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DE19934656C2 - Vorrichtungung zur Anbringung einer Tragvorrichtung für eine Mobilfunkantenne - Google Patents

Vorrichtungung zur Anbringung einer Tragvorrichtung für eine Mobilfunkantenne

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DE19934656C2
DE19934656C2 DE1999134656 DE19934656A DE19934656C2 DE 19934656 C2 DE19934656 C2 DE 19934656C2 DE 1999134656 DE1999134656 DE 1999134656 DE 19934656 A DE19934656 A DE 19934656A DE 19934656 C2 DE19934656 C2 DE 19934656C2
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    • F16ENGINEERING ELEMENTS AND UNITS; GENERAL MEASURES FOR PRODUCING AND MAINTAINING EFFECTIVE FUNCTIONING OF MACHINES OR INSTALLATIONS; THERMAL INSULATION IN GENERAL
    • F16BDEVICES FOR FASTENING OR SECURING CONSTRUCTIONAL ELEMENTS OR MACHINE PARTS TOGETHER, e.g. NAILS, BOLTS, CIRCLIPS, CLAMPS, CLIPS OR WEDGES; JOINTS OR JOINTING
    • F16B2/00Friction-grip releasable fastenings
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    • F16B2/06Clamps, i.e. with gripping action effected by positive means other than the inherent resistance to deformation of the material of the fastening external, i.e. with contracting action
    • F16B2/065Clamps, i.e. with gripping action effected by positive means other than the inherent resistance to deformation of the material of the fastening external, i.e. with contracting action using screw-thread elements
    • HELECTRICITY
    • H01ELECTRIC ELEMENTS
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Abstract

Bei einer Klemmhalterung, die an einem als Winkelprofil ausgebildeten Träger (1) festlegbar ist, insbesondere zum Anschluss einer Tragvorrichtung (2) für hieran aufhängbare Aggregate, vorzugsweise Mobilfunkantennen (4), an einem Eckstiel eines Stahlgittermastes lassen sich dadurch eine hohe Montagefreundlichkeit und große Einzelteile und damit eine ausgezeichnete Wirtschaftlichkeit erreichen, dass ein auf den Eckbereich des Trägers (1) aufsetzbares, zweischenkliges Basisteil (12) und zwei die vom Eckbereich entfernten Randkanten der Schenkel des Trägerprofils umgreifende Gegenhalteklauen (13), die jeweils mittels wenigstens eines Spannorgans (14) mit dem ihnen jeweils zustrebenden Schenkel des Basisteils (12) verbunden sind.

Description

Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Anbringung einer Tragvorrichtung für eine Mobilfunkantenne an einem als Winkelprofil ausgebildeten Eckstiel eines Stahlgittermasts mit zwei gemeinsam einen Tragholm der Tragvorrichtung tragenden, am Eckstiel festlegbaren Klemmhalterungen, die jeweils ein auf den Eckbereich des Eckstiels aufsetzbares, zweischenkliges Basisteil enthalten, von dem ein dem Tragholm zugeordneter Ausleger nach außen absteht.
Eine Anordnung dieser Art ist aus der JP 63-2537 01 A bekannt. Bei dieser bekannten Anordnung ist das von außen auf den Eckbereich des Winkelprofils aufsetzbare, zweischenklige Basisteil mit einem diametral gegenüberliegenden, in die Ecke zwischen den beiden Schenkeln des Winkelprofils einsetzbaren Stempel durch zwei etwa rechtwinklig zu den Schenkeln des Winkelprofils verlaufende Spannschrauben verspannbar. Die Schenkel des Basisteils müssen dabei die Schenkel des Winkelprofils überragen, um die Spannschrauben in Eingriff bringen zu können. Es ergibt sich daher eine vergleichsweise schwere, sperrige Anordnung, die das Schwingungsverhalten der Trägerkonstruktion beeinflussen kann, was unerwünscht ist. Außerdem führen die den Basisteilen gegenüberliegenden Stempel zu Behinderungen im Innenbereich des Stahlgittermasts, was ebenfalls unerwünscht ist. Ein weiterer, besonderer Nachteil der bekannten Anordnung ist darin zu sehen, dass die mittels der Spannschrauben aufgebrachten Spannkräfte zu starken, auf die Schenkel des Winkelprofils des Stahlgittermasts wirkenden Biegemomenten führen. Es besteht daher die Gefahr einer Verformung des Winkelprofils, was zu Stabilitätsproblemen führen kann. Ein weiterer Nachteil der bekannten Anordnung ist darin zu sehen, dass die von den Basisteilen nach außen abstehenden Ausleger in der Länge nicht verstellbar sind. Dies führt dazu, dass stets die für Extremfälle benötigte, maximale Auslegerlänge vorgehalten werden muss. Sofern diese jedoch nicht ausgeschöpft wird, ergibt sich, wie aus der E3 anschaulich ersichtlich ist, ein Überstand des Auslegers über den Tragholm, was bei der Anbringung der Antenne hinderlich sein kann. Bei der bekannten Anordnung ist der Ausleger der oberen Klemmhalterung länger als der Ausleger der unteren Klemmhalterung und mit einer Lochreihe versehen, um die Neigung des Tragholms einstellen zu können. Diese Einstellung kann hier aber nicht stufenlos erfolgen, was für die Justierung der Antenne vielfach ungünstig ist.
