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DE19933694A1 - Bezahlterminal - Google Patents

Bezahlterminal

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DE19933694A1
DE19933694A1 DE19933694A DE19933694A DE19933694A1 DE 19933694 A1 DE19933694 A1 DE 19933694A1 DE 19933694 A DE19933694 A DE 19933694A DE 19933694 A DE19933694 A DE 19933694A DE 19933694 A1 DE19933694 A1 DE 19933694A1
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Andreas Schwier
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Idemia Germany GmbH
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Orga Kartensysteme GmbH
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Abstract

Die Erfindung betrifft ein Bezahlterminal, das mit einer mindestens eine Werteinheit aufweisenden Bezahlkarte einerseits und mit einem Hintergrundterminal andererseits koppelbar ist, mit einer Steuereinheit, die Mittel zum Verändern der auf der Bezahlkarte angeordneten Werteinheiten aufweist, mit einer Kommunikationseinheit, die Mittel zum bidirektionalen Übertragen von Informationen zwischen der Bezahlkarte und dem Hintergrundterminal aufweist, wobei die auf die Bezahlkarte (3) zu übertragenden Werteinheiten mittels Durchlauf eines verzweigten Entscheidungsnetzwerkes (5) bestimmbar sind und wobei das Entscheidungsnetzwerk (5) besteht aus: DOLLAR A einer Mehrzahl von miteinander verknüpften Entscheidungsknoten (N), denen jeweils zum einen eine vorgegebene Bedingung (C) und zum anderen ein oder zwei Entscheidungsregeln (R) zugeordnet sind, und daß in Abhängigkeit von dem Vorliegen oder Nichtvorliegen der Bedingung (C) ein weiterer Entscheidungsknoten (N) aktivierbar ist.

