Die Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren gemäß Oberbegriff Patentanspruch 1.
Weiterhin bezieht sich die Erfindung auf einen nach einem solchen Verfahren
hergestellten elektrischen Schaltkreis sowie auf ein Lead-Frame zur Verwendung bei
einem solchen Verfahren.
Bekannt ist es, die zum Herstellen von Leiterbahnen, Anschlüssen usw. benötigte
Metallisierung auf einer Keramik, z. B. auf einer Aluminium-Oxid-Keramik mit Hilfe des
sogenannten "DCB-Verfahrens" (Direct-Copper-Bond-Technology) herzustellen, und
zwar unter Verwendung von die Metallisierung bildenden Metall- bzw. Kupferfolien
oder Metall- bzw. Kupferblechen, die an ihren Oberflächenseiten eine Schicht oder
einen Überzug (Aufschmelzschicht) aus einer chemischen Verbindung aus dem Metall
und einem reaktiven Gas, bevorzugt Sauerstoff aufweisen. Bei diesem beispielsweise
in der US-PS 37 44 120 oder in der DE-PS 23 19 854 beschriebenen Verfahren bildet
diese Schicht oder dieser Überzug (Aufschmelzschicht) ein Eutektikum mit einer
Schmelztemperatur unter der Schmelztemperatur des Metalls (z. B. Kupfers), so daß
durch Auflegen der Folie auf die Keramik und durch Erhitzen sämtlicher Schichten
diese miteinander verbunden werden können, und zwar durch Aufschmelzen des
Metalls bzw. Kupfers im wesentlichen nur im Bereich der Aufschmelzschicht bzw.
Oxidschicht.
Dieses DCB-Verfahren weist dann z. B. folgende Verfahrensschritte auf:
- - Oxidieren einer Kupferfolie derart, daß sich eine gleichmäßige Kupferoxidschicht
ergibt;
- - Auflegen des Kupferfolie auf die Keramikschicht;
- - Erhitzen des Verbundes auf eine Prozeßtemperatur zwischen etwa 1025 bis
1083°C, z. B. auf ca. 1071°C;
- - Abkühlen auf Raumtemperatur.
Bekannt sind insbesondere auch elektrische Schaltkreise bzw. Module, die aus einem
mit dem DCB-Verfahren hergestellten und mit elektrischen Leistungs-Bauelementen
bzw. Leistungs-Halbleiterchip bestückten Substrat bestehen, dessen Isolier- bzw.
Keramikschicht beispielsweise an beiden Oberflächenseiten mit einer Metallisierung
versehen ist. Von diesen ist dann zumindest die an der Oberseite des Substrates
vorgesehene Metallisierung strukturiert. Das Substrat ist dabei in der Regel Bestandteil
eines Gehäuses, aus welchem abgedichtet äußere Anschlüsse (Leads) herausgeführt
sind.
Aufgabe der Erfindung ist es, ein Verfahren aufzuzeigen, welches in besonders
rationeller Weise die Herstellung von elektrischen Schaltkreisen oder Modulen,
insbesondere auch für hohe Leistungen ermöglicht.
Zur Lösung dieser Aufgabe ist ein Verfahren entsprechend dem Patentanspruch 1
ausgebildet.
Weiterhin bezieht sich die Erfindung auf nach diesen Verfahren hergestellte
Schaltkreise bzw. Module sowie auch auf einen Lead-Frame gemäß Patentanspruch 21.
Das erfindungsgemäße Verfahren gestattet eine sehr rationelle Fertigung von
elektrischen Schaltkreisen oder Modulen, insbesondere auch unter Verwendung von
Substraten, deren Isolierschicht aus Keramik besteht und den an beiden
Oberflächenseiten flächig mit der ersten bzw. zweiten Metallisierung versehen ist. Bei
dem erfindungsgemäßen Verfahren ist gewährleistet, daß die zweite Metallisierung an
der Unterseite des hergestellten Schaltkreises freiliegt, so daß ein optimales Kühlen
bzw. Ableiten von Verlustwärme auch bei Leistungs-Modulen möglich ist, und zwar
insbesondere auch ohne zusätzliche Zwischenschichten aus Lot, die
(Zwischenschichten) die Wärmeleitfähigkeit und damit das Kühlen verschlechtern
würde.
