DE19933784A1 - Kraftfahrzeug - Google Patents
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Abstract
Die Erfindung betrifft ein Kraftfahrzeug mit einer Karosserie, die eine durch eine schwenkbare Klappe (1) verschließbare Öffnung und einen unterhalb der Klappe angeordneten Querträger (2) aufweist, wobei die Klappe (1) zum Verschließen der Öffnung gegen eine an dem Querträger (2) angeordnete Dichtung (3) anstellbar und unterhalb der Klappe (1) ein Stoßfänger angeordnet ist, der mit einer äußeren Prallfläche (4) relativ zur Dichtung (3) und zum vertikalen Endbereich der Klappe (1) hervorspringt. DOLLAR A Nachteil der bekannten Kraftfahrzeuge ist, daß der Stoßfänger relativ zur Klappe entweder hervorspringt, was oft aus ästhetischen Gründen nicht gewünscht ist oder im Unfallfall einer kostenintensiven Beschädigung ausgesetzt ist. Dies soll die Erfindung vermeiden. DOLLAR A Hierzu weist die Klappe (1) eine Abschlußblende (5) mit einer im Abstand zur Dichtung (3) angeordneten, zum Endbereich parallel angeordneten Sichtfläche auf, die mit ihrem oberen Rand mit der Klappe (1) verbunden ist und deren unterer Rand in Richtung der Prallfläche (4) des Stoßfängers von der Klappe (1) beabstandet ist.
Description
Die Erfindung betrifft ein Kraftfahrzeug mit einer Karosserie, die eine durch eine
schwenkbare Klappe verschließbare Öffnung eines Kofferraumes, eines Motorraumes
oder eines Fahrgastraumes und einen unterhalb der Klappe angeordneten Querträger
aufweist, wobei die Klappe zum abdichtenden Verschließen der Öffnung mit einem in
Schließstellung im wesentlichen vertikal angeordneten unteren Endbereich gegen eine
an dem Querträger angeordnete Dichtung anstellbar ist und unterhalb der Klappe ein
Stoßfänger angeordnet ist, der mit einer äußeren Prallfläche relativ zur Dichtung und
zum vertikalen Endbereich der Klappe hervorspringt.
Ein derartiges Kraftfahrzeug ist allgemein bekannt. Bei der Klappe handelt es sich
beispielsweise um die Heckklappe, wobei der hintere Stoßfänger relativ zur Heckklappe
nach hinten hervorspringend angeordnet ist. Dieses Hervorspringen des Stoßfängers ist
notwendig, um im Kollisionsfall auch bei verhältnismäßig kleinen Beschädigungen die
Klappe vor einer Deformation zu bewahren. Hierdurch reduzieren sich die
Reparaturkosten, wodurch sich in vielen Ländern die Versicherungsprämie des
Fahrzeughalters senkt. Ferner schreiben viele Staaten vor, daß das Fahrzeugheck bzw.
die Fahrzeugfront nach Bagatellunfällen elastisch in die ursprüngliche Form zurückfedern
muß und keine dauerhaften Beschädigungen zurückbleiben. Während dies im Falle
eines Stoßdämpfers durch die verhältnismäßig aufwendige Gestaltung und die elastische
Ausgestaltung des Stoßfängers erreicht wird, ist die Heckklappe bzw. im Falle des
Fahrzeugvorderwagens die Motorhaube nicht oder mit kaum vertretbarem Aufwand
elastisch ausführbar, so daß diese soweit zurückgesetzt werden muß, daß sie im Falle
eines Aufpralls mit niedriger Geschwindigkeit außerhalb des Deformationsbereichs liegt.
Der Nachteil der bekannten Ausgestaltung mit hervorspringendem Stoßfänger liegt
jedoch darin, daß zum einen modernes Fahrzeugdesign immer häufiger eine glattflächige
Front- oder Heckfläche fordert, andererseits gerade im Heckbereich der
hervorspringende Stoßdämpfer eine Erhöhung des Luftwiderstandswerts der Karosserie
mit sich bringen kann, indem er eine Ausbildung einer günstigen Umströmung verhindert.
Insbesondere bei hohen Heckabschlüssen können an den Stoßfängern bzw. an den
hervorspringenden Kanten Luftwirbel entstehen, so daß es gewünscht ist, auch im
hinteren Bereich eine glattflächige Karosserieform vorzusehen. Hierdurch kann bei
diesen Fahrzeugen der Luftwiderstandswert gesenkt werden, wodurch wiederum der
Brennstoffverbrauch sinkt.
Aufgabe der Erfindung ist es daher, ein Kraftfahrzeug zu schaffen, bei dem eine durch
die Klappe verschließbare Öffnung derart ausgebildet ist, daß trotz geringer
Beschädigungsgefahr der Klappe ein stetiger Übergang von der Klappe zur Prallfläche
des Stoßfängers möglich ist.
