DE19930785A1 - Rolladen - Google Patents
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- E06—DOORS, WINDOWS, SHUTTERS, OR ROLLER BLINDS IN GENERAL; LADDERS
- E06B—FIXED OR MOVABLE CLOSURES FOR OPENINGS IN BUILDINGS, VEHICLES, FENCES OR LIKE ENCLOSURES IN GENERAL, e.g. DOORS, WINDOWS, BLINDS, GATES
- E06B9/00—Screening or protective devices for wall or similar openings, with or without operating or securing mechanisms; Closures of similar construction
- E06B9/02—Shutters, movable grilles, or other safety closing devices, e.g. against burglary
- E06B9/08—Roll-type closures
- E06B9/11—Roller shutters
- E06B9/17—Parts or details of roller shutters, e.g. suspension devices, shutter boxes, wicket doors, ventilation openings
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Abstract
Bei einem Rolladen, insbesondere für eine von der Rechteckform abweichende Konfiguration aufweisende Gebäudeöffnung geeigneten Rolladen, mit einem durch parallel zum oberen Öffnungsrand verlaufende Lamellen (7) gebildeten Panzer, der auf eine parallel zum oberen Öffnungsrand angeordnete, auf seitlichen Lagerschalen (2) gelagerte Wickelwelle (3) aufwickelbar ist, und mit an den Seiten der Gebäudeöffnung angeordneten, von den Lagerschalen (2) nach unten abstehenden Führungsschienen (5), die jeweils einen dem zugewandten Rand des Panzers zugeordneten Führungskanal (6) aufweisen, wobei zumindest oberhalb einer längeren Führungsschiene, vorzugsweise oberhalb jeder Führungsschiene (5), zumindest ein an der zugeordneten Lagerschale (2) befestigtes, die Lamellen in die benachbarte Führungsschiene (5) einweisendes Einweisorgan (8) vorgesehen ist, lässt sich dadurch eine hohe Zuverlässigkeit und Betriebssicherheit erreichen, dass das Einweisorgan (8) als stationärer Führungsklotz ausgebildet ist, der eine Führungsfläche (9) zur flächigen Unterstützung der vorbeilaufenden Lamellen (7) aufweist.
Description
Die Erfindung betrifft einen Rolladen, insbesondere einen für eine
von der Rechteckform abweichende Konfiguration aufweisende
Gebäudeöffnung geeigneten Rolladen, mit einem durch parallel
zum oberen Öffnungsrand verlaufende Lamellen gebildeten
Panzer, der auf eine parallel zum oberen Öffnungsrand
angeordnete, auf seitlichen Lagerschalen gelagerte Wickelwelle
aufwickelbar ist, und mit an den Seiten der Gebäudeöffnung
angeordneten, von den Lagerschalen nach unten abstehenden
Führungsschienen, die jeweils einen dem zugeordneten Rand des
Panzers zugeordneten Führungskanal aufweisen, wobei zumindest
oberhalb einer, vorzugsweise oberhalb jeder Führungsschiene
zumindest ein an der zugeordneten Lagerschale befestigtes, die
Lamellen in die Führungsschiene einweisendes Einweisorgan
angeordnet ist.
Eine Anordnung dieser Art ist aus der DE 44 06 875 A1 (Fig. 4)
bekannt. Dabei ist das Einweisorgan als auf einem parallel zur
Wickelwelle angeordneten Lagerstift drehbar gelagerte Rolle
ausgebildet. Diese kann nur in Linienkontakt mit jeweils einer
Lamelle kommen. Außerdem ergibt sich ein vergleichsweise großer
Spalt zwischen Führungsschiene und Einweisorgan. Es besteht
daher die Gefahr, daß sich Lamellen verhängen können und
dementsprechend Störungen auftreten. Die bekannte Anordnung
erweist sich damit als nicht sicher und zuverlässig genug.
Hiervon ausgehend ist es daher die Aufgabe der vorliegenden
Erfindung, einen Rolladen eingangs erwähnter Art mit einfachen
und kostengünstigen Mitteln so zu verbessern, daß eine hohe
Störungsfreiheit gewährleistet ist.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß das
Einweisorgan als Führungsklotz ausgebildet ist, der eine
Führungsfläche zur flächigen Unterstützung der vorbeilaufenden
Lamellen aufweist.
