DE10218571B4 - Mehrgelenkscharnier - Google Patents
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Abstract
Mehrgelenkscharnier
für eine
Kraftfahrzeughaube, umfassend
wenigstens ein karosserieseitiges Befestigungsteil (2);
wenigstens ein haubenseitiges Befestigungsteil (3); und
wenigstens einen an dem wenigstens einen karosserieseitigen Befestigungsteil (2) schwenkbar angelenkten ersten Lenker (4) und zweiten Lenker (5), die unmittelbar oder über weitere Zwischenlenker schwenkbar mit dem wenigstens einen haubenseitigen Befestigungsteil (3) verbunden sind,
eine in einer Vielzahl von Betriebsstellungen des Mehrgelenkscharniers in der Bewegungsebene zwischen den Lenkern (4, 5) zumindest eine überwiegend geschlossene Ebene definierende Schutzanordnung,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Schutzanordnung an wenigstens einem der Lenker (4; 5) eine starre flächenhafte Erweiterung (4a; 5a) vorsieht, und
daß die Erweiterung (4a; 5a) mit wenigstens einem weiteren der Lenker (5; 4) die überwiegend geschlossene Ebene definiert.
wenigstens ein karosserieseitiges Befestigungsteil (2);
wenigstens ein haubenseitiges Befestigungsteil (3); und
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eine in einer Vielzahl von Betriebsstellungen des Mehrgelenkscharniers in der Bewegungsebene zwischen den Lenkern (4, 5) zumindest eine überwiegend geschlossene Ebene definierende Schutzanordnung,
dadurch gekennzeichnet,
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daß die Erweiterung (4a; 5a) mit wenigstens einem weiteren der Lenker (5; 4) die überwiegend geschlossene Ebene definiert.
Description
- Die Erfindung betrifft ein Mehrgelenkscharnier nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
- Aus der Praxis sind eine Vielzahl von Mehrgelenkscharnieren für Kraftfahrzeughauben, insbesondere Frontdeckeln und Heckklappen, bekannt, bei denen ein erster Lenker und ein zweiter Lenker karosserieseitig angeschlagen sind, und bei denen die Fronthaube mit diesen beiden Lenkern oder mit weiteren Lenkern, die mit den der Karosserie abgekehrten Enden der ersten und/oder zweiten Lenker verbundenen Enden gekoppelt sind, verbunden sind. Insbesondere sind Viergelenkscharniere bekannt, die sich dadurch auszeichnen, daß die Gelenke des ersten Lenkers und die Gelenke des zweiten Lenkers hinsichtlich der Verbindungslinien ihrer Anlenkungen an Karosserie und Deckel nicht zueinander parallel angeordnet sind und auch einander nicht kreuzen, so daß ein momentaner Pol in der Verlängerung der beiden karosserieseitigen und der beiden haubenseitigen Anlenkungen definiert wird, dessen Abstand zu den Anlenkungen sich im Zuge der Bewegung des Deckels verändert. Die aus der Praxis bekannten Viergelenkscharniere sind häufig derart ausgestattet, daß die beiden Lenker aneinander vorbei schwenkbar angeordnet sind, oder aber eine Kröpfung aufweisen, um ein zusammenklappen der Lenker, beispielsweise beim Schließen des Deckels, ohne Kollision zu ermöglichen. Ein bedeutender Nachteil der bekannten Mehrgelenkscharniere besteht darin, daß während der Schwenkbewegung, die eine Bewegung der beiden Lenker nach sich zieht, ein von den Befestigungsteilen und den Lenkern eingeschlossener Bereich definiert wird, durch den Gegenstände, Blicke oder auch Körperteile hindurch gelangen können, so daß neben einer optisch wenig ansprechenden Gestaltung des Mehrgelenkscharniers auch eine Einklemmgefahr, beispielsweise für Finger von Bedienpersonen, insbesondere aber von Kindern, besteht und darüber hinaus insbesondere bei automatischen Klappen das Eindringen von Geäst und dergleichen bei Parken des Fahrzeugs in der Nähe von Pflanzen eine Behinderung des Schließvorgangs nach sich ziehen kann und/oder die Beschädigung des Scharniers nach sich zieht.