Diese Aufgabe wird nach der Erfindung dadurch gelöst, daß die Klappe eine
Abschlußblende mit einer im Abstand zur Dichtung angeordneten, zum Endbereich im
wesentlichen parallel angeordneten Sichtfläche aufweist, die mit ihrem oberen Rand mit
der Klappe verbunden ist und deren unterer Rand in Richtung der Prallfläche des
Stoßfängers von der Klappe beabstandet ist.
Durch die erfindungsgemäße Ausgestaltung des Kraftfahrzeugs kann nun die vor der
Klappe angeordnete Abschlußblende den harmonischen Übergang von der Klappe zur
Prallfläche des Stoßfängers bewirken. Im Falle eines Unfalles wird lediglich die
Abschlußblende beeinträchtigt, es ist jedoch nach wie vor möglich, die Klappendichtung
und ein Schloß für die Verriegelung der Klappe im Abstand von der Prallfläche
vorzusehen, so daß diese sensiblen Bereiche erst bei größeren Deformationen von einer
Beschädigung betroffen sind.
Bei einer bevorzugten Ausgestaltung des Kraftfahrzeugs wird der untere Rand der
Abschlußblende von einem vertikal angeordneten oder von einem zur Vertikalen in einem
Winkel angeordneten Flächenbereich gebildet, der bündig zur Prallfläche angeordnet ist.
Mit bündig wird hier verstanden, daß dieser flächige Bereich an den oberen Randbereich
der Prallfläche stößt, so daß ein im wesentlichen versatzloser Übergang von der
Abschlußblende zur Prallfläche möglich ist. Es ist aber durchaus möglich, daß der
flächige untere Randbereich der Abschlußblende mit der Prallfäche in einer Ebene liegt,
bzw. parallel zu einer gebogenen gedachten Fläche angeordnet ist, es ist jedoch auch
möglich, daß beide Bereiche, also der flächige untere Randbereich der Abschlußblende
und die Prallfläche im Winkel zueinander angeordnet sind.
Die Abschlußblende selbst weist eine Sichtfläche auf, die den unteren Bereich der
Klappe für den Betrachter abdeckt, wobei die Sichtfläche parallel zur Klappe bzw. parallel
zum unteren Randbereich der Klappe angeordnet sein kann. Es ist selbstverständlich
auch möglich, diese Sichtfläche in einem Winkel zur Klappe anzuordnen. Für den
Benutzer des Fahrzeugs ist die Abschlußblende bevorzugt fest mit der Klappe
verbunden, so daß dieser lediglich den Eindruck einer etwas dickeren Klappe erhält und
erst im Unfallfalle merkt, daß die eigentliche Klappe durch den Vorsatz verblendet ist.
Dies bedeutet, daß die Abschlußblende in den meisten Fällen als im Unfall verlorenes
Bauteil ausgebildet ist, also durch eine Deformation zerstört wird. Um durch die
Zerstörung der Abschlußblende nicht eine nachfolgende Zerstörung der mit der
Abschlußblende verbundenen Klappe zu verursachen, ist die Abschlußblende bevorzugt
aus einem Material gefertigt, das ohne Auswirkungen auf die Befestigungspunkte
nachzugeben vermag. Dies kann beispielsweise ein Kunststoffmaterial sein, das
einerseits anforderungsgerecht dimensioniert werden kann, andererseits mit einer
Sichtfläche ausgestaltet werden kann, die dem Designer des Kraftfahrzeugs einen weiten
Spielraum läßt. So ist es beispielsweise möglich, diese Abschlußblende in der
Fahrzeugfarbe zu lackieren, so daß sie kaum sichtbar ist, es ist jedoch auch möglich, die
Abschlußblende mit weiteren Funktionen zu versehen, beispielsweise transparent
auszubilden, so daß das Kennzeichen des Fahrzeugs hinter der Abschlußblende
angeordnet werden kann. Auch ein Leuchtenband bzw. Reflektorband kann als
Abschlußblende eingesetzt werden.