Die GB 1 322 771 zeigt eine Vorrichtung zur Anbringung zur Anbringung einer Tragvorrichtung für eine Mobilfunkantenne an einem im Querschnitt rechteckförmigen Bauwerk, wie an einem Kamin. Diese bekannte Anordnung enthält ein auf einen Eckbereich des rechteckförmigen Bauwerks aufsetzbares, zweischenkliges Basisteil. Dieses ist mit einem aufgeschweißten Winkel versehen, an dessen Schenkel zwei Spannschrauben angreifen. Diese sind als Hakenschrauben ausgebildet, deren hakenförmig umgebogenes Ende jeweils mit einer Pressplatte zusammenwirkt, die an der einem jeweils gegenüberliegenden Schenkel des Basisteils gegenüberliegenden Bauwerksflanke anliegt. Der auf das Basisteil aufgeschweißte, den Spannschrauben zugeordnete Schenkel führt zu einer ungleichen Spannschraubenlänge, was sich ungünstig auf die Montagefreundlichkeit auswirkt. Außerdem erweist sich die bekannte Anordnung als sehr sperrig, da die Hakenschrauben und der diesen zugeordnete, auf das Basisteil aufgeschweißte Winkel viel Platz benötigen. Hinzu kommt, dass die Hakenschrauben sowie der diesen zugeordnete, auf das Basisteil aufgeschweißte Winkel sehr stark auf Biegung beansprucht werden, was bei einer Anbringung der bekannten Anordnung an einem Eckstiel eines Stahlgittermasts zu einer starken Verformung des Eckstiels führen würde. Pro Schenkel des winkelförmigen Basisteils ist bei der bekannten Anordnung eine Spannschraube vorgesehen. Bei ungünstigen Lastverhältnissen kann es daher dazu kommen, dass das Basisteil mit einem Schenkel vom tragenden Bauwerk abhebt, zumal die hakenförmigen Enden der Hakenschrauben bzw. die diesen zugeordneten Pressplatten Gleitfreiheitsgrad haben.
Eine ähnliche Anordnung ist aus der GB 20 26 249 bekannt. Unterschiedlich ist lediglich, dass die Hakenschrauben mit ihren hakenförmigen Enden in eine Fuge zwischen im Bereich der Gebäudeecken angebrachten Wandverkleidungsplatten eingreifen. Pro Schenkel des Basisteils ist auch hier nur eine Spannschraube vorgesehen. Es kann daher, wie oben bereits ausgeführt wurde, zu Lastfällen kommen, in denen das Basisteil vom zugeordneten Bauwerk abhebt, was dann dazu führt, dass auch die betroffene Hakenschraube mit ihrem Haken außer Eingriff mit der zugeordneten Fuge kommt. Der vom Basisteil abstehende Ausleger ist hier als auf einen Schenkel des Basisteils aufgeschweißte, mit Löchern versehene Lasche ausgebildet. Dadurch wird der vorstehend genannte Nachteil noch verstärkt.