Weiterbildungen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche. Die Erfindung
wird im folgenden anhand der Figuren an Ausführungsbeispielen näher erläutert. Es
zeigen:
Fig. 1 in vereinfachter Darstellung und in Draufsicht eine kurze Teillänge eines Lead-
Frame gemäß der Erfindung;
Fig. 2 in vergrößerter perspektivischer Darstellung einen Abschnitt des Lead-Frame der
Fig. 1;
Fig. 3 eine Darstellung ähnlich Fig. 2, allerdings in einer Ansicht auf die Unterseite
des Lead-Frame;
Fig. 4 in vereinfachter Darstellung einen Teilschnitt durch ein unter Verwendung des
Lead-Frame hergestellten Schaltkreises bzw. Moduls.
Der in den Figuren allgemein mit 1 bezeichnete Lead-Frame ist aus einem geeigneten,
elektrisch leitenden Flachmaterial bzw. aus Flachmaterial aus Metall durch Stanzen
und/oder Ätzen oder auf andere geeignete Weise hergestellt, und zwar einstückig mit
einer Struktur, die im wesentlichen folgende Elemente aufweist:
- - Zwei streifenförmige, sich in Längsrichtung des Lead-Frame 1 erstreckende, parallele
und voneinander beabstandete Längsabschnitte 2 und 3;
- - Querstege 4, die jeweils senkrecht zur Längserstreckung des Lead-Frame 1 zwischen
den Abschnitten 2 und 3 verlaufen und diese Abschnitte miteinander verbinden
sowie in vorgegebenen Abständen in Längsrichtung des Lead-Frame vorgesehen
sind;
- - Verschiedene, sich von den Abschnitten 2 und 3 in den Raum zwischen diesen
Abschnitten sich erstreckende Stege 5, die mit ihrer Längserstreckung senkrecht zur
Längserstreckung des Lead-Frame liegen und jeweils im Abstand von dem
zugehörigen Abschnitt 2 bzw. 3 ein freies Ende 5' bzw. 6' bilden;
- - Verschiedene Stege 6, die jeweils beidseitig von den Querstegen 4 ausgehend und
in den jeweiligen, zwischen zwei Querstegen 4 und den Abschnitten 2 und 3
gebildeten Raum hineinreichen, dort freie Enden 7' bilden und mit ihrer
Längserstreckung parallel oder im wesentlichen parallel zur Längserstreckung des
Lead-Frame 1 liegen;
- - Vier Fixierstäbe 7, die bei der dargestellten Ausführungsform jeweils von einem
Abschnitt 2 bzw. 3 ausgehen, und zwar in der Nähe der von diesem Abschnitt und
einem Quersteg 4 gebildeten Ecke, schräg zur Längserstreckung des Lead-Frame 1
verlaufen und mit freien Enden 7' in den zwischen zwei benachbarten Querstegen 4
und den Abschnitten 2 und 3 begrenzten Bereich hineinreichen;
- - Eine Rahmenstruktur 8, die mit ihren rechtwinklig aneinander anschließenden
Seiten parallel zu den Abschnitten 2 und 3 bzw. parallel zu den Querstegen 4 liegt
und die sämtliche Stege 5-7 miteinander verbindet, und zwar derart, daß diese
Stege mit ihren freien Enden 5', 6' und T mit einer gewissen Länge in den von der
Rahmenstruktur 8 umschlossenen Bereich 9 vorstehen bzw. hineinreichen.
Die Abschnitte 2 und 3, die Querstege 4, die Stege 5, 7 und die Rahmenstruktur 8
definieren eine gemeinsame Lead-Frame-Ebene E (Fig. 4).
Wie aus der vorstehenden Beschreibung ersichtlich, weist der Lead-Frame 1 eine
Vielzahl von in Längsrichtung aufeinander folgende Abschnitte 10 auf, von denen
jeder zwischen zwei Querstegen 4 gebildet ist, die Steg 5-7 und die Rahmenstruktur 8
aufweist. Bei dem dargestellten Lead-Frame 1 ist an jedem Abschnitt 10 im Lead-
Frame ein Substrat 11 vorgesehen, und zwar an dem von der Rahmenstruktur
umschlossenen Bereich 9. Das jeweilige Substrat 11, welches bei der dargestellten
Ausführungsform einen quadratischen Umfang aufweist, besteht aus einer
Isolierschicht 12, die vorzugsweise eine Keramikschicht (z. B. Aluminiumoxid oder
Aluminiumnitrid-Schicht) ist. Die Isolierschicht 12 ist beidseitig mit einer
Metallisierung 13 bzw. 14 versehen, welche bei Verwendung einer Keramikschicht als
Isolierschicht 12 jeweils von Metallfolien, beispielsweise Kupferfolien gebildet sind,
die mit Hilfe der sog. DCB-Technik oder aber durch Aktivlöten flächig mit der
jeweiligen Oberflächenseite der Isolierschicht 12 verbunden sind. Zur Bildung von
Leiterbahnen, Kontakt- und/oder Verbindungsflächen usw. ist die Metallisierung 13
strukturiert, wie dies insbesondere auch in der Fig. 2 durch die unterschiedlichen, von
der Metallisierung 13 gebildeten Metall-Bereiche 13' und 13" angedeutet ist. An der
von der strukturierten Metallisierung 13 gebildeten Oberseite wird das Substrat 11
dann mit den benötigten elektrischen Bauelementen 15 bestückt. Diese Bauelemente
sind zumindest zum Teil Leistungs-Bauelemente, beispielsweise Leistungs-Halbleiter-
Chips, wie z. B. Dioden, auch steuerbare Dioden, Thyristoren usw.
