbindung 10 zugeordnete, einfache
Bohrung aufweisen. Auf diese Weise können die beiden Profilabschnitte über
der Länge des Langlochs 11 gegeneinander verschoben werden.
Die Klemmhalterungen 8 besitzen, wie die Fig. 2 anschaulich zeigt, jeweils
einen auf den Eckbereich des durch ein Winkelprofil gebildeten, als Träger
fungierenden Eckstiels 1 von außen aufsetzbares, zweischenkliges Basisteil 12,
von dem jeweils ein etwa winkelhalbierend verlaufender Ausleger 7 nach außen
absteht. Ferner besitzen die Klemmhalterungen 8 zwei die vom Eckbereich des
Trägerprofils abgewandten Randkanten der Schenkel des Trägerprofils
umgreifende Gegenhalteklauen 13, die jeweils mit dem ihnen zustrebenden
Schenkel des zweischenkligen Basisteils 12 durch wenigstens ein Spannorgan
14 verbunden sind. Im dargestellten Beispiel sind, wie aus Fig. 1 entnehmbar
ist, pro Gegenhalteklaue 13 jeweils zwei auf deren Länge verteilte Spannorgane
14 vorgesehen. Dies ergibt auch bei größerer Länge des Basisteils 12 und der
Gegenhalteklauen 13 einen zuverlässigen Eingriff auf der ganzen Länge,
wodurch die auftretenden Pressungen vergleichsweise gering bleiben. In Fällen
mit besonders empfindlicher Oberfläche des Trägers können im Bereich der
Auflageflächen des Basisteils 12 und der Gegenhalteklauen 13 aus Kunststoff
oder Gummi etc. bestehende, hier nicht näher dargestellte Schutzeinlagen
vorgesehen sein.
Zur Bildung der Spannorgane 14 können, wie beim dargestellten Beispiel, als
mit Muttern 15 zusammenwirkende Gewindebolzen 16 vorgesehen sein. Diese
können durch beidseitig vorgesehene Bohrungen durchgreifen und an
voneinander abgewandten Stützflächen durch Kopf bzw. Mutter abgestützt sein.
Anordnungen dieser Art können bei der Verwendung von Gussteilen zur
Bildung des Basisteils 12 und/oder der Spannklauen 13 zweckmäßig sein.
Beim dargestellten Beispiel liegt eine Schweißkonstruktion vor. Dabei sind die
Gewindebolzen 16 an der jeweils zugeordneten Gegenhalteklaue 13 durch eine
Schweißverbindung befestigt. Auf die Schenkel des Basisteils 12 sind hier
Büchsen 17 mit von jeweils einem zugeordneten Gewindebolzen 16
durchgriffenen Bohrungen aufgeschweißt. Die Muttern 15 stützen sich
zweckmäßig über eine Sicherungsscheibe an der von der zugeordneten
Gegenhalteklaue 13 abgewandten Stirnseite der jeweils zugeordneten Büchse
ab.
Der Abstand zwischen Basisteil 12 und Gegenhalteklauen 13 ist durch die
Position der Muttern 15 auf den Gewindebolzen 16 einstellbar. Um ein
vergleichsweise großes Einstellfeld zu erreichen, besitzen die Gewindebolzen
16 eine vergleichsweise große Länge. Auf diese Weise ist sichergestellt, dass
ein und dieselbe Klemmhalterung bei Trägern mit unterschiedlicher
Profilschenkelbreite einsetzbar ist.
Im dargestellten Beispiel ragen die Gewindebolzen 16 über die zugeordneten
Büchsen 17 weit nach hinten hinaus. Dieser bezüglich des Stahlgittermastes
nach außen gehende Überstand ist jedoch nicht hinderlich. Die vorderen Enden
der Gewindebolzen 16 ragen über die Gegenhalteklauen 13 nicht hinaus.
Hierdurch ist sichergestellt, dass am Stahlgittermast durchzuführende Instand
haltungsarbeiten etc. nicht behindert werden.
Die Ausleger 7 sind zweckmäßig durch eine Schweißverbindung am jeweils
zugeordneten Basisteil 12 befestigt. Die Ausleger 7 sind hierzu, wie aus Fig. 1
erkennbar, mit einer stirnseitigen Ausklinkung versehen, in welche das
zugeordnete Basisteil 12 eingreift. Die Ausleger 7 sind, wie schon erwähnt
wurde, so angebracht, dass sich bezüglich des Basisteils 12 eine etwa
winkelhalbierende Richtung und damit bezüglich des Stahlgittermastes ein etwa
diagonaler Verlauf ergibt.
Vorstehend ist zwar ein bevorzugtes Ausführungs- und Anwendungsbeispiel
näher erläutert. Die Erfindung ist hierauf jedoch nicht beschränkt. Es stehen
dem Fachmann eine Reihe von Möglichkeiten zur Verfügung um das
erfindungsgemäße Bauprinzip den verschiedenen Anwendungsfällen
anzupassen.
Claims (5)
1. Vorrichtung zur Anbringung einer Tragvorrichtung (2) für eine
Mobilfunkantenne (4) an einem als Winkelprofil ausgebildeten
Eckstiel (1) eines Stahlgittermasts mit zwei gemeinsam einen
Tragholm (3) der Tragvorrichtung (2) tragenden, am Eckstiel (1)
festlegbaren Klemmhalterungen (8), die jeweils ein auf den
Eckbereich des Eckstiels (1) aufsetzbares, zweischenkliges
Basisteil (12) enthalten, von dem ein dem Tragholm (3)
zugeordneter Ausleger (7) nach außen absteht, dadurch
gekennzeichnet, dass das Basisteil (12) mittels zugeordneter
Spannorgane (14) mit zwei die von dem dem Basisteil (12)
zugeordneten Eckbereich des Eckstiels (1) entfernten Randkanten
der Schenkel des Eckstiels (1) umgreifenden Gegenhalteklauen
(13) verbunden ist, wobei die Spannorgane (14) die als mit jeweils
einer Mutter (15) zusammenwirkende Gewindebolzen ausgebildet
sind, an den Gegenhalteklauen (13) befestigt sind und wobei das
Basisteil (12), das als Winkelprofilabschnitt ausgebildet ist, auf
seine Schenkel aufgeschweißte, von den Spannorganen (14)
durchgreifbare Büchsen (17) aufweist und dass der
winkelhalbierend vom zugeordneten Basisteil (12) nach außen
abstehende Ausleger (7) zumindest der oberen Klemmhalterung
(8) in der Länge verstellbar ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass
jeder Gegenhalteklaue (13) mehrere, vorzugsweise zwei,
Spannorgane (14) zugeordnet sind.
3. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, dass die Gegenhalteklauen (13) als
warmverformte Biegeteile ausgebildet sind.
4. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, dass den Auflageflächen des Basisteils (12)
und/oder der Gegenhalteklauen (13) Schutzbeilagen zugeordnet
sind.
5. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass der in der Länge verstellbare
Ausleger (7) aus wenigstens zwei einander übergreifenden
Profilabschnitten (9) mit einseitig offenem Querschnitt und
gegeneinander geneigten Seitenschenkeln besteht, wobei die
Profilabschnitte (9) durch wenigstens eine Schraube (10)
miteinander verbunden sind und wenigstens ein Profilabschnitt
(9) ein Langloch (11) aufweist.
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