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DE19930011A1 - Verfahren und Einrichtung zur interkommunikativen Funktionszuweisung zwischen Fahrzeugschlüssel und Fahrzeugelektronik - Google Patents

Verfahren und Einrichtung zur interkommunikativen Funktionszuweisung zwischen Fahrzeugschlüssel und Fahrzeugelektronik

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Publication number
DE19930011A1
DE19930011A1 DE19930011A DE19930011A DE19930011A1 DE 19930011 A1 DE19930011 A1 DE 19930011A1 DE 19930011 A DE19930011 A DE 19930011A DE 19930011 A DE19930011 A DE 19930011A DE 19930011 A1 DE19930011 A1 DE 19930011A1
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DE
Germany
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key
remote control
vehicle
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ignition
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DE19930011A
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Dominique Nemetschek
Andreas Titze
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Volkswagen AG
Original Assignee
Volkswagen AG
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Publication date
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Abstract

Die Erfindung betrifft ein Verfahren sowie eine Einrichtung zur interkommunikativen Funktionszuweisung zwischen Fahrzeugschlüssel (1) und Fahrzeugelektronik, wobei im Fahrzeugschlüssel (1) Fernbedienfunktionen implementiert sind, gemäß Oberbegriff der Patentansprüche 1 und 4. Um hierbei zu erreichen, daß ungewollte Betätigungen der zusätzlich implementierten Fernbedienfunktionen während der Betriebsphase unterbleiben, ist erfindungsgemäß vorgeschlagen, daß unmittelbar nach Einstecken des Zündschlüssels (1) oder eines Zündschlüsseläquivalentes die Schlüsselnummer elektronisch abgefragt wird und für die Dauer der mit diesem einen Schlüssel ausgelösten Betriebsphase sodann alle Fernbedienfunktionen, welche von diesem Zündschlüssel (1) auslösbar sind, gesperrt werden.

Description

Die Erfindung betrifft ein Verfahren sowie eine Einrichtung zur interkommunikativen Funktionszuweisung zwischen Fahrzeugschlüssel und Fahrzeugelektronik, wobei im Fahrzeugschlüssel Fernbedienfunktionen implementiert sind, gemäß Oberbegriff der Patentansprüche 1 und 4.
Verfahren und Einrichtungen dieser Art sind im Stand der Technik vielfach bekannt. So zeigt die DE 195 39 851 C2 eine Schlüssel-Fahrzeug-Kommunikationseinrichtung zur Ansteuerung der Wegfahrsperre und einer fernbedienbaren Funktion. Hierbei erfolgt eine Abfrage der Nutzungsberechtigung, wobei bejahendenfalls erst eine Sperrung der Fernbedienungsfunktion erfolgt, wenn eine legitimierte Schlüsselbetätigung vorliegt. Nachteil bei diesem System ist, daß dasselbe permanent den Schlüssel bzw. den Schlüsselcode scannt bzw. scannen muß. Dabei wird permanent Ruhestrom benötigt. Die Notwendigkeit eines permanenten Ruhestromes begünstigt bei Ausfall natürlich Fehlfunktionen, die hierbei erheblich sind.
Aus der EP 0 720 545 B1 ist ein elektronisches Zündstartschloß-System für ein Kraftfahrzeug bekannt, mit einem elektronischen Zündschlüssel und einem elektronischen Zündstartschloß zur Betätigung eines zugehörigen Betriebsaggregates, wie Motorelektronik, Wegfahrsperre oder dergleichen. Dabei wird zwischen dem Zündschlüssel und dem Zündstartschloß wenigstens ein codiertes Betriebssignal ausgetauscht. Eine positive Bewertung des Betriebssignales, bewirkt eine erste Entriegelung der Bewegung des Zündschlüssels, vorzugsweise mittels einer elektromagnetischen Sperreinrichtung, so daß der elektronische Zündschlüssel aus einer Ausgangsstellung in eine rotatorische und/oder translatorische Bewegung versetzbar ist. Dabei wirkt diese Bewegung des Zündschlüssels auf im Zündstartschloß befindliche mechanische, elektronische, optische, optoelektronische oder dgl. Schaltmittel ein. Bei einem Zündstartschloß dieser Art wird ein Schlüsselsystem verwendet, bei welchem möglicherweise keine Fernbedienfunktionen implementiert sind.