Description

Die Erfindung betrifft ein Bezahlterminal nach dem Oberbe­ griff des Patentanspruchs 1.
Zum Bezahlen von Kaufgegenständen ist es in dem Handelsbe­ reich bekannt, Bezahlkarten vorzusehen, die mit einem Bezahl­ terminal gekoppelt sind. Die Bezahlkarten können als Kredit­ karten, denen ein Kreditrahmen von Werteinheiten auf einem Kundenkonto zugewiesen sind, oder als mit Werteinheiten wie­ deraufladbare Geldkarten ausgebildet sein. Wie aus der US 5 744 787 bekannt ist, kann die Bezahlkarte auch als eine Kom­ bination aus Kreditkarte und Geldkarte ausgebildet sein. Das Bezahlterminal kann als Point of sale (POS) ausgebildet sein, das den Bezahlvorgang am Kaufort steuert und die Übertragung bzw. die Verringerung der den Kaufpreis repräsentierenden Werteinheiten in der Bezahlkarte oder auf einem in einem Hin­ tergrundterminal angeordneten Kundenkonto und die Erhöhung der entsprechenden Werteinheiten auf einem Händlerkonto. Das Händlerkonto kann unmittelbar am POS oder auf einem Hinter­ grundterminal geführt sein.
Soweit die gesetzlichen Rahmenbedingungen es zulassen, kann der Kauf von Gegenständen mit einem Rabatt versehen sein, der zu einer Preisreduktion führt oder die Sammlung von Bonusda­ ten für den Kauf zu günstigeren Bedingungen von anderen Kauf­ gegenständen ermöglicht. Diese Bonusdaten werden während des Bezahlvorgangs im Rahmen eines Bonusprogramms erzeugt und dann auf der Bezahlkarte und/oder in dem Hintergrundterminal gespeichert, siehe WO 99/13438 A1. Nachteilig an dem bekann­ ten, in dem Bezahlterminal abgespeicherten Bonusprogramm ist jedoch, daß es eine starre Struktur aufweist, die die Erwei­ terung auf zusätzliche Bonusmodalitäten erschwert. Diesbezüg­ lich ist eine aufwendige Neukonfiguration bzw. Anpassung er­ forderlich.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es daher, ein Bezahl­ terminal für mit einem Bonussystem integrierte Bezahlvorgänge derart weiterzubilden, daß der Aufbau des Bezahlvorgang fle­ xibler und einfacher durchgeführt werden kann.
Zur Lösung dieser Aufgabe weist die Erfindung die Merkmale des Patentanspruchs 1 auf.
Der Vorteil der Erfindung besteht insbesondere darin, daß durch das Vorsehen eines Entscheidungsnetzwerkes bestehend aus einer Mehrzahl von Entscheidungsknoten mit jeweils zuge­ ordneten Bedingungen und von diesen abhängigen Verzweigungs­ regeln ein einfaches und leicht modifizierbares Bonussystem generierbar ist.
Nach einer Ausführungsform der Erfindung ist die jeweils ei­ nem Entscheidungsknoten zugeordnete Bedingung mit einer zwei Folgeentscheidungen zulassenden Verzweigung, insbesondere ei­ nem Ja-Zweig und einem Nein-Zweig, gekoppelt, so daß ein ein­ deutiger Weg innerhalb des Entscheidungsnetzwerkes vorgegeben ist, der durch weitere Entscheidungsknoten beliebig erweiter­ bar ist.
Durch Vorsehen von Entscheidungsknoten, die im Ausgangszu­ stand nur einen einzigen Zweig vorsehen, kann durch Hinzufü­ gen eines weiteren Zweigs das Entscheidungsnetzwerk baumartig einfach und zeitgünstig erweitert werden.
Nach einer Weiterbildung der Erfindung ist das Entscheidungs­ netzwerk als Textscript aufbereitet und ermöglicht somit eine einfache Eingabe bzw. Änderung des Inhalts.
Nach einer Ausgestaltung der Erfindung ist das Entscheidungs­ netzwerk von dem mit dem POS in Verbindung stehenden Hinter­ grundterminal abrufbar und in dem POS ablaufbar.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird nachfolgend anhand der Zeichnungen näher beschrieben.
Es zeigen:
Fig. 1 ein Blockschaltbild eines Bezahlsystems mit einem Bezahlterminal und
Fig. 2 eine schematische Darstellung der Struktur eines in dem Bezahlterminal implementierten Entscheidungs­ netzwerkes.
Ein Bezahlsystem besteht im wesentlichen aus einem Hinter­ grundsystem (Hintergrundterminal 1) und einer Mehrzahl mit demselben verbundenen Bezahlterminals 2, die mit einer Be­ zahlkarte 3 in Kommunikation treten kann.
Das Bezahlterminal 2, das beispielsweise als Händlerterminal (Point of sale (POS)) ausgebildet sein kann, weist Mittel auf, die den Ablauf eines Bezahlvorgangs steuern und dafür sorgen, daß eine vorgegebene Werteinheit von der Bezahlkarte abgebucht und einem in dem Hintergrundterminal 1 geführten Händlerkonto gutgeschrieben wird. Vorzugsweise kann das Händ­ lerterminal selbst eine Händlerkarte aufweisen, auf die die entsprechende von der Bezahlkarte 3 übertragene Werteinheit gespeichert wird, um nach Sammlung mehrerer Werteinheiten an das Hintergrundterminal 1 weitergeleitet zu werden.
