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DE10048841A1 - Verfahren und System für elektronischen Handel - Google Patents

Verfahren und System für elektronischen Handel

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Publication number
DE10048841A1
DE10048841A1 DE10048841A DE10048841A DE10048841A1 DE 10048841 A1 DE10048841 A1 DE 10048841A1 DE 10048841 A DE10048841 A DE 10048841A DE 10048841 A DE10048841 A DE 10048841A DE 10048841 A1 DE10048841 A1 DE 10048841A1
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DE
Germany
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payment
transaction
customer
gateway
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Prior art date
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DE10048841A
Other languages
English (en)
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Dong-San Lee
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
PAYGATE Inc
Original Assignee
PAYGATE Inc
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
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Publication date
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Ceased legal-status Critical Current

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Abstract

Ein elektronisches Handelssystem enthält ein Händlercomputersystem mit einer Homepage über das Internet. Die Homepage des Händlercomputersystems ist mit einem Formular einer Kaufbestellung versehen. Ein Kunde stellt eine Verbindung zur Homepage des Händlers her und füllt das Formular der Kaufbestellung mit der Information der Kaufbestellung aus, während die zu bestellenden Waren oder Dienstleistungen auf der Homepage des Händlers ausgewählt werden. Der Händler leitet eine Transaktion mit dem Kunden ein, wenn eine Zahlungsautorisierung für den Kunden zu gegebener Zeit vorgenommen wird. Eine Zahlungsüberleiteinrichtung liefert das Formular der Kaufbestellung an das Händlercomputersystem, um dort konsistente Transaktionsumgebungen zu schaffen, und empfängt die Information der Kaufbestellung und die Zahlungsautorisierungsanforderung vom Händlercomputersystem. Die Zahlungsüberleiteinrichtung überträgt die Information der Kaufbestellung und die Zahlungsautorisierungsanforderung zu einem Finanznetzwerk, und das Finanznetzwerk entscheidet, ob die Zahlungsautorisierungsanforderung erfüllt oder zurückgewiesen wird, und überträgt eine Zahlungsautorisierungsantwort zu der Zahlungsüberleiteinrichtung.

Description

HINTERGRUND DER ERFINDUNG (a) Gebiet der Erfindung
Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf ein elektroni­ sches Handelssystem und ein Verfahren zum Betreiben des elek­ tronischen Handelssystems und insbesondere auf ein elektroni­ sches Handelssystem, welches Netzwerkumgebungen zwischen Händlern und Finanzinstituten verbessert, wenn elektronische Handelstransaktionen von Waren oder Dienstleistungen über das Internet vorgenommen werden.
(b) Beschreibung der verwandten Technik
Da Computernetzwerke wie z. B. das Internet weltweit ver­ breitet sind, wurden elektronische Handelssysteme auf der Grundlage solcher Netzwerke erheblich entwickelt. Internetge­ stützter elektronischer Handel ist mit vielen Vorteilen für den Kunden sowie den Händler verbunden, insofern als der Kun­ de Waren oder Dienstleistungen kaufen kann, die er zu Hause erwerben möchte, und der Händler Waren oder Dienstleistungen ohne materielle bzw. dingliche Einrichtungen verkaufen kann. Internetgestützter elektronischer Handel ist jedoch auch mit einigen Problemen verbunden, insofern als private Information der Käufer nach außen dringen kann und Sicherheit in einer Handelstransaktion nicht gewährleistet werden kann. Insbeson­ dere falls die Käufer für die zu bestellenden Waren oder Dienstleistungen unter Verwendung von Zahlungsinstrumenten wie z. B. einer Kreditkarte oder Bankkontoüberweisung eine Zahlung leisten sollen, ist es erforderlich, daß der Zah­ lungsausgleich zwischen dem Händler und der Kreditkartenge­ sellschaft oder Bank effektiv durchgeführt wird.
Fig. 1 ist ein Flußdiagramm einer elektronischen Handels­ transaktion über das Internet gemäß einem Stand der Technik;
Wie in Fig. 1 gezeigt ist, wird die elektronische Han­ delstransaktion über einen Kunden, einen Händler 2, ein Zah­ lungs-Gateway bzw. eine Zahlungsüberleiteinrichtung 3, ein Mehrwertdienstnetz (VAN) 4 und ein Finanzinstitut 5 durchge­ führt.
Der Händler 2 hat eine Homepage über das Internet, wo zu verkaufende Waren oder Dienstleistungen gelistet sind. Die Zahlungsüberleiteinrichtung 3 leitet ein TCP/IP-Netzwerk, das ein Protokoll ist, über das Internet zu dem VAN für einen Zahlungsausgleich weiter. Mehrere Zahlungsüberleiteinrich­ tungen können für diesen Zweck vorgesehen sein, obgleich sie sich in der Dienstleistungsgebühr, dem Zahlungstermin der Dienstleistungsgebühr oder den angegliederten Finanzinsti­ tuten unterscheiden. Das VAN 4 ist eine Körperschaft bzw. ju­ ristische Person oder ein System, das mit zahlreichen Finanz­ instituten verbunden ist, während es das Netzwerk der Finanz­ institute mit dem Händler verbindet. Das Finanzinstitut 5 ist eine Kreditkartengesellschaft oder eine Bank, die ein Konto mit dem Kunden 1 führt.
Im Betrieb verbindet, wie in Fig. 1 gezeigt ist, der Kun­ de 1 sich mit dem Hauptrechner bzw. Server des Händlers 2 über das Internet, während er den Web-Browser an seinem eige­ nen Personalcomputer steuert, und liest die Homepage des Händlers 2 auf dem Web-Browser, und macht eine Kaufanforde­ rung für die zu bestellenden Waren oder Dienstleistungen, während er eine Kreditkarteninformation, eine Zahlungsaus­ gleichsinformation und Information über die zu bestellenden Artikel gibt (S1).
Der Händler 2 fordert eine Zahlungsautorisierung gegen­ über der Zahlungsüberleiteinrichtung 3 an, während die emp­ fangene Kundeninformation dorthin übertragen wird. Zu dieser Zeit ist der Händler 2 über das TCP/IP-Netzwerk mit der Zah­ lungsüberleiteinrichtung 3 verbunden.
Falls das Zahlungsinstrument eine Kreditkarte ist, über­ trägt die Zahlungsüberleiteinrichtung 3 die Zahlungsautori­ sierungsanforderung auf der Basis der Kreditkarte zum VAN 4 (S3). Das VAN 4 unterscheidet das Finanzinstitut mit der Zah­ lungsverantwortung für den Kunden und überträgt die Zahlungs­ autorisierungsanforderung zum relevanten Finanzinstitut 5 (S4).
Das Finanzinstitut 5 leitet eine Zahlungsautorisierungs­ antwort zum VAN 4 zurück (S5), das wiederum die Antwort an die Zahlungsüberleiteinrichtung 3 zurückleitet (S6).
Die Zahlungsüberleiteinrichtung 3 überträgt die Zahlungs­ autorisierungsantwort zum Händler 2 (S7). Wenn die Zahlungs­ autorisierung erteilt ist, leitet der Händler 2 eine Transak­ tion mit dem Kunden 1 ein.
Der Händler 2 sendet über elektronische Post oder normale Post eine Empfangsbestätigung an den Kunden 1 (S8) und for­ dert eine Zahlung für die Transaktion gegenüber dem VAN 4 über die Zahlungsüberleiteinrichtung 3 an (S9). Das VAN 4 überträgt die Transaktionszahlungsanforderung zum relevanten Finanzinstitut 5 (S10).
Das Finanzinstitut 5 leistet eine Zahlung für die Trans­ aktion an den Händler 2 oder an die Zahlungsüberleiteinrich­ tung 3. Im letztgenannten Fall subtrahiert die Zahlungsüber­ leiteinrichtung 3 die Dienstleistungsgebühr vom Zahlungsbe­ trag und sendet den verbleibenden Betrag zum Händler 2 (S11- 1). Wenn der Händler 2 den Zahlungsbetrag von dem Finanz­ institut 5 direkt empfängt, leistet der Händler 2 eine Zah­ lung für die Dienstleistungsgebühr an die Zahlungsüberleit­ einrichtung 3 (S11-2).
Das Finanzinstitut 5 fordert danach eine Zahlung für die Transaktion gegenüber dem Kunden 1 an (S12), und der Kunde 1 gibt den Zahlungsbetrag in das Finanzinstitut 5 ein, während die elektronische Handelstransaktion beendet wird (S13).