Aus der WO 96/19629 ist ein Fernbediensystem mit Einbindung der Wegfahrsperrefunktion für Kraftfahrzeuge bekannt. Weitergehende Fernbedienfunktionen sind jedoch nicht vorgesehen.
Aus der DE 195 04 991 C1 ist ein Startschalter für Kraftfahrzeuge bekannt, mit Prüfung der Startberechtigung mittels Transpondersystem.
Aus der DE 44 03 655 C2 ist ein kombiniertes elektronisches System aus Schließsystem und Motor-Start-System bekannt. Hierbei werden aufgrund einer sowohl extern vorgesehenen Redundanz, als auch einer innen vorgesehenen Redundanz des elektronischen Systems keinerlei mechanische Schlüssel mehr benötigt. Weiterhin ist der Startvorgang derart an das Schließsystem gekoppelt, daß auf ein Zündschloß verzichtet werden kann.
Hierbei können Fernbedienfunktionen implementiert sein. Nachteilig ergibt sich hierbei natürlich, daß die Fernbedienfunktionen nach eingestecktem Schlüssel auch noch in der Betriebsphase versehentlich ausgelöst werden können.
Aus der EP 0 857 629 A2 ist ein codegesteuertes schlüsselloses Startsystem für Kraftfahrzeuge bekannt, mit einer Codeeingabe über ein Keyboard.
Aus der WO 96/28628 ist ein ebenfalls schlüsselloses Einstiegs- und Startsystem für Kraftfahrzeuge bekannt, ohne jedoch weitere Funktionen miteinzubinden.
Aus der DE 44 35 894 A1 ist ein Transponder mit Codesendung bekannt, welcher bei Annäherung an ein zutrittberechtigtes Fahrzeug die Zentralverriegelung entriegelt und den Zutritt zum Fahrzeug gewährt.
Aus der DE 43 15 290 C2 ist ein Schließ- und Sicherungssystem für Kraftfahrzeuge mit Chipkarte bekannt, bei welchem statt eines Schlüsselsystemes ein Chipkartensystem verwendet wird.
Diese Systeme weisen entweder keine weiteren Fernbedienfunktionen am Schlüssel oder Schlüsselelement auf, oder wenn sie dieselben aufweisen, werden ungewollte Betätigungen der Fernbedienfunktionen auch nach Inbetriebnahme des Fahrzeuges zugelassen.
Dies kann in der Betriebsphase neben unerwünschten Funktionen auch gefährliche Situationen erzeugen.
Der Erfindung liegt somit die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren sowie eine Einrichtung der gattungsgemäßen Art dahingehend weiterzubilden, daß ungewollte Betätigungen von Fernbedienfunktionen bei erfolgter Eingabe des Zündschlüssels in das Zündschloß unterbunden werden.
Die gestellte Aufgabe wird bei einem Verfahren der gattungsgemäßen Art erfindungsgemäß durch die kennzeichnenden Merkmaie des Patentanspruches 1 gelöst.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen des erfindungsgemäßen Verfahrens sind in den Ansprüchen 2 und 3 angegeben.
Hinsichtlich einer Einrichtung der gattungsgemäßen Art ist dieselbe erfindungsgemäß durch die kennzeichnenden Merkmale des Patentanspruches 4 weitergebildet.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der erfindungsgemäßen Einrichtung sind in den übrigen Patentansprüchen angegeben.