Hiervon ausgehend ist es daher die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Anordnung gattungsgemäßer Art so zu verbessern, dass auf einfache Weise eine hohe Variabilität hinsichtlich der Breite des Trägerprofils sowie eine hohe Montagefreundlichkeit erreicht werden.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass das Basisteil mittels zugeordneter Spannorgane mit zwei die von dem dem Basisteil zugeordneten Eckbereich des Eckstiels entfernten Randkanten der Schenkel des Eckstiels umgreifenden Gegenhalteklauen verbunden ist, wobei die Spannorgane die als mit jeweils einer Mutter zusammenwirkende Gewindebolzen ausgebildet sind, an den Gegenhalteklauen befestigt sind und wobei das Basisteil, das als Winkelprofilabschnitt ausgebildet ist, auf seine Schenkel aufgeschweißte, von den Spannorganen durchgreifbare Büchsen aufweist und dass der winkelhalbierend vom zugeordneten Basisteil nach außen abstehende Ausleger zumindest der oberen Klemmhalterung in der Länge verstellbar ist.
Diese Maßnahmen stellen sicher, dass die vom Basisteil und den Gegenhalteklauen ausgeübten Klemmkräfte innerhalb der Schenkel des Trägerprofils im Wesentlichen nur zu Druckkräften führen, so dass eine Biegebeanspruchung unterbleibt, womit die Gefahr von Verformungen vermieden wird. Ebenso ist sichergestellt, dass auch das Basisteil und die Gegenhalteklauen selbst nicht nennenswert auf Biegung beansprucht werden. Es ist daher eine vergleichsweise leichte, kompakte Bauweise möglich, was hinsichtlich der Vermeidung von das Schwingungsverhalten der Trägerkonstruktion ungünstig beeinflussendem Eigengewicht vorteilhaft ist und gleichzeitig die Montagearbeiten erleichtert. Dennoch ergeben sich bei der erfindungsgemäßen Anordnung vergleichsweise große Kontaktflächen, so dass nur geringe Pressungen benötigt werden und eventuell vorhandener Korrosionsschutz der Trägerkonstruktion nicht beeinträchtigt wird. In vorteilhafter Weise kann die erfindungsgemäße Anordnung auch komplett vormontiert werden, was die Endmontage erleichtert und beschleunigt. Vorteilhaft ist dabei, dass die Klemmhalterungen der erfindungsgemäßen Anordnung nicht auf bestimmte Trägerabmessungen begrenzt sind, sondern ohne jede Änderung bei Trägern jeder Breite verwendbar sind. Es müssen lediglich genügend lange Spannorgane vorgesehen sein, wodurch die oben genannten Vorteile aber nicht beeinträchtigt werden. Da die Spannorgane an den Gegenhalteklauen befestigt sind, ist auch sichergestellt, dass auch lange Spannorgane nicht nach innen überstehen, so dass Behinderungen innerhalb der Trägerkonstruktion unterbleiben. Die Längenverstellbarkeit des oberen Auslegers ermöglicht zudem eine stufenlose Neigungsverstellung des Tragholms. Außerdem wird dadurch sichergestellt, dass sich in keinem Fall ein Überstand des Auslegers über dem Tragholm ergibt, was die Anbringung der Antenne erleichtert.
Vorteilhafte Ausgestaltungen und zweckmäßige Fortbildungen der übergeordneten Maßnahmen sind in den Unteransprüchen angegeben.
Nachstehend wird ein Ausführungsbeispiel der Erfindung anhand der Zeichnung beschrieben. In der Zeichnung zeigen:
Fig. 1 eine Ansicht einer an einem Stahlgittermast angebrachten Tragvorrichtung zur Aufnahme eines zugeordneten Aggregats, beispielsweise einer Mobilfunkantenne,
Fig. 2 eine Stirnansicht der erfindungsgemäßen Klemmhalterung mit geschnittenem Trägerprofil und
Fig. 3 einen Schnitt entlang der Linie III/III in Fig. 2.
Anwendungsgebiet der vorliegenden Erfindung sind an Stahlgittermasten anbringbare Träger zur Aufnahme von Mobilfunkantennen.
In Fig. 1 ist ein Eckstiel 1 eines Stahlgittermastes angedeutet. Der Eckstiel 1 besteht, wie am besten aus Fig. 2 erkennbar ist, aus einer Winkel-Profilschiene und fungiert als Träger für eine hieran anbringbare, als Ganzes mit 2 bezeichnete Tragvorrichtung. Diese besitzt einen etwa vertikal ausgerichteten, hier durch ein Rohr gebildeten Tragholm 3 an dem ein zu tragendes Aggregat, hier eine Mobilfunkantenne 4, durch Schellen 5 befestigt ist. Der Tragholm 3 wird durch zwei Klemmmuffen 6 gehalten, die jeweils schwenkbar an einen zugeordneten, etwa diagonal vom als Träger fungierenden Eckstiel 1 nach außen abstehenden Ausleger 7 angelenkt sind. Die Ausleger 7 sind trägerseitig an einer als Ganzes mit 8 bezeichneten Klemmhalterung befestigt und hiermit am als Träger fungierenden Eckstiel 1 lösbar festgeklemmt.