Wie die Fig. 3 zeigt, ist auch die die Unterseite des Substrates 11 bildende
Metallisierung 14 strukturiert, wie dies in der Fig. 3 mit den Bereichen 14' angedeutet
ist. Diese Strukturierung der Metallisierung 14 ist an die Strukturierung der
Metallisierung 13 derart angepaßt, daß eine Erwärmung des Substrates 11, die von der
Verlustleistung der Leistungs-Bauelemente 15 herrührt, trotz des unterschiedlichen
Wärmeausdehnungskoeffizienten des Metalls der Metallisierungen 13 und 14 und des
Materials der Isolierschicht 12 nicht zu einer Verwölbung des Substrates 11 führt. Die
Strukturierung der Metallisierung 14 ist vorzugsweise so ausgeführt, daß dort, wo an
der Oberseite des Substrates 11 ein eine höhere Verlustleistung verursachendes
Bauelement 15, beispielsweise ein Leistungsbauelement auf einer von der
Metallisierung 13 gebildeten Metallbereich 13' angeordnet ist, auf der Unterseite des
Substrates 11 eine von der strukturierten Metallisierung 14 gebildeter Metallbereich
14' mit wenigstens gleichem Volumen und damit bei gleicher Dicke der
Metallisierungen 13 und 14 mit wenigstens gleicher Fläche, vorzugsweise mit einer
gegenüber dem Metallbereich 13' an der Oberseite etwas vergrößerten Fläche,
beispielsweise mit einer um 10% vergrößerten Fläche vorgesehen ist. Die etwas
größere Fläche des Metallbereiches 14' an der Unterseite berücksichtigt zum einen die
Temperaturdifferenz zwischen der Oberfläche und Unterseite des Substrates 1, die
sich nicht vermeiden läßt, und ermöglicht weiterhin durch Wärmespreizung eine
verbesserte Kühlung.
Fixiert ist das jeweilige Substrat 11 im Lead-Frame 1 bzw. in dem jeweiligen Bereich 9
innerhalb der Rahmenstruktur 8 dadurch, daß von der strukturierten Metallisierung 13
gebildete Metallbereiche 13" an den Ecken des Substrates 11 durch Schweißen,
vorzugsweise durch Laser-Schweißen oder Laser Punktschweißen oder auf eine andere,
geeignete Weise jeweils mit dem freien Ende des Fixiersteges 7 verbunden sind, von
denen dann jeder mit seinem Ende 7' flächig gegen die Oberseite eines Metallbereichs
13" anliegt. Die Enden 5' und 6' der Stege 5 und 6 liegen jeweils einem weiteren
Metallbereich 13''' gegenüber, der als Kontaktfläche dient und beispielsweise Teil
einer nicht dargestellten ist, mit dem auch die Anschlüsse der Bauelemente 15
elektrisch verbunden sind. Die Enden 5' und 6' sind jeweils über Draht-Bonds 16 mit
dem zugehörigen Metallbereich 13" elektrisch verbunden, wobei die Draht-Bonds 16
von einem Draht extrem guter Leitfähigkeit, beispielsweise von einem Gold- oder
Silberdraht gebildet sind, dessen Querschnitt aber kleiner ist als der Querschnitt der
Stege 5 und 6.
Das Strukturieren der Metallisierung 13 und 14 erfolgt unter Verwendung der üblichen,
dem Fachmann bekannten Techniken, beispielsweise mittels einer Maskierungs-Ätz-
Technik. Wie die Figuren weiterhin zeigen, sind die Metallisierungen 13 und 14 so
gewählt, daß die Isolierschicht 12 mit einem Randbereich 12' über den Rand der
Metallisierungen 13 und 14 vorsteht.