Das verfahrensmäßige Wesen der Erfindung besteht darin, daß unmittelbar nach Einstecken des Zündschlüssels, oder eines Zündschlüsseläquivalentes beispielsweise in Form einer Scheckkarte oder dgl., die Schlüsselnummer elektronisch abgefragt wird und sodann für die Dauer der mit diesem einen Schlüssel ausgelösten Betriebsphase alle Fernbedienfunktionen, welche von diesem Zündschlüssel auslösbar sind, gesperrt werden. Hierbei ist gegenüber dem Stand der Technik schon wesentlich, daß der Lesevorgang nicht permanent erfolgt, sondern lediglich unmittelbar nach Einstecken des Zündschlüssels. Für die Dauer der mit diesem besagten einen Schlüssel ausgelösten Betriebsphase bleiben die Fernbedienfunktionen, wenn sie von diesem Schlüssel versehentlich ausgelöst werden, gesperrt. Ein anderer Schlüssel jedoch, der ebenfalls Zutritt zu diesem Fahrzeug gewährt, hat während der Betriebsphase dieses einen eingesteckten Schlüssels keine Sperrwirkung, und die Fernbedienfunktionen sind hierüber auslösbar.
In weiterer vorteilhafter Ausgestaltung ist vorgesehen, daß die elektronische Abfrage der Schlüsselnummer oder der Schlüsselcodierung nur lediglich im Augenblick unmittelbar nach Einstecken des Zündschlüssels erfolgt.
Weiterhin ist vorteilhaft ausgestaltet, daß in der besagten Betriebsphase die Sperrung der Fernbedienfunktionen selektiv nur auf den im Zündschloß befindlichen Zündschlüssel bezogen wirkt. Dabei ist vorgesehen, daß aber durch einen weiteren, zu dem jeweiligen Fahrzeug auch legitimierten Zündschlüssel, ebenfalls mit Fernbedienungsfunktion, oder lediglich eine Fernbedienung auch ohne Zündschlüssel mit anderer Schlüsselnummer oder Schlüsselcodierung, die fernbedienbaren Funktionen während der besagten Betriebsphase jedoch auslösbar sind. Dadurch wird beispielsweise erreicht, daß vom Zündschlüssel, welcher im Zündschloß eingesteckt ist, zwar keine Fernbedienfunktionen ausgelöst bzw. versehentlich ausgelöst werden können, jedoch von einem weiteren zu dem jeweiligen Fahrzeug ebenfalls legitimierten Schlüssel, welcher jedoch in diesem Augenblick nicht im Zündschloß steckt. Hierdurch ist es möglich, daß beispielsweise bei kurzzeitigem Verlassen des Fahrzeuges die Zündung durch eingesteckten Zündschlüssel zwar erhalten bleibt und somit Aggregate wie Klimaanlage in Gang hält, das Fahrzeug aber mit einem anderen Schlüssel gewollt abgeschlossen bzw. zentralverriegelt werden kann.
Zur Realisierung des oben genannten Verfahrens enthält die erfindungsgemäße Einrichtung ein Zündschloß, welches zur Erfassung der Einsteckposition eines Zündschlüssels mit einem Mikroschalter versehen ist. Die Verwendung eines Mikroschalters ist gegenüber dem oben dargestellten Stand der Technik dahingehend erheblich vorteilhafter, weil durch Verwendung eines Mikroschalters zur Erfassung der Einsteckposition kein Ruhestrom verbraucht wird. Dieser Mikroschalter gibt lediglich sozusagen stromlos ein Signal, welches dann den Lesevorgang der Schlüsselnummer bzw. des Schlüsselcodes in der Auswerteeinheit generiert. Dabei ist bei jedem Einsteckvorgang der Lesevorgang lediglich einmalig, d. h. es bedarf keines permanenten Scannens, wie im o. g. Stand der Technik. Wird der Mikroschalter wieder mechanisch geöffnet durch Entnahme des Zündschlüssels, so erkennt das System durch diesen kurzen Schaltimpuls, daß die auf diesem Zündschlüssel bezogene Betriebsphase damit beendet ist, und würde erst wieder bei Neueinführen eines Zündschlüssels den besagten Lesevorgang auslösen.
In weiterer vorteilhafter Ausgestaltung ist angegeben, daß die besagte gelesene Schlüsselnummer temporär, d. h. für die Dauer der entsprechenden Betriebsphase in der Auswerteeinheit zur Sperrung aller über die besagte Schlüsselnummer ausgelösten Fernbedienfunktionen führt. Die Sperrung ist dann auf diesen, durch dieses Einführen in das Zündschloß gegebenen Startvorgang beschränkt. Das heißt, befindet sich ein weiterer Schlüssel, weicher nicht eingesteckt ist, in entsprechender Transpondernähe, so kann mit diesem jedoch dann wiederum gewollt die Fernbedienfunktion ausgelöst werden, da diese eine andere Schlüsselcodenummer trägt.
Dies kann, wie oben bereits ausgeführt, aus den Gründen praktisch sein, wenn das Fahrzeug nur kurz verlassen wird, aber beispielsweise zur Erhalt der Klimaanlagenfunktion die Zündung eingeschaltet bleiben soll.
Weiterhin ist in erfindungsgemäßer Ausgestaltung angegeben, daß zur Abfrage der Schlüsselnummer induktive Lesemittel vorgesehen sind. Ebenso können optische Lesemittel vorgesehen sein.
Darüber hinausgehend können auch zusätzliche Mittel zur Abfrage der Fahrberechtigung vorgesehen sein, welche mit der in der Auswerteeinheit implementierten Wegfahrsperre verbunden sind. Hierbei können die üblichen Funktionen der erweiterten Wegfahrsperre implementiert werden, oder darüber hinausgehend weitergehende Absicherungsebenen durch Codierung gemeint sein.
Die Erfindung ist in der Zeichnung dargestellt und nachfolgend näher beschrieben.
Die Abbildung zeigt schematisch einen elektronischen Zündschlüssel 1, mit einer darauf implementierten fernsteuerbaren weiteren Funktion über die Funktionstaste 2. Wird nun der elektronische Zündschlüssel 1 in das Zündschloß 3 eingeführt, so wird dabei ein Mikroschalter S1 betätigt. Dieser Mikroschalter S1 meldet über das erzeugte Schaltsignal der Auswerteeinheit 5, daß nunmehr ein Schlüssel eingesteckt ist. Sodann wird in der Auswerteeinheit 5 das Empfangselement 4 zur Auswerteeinheit aufgeschaltet und der elektronische Schlüssel 1 sendet die elektronische Schlüsselnummer oder den Schlüsselcode an das besagte Empfangselement 4. Innerhalb der Auswerteeinheit 5 wird sodann der Schlüssel als solches identifiziert, und für die Dauer des Einsteckenlassens, was in der Regel bedeutet, für die Dauer der dadurch generierten Betriebsphase, bleibt der so erkannte Schlüssel auch weiterhin erkannt, ohne permanent die Schlüsselcodierung abzuscannen. Hierdurch wird vermieden, daß ein permanenter Ruhestrom fließen muß. Für diese besagte, nun eingeleitete Betriebsphase, welcher ausschließlich diesem einen individuellen Schlüssel mit der entsprechenden Schlüsselcodenummer zugewiesen ist, wird nun die über die Tastatur 2 auf dem Zündschlüssel implementierte weitere Fernbedienfunktion innerhalb der Auswerteeinheit 5 gesperrt. Das heißt, selbst bei ungewollter Betätigung der Betätigungstaste 2 auf dem elektronischen Zündschlüssel 1 wird die dadurch ansonsten generierbare Fernbedienfunktion gesperrt, also unterbunden. Eine Durchstellung des Betätigungssignales über die Auswerteeinheit 5 zum Stellglied 6 wird damit ebenso unterbunden. Erst wenn ein weiterer Transponder bzw. ein weiterer elektronischer Schlüssel, welcher jedoch nicht derjenige ist, der im Zündschloß steckt, über die fernbedienzugewiesene Funktionstaste betätigt wird, so wird über das Empfangselement 4 der Auswerteeinheit dieses Fernbediensignal ebenfalls empfangen. Innerhalb der Auswerteeinheit 5 wird dabei erkannt, daß es sich nicht um das ggf. ungewollte Auslösesignal des im Zündschloß 3 befindlichen Zündschlüssels 1 handelt, sondern das Betätigungssignal eines anderen Zündschlüssels oder einer anderen Fernbedienung ist. Hierbei wird das so ausgelöste Fernbediensignal von der Auswerteeinheit dann natürlich durchgesteuert auf das Stellglied 6 zur Ausführung der Fernbedienfunktion.

Claims (9)

1. Verfahren zur interkommunikativen Funktionszuweisung zwischen Fahrzeugschlüssel (1) und Fahrzeugelektronik, wobei im Fahrzeugschlüssel (1) Fernbedienfunktionen implementiert sind, dadurch gekennzeichnet, daß unmittelbar nach Einstecken des Fahrzeugschlüssels (1), oder eines Zündschlüsseläquivalentes, die Zündschlüsselnummer bzw. der Schlüsselcode elektronisch abgefragt wird und sodann für die Dauer der mit diesem einen Schlüssel ausgelösten Betriebsphase alle Fernbedienfunktionen, welche von diesem Zündschlüssel (1) auslösbar sind, gesperrt werden.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die elektronische Abfrage der Schlüsselnummer lediglich im Augenblick unmittelbar nach dem Einstecken des Zündschlüssels (1) erfolgt.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß in der besagten Betriebsphase die Sperrung der Fernbedienfunktionen selektiv nur auf den im Zündschloß (3) befindlichen Zündschlüssel (1) bezogen ist, daß aber durch einen weiteren, zu dem jeweiligen Fahrzeug legitimierten Zündschlüssel mit Fernbedienung oder lediglich eine Fernbedienung mit anderer Schlüsselnummer, die fernbedienbaren Funktionen während der besagten Betriebsphase auslösbar sind.
4. Einrichtung zur interkommunikativen Funktionszuweisung zwischen Fahrzeugschlüssel (1) und Fahrzeugelektronik, wobei im Fahrzeugschlüssel (1) Fernbedienfunktionen über Tasten implementiert sind, dadurch gekennzeichnet, daß das Zündschloß (3) zur Erfassung der Einsteckposition eines Zündschlüssels (1) mit einem Mikroschalter (S1) versehen ist, welcher bei positiver Erfassung ein Signal zur Auslösung des zu jedem Einsteckvorgang nur einmaligen Lesevorganges der Schlüsselnummer in der Auswerteeinheit (5) generiert.
5. Einrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die besagte gelesene Schlüsselnummer temporär, d. h. für die Dauer der entsprechenden Betriebsphase in der Auswerteeinheit (5) zur Sperrung aller über die besagte Schlüsselnummer ausgelösten Fernbedienfunktionen führt.
6. Einrichtung nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, daß zur Abfrage der Schlüsselnummer induktive Lesemittel vorgesehen sind.
7. Einrichtung nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, daß zur Abfrage der Schlüsselnummer optische Lesemittel vorgesehen sind.
8. Einrichtung nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, daß zur Abfrage der Schlüsselnummer eine Infrarot- oder funkmäßige Datentransferstrecke vorgesehen ist.
9. Einrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß zusätzliche Mittel zur Abfrage der Fahrberechtigung vorgesehen sind, welche mit der in der Auswerteeinheit (5) implementierten Wegfahrsperre verbunden sind.
DE19930011.9A 1999-06-30 1999-06-30 Verfahren und Einrichtung zur interkommunikativen Funktionszuweisung zwischen Fahrzeugschlüssel und Fahrzeugelektronik Expired - Lifetime DE19930011B4 (de)

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