Die Eckstiele eines Stahlgittermastes sind in der Regel nach oben konvergierend angeordnet. Um dieser Neigung Rechnung tragen zu können, ist der obere Ausleger 7 verlängerbar. Hierzu besteht der obere Ausleger 7, wie am besten aus Fig. 3 erkennbar ist, aus zwei einander übergreifenden Profilabschnitten 9, die jeweils einen nach unten offenen, etwa c-förmigen Querschnitt mit gegeneinander geneigten, seitlichen Schenkeln aufweisen und die durch eine ihren Steg durchgreifende Schraubverbindung 10 miteinander verbunden sind. Aufgrund der zur offenen Querschnittsseite hin sich verbreiternden Querschnittskonfiguration der Profilabschnitte 9 lassen sich diese unter Erzielung vergleichsweise großer Kontaktflächen ineinanderstapeln und mit Hilfe einer Schraube zuverlässig miteinander verspannen. Einer der beiden Profilabschnitte 9 ist, wie aus Fig. 2 erkennbar ist, mit einem der Schraubverbindung 10 zugeordneten Langloch 11 versehen. Der andere Profilabschnitt kann eine der Schraubverbindung 10 zugeordnete, einfache Bohrung aufweisen. Auf diese Weise können die beiden Profilabschnitte über der Länge des Langlochs 11 gegeneinander verschoben werden.
Die Klemmhalterungen 8 besitzen, wie die Fig. 2 anschaulich zeigt, jeweils einen auf den Eckbereich des durch ein Winkelprofil gebildeten, als Träger fungierenden Eckstiels 1 von außen aufsetzbares, zweischenkliges Basisteil 12, von dem jeweils ein etwa winkelhalbierend verlaufender Ausleger 7 nach außen absteht. Ferner besitzen die Klemmhalterungen 8 zwei die vom Eckbereich des Trägerprofils abgewandten Randkanten der Schenkel des Trägerprofils umgreifende Gegenhalteklauen 13, die jeweils mit dem ihnen zustrebenden Schenkel des zweischenkligen Basisteils 12 durch wenigstens ein Spannorgan 14 verbunden sind. Im dargestellten Beispiel sind, wie aus Fig. 1 entnehmbar ist, pro Gegenhalteklaue 13 jeweils zwei auf deren Länge verteilte Spannorgane 14 vorgesehen. Dies ergibt auch bei größerer Länge des Basisteils 12 und der Gegenhalteklauen 13 einen zuverlässigen Eingriff auf der ganzen Länge, wodurch die auftretenden Pressungen vergleichsweise gering bleiben. In Fällen mit besonders empfindlicher Oberfläche des Trägers können im Bereich der Auflageflächen des Basisteils 12 und der Gegenhalteklauen 13 aus Kunststoff oder Gummi etc. bestehende, hier nicht näher dargestellte Schutzeinlagen vorgesehen sein.
Zur Bildung der Spannorgane 14 können, wie beim dargestellten Beispiel, als mit Muttern 15 zusammenwirkende Gewindebolzen 16 vorgesehen sein. Diese können durch beidseitig vorgesehene Bohrungen durchgreifen und an voneinander abgewandten Stützflächen durch Kopf bzw. Mutter abgestützt sein. Anordnungen dieser Art können bei der Verwendung von Gussteilen zur Bildung des Basisteils 12 und/oder der Spannklauen 13 zweckmäßig sein.
Beim dargestellten Beispiel liegt eine Schweißkonstruktion vor. Dabei sind die Gewindebolzen 16 an der jeweils zugeordneten Gegenhalteklaue 13 durch eine Schweißverbindung befestigt. Auf die Schenkel des Basisteils 12 sind hier Büchsen 17 mit von jeweils einem zugeordneten Gewindebolzen 16 durchgriffenen Bohrungen aufgeschweißt. Die Muttern 15 stützen sich zweckmäßig über eine Sicherungsscheibe an der von der zugeordneten Gegenhalteklaue 13 abgewandten Stirnseite der jeweils zugeordneten Büchse ab.