Ein bevorzugter Werkstoff für die Abschlußblende kann ein Polypropylen, ein
faserverstärkter Kunststoff, beispielsweise ein kurzfaserverstärkter SMC-Werkstoff, oder
auch ein leicht nachgiebiger, mit Natur- oder Kunstgummianteilen versehener Kunststoff
wie beispielsweise ABS sein. Ferner ist es möglich, die Abschlußblende aus Blech zu
fertigen, wobei sich hier eine günstige Recyclingmöglichkeit ergibt, da die mit der in der
Regel ebenfalls aus Blech gefertigten Klappe fest verbundene Abschlußblende dann im
Recyclingfall nicht demontiert werden muß. Die Abschlußblende kann fest mit der Klappe
verbunden sein, wobei sie in diesem Fall bevorzugt zumindest eine Sollbruchstelle
aufweist, die ein Wegbrechen der Abschlußblende ohne Beschädigung der Klappe im
Kollisionsfall ermöglicht. Um den Querträger und die Dichtung sowie den unteren Bereich
der Klappe vor einer Beschädigung durch ein Eindrücken des Stoßfängers zu bewahren,
kann der Stoßfänger mit einem Kunststoffüberzug versehen sein, der einen horizontal
angeordneten Abdeckbereich sowie eine vertikale Prallfläche aufweist, wobei zwischen
diesen beiden Bereichen ein Ausklinkelement vorgesehen sein kann, das ein Eindrücken
des horizontalen Bereichs in Richtung der Dichtung bei Verschieben der Prallfläche
vermeidet.
Die horizontale Abdeckfläche bewirkt die optische Verbindung zwischen der Prallfläche
und der Dichtung, so daß für den Käufer des Fahrzeugs das Innenleben des Stoßfängers
nicht sichtbar ist.
Bei einer anderen Ausgestaltung der Abdeckblende ist diese über ein Gelenk mit der
Klappe verbunden. Auch in diesem Fall ist eine Aktivierung der gelenkigen Lagerung
bevorzugt nur im Unfallfalle vorgesehen, so daß zusätzliche Mittel angeordnet sein
können, die die Abschlußblende fest an der Klappe halten. Dies kann beispielsweise eine
Feder sein, die die gelenkig gelagerte Abschlußblende gegen einen Anschlag der Klappe
anstellt. Anstelle der Feder oder auch zusätzlich kann ein weiteres Befestigungsmittel im
Abstand zum Gelenk vorgesehen sein, das die Klappe fest mit der Abschlußblende
verbindet und eine Sollbruchstelle aufweist, so daß nach Brechen dieses
Befestigungsmittels die gelenkige Eigenschaft der Anlenkung der Abschlußblende zum
Tragen kommt. Falls eine Feder vorgesehen ist, kann dies beispielsweise eine Drehfeder
sein, die von einem Federblech gebildet ist, das einseitig mit der Klappe und mit dem
gegenüberliegenden Ende mit der Abschlußblende verbunden ist bzw. sich auf dem
jeweiligen Bauteil abstützt.
Bei einer bevorzugten Ausgestaltung eines erfindungsgemäßen Kraftfahrzeugs wird die
Klappe von einem oberen Klappenbereich und einem darunter angeordneten unteren
Klappenbereich gebildet. Die Abschlußblende ist dann vor dem unteren Klappenbereich,
oben angrenzend an den oberen Klappenbereich sowie mit ihrem unteren Ende unter
Belassung des erforderlichen Spalts an den Stoßfänger angrenzend angeordnet. Der
obere Klappenbereich, die Prallfläche des Stoßfängers und die Sichtfläche der
Abschlußblende können in einer Ebene angeordnet sein oder mit Ausnahme der
jeweiligen Spalte eine gebogene oder leicht sphärische Fläche bilden. Hierzu ist der
untere Klappenbereich relativ zur Prallfläche des Stoßfängers und relativ zum oberen
Klappenbereich versetzt angeordnet, damit der notwendige Raum zur Aufnahme der
Abschlußblende geschaffen ist und dieser untere Bereich hinreichend vor einer
Beschädigung bei Deformation des Stoßfängers geschützt ist.
Eine gelenkige Lagerung der Abschlußblende bedeutet zwar einen etwas höheren
konstruktiven Aufwand, hat dafür jedoch den Vorteil, daß auch der untere Teil der Klappe
eine elastische Verformbarkeit aufweist, solange die Abschlußblende lediglich
verschwenkt wird und nicht infolge des Unfalls zerstört wird. Falls die Abschlußblende
zusätzlich zum Gelenk über eine weitere Befestigung mit Sollbruchstelle an der Klappe
befestigt sein sollte, wird die Festigkeit dieses Befestigungselements bevorzugt derart
dimensioniert, daß sie geringer ist als die Bruchfestigkeit der Abschlußblende selbst.
Hierdurch wird im Unfallfalle zunächst das Befestigungselement zerstört, anschließend
die Abschlußblende eventuell gegen die Kraft der Feder verschwenkt, und erst bei
weitergehender Deformation zerstört. Erst wenn dann noch weiter Deformationen
auftreten, wird die Klappe selbst in Mitleidenschaft gezogen. Beschränkt sich die
Zerstörung jedoch auf das Befestigungselement, so ist es im Unfallfalle ausreichend,
lediglich dieses Befestigungselement zu erneuern. Hierdurch hält sich die Zerstörung der
Klappe in engen Grenzen.