-
DE 198 27 196 A1 beschreibt eine Verkleidung eines Gelenkscharniers für eine Klappe, bei der ein Viergelenkscharnier in aufwendiger Weise durch eine Verkleidung kaschiert werden soll, wobei ein fächerförmig einfaltbares Teil gelenkig in einem spitz zulaufenden Bereich des Fächers an der Verkleidung montierbar ist, ein erster Fächer an einer Anlenkung im Bereich des haubenseitigen Befestigungsteils festgelegt wird und das diesem abgewandte letzte Element des Fächers im Bereich der Karosserie, um einen Durchgriff- und Blickschutz zu gewährleisten. Diese Anordnung ermöglicht zwar vorteilhaft, daß der Bereich unterhalb der Lenker derart geschützt ist, daß keine Gepäckstücke oder dergleichen dort abgelegt werden, erfordert aber einen umfangreichen Material- und Montageaufwand und schränkt darüber hinaus die Zuladung im Bereich des Kofferraums spürbar ein. Eine derartige Anordnung ist insbesondere bei Kofferraumklappen zweckmäßig, eignet sich aber nicht für Fronthauben, da dort der zur Verfügung stehende Einbauraum für die Mehrgelenkscharniere knapp ist und eine entsprechend aufwendige Anordnung auch hinsichtlich der Anforderungen an die Prävention eines Fußgängeraufpralls entgegenstehen würde. Somit bietet die bekannte Anordnung nur im Bereich von Heckklappen einen für Kinder geeigneten Durchgriffschutz. -
DE 298 15 507 U1 zeigt eine Schutzvorrichtung für ein Kipp- oder Schwenktor, bei dem das Torblatt relativ zur Zarge über ein Schwenkhebelwerk auf und zu geschwenkt werden kann. Das Schwenkhebelwerk umfasst einen an dem seitlichen Zangenholm gelagerten Schwenkhebel und eine Gewichtsausgleichseinrichtung, wobei das obere Ende des Schwenkhebels über ein Gelenklager mit einem hinteren Hebelarm schwenkbar verbunden ist, welcher hinterer Hebelarm an seinem, dem Lager abgewandten Ende in einem Lager an der Zarge mit einem Lagerbock schwenkbar gelagert ist. Das untere Ende des Schwenkhebels greift an einer unteren Ecke des Torblatts an, so dass sich hieraus ergibt, dass der Schwenkhebel die Schwenkbewegung des Torblatts mit ausführt. Zum schützenden Abdichten und Abdecken von Zwischenbereichen zwischen Torblatt, Zarge und Schwenkhebelwerk ist eine Schutzvorrichtung vorgesehen, die einerseits Dicht- oder Anschlagleisten oder auch eine Abdeckung in Gestalt einer U-förmigen Schale aufweist. -
zeigt eine Anordnung zum Verschwenken eines Gepäckgitters eines Fahrzeugs, welches mittels einer Gelenkverbindung, die in einem Langloch verfahrbar ist, an einen Karosseriekorpus angelenkt ist, wobei in einer offenen Betätigungsstellung eine Einrastmöglichkeit an dem Langloch vorgesehen ist. Es handelt sich jedoch um ein Eingelenkscharnier, da dieses lediglich in der Achse des Gelenks verschwenkt werden kann, selbst wenn diese Gelenkachse in dem Langloch verlagerbar ist. Die Anlenkung des Scharniers ist im Innenbereich der Karosserie vorgesehen, so dass kein Teil vorsteht, durch welches von außen hindurchgegriffen werden kann.GB 478,828 - Es ist die Aufgabe der Erfindung, ein Mehrgelenkscharnier nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1 anzugeben, das mit einfachen Mitteln eine preiswerte und leichtgewichtige Lösung des Durchgriffproblems schafft.