Der Abstand zwischen Basisteil 12 und Gegenhalteklauen 13 ist durch die Position der Muttern 15 auf den Gewindebolzen 16 einstellbar. Um ein vergleichsweise großes Einstellfeld zu erreichen, besitzen die Gewindebolzen 16 eine vergleichsweise große Länge. Auf diese Weise ist sichergestellt, dass ein und dieselbe Klemmhalterung bei Trägern mit unterschiedlicher Profilschenkelbreite einsetzbar ist.
Im dargestellten Beispiel ragen die Gewindebolzen 16 über die zugeordneten Büchsen 17 weit nach hinten hinaus. Dieser bezüglich des Stahlgittermastes nach außen gehende Überstand ist jedoch nicht hinderlich. Die vorderen Enden der Gewindebolzen 16 ragen über die Gegenhalteklauen 13 nicht hinaus.
Hierdurch ist sichergestellt, dass am Stahlgittermast durchzuführende Instand­ haltungsarbeiten etc. nicht behindert werden.
Die Ausleger 7 sind zweckmäßig durch eine Schweißverbindung am jeweils zugeordneten Basisteil 12 befestigt. Die Ausleger 7 sind hierzu, wie aus Fig. 1 erkennbar, mit einer stirnseitigen Ausklinkung versehen, in welche das zugeordnete Basisteil 12 eingreift. Die Ausleger 7 sind, wie schon erwähnt wurde, so angebracht, dass sich bezüglich des Basisteils 12 eine etwa winkelhalbierende Richtung und damit bezüglich des Stahlgittermastes ein etwa diagonaler Verlauf ergibt.
Vorstehend ist zwar ein bevorzugtes Ausführungs- und Anwendungsbeispiel näher erläutert. Die Erfindung ist hierauf jedoch nicht beschränkt. Es stehen dem Fachmann eine Reihe von Möglichkeiten zur Verfügung um das erfindungsgemäße Bauprinzip den verschiedenen Anwendungsfällen anzupassen.

Claims (5)

1. Vorrichtung zur Anbringung einer Tragvorrichtung (2) für eine Mobilfunkantenne (4) an einem als Winkelprofil ausgebildeten Eckstiel (1) eines Stahlgittermasts mit zwei gemeinsam einen Tragholm (3) der Tragvorrichtung (2) tragenden, am Eckstiel (1) festlegbaren Klemmhalterungen (8), die jeweils ein auf den Eckbereich des Eckstiels (1) aufsetzbares, zweischenkliges Basisteil (12) enthalten, von dem ein dem Tragholm (3) zugeordneter Ausleger (7) nach außen absteht, dadurch gekennzeichnet, dass das Basisteil (12) mittels zugeordneter Spannorgane (14) mit zwei die von dem dem Basisteil (12) zugeordneten Eckbereich des Eckstiels (1) entfernten Randkanten der Schenkel des Eckstiels (1) umgreifenden Gegenhalteklauen (13) verbunden ist, wobei die Spannorgane (14) die als mit jeweils einer Mutter (15) zusammenwirkende Gewindebolzen ausgebildet sind, an den Gegenhalteklauen (13) befestigt sind und wobei das Basisteil (12), das als Winkelprofilabschnitt ausgebildet ist, auf seine Schenkel aufgeschweißte, von den Spannorganen (14) durchgreifbare Büchsen (17) aufweist und dass der winkelhalbierend vom zugeordneten Basisteil (12) nach außen abstehende Ausleger (7) zumindest der oberen Klemmhalterung (8) in der Länge verstellbar ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass jeder Gegenhalteklaue (13) mehrere, vorzugsweise zwei, Spannorgane (14) zugeordnet sind.
3. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Gegenhalteklauen (13) als warmverformte Biegeteile ausgebildet sind.
4. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass den Auflageflächen des Basisteils (12) und/oder der Gegenhalteklauen (13) Schutzbeilagen zugeordnet sind.
5. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der in der Länge verstellbare Ausleger (7) aus wenigstens zwei einander übergreifenden Profilabschnitten (9) mit einseitig offenem Querschnitt und gegeneinander geneigten Seitenschenkeln besteht, wobei die Profilabschnitte (9) durch wenigstens eine Schraube (10) miteinander verbunden sind und wenigstens ein Profilabschnitt (9) ein Langloch (11) aufweist.
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