Durch die erfindungsgemäße Ausgestaltung kann ein weitgehend kantenfreier Front-
oder Heckbereich eines Kraftfahrzeugs geschaffen werden. Hierdurch entfallen
hervorspringende Kanten und Bauteile, so daß einerseits eine gute ästhetische Wirkung
erzielbar ist und andererseits mögliche Abrißkanten der Stromlinien der das Fahrzeug
umströmenden Umgebungsluft beseitigt werden können.
Der Benutzer des Kraftfahrzeugs erkennt die Abschlußblende als separates Bauteil meist
nicht, solange diese nicht im Unfallfalle zerstört wird. Der Spalt zwischen der
Abschlußblende und dem unteren Rand der Klappe kann durch ein separates Bauteil
oder auch durch eine Kantenverlängerung des unteren Randes der Abschlußblende
geschlossen bzw. verkleinert werden. Im Falle der Kantenverlängerung ist die
Abschlußblende beispielsweise rechtwinklig in Richtung der Klappe verlängert, so daß
der Zwischenraum zwischen der Klappe und der Abschlußblende abgedeckt ist. Es ist
auch möglich, daß die Abschlußblende bis hinter den Klappenrand verlängert ist und den
Klappenrand nochmals umfaßt. In diesem Fall kann die Abschlußblende beispielsweise
über übliche Kunststoffdübel mit dem unteren Klappenrand verbunden sein, so daß diese
Kunststoffverbindungen die Funktion der oben genannten Befestigungselemente zur
drehfesten Befestigung der Abschlußklappe übernehmen können. In diesem Fall würde
beispielsweise bei Schließen der Klappe der Bereich der Abschlußblende an die
Dichtung gedrückt. Damit die untere Kantenverlängerung bei Eindrücken infolge einer
Deformation nicht die Dichtung doch wieder zerstört, kann hier eine Sollbruchstelle oder
eine Ausklinkmechanismus vorgesehen sein, der ein Einschieben der unteren
Kantenverlängerung in horizontaler Richtung unterdrückt.
Die Abschlußblende ist zur Befestigung im oberen Bereich bevorzugt auch hier mit einer
oberen Kantenverlängerung versehen, wobei dieser obere Bereich beispielsweise
rechtwinklig in Richtung des unteren Bereichs der Fahrzeugklappe hervorspringt. Im
Falle eines stufenartigen Übergangs vom oberen Bereich der Klappe zum unteren
Bereich kann die Befestigung der Abschlußblende dann unterhalb dieser Stufe
angeordnet werden, bei drehbarer Abschlußblende kann der stufenartige Übergang als
Anschlagkante für die Begrenzung der Drehbewegung der Abschlußblende genutzt
werden.
Das Material der Abschlußblende sollte den üblichen Sicherheitsanforderungen im
Fahrzeugbau entsprechen, das heißt es sollte auch die passive Sicherheit des
Kraftfahrzeugs berücksichtigt werden. Hierzu gehört, daß der verwendete Kunststoff
zwar nachgiebig bzw. brechbar ist, jedoch im wesentlichen splitterfrei bleibt, so daß eine
Verletzung von beispielsweise angefahrenen Personen infolge von scharfen Bruchkanten
vermieden wird. Bevorzugt wird deswegen ein Kunststoff verwendet, der nicht zum
Sprödbruch neigt, besonders bevorzugt wäre es, wenn die Abschlußblende ihrerseits
elastische Eigenschaften aufweist. Dies kann beispielsweise durch die Verwendung
eines Kunststoffs erfolgen, dem Natur- oder Kunstgummianteile zugemischt sind. Ein
geeigneter Werkstoff wäre beispielsweise Acrylnitrilbutadienstyrol (ABS).
Im Falle einer drehbaren Lagerung der Abschlußblende wird bevorzugt die Oberseite des
Stoßfängers so ausgebildet, daß sie der Schwenkbewegung des unteren Randes der
Abschlußblende angepaßt ist. Dies ergibt einerseits im Übergangsbereich zwischen der
nicht verdrehten Abschlußblende und dem Stoßfänger ein kleines Spaltmaß, stellt
andererseits aber die Möglichkeit der Schwenkbewegung der Abschlußblende sicher.
Auch hier ist der Stoßfänger bevorzugt mit einem Ausklinkelement versehen, das bei
üblichen integrierten Prallflächen in die Kunststoffummantelung des Stoßfängers
integriert ist.
Die erfindungsgemäße Ausgestaltung mit der Abschlußblende kann sowohl im Bereich
des Fahrzeugvorderwagens als auch im Bereich des Fahrzeughecks verwendet werden.