- Diese Aufgabe wird bei dem eingangs genannten Mehrgelenkscharnier erfindungsgemäß mit den kennzeichnenden Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst.
- Das erfindungsgemäße Mehrgelenkscharnier, bei dem es sich vorzugsweise um ein Viergelenkscharnier handelt, ermöglicht durch die flächenhafte Erweiterung des wenigstens einen Lenkers einen wirksamen Eingriffschutz, der mit geringen Kosten herstellbar ist, der das Gewicht des Fahrzeuges nur geringfügig erhöht, der keine weiteren Schwierigkeiten hinsichtlich der Herstellung und der Montage des Scharniers mit sich bringt und zugleich in ästhetisch angenehmer Weise die Funktion des Mehrgelenkscharniers für den Betrachter weiterhin offenbart. Die flächenhafte Erweiterung des Lenkers ist dabei so ausgewählt, daß sie den sonst zwischen zwei Lenkern bestehenden Zwischenraum ausfüllt und damit verhindert, daß in diesem Zwischenraum Hindernisse oder menschliche Körperteile eindringen. Durch entsprechende Ausgestaltung des wenigstens einen Lenkers, daß er den Zwischenraum in einer Vielzahl oder allen Betriebsstellungen der beiden Lenker ausfüllt oder dazu beiträgt, daß er einen Teilzwischenraum ausfüllt, während ein anderer Teilzwischenraum von weiteren Lenkern ausgefüllt wird, wird vorteilhaft ein an die jeweilige einzelne Konstellation angepaßte optimale flächenhafte Erweiterung ausgestaltbar, um das erforderliche Gewicht und den zugehörigen Materialverbrauch entsprechend zu optimieren.
- Unter der definierten überwiegend geschlossene Ebene ist zu verstehen, daß die verbleibenden Durchbrechungen, in der seitlichen Ansicht, das Durchgreifen von größeren Ästen oder Zweigen oder von ganzen menschlichen Fingern im zugänglichen Bereich nicht mehr ermöglichen, dies zumindest durch Fahrlässigkeit verhindert wird, da keine hierzu geeignete, ausreichend große, ein gerade Durchsetzen ermöglichende Restöffnung verbleibt, gleich in welcher End- oder Zwischenlage sich das Mehrgelenkscharnier befindet.
- Vorzugsweise ist vorgesehen, daß die Lenker, insbesondere diejenigen mit einer flächenhaften Erweiterung, Durchbrechungen in der Art von kleinen Bohrungen oder kleinen Öffnungen aufweisen, die einen maximalen Durchmesser von weniger als 10 mm, vorzugsweise 6 mm aufweisen, um sicher zu stellen, daß auch durch diese Durchbrechungen keine menschlichen Finger hindurch gesteckt werden können.
- Die flächenhafte Erweiterung ist vorzugsweise aus dem Material des jeweiligen Lenkers gebildet, d.h. bei einem Metallteil aus demselben Metall, das entsprechend größer gestanzt, geschmiedet oder anders hergestellt ist. Auch gefügte oder anders zusammengesetzte Lenker aus zwei verschiedenen Werkstoffen mit verschiedenen Eigenschaften oder Materialverteilungen sind möglich, zum Beispiel ein die mechanischen Belastungen aufnehmender Lenker mit einer angehefteten Erweiterung aus Streckmetall oder dünnem Blech desselben oder anderen Materials wie der Lenker. Eine derartige Erweiterung kann einfaltbar ausgebildet sein, um z.B. die Platzverhältnisse bei geschlossener Haube zu berücksichtigen, und ggf. mit einer Feder bei Öffnen der Haube in Position gebracht werden.