Diese Maßnahmen ergeben eine gegenüber bisher verlängerte
Führung, so daß die Lamellen im Bereich zwischen dem oberen
Ende der Führungsschiene und dem auf der Wickelwelle
aufgenommenen Wickel zuverlässig unterstützt und geführt
werden. Gleichzeitig ist in Folge der Vergrößerung der
Führungsfläche sichergestellt, daß mehrere Lamellen, zumindest
zwei Lamellen, gleichzeitig in Kontakt mit dem erfindungsgemäßen
Führungsklotz kommen können, was die Sicherheit und
Zuverlässigkeit weiter erhöht.
Ein weiterer Vorteil ist darin zu sehen, daß die Führungsfläche
des Führungsklotzes bis nahe an das obere Ende der
zugeordneten Führungsschiene heranreichen kann, so daß sich
gegenüber bisher nur ein vergleichsweise geringer Spalt ergibt,
was die Betriebssicherheit weiter erhöht.
Vorteilhafte Ausgestaltungen und zweckmäßige Fortbildungen der
übergeordneten Maßnahmen sind in den Unteransprüchen
angegeben. So kann der das Einweisorgan bildende Führungsklotz
vorteilhaft einen in eine zugeordnete, lagerschalenseitige
Lagerausnehmung eingreifenden Lagerzapfen und einen hierzu
konzentrischen Bogenschlitz aufweisen, durch den eine von der
benachbarten Lagerschale abstehende Halteschraube durchgreift.
Diese Maßnahmen ergeben eine Schwenklagerung des
Führungsklotzes, der in jeder gewünschten Position innerhalb des
durch den Bogenschlitz vorgegebenen Schwenkbereichs
feststellbar ist. Da der Schwenkbereich durch den Bogenschlitz
vorgegeben ist, ist groben Einstellfehlern auf einfache Weise
vorgebeugt. Die genannten Maßnahmen ergeben vielmehr eine
sinnfällige Anordnung, die zu einer hohen Einstellgenauigkeit
führt. Die Einstellung kann dabei auf einfache Weise so
vorgenommen werden, daß die vorbeilaufenden Lamellen sowohl
im mittleren Bereich als auch im eine Scharnierung enthaltenden
Randbereich zuverlässig geführt werden.
Eine weitere zweckmäßige Maßnahme kann darin bestehen, daß
die Führungsfläche mit einer aus Fasern bestehenden Beflockung
versehen ist. Diese Maßnahme ergibt einen besonders geringen
Gleitwiderstand, so daß trotz der Verwendung einer
vergleichsweise großen Führungsfläche kein unzulässiger Abrieb
der Lamellenbeschichtung zu befürchten ist.
Vorteilhaft kann der Führungsklotz im der Wickelwelle
zugewandten Bereich eine zur benachbarten Lagerschale hin
absteigende Stufe aufweisen. Hierdurch wird erreicht, daß die
nach radial außen abstehenden Hakennippel der Lamellen der
letzten Lamellenwicklung kollisionsfrei am Führungsklotz
vorbeilaufen können, was die Sicherheit weiter erhöht. Derartige
Hakennippel sind bei Rolläden mit gegenüber der Horizontalen
geneigten Wickelwelle und hierzu parallelen Lamellen erforderlich,
um die dem unteren Panzerbereich zugeordneten, nicht über die
ganze Panzerbreite durchgehenden Kurzlamellen entgegen der
Schwerkraft in Stellung zu halten.
Weiter vorteilhafte Ausgestaltungen und zweckmäßige
Fortbildungen der übergeordneten Maßnahmen sind in den
restlichen Unteransprüchen angegeben und aus der
nachstehenden Beschreibung näher entnehmbar. Hierbei zeigen:
Fig. 1 einen Vertikalschnitt durch einen erfindungsgemäßen
Rolladen und
Fig. 2 eine perspektivische Ansicht des erfindungsgemäßen
Führungsklotzes.
Hauptanwendungsgebiet der vorliegenden Erfindung sind
Rolläden für von der Rechteckform abweichende
Gebäudeöffnungen, wie trapezförmige oder dreieckförmige
Gebäudeöffnungen. Der grundsätzliche Aufbau und die
Wirkungsweise derartiger Rolläden sind an sich bekannt und
bedürfen daher im vorliegenden Zusammenhang keiner näheren
Erläuterung mehr.