Im Bereich des Fahrzeugvorderwagens wäre die Klappe dann die Motorhaube, die bis
zum Stoßfänger heruntergezogen ist und im vorderen Bereich mit der Abschlußblende
versehen ist. Die Abschlußblende kann sich bei dieser Ausgestaltung sowohl über die
gesamte Breite des Fahrzeugs erstrecken als auch nur im mittleren Bereich angeordnet
sein. Selbstverständlich können auch mehrere Abschlußblenden nebeneinander
vorgesehen sein, so daß im Unfallfalle nur einige dieser Blenden beschädigt werden bzw.
eine größere Gestaltungsvielfalt durch verschiedenartige Ausgestaltungen der
Abschlußblende möglich ist. So kann beispielsweise die mittlere Abschlußblende
Lamellen zum Durchlassen der Kühlluft aufweisen, während zwei außen liegende
Abschlußblenden aus transparentem Material gefertigt sind, so daß sie als Deckglas für
die Scheinwerfer dienen können, die dann im hinteren Bereich der Klappe angeordnet
sind. Dies ist insbesondere bei Verwendung von modernen Gasentladungsscheinwerfern
sinnvoll, damit diese relativ zur Prallfläche des Stoßfängers etwas zurückversetzt werden
können und so vor einer Deformation besser geschützt sind.
Im Bereich des Fahrzeughecks wäre die Klappe beispielsweise die Kofferraumklappe
bzw. die Heckklappe eines Kombis. Auch hier können mehrere Abschlußblenden
nebeneinander vorgesehen sein, eine zum Beispiel im mittleren Bereich und zwei äußere
als Abdeckung für die hintere Fahrzeugbeleuchtung. In der mittleren Abschlußblende
kann, sofern diese transparent ausgebildet ist, das Kennzeichen des Fahrzeugs integriert
werden.
Weitere Vorteile und Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen
und aus der nachfolgenden Beschreibung bevorzugter Ausführungsbeispiele anhand der
Zeichnungen.
In den Zeichnungen zeigt
Fig. 1 eine erste Ausgestaltung eines Hecks eines erfindungsgemäßen Kraftfahrzeuges
und
Fig. 2 eine zweite Ausgestaltung eines Hecks eines erfindungsgemäßen
Kraftfahrzeuges.
In Fig. 1 ist eine erste Ausführungsform eines Hecks eines erfindungsgemäßen
Kraftfahrzeugs dargestellt. Das Heck weist eine Klappe 1 auf, die eine Öffnung 2 der
Karosserie des Kraftfahrzeugs verschließt. Die Klappe 1 wird von einem oberen Bereich
und einem relativ zum oberen Bereich in Fahrtrichtung zurückspringenden unteren
Bereich gebildet, wobei der untere Bereich mit seinem unteren Rand gegen eine
Dichtung 3 anstellbar ist. Diese Dichtung 3 ist auf einem Querträger angeordnet, an dem
wiederum ein Stoßfänger mit einer Prallfläche 4 befestigt ist.
Im Falte eines Heckaufpralls wird der Stoßfänger mit der Prallfläche 4 zunächst elastisch
und anschließend plastisch verformt, wobei durch die Verdrängung des Materials des
Stoßfängers zumindest im Bereich der elastischen Verformung eine Beschädigung der
Klappe 1 vermieden werden soll. Dies wird dadurch erreicht, daß der untere Bereich der
Klappe 1 zurückversetzt ist, so daß eine elastische Verformung der Prallfläche 4 mit
einhergehendem Hochdrücken des Materials des Kunststoffüberzugs des Stoßfängers
keinen Kontakt mit der Klappe 1 zur Folge hat.
Trotz dieser besonderen Gestaltung der Klappe 1 soll häufig aus ästhetischen oder
strömungstechnischen Gründen der Heckbereich des Fahrzeugs an ebene oder
gebogene, jedoch kontinuierlich ineinander übergehende Fläche bilden. Hierzu ist bei der
erfindungsgemäßen Ausgestaltung des Fahrzeughecks eine Abschlußblende 5
vorgesehen, die im oberen Bereich der Klappe 1 mit dieser fest verbunden ist. Diese
Abschlußblende 5 ist aus einem leicht deformierbaren Material, entweder einem
Kunststoff oder auch aus einem dünnen Stahlblech gefertigt und für den Betrachter im
Normalfall ein Teil der Klappe 1. Erst im Kollisionsfall, wenn sich die Abschlußblende 5
deformiert hat, wird deren Funktion offensichtlich, da diese sich ohne weitere
Beschädigung der Klappe 1 elastisch oder plastisch verformen läßt bzw. zerstört wird.