- Gemäß einer besonders bevorzugten Weiterbildung der Erfindung ist die flächenhafte Erweiterung aus einem, mit dem Lenker lösbar oder unlösbar verbundenen Kunststoffteil gebildet, welches entweder an den jeweiligen Lenker angespritzt ist oder einstückig mit diesem hergestellt ist oder mit dem Lenker verklebt ist oder lösbar auf den jeweiligen Lenker aufgeklebt ist. Eine besonders bevorzugte Ausgestaltung einer in dieser Weise gebildeten flächenhaften Erweiterung wird dadurch geschaffen, daß das Kunststoffmaterial transparent ist, so daß die eigentliche Funktion der Lenker dem Betrachter erhalten bleibt, ebenso wie der Zwischenraum transparent angeordnet ist und lediglich der Durchgriffschutz für Finger eines Menschen geschaffen ist. Der Kunststoff kann ganz oder im Randbereich etwas nachgiebig ausgebildet sein, um zu verhindern, daß Gegenstände in einem Kofferraum durch Schließen der Tür entlang der Kunststoffkante der Erweiterung bzw. des Lenkers zerschnitten werden, was in besonders bevorzugter Weise dadurch erreicht wird, daß die Kante einen stumpfen, balligen Abschluß aufweist. Auch kann die flächenhafte Erweiterung bzw. das an den Lenker angeklipste, aufgenietete oder angeklebte Teil unter hohen Kräften biegsam ausgebildet sein, wenn sichergestellt ist, daß bei Entlastung dieses Teiles es in seine Ausgangssituation zurückkehrt und ein vorbeischwenken der beiden Lenker, falls dies erforderlich ist, ermöglicht. Schließlich ist es möglich, die Erweiterung parallel zu dem jeweiligen Lenker als körperlich getrenntes Teil, das keine Lasten aufnimmt, vorzusehen und vorzugsweise an denselben Lagerpunkten wie die Lenker anzuordnen oder dort mit den Lenkern zu verbinden.
- Zweckmäßigerweise sind der erste und der zweite Lenker aneinander vorbei schwenkbar, wobei hierzu einer der Lenker eine nach außen offene Ausbauchung aufweisen kann, die eine Gelenkstelle oder dergleichen im Bereich eines der Befestigungsteile oder einer gelenkigen Verbindung mit einem weiteren Lenker umgreift. Eine besonders vorteilhafte Ausgestaltung eines als Viergelenkscharnier ausgebildeten erfindungsgemäßen Mehrgelenkscharniers zeichnet sich dadurch aus, daß die beiden Lenker die (ideale) Verbindungslinie ihrer Anlenkungen materialmäßig ausfüllen.
- Zweckmäßigerweise ist ein im eingebauten Zustand des Mehrgelenkscharniers nicht zugänglicher Bereich, insbesondere unterhalb der Verkleidung eines Kofferraums oder eines Motorraums, mit einem Spalt versehen, der aufgrund seiner Anordnung für Finger oder Geäst nicht zugänglich ist, um entsprechend das eingesetzte Material und damit das Gewicht des Fahrzeuges zu minimieren.
- Besonders bevorzugt ist der Einsatz eines erfindungsgemäßen Mehrgelenkscharniers bei einer Kraftfahrzeughaube, die einen Antrieb zum automatischen Öffnen aufweist, sei es daß dieser durch eine durch Absenken der Klappe spannbarer Feder gebildet ist, sei es daß dieser durch einen elektromotorischen Antrieb definiert ist. Da in diesen Fällen häufig das Öffnen und/oder das Schließen beispielsweise des Kofferraums mittels Fernbedienung erfolgt, ist durch das erfindungsgemäße Mehrgelenkscharnier sichergestellt, daß Beschädigungen durch eindringende Teile wirksam vermieden werden.
- Eine bevorzugte Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Mehrgelenkscharnier besteht darin, daß das karosserieseitige Befestigungsteil ebenfalls eine Erweiterung aufweist, die zweckmäßigerweise nach oben vorsteht, so daß die beiden Erweiterungen der Lenker entsprechend weniger groß dimensioniert werden müssen.
