DE10048841A1 - Verfahren und System für elektronischen Handel - Google Patents
Verfahren und System für elektronischen HandelInfo
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Abstract
Ein elektronisches Handelssystem enthält ein Händlercomputersystem mit einer Homepage über das Internet. Die Homepage des Händlercomputersystems ist mit einem Formular einer Kaufbestellung versehen. Ein Kunde stellt eine Verbindung zur Homepage des Händlers her und füllt das Formular der Kaufbestellung mit der Information der Kaufbestellung aus, während die zu bestellenden Waren oder Dienstleistungen auf der Homepage des Händlers ausgewählt werden. Der Händler leitet eine Transaktion mit dem Kunden ein, wenn eine Zahlungsautorisierung für den Kunden zu gegebener Zeit vorgenommen wird. Eine Zahlungsüberleiteinrichtung liefert das Formular der Kaufbestellung an das Händlercomputersystem, um dort konsistente Transaktionsumgebungen zu schaffen, und empfängt die Information der Kaufbestellung und die Zahlungsautorisierungsanforderung vom Händlercomputersystem. Die Zahlungsüberleiteinrichtung überträgt die Information der Kaufbestellung und die Zahlungsautorisierungsanforderung zu einem Finanznetzwerk, und das Finanznetzwerk entscheidet, ob die Zahlungsautorisierungsanforderung erfüllt oder zurückgewiesen wird, und überträgt eine Zahlungsautorisierungsantwort zu der Zahlungsüberleiteinrichtung.
Description
Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf ein elektroni
sches Handelssystem und ein Verfahren zum Betreiben des elek
tronischen Handelssystems und insbesondere auf ein elektroni
sches Handelssystem, welches Netzwerkumgebungen zwischen
Händlern und Finanzinstituten verbessert, wenn elektronische
Handelstransaktionen von Waren oder Dienstleistungen über das
Internet vorgenommen werden.
Da Computernetzwerke wie z. B. das Internet weltweit ver
breitet sind, wurden elektronische Handelssysteme auf der
Grundlage solcher Netzwerke erheblich entwickelt. Internetge
stützter elektronischer Handel ist mit vielen Vorteilen für
den Kunden sowie den Händler verbunden, insofern als der Kun
de Waren oder Dienstleistungen kaufen kann, die er zu Hause
erwerben möchte, und der Händler Waren oder Dienstleistungen
ohne materielle bzw. dingliche Einrichtungen verkaufen kann.
Internetgestützter elektronischer Handel ist jedoch auch mit
einigen Problemen verbunden, insofern als private Information
der Käufer nach außen dringen kann und Sicherheit in einer
Handelstransaktion nicht gewährleistet werden kann. Insbeson
dere falls die Käufer für die zu bestellenden Waren oder
Dienstleistungen unter Verwendung von Zahlungsinstrumenten
wie z. B. einer Kreditkarte oder Bankkontoüberweisung eine
Zahlung leisten sollen, ist es erforderlich, daß der Zah
lungsausgleich zwischen dem Händler und der Kreditkartenge
sellschaft oder Bank effektiv durchgeführt wird.
Fig. 1 ist ein Flußdiagramm einer elektronischen Handels
transaktion über das Internet gemäß einem Stand der Technik;
Wie in Fig. 1 gezeigt ist, wird die elektronische Han
delstransaktion über einen Kunden, einen Händler 2, ein Zah
lungs-Gateway bzw. eine Zahlungsüberleiteinrichtung 3, ein
Mehrwertdienstnetz (VAN) 4 und ein Finanzinstitut 5 durchge
führt.
Der Händler 2 hat eine Homepage über das Internet, wo zu
verkaufende Waren oder Dienstleistungen gelistet sind. Die
Zahlungsüberleiteinrichtung 3 leitet ein TCP/IP-Netzwerk, das
ein Protokoll ist, über das Internet zu dem VAN für einen
Zahlungsausgleich weiter. Mehrere Zahlungsüberleiteinrich
tungen können für diesen Zweck vorgesehen sein, obgleich sie
sich in der Dienstleistungsgebühr, dem Zahlungstermin der
Dienstleistungsgebühr oder den angegliederten Finanzinsti
tuten unterscheiden. Das VAN 4 ist eine Körperschaft bzw. ju
ristische Person oder ein System, das mit zahlreichen Finanz
instituten verbunden ist, während es das Netzwerk der Finanz
institute mit dem Händler verbindet. Das Finanzinstitut 5 ist
eine Kreditkartengesellschaft oder eine Bank, die ein Konto
mit dem Kunden 1 führt.
Im Betrieb verbindet, wie in Fig. 1 gezeigt ist, der Kun
de 1 sich mit dem Hauptrechner bzw. Server des Händlers 2
über das Internet, während er den Web-Browser an seinem eige
nen Personalcomputer steuert, und liest die Homepage des
Händlers 2 auf dem Web-Browser, und macht eine Kaufanforde
rung für die zu bestellenden Waren oder Dienstleistungen,
während er eine Kreditkarteninformation, eine Zahlungsaus
gleichsinformation und Information über die zu bestellenden
Artikel gibt (S1).
Der Händler 2 fordert eine Zahlungsautorisierung gegen
über der Zahlungsüberleiteinrichtung 3 an, während die emp
fangene Kundeninformation dorthin übertragen wird. Zu dieser
Zeit ist der Händler 2 über das TCP/IP-Netzwerk mit der Zah
lungsüberleiteinrichtung 3 verbunden.
Falls das Zahlungsinstrument eine Kreditkarte ist, über
trägt die Zahlungsüberleiteinrichtung 3 die Zahlungsautori
sierungsanforderung auf der Basis der Kreditkarte zum VAN 4
(S3). Das VAN 4 unterscheidet das Finanzinstitut mit der Zah
lungsverantwortung für den Kunden und überträgt die Zahlungs
autorisierungsanforderung zum relevanten Finanzinstitut 5
(S4).
Das Finanzinstitut 5 leitet eine Zahlungsautorisierungs
antwort zum VAN 4 zurück (S5), das wiederum die Antwort an
die Zahlungsüberleiteinrichtung 3 zurückleitet (S6).
Die Zahlungsüberleiteinrichtung 3 überträgt die Zahlungs
autorisierungsantwort zum Händler 2 (S7). Wenn die Zahlungs
autorisierung erteilt ist, leitet der Händler 2 eine Transak
tion mit dem Kunden 1 ein.
Der Händler 2 sendet über elektronische Post oder normale
Post eine Empfangsbestätigung an den Kunden 1 (S8) und for
dert eine Zahlung für die Transaktion gegenüber dem VAN 4
über die Zahlungsüberleiteinrichtung 3 an (S9). Das VAN 4
überträgt die Transaktionszahlungsanforderung zum relevanten
Finanzinstitut 5 (S10).
Das Finanzinstitut 5 leistet eine Zahlung für die Trans
aktion an den Händler 2 oder an die Zahlungsüberleiteinrich
tung 3. Im letztgenannten Fall subtrahiert die Zahlungsüber
leiteinrichtung 3 die Dienstleistungsgebühr vom Zahlungsbe
trag und sendet den verbleibenden Betrag zum Händler 2 (S11-
1). Wenn der Händler 2 den Zahlungsbetrag von dem Finanz
institut 5 direkt empfängt, leistet der Händler 2 eine Zah
lung für die Dienstleistungsgebühr an die Zahlungsüberleit
einrichtung 3 (S11-2).
Das Finanzinstitut 5 fordert danach eine Zahlung für die
Transaktion gegenüber dem Kunden 1 an (S12), und der Kunde 1
gibt den Zahlungsbetrag in das Finanzinstitut 5 ein, während
die elektronische Handelstransaktion beendet wird (S13).
In den obigen Betriebsprozeduren werden nun die Betriebs
beziehungen zwischen dem Händler und der Zahlungsüberleitein
richtung mit den damit verbundenen Problemen beschrieben.
Zahlungsüberleiteinrichtungen unterscheiden sich in der
Dienstleistungsgebühr, dem Zahlungstermin für die Dienstlei
stungsgebühr oder den angegliederten Finanzinstituten. Da das
durch den Kunden autorisierte Finanzinstitut mit zahlreichen
Zahlungsüberleiteinrichtungen Geschäfte macht, sollte der
Händler 2 auch an zahlreiche Zahlungsüberleiteinrichtungen
angeschlossen sein, um eine Transaktion mit mehreren Kunden
über das Internet durchzuführen. Jede Zahlungsüberleitein
richtung liefert überdies individuell eine Anwendung-auf-
Protokoll-Schnittstelle (API), die eine Schnittstelle zwi
schen dem Lager und der Zahlungsüberleiteinrichtung bildet,
und der Händler erstellt Transaktionslösungen unter Verwen
dung der APIs. Da die APIs sich für jede Zahlungsüberleit
einrichtung unterscheiden, gibt es beim Erstellen und Verwal
ten von Transaktionslösungen und einer Homepage jedoch viele
Probleme für den Händler.