Der Stoßfänger weist an seiner oberen Kante eine Ausklinkmöglichkeit auf, so daß ein
Eindrücken des horizontalen Bereichs der Kunststoffummantelung und damit eine
Beschädigung der Dichtung 3 vermieden ist.
Die Abschlußblende 5 weist an ihrem oberen Rand eine horizontale, nach vorne
vorspringende Kantenverlängerung 10 auf, über die sie an der Klappe 1 befestigt ist. Die
Klappe 1 ist im Übergang zwischen ihrem oberen Bereich und dem unteren Bereich
stufenartig ausgebildet, so daß die obere Kantenverlängerung 10 der Abschlußblende 5
von unten gegen diese Stufe ansetzbar ist und beispielsweise über Schrauben oder
Steckverbindungen mit der Klappe 1 befestigt werden kann. Von außen ist lediglich ein
dünner Spalt sichtbar, der bei geeigneten Materialien der Abschlußblende 5 und der
Klappe 1 verfüllt und überlackiert werden kann, so daß der Übergang von der
Abschlußblende 5 zur Klappe 1 überhaupt nicht mehr sichtbar ist. Letzteres hat jedoch
den Nachteil, daß im Kollisionsfalle zumindest die Lackierung in diesem
Übergangsbereich erneuert werden muß.
Im unteren Bereich ist die Abschlußblende 5 ebenfalls in Fahrtrichtung umgebogen und
mit einer unteren Kantenverlängerung 9 versehen. Diese vorzugsweise aus ästhetischen
Gründen vorgesehene untere Kantenverlängerung 9 kann zusätzliche Funktionen
übernehmen, beispielsweise kann sie soweit herumgezogen werden, daß sie sich bis
zum unteren Rand der Klappe 1 erstreckt. Sie kann diesen unteren Rand sogar
hintergreifen, so daß hier eine zusätzliche Befestigung der Abschlußblende 5 möglich ist.
Eine Beschädigung der Dichtung durch Eindrücken der Abschlußblende 5 kann entweder
dadurch vermieden werden, daß die Abschlußblende 5 ihrerseits eine
Ausklinkvorrichtung bzw. Sollbruchstelle aufweist, die ein Eindrücken der unteren
Kantenverlängerung 9 in die Dichtung 3 verhindert.
Falls die Abschlußblende 5 aus elastischem Material gefertigt ist, kann sie im
Kollisionsfall bis zu einem bestimmten Maß beschädigungsfrei Belastungen aufnehmen.
Hierzu besteht ausreichend Raum zwischen der Abschlußblende 5 und dem unteren
Rand der Klappe 1, damit die Abschlußblende 5 um einige Millimeter oder Zentimeter
federnd eingedrückt werden kann, sofern sie nicht auch am unteren Bereich mit der
Klappe 1 verbunden ist. Falls hier eine untere Verbindung wie oben beschrieben
vorgesehen ist, kann eine beschädigungsfreie Federbewegung durch ein
Ausklinkelement realisiert werden, so daß sich die horizontal angeordnete untere
Kantenverlängerung 9 der Abschlußblende 5 übereinanderschieben kann und nach dem
Ausfedern wieder in ihre ursprüngliche Position zurückkehren kann.
In Fig. 2 ist eine andere Ausgestaltung eines Fahrzeughecks dargestellt, bei der die
Abschlußblende 5 drehbar mit dem oberen Bereich der Klappe 1 verbunden ist. Auch
hier ist die Klappe 1 stufenartig ausgebildet und die Abschlußblende 5 unterhalb des
horizontal verlaufenden Randes des oberen Bereichs der Klappe 1 über ein Gelenk 6
befestigt. Die horizontal verlaufende Kante bildet gleichzeitig einen Anschlag 8 für die
Drehbewegung der Abschlußblende 5, die im gezeigten Ausführungsbeispiel über eine
Drehfeder gegen diesen Anschlag gehalten ist.
Im Kollisions- und Belastungsfall wird die Kraft dieser Feder 7 überwunden und die
Abschlußblende 5 kann in Richtung des unteren Randes der Klappe 1 verschwenkt
werden. Anschließend federt die Abschlußblende 5, sofern sie nicht durch eine zu hohe
Deformation beschädigt worden ist, in ihre Ausgangsstellung zurück, so daß eine
Beschädigung der Klappe 1 und hier auch der Abschlußblende 5 vermieden ist. Sollte die
Abschlußblende 5 zerstört oder beschädigt werden, kann diese leicht und kostengünstig
ausgetauscht werden. Der Stoßfänger ist hier ebenfalls mit einem Ausklinkelement
versehen und weist im oberen Bereich eine konkave Kontur auf, deren
Krümmungsradius der Drehbewegung der Abschlußblende 5 angepaßt ist. Dies
ermöglicht ein berührungsloses Verschwenken der Abschlußblende 5.