- Weitere Vorteile und Merkmale der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung sowie aus den abhängigen Ansprüchen.
- Die Erfindung wird nachstehend unter Bezugnahme auf die anliegenden Zeichnungen anhand eines bevorzugten Ausführungsbeispiels der Erfindung näher erläutert.
-
1 zeigt eine perspektivische Darstellung eines ersten Ausführungsbeispiels eines als Viergelenkscharnier ausgebildeten Mehrgelenkscharniers in teilweise geöffneter Darstellung. -
2 zeigt eine Seitenansicht des Viergelenkscharniers aus1 in geöffneter Stellung. -
3 zeigt das Viergelenkscharnier aus1 und2 in teilgeöffneter Stellung entsprechend1 . -
4 zeigt das Viergelenkscharnier aus1 bis3 in geschlossener Stellung. - Das in
1 bis4 dargestellte Viergelenkscharnier1 weist ein karosserieseitiges Befestigungsteil2 und ein haubenseitiges Befestigungsteil3 für eine (nicht dargestellte) als Heckklappe ausgebildete Haube auf. Ein erster Lenker4 , der vorliegend als kurzer Lenker ausgebildet ist, und ein zweiter Lenker5 , der vorliegend als langer Lenker ausgebildet ist, verbinden in den jeweiligen Gelenken7 und8 in dem karosserieseitigen Befestigungsteil2 und den Gelenken8 und9 in dem haubenseitigen Befestigungsteil3 die beiden Befestigungsteile schwenkbeweglich miteinander und spannen damit ein Viergelenkscharnier auf. - Man erkennt, daß der hintere kurze Lenker
4 gegenüber einer die Verbindung zwischen den Anlenkungen6 und8 definierenden Gestalt eine flächenhafte Erweiterung in Richtung auf den zweiten, langen Lenker5 aufweist, die den bei Ansicht von der Seite zwischen den beiden Lenkern bestehenden Zwischenraum nahezu verschließt bzw. sicherstellt, daß dieser Zwischenraum nur in einem nicht für Finger einer Bedienperson zugänglichen Bereich vorgesehen ist bzw. eine verbleibende Öffnung mit einem Durchmesser von weniger als 6 mm definiert. Die flächenhafte Erweiterung ist mit dem Bezugszeichen4a schematisch bezeichnet, wobei auch der lange Lenker5 eine flächenhafte Erweiterung5a in Richtung auf den kurzen Lenker4 aufweist. Die beiden Lenker4 ,5 sind aneinander vorbei schwenkbar ausgebildet, wobei es in der Schließstellung erforderlich ist, daß der kurze Lenker4 das Gelenk7 des langen Lenkers5 übergreift, wozu dieser mit einer stirnseitig offenen Ausbauchung4b ausgebildet ist. Wie man in1 weiterhin erkennt, weist das haubenseitige Befestigungsteil3 ferner einen Anschlußbereich3a für eine Gasdruckfeder auf. Man erkennt, daß ferner an dem Gelenk9 ein Elektromotor anschließbar ist. Die Gasdruckfeder kann bei einer bevorzugten Ausgestaltung an einem Fußbereich2a des karosserieseitigen Befestigungsteils2 abgestützt sein. - Wie insbesondere in