In den obigen Betriebsprozeduren werden nun die Betriebs­ beziehungen zwischen dem Händler und der Zahlungsüberleitein­ richtung mit den damit verbundenen Problemen beschrieben.
Zahlungsüberleiteinrichtungen unterscheiden sich in der Dienstleistungsgebühr, dem Zahlungstermin für die Dienstlei­ stungsgebühr oder den angegliederten Finanzinstituten. Da das durch den Kunden autorisierte Finanzinstitut mit zahlreichen Zahlungsüberleiteinrichtungen Geschäfte macht, sollte der Händler 2 auch an zahlreiche Zahlungsüberleiteinrichtungen angeschlossen sein, um eine Transaktion mit mehreren Kunden über das Internet durchzuführen. Jede Zahlungsüberleitein­ richtung liefert überdies individuell eine Anwendung-auf- Protokoll-Schnittstelle (API), die eine Schnittstelle zwi­ schen dem Lager und der Zahlungsüberleiteinrichtung bildet, und der Händler erstellt Transaktionslösungen unter Verwen­ dung der APIs. Da die APIs sich für jede Zahlungsüberleit­ einrichtung unterscheiden, gibt es beim Erstellen und Verwal­ ten von Transaktionslösungen und einer Homepage jedoch viele Probleme für den Händler.
Fig. 2 veranschaulicht die Schritte zum Ausführen der in Fig. 1 gezeigten internetgestützten elektronischen Handels­ transaktion, wo der Kunde eine API von der Zahlungsüberleit­ einrichtung empfängt und sie nutzt.
Der Händler 2 ist über das TCP/IP-Netzwerk mit der Zah­ lungsüberleiteinrichtung 3 und die Zahlungsüberleiteinrich­ tung 3 über das codierte TCP/IP-Netzwerk oder eine exklusive Leitung mit dem Netzwerk der Finanzinstitute verbunden. Die Zahlungsüberleiteinrichtung 3 liefert die API an den Händler 2 in Form einer Programmbibliothek, so daß der Händler die API beim Erstellen von Programmen aufrufen und verwenden kann. Wie in Fig. 2 gezeigt ist, wird eine Transaktionslösung bei der Händler-Homepage ausgeführt, und die API wird in die Bibliothek der Transaktionslösung aufgerufen.
Die obigen Betriebsprozeduren sind jedoch mit einigen Problemen verbunden. Wenn z. B. der Händler 2 die Lösung unter Verwendung der durch die Zahlungsüberleiteinrichtung 3 gelie­ ferten API erstellt, wird die zum Erstellen der Lösung erfor­ derliche Zeit zu lang. Überdies ist es schwierig, eine an die auf den Händler bezogenen Umstände gut angepaßte Lösung zu erstellen.
Falls im Gegensatz dazu die Zahlungsüberleiteinrichtung 3 oder ein dritter Teilnehmer solch eine Lösung an den Händler 2 liefert, wird für den Händler die Kostenbelastung zum Ein­ führen der Lösung zu schwer. Da ferner der Händler 2 von zahlreichen Zahlungsüberleiteinrichtungen bedient wird, soll­ te er eine geeignete Lösung für jede Zahlungsüberleiteinrich­ tung einführen und verschiedene Lösungen bei jeder Transakti­ on steuern. Da die APIs durch die Zahlungsüberleiteinrich­ tungen an den Händler 2 geliefert werden, wird es außerdem schwierig, die Funktionen der dem Händler 2 zugeschriebenen Lösung schnell zu erweitern und verbessern.
Unter den Umständen einer internationalen elektronischen Handelstransaktion bestehen gleichzeitig zwischen der Zah­ lungsüberleiteinrichtung und dem Händler verschiedene Pro­ bleme.
Fig. 3 ist ein Flußdiagramm einer internationalen elek­ tronischen Handelstransaktion gemäß einem anderen Stand der Technik;
Wie in Fig. 3 gezeigt ist, verbindet der Kunde 1 des A- Landes sich mit einem Händler 2 des B-Landes über das Inter­ net und kauft vom Händler 2 die gewünschten Waren. Die Zah­ lungsautorisierung und der Ausgleich werden zwischen einer Zahlungsüberleiteinrichtung 3 des B-Landes, einem VAN 4 des B-Landes, einem Finanzinstitut 5 des B-Landes und einem ande­ ren Finanzinstitut 6 des A-Landes eingerichtet.
Der Kunde 1 des A-Landes verbindet sich mit dem Server des Händlers 2 des B-Landes über das Internet unter Verwen­ dung eines Web-Browsers an seinem Personalcomputer und liest das Formular einer Kaufbestellung auf der Homepage des Händ­ lers. Der Kunde 1 füllt dann das Formular der Kaufbestellung mit einer Kreditkarteninformation, Ausgleichsinformation und Information über zu bestellende Artikel aus, wodurch ein Kauf der gewünschten Waren angefordert wird (S21).
Der Händler 2 des B-Landes fordert eine Zahlungsautori­ sierung gegenüber der Zahlungsüberleiteinrichtung 3 des B- Landes an (S22). Zu dieser Zeit ist das Computersystem des Händlers 2 des B-Landes über das TCP/IP-Netzwerk mit der Zah­ lungsüberleiteinrichtung 3 des B-Landes verbunden.
Falls das Zahlungsinstrument für die Transaktion eine Kreditkarte ist, fordert dann die Zahlungsüberleiteinrichtung 3 des B-Landes die kreditkartengestützte Zahlungsautorisie­ rung gegenüber der VAN 4 des B-Landes an (S23). Das VAN 4 des B-Landes, das mit den Computernetzen von Finanzinstituten der A- und B-Länder verbunden ist, unterscheidet das Finanzinsti­ tut mit der Zahlungsverantwortung für den Kunden 1 und über­ trägt die Zahlungsautorisierungsanforderung zum relevanten Finanzinstitut 6 des A-Landes (S24).
Das Finanzinstitut 6 des A-Landes entscheidet, ob die Zahlungsautorisierungsanforderung des Kunden 1 des A-Landes erfüllt oder zurückgewiesen wird, und leitet eine Zahlungs­ autorisierungsantwort zum VAN 4 des B-Landes zurück (S25).
Das VAN 4 des B-Landes wiederum leitet die Zahlungsauto­ risierungsantwort an die Zahlungsüberleiteinrichtung 3 des B- Landes zurück (S26). Die Zahlungsüberleiteinrichtung 3 des B- Landes sendet die empfangene Zahlungsautorisierungsantwort an den Händler 2 des B-Landes (S27).
Wenn sich erweist, daß die Antwort die angeforderte Zah­ lungsautorisierung erteilt, führt der Händler 2 des B-Landes eine Transaktion mit dem Kunden 1 des A-Landes durch und sen­ det über elektronische Post oder normale Post eine Empfangs­ bestätigung an den Kunden 1 des A-Landes (S28).
Der Händler 2 des B-Landes fordert eine Zahlung für die Transaktion gegenüber der Zahlungsüberleiteinrichtung 3 des B-Landes an (S29).
Die Zahlungsüberleiteinrichtung des B-Landes überträgt die Zahlungsausgleichsanforderung zum VAN 4 des B-Landes (S30), das wiederum die Anforderung zum Finanzinstitut 5 des B-Landes überträgt (S31).
Nach Empfang der Zahlungsausgleichsanforderung leistet das Finanzinstitut 5 des B-Landes eine Zahlung für die Trans­ aktion an die Zahlungsüberleiteinrichtung 3 des B-Landes oder direkt an den Händler 2 des B-Landes (S32-1, S32-2).
Wenn die Zahlungsüberleiteinrichtung 3 des B-Landes den Zahlungsbetrag empfängt, subtrahiert die Zahlungsüberleitein­ richtung 3 die Dienstleistungsgebühr vom Betrag und sendet den verbleibenden Betrag an den Händler 2 des B-Landes, wäh­ rend eine Zahlung für die Dienstleistungsgebühr an das VAN des B-Landes geleistet wird. Wenn im Gegensatz dazu der Händ­ ler 2 des B-Landes den Zahlungsbetrag von dem Finanzinstitut 5 des B-Landes direkt empfängt, leistet der Händler 2 die Zahlung für die Dienstleistungsgebühr an die Zahlungsüber­ leiteinrichtung 3 des B-Landes und das VAN 4 des B-Landes.
Nachdem eine Zahlung für die Transaktion geleistet ist, fordert das Finanzinstitut 5 des B-Landes einen Ausgleich für den Zahlungsbetrag gegenüber dem Finanzinstitut 6 des A- Landes mit der Zahlungsverantwortung für den Kunden 1 des A- Landes an (S33).