Die Feder 7 kann anstelle der gezeigten Drehfeder auch von anderen Federarten
gebildet werden, insbesondere wäre es möglich, im mittleren Bereich der
Abschlußblende 5 zwischen dem unteren Bereich der Klappe 1 und der Abschlußblende
5 ein elastisches Element, eine Druckfeder oder auch eine Gummifeder vorzusehen. Der
Spalt zwischen der Abschlußblende 5 und dem unteren Rand der Klappe 1 kann durch
eine zusätzliche Abdeckblende verschlossen werden, so daß der Bereich zwischen der
Abschlußblende 5 und der Klappe 1 einerseits vor Verschmutzung und Feuchtigkeit
geschützt ist, andererseits die besondere Ausgestaltung mit der Abschlußblende 5 im
Normalfall nicht sichtbar ist. Diese zusätzliche Abdeckblende ist natürlich so zu gestalten,
daß sie keine Kraft auf den unteren Rand der Klappe 1 übertragen kann, wodurch dann
doch eine Beschädigung der Klappe 1 eintreten könnte. Da diese Abdeckblende lediglich
zur Abdichtung und zur optischen Wirkung vorgesehen wird, kann sie aus einem dünnen
Material gefertigt sein, das keine Kraft zu übertragen vermag, oder wie schon der
Überzug des Stoßfängers mit einer Ausklinkmöglichkeit versehen sein, so daß eine
Kraftübertragung in Richtung der Klappe 1 nicht möglich ist.
1
Klappe
2
Öffnung
3
Dichtung
4
Prallfläche des Stoßfängers
5
Abschlußblende
6
Gelenk
7
Feder
8
Anschlag
9
Untere Kantenverlängerung der Abschlußblende
10
Obere Kantenverlängerung der Abschlußblende
Claims (17)
1. Kraftfahrzeug mit einer Karosserie, die eine durch eine schwenkbare Klappe (1)
verschließbare Öffnung eines Kofferraumes, eines Motorraumes oder eines
Fahrgastraumes und einen unterhalb der Klappe angeordneten Querträger (2)
aufweist, wobei die Klappe (1) zum abdichtenden Verschließen der Öffnung mit
einem in Schließstellung im wesentlichen vertikal angeordneten unteren Endbereich
gegen eine an dem Querträger (2) angeordnete Dichtung (3) anstellbar ist und
unterhalb der Klappe (1) ein Stoßfänger angeordnet ist, der mit einer äußeren
Prallfläche (4) relativ zur Dichtung (3) und zum vertikalen Endbereich der Klappe (1)
hervorspringt, dadurch gekennzeichnet, daß
die Klappe (1) eine Abschlußblende (5) mit einer im Abstand zur Dichtung (3)
angeordneten, zum Endbereich insbesondere parallel angeordneten Sichtfläche
aufweist, die mit ihrem oberen Rand mit der Klappe (1) verbunden ist und deren
unterer Rand in Richtung der Prallfläche (4) des Stoßfängers von der Klappe (1)
beabstandet ist.
2. Kraftfahrzeug nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß untere Rand der
Abschlußblende (5) von einem vertikal oder in einem geringen Winkel zur Vertikalen
angeordneten flächigen Bereich gebildet ist, der bündig zu der Prallfläche (4)
angeordnet ist.
3. Kraftfahrzeug nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die
Sichtfläche der Abschlußblende (5) und der untere Rand der Klappe (1) jeweils von
einer ebenen Fläche gebildet ist, die parallel zueinander angeordnet sind.
4. Kraftfahrzeug nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß die Abschlußblende (5) aus Kunststoff gefertigt ist.
5. Kraftfahrzeug nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß die Abschlußblende (5) vollständig oder teilweise aus transparent ausgebildet
ist.
6. Kraftfahrzeug nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß die der oberen Rand der Abschlußblende (5) über ein Drehgelenk (6) mit der
Klappe (1) verbunden ist, wobei die Abschlußblende (5) gegen die Kraft einer
zwischen der Klappe (1) und der Abschlußblende (5) angeordneten Feder (7) in
Richtung des unteren Randes der Klappe (1) verschwenkbar ist.
7. Kraftfahrzeug nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß die Feder (7) von einem Federblech gebildet ist, das mit einem Ende mit der
Abschlußblende (5) und dem gegenüberliegenden Ende mit der Klappe (1)
verbunden ist.