2 zu erkennen, ist an dem langen Lenker5 ein Anschlagbereich5b ausgebildet, der bei vollständiger Öffnung wie in2 gezeigt in Anlage mit dem haubenseitigen Befestigungsteil3 gelangt und damit die Schwenkbewegung des Viergelenkscharniers1 begrenzt. Wie man weiterhin in2 erkennt befindet sich das Gelenk8 zwischen dem kurzen Lenker4 und dem haubenseitigen Befestigungsteil3 bei der maximalen Öffnungsstellung des Viergelenkscharniers1 in Überdeckungslage, wodurch es vorteilhaft möglich ist, falls eine Übertotpunktverriegelung nicht vorgesehen ist und/oder die Haltekräfte einer (nicht dargestellt) Gasdruckfeder nicht ausreichend sind, einen Riegelstift im Bereich des Gelenks8 durch eine entsprechende Öffnung in der flächenhaften Erweiterung5a des langen Lenkers5 hindurchzustecken, um das Viergelenkscharnier1 in Öffnungssituation zu verriegeln. Wenn ein Antriebsmotor vorgesehen ist, kann ein entsprechender Riegel durch diesen betätigt werden. - In
2 ist mit einer gestrichelten Linie4L und5L der Verlauf der entsprechenden Lenker bei einer konventionellen Ausgestaltung dargestellt, bei der der zwischen den Befestigungsteilen2 ,3 und den gestrichelten Linien4L ,5L der Lenker4 ,5 laufende Zwischenbereich eine Gefahr für den Durchgriff darstellt. Darüber hinaus ist mit der gestrichelten Linie2L die Begrenzung eines Konventionellen karosserieseitigen Befestigungsteils2 gezeigt, gegenüber dem das karosserieseitige Befestigungsteil2 eine Erhöhung oder Erweiterung aufweist. Vorliegend ist nur noch ein sehr kleiner Zwischenbereich10 übrig, der bei entsprechend niedriger Anordnung des karosserieseitigen Befestigungsteils2 oder erhöhten Ausbildung entweder überhaupt nicht zugänglich ist oder derart klein ist, daß Finger von Kindern darin nicht eindringen können. Der gefährdete Bereich im Stand der Technik entspricht zum Beispiel dem von den drei gestrichelten Linien2L ,4L und5L umschriebenen Bereich. - Aus der Darstellung gemäß
3 erkennt man, daß auch in der Zwischenstellung ein Zwischenbereich10 nicht verbleibt und der Bereich zwischen Befestigungsteilen2 ,3 und Lenkern4 ,5 vollständig verschlossen ist. In4 erkennt man, daß trotz der flächenhaften Erweiterung der beiden Lenker4 ,5 ein aneinander vorbei schwenken der beiden Lenker4 ,5 und ein Zusammenklappen der Befestigungsteile2 ,3 möglich ist. - In dem vorstehend beschriebenen Ausführungsbeispiel sind die beiden Lenker aus Blechteilen gebildet, diese können alternativ aus Schmiedeteilen oder Gußteilen hergestellt sein. Die Lenker
3 ,4 sind als einstückige Metallteile gebildet, bei denen die flächenhafte Erweiterung einstückig mit dem eigentlichen Lenker ausgebildet ist. Es versteht sich, daß die Lenker insgesamt auch aus Kunststoff hergestellt sein können, oder aber das die flächenhafte Erweiterung aus Gewichtsersparnisgründen aus den aus dem Stand der Technik bekannten konventionellen Lenker umspritzenden Kunststoff hergestellt sein können. Schließlich können die Lenker eine Vielzahl von Lochungen zur Gewichtsersparnis aufweisen. - Die Erfindung ist in dem vorstehenden Ausführungsbeispiel anhand eines Viergelenkscharniers beschrieben worden, bei dem die Lagerung der Lenker an Karosserie bzw. Träger eines Fahrzeugs und Haube durch an diese jeweils anschraubbare Befestigungsteilen und in denen beide Lenker gelagert sind. Es versteht sich, daß ebenso die Lagerung der Lenker in separaten Befestigungsteilen oder auch unmittelbar an Träger bzw. Haube möglich ist, wobei im letzten Fall Träger und Haube selbst das Befestigungsteil darstellen.