Fig. 2 veranschaulicht die Schritte zum Ausführen der in
Fig. 1 gezeigten internetgestützten elektronischen Handels
transaktion, wo der Kunde eine API von der Zahlungsüberleit
einrichtung empfängt und sie nutzt.
Der Händler 2 ist über das TCP/IP-Netzwerk mit der Zah
lungsüberleiteinrichtung 3 und die Zahlungsüberleiteinrich
tung 3 über das codierte TCP/IP-Netzwerk oder eine exklusive
Leitung mit dem Netzwerk der Finanzinstitute verbunden. Die
Zahlungsüberleiteinrichtung 3 liefert die API an den Händler
2 in Form einer Programmbibliothek, so daß der Händler die
API beim Erstellen von Programmen aufrufen und verwenden
kann. Wie in Fig. 2 gezeigt ist, wird eine Transaktionslösung
bei der Händler-Homepage ausgeführt, und die API wird in die
Bibliothek der Transaktionslösung aufgerufen.
Die obigen Betriebsprozeduren sind jedoch mit einigen
Problemen verbunden. Wenn z. B. der Händler 2 die Lösung unter
Verwendung der durch die Zahlungsüberleiteinrichtung 3 gelie
ferten API erstellt, wird die zum Erstellen der Lösung erfor
derliche Zeit zu lang. Überdies ist es schwierig, eine an die
auf den Händler bezogenen Umstände gut angepaßte Lösung zu
erstellen.
Falls im Gegensatz dazu die Zahlungsüberleiteinrichtung 3
oder ein dritter Teilnehmer solch eine Lösung an den Händler
2 liefert, wird für den Händler die Kostenbelastung zum Ein
führen der Lösung zu schwer. Da ferner der Händler 2 von
zahlreichen Zahlungsüberleiteinrichtungen bedient wird, soll
te er eine geeignete Lösung für jede Zahlungsüberleiteinrich
tung einführen und verschiedene Lösungen bei jeder Transakti
on steuern. Da die APIs durch die Zahlungsüberleiteinrich
tungen an den Händler 2 geliefert werden, wird es außerdem
schwierig, die Funktionen der dem Händler 2 zugeschriebenen
Lösung schnell zu erweitern und verbessern.
Unter den Umständen einer internationalen elektronischen
Handelstransaktion bestehen gleichzeitig zwischen der Zah
lungsüberleiteinrichtung und dem Händler verschiedene Pro
bleme.
Fig. 3 ist ein Flußdiagramm einer internationalen elek
tronischen Handelstransaktion gemäß einem anderen Stand der
Technik;
Wie in Fig. 3 gezeigt ist, verbindet der Kunde 1 des A-
Landes sich mit einem Händler 2 des B-Landes über das Inter
net und kauft vom Händler 2 die gewünschten Waren. Die Zah
lungsautorisierung und der Ausgleich werden zwischen einer
Zahlungsüberleiteinrichtung 3 des B-Landes, einem VAN 4 des
B-Landes, einem Finanzinstitut 5 des B-Landes und einem ande
ren Finanzinstitut 6 des A-Landes eingerichtet.
Der Kunde 1 des A-Landes verbindet sich mit dem Server
des Händlers 2 des B-Landes über das Internet unter Verwen
dung eines Web-Browsers an seinem Personalcomputer und liest
das Formular einer Kaufbestellung auf der Homepage des Händ
lers. Der Kunde 1 füllt dann das Formular der Kaufbestellung
mit einer Kreditkarteninformation, Ausgleichsinformation und
Information über zu bestellende Artikel aus, wodurch ein Kauf
der gewünschten Waren angefordert wird (S21).
Der Händler 2 des B-Landes fordert eine Zahlungsautori
sierung gegenüber der Zahlungsüberleiteinrichtung 3 des B-
Landes an (S22). Zu dieser Zeit ist das Computersystem des
Händlers 2 des B-Landes über das TCP/IP-Netzwerk mit der Zah
lungsüberleiteinrichtung 3 des B-Landes verbunden.
Falls das Zahlungsinstrument für die Transaktion eine
Kreditkarte ist, fordert dann die Zahlungsüberleiteinrichtung
3 des B-Landes die kreditkartengestützte Zahlungsautorisie
rung gegenüber der VAN 4 des B-Landes an (S23). Das VAN 4 des
B-Landes, das mit den Computernetzen von Finanzinstituten der
A- und B-Länder verbunden ist, unterscheidet das Finanzinsti
tut mit der Zahlungsverantwortung für den Kunden 1 und über
trägt die Zahlungsautorisierungsanforderung zum relevanten
Finanzinstitut 6 des A-Landes (S24).
Das Finanzinstitut 6 des A-Landes entscheidet, ob die
Zahlungsautorisierungsanforderung des Kunden 1 des A-Landes
erfüllt oder zurückgewiesen wird, und leitet eine Zahlungs
autorisierungsantwort zum VAN 4 des B-Landes zurück (S25).
Das VAN 4 des B-Landes wiederum leitet die Zahlungsauto
risierungsantwort an die Zahlungsüberleiteinrichtung 3 des B-
Landes zurück (S26). Die Zahlungsüberleiteinrichtung 3 des B-
Landes sendet die empfangene Zahlungsautorisierungsantwort an
den Händler 2 des B-Landes (S27).
Wenn sich erweist, daß die Antwort die angeforderte Zah
lungsautorisierung erteilt, führt der Händler 2 des B-Landes
eine Transaktion mit dem Kunden 1 des A-Landes durch und sen
det über elektronische Post oder normale Post eine Empfangs
bestätigung an den Kunden 1 des A-Landes (S28).
Der Händler 2 des B-Landes fordert eine Zahlung für die
Transaktion gegenüber der Zahlungsüberleiteinrichtung 3 des
B-Landes an (S29).
Die Zahlungsüberleiteinrichtung des B-Landes überträgt
die Zahlungsausgleichsanforderung zum VAN 4 des B-Landes
(S30), das wiederum die Anforderung zum Finanzinstitut 5 des
B-Landes überträgt (S31).
Nach Empfang der Zahlungsausgleichsanforderung leistet
das Finanzinstitut 5 des B-Landes eine Zahlung für die Trans
aktion an die Zahlungsüberleiteinrichtung 3 des B-Landes oder
direkt an den Händler 2 des B-Landes (S32-1, S32-2).
Wenn die Zahlungsüberleiteinrichtung 3 des B-Landes den
Zahlungsbetrag empfängt, subtrahiert die Zahlungsüberleitein
richtung 3 die Dienstleistungsgebühr vom Betrag und sendet
den verbleibenden Betrag an den Händler 2 des B-Landes, wäh
rend eine Zahlung für die Dienstleistungsgebühr an das VAN
des B-Landes geleistet wird. Wenn im Gegensatz dazu der Händ
ler 2 des B-Landes den Zahlungsbetrag von dem Finanzinstitut
5 des B-Landes direkt empfängt, leistet der Händler 2 die
Zahlung für die Dienstleistungsgebühr an die Zahlungsüber
leiteinrichtung 3 des B-Landes und das VAN 4 des B-Landes.
Nachdem eine Zahlung für die Transaktion geleistet ist,
fordert das Finanzinstitut 5 des B-Landes einen Ausgleich für
den Zahlungsbetrag gegenüber dem Finanzinstitut 6 des A-
Landes mit der Zahlungsverantwortung für den Kunden 1 des A-
Landes an (S33).
Das Finanzinstitut 6 des A-Landes führt einen Ausgleich
für den Zahlungsbetrag an das Finanzinstitut 5 des B-Landes
durch (S34).
Danach fordert das Finanzinstitut 6 des A-Landes eine
Zahlung für die Transaktion gegenüber dem Kunden 1 des A-
Landes an (S35). Der Kunde 1 des A-Landes leistet eine Zah
lung für die Transaktion an das Finanzinstitut 6 des A-
Landes.
Falls der Kunde 1 des A-Landes dem Händler 2 des B-Landes
eine Bankkontoüberweisung oder eine Mikro-Bezahlung bzw. ein
micro-payment, die nur in dem B-Land zirkuliert, als das Zah
lungsinstrument präsentiert, fordert der Händler 2 des B-
Landes eine Zahlungsautorisierung gegenüber der Zahlungsüber
leiteinrichtung des B-Landes an, und die Zahlungsüberleitein
richtung des B-Landes überträgt die Zahlungsautorisierungsan
forderung zur relevanten Bank oder Gesellschaft des B-Landes.