Die Bezahlkarte 3 ist als Chipkarte ausgebildet mit einem Mi­ kroprozessor und einem Speicher und weist Mittel auf, so daß eine sichere und zuverlässige Kommunikation mit dem Bezahl­ terminal 3 gewährleistet ist.
Das Bezahlterminal 2 weist eine Steuereinheit (Mikroprozessor und Speicher) und eine Kommunikationseinheit (Kartenlesegerät) auf. In einem Speicher des Bezahlterminals 2 ist ein Bonusprogramm 4 vorgesehen, das während eines Be­ zahlvorgangs aktiviert ist und feststellt, ob dem Inhaber der Bezahlkarte Bonuspunkte gewährt werden oder nicht. Nach Ab­ lauf des Bonusprogramms 4 werden die gewährten Bonuspunkte als Bonusdaten zur Bezahlkarte 3 hin übertragen und dort ab­ gespeichert.
Das Bonusprogramm 4 weist ein oder mehrere Entscheidungsnetz­ werke 5 auf, die jeweils einer Bonusapplikation oder Bonus­ börse 6 zugeordnet sind. Die Bonusapplikation kann beispiels­ weise bei Mehrwertkarten einem Händler zugeordnet sein. Das Entscheidungsnetzwerk 5 ermöglicht aufgrund seiner Baumstruk­ tur und der Programmierung in einer strukturellen Program­ miersprache ein effizientes und einfach erweiterbares Bonus­ programm 4.
Wie aus Fig. 2 ersichtlich ist, besteht das Entscheidungs­ netzwerk 5 aus einer Mehrzahl von Entscheidungsknoten N, de­ nen jeweils eine Bedingung C zuordenbar ist. Beispielsweise ist dem Entscheidungsknoten N1 eine Bedingung C3 zugeordnet, die besagt, ob der Kaufen von Lebensmitteln vorliegt?
In Abhängigkeit von dem Ergebnis erfolgt eine Verzweigung V über einen Ja-Zweig J und einen Nein-Zweig K zu weiteren Ent­ scheidungsknoten N2 oder N3.
In dem Entscheidungsknoten N1 wird für den Fall eines positi­ ven Ergebnisses eine Entscheidungsregel R2 ausgeführt, nach der dem Inhaber der Bezahlkarte zwanzig Bonuspunkte gutge­ schrieben werden, und über den Ja-Zweig J zu dem Entschei­ dungsknoten N2 verzweigt. Für den Fall eines negativen Ergeb­ nisses wird eine Entscheidungsregel R3 ausgeführt, nach der ein Bonuspunkt pro Liter Benzin gutgeschrieben wird, und über den Nein-Zweig K zu dem Entscheidungsknoten N3 verzweigt.
Den weiteren Entscheidungsknoten N2, N3 sind jeweils gleiche Bedingungen C5 zugeordnet, die abfragen, ob dies der zehnte Besuch des Karteninhabers ist? Der Entscheidungsknoten N2 weist eine Verzweigung V mit einem Ja-Zweig J und einem Nein- Zweig K auf, die beide zu einem Entscheidungsknoten N4 füh­ ren, während sich an den Entscheidungsknoten N3 keine Ver­ zweigung V anschließt.
Im Entscheidungsknoten N2 wird für den Fall eines positiven Ergebnisses eine Entscheidungsregel R2 ausgeführt, nach der dem Inhaber der Bezahlkarte zwanzig Bonuspunkte gutgeschrie­ ben werden, und über den Ja-Zweig J zu dem Entscheidungskno­ ten N4 verzweigt. Für den Fall eines negativen Ergebnisses wird keine Entscheidungsregel R ausgeführt und über den Nein- Zweig zu demselben Entscheidungsknoten N4 verzweigt.
Im Entscheidungsknoten N3 wird für den Fall eines positiven Ergebnisses eine Entscheidungsregel R5 ausgeführt, wonach der ein Zähler auf Null gesetzt wird. Für den Fall eines ne­ gativen Ergebnisses wird eine Entscheidungsregel R4 ausge­ führt, wonach der Zähler um eins inkrementiert wird.
Die Entscheidungsknoten N2 und N3 stellen sicher, daß zum ei­ nen Bonuspunkte bei Vorliegen der Bedingung C5 vergeben wer­ den und zum anderen eine eindeutige Feststellung des Vorlie­ gen bzw. Nichtvorliegens der Bedingung C5 ermöglicht wird.
Das Entscheidungsnetzwerk 5 ermöglicht somit eine variable Verknüpfung von Entscheidungsknoten N, denen jeweils Bedin­ gungen C einerseits und eine Verzweigung V und/oder ein oder zwei Entscheidungsregeln R anderseits zugeordnet sind. Hier­ durch lassen sich beliebig viele Bedingungen C mit Entschei­ dungsregeln R verknüpfen, wobei die Baumstruktur eine gute grafische Übersicht ermöglicht, die sich programmiervereinfa­ chend auswirkt. Dadurch, daß die Verzweigung V als Ja-/Nein- Verzweigung mit einem Ja-Zweig und einem Nein-Zweig ausgebil­ det ist, wird eine einfache Baumstruktur gewährleistet.