Die Bestückung der Substrate 11 mit den Bauelementen 15 an der von der
Metallisierung 13 gebildeten Oberseite erfolgt vorzugsweise erst dann, wenn diese
Substrate 11 unter Verwendung der Fixierstege 7 im Lead-Frame 1 fixiert sind. Bei dem
Bestücken mit den Bauelementen 15 werden dann auch die Verbindungen zwischen
den Stegen 5 und 6 und den Metallbereichen 13''' mittels der Drahtbons 16
hergestellt. Gleichzeitig werden dann auch die elektrischen Verbindungen zwischen
den Bauelementen 15 und den zugehörigen Kontaktflächen am Substrat 11 erzeugt,
und zwar beispielsweise ebenfalls durch Draht-Bonds.
Die Strukturierung der Metallisierungen 13 und 14 erfolgt vor dem Fixieren der
Substrate 11 im Lead-Frame 1, wobei die Substrate 11 vorzugsweise im
Mehrfachnutzen unter Verwendung einer großformatigen Isolier- oder Keramikplatte
mit großflächigen Metallisierungen hergestellt werden, die dann nach dem
Strukturieren der großflächigen Metallisierungen in die einzelnen Substrate 11
beispielsweise durch Brechen zertrennt wird. Die Substrate 11 können auch im
bestückten zustand am Lead-Frame 1 fixiert werden.
Nach dem Bestücken der Substrate 11 mit den Bauelementen 15 und/oder nach dem
Fixieren der bestückten Substrate am Lead-Frame 1 erfolgt das Einbetten der einzelnen
Substrate 11 in eine elektrisch isolierende Einbett- oder Kunststoffmasse 17 zur Bildung
eines beispielsweise quaderförmigen Gehäuses 18, wie dies in der Fig. 4 dargestellt ist.
Grundsätzlich erfolgt das Einbetten durch Spritzgießen unter Verwendung einer
geeigneten Spritzgießform in der Weise, daß der Umfang der hergestellten Gehäuse 18
der Module 19 bis in die Nähe der Innenseite der Rahmenstruktur 8 reicht, diese
Rahmenstruktur 8 aber außerhalb des Gehäuses 18 liegt, so daß mit einem geeigneten
Trenn- oder Stanzwerkzeug beim Freistanzen des jeweiligen Moduls 19 aus dem Lead-
Frame 1 die Fixierstege 7 unmittelbar am Umfang des Gehäuses 18 und die Stege 5
und 6 unter Abtrennen der Rahmenstruktur 8 mit einer größeren, vom Umfang des
Gehäuses 18 wegstehenden Länge vom Lead-Frame 1 abgetrennt werden, so daß die
Stege 5 und 6 Anschlüsse bzw. Leads mit der benötigten Länge bilden.
Eine Besonderheit besteht darin, daß das Einbetten des jeweiligen, bestückten
Substrates 11 in die Einbettmasse 17 derart erfolgt, daß die strukturierte Metallisierung
14 an der Unterseite des Moduls 19 frei liegt und über diese Metallisierung 14 zur
Erzielung einer optimalen Kühlung eine unmittelbare thermische Verbindung zu einem
nicht dargestellten Kühler oder einer nicht dargestellten Wärmesenke möglich ist. Um
zu erreichen, daß die Metallisierung 14 an der Unterseite des Moduls 19 frei liegt,
wird das jeweilige Substrat 11 beim Spritzen des Gehäuses 18 mit in der
Spritzgießform vorgesehenen Niederhaltern gegen eine Fläche der Spritzgießform
derart angedrückt, daß die der Isolierschicht 12 abgewandte Oberflächenseite der
Metallisierung 14 von der Einbett- oder Kunststoffmasse nicht abgedeckt wird.
Lediglich die durch die Strukturierung der Metallisierung 14 zwischen den
Metallbereichen 14' gebildeten Nuten 20 sind von der Einbettmasse 17 ausgefüllt, so
daß schon hierdurch eine Verankerung des Substrates 11 in der Einbettmasse 17 bzw.
in dem Gehäuse 18 gewährleistet ist. Eine weitere Verankerung wird dadurch erreicht,
daß die Metallbereiche 14' an ihren Rändern mit Ausnehmungen 21 versehen sind, die
in die Nuten 20 hineinreichende Hinterschneidungen bildenden, welche bei der in der
Fig. 3 dargestellten Ausführungsform eine schwalbenschwanzartige Formgebung
aufweisen und ebenfalls von der Einbettmasse 17 ausgefüllt sind. Selbstverständlich
sind auch andere, Hinterschneidungen bildende Formgebungen für die Ausnehmungen
21 denkbar. Beispielsweise können die Ausnehmungen 21 entsprechend der Fig. 5
teilkreisförmig ausgeführt sein. Die Ausnehmungen 21 werden selbstverständlich
jeweils bei der Strukturierung der Metallisierung 14 erzeugt.
Eine weitere Verankerung des Substrates 11 wird dadurch erreicht, daß die
Isolierschicht 12 mit ihrem Randbereich 12' über den äußeren Rand der Metallisierung
14 vorsteht, so daß dieser Randbereich 12' von der Einbettmasse 17 klammerartig
umgriffen ist, und zwar sowohl an der Oberseite als auch an der Unterseite der
Isolierschicht 12.
Bei der in der Fig. 4 dargestellten Ausführungsform ist weiterhin in jedem Substrat 11
eine durchgehende Bohrung 22 vorgesehen, die durch die Metallisierungen 13 und 14
und durch die Isolierschicht 12 hindurchreicht und im Bereich der Metallisierung 14
über einen bei der Strukturierung erzeugten kanal- oder nutenartigen Abschnitt 23 mit
wenigstens einer der Nuten 20 in Verbindung steht. Auch diese Bohrung 22 und der
Abschnitt 23 sind dann vollständig von der Einbettmasse 17 ausgefüllt, wodurch eine
zusätzliche Verankerung erreicht ist.
Die Herstellung der Gehäuse 18 erfolgt, wie oben ausgeführt wurde, durch
Spritzgießen unter Verwendung einer an einer entsprechenden Spritzgießmaschine
vorgesehenen Form, wobei diese Form beispielsweise mehrere Formräume aufweist,
so daß in einem Spritzvorgang gleichzeitig mehrere Gehäuse 18 gespritzt werden.
Nach dem Spritzen und Wiederöffnen der Form wird der Lead-Frame 1 um eine
vorgegebene Länge weiterbewegt, so daß dann das Spritzen des nächsten Gehäuses
oder der nächsten Gehäuse erfolgen kann.
Nach dem Einbetten des jeweiligen Substrates 11 in die Einbettmasse 17 bzw. in das
Gehäuse 18 ist dieses Substrat auch über die verbleibenden Fixierstäbe 7 im Gehäuse
18 verankert, wobei die von den Draht-Bonds 16 gebildeten Verbindungen
ausreichend elastisch sind, um beispielsweise auch beim späteren Formen bzw. Biegen
der die Anschlüsse bildenden, abgetrennten Stege 5 und 6 die Übertragung von
mechanischen Spannungen von diesen äußeren Anschlüssen auf das Substrat 11
zuverlässig zu vermeiden.
Da bei der beschriebenen Ausbildung die Fixierstäbe 7 mit den Metallbereichen 13' an
der Oberseite des Substrates 11 verbunden sind, ist eine ebene Unterseite des Moduls
19 möglich, an der das Modul 19 mit der Metallisierung 14 flächig an einem Kühler
usw. befestigt werden kann.
Um die Oberseite des Substrates 11 möglichst vollflächig für die Bestückung mit den
Bauelementen 15 nutzen zu können, sind die Fixierstege 7 mit ihren Enden 7' mit den
in den Eckbereichen des Substrates 11 gebildeten Metallbereichen 13' verbunden.
Die Erfindung wurde voranstehend an einem Ausführungsbeispiel beschrieben. Es
versteht sich, daß zahlreiche Änderungen sowie Abwandlungen möglich sind, ohne
daß dadurch der der Erfindung zugrundeliegende Erfindungsgedanke verlassen wird.
So wurde vorstehend davon ausgegangen, daß der Lead-Frame 1 lediglich in einer,
sich in Lead-Frame-Längsrichtung erstreckenden Reihe Abschnitte 10 mit jeweils einem
Substrat 11 aufweist. Selbstverständlich können am Lead-Frame auch mehrere Reihen
von Abschnitten 10 mit jeweils einem Substrat im Lead-Frame-Querrichtung
gegeneinander versetzt vorgesehen sein.
Bezugszeichenliste
1
Lead-Frame
2
,
3
Lead-Frame-Längsabschnitte
4
Quersteg
5
,
6
Steg
7
Fixiersteg
8
Rahmenstruktur
9
Bereich
10
Abschnitt
11
Substrat
12
Isolierschicht
12
' Randbereich
13
,
14
Metallisierung
13
',
13
",
13
''',
14
' Metallbereich
15
Bauelement
16
Draht-Bond
17
Einbettmasse
18
Gehäuse
19
Modul
20
Nut
21
Ausnehmung
22
Bohrung
23
Kanal