Die Bank oder Gesellschaft des B-Landes entscheidet, ob
die Zahlungsautorisierungsanforderung zu erfüllen oder zu
rückzuweisen ist, über Durchsuchen ihrer eigenen Datenbank
und leitet die Zahlungsautorisierungsantwort an die Zahlungs
überleiteinrichtung des B-Landes zurück. Die Zahlungsüber
leiteinrichtung des B-Landes überträgt die Antwort zum Händ
ler des B-Landes. Wenn sich erweist, daß die Antwort die Zah
lungsautorisierung erteilt, sendet der Händler des B-Landes
über das Worldwideweb oder elektronische Post eine Empfangs
bestätigung zum Kunden des A-Landes und leitet eine Transak
tion mit dem Kunden ein.
Der Händler des B-Landes fordert eine Zahlung für die
Transaktion gegenüber der Zahlungsüberleiteinrichtung des B-
Landes an.
Die Zahlungsüberleiteinrichtung des B-Landes überträgt
die Zahlungsausgleichsanforderung zur Bank oder Gesellschaft
des B-Landes.
Die Bank oder die Gesellschaft mit ihren eigenen Zah
lungsinstrumenten leistet eine Zahlung für die Transaktion an
die Zahlungsüberleiteinrichtung des B-Landes oder direkt an
den Händler des B-Landes.
Die Bank oder Gesellschaft des B-Landes fordert einen
Ausgleich für den Zahlungsbetrag gegenüber dem Kunden des A-
Landes direkt oder über das Finanzinstitut des A-Landes an.
In diesem Fall kann die Bank oder Gesellschaft des B-Landes
vom Kunden des A-Landes vorher Reservegeld bzw. eine Rücklage
zu verschiedenen Zwecken empfangen.
Die internationale elektronische Handelstransaktion wie
oben ist mit folgenden Problemen verbunden.
Da jedes Land eine separate, ihm eigene Banknetzumgebung
aufweist, ist es zunächst für die Zahlungsüberleiteinrichtung
eines Landes schwierig, Lösungen bereitzustellen, die ver
schiedenen Banknetzumgebungen vieler Länder gut angepaßt
sind.
Zweitens ist der internetgestützte internationale elek
tronische Handel mit einer Transaktionsform verbunden, bei
der die Waren in fremde Länder gesendet werden und der Zah
lungsbetrag daher in die Heimatländer eingeführt wird. Es ist
jedoch schwierig, unter den aktuellen weltweiten Handelsge
setzen solch eine Transaktionsform als Form des Exports zu
erkennen. Zum Beispiel ist es in Korea erforderlich, damit
Verkäufe von Artikeln in fremde Länder als eine Exportform
erkannt werden, daß an die zuständigen Behörden ein Kredit
brief (L/C) oder eine Empfangsbestätigung für ein Postpaket
geliefert wird. Im Fall des internationalen elektronischen
Handels ist es schwierig, eine derartige Erkennung zu erhal
ten, da sie mit lästigen bzw. schwierigen Umständen verbunden
ist. Dies bedeutet, daß der internationale elektronische Han
del nicht den Vorteil einer dem Exportfall zugeschriebenen
Steuersenkung beinhalten kann.
Es ist eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein elek
tronisches Handelssystem mit zweckmäßigen Handelsumgebungen
zu schaffen.
Eine andere Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht
darin, ein elektronisches Handelssystem zu schaffen, wo ein
Händler einheitlich eine Schnittstelle mit den Transaktions
lösungen zahlreicher Zahlungsüberleiteinrichtungen über das
Internet herstellt.
Noch eine weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist,
ein elektronisches Handelssystem zu schaffen, das verschiede
nen Finanzumgebungen vieler Länder gut angepaßt ist.
Diese und andere Aufgaben können durch ein elektronisches
Handelssystem erreicht werden, das ein Händlercomputersystem
mit einer Homepage über das Internet einschließt. Die Home
page des Händlercomputersystems ist mit einem Formular einer
Kaufbestellung versehen. Ein Kunde stellt eine Verbindung zur
Homepage des Händlers her und füllt das Formular der Kaufbe
stellung mit der Information der Kaufbestellung aus, während
die zu bestellenden Waren oder Dienstleistungen auf der Home
page des Händlers ausgewählt werden. Der Händler leitet eine
Transaktion mit dem Kunden ein, wenn zu gegebener Zeit eine
Zahlungsautorisierung für den Kunden erteilt wird. Eine Zah
lungsüberleiteinrichtung liefert das Formular der Kaufbestel
lung an das Händlercomputersystem, um dort einheitliche
Transaktionsumgebungen zu liefern, und empfängt die Kaufbe
stellungsinformation und die Zahlungsautorisierungsanforde
rung vom Händlercomputersystem. Die Zahlungsüberleiteinrich
tung überträgt die Kaufbestellungsinformation und die Kauf
autorisierungsanforderung zu einem Finanznetzwerk, und das
Finanznetzwerk entscheidet, ob die Zahlungsautorisierungsan
forderung erfüllt oder zurückgewiesen wird, und überträgt die
Zahlungsautorisierungsantwort zur Zahlungsüberleiteinrich
tung.
Das Finanznetzwerk umfaßt VANs, die die Zahlungsautori
sierungsanforderung und die Kaufbestellungsinformation von
der Zahlungsüberleiteinrichtung empfangen, und Finanzinsti
tute, die die Zahlungsautorisierungsanforderung und die Kauf
bestellungsinformation von den VANs empfangen und die gespei
cherte Kreditinformation des Kunden prüfen, um zu entschei
den, ob die Zahlungsautorisierungsanforderung erfüllt oder
zurückgewiesen wird. Das Finanzinstitut überträgt die Zah
lungsautorisierungsantwort über das VAN zur Zahlungsüber
leiteinrichtung.
Das Händlercomputersystem steht über ein TCP/IP-Netzwerk
mit der vereinigten Zahlungsüberleiteinrichtung in Verbin
dung.
Die Kaufbestellungsinformation wird in einer HTML-Datei
geschrieben oder auf der Basis einer Software vom Händlercom
putersystem geschrieben.
Die Zahlungsüberleiteinrichtung speichert und verwaltet
die Transaktionsinformation des Kunden.
Der Händler kann die Transaktionsinformation des Kunden
sowie des Händlers, die bei der Zahlungsüberleiteinrichtung
gespeichert ist, durchsuchen. Die Zahlungsüberleiteinrichtung
weist jeweils Transaktionslösungen mit einem API-Modul auf,
das eine Schnittstelle mit dem Händlercomputersystem bildet,
und steuert die geeignete Transaktionslösung an, wenn eine
Transaktion eingeleitet wird.
Gemäß einem Aspekt der vorliegenden Erfindung umfaßt ein
Verfahren zum Betreiben eines elektronischen Handelssystems
die folgenden Schritte. Das elektronische Handelssystem ist
mit einem Händlercomputersystem verbunden, das Waren oder
Dienstleistungen auf einem Netz über das Internet verkauft,
und einer Zahlungsüberleiteinrichtung, die eine Schnittstelle
zwischen dem Händlercomputersystem und einem Finanznetzwerk
bildet.
Ein Kunde verbindet sich unter Verwendung eines Web-
Browsers zuerst mit einer Homepage des Händlercomputersystems
und füllt ein Formular einer Kaufbestellung der Homepage des
Händlers mit der Information der Kaufbestellung aus, während
eine Zahlungsautorisierung angefordert wird. Die Information
der Kaufbestellung und die Zahlungsautorisierungsanforderung
wird über ein TCP/IP-Netzwerk an einen Server der Zahlungs
überleiteinrichtung übertragen. Die Zahlungsüberleiteinrich
tung empfängt die Information der Kaufbestellung und die Zah
lungsautorisierungsanforderung und steuert eine Transaktions
lösung an, die der Information der Kaufbestellung gut ange
paßt ist. Die Zahlungsüberleiteinrichtung überträgt die In
formation der Kaufbestellung und die Zahlungsautorisierungs
anforderung zum Finanznetzwerk. Das Finanznetzwerk prüft die
Zahlungsautorisierungsanforderung und liefert eine Zahlungs
autorisierungsantwort an die Zahlungsüberleiteinrichtung zu
rück. Die Zahlungsüberleiteinrichtung leitet eine Transaktion
mit dem Kunden ein, wenn das Finanznetzwerk die Zahlungsauto
risierungsanforderung erfüllt, oder nicht, wenn das Finanz
netzwerk die Zahlungsautorisierungsanforderung zurückweist.