8. Kraftfahrzeug nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß die Klappe (1) von einen oberen Klappenbereich und einen gegen die Dichtung
(3) anstellbaren unteren Klappenbereich aufweist, wobei der obere Klappenbereich,
die Prallfläche (4) des Stoßfängers und die Sichtfläche der Abschlußblende (5)
parallel zu einer ebenen oder gebogenen gedachten Fläche verlaufend ausgebildet
sind und der hinter der Abschlußblende angeordnete untere Klappenbereich relativ
zu der gedachten Fläche horizontal versetzt angeordnet ist.
9. Kraftfahrzeug nach dem vorstehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, daß
das Gelenk (6) am oberen Klappenbereich befestigt ist und die Abschlußblende (5)
eine insbesondere rechtwinklig zur Sichtfläche angeordnete obere
Kantenverlängerung (10) aufweist, die mit einem Ende an dem Gelenk (6) gelagert
ist und mit dem gegenüberliegenden Ende mit der Sichtfläche verbunden ist, wobei
der Teil des oberen Klappenbereichs, der der oberen Kantenverlängerung (10)
zugewandt ist, als Anschlag (8) für die Schwenkbewegung der Abschlußblende (5)
ausgebildet ist.
10. Kraftfahrzeug nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß die Abschlußblende (5) am unteren Rand der Sichtblende eine in Richtung der
Klappe (1) und insbesondere rechtwinklig zur Sichtfläche angeordnete untere
Kantenverlängerung (10) aufweist.
11. Kraftfahrzeug nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß zwischen der Abschlußblende (5) und dem unteren Rand der Klappe (1) eine
zusätzliche Abdeckblende zum Verschließen des Spaltes zwischen der Klappe (1)
und der Abschlußblende (9) angeordnet ist.
12. Kraftfahrzeug nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß sich die untere
Kantenverlängerung (9) der Abschlußblende (5) bis hinter den unteren Rand der
Klappe (1) erstreckt und hinter der Klappe (1) diesen Rand hinterfassend
abgewinkelt ist.
13. Kraftfahrzeug nach dem vorstehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, daß
die untere Kantenverlängerung (9) der Abschlußblende (5) mit dem unteren Rand
der Klappe (1) insbesondere durch eine leicht lösbare Steckverbindung verbunden
ist.
14. Kraftfahrzeug nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß die Abschlußblende (5) aus einem brechbaren Material gefertigt ist und
zumindest eine, parallel zur Schwenkachse der Klappe (1) verlaufende
Sollbruchstelle aufweist, die insbesondere von einer in die nicht sichtbare Seite der
Sichtfläche eingeprägten Sicke gebildet ist.
15. Kraftfahrzeug nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß die Abschlußblende (5) fest mit der Klappe (1) verbunden ist.
16. Kraftfahrzeug nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß die Abschlußblende (5) am Heck des Kraftfahrzeugs angeordnet ist, wobei die
Klappe (1) die Kofferraumklappe bzw. Heckklappe des Kraftfahrzeugs ist.
17. Kraftfahrzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß
die Abschlußblende (5) im Frontbereich des Kraftfahrzeugs angeordnet ist und die
Klappe (1) die Motorhaube des Kraftfahrzeugs ist, wobei diese bis zum Stoßfänger
heruntergezogen ist.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE1999133784 DE19933784B4 (de) | 1999-07-19 | 1999-07-19 | Kraftfahrzeug |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE1999133784 DE19933784B4 (de) | 1999-07-19 | 1999-07-19 | Kraftfahrzeug |
Publications (2)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE19933784A1 true DE19933784A1 (de) | 2001-01-25 |
| DE19933784B4 DE19933784B4 (de) | 2011-05-05 |
Family
ID=7915280
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE1999133784 Expired - Lifetime DE19933784B4 (de) | 1999-07-19 | 1999-07-19 | Kraftfahrzeug |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE19933784B4 (de) |
Cited By (2)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE10304014A1 (de) * | 2003-02-01 | 2004-08-05 | Adam Opel Ag | Heckklappe für ein Kraftfahrzeug |
| CN114633711A (zh) * | 2020-12-16 | 2022-06-17 | 株式会社钟化 | 保险杠吸能器 |
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| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
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| FR1372785A (fr) * | 1963-09-30 | 1964-09-18 | Porsche Kg | Pare-chocs pour véhicules, en particulier pour véhicules automobiles |
| DE4140426C2 (de) * | 1991-12-07 | 1998-01-15 | Daimler Benz Ag | Seitentürenanordnung für Personenkraftwagen |
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1999
- 1999-07-19 DE DE1999133784 patent/DE19933784B4/de not_active Expired - Lifetime
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Also Published As
| Publication number | Publication date |
|---|---|
| DE19933784B4 (de) | 2011-05-05 |
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Legal Events
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