Das Finanzinstitut 6 des A-Landes führt einen Ausgleich für den Zahlungsbetrag an das Finanzinstitut 5 des B-Landes durch (S34).
Danach fordert das Finanzinstitut 6 des A-Landes eine Zahlung für die Transaktion gegenüber dem Kunden 1 des A- Landes an (S35). Der Kunde 1 des A-Landes leistet eine Zah­ lung für die Transaktion an das Finanzinstitut 6 des A- Landes.
Falls der Kunde 1 des A-Landes dem Händler 2 des B-Landes eine Bankkontoüberweisung oder eine Mikro-Bezahlung bzw. ein micro-payment, die nur in dem B-Land zirkuliert, als das Zah­ lungsinstrument präsentiert, fordert der Händler 2 des B- Landes eine Zahlungsautorisierung gegenüber der Zahlungsüber­ leiteinrichtung des B-Landes an, und die Zahlungsüberleitein­ richtung des B-Landes überträgt die Zahlungsautorisierungsan­ forderung zur relevanten Bank oder Gesellschaft des B-Landes.
Die Bank oder Gesellschaft des B-Landes entscheidet, ob die Zahlungsautorisierungsanforderung zu erfüllen oder zu­ rückzuweisen ist, über Durchsuchen ihrer eigenen Datenbank und leitet die Zahlungsautorisierungsantwort an die Zahlungs­ überleiteinrichtung des B-Landes zurück. Die Zahlungsüber­ leiteinrichtung des B-Landes überträgt die Antwort zum Händ­ ler des B-Landes. Wenn sich erweist, daß die Antwort die Zah­ lungsautorisierung erteilt, sendet der Händler des B-Landes über das Worldwideweb oder elektronische Post eine Empfangs­ bestätigung zum Kunden des A-Landes und leitet eine Transak­ tion mit dem Kunden ein.
Der Händler des B-Landes fordert eine Zahlung für die Transaktion gegenüber der Zahlungsüberleiteinrichtung des B- Landes an.
Die Zahlungsüberleiteinrichtung des B-Landes überträgt die Zahlungsausgleichsanforderung zur Bank oder Gesellschaft des B-Landes.
Die Bank oder die Gesellschaft mit ihren eigenen Zah­ lungsinstrumenten leistet eine Zahlung für die Transaktion an die Zahlungsüberleiteinrichtung des B-Landes oder direkt an den Händler des B-Landes.
Die Bank oder Gesellschaft des B-Landes fordert einen Ausgleich für den Zahlungsbetrag gegenüber dem Kunden des A- Landes direkt oder über das Finanzinstitut des A-Landes an. In diesem Fall kann die Bank oder Gesellschaft des B-Landes vom Kunden des A-Landes vorher Reservegeld bzw. eine Rücklage zu verschiedenen Zwecken empfangen.
Die internationale elektronische Handelstransaktion wie oben ist mit folgenden Problemen verbunden.
Da jedes Land eine separate, ihm eigene Banknetzumgebung aufweist, ist es zunächst für die Zahlungsüberleiteinrichtung eines Landes schwierig, Lösungen bereitzustellen, die ver­ schiedenen Banknetzumgebungen vieler Länder gut angepaßt sind.
Zweitens ist der internetgestützte internationale elek­ tronische Handel mit einer Transaktionsform verbunden, bei der die Waren in fremde Länder gesendet werden und der Zah­ lungsbetrag daher in die Heimatländer eingeführt wird. Es ist jedoch schwierig, unter den aktuellen weltweiten Handelsge­ setzen solch eine Transaktionsform als Form des Exports zu erkennen. Zum Beispiel ist es in Korea erforderlich, damit Verkäufe von Artikeln in fremde Länder als eine Exportform erkannt werden, daß an die zuständigen Behörden ein Kredit­ brief (L/C) oder eine Empfangsbestätigung für ein Postpaket geliefert wird. Im Fall des internationalen elektronischen Handels ist es schwierig, eine derartige Erkennung zu erhal­ ten, da sie mit lästigen bzw. schwierigen Umständen verbunden ist. Dies bedeutet, daß der internationale elektronische Han­ del nicht den Vorteil einer dem Exportfall zugeschriebenen Steuersenkung beinhalten kann.
ZUSAMMENFASSUNG DER ERFINDUNG
Es ist eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein elek­ tronisches Handelssystem mit zweckmäßigen Handelsumgebungen zu schaffen.
Eine andere Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin, ein elektronisches Handelssystem zu schaffen, wo ein Händler einheitlich eine Schnittstelle mit den Transaktions­ lösungen zahlreicher Zahlungsüberleiteinrichtungen über das Internet herstellt.
Noch eine weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist, ein elektronisches Handelssystem zu schaffen, das verschiede­ nen Finanzumgebungen vieler Länder gut angepaßt ist.
Diese und andere Aufgaben können durch ein elektronisches Handelssystem erreicht werden, das ein Händlercomputersystem mit einer Homepage über das Internet einschließt. Die Home­ page des Händlercomputersystems ist mit einem Formular einer Kaufbestellung versehen. Ein Kunde stellt eine Verbindung zur Homepage des Händlers her und füllt das Formular der Kaufbe­ stellung mit der Information der Kaufbestellung aus, während die zu bestellenden Waren oder Dienstleistungen auf der Home­ page des Händlers ausgewählt werden. Der Händler leitet eine Transaktion mit dem Kunden ein, wenn zu gegebener Zeit eine Zahlungsautorisierung für den Kunden erteilt wird. Eine Zah­ lungsüberleiteinrichtung liefert das Formular der Kaufbestel­ lung an das Händlercomputersystem, um dort einheitliche Transaktionsumgebungen zu liefern, und empfängt die Kaufbe­ stellungsinformation und die Zahlungsautorisierungsanforde­ rung vom Händlercomputersystem. Die Zahlungsüberleiteinrich­ tung überträgt die Kaufbestellungsinformation und die Kauf­ autorisierungsanforderung zu einem Finanznetzwerk, und das Finanznetzwerk entscheidet, ob die Zahlungsautorisierungsan­ forderung erfüllt oder zurückgewiesen wird, und überträgt die Zahlungsautorisierungsantwort zur Zahlungsüberleiteinrich­ tung.
Das Finanznetzwerk umfaßt VANs, die die Zahlungsautori­ sierungsanforderung und die Kaufbestellungsinformation von der Zahlungsüberleiteinrichtung empfangen, und Finanzinsti­ tute, die die Zahlungsautorisierungsanforderung und die Kauf­ bestellungsinformation von den VANs empfangen und die gespei­ cherte Kreditinformation des Kunden prüfen, um zu entschei­ den, ob die Zahlungsautorisierungsanforderung erfüllt oder zurückgewiesen wird. Das Finanzinstitut überträgt die Zah­ lungsautorisierungsantwort über das VAN zur Zahlungsüber­ leiteinrichtung.
Das Händlercomputersystem steht über ein TCP/IP-Netzwerk mit der vereinigten Zahlungsüberleiteinrichtung in Verbin­ dung.
Die Kaufbestellungsinformation wird in einer HTML-Datei geschrieben oder auf der Basis einer Software vom Händlercom­ putersystem geschrieben.
Die Zahlungsüberleiteinrichtung speichert und verwaltet die Transaktionsinformation des Kunden.
Der Händler kann die Transaktionsinformation des Kunden sowie des Händlers, die bei der Zahlungsüberleiteinrichtung gespeichert ist, durchsuchen. Die Zahlungsüberleiteinrichtung weist jeweils Transaktionslösungen mit einem API-Modul auf, das eine Schnittstelle mit dem Händlercomputersystem bildet, und steuert die geeignete Transaktionslösung an, wenn eine Transaktion eingeleitet wird.
Gemäß einem Aspekt der vorliegenden Erfindung umfaßt ein Verfahren zum Betreiben eines elektronischen Handelssystems die folgenden Schritte. Das elektronische Handelssystem ist mit einem Händlercomputersystem verbunden, das Waren oder Dienstleistungen auf einem Netz über das Internet verkauft, und einer Zahlungsüberleiteinrichtung, die eine Schnittstelle zwischen dem Händlercomputersystem und einem Finanznetzwerk bildet.
Ein Kunde verbindet sich unter Verwendung eines Web- Browsers zuerst mit einer Homepage des Händlercomputersystems und füllt ein Formular einer Kaufbestellung der Homepage des Händlers mit der Information der Kaufbestellung aus, während eine Zahlungsautorisierung angefordert wird. Die Information der Kaufbestellung und die Zahlungsautorisierungsanforderung wird über ein TCP/IP-Netzwerk an einen Server der Zahlungs­ überleiteinrichtung übertragen. Die Zahlungsüberleiteinrich­ tung empfängt die Information der Kaufbestellung und die Zah­ lungsautorisierungsanforderung und steuert eine Transaktions­ lösung an, die der Information der Kaufbestellung gut ange­ paßt ist. Die Zahlungsüberleiteinrichtung überträgt die In­ formation der Kaufbestellung und die Zahlungsautorisierungs­ anforderung zum Finanznetzwerk. Das Finanznetzwerk prüft die Zahlungsautorisierungsanforderung und liefert eine Zahlungs­ autorisierungsantwort an die Zahlungsüberleiteinrichtung zu­ rück. Die Zahlungsüberleiteinrichtung leitet eine Transaktion mit dem Kunden ein, wenn das Finanznetzwerk die Zahlungsauto­ risierungsanforderung erfüllt, oder nicht, wenn das Finanz­ netzwerk die Zahlungsautorisierungsanforderung zurückweist.
Gemäß einem anderen Aspekt der vorliegenden Erfindung be­ inhaltet ein Verfahren zum Betreiben eines elektronischen Handelssystems die folgenden Schritte. Das elektronische Han­ delssystem ist mit einem Händlercomputersystem eines A-Landes mit einem Homepage-Server verbunden, der Waren oder Dienst­ leistungen über das Internet verkauft, einem Kundencomputer­ system eines B-Landes, das die Waren oder Dienstleistungen auf der Homepage des Händlers über einen Web-Browser kauft, mehreren Zahlungsüberleiteinrichtungen, die die Dienstlei­ stung der Zahlungsüberleiteinrichtungen auf der Basis eines monetären Mediums oder einer Währung durchführt, das oder die zahlreichen Ländern als das Zahlungsinstrument eigen ist.
Der Kunde eines B-Landes stellt über den Web-Browser eine Verbindung zu einem Händlersystem des A-Landes her. Der Kunde des B-Landes wählt die zu bestellenden Waren oder Dienstlei­ stungen aus, während die Information der Kaufbestellung in die auf dem Web-Browser angezeigte Homepage des Händlers des A-Landes eingegeben wird. Der Kunde des B-Landes wählt eine Zahlungsüberleiteinrichtung aus, die eine Dienstleistung un­ ter Verwendung eines geeigneten monetären Mediums oder einer geeigneten Währung als das Zahlungsinstrument durchführt. Die ausgewählte Zahlungsüberleiteinrichtung leitet eine Transak­ tion mit dem Kunden ein, wenn eine Zahlungsautorisierung für den Kunden erteilt wird. Die Zahlungsüberleiteinrichtung lei­ stet eine Zahlung für die Transaktion an den Händler des B- Landes unter Verwendung des monetären Mediums oder der Wäh­ rung, die dort als das Zahlungsinstrument üblich ist.
KURZE BESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
Ein vollständigeres Verständnis der Erfindung und viele der damit verbundenen Vorteile werden ohne weiteres ersicht­ lich, da selbige besser verstanden wird durch Bezugnahme auf die folgende ausführliche Beschreibung, wenn sie in Verbin­ dung mit den beiliegenden Zeichnungen betrachtet wird, in welchen gleiche Bezugsziffern die gleichen oder die ähnlichen Komponenten angeben, worin:
Fig. 1 ein Flußdiagramm einer elektronischen Handels­ transaktion über das Internet gemäß einem Stand der Technik ist;
Fig. 2 die Schritte zum Ausführen der in Fig. 1 gezeigten internetgestützten elektronischen Handelstransaktion veran­ schaulicht, wo ein Kunde eine API von einer Zahlungsüber­ leiteinrichtung empfängt und sie nutzt;
Fig. 3 ein Flußdiagramm einer internationalen elektroni­ schen Handelstransaktion gemäß einem anderen Stand der Tech­ nik ist;
Fig. 4 ein Blockdiagramm eines elektronischen Handelssy­ stems gemäß einer ersten bevorzugten Ausführungsform der vor­ liegenden Erfindung ist;
Fig. 5 ein Flußdiagramm einer elektronischen Handels­ transaktion auf der Basis des in Fig. 4 gezeigten Systems ist;
Fig. 6 eine Methode zum Durchführen eines Zahlungsaus­ gleichs auf der Basis des in Fig. 4 gezeigten elektronischen Handelssystems veranschaulicht;
Fig. 7 eine andere Methode zum Durchführen eines Zah­ lungsausgleichs auf der Basis des in Fig. 4 gezeigten elek­ tronischen Handelssystems veranschaulicht;
Fig. 8 noch eine weitere Methode zum Durchführen eines Zahlungsausgleichs auf der Basis des in Fig. 4 gezeigten elektronischen Handelssystems veranschaulicht; und
Fig. 9 ein Blockdiagramm eines elektronischen Handelssy­ stems gemäß einer zweiten bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung ist.
AUSFÜHRLICHE BESCHREIBUNG DER BEVORZUGTEN AUSFÜHRUNGSFORMEN
Mit Verweis auf die beiliegenden Zeichnungen werden be­ vorzugte Ausführungsformen dieser Erfindung erläutert.
Fig. 4 veranschaulicht ein elektronisches Handelssystem gemäß einer ersten bevorzugten Ausführungsform der vorliegen­ den Erfindung.
Wie in Fig. 4 gezeigt ist, schließt das elektronische Handelssystem ein Kundencomputersystem 10, ein Händlercompu­ tersystem 20, eine vereinigte Zahlungsüberleiteinrichtung 30, Neben-Zahlungsüberleiteinrichtungen 31, 32 und 33, VANs 41, 42 und 43 und Finanzinstitute 51, 52 und 53 ein.
Der Kunde ist eine Person oder juristische Person, die Waren oder Dienstleistungen über das Internet als Klient kau­ fen möchte, und der Händler ist eine Person oder juristische Person, die eine Homepage zum Verkaufen von Waren oder Dienstleistungen über das Internet als ein Dienstleister hat. Wie in Fig. 4 gezeigt ist, stellt das Kundencomputersystem 10 unter Verwendung eines Web-Browsers über das Internet wie z. B. einen Internet-Explorer, Navigator und mobilen Explorer eine Verbindung mit der Homepage des Händlercomputersystems 20 her.
Die Homepage des Händlercomputersystems 20 ist mit einem Formular einer Kaufbestellung versehen, das von der Zahlungs­ überleiteinrichtung geliefert wird. Das Formular der Kaufbe­ stellung ist in einer Sprache zum Auszeichnen von Hypertext (HTML) geschrieben oder auf der Basis der Software geschrie­ ben, die von der vereinigten Zahlungsüberleiteinrichtung ge­ liefert wird. Da das Formular der Kaufbestellung in HTML ge­ schrieben ist, kann es einfach in die Form geändert werden, die für das Händlercomputersystem 20 akzeptabel ist.
Die vereinigte Zahlungsüberleiteinrichtung 30 vereinigt zahlreiche verschiedene Neben-Zahlungsüberleiteinrichtungen, um ein Netzwerk zu bilden, während es eine Transaktionslösung mit einer API pro jede Zahlungsüberleiteinrichtung trägt. Die API ist eine Programmbibliothek, die von der Neben-Zahlungs­ überleiteinrichtung geliefert wird. Die vereinigte Zahlungs­ überleiteinrichtung 30 kann jeweils separate Transaktionslö­ sungen mit der API jeder Neben-Zahlungsüberleiteinrichtung oder eine Transaktionslösung mit den APIs aller Neben- Zahlungsüberleiteinrichtungen aufweisen. Falls ein Händler solch einer vereinigten Zahlungsüberleiteinrichtung ange­ schlossen ist, kann der Händler durch die Mehrzahl von Neben- Zahlungsüberleiteinrichtungen bedient werden. Auf diese Weise kann der Händler in einheitliche elektronische Handelsumge­ bungen eingebettet werden. Die vereinigte Zahlungsüberleit­ einrichtung 30, das Händlercomputersystem 20 und die Neben- Zahlungsüberleiteinrichtungen 31, 32 und 33 stehen unter Ver­ wendung eines TCP/IP-Protokolls miteinander in Verbindung.
Die Neben-Zahlungsüberleiteinrichtungen 31, 32 und 33 un­ terscheiden sich in dem Zahlungsinstrument, der Dienstlei­ stungsgebühr, dem angeschlossenen Finanzinstitut oder Zah­ lungstermin für die Dienstleistungsgebühr und sind mit der vereinigten Zahlungsüberleiteinrichtung 30 verbunden.
Die VANs 41, 42 und 43 sind Gesellschaften oder Systeme, die das Netzwerk der Finanzinstitute mit der Zahlungsüber­ leiteinrichtung verbinden, und die Finanzinstitute 51, 52 und 53 sind Banken oder Kreditkartengesellschaften, die die Zah­ lungsverantwortung für den Kunden haben.
Fig. 5 ist ein Flußdiagramm einer elektronischen Handels­ transaktion, die auf dem in Fig. 4 gezeigten System basiert.
Der Kunde, der über elektronischen Handel Waren oder Dienstleistungen kaufen möchte, steuert einen Web-Browser an einem Personalcomputer oder einer mobilen Kommunikationsein­ richtung (S101) an und verbindet sich über das Internet mit der Homepage des Händlercomputersystems 20 (S102). Wenn die URL der Homepage des Händlers in den Web-Browser eingegeben wird, verbindet der Web-Browser sich mit dem Server des Händ­ lers und lädt die beim Server des Händlers gespeicherten Zei­ chen- und Bilddaten herunter, wodurch die Daten darauf ange­ zeigt werden (S103).
Die Homepage des Händlercomputersystems 20 ist mit keiner Transaktionslösung verbunden, die bei der Homepage des Händ­ lers als ein Anwendungsprogramm für eine Handelstransaktion herkömmlicherweise existierte, sondern hat ein Formular einer Kaufbestellung, das von der vereinigten Zahlungsüberleitein­ richtung 30 geliefert wird. Da das Formular der Kaufbestel­ lung in HTML geschrieben ist, kann der Händler das Formular leicht modifizieren oder reparieren, wenn es erforderlich ist. Der Kunde füllt das Formular der Kaufbestellung mit der Information der Kaufbestellung wie z. B. den zu bestellenden Artikeln, Name und Kreditkarteninformation aus und überträgt sie zur vereinigten Zahlungsüberleiteinrichtung 30, während eine Zahlungsautorisierung angefordert wird (S104).
Nach Empfang der Information der Kaufbestellung und der Zahlungsautorisierungsanforderung vom Computersystem 10 des Kunden wählt die vereinigte Zahlungsüberleiteinrichtung 30 auf der Basis der Information der Kaufbestellung eine geeig­ nete Neben-Zahlungsüberleiteinrichtung 31, 32 oder 33 aus (S105). Bei solch einer Auswahl entscheidet die vereinigte Zahlungsüberleiteinrichtung 30, welche Neben-Zahlungsüber­ leiteinrichtung für den Kunden hinsichtlich der Dienstlei­ stungsgebühr, des Zahlungstermins der Dienstleistungsgebühr oder des Betrages der Gebühr des angeschlossenen Finanzinsti­ tuts vorteilhaft ist.
Die vereinigte Zahlungsüberleiteinrichtung 30 steuert dann die Transaktionslösung mit der API an, die von der aus­ gewählten Neben-Zahlungsüberleiteinrichtung 31, 32 oder 33 geliefert wurde (S106). Die vereinigte Zahlungsüberleitein­ richtung 30 kann solch eine Transaktionslösung selbst erstel­ len, oder die Transaktionslösung kann von der Neben-Zahlungs­ überleiteinrichtung 31, 32 oder 33 an die vereinigte Zah­ lungsüberleiteinrichtung 30 geliefert werden.
Danach überträgt die vereinigte Zahlungsüberleiteinrich­ tung 31 über das VAN 41, 42 oder 43 die Information der Kauf­ bestellung und die Zahlungsautorisierungsanforderung zum Fi­ nanzinstitut 51, 52 oder 53. Zu dieser Zeit ist die Neben- Zahlungsüberleiteinrichtung diejenige, die durch die verei­ nigte Zahlungsüberleiteinrichtung ausgewählt wurde, und das VAN und das Finanzinstitut sind diejenigen, die an die ausge­ wählte Neben-Zahlungsüberleiteinrichtung angeschlossen sind.
Das Finanzinstitut 51, 52 oder 53 entscheidet auf der Ba­ sis der Information der Kaufbestellung, ob die Zahlungsauto­ risierungsanforderung erfüllt oder zurückgewiesen wird (S107).
Das Finanzinstitut 51, 52 oder 53 leitet die Zahlungsau­ torisierungsantwort über das VAN 41, 42 oder 43 an die verei­ nigte Zahlungsüberleiteinrichtung 30 zurück. Die vereinigte Zahlungsüberleiteinrichtung 30 prüft die Antwort (S108) und leitet eine Transaktion mit dem Kunden ein, falls das Finanz­ institut 51, 52 oder 53 die Zahlungsautorisierungsanforderung erfüllt (S109). Falls das Finanzinstitut 51, 52 oder 53 die Zahlungsautorisierungsanforderung zurückweist, leitet die vereinigte Zahlungsüberleiteinrichtung 30 natürlich keine Transaktion mit dem Kunden ein (S110). Im Fall einer erfolg­ reichen Transaktion überträgt die vereinigte Zahlungsüber­ leiteinrichtung 30 die Information des Transaktionserfolges zum Web-Browser des Kunden und zur gleichen Zeit zu dem Kun­ den sowie dem Händler über elektronische Post. Im Fall einer nicht erfolgreichen Transaktion überträgt die vereinigte Zah­ lungsüberleiteinrichtung 30 die Information über das Schei­ tern der Transaktion zum Web-Browser des Kunden und zur glei­ chen Zeit über elektronische Post zu dem Kunden und dem Händ­ ler. Der Kunde 10 bestätigt beim Web-Browser oder bei der elektronischen Post, ob die Kaufanforderung für die gewünsch­ ten Waren oder Dienstleistungen erfüllt wird (S111).
Nachdem die Transaktion eingeleitet ist, kann der Zah­ lungsausgleich für die Transaktion auf verschiedene Arten vorgenommen werden. Bei einer Methode zum Ausführen des Zah­ lungsausgleichs leistet das Finanzinstitut eine Zahlung für die Transaktion an den Händler, und der Händler leistet eine Zahlung für die Dienstleistungsgebühr an das Finanzinstitut. In einem anderen Verfahren zum Durchführen des Zahlungsaus­ gleichs leistet das Finanzinstitut eine Zahlung für die Transaktion an die vereinigte Zahlungsüberleiteinrichtung, und die vereinigte Zahlungsüberleiteinrichtung sendet den Zahlungsbetrag an den Händler, während die Dienstleistungsge­ bühr vom Betrag subtrahiert wird. In noch einem weiteren Ver­ fahren zum Durchführen des Zahlungsausgleichs leistet das Fi­ nanzinstitut eine Zahlung für die Transaktion an die Neben- Zahlungsüberleiteinrichtung. Die Neben-Zahlungsüberleitein­ richtung sendet den Zahlungsbetrag an die vereinigte Zah­ lungsüberleiteinrichtung, während die Dienstleistungsgebühr vom Betrag subtrahiert wird, und die vereinigte Zahlungsüber­ leiteinrichtung wiederum sendet den Zahlungsbetrag an den Händler, während die Dienstleistungsgebühr vom Betrag subtra­ hiert wird.
Fig. 6 veranschaulicht eine Methode zum Durchführen eines Zahlungsausgleichs auf der Basis des in Fig. 4 gezeigten elektronischen Handelssystems.
Wie in Fig. 6 gezeigt ist, fordert der Händler eine Zah­ lung für die Transaktion gegenüber dem Finanzinstitut 51, 52 oder 53 an (S112). Das Finanzinstitut 51, 52 oder 53 leistet eine Zahlung für die Transaktion an den Händler (S113). Der Händler leistet eine Zahlung für die Dienstleistungsgebühr an die vereinigte Zahlungsüberleiteinrichtung 30 (S114), die wiederum eine Zahlung für die Dienstleistungsgebühr an die Neben-Zahlungsüberleiteinrichtung 31, 32 oder 33 leistet (S115), und das Finanzinstitut leistet eine Zahlung für die Dienstleistungsgebühr an das VAN (S116). Das Finanzinstitut 51, 52 oder 53 fordert einen Ausgleich für den Zahlungsbetrag gegenüber dem Kunden an (S117), und der Kunde 10 leistet ei­ nen Ausgleich für den Zahlungsbetrag an das Finanzinstitut (S118).
Fig. 7 veranschaulicht eine andere Methode zum Durchfüh­ ren eines Zahlungsausgleichs auf der Basis des in Fig. 4 ge­ zeigten elektronischen Handelssystems.
Wie in Fig. 7 gezeigt ist, fordert die vereinigte Zah­ lungsüberleiteinrichtung 30 eine Zahlung für die Transaktion gegenüber dem Finanzinstitut an (S119), und das Finanzinsti­ tut leistet eine Zahlung für die Transaktion an die vereinig­ te Zahlungsüberleiteinrichtung 30. Die vereinigte Zahlungs­ überleiteinrichtung 30 sendet den Zahlungsbetrag an den Händ­ ler, während die Dienstleistungsgebühr vom Betrag subtrahiert wird (S121). Die vereinigte Zahlungsüberleiteinrichtung 30 leistet eine Zahlung für die Dienstleistungsgebühr an die Ne­ ben-Zahlungsüberleiteinrichtung (S122).
Fig. 8 veranschaulicht noch eine andere Methode zum Durchführen eines Zahlungsausgleichs auf der Basis des in Fig. 4 gezeigten elektronischen Handelssystems.
Wie in Fig. 8 gezeigt ist, fordert die Neben-Zahlungs­ überleiteinrichtung 31, 32 oder 33 eine Zahlung für die Transaktion gegenüber dem Finanzinstitut an (S131), und das Finanzinstitut leistet eine Zahlung für die Transaktion an die Neben-Zahlungsüberleiteinrichtung (S132). Die Neben- Zahlungsüberleiteinrichtung 31, 32 oder 33 sendet den Zah­ lungsbetrag an den Händler, während die Dienstleistungsgebühr vom Betrag subtrahiert wird (S133). Die Neben-Zahlungsüber­ leiteinrichtung 31, 32 oder 33 leistet eine Zahlung für die Dienstleistungsgebühr an die vereinigte Zahlungsüberleitein­ richtung (S134). Das Finanzinstitut leistet eine Zahlung für die Dienstleistungsgebühr an das VAN (S135).
In dem elektronischen Handelssystem gemäß der ersten be­ vorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung verei­ nigt die vereinigte Zahlungsüberleiteinrichtung zahlreiche Neben-Zahlungsüberleiteinrichtungen. Falls der Händler an die vereinigte Zahlungsüberleiteinrichtung angeschlossen ist, kann er daher durch die Mehrzahl von Neben-Zahlungsüberleit­ einrichtungen bedient werden. Da die vereinigte Zahlungsüber­ leiteinrichtung die Transaktionslösungen der Mehrzahl von Ne­ ben-Zahlungsüberleiteinrichtungen übernimmt, kann überdies der Händler in zweckmäßigen elektronischen Handelsumgebungen eingebettet werden.
Fig. 9 veranschaulicht ein elektronisches Handelssystem gemäß einer zweiten bevorzugten Ausführungsform der vorlie­ genden Erfindung.
Wie in Fig. 9 gezeigt ist, enthält das elektronische Han­ delssystem ein Kundencomputersystem 110 des B-Landes, ein Händlercomputersystem 120 des A-Landes, eine vereinigte Zah­ lungsüberleiteinrichtung 130, Neben-Zahlungsüberleiteinrich­ tungen 131 bis 134 zahlreicher Länder und Finanznetzwerke 141 bis 144 der Länder.
Der Händler des A-Landes hat eine Homepage über das In­ ternet, die von einem Web-Server bedient wird, der im A-Land liegt. Der Händler des A-Landes vertreibt über das Internet Waren oder Dienstleistungen.
Die Zahlungsüberleiteinrichtungen 131 bis 134 der zahl­ reichen Länder nutzen ihr eigenes monetäres Medium oder ihre eigene Währung als das Zahlungsinstrument, und die vereinigte Zahlungsüberleiteinrichtung 130 ist mit den Zahlungsüberleit­ einrichtungen 131 bis 134 der Mehrzahl von Ländern verbunden. Die vereinigte Zahlungsüberleiteinrichtung 130 verbindet die Zahlungsüberleiteinrichtungen 131 bis 134 mit dem Händlercom­ putersystem 120, um dort die Dienstleistung der Zahlungsüber­ leiteinrichtung bereitzustellen, während das den relevanten Ländern eigene monetäre Medium oder die Währung als das Zah­ lungsinstrument eingerichtet wird.
Die Finanznetzwerke 141 bis 144 der Länder sind mit den Zahlungsüberleiteinrichtungen 131 bis 134 der entsprechenden Länder verbunden, um den für die elektronischen Handelstrans­ aktionen anfallenden Zahlungsausgleich zu leisten.
Im Betrieb steuert der Kunde des B-Landes einen Web- Browser am Personalcomputer und gibt die URL des Händlercom­ putersystems 120 des A-Landes in den Web-Browser ein. Der Web-Browser verbindet sich mit dem Server des Händlers des A- Landes und empfängt Daten auf der Homepage des Händlers des A-Landes, während er sie auf dem Web-Browser anzeigt.
Die Homepage des Händlercomputersystems 120 des A-Landes ist mit einem Formular einer Kaufbestellung ausgestattet, das von der Zahlungsüberleiteinrichtung geliefert wird. Der Kunde des B-Landes wählt die zu bestellenden Waren bei der Homepage des Händlers aus und füllt das Formular der Kaufbestellung mit der Information der Kaufbestellung aus. Die Information der Kaufbestellung beinhaltet zu bestellende Artikel, Adresse und Name des Kunden und eine Kreditkarteninformation des Kun­ den.
Das Kundencomputersystem 110 des B-Landes überträgt dann die Information der Kaufbestellung zur vereinigten Zahlungs­ überleiteinrichtung 130.
Die vereinigte Zahlungsüberleiteinrichtung 130 wählt eine geeignete Neben-Zahlungsüberleiteinrichtung aus. Die Neben- Zahlungsüberleiteinrichtungen unterscheiden sich im Zahlungs­ instrument, der Zahlungswährung und der Dienstleistungsge­ bühr. Bei der Auswahl der Neben-Zahlungsüberleiteinrichtung sollte die vereinigte Zahlungsüberleiteinrichtung 130 in Be­ tracht ziehen, welche Neben-Zahlungsüberleiteinrichtung hin­ sichtlich der Steuer, der Dienstleistungsgebühr, des Zah­ lungstermins der Dienstleistungsgebühr und des Wechselkurses vorteilhaft ist. Die vereinigte Zahlungsüberleiteinrichtung 130 kann die Neben-Zahlungsüberleiteinrichtung des B-Landes oder die Neben-Zahlungsüberleiteinrichtung des dritten Landes C auswählen. In Abhängigkeit von der ausgewählten Neben- Zahlungsüberleiteinrichtung kann die vereinigte Zahlungsüber­ leiteinrichtung Gewinne infolge einer Differenz in der finan­ ziellen Infrastruktur wie z. B. Steuer, Dienstleistungsgebühr und Zahlungstermin der Dienstleistungsgebühr erzielen. Beson­ ders wenn die vereinigte Zahlungsüberleiteinrichtung die Zah­ lungsüberleiteinrichtung 132 des B-Landes auswählt, wo der Kunde wohnt, wird der Zahlungsausgleich nur über das Finanz­ institut des B-Landes durchgeführt, so daß die Dienstlei­ stungsgebühr reduziert werden kann. Da die Exporterkennung unter solch einer Bedingung leicht vorgenommen werden kann, erhält überdies der Händler des A-Landes einen finanziellen Vorteil.
Nach Empfang der Information der Kaufbestellung ruft die vereinigte Zahlungsüberleiteinrichtung 130 die Transaktions­ lösung der ausgewählten Zahlungsüberleiteinrichtung auf und steuert die Lösung an. Die vereinigte Zahlungsüberleitein­ richtung 130 weist eine Transaktionslösung pro jede Zahlungs­ überleiteinrichtung auf, und jede Transaktionslösung hat eine API, die eine Schnittstellen bildende Bibliothek ist, die durch die Zahlungsüberleiteinrichtung bedient wird.
Die vereinigte Zahlungsüberleiteinrichtung 130 überträgt die Information der Kaufbestellung zum Finanzinstitut der ausgewählten Zahlungsüberleiteinrichtung und fordert eine Zahlungsautorisierung dort an.
Das Finanzinstitut entscheidet auf der Basis der Kaufbe­ stellungsinformation und Finanzinformation, ob die Zahlungs­ autorisierungsanforderung erfüllt oder zurückgewiesen wird, und liefert die Zahlungsautorisierungsantwort an die verei­ nigte Zahlungsüberleiteinrichtung 130.
Die vereinigte Zahlungsüberleiteinrichtung 130 leitet ei­ ne Transaktion mit dem Kunden ein, wenn das Finanzinstitut die Zahlungsautorisierung erteilt, oder leitet keine Transak­ tion mit dem Kunden ein, wenn das Finanzinstitut die Zah­ lungsautorisierung verweigert. Die Einleitung einer Transak­ tion wird dem Kunden durch Anzeigen dieser auf dem Web- Browser oder über elektronische Post mitgeteilt.
Nachdem die Transaktion eingeleitet ist, fordert der Händler des A-Landes eine Zahlung für die Transaktion gegen­ über der ausgewählten Zahlungsüberleiteinrichtung über die vereinigte Zahlungsüberleiteinrichtung an. Die ausgewählte Zahlungsüberleiteinrichtung leistet eine Zahlung für die Transaktion an den Händler des A-Landes in seiner eigenen Währung oder einer anderen Währung, die dort sowie für den Händler verfügbar ist. Die Zahlungsüberleiteinrichtung for­ dert einen Ausgleich für den Zahlungsbetrag gegenüber dem an­ geschlossenen Finanzinstitut an, und das Finanzinstitut über­ trägt die Forderung des Zahlungsausgleichs zum Kunden des B- Landes. Der Kunde des B-Landes leistet eine Zahlung für die Transaktion an das Finanzinstitut.
Auf dem obigen Weg kann der Kunde das gewünschte monetäre System zur Verwendung als das Zahlungsinstrument und die ge­ wünschte Zahlungsüberleiteinrichtung auswählen. Der Händler kann mit einem einfachen Formular einer Kaufbestellung durch Herunterladen dieses bei der Homepage beliefert werden.
Wie oben beschrieben wurde, kann das erfindungsgemäße elektronische Handelssystem zweckmäßige elektronische Han­ delsumgebungen schaffen.
Da die vereinigte Zahlungsüberleiteinrichtung zahlreiche Neben-Zahlungsüberleiteinrichtungen vereinigt, kann überdies der Händler durch die Mehrzahl von Neben-Zahlungsüberleitein­ richtungen bedient werden, indem er an die vereinigte Zah­ lungsüberleiteinrichtung angeschlossen ist. Da die vereinigte Zahlungsüberleiteinrichtung die Transaktionslösungen der Mehrzahl von Neben-Zahlungsüberleiteinrichtungen übernimmt, kann der Händler zweckmäßige elektronische Handelsumgebungen einrichten.
Überdies kann das elektronische Handelssystem leicht an die verschiedenen Finanzumgebungen vieler Länder angepaßt werden.
Obgleich die vorliegende Erfindung ausführlich mit Ver­ weis auf die bevorzugte Ausführungsformen beschrieben wurde, erkennt der Fachmann, daß verschiedene Modifikationen und Substitutionen daran vorgenommen werden können, ohne vom Geist und Umfang der vorliegenden Erfindung abzuweichen, wie sie in den beigefügten Ansprüchen dargelegt sind.

Claims (22)

1. Elektronisches Handelssystem, aufweisend:
ein Händlercomputersystem mit einer Homepage, das über das Internet mit einem Kundencomputersystem in Verbindung steht, wobei die Homepage des Händlercomputersystems mit ei­ nem Formular einer Kaufbestellung versehen ist, der Kunde sich mit der Homepage des Händlers verbindet und das Formular der Kaufbestellung mit der Information der Kaufbestellung ausfüllt, während ein Kauf für die zu bestellenden Waren oder Dienstleistungen angefordert wird, der Händler eine Transak­ tion mit dem Kunden einleitet, wenn eine Zahlungsautorisie­ rung für den Kunden zu gegebener Zeit vorgenommen wird;
eine vereinigte Zahlungsüberleiteinrichtung, die das For­ mular der Kaufbestellung an das Händlercomputersystem lie­ fert, um dort konsistente Transaktionsumgebungen zu schaffen, und die Information der Kaufbestellung vom Händlercomputersy­ stem empfängt, wobei die vereinigte Zahlungsüberleiteinrich­ tung mehrere Transaktionslösungen aufweist und die Transakti­ on mit dem Kunden durch Ansteuern der Transaktionslösung ein­ leitet, wenn die Zahlungsautorisierung für den Kunden vorge­ nommen ist;
Neben-Zahlungsüberleiteinrichtungen, die Schnittstellen mit den Transaktionslösungen der vereinigten Zahlungsüber­ leiteinrichtung bilden, wobei durch die vereinigte Zahlungs­ überleiteinrichtung die an die Information der Kaufbestellung gut angepaßte Neben-Zahlungsüberleiteinrichtung ausgewählt wird, die ausgewählte Neben-Zahlungsüberleiteinrichtung eine Zahlungsautorisierungsanforderung mit der Information der Kaufbestellung von der vereinigten Zahlungsüberleiteinrich­ tung empfängt; und
ein Finanznetzwerk, das die Zahlungsautorisierungsanfor­ derung und die Information der Kaufbestellung von der Neben- Zahlungsüberleiteinrichtung empfängt, wobei das Finanznetz­ werk entscheidet, ob die Zahlungsautorisierungsanforderung erfüllt oder zurückgewiesen wird, und eine Zahlungsautorisie­ rungsantwort zu der vereinigten Zahlungsüberleiteinrichtung überträgt.
2. Elektronisches Handelssystem nach Anspruch 1, worin die Auswahl der Neben-Zahlungsüberleiteinrichtung derart vor­ genommen wird, daß die ausgewählte Neben-Zahlungsüberleit­ einrichtung für die vereinigte Zahlungsüberleiteinrichtung vorteilhaft ist, während die Steuer, die Dienstleistungsge­ bühr, der Wechselkurs oder Dienstleistungsarten in Betracht gezogen werden, wobei die Transaktionslösung durch die ausge­ wählten Neben-Zahlungsüberleiteinrichtungen geliefert wird.
3. Elektronisches Handelssystem nach Anspruch 1, worin das Finanznetzwerk umfaßt:
VANs, die die Zahlungsautorisierungsanforderung und In­ formation der Kaufbestellung von den Neben-Zahlungsüberleit­ einrichtungen empfangen; und
Finanzinstitute, die die Zahlungsautorisierungsanforde­ rung und die Information der Kaufbestellung von den VANs emp­ fangen, die gespeicherte Kreditinformation des Kunden prüfen, um zu entscheiden, ob die Zahlungsautorisierungsanforderung erfüllt oder zurückgewiesen wird, und die Zahlungsautorisie­ rungsantwort über die VANs zu den Neben-Zahlungsüberleit­ einrichtungen übertragen.
4. Elektronisches Handelssystem nach Anspruch 1, worin das Händlercomputersystem mit der vereinigten Zahlungsüber­ leiteinrichtung über ein TCP/IP-Netzwerk in Verbindung steht.
5. Elektronisches Handelssystem nach Anspruch 1, worin die Information der Kaufbestellung in einer HTML-Datei ge­ schrieben ist oder auf der Basis einer Software vom Händler­ computersystem geschrieben ist.
6. Elektronisches Handelssystem nach Anspruch 1, worin die vereinigte Zahlungsüberleiteinrichtung die Transaktions­ information des Kunden speichert und verwaltet.
7. Elektronisches Handelssystem nach Anspruch 6, worin der Händler die Transaktionsinformation des Kunden sucht, die bei der vereinigten Zahlungsüberleiteinrichtung gespeichert ist.
8. Elektronisches Handelssystem nach Anspruch 1, worin die Transaktionslösungen der vereinigten Zahlungsüberleitein­ richtung jeweils eine API aufweisen, die eine Programmbiblio­ thek ist, die eine Schnittstelle mit der Neben-Zahlungsüber­ leiteinrichtung in einer 1-zu-1-Entsprechung bildet, wobei die vereinigte Zahlungsüberleiteinrichtung die Transaktions­ lösung steuert.
9. Elektronisches Handelssystem nach Anspruch 1, worin die vereinigte Zahlungsüberleiteinrichtung eine Zahlung für die Transaktion gegenüber dem Finanznetzwerk anfordert, wenn die Transaktion zwischen dem Kunden und dem Händler eingelei­ tet ist, und nach Empfang des Betrages vom Finanznetzwerk den Zahlungsbetrag an den Händler sendet, während eine Zahlung für die Dienstleistungsgebühr an die relevante Neben- Zahlungsüberleiteinrichtung geleistet wird.
10. Elektronisches Handelssystem nach Anspruch 1, worin der Händler eine Zahlung für die Transaktion gegenüber dem Finanznetzwerk anfordert, wenn die Transaktion zwischen dem Kunden und dem Händler eingeleitet ist, und nach Empfang des Zahlungsbetrages vom Finanznetzwerk eine Zahlung für die Dienstleistungsgebühr an die vereinigte Zahlungsüberleitein­ richtung und die Neben-Zahlungsüberleiteinrichtung leistet.
11. Elektronisches Handelssystem nach Anspruch 1, worin die Information der Kaufbestellung eine Zahlungsinformation wie z. B. Kreditkartennummer, Banküberweisung, Mikro-Bezahlung umfaßt.
12. Verfahren zum Betreiben eines elektronischen Handels­ systems, wobei das elektronische Handelssystem ein Händler­ computersystem aufweist, das Waren oder Dienstleistungen auf einem Netz über das Internet vertreibt, und eine vereinigte Zahlungsüberleiteinrichtung, die zwischen dem Händlercompu­ tersystem und einem Finanznetzwerk eine Schnittstelle bildet, wobei das Verfahren die Schritte umfaßt:
  • a) Verbinden mit einer Homepage des Händlercomputersy­ stems an einem Kundencomputersystem unter Verwendung eines Web-Browsers;
  • b) Ausfüllen eines Formulars einer Kaufbestellung der Homepage des Händlers mit der Information der Kaufbestellung am Kundencomputersystem, während eine Zahlungsautorisierung angefordert wird;
  • c) Übertragen der Information der Kaufbestellung und der Zahlungsautorisierungsanforderung zu einem Server der verei­ nigten Zahlungsüberleiteinrichtung über ein TCP/IP-Netzwerk;
  • d) Empfangen der Information einer Kaufbestellung und der Zahlungsautorisierungsanforderung bei der vereinigten Zahlungsüberleiteinrichtung, wobei die vereinigte Zahlungs­ überleiteinrichtung eine Neben-Zahlungsüberleiteinrichtung auswählt, die der Information der Kaufbestellung gut angepaßt ist, und eine Transaktionslösung der ausgewählten Neben- Zahlungsüberleiteinrichtung steuert;
  • e) Übertragen der Information einer Kaufbestellung und der Zahlungsautorisierungsanforderung über die ausgewählte Neben-Zahlungsüberleiteinrichtung zu einem Finanznetzwerk von der vereinigten Zahlungsüberleiteinrichtung;
  • f) Prüfen der Zahlungsautorisierungsanforderung beim Fi­ nanznetzwerk und Übertragen einer Zahlungsautorisierungsant­ wort zu der vereinigten Zahlungsüberleiteinrichtung; und
  • g) Einleiten einer Transaktion mit dem Kunden bei der vereinigten Zahlungsüberleiteinrichtung, wenn das Finanznetz­ werk die Zahlungsautorisierungsanforderung erfüllt, oder nicht, wenn das Finanznetzwerk die Zahlungsautorisierungsan­ forderung zurückweist.
13. Verfahren nach Anspruch 12, ferner aufweisend die Schritte:
  • a) Anzeigen der Einleitung einer Transaktion auf dem Web-Browser, der mit der Homepage des Händlers verbunden ist, bei der vereinigten Zahlungsüberleiteinrichtung; und
  • b) Mitteilen der Einleitung einer Transaktion dem Kunden über elektronische Post bei der vereinigten Zahlungsüberleit­ einrichtung.
14. Verfahren nach Anspruch 13, ferner aufweisend den Schritt (j) Speichern der Transaktionsinformation des Kunden beim Server der vereinigten Zahlungsüberleiteinrichtung.
15. Verfahren nach Anspruch 14, ferner aufweisend den Schritt (k) Suchen und Prüfen der Transaktionsinformation des Kunden beim Händler, während mit dem Server der vereinigten Zahlungsüberleiteinrichtung verbunden wird.
16. Verfahren nach Anspruch 12, worin das Formular einer Kaufbestellung der Homepage des Händlers in HTML geschrieben ist und von der vereinigten Zahlungsüberleiteinrichtung der­ art geliefert wird, daß der Händler das Formular der Kaufbe­ stellung frei ändern kann.
17. Verfahren nach Anspruch 13, worin die Transaktions­ lösungen der Neben-Zahlungsüberleiteinrichtung, die bei dem (d)-Schritt ausgewählt wurde, bei der vereinigten Zahlungs­ überleiteinrichtung bereitgestellt werden und jede Transakti­ onslösung eine API aufweist, die von jeder Neben-Zahlungs­ überleiteinrichtung geliefert wird.
18. Verfahren nach Anspruch 12, ferner aufweisend den Schritt (1) Anfordern einer Dienstleistung einer Zahlungs­ überleiteinrichtung beim Händler vor dem (a)-Schritt.
19. Verfahren nach Anspruch 12, ferner aufweisend die Schritte:
  • a) Anfordern einer Zahlung für die Transaktion gegenüber dem Finanznetzwerk beim Händler, wenn die Transaktion bei dem (g)-Schritt eingeleitet wird;
  • b) Leisten einer Zahlung für die Transaktion an den Händler beim Finanznetzwerk; und
  • c) Leisten einer Zahlung für die Dienstleistungsgebühr an die vereinigte Zahlungsüberleiteinrichtung und die Neben- Zahlungsüberleiteinrichtung beim Händler.
20. Verfahren nach Anspruch 12, ferner aufweisend die Schritte:
  • a) Anfordern einer Zahlung für die Transaktion gegenüber dem Finanznetzwerk bei der vereinigten Zahlungsüberleitein­ richtung, wenn die Transaktion beim (g)-Schritt eingeleitet wird;
  • b) Leisten einer Zahlung für die Transaktion an die ver­ einigte Zahlungsüberleiteinrichtung beim Finanznetzwerk; und
  • c) Senden des Zahlungsbetrages an den Händler bei der vereinigten Zahlungsüberleiteinrichtung, während eine Zahlung für die Dienstleistungsgebühr an die Neben-Zahlungsüberleit­ einrichtung geleistet wird.
21. Verfahren zum Betreiben eines elektronischen Handels­ systems, wobei das elektronische Handelssystem ein Händler­ computersystem eines A-Landes mit einem Homepage-Server auf­ weist, der Waren oder Dienstleistungen über das Internet ver­ treibt, ein Kundencomputersystem eines B-Landes, das die Wa­ ren oder Dienstleistungen auf der Homepage des Händlers über einen Web-Browser kauft, eine Mehrzahl von Neben-Zahlungs­ überleiteinrichtungen, die die Dienstleistung der Zahlungs­ überleiteinrichtung auf der Basis eines monetären Mediums oder einer Währung ausführen, die zahlreichen Ländern als das Zahlungsinstrument eigen ist, und eine vereinigte Zahlungs­ überleiteinrichtung, die eine Schnittstelle mit den mehreren Neben-Zahlungsüberleiteinrichtungen bildet, wobei das Verfah­ ren die Schritte aufweist:
  • a) Verbinden mit dem Händlersystem des A-Landes über den Web-Browser beim Kunden des B-Landes;
  • b) Auswählen der zu bestellenden Waren oder Dienstlei­ stungen beim Kunden des B-Landes, während die Information ei­ ner Kaufbestellung in die Homepage des Händlers des A-Landes eingegeben wird, die auf dem Web-Browser angezeigt wird;
  • c) Empfangen der Information der Kaufbestellung bei der vereinigten Zahlungsüberleiteinrichtung und Auswählen einer Neben-Zahlungsüberleiteinrichtung, die ein geeignetes mone­ täres Medium oder eine geeignete Währung als das Zahlungsin­ strument verwendet;
  • d) Steuern einer Transaktionslösung, die von der ausge­ wählten Neben-Zahlungsüberleiteinrichtung geliefert wurde;
  • e) Einleiten einer Transaktion mit dem Kunden bei der vereinigten Zahlungsüberleiteinrichtung, wenn eine Zahlungs­ autorisierung für den Kunden vorgenommen wird; und
  • f) Leisten einer Zahlung für die Transaktion an den Händler des B-Landes, wobei die Währung der ausgewählten Zah­ lungsüberleiteinrichtung als das Zahlungsinstrument verwendet wird.
22. Verfahren nach Anspruch 21, worin die Neben-Zah­ lungsüberleiteinrichtung, die eine Dienstleistung der Zah­ lungsüberleiteinrichtung mit der Währung des B-Landes lei­ stet, beim (u)-Schritt ausgewählt wird.
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