Claims (10)

1. Bezahlterminal, das mit einer mindestens eine Werteinheit aufweisenden Bezahlkarte einerseits und mit einem Hinter­ grundterminal andererseits koppelbar ist,
  • - mit einer Steuereinheit, die Mittel zum Verändern der auf der Bezahlkarte angeordneten Werteinheiten auf­ weist,
  • - mit einer Kommunikationseinheit, die Mittel zum bidi­ rektionalen Übertragen von Informationen zwischen der Bezahlkarte und dem Hintergrundterminal aufweist,
  • dadurch gekennzeichnet, daß die auf die Bezahlkarte (3) zu übertragenen Wertein­ heiten mittels Durchlauf eines verzweigten Entschei­ dungsnetzwerkes (5) bestimmbar sind, wobei das Entschei­ dungsnetzwerk (5) besteht aus:
  • - einer Mehrzahl von miteinander verknüpften Entschei­ dungsknoten (N), denen jeweils zum einen eine vorgege­ bene Bedingung (C) und zum anderen ein oder zwei Ent­ scheidungsregeln (R) zugeordnet sind, und daß in Abhän­ gigkeit von dem Vorliegen oder Nichtvorliegen der Be­ dingung (C) ein weiterer Entscheidungsknoten (N) akti­ vierbar ist.
2. Bezahlterminal nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß dem Entscheidungsknoten (N) eine Verzweigung (V) mit einer Anzahl von Zweigen (J, K) zugeordnet ist, mittels derer der Entscheidungsknoten (N) zu mindestens einem weiteren Entscheidungsknoten (N) verknüpfbar ist.
3. Bezahlterminal nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Verzweigung (V) aus zwei Zweigen (J, K) gebildet ist, denen jeweils eine einzige Entscheidungsre­ gel (R) zugeordnet sind.
4. Bezahlterminal nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Zweige als Ja-Zweig (J) und Nein-Zweig (K) ausge­ bildet sind, die jeweils eine Antwort auf die entspre­ chende Bedingung (C) des betreffenden Entscheidungsknoten (N) bilden.
5. Bezahlterminal nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Entscheidungsnetzwerk (5) Be­ standteil eines Bonusprogramms (4) ist und daß die Bedin­ gung (C) der Entscheidungszustände (N) in Abhängigkeit von bonusrelevanten Informationen abfragbar sind.
6. Bezahlterminal nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Verzweigungsregel (R) ein Bonus­ datum erzeugt, daß auf der Bezahlkarte (3) abspeicherbar ist.
7. Bezahlterminal nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Bonusdaten in einer anbieterspe­ zifischen Bonusbörse der Bezahlkarte (3) abspeicherbar sind.
8. Bezahlterminal nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Bonusdaten in dem Hintergrundter­ minal (1) abspeicherbar sind.
9. Bezahlterminal nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß das Bonusprogramm (4) in dem Bezahl­ terminal (2) implementiert ist und daß Änderungen an dem Entscheidungsnetzwerk (5) selbsttätig von dem zentralen Hintergrundterminal (1) her erfolgen.
10. Bezahlterminal nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß das Bonusprogramm (4) an einen Be­ zahlvorgang gekoppelt ist.
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