Der der Fig. 1 zugrunde liegende Rolladen enthält einen entlang
des oberen Rands der zu verschließenden Gebäudeöffnung
angeordneten Kasten 1, dessen stirnseitige Begrenzungen durch
Lagerschalen 2 gebildet werden, auf denen eine parallel zum
oberen Öffnungsrand angeordnete Wickelwelle 3 gelagert ist. Diese
ist in bekannter Weise antreibbar. Die Wickelwelle 3 kann mit im
Bereich ihrer Enden angeordneten Flanschscheiben 4 versehen
sein.
An den Seiten der zu verschließenden Gebäudeöffnung sind von
den Lagerschalen 2 nach unten abgehende Führungsschienen 5
vorgesehen, die von innen, d. h. von der einander jeweils
zugewandten Seiten her zugängliche Führungskanäle 6 aufweisen,
deren Innenraum zur Bildung einer inneren Stützfläche
hinterschnitten sein kann.
Zum Verschließen der zugeordneten Gebäudeöffnung ist ein aus
parallel zum oberen Öffnungsrand und damit auch parallel zur
Wickelwelle 3 verlaufenden Lamellen 7 bestehender Panzer
vorgesehen, der auf die Wickelwelle 3 auf bzw. von dieser
abwickelbar ist und der unterhalb des Kastens 1 mit seinen
Randbereichen in die Führungskanäle 6 der Führungsschienen 5
eingreift.
Um beim Ablassen des genannten Panzers diesen im Bereich
zwischen Wickelwelle 3 und dem oberen Ende der
Führungsschienen 5 gegen Durchhängen zu sicher und einen
zuverlässigen Einlauf der Lamellen 7 in die Führungskanäle 6 der
Führungsschienen 5 zu gewährleisten, ist zweckmäßig an beiden
Lagerschalen 2 jeweils ein Einweisorgan 8 angebracht, mit dem
die der Wickelwelle 3 zugewandten Unterseiten der Lamellen 7 in
Kontakt kommen können und das dementsprechend die Lamellen
7 in die Führungskanäle 6 der Führungsschienen 5 einweist und
gegen Durchhängen sichert. Bei Rolläden mit zur Horizontalen
geneigter Wickelwelle 3 kann es in manchen Fällen genügen, wenn
nur die untere Lagerschale 2 mit einem Einweisorgan 8 versehen
ist. Zweckmäßig ist aber auch hier im Bereich beider Lagerschalen
2 jeweils ein Einweisorgan 8 vorgesehen.
Das Einweisorgan 8 ist, wie am besten aus Fig. 2 erkennbar ist,
als stationär anbringbarer Führungsklotz ausgebildet, der eine
Führungsfläche 9 zur flächigen Unterstützung der
vorbeilaufenden Lamellen 7 aufweist. Die Führungsfläche 9 ist in
Höhenrichtung zweckmäßig etwas länger als die Lamellenbreite,
so daß zwei Lamellen gleichzeitig in Führungskontakt mit der
Führungsfläche 9 kommen können, wodurch auch eine
gegenseitige Führung der Lamellen erreicht wird. Der
Führungsklotz 8 kann einfach als aus Kunststoff bestehendes
Formteil ausgebildet sein, das an der Innenseite der jeweils
zugeordneten Lagerschale 2 angebracht wird.
Der Führungsklotz 8 ist um eine zur Wickelwelle 3 parallele Achse
schwenkbar angeordnet und in der gewünschten Position
festlegbar. Hierzu ist der Führungsklotz 8, wie weiter am besten
aus Fig. 2 erkennbar ist, mit einem lagerschalenseitig
abstehenden Lagerzapfen 10 und einem hierzu konzentrischen
Bogenschlitz 11 versehen. Der Lagerzapfen ist in eine zugeordnete
Lagerbohrung der benachbarten Lagerschale 2 einsteckbar. Durch
den Bogenschlitz 11 ist eine in Fig. 1 angedeutete Halteschraube
12 durchsteckbar, mittels welcher der Führungsklotz 8 an der
benachbarten Lagerschale 2 festklemmbar ist.
Zur Erleichterung der Justierung ist der Führungsklotz 8, wie
Fig. 2 weiter zeigt, mit einer Bohrung 13 versehen, in welche ein
Werkzeug, beispielsweise ein Innensechskant-Schlüssel oder
Schraubendreher etc., einsteckbar ist, das als Hebel zum
feinfühligen Verschwenken des Führungsklotzes 8 dient.
Die Justierung des Führungsklotzes 8 wird zweckmäßigerweise so
vorgenommen, daß die Lamellen 7 sowohl mit ihrem mittleren
Bereich als auch mit ihrem dem gegenüber in Folge einer
randseitigen Scharnierung verdickten Randbereich mit der
Führungsfläche 9 in Führungskontakt kommen. Dies wird
dadurch erleichtert, daß die Führungsfläche 9 so lang ist, daß
gleichzeitig zwei Lamellen hiermit in Führungskontakt kommen
können.
Die eine großflächige Führungsanlage bietende Führungsfläche 9
ist zur Minimierung des Gleitwiderstands mit einem Gleitbelag
versehen. Hierzu kann die Führungsfläche 9 des als Kunststoff-
Formling ausgebildeten Führungsklotzes 8 mit Fasern,
beispielsweise Polyester-Fasern, beflockt sein, so daß sich ein
samt- bzw. florartiger Gleitbelag ergibt. Hierdurch ist
sichergestellt, daß der Abrieb der Oberflächenbeschichtung der
Lamellen 7 in vertretbaren Grenzen bleibt.
Der Führungsklotz 8 ist, wie Fig. 2 weiter erkennen läßt, im
Bereich seiner nach oben gewandten Seite, d. h. im der Wickelwelle
3 zugewandten Bereich, mit einer lagerschalenseitigen
Randausnehmung in Form einer zur benachbarten Lagerschale 2
hin absteigenden Stufe 14 versehen. Hierdurch ist sichergestellt,
daß auch bei sogenannten Schrägrolläden mit zur Horizontalen
geneigter Wickelwelle 3 bei weitgehend auf die Wickelwelle 3
aufgewickeltem Panzer Kollisionen der äußeren Panzerwicklung
mit dem Führungsklotz 8 unterbleiben.
In diesem Zusammenhang ist davon auszugehen, daß bei
sogenannten Schrägrolläden die dem unteren Panzerbereich
zugeordneten, nicht über die ganze Panzerbreite durchgehenden
Kurzlamellen im Bereich ihres oberen Endes mit im
aufgewickeltem Zustand nach radial außen abstehenden, in Fig.
1 bei 15 angedeuteten Hakennippeln versehen sind, welche die
Kurzlamellen entgegen der Schwerkraft in Stellung halten. Hierzu
liegen die Hakennippel 15 der in die längere Führungsschiene 5
eingelaufenen Lamellen 7 an der weiter oben bereits erwähnten,
inneren Stützfläche dieser Führungsschiene 5 an.
Im Bereich zwischen dem oberen Ende der längeren
Führungsschiene 5 und dem auf der Wickelwelle 3
aufgenommenen Panzerwickel ist eine den Hakennippeln 15
zugeordnete Kulissenführung vorgesehen, die im dargestellten
Beispiel ein an das obere Ende der längeren Führungsschiene 5
anschließendes Führungsstück 16 und einen demgegenüber an
den auf der Wickelwelle 3 aufgenommenen Panzerwickel
anschwenkbaren Arm 17 aufweist. Zur Sicherung des auf der
Wickelwelle 3 aufgenommenen Panzerwickels kann ein von einer
Federrolle 18 abwickelbares und in die Panzerwicklung
einwickelbares Spannband 19 vorgesehen sein. Dieses verläuft
von einer im Bereich der Gelenkverbindung zwischen
Führungsstück 16 und Arm 17 vorgesehenen Umlenkrolle zur
Panzerwicklung. Es wäre aber auch denkbar, das Spannband 19
über den schwenkbaren Arm 17 der Kulissenführung zu führen
ist und damit diesen an die Wickelwelle 3 anzustellen. Im
dargestellten Beispiel ist dem Schwenkarm 17 eine Schwenkfeder
20 zugeordnet.
Claims (7)
1. Rolladen, insbesondere für eine von der Rechteckform
abweichende Konfiguration aufweisende Gebäudeöffnungen
geeigneter Rolladen, mit einem durch parallel zum oberen
Öffnungsrand verlaufende Lamellen (7) gebildeten Panzer,
der auf eine parallel zum oberen Öffnungsrand angeordnete,
auf seitlichen Lagerschalen (2) gelagerte Wickelwelle (3)
aufwickelbar ist, und mit an den Seiten der Gebäudeöffnung
angeordneten, von den Lagerschalen (2) nach unten
abstehenden Führungