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DE19930044C2 - Schnurschalter - Google Patents

Schnurschalter

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DE19930044C2
DE19930044C2 DE1999130044 DE19930044A DE19930044C2 DE 19930044 C2 DE19930044 C2 DE 19930044C2 DE 1999130044 DE1999130044 DE 1999130044 DE 19930044 A DE19930044 A DE 19930044A DE 19930044 C2 DE19930044 C2 DE 19930044C2
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DE
Germany
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cord switch
switch according
housing half
abutment
housing
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DE1999130044
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Peter Neumann
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FRANZ NEUMANN ELEKTRO APPBAU
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FRANZ NEUMANN ELEKTRO APPBAU
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    • H01ELECTRIC ELEMENTS
    • H01HELECTRIC SWITCHES; RELAYS; SELECTORS; EMERGENCY PROTECTIVE DEVICES
    • H01H9/00Details of switching devices, not covered by groups H01H1/00 - H01H7/00
    • H01H9/02Bases, casings, or covers
    • H01H9/0214Hand-held casings
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    • HELECTRICITY
    • H01ELECTRIC ELEMENTS
    • H01HELECTRIC SWITCHES; RELAYS; SELECTORS; EMERGENCY PROTECTIVE DEVICES
    • H01H9/00Details of switching devices, not covered by groups H01H1/00 - H01H7/00
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Description

Die Erfindung bezieht sich auf einen Schnurschalter, der aus zwei miteinander ver­ bindbaren, den eigentlichen Schalter aufnehmenden Gehäusehälften, bevorzugt aus Kunststoff, mit Zugentlastungen für die an den Schalter angeschlossenen Ein- und Ausgangskabel besteht, wobei die Zugentlastungen von einem in der einen Gehäuse­ hälfte vorgesehenen, mit letzterer verbundenen, zur Kabelrichtung quer verlaufenden Widerlager und einem Gegendruckteil gebildet sind.
Schnurschalter sind in mannigfachen Ausführungen bekannt und sie finden insbeson­ dere in Kabelzuführungen für Leuchten und für Geräte Verwendung. Es mag zwar sein, daß die Verbraucher an die Langlebigkeit und/oder an die Funktionsfähigkeit der Schalter hohe Ansprüche stellen, jedoch darf deshalb der Unfallschutz nicht vernach­ lässigt werden. Für einen wirkungsvollen Unfallschutz sind sichere Zugentlastungen für die an die Schalter angeschlossenen Ein- und Ausgangskabel erforderlich, denn die größten Unfallgefahren gehen von herausgerissenen Kabeln aus. Dies erklärt auch, daß die zuständigen Prüfämter den Zugentlastungen beachtliche Aufmerksamkeit widmen. Eine bekannte Zugentlastung bei Schnurschaltern, auch bei Steckern, Kupp­ lungen od. dgl. weist in der einen Gehäusehälfte eine in Kabelrichtung verlaufende, verhältnismäßig kurze und nach oben offene Ausnehmung für das festzulegende Kabel auf, das mit einem Querstück in die ggf. keilförmige Ausnehmung gepreßt wird. Für den erforderlichen Preßdruck sind rechts und links vom Kabel je eine Schraube vorge­ sehen, die das Druckstück durchsetzen und in entsprechende Teile der jeweiligen Ge­ häusehälfte eingeschraubt werden. Eine solche Zugentlastung kann als sicher be­ zeichnet werden, allerdings sind dann ernsthafte Schwierigkeiten zu befürchten, wenn verschieden starke Kabel mit ein und derselben Zugentlastung beherrscht werden sol­ len. Für Flachkabel beispielsweise muß mit füllenden Einlagen gearbeitet werden, was einen erhöhten Bauaufwand bedeutet, der bei Massenartikeln unerwünscht ist. Letzte­ res um so mehr, als bei bekannten Schnurschaltern neben den die beiden Gehäuse­ hälften zusammenhaltenden Schrauben für die Zugentlastungen vier weitere Schrau­ ben erforderlich sind, die bei Massenartikeln neben den Montagekosten kostenmäßig ungünstig ins Gewicht fallen.
Ein Schnurschalter der eingangs genannten Art ist aus der DE 37 10 035 A1 bekannt. Die Zugentlastung ist dort als separates Bauteil ausgebildet, durch das bei der Mon­ tage zunächst das Anschlußkabel durchgeführt und das dann mit Hilfe der Zugentla­ stungsschraube festgelegt wird. Erst dann werden die Anschlußkabel mit dem eigentli­ chen Schalter verbunden und die Zugentlastung mit dem Kabel wird in die Unterschale eingesetzt und eingerastet. Danach wird die Oberschale auf die Unterschale aufge­ setzt und befestigt. Der Montageaufwand für die Befestigung der Zugentlastung an dem Anschlußkabel und das Einsetzen in die Unterschale ist besonders hoch, weil dieser Vorgang kaum automatisiert werden kann. Außerdem müssen die separaten Zugentlastungen mit einzelnen Zugentlastungsschrauben hergestellt, bevorratet und vormontiert werden. Bei Massenartikeln, wie dies Schnurschalter zweifellos sind, stellt dies erhebliche Nachteile dar.
Die DE 93 10 562 U1 betrifft eine Kabelhalterung mit Zugentlastung. Dabei ist ein star­ res Klemmstück vorgesehen, das über nachgiebige Elemente mit einer Gehäusehälfte verbunden ist. Das Klemmstück läßt sich durch die Verlagerung des elastischen Ele­ ments durch einen instabilen Punkt stärkster Kompression der federnden Elemente zwischen zwei stabilen Vorzugslagen bewegen.
Die DE 43 17 725 A1 beschreibt ein elektrisches Anschlußelement, bei dem im Bereich eines senkrecht zum stromführenden Kabel angeordneten Kontakts mindestens eine quer zur Kabellängsachse verlaufende Klemmrippe vorgesehen ist.
Aus der DE 44 29 590 A1 ist es bekannt, bei einer Kabel-Klemme eine gewindeschnei­ dende Schraube zur Befestigung der Anordnung von zwei Klemmen-Abschnitten, die einstückig miteinander ausgebildet und durch ein Paar beabstandete, flexible Gelenk­ bänder verbunden sind, zu verwenden.
Gegenüber dem Stand der Technik strebt die Erfindung einen Schnurschalter an, des­ sen Zugentlastungen mit einem geringen Montage- und Materialaufwand selbst unterschiedlich starke, an den eigentlichen Schalter angeschlossene Kabel sicher festzuhal­ ten vermögen.
Dieses Ziel wird mit den Merkmalen des Anspruches 1 erreicht. Durch den mit der ei­ nen Gehäusehälfte verbundenen Widerlagersteg, dem ein Gegendruckteil der anderen Gehäusehälfte gegenübersteht, ist es beim Zusammenfügen der Gehäusehälften auf Grund des im Bereich des Kabels elastisch durchbiegbaren Widerlagersteges möglich, unterschiedlich starke Kabel und auch Flachkabel so festzuhalten, daß den Forderun­ gen der Praxis und den Prüfbestimmungen entsprochen wird. Besonders vorteilhaft ist es darüber hinaus, daß der Montage- und Materialaufwand gegenüber bekannten Zug­ entlastungen nahezu an Null herankommt, was insbesondere bei Großserien und/oder Massenartikeln von entscheidender Bedeutung ist. Der verringerte Bauaufwand beruht vor allem darauf, daß für die Zugentlastungen keine Schrauben erforderlich sind, sondern die zu den Gehäusehälften gehörigen Entlastungsmittel allein ausreichen, um die jeweiligen Kabel sicher festzuhalten. Der praktisch nicht vorhandene Montageaufwand für die Zugentlastung ergibt sich daraus, daß bei der Montage des Schnurschalters zunächst die Kabelenden an dem in einer Gehäusehälfte angeordne­ ten eigentlichen Schalter befestigt werden. Danach wird die andere Gehäusehälfte aufgesetzt und mit der ersten Gehäusehälfte verbunden, wobei der elastisch durch­ biegbare Widerlagersteg und das Gegendruckteil von selbst zusammenwirken und die Zugentlastung bilden.
Wenn man für die Herstellung der beiden Gehäusehälften, insbesondere aus Kunst­ stoff, mit einem einzigen Werkzeug auskommen will, ist es zweckmäßig, nach An­ spruch 2 vorzugehen.
Für den Fall, daß, aus welchen Gründen auch immer, die beiden Gehäusehälften nicht spiegelbildlich gleich sein können, bietet sich als Lösung die Lehre nach Anspruch 3 an.
Um den Sicherheitsbestimmungen voll und ganz gerecht zu werden, empfiehlt es sich, nach den Ansprüchen 4 und 5 vorzugehen. Es versteht sich, daß bei den Profilierun­ gen darauf geachtet werden muß, daß diese nur auf die Oberflächen der Kabel einwir­ ken und die Leitungen selbst nicht beschädigen können.
Hochwirksame Zugentlastungen für unterschiedlich starke Kabel und Flachkabel erge­ ben sich aus Anspruch 6. Ferner ist es besonders zweckmäßig, wenn man sich die Lehre des Anspruches 7 zu Nutze macht. Es versteht sich, daß man mit der Auswahl aus den zur Verfügung stehenden Kunststoffen die elastische Durchbiegbarkeit beein­ flussen kann. Auch eine Veränderung des Abstandes der Auflager für den Widerlager­ steg in der jeweiligen Gehäusehälfte vermag die Klemmwirkung zu verändern. Durch Veränderung des im Anspruch 7 angesprochenen, zumindest teilweise freien Raumes zwischen dem Widerlagersteg und dem Boden der jeweiligen Gehäusehälfte kann ebenfalls die Klemmwirkung beeinflußt werden. So ist es z. B. denkbar, den Widerla­ gersteg zu unterlegen, um verhältnismäßig dünne Kabel sicher festzuhalten.
Wenn bei einem Kabelschaden das Kabel erneuert werden und der Schnurschalter wiederverwendet werden soll, dann ist es erforderlich, die beiden Gehäusehälften lös­ bar miteinander zu verbinden, wie dies im Anspruch 8 angegeben ist. Dabei ist es zweckmäßig, die Ansprüche 9 und 10 zu beachten. Wenn man die schneidenden Schrauben in die Auflager für den Widerlagersteg eingreifen läßt, ergeben sich nicht nur Materialeinsparungen, sondern auch günstige Kräfteverhältnisse. Die hier mögli­ chen Materialeinsparungen mögen zwar unbedeutend erscheinen, was sich jedoch ändert, wenn man berücksichtigt, daß es sich bei Schnurschaltern um einen Massen­ artikel handelt, bei dem sich schon Zehntel und Hundertstel einer kleinen Währungs­ einheit im Endergebnis vorteilhaft auswirken.
Wenn auf eine Wiederverwendung eines Schnurschalters kein Wert gelegt wird, kann die Verbindung der beiden Gehäusehälften unlösbar sein, wozu auf Anspruch 11 zu verweisen ist. Für eine unlösbare Verbindung gibt es mehrere Möglichkeiten, z. B. das Verschweißen. Auch ein Verklipsen ist denkbar, wobei allerdings bei dieser Art der Verbindung der Gehäusehälften die Klipsmittel besonders kräftig sein müssen, da sie den Zusammenpreßdruck der beiden Gehäusehälften bzw. dem Zugsicherungsdruck nach dem Entlasten der zusammengepreßten Gehäusehälften standhalten müssen.
In der Zeichnung ist die Erfindung beispielsweise veranschaulicht; es zeigen:
Fig. 1 eine Oberansicht auf eine Gehäusehälfte, die zusammen mit einer nicht dargestellten zweiten Gehäusehälfte einen Schnurschalter bildet;
Fig. 2 eine Innenansicht auf die Gehäusehälfte nach Fig. 1;
Fig. 3 einen Schnitt längs der Linie III-III der Fig. 2;
Fig. 4 einen Schnitt längs der Linie IV-IV der Fig. 2;
Fig. 5 einen Schnitt längs der Linie V-V der Fig. 2 und
Fig. 6 eine aufgebrochene Stirnansicht auf einen von zwei Gehäusehälf­ ten gebildeten Schnurschalter, der vom Bekannten abweichende Zugentlastungen enthält.
Den Fig. 1 bis 5 ist zu entnehmen, daß eine Gehäusehälfte 1 eine wannenartige Form hat, die in dem einen Endbereich einen Widerlagersteg 2 und in dem anderen Endbe­ reich einen Gegendruckteil 3 aufweist. Der Widerlagersteg ist querliegend angeordnet und er weist Spitzwülste 4 auf. Der Widerlagersteg 2 ist über Auflager 5, 6 mit der Ge­ häusehälfte 1 verbunden, bevorzugt einstückig. Für ein Kabel ist eine halbkreisförmige Aussparung 7 vorgesehen. Eine gleichartige Aussparung 8 befindet sich auch auf der Seite des Gegendruckteiles 3. Letzterer ist mit Spitzkegeln 9 ausgestattet.
Die nicht dargestellte zweite Gehäusehälfte kann wie die Gehäusehälfte 1 ausgebildet sein, jedoch muß dann beim Zusammenfügen der beiden Gehäusehälften darauf ge­ achtet werden, daß der Gegendruckteil 3 über den Steg 2 zu liegen kommt. Ebenso ist es denkbar, daß die Gehäusehälfte 1 in beiden Endbereichen Stege 2 aufweist, jedoch muß dann die zweite Gehäusehälfte ebenfalls zwei Gegendruckteile 3 haben.
Für das Zusammenfügen der Gehäusehälften sind auf der Widerlagerstegseite Boh­ rungen 10, 11 vorgesehen, die wegen der versenkt angeordneten Schraubköpfe von größeren Aussparungen 12, 13 ausgehen. Die selbstschneidenden Schrauben schnei­ den sich beim Eindrehen in Bohrungen 14, 15 ein, die aus Fig. 5 ersichtlich sind und bei zusammengefügten Gehäusehälften mit den Bohrungen 10, 11 fluchten müssen. Dazu ist es zweckmäßig, sich die Schnittdarstellung gemäß Fig. 5 über der Schnitt­ darstellung nach Fig. 4 liegend vorzustellen.
Die Bohrungen 14, 15 sind in Materialanhäufungen 16, 17 vorgesehen, die bezüglich der Schraubverbindungen mit den Auflagern 5, 6 zu vergleichen sind.
Die nicht dargestellten vier Schrauben, welche die Bohrungen 10, 11 durchsetzen und sich in die Bohrungen 14, 15 einschneiden, erfüllen zwei Funktionen: einmal stellen sie Schraubverbindungen für die beiden Gehäusehälften dar und zum anderen ergeben sie beim Einschrauben den Preßdruck, der das in Fig. 6 mit 18 angedeutete Kabel si­ cher festhält.
In Fig. 6 ist eine zweite Gehäusehälfte mit 19 bezeichnet, die mit der Schnittdarstellung nach Fig. 5 vergleichbar ist. Die nicht dargestellten vier Schrauben sind mit strichpunk­ tierten Linien 20, 21 angedeutet. In Fig. 6 erkennt man, daß zwischen dem unbelasteten Widerlagersteg 2 und dem Gegendruckteil 3 ein freier Raum verbleibt. Auch er­ kennt man, daß der Widerlagersteg 2 die Teilungsebene 22 der beiden Gehäusehälf­ ten 1, 19 nicht überragt. Bei zusammengepreßten Gehäusehälften 1, 19 werden einmal die Spitzkegel 9 wirksam und zum anderen wird der Steg 2 elastisch verformt, wie dies mit gestrichelten Linien 23 angedeutet ist. Man erkennt ferner, daß bei fest angezoge­ nen Schrauben (vgl. 20, 21) das Kabel 18 von den Zugentlastungsgliedern 2, 3 sicher festgehalten wird. Man erkennt darüber hinaus, daß mit einer solchen Zugentlastung auch Flachkabel und Kabel mit unterschiedlichen Durchmessern festlegbar sind.
Die in Fig. 1 angedeutete Ausnehmung 24 ist eine Folge des für die Herstellung der Gehäusehälften 1, 19 erforderlichen Werkzeuges. Der freie Raum 25 unter dem Wider­ lagersteg 2 sorgt dafür, daß auch extreme Durchbiegungen des Steges 2 möglich sind. Andererseits ist es jedoch denkbar, in dem freien Raum 25 Materialanhäufungen vorzusehen, die der Durchbiegung Grenzen setzen. Mit 26 ist in Fig. 1 ein Be­ tätigungsglied für den eigentlichen, von den Gehäusehälften 1, 19 umschlossenen Schalter bezeichnet.

Claims (11)

1. Schnurschalter, der aus zwei miteinander verbindbaren, den eigentlichen Schalter aufnehmenden Gehäusehälften, bevorzugt aus Kunststoff, mit Zugentlastungen für die an den Schalter angeschlossenen Ein- und Ausgangskabel besteht, wobei die Zugentlastungen von einem in der einen Gehäusehälfte vorgesehenen, mit letzterer verbundenen, zur Kabelrichtung quer verlaufenden Widerlager und einem Gegendruckteil gebildet sind, dadurch gekennzeichnet, daß das Widerlager von einem im Bereich des Kabels (18) elastisch durchbiegbaren Widerlagersteg (2) gebildet ist und das Gegendruckteil (3) in der anderen Gehäusehälfte (19) angebracht ist.
2. Schnurschalter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Gegendruckteil (3) in der anderen Gehäusehälfte (19) ebenfalls als Widerlagersteg (2) ausgebildet ist.
3. Schnurschalter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Gegendruckteil (3) in der anderen Gehäusehälfte (19) von einem auf den mittleren Bereich des Widerlagersteges (2) gerichteten bolzenartigen Ansatz gebildet ist.
4. Schnurschalter nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest eine der einander zugekehrten, einen Spalt zwischen sich freilassenden Flächen der Zugentlastung (2, 3) profiliert ist.
5. Schnurschalter nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Profilierung von der Zugentlastung entgegenwirkenden Kanten, Spitzwülsten (4), Noppen oder Spitzkegeln (9) gebildet ist.
6. Schnurschalter nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß der elastisch durchbiegbare Widerlagersteg (2) brückenartig zwei mit ihm und der jeweiligen Gehäusehälfte (z. B. 1) einstückig hergestellte Auflager (5, 6) der jeweiligen Gehäusehälfte überspannt.
7. Schnurschalter nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß jeder der brückenartigen Widerlagerstege (2) derart angeordnet und ausgebildet ist, daß er, in Richtung auf die von Aussparungen (7, 8) in den beiden Gehäusehälften (1, 19) gebildete Kabeleinführöffnung betrachtet, in etwa in der Teilungsebene (22) der Gehäusehälften (1, 19) endet und den Raum (25) zum Boden der jeweiligen Gehäusehälfte zumindest teilweise frei läßt.
8. Schnurschalter nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Gehäusehälften (1, 19) lösbar miteinander verbunden sind.
9. Schnurschalter nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die lösbare Verbindung mit gewindeformenden Schrauben (20, 21) erfolgt, die sich in die vorgelochten Auflager (5, 6) für den Widerlagersteg (2) einschneiden.
10. Schnurschalter nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Köpfe der gewindeformenden Schrauben (20, 21) in der jeweiligen Gehäusehälfte (1 oder 19) versenkt angeordnet sind.
11. Schnurschalter nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Verbindung der beiden Gehäusehälften (1, 19) unlösbar ausgebildet ist.
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