Gemäß einem anderen Aspekt der vorliegenden Erfindung be
inhaltet ein Verfahren zum Betreiben eines elektronischen
Handelssystems die folgenden Schritte. Das elektronische Han
delssystem ist mit einem Händlercomputersystem eines A-Landes
mit einem Homepage-Server verbunden, der Waren oder Dienst
leistungen über das Internet verkauft, einem Kundencomputer
system eines B-Landes, das die Waren oder Dienstleistungen
auf der Homepage des Händlers über einen Web-Browser kauft,
mehreren Zahlungsüberleiteinrichtungen, die die Dienstlei
stung der Zahlungsüberleiteinrichtungen auf der Basis eines
monetären Mediums oder einer Währung durchführt, das oder die
zahlreichen Ländern als das Zahlungsinstrument eigen ist.
Der Kunde eines B-Landes stellt über den Web-Browser eine
Verbindung zu einem Händlersystem des A-Landes her. Der Kunde
des B-Landes wählt die zu bestellenden Waren oder Dienstlei
stungen aus, während die Information der Kaufbestellung in
die auf dem Web-Browser angezeigte Homepage des Händlers des
A-Landes eingegeben wird. Der Kunde des B-Landes wählt eine
Zahlungsüberleiteinrichtung aus, die eine Dienstleistung un
ter Verwendung eines geeigneten monetären Mediums oder einer
geeigneten Währung als das Zahlungsinstrument durchführt. Die
ausgewählte Zahlungsüberleiteinrichtung leitet eine Transak
tion mit dem Kunden ein, wenn eine Zahlungsautorisierung für
den Kunden erteilt wird. Die Zahlungsüberleiteinrichtung lei
stet eine Zahlung für die Transaktion an den Händler des B-
Landes unter Verwendung des monetären Mediums oder der Wäh
rung, die dort als das Zahlungsinstrument üblich ist.
Ein vollständigeres Verständnis der Erfindung und viele
der damit verbundenen Vorteile werden ohne weiteres ersicht
lich, da selbige besser verstanden wird durch Bezugnahme auf
die folgende ausführliche Beschreibung, wenn sie in Verbin
dung mit den beiliegenden Zeichnungen betrachtet wird, in
welchen gleiche Bezugsziffern die gleichen oder die ähnlichen
Komponenten angeben, worin:
Fig. 1 ein Flußdiagramm einer elektronischen Handels
transaktion über das Internet gemäß einem Stand der Technik
ist;
Fig. 2 die Schritte zum Ausführen der in Fig. 1 gezeigten
internetgestützten elektronischen Handelstransaktion veran
schaulicht, wo ein Kunde eine API von einer Zahlungsüber
leiteinrichtung empfängt und sie nutzt;
Fig. 3 ein Flußdiagramm einer internationalen elektroni
schen Handelstransaktion gemäß einem anderen Stand der Tech
nik ist;
Fig. 4 ein Blockdiagramm eines elektronischen Handelssy
stems gemäß einer ersten bevorzugten Ausführungsform der vor
liegenden Erfindung ist;
Fig. 5 ein Flußdiagramm einer elektronischen Handels
transaktion auf der Basis des in Fig. 4 gezeigten Systems
ist;
Fig. 6 eine Methode zum Durchführen eines Zahlungsaus
gleichs auf der Basis des in Fig. 4 gezeigten elektronischen
Handelssystems veranschaulicht;
Fig. 7 eine andere Methode zum Durchführen eines Zah
lungsausgleichs auf der Basis des in Fig. 4 gezeigten elek
tronischen Handelssystems veranschaulicht;
Fig. 8 noch eine weitere Methode zum Durchführen eines
Zahlungsausgleichs auf der Basis des in Fig. 4 gezeigten
elektronischen Handelssystems veranschaulicht; und
Fig. 9 ein Blockdiagramm eines elektronischen Handelssy
stems gemäß einer zweiten bevorzugten Ausführungsform der
vorliegenden Erfindung ist.
Mit Verweis auf die beiliegenden Zeichnungen werden be
vorzugte Ausführungsformen dieser Erfindung erläutert.
Fig. 4 veranschaulicht ein elektronisches Handelssystem
gemäß einer ersten bevorzugten Ausführungsform der vorliegen
den Erfindung.
Wie in Fig. 4 gezeigt ist, schließt das elektronische
Handelssystem ein Kundencomputersystem 10, ein Händlercompu
tersystem 20, eine vereinigte Zahlungsüberleiteinrichtung 30,
Neben-Zahlungsüberleiteinrichtungen 31, 32 und 33, VANs 41,
42 und 43 und Finanzinstitute 51, 52 und 53 ein.
Der Kunde ist eine Person oder juristische Person, die
Waren oder Dienstleistungen über das Internet als Klient kau
fen möchte, und der Händler ist eine Person oder juristische
Person, die eine Homepage zum Verkaufen von Waren oder
Dienstleistungen über das Internet als ein Dienstleister hat.
Wie in Fig. 4 gezeigt ist, stellt das Kundencomputersystem 10
unter Verwendung eines Web-Browsers über das Internet wie
z. B. einen Internet-Explorer, Navigator und mobilen Explorer
eine Verbindung mit der Homepage des Händlercomputersystems
20 her.
Die Homepage des Händlercomputersystems 20 ist mit einem
Formular einer Kaufbestellung versehen, das von der Zahlungs
überleiteinrichtung geliefert wird. Das Formular der Kaufbe
stellung ist in einer Sprache zum Auszeichnen von Hypertext
(HTML) geschrieben oder auf der Basis der Software geschrie
ben, die von der vereinigten Zahlungsüberleiteinrichtung ge
liefert wird. Da das Formular der Kaufbestellung in HTML ge
schrieben ist, kann es einfach in die Form geändert werden,
die für das Händlercomputersystem 20 akzeptabel ist.
Die vereinigte Zahlungsüberleiteinrichtung 30 vereinigt
zahlreiche verschiedene Neben-Zahlungsüberleiteinrichtungen,
um ein Netzwerk zu bilden, während es eine Transaktionslösung
mit einer API pro jede Zahlungsüberleiteinrichtung trägt. Die
API ist eine Programmbibliothek, die von der Neben-Zahlungs
überleiteinrichtung geliefert wird. Die vereinigte Zahlungs
überleiteinrichtung 30 kann jeweils separate Transaktionslö
sungen mit der API jeder Neben-Zahlungsüberleiteinrichtung
oder eine Transaktionslösung mit den APIs aller Neben-
Zahlungsüberleiteinrichtungen aufweisen. Falls ein Händler
solch einer vereinigten Zahlungsüberleiteinrichtung ange
schlossen ist, kann der Händler durch die Mehrzahl von Neben-
Zahlungsüberleiteinrichtungen bedient werden. Auf diese Weise
kann der Händler in einheitliche elektronische Handelsumge
bungen eingebettet werden. Die vereinigte Zahlungsüberleit
einrichtung 30, das Händlercomputersystem 20 und die Neben-
Zahlungsüberleiteinrichtungen 31, 32 und 33 stehen unter Ver
wendung eines TCP/IP-Protokolls miteinander in Verbindung.
Die Neben-Zahlungsüberleiteinrichtungen 31, 32 und 33 un
terscheiden sich in dem Zahlungsinstrument, der Dienstlei
stungsgebühr, dem angeschlossenen Finanzinstitut oder Zah
lungstermin für die Dienstleistungsgebühr und sind mit der
vereinigten Zahlungsüberleiteinrichtung 30 verbunden.
Die VANs 41, 42 und 43 sind Gesellschaften oder Systeme,
die das Netzwerk der Finanzinstitute mit der Zahlungsüber
leiteinrichtung verbinden, und die Finanzinstitute 51, 52 und
53 sind Banken oder Kreditkartengesellschaften, die die Zah
lungsverantwortung für den Kunden haben.
Fig. 5 ist ein Flußdiagramm einer elektronischen Handels
transaktion, die auf dem in Fig. 4 gezeigten System basiert.
Der Kunde, der über elektronischen Handel Waren oder
Dienstleistungen kaufen möchte, steuert einen Web-Browser an
einem Personalcomputer oder einer mobilen Kommunikationsein
richtung (S101) an und verbindet sich über das Internet mit
der Homepage des Händlercomputersystems 20 (S102). Wenn die
URL der Homepage des Händlers in den Web-Browser eingegeben
wird, verbindet der Web-Browser sich mit dem Server des Händ
lers und lädt die beim Server des Händlers gespeicherten Zei
chen- und Bilddaten herunter, wodurch die Daten darauf ange
zeigt werden (S103).
Die Homepage des Händlercomputersystems 20 ist mit keiner
Transaktionslösung verbunden, die bei der Homepage des Händ
lers als ein Anwendungsprogramm für eine Handelstransaktion
herkömmlicherweise existierte, sondern hat ein Formular einer
Kaufbestellung, das von der vereinigten Zahlungsüberleitein
richtung 30 geliefert wird. Da das Formular der Kaufbestel
lung in HTML geschrieben ist, kann der Händler das Formular
leicht modifizieren oder reparieren, wenn es erforderlich
ist. Der Kunde füllt das Formular der Kaufbestellung mit der
Information der Kaufbestellung wie z. B. den zu bestellenden
Artikeln, Name und Kreditkarteninformation aus und überträgt
sie zur vereinigten Zahlungsüberleiteinrichtung 30, während
eine Zahlungsautorisierung angefordert wird (S104).
Nach Empfang der Information der Kaufbestellung und der
Zahlungsautorisierungsanforderung vom Computersystem 10 des
Kunden wählt die vereinigte Zahlungsüberleiteinrichtung 30
auf der Basis der Information der Kaufbestellung eine geeig
nete Neben-Zahlungsüberleiteinrichtung 31, 32 oder 33 aus
(S105). Bei solch einer Auswahl entscheidet die vereinigte
Zahlungsüberleiteinrichtung 30, welche Neben-Zahlungsüber
leiteinrichtung für den Kunden hinsichtlich der Dienstlei
stungsgebühr, des Zahlungstermins der Dienstleistungsgebühr
oder des Betrages der Gebühr des angeschlossenen Finanzinsti
tuts vorteilhaft ist.
Die vereinigte Zahlungsüberleiteinrichtung 30 steuert
dann die Transaktionslösung mit der API an, die von der aus
gewählten Neben-Zahlungsüberleiteinrichtung 31, 32 oder 33
geliefert wurde (S106). Die vereinigte Zahlungsüberleitein
richtung 30 kann solch eine Transaktionslösung selbst erstel
len, oder die Transaktionslösung kann von der Neben-Zahlungs
überleiteinrichtung 31, 32 oder 33 an die vereinigte Zah
lungsüberleiteinrichtung 30 geliefert werden.
Danach überträgt die vereinigte Zahlungsüberleiteinrich
tung 31 über das VAN 41, 42 oder 43 die Information der Kauf
bestellung und die Zahlungsautorisierungsanforderung zum Fi
nanzinstitut 51, 52 oder 53. Zu dieser Zeit ist die Neben-
Zahlungsüberleiteinrichtung diejenige, die durch die verei
nigte Zahlungsüberleiteinrichtung ausgewählt wurde, und das
VAN und das Finanzinstitut sind diejenigen, die an die ausge
wählte Neben-Zahlungsüberleiteinrichtung angeschlossen sind.
Das Finanzinstitut 51, 52 oder 53 entscheidet auf der Ba
sis der Information der Kaufbestellung, ob die Zahlungsauto
risierungsanforderung erfüllt oder zurückgewiesen wird
(S107).
Das Finanzinstitut 51, 52 oder 53 leitet die Zahlungsau
torisierungsantwort über das VAN 41, 42 oder 43 an die verei
nigte Zahlungsüberleiteinrichtung 30 zurück. Die vereinigte
Zahlungsüberleiteinrichtung 30 prüft die Antwort (S108) und
leitet eine Transaktion mit dem Kunden ein, falls das Finanz
institut 51, 52 oder 53 die Zahlungsautorisierungsanforderung
erfüllt (S109). Falls das Finanzinstitut 51, 52 oder 53 die
Zahlungsautorisierungsanforderung zurückweist, leitet die
vereinigte Zahlungsüberleiteinrichtung 30 natürlich keine
Transaktion mit dem Kunden ein (S110). Im Fall einer erfolg
reichen Transaktion überträgt die vereinigte Zahlungsüber
leiteinrichtung 30 die Information des Transaktionserfolges
zum Web-Browser des Kunden und zur gleichen Zeit zu dem Kun
den sowie dem Händler über elektronische Post. Im Fall einer
nicht erfolgreichen Transaktion überträgt die vereinigte Zah
lungsüberleiteinrichtung 30 die Information über das Schei
tern der Transaktion zum Web-Browser des Kunden und zur glei
chen Zeit über elektronische Post zu dem Kunden und dem Händ
ler. Der Kunde 10 bestätigt beim Web-Browser oder bei der
elektronischen Post, ob die Kaufanforderung für die gewünsch
ten Waren oder Dienstleistungen erfüllt wird (S111).
Nachdem die Transaktion eingeleitet ist, kann der Zah
lungsausgleich für die Transaktion auf verschiedene Arten
vorgenommen werden. Bei einer Methode zum Ausführen des Zah
lungsausgleichs leistet das Finanzinstitut eine Zahlung für
die Transaktion an den Händler, und der Händler leistet eine
Zahlung für die Dienstleistungsgebühr an das Finanzinstitut.
In einem anderen Verfahren zum Durchführen des Zahlungsaus
gleichs leistet das Finanzinstitut eine Zahlung für die
Transaktion an die vereinigte Zahlungsüberleiteinrichtung,
und die vereinigte Zahlungsüberleiteinrichtung sendet den
Zahlungsbetrag an den Händler, während die Dienstleistungsge
bühr vom Betrag subtrahiert wird. In noch einem weiteren Ver
fahren zum Durchführen des Zahlungsausgleichs leistet das Fi
nanzinstitut eine Zahlung für die Transaktion an die Neben-
Zahlungsüberleiteinrichtung. Die Neben-Zahlungsüberleitein
richtung sendet den Zahlungsbetrag an die vereinigte Zah
lungsüberleiteinrichtung, während die Dienstleistungsgebühr
vom Betrag subtrahiert wird, und die vereinigte Zahlungsüber
leiteinrichtung wiederum sendet den Zahlungsbetrag an den
Händler, während die Dienstleistungsgebühr vom Betrag subtra
hiert wird.
Fig. 6 veranschaulicht eine Methode zum Durchführen eines
Zahlungsausgleichs auf der Basis des in Fig. 4 gezeigten
elektronischen Handelssystems.
Wie in Fig. 6 gezeigt ist, fordert der Händler eine Zah
lung für die Transaktion gegenüber dem Finanzinstitut 51, 52
oder 53 an (S112). Das Finanzinstitut 51, 52 oder 53 leistet
eine Zahlung für die Transaktion an den Händler (S113). Der
Händler leistet eine Zahlung für die Dienstleistungsgebühr an
die vereinigte Zahlungsüberleiteinrichtung 30 (S114), die
wiederum eine Zahlung für die Dienstleistungsgebühr an die
Neben-Zahlungsüberleiteinrichtung 31, 32 oder 33 leistet
(S115), und das Finanzinstitut leistet eine Zahlung für die
Dienstleistungsgebühr an das VAN (S116). Das Finanzinstitut
51, 52 oder 53 fordert einen Ausgleich für den Zahlungsbetrag
gegenüber dem Kunden an (S117), und der Kunde 10 leistet ei
nen Ausgleich für den Zahlungsbetrag an das Finanzinstitut
(S118).
Fig. 7 veranschaulicht eine andere Methode zum Durchfüh
ren eines Zahlungsausgleichs auf der Basis des in Fig. 4 ge
zeigten elektronischen Handelssystems.
Wie in Fig. 7 gezeigt ist, fordert die vereinigte Zah
lungsüberleiteinrichtung 30 eine Zahlung für die Transaktion
gegenüber dem Finanzinstitut an (S119), und das Finanzinsti
tut leistet eine Zahlung für die Transaktion an die vereinig
te Zahlungsüberleiteinrichtung 30. Die vereinigte Zahlungs
überleiteinrichtung 30 sendet den Zahlungsbetrag an den Händ
ler, während die Dienstleistungsgebühr vom Betrag subtrahiert
wird (S121). Die vereinigte Zahlungsüberleiteinrichtung 30
leistet eine Zahlung für die Dienstleistungsgebühr an die Ne
ben-Zahlungsüberleiteinrichtung (S122).
Fig. 8 veranschaulicht noch eine andere Methode zum
Durchführen eines Zahlungsausgleichs auf der Basis des in
Fig. 4 gezeigten elektronischen Handelssystems.
Wie in Fig. 8 gezeigt ist, fordert die Neben-Zahlungs
überleiteinrichtung 31, 32 oder 33 eine Zahlung für die
Transaktion gegenüber dem Finanzinstitut an (S131), und das
Finanzinstitut leistet eine Zahlung für die Transaktion an
die Neben-Zahlungsüberleiteinrichtung (S132). Die Neben-
Zahlungsüberleiteinrichtung 31, 32 oder 33 sendet den Zah
lungsbetrag an den Händler, während die Dienstleistungsgebühr
vom Betrag subtrahiert wird (S133). Die Neben-Zahlungsüber
leiteinrichtung 31, 32 oder 33 leistet eine Zahlung für die
Dienstleistungsgebühr an die vereinigte Zahlungsüberleitein
richtung (S134). Das Finanzinstitut leistet eine Zahlung für
die Dienstleistungsgebühr an das VAN (S135).
In dem elektronischen Handelssystem gemäß der ersten be
vorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung verei
nigt die vereinigte Zahlungsüberleiteinrichtung zahlreiche
Neben-Zahlungsüberleiteinrichtungen. Falls der Händler an die
vereinigte Zahlungsüberleiteinrichtung angeschlossen ist,
kann er daher durch die Mehrzahl von Neben-Zahlungsüberleit
einrichtungen bedient werden. Da die vereinigte Zahlungsüber
leiteinrichtung die Transaktionslösungen der Mehrzahl von Ne
ben-Zahlungsüberleiteinrichtungen übernimmt, kann überdies
der Händler in zweckmäßigen elektronischen Handelsumgebungen
eingebettet werden.
Fig. 9 veranschaulicht ein elektronisches Handelssystem
gemäß einer zweiten bevorzugten Ausführungsform der vorlie
genden Erfindung.
Wie in Fig. 9 gezeigt ist, enthält das elektronische Han
delssystem ein Kundencomputersystem 110 des B-Landes, ein
Händlercomputersystem 120 des A-Landes, eine vereinigte Zah
lungsüberleiteinrichtung 130, Neben-Zahlungsüberleiteinrich
tungen 131 bis 134 zahlreicher Länder und Finanznetzwerke 141
bis 144 der Länder.
Der Händler des A-Landes hat eine Homepage über das In
ternet, die von einem Web-Server bedient wird, der im A-Land
liegt. Der Händler des A-Landes vertreibt über das Internet
Waren oder Dienstleistungen.
Die Zahlungsüberleiteinrichtungen 131 bis 134 der zahl
reichen Länder nutzen ihr eigenes monetäres Medium oder ihre
eigene Währung als das Zahlungsinstrument, und die vereinigte
Zahlungsüberleiteinrichtung 130 ist mit den Zahlungsüberleit
einrichtungen 131 bis 134 der Mehrzahl von Ländern verbunden.
Die vereinigte Zahlungsüberleiteinrichtung 130 verbindet die
Zahlungsüberleiteinrichtungen 131 bis 134 mit dem Händlercom
putersystem 120, um dort die Dienstleistung der Zahlungsüber
leiteinrichtung bereitzustellen, während das den relevanten
Ländern eigene monetäre Medium oder die Währung als das Zah
lungsinstrument eingerichtet wird.
Die Finanznetzwerke 141 bis 144 der Länder sind mit den
Zahlungsüberleiteinrichtungen 131 bis 134 der entsprechenden
Länder verbunden, um den für die elektronischen Handelstrans
aktionen anfallenden Zahlungsausgleich zu leisten.
Im Betrieb steuert der Kunde des B-Landes einen Web-
Browser am Personalcomputer und gibt die URL des Händlercom
putersystems 120 des A-Landes in den Web-Browser ein. Der
Web-Browser verbindet sich mit dem Server des Händlers des A-
Landes und empfängt Daten auf der Homepage des Händlers des
A-Landes, während er sie auf dem Web-Browser anzeigt.
Die Homepage des Händlercomputersystems 120 des A-Landes
ist mit einem Formular einer Kaufbestellung ausgestattet, das
von der Zahlungsüberleiteinrichtung geliefert wird. Der Kunde
des B-Landes wählt die zu bestellenden Waren bei der Homepage
des Händlers aus und füllt das Formular der Kaufbestellung
mit der Information der Kaufbestellung aus. Die Information
der Kaufbestellung beinhaltet zu bestellende Artikel, Adresse
und Name des Kunden und eine Kreditkarteninformation des Kun
den.
Das Kundencomputersystem 110 des B-Landes überträgt dann
die Information der Kaufbestellung zur vereinigten Zahlungs
überleiteinrichtung 130.
Die vereinigte Zahlungsüberleiteinrichtung 130 wählt eine
geeignete Neben-Zahlungsüberleiteinrichtung aus. Die Neben-
Zahlungsüberleiteinrichtungen unterscheiden sich im Zahlungs
instrument, der Zahlungswährung und der Dienstleistungsge
bühr. Bei der Auswahl der Neben-Zahlungsüberleiteinrichtung
sollte die vereinigte Zahlungsüberleiteinrichtung 130 in Be
tracht ziehen, welche Neben-Zahlungsüberleiteinrichtung hin
sichtlich der Steuer, der Dienstleistungsgebühr, des Zah
lungstermins der Dienstleistungsgebühr und des Wechselkurses
vorteilhaft ist. Die vereinigte Zahlungsüberleiteinrichtung
130 kann die Neben-Zahlungsüberleiteinrichtung des B-Landes
oder die Neben-Zahlungsüberleiteinrichtung des dritten Landes
C auswählen. In Abhängigkeit von der ausgewählten Neben-
Zahlungsüberleiteinrichtung kann die vereinigte Zahlungsüber
leiteinrichtung Gewinne infolge einer Differenz in der finan
ziellen Infrastruktur wie z. B. Steuer, Dienstleistungsgebühr
und Zahlungstermin der Dienstleistungsgebühr erzielen. Beson
ders wenn die vereinigte Zahlungsüberleiteinrichtung die Zah
lungsüberleiteinrichtung 132 des B-Landes auswählt, wo der
Kunde wohnt, wird der Zahlungsausgleich nur über das Finanz
institut des B-Landes durchgeführt, so daß die Dienstlei
stungsgebühr reduziert werden kann. Da die Exporterkennung
unter solch einer Bedingung leicht vorgenommen werden kann,
erhält überdies der Händler des A-Landes einen finanziellen
Vorteil.
Nach Empfang der Information der Kaufbestellung ruft die
vereinigte Zahlungsüberleiteinrichtung 130 die Transaktions
lösung der ausgewählten Zahlungsüberleiteinrichtung auf und
steuert die Lösung an. Die vereinigte Zahlungsüberleitein
richtung 130 weist eine Transaktionslösung pro jede Zahlungs
überleiteinrichtung auf, und jede Transaktionslösung hat eine
API, die eine Schnittstellen bildende Bibliothek ist, die
durch die Zahlungsüberleiteinrichtung bedient wird.
Die vereinigte Zahlungsüberleiteinrichtung 130 überträgt
die Information der Kaufbestellung zum Finanzinstitut der
ausgewählten Zahlungsüberleiteinrichtung und fordert eine
Zahlungsautorisierung dort an.
Das Finanzinstitut entscheidet auf der Basis der Kaufbe
stellungsinformation und Finanzinformation, ob die Zahlungs
autorisierungsanforderung erfüllt oder zurückgewiesen wird,
und liefert die Zahlungsautorisierungsantwort an die verei
nigte Zahlungsüberleiteinrichtung 130.
Die vereinigte Zahlungsüberleiteinrichtung 130 leitet ei
ne Transaktion mit dem Kunden ein, wenn das Finanzinstitut
die Zahlungsautorisierung erteilt, oder leitet keine Transak
tion mit dem Kunden ein, wenn das Finanzinstitut die Zah
lungsautorisierung verweigert. Die Einleitung einer Transak
tion wird dem Kunden durch Anzeigen dieser auf dem Web-
Browser oder über elektronische Post mitgeteilt.
Nachdem die Transaktion eingeleitet ist, fordert der
Händler des A-Landes eine Zahlung für die Transaktion gegen
über der ausgewählten Zahlungsüberleiteinrichtung über die
vereinigte Zahlungsüberleiteinrichtung an. Die ausgewählte
Zahlungsüberleiteinrichtung leistet eine Zahlung für die
Transaktion an den Händler des A-Landes in seiner eigenen
Währung oder einer anderen Währung, die dort sowie für den
Händler verfügbar ist. Die Zahlungsüberleiteinrichtung for
dert einen Ausgleich für den Zahlungsbetrag gegenüber dem an
geschlossenen Finanzinstitut an, und das Finanzinstitut über
trägt die Forderung des Zahlungsausgleichs zum Kunden des B-
Landes. Der Kunde des B-Landes leistet eine Zahlung für die
Transaktion an das Finanzinstitut.
Auf dem obigen Weg kann der Kunde das gewünschte monetäre
System zur Verwendung als das Zahlungsinstrument und die ge
wünschte Zahlungsüberleiteinrichtung auswählen. Der Händler
kann mit einem einfachen Formular einer Kaufbestellung durch
Herunterladen dieses bei der Homepage beliefert werden.
Wie oben beschrieben wurde, kann das erfindungsgemäße
elektronische Handelssystem zweckmäßige elektronische Han
delsumgebungen schaffen.
Da die vereinigte Zahlungsüberleiteinrichtung zahlreiche
Neben-Zahlungsüberleiteinrichtungen vereinigt, kann überdies
der Händler durch die Mehrzahl von Neben-Zahlungsüberleitein
richtungen bedient werden, indem er an die vereinigte Zah
lungsüberleiteinrichtung angeschlossen ist. Da die vereinigte
Zahlungsüberleiteinrichtung die Transaktionslösungen der
Mehrzahl von Neben-Zahlungsüberleiteinrichtungen übernimmt,
kann der Händler zweckmäßige elektronische Handelsumgebungen
einrichten.
Überdies kann das elektronische Handelssystem leicht an
die verschiedenen Finanzumgebungen vieler Länder angepaßt
werden.
Obgleich die vorliegende Erfindung ausführlich mit Ver
weis auf die bevorzugte Ausführungsformen beschrieben wurde,
erkennt der Fachmann, daß verschiedene Modifikationen und
Substitutionen daran vorgenommen werden können, ohne vom
Geist und Umfang der vorliegenden Erfindung abzuweichen, wie
sie in den beigefügten Ansprüchen dargelegt sind.
Claims (22)
1. Elektronisches Handelssystem, aufweisend:
ein Händlercomputersystem mit einer Homepage, das über das Internet mit einem Kundencomputersystem in Verbindung steht, wobei die Homepage des Händlercomputersystems mit ei nem Formular einer Kaufbestellung versehen ist, der Kunde sich mit der Homepage des Händlers verbindet und das Formular der Kaufbestellung mit der Information der Kaufbestellung ausfüllt, während ein Kauf für die zu bestellenden Waren oder Dienstleistungen angefordert wird, der Händler eine Transak tion mit dem Kunden einleitet, wenn eine Zahlungsautorisie rung für den Kunden zu gegebener Zeit vorgenommen wird;
eine vereinigte Zahlungsüberleiteinrichtung, die das For mular der Kaufbestellung an das Händlercomputersystem lie fert, um dort konsistente Transaktionsumgebungen zu schaffen, und die Information der Kaufbestellung vom Händlercomputersy stem empfängt, wobei die vereinigte Zahlungsüberleiteinrich tung mehrere Transaktionslösungen aufweist und die Transakti on mit dem Kunden durch Ansteuern der Transaktionslösung ein leitet, wenn die Zahlungsautorisierung für den Kunden vorge nommen ist;
Neben-Zahlungsüberleiteinrichtungen, die Schnittstellen mit den Transaktionslösungen der vereinigten Zahlungsüber leiteinrichtung bilden, wobei durch die vereinigte Zahlungs überleiteinrichtung die an die Information der Kaufbestellung gut angepaßte Neben-Zahlungsüberleiteinrichtung ausgewählt wird, die ausgewählte Neben-Zahlungsüberleiteinrichtung eine Zahlungsautorisierungsanforderung mit der Information der Kaufbestellung von der vereinigten Zahlungsüberleiteinrich tung empfängt; und
ein Finanznetzwerk, das die Zahlungsautorisierungsanfor derung und die Information der Kaufbestellung von der Neben- Zahlungsüberleiteinrichtung empfängt, wobei das Finanznetz werk entscheidet, ob die Zahlungsautorisierungsanforderung erfüllt oder zurückgewiesen wird, und eine Zahlungsautorisie rungsantwort zu der vereinigten Zahlungsüberleiteinrichtung überträgt.
ein Händlercomputersystem mit einer Homepage, das über das Internet mit einem Kundencomputersystem in Verbindung steht, wobei die Homepage des Händlercomputersystems mit ei nem Formular einer Kaufbestellung versehen ist, der Kunde sich mit der Homepage des Händlers verbindet und das Formular der Kaufbestellung mit der Information der Kaufbestellung ausfüllt, während ein Kauf für die zu bestellenden Waren oder Dienstleistungen angefordert wird, der Händler eine Transak tion mit dem Kunden einleitet, wenn eine Zahlungsautorisie rung für den Kunden zu gegebener Zeit vorgenommen wird;
eine vereinigte Zahlungsüberleiteinrichtung, die das For mular der Kaufbestellung an das Händlercomputersystem lie fert, um dort konsistente Transaktionsumgebungen zu schaffen, und die Information der Kaufbestellung vom Händlercomputersy stem empfängt, wobei die vereinigte Zahlungsüberleiteinrich tung mehrere Transaktionslösungen aufweist und die Transakti on mit dem Kunden durch Ansteuern der Transaktionslösung ein leitet, wenn die Zahlungsautorisierung für den Kunden vorge nommen ist;
Neben-Zahlungsüberleiteinrichtungen, die Schnittstellen mit den Transaktionslösungen der vereinigten Zahlungsüber leiteinrichtung bilden, wobei durch die vereinigte Zahlungs überleiteinrichtung die an die Information der Kaufbestellung gut angepaßte Neben-Zahlungsüberleiteinrichtung ausgewählt wird, die ausgewählte Neben-Zahlungsüberleiteinrichtung eine Zahlungsautorisierungsanforderung mit der Information der Kaufbestellung von der vereinigten Zahlungsüberleiteinrich tung empfängt; und
ein Finanznetzwerk, das die Zahlungsautorisierungsanfor derung und die Information der Kaufbestellung von der Neben- Zahlungsüberleiteinrichtung empfängt, wobei das Finanznetz werk entscheidet, ob die Zahlungsautorisierungsanforderung erfüllt oder zurückgewiesen wird, und eine Zahlungsautorisie rungsantwort zu der vereinigten Zahlungsüberleiteinrichtung überträgt.
2. Elektronisches Handelssystem nach Anspruch 1, worin
die Auswahl der Neben-Zahlungsüberleiteinrichtung derart vor
genommen wird, daß die ausgewählte Neben-Zahlungsüberleit
einrichtung für die vereinigte Zahlungsüberleiteinrichtung
vorteilhaft ist, während die Steuer, die Dienstleistungsge
bühr, der Wechselkurs oder Dienstleistungsarten in Betracht
gezogen werden, wobei die Transaktionslösung durch die ausge
wählten Neben-Zahlungsüberleiteinrichtungen geliefert wird.
3. Elektronisches Handelssystem nach Anspruch 1, worin
das Finanznetzwerk umfaßt:
VANs, die die Zahlungsautorisierungsanforderung und In formation der Kaufbestellung von den Neben-Zahlungsüberleit einrichtungen empfangen; und
Finanzinstitute, die die Zahlungsautorisierungsanforde rung und die Information der Kaufbestellung von den VANs emp fangen, die gespeicherte Kreditinformation des Kunden prüfen, um zu entscheiden, ob die Zahlungsautorisierungsanforderung erfüllt oder zurückgewiesen wird, und die Zahlungsautorisie rungsantwort über die VANs zu den Neben-Zahlungsüberleit einrichtungen übertragen.
VANs, die die Zahlungsautorisierungsanforderung und In formation der Kaufbestellung von den Neben-Zahlungsüberleit einrichtungen empfangen; und
Finanzinstitute, die die Zahlungsautorisierungsanforde rung und die Information der Kaufbestellung von den VANs emp fangen, die gespeicherte Kreditinformation des Kunden prüfen, um zu entscheiden, ob die Zahlungsautorisierungsanforderung erfüllt oder zurückgewiesen wird, und die Zahlungsautorisie rungsantwort über die VANs zu den Neben-Zahlungsüberleit einrichtungen übertragen.
4. Elektronisches Handelssystem nach Anspruch 1, worin
das Händlercomputersystem mit der vereinigten Zahlungsüber
leiteinrichtung über ein TCP/IP-Netzwerk in Verbindung steht.
5. Elektronisches Handelssystem nach Anspruch 1, worin
die Information der Kaufbestellung in einer HTML-Datei ge
schrieben ist oder auf der Basis einer Software vom Händler
computersystem geschrieben ist.
6. Elektronisches Handelssystem nach Anspruch 1, worin
die vereinigte Zahlungsüberleiteinrichtung die Transaktions
information des Kunden speichert und verwaltet.
7. Elektronisches Handelssystem nach Anspruch 6, worin
der Händler die Transaktionsinformation des Kunden sucht, die
bei der vereinigten Zahlungsüberleiteinrichtung gespeichert
ist.
8. Elektronisches Handelssystem nach Anspruch 1, worin
die Transaktionslösungen der vereinigten Zahlungsüberleitein
richtung jeweils eine API aufweisen, die eine Programmbiblio
thek ist, die eine Schnittstelle mit der Neben-Zahlungsüber
leiteinrichtung in einer 1-zu-1-Entsprechung bildet, wobei
die vereinigte Zahlungsüberleiteinrichtung die Transaktions
lösung steuert.
9. Elektronisches Handelssystem nach Anspruch 1, worin
die vereinigte Zahlungsüberleiteinrichtung eine Zahlung für
die Transaktion gegenüber dem Finanznetzwerk anfordert, wenn
die Transaktion zwischen dem Kunden und dem Händler eingelei
tet ist, und nach Empfang des Betrages vom Finanznetzwerk den
Zahlungsbetrag an den Händler sendet, während eine Zahlung
für die Dienstleistungsgebühr an die relevante Neben-
Zahlungsüberleiteinrichtung geleistet wird.
10. Elektronisches Handelssystem nach Anspruch 1, worin
der Händler eine Zahlung für die Transaktion gegenüber dem
Finanznetzwerk anfordert, wenn die Transaktion zwischen dem
Kunden und dem Händler eingeleitet ist, und nach Empfang des
Zahlungsbetrages vom Finanznetzwerk eine Zahlung für die
Dienstleistungsgebühr an die vereinigte Zahlungsüberleitein
richtung und die Neben-Zahlungsüberleiteinrichtung leistet.
11. Elektronisches Handelssystem nach Anspruch 1, worin
die Information der Kaufbestellung eine Zahlungsinformation
wie z. B. Kreditkartennummer, Banküberweisung, Mikro-Bezahlung
umfaßt.
12. Verfahren zum Betreiben eines elektronischen Handels
systems, wobei das elektronische Handelssystem ein Händler
computersystem aufweist, das Waren oder Dienstleistungen auf
einem Netz über das Internet vertreibt, und eine vereinigte
Zahlungsüberleiteinrichtung, die zwischen dem Händlercompu
tersystem und einem Finanznetzwerk eine Schnittstelle bildet,
wobei das Verfahren die Schritte umfaßt:
- a) Verbinden mit einer Homepage des Händlercomputersy stems an einem Kundencomputersystem unter Verwendung eines Web-Browsers;
- b) Ausfüllen eines Formulars einer Kaufbestellung der Homepage des Händlers mit der Information der Kaufbestellung am Kundencomputersystem, während eine Zahlungsautorisierung angefordert wird;
- c) Übertragen der Information der Kaufbestellung und der Zahlungsautorisierungsanforderung zu einem Server der verei nigten Zahlungsüberleiteinrichtung über ein TCP/IP-Netzwerk;
- d) Empfangen der Information einer Kaufbestellung und der Zahlungsautorisierungsanforderung bei der vereinigten Zahlungsüberleiteinrichtung, wobei die vereinigte Zahlungs überleiteinrichtung eine Neben-Zahlungsüberleiteinrichtung auswählt, die der Information der Kaufbestellung gut angepaßt ist, und eine Transaktionslösung der ausgewählten Neben- Zahlungsüberleiteinrichtung steuert;
- e) Übertragen der Information einer Kaufbestellung und der Zahlungsautorisierungsanforderung über die ausgewählte Neben-Zahlungsüberleiteinrichtung zu einem Finanznetzwerk von der vereinigten Zahlungsüberleiteinrichtung;
- f) Prüfen der Zahlungsautorisierungsanforderung beim Fi nanznetzwerk und Übertragen einer Zahlungsautorisierungsant wort zu der vereinigten Zahlungsüberleiteinrichtung; und
- g) Einleiten einer Transaktion mit dem Kunden bei der vereinigten Zahlungsüberleiteinrichtung, wenn das Finanznetz werk die Zahlungsautorisierungsanforderung erfüllt, oder nicht, wenn das Finanznetzwerk die Zahlungsautorisierungsan forderung zurückweist.
13. Verfahren nach Anspruch 12, ferner aufweisend die
Schritte:
- a) Anzeigen der Einleitung einer Transaktion auf dem Web-Browser, der mit der Homepage des Händlers verbunden ist, bei der vereinigten Zahlungsüberleiteinrichtung; und
- b) Mitteilen der Einleitung einer Transaktion dem Kunden über elektronische Post bei der vereinigten Zahlungsüberleit einrichtung.
14. Verfahren nach Anspruch 13, ferner aufweisend den
Schritt (j) Speichern der Transaktionsinformation des Kunden
beim Server der vereinigten Zahlungsüberleiteinrichtung.
15. Verfahren nach Anspruch 14, ferner aufweisend den
Schritt (k) Suchen und Prüfen der Transaktionsinformation des
Kunden beim Händler, während mit dem Server der vereinigten
Zahlungsüberleiteinrichtung verbunden wird.
16. Verfahren nach Anspruch 12, worin das Formular einer
Kaufbestellung der Homepage des Händlers in HTML geschrieben
ist und von der vereinigten Zahlungsüberleiteinrichtung der
art geliefert wird, daß der Händler das Formular der Kaufbe
stellung frei ändern kann.
17. Verfahren nach Anspruch 13, worin die Transaktions
lösungen der Neben-Zahlungsüberleiteinrichtung, die bei dem
(d)-Schritt ausgewählt wurde, bei der vereinigten Zahlungs
überleiteinrichtung bereitgestellt werden und jede Transakti
onslösung eine API aufweist, die von jeder Neben-Zahlungs
überleiteinrichtung geliefert wird.
18. Verfahren nach Anspruch 12, ferner aufweisend den
Schritt (1) Anfordern einer Dienstleistung einer Zahlungs
überleiteinrichtung beim Händler vor dem (a)-Schritt.
19. Verfahren nach Anspruch 12, ferner aufweisend die
Schritte:
- a) Anfordern einer Zahlung für die Transaktion gegenüber dem Finanznetzwerk beim Händler, wenn die Transaktion bei dem (g)-Schritt eingeleitet wird;
- b) Leisten einer Zahlung für die Transaktion an den Händler beim Finanznetzwerk; und
- c) Leisten einer Zahlung für die Dienstleistungsgebühr an die vereinigte Zahlungsüberleiteinrichtung und die Neben- Zahlungsüberleiteinrichtung beim Händler.
20. Verfahren nach Anspruch 12, ferner aufweisend die
Schritte:
- a) Anfordern einer Zahlung für die Transaktion gegenüber dem Finanznetzwerk bei der vereinigten Zahlungsüberleitein richtung, wenn die Transaktion beim (g)-Schritt eingeleitet wird;
- b) Leisten einer Zahlung für die Transaktion an die ver einigte Zahlungsüberleiteinrichtung beim Finanznetzwerk; und
- c) Senden des Zahlungsbetrages an den Händler bei der vereinigten Zahlungsüberleiteinrichtung, während eine Zahlung für die Dienstleistungsgebühr an die Neben-Zahlungsüberleit einrichtung geleistet wird.
21. Verfahren zum Betreiben eines elektronischen Handels
systems, wobei das elektronische Handelssystem ein Händler
computersystem eines A-Landes mit einem Homepage-Server auf
weist, der Waren oder Dienstleistungen über das Internet ver
treibt, ein Kundencomputersystem eines B-Landes, das die Wa
ren oder Dienstleistungen auf der Homepage des Händlers über
einen Web-Browser kauft, eine Mehrzahl von Neben-Zahlungs
überleiteinrichtungen, die die Dienstleistung der Zahlungs
überleiteinrichtung auf der Basis eines monetären Mediums
oder einer Währung ausführen, die zahlreichen Ländern als das
Zahlungsinstrument eigen ist, und eine vereinigte Zahlungs
überleiteinrichtung, die eine Schnittstelle mit den mehreren
Neben-Zahlungsüberleiteinrichtungen bildet, wobei das Verfah
ren die Schritte aufweist:
- a) Verbinden mit dem Händlersystem des A-Landes über den Web-Browser beim Kunden des B-Landes;
- b) Auswählen der zu bestellenden Waren oder Dienstlei stungen beim Kunden des B-Landes, während die Information ei ner Kaufbestellung in die Homepage des Händlers des A-Landes eingegeben wird, die auf dem Web-Browser angezeigt wird;
- c) Empfangen der Information der Kaufbestellung bei der vereinigten Zahlungsüberleiteinrichtung und Auswählen einer Neben-Zahlungsüberleiteinrichtung, die ein geeignetes mone täres Medium oder eine geeignete Währung als das Zahlungsin strument verwendet;
- d) Steuern einer Transaktionslösung, die von der ausge wählten Neben-Zahlungsüberleiteinrichtung geliefert wurde;
- e) Einleiten einer Transaktion mit dem Kunden bei der vereinigten Zahlungsüberleiteinrichtung, wenn eine Zahlungs autorisierung für den Kunden vorgenommen wird; und
- f) Leisten einer Zahlung für die Transaktion an den Händler des B-Landes, wobei die Währung der ausgewählten Zah lungsüberleiteinrichtung als das Zahlungsinstrument verwendet wird.
22. Verfahren nach Anspruch 21, worin die Neben-Zah
lungsüberleiteinrichtung, die eine Dienstleistung der Zah
lungsüberleiteinrichtung mit der Währung des B-Landes lei
stet, beim (u)-Schritt ausgewählt wird.
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