Claims (16)
- Mehrgelenkscharnier für eine Kraftfahrzeughaube, umfassend wenigstens ein karosserieseitiges Befestigungsteil (
2 ); wenigstens ein haubenseitiges Befestigungsteil (3 ); und wenigstens einen an dem wenigstens einen karosserieseitigen Befestigungsteil (2 ) schwenkbar angelenkten ersten Lenker (4 ) und zweiten Lenker (5 ), die unmittelbar oder über weitere Zwischenlenker schwenkbar mit dem wenigstens einen haubenseitigen Befestigungsteil (3 ) verbunden sind, eine in einer Vielzahl von Betriebsstellungen des Mehrgelenkscharniers in der Bewegungsebene zwischen den Lenkern (4 ,5 ) zumindest eine überwiegend geschlossene Ebene definierende Schutzanordnung, dadurch gekennzeichnet, daß die Schutzanordnung an wenigstens einem der Lenker (4 ;5 ) eine starre flächenhafte Erweiterung (4a ;5a ) vorsieht, und daß die Erweiterung (4a ;5a ) mit wenigstens einem weiteren der Lenker (5 ;4 ) die überwiegend geschlossene Ebene definiert. - Mehrgelenkscharnier nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Mehrgelenkscharnier ein Viergelenkscharnier (
1 ) ist und daß der erste Lenker (4 ) und/oder der zweite Lenker (5 ) an dem wenigstens einen haubenseitigen Befestigungsteil (3 ) unmittelbar schwenkbar gelagert sind. - Mehrgelenkscharnier nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß auch der andere (
5 ) der ersten und zweiten Lenker eine flächenhafte Erweiterung (5a ) aufweist. - Mehrgelenkscharnier nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die flächenhafte Erweiterung (
4a ,5a ) aus dem Material des jeweiligen Lenkers (4 ,5 ) gebildet ist. - Mehrgelenkscharnier nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Lenker (
4 ,5 ) aus einem Metallteil gebildet, insbesondere gestanzt, ist. - Mehrgelenkscharnier nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die flächenhafte Erweiterung (
4a ,5a ) aus einem mit dem Lenker (4 ,5 ) lösbar oder unlösbar verbundenen Kunststoffteil gebildet ist. - Mehrgelenkscharnier nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß das Kunststoffteil an den jeweiligen Lenker (
4 ,5 ) angespritzt ist. - Mehrgelenkscharnier nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß das Kunststoffteil mit dem jeweiligen Lenker (
4 ,5 ) verklebt ist. - Mehrgelenkscharnier nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß das Kunststoffteil auf den jeweiligen Lenker (
4 ,5 ) aufgeclipst ist. - Mehrgelenkscharnier nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß der erste und der zweite Lenker (
4 ,5 ) aneinander vorbeischwenkbar sind. - Mehrgelenkscharnier nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß ein im eingebauten Zustand des Mehrgelenkscharniers nicht zugänglicher Bereich zwischen den Lenkern (
4 ,5 ) weiterhin einen Spalt aufweist. - Mehrgelenkscharnier nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Lenker (
4 ,5 ) mit der flächenhaften Erweiterung einen Durchgriffschutz definieren. - Mehrgelenkscharnier nach einem der Ansprüche 1 bis 11, gekennzeichnet durch einen Antrieb zum automatischen Öffnen der Kraftfahrzeughaube.
- Mehrgelenkscharnier nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß der Antrieb einen Elektromotor umfaßt.
- Mehrgelenkscharnier nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens einer der Lenker (
4 ) eine nach außen offene Ausbauchung (4b ) aufweist. - Mehrgelenkscharnier nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß das karosserieseitiges Befestigungsteil (
2 ) eine Erweiterung aufweist, die gemeinsam mit wenigstens einer der Erweiterungen (4a ;5a ) der beiden Lenker (4 ,5 ) die einen Teil der geschlossenen Ebene ausfüllt.
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|---|---|---|---|---|
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Legal Events
| Date | Code | Title | Description |
|---|---|---|---|
| OP8 | Request for examination as to paragraph 44 patent law | ||
| 8363 | Opposition against the patent | ||
| 8331 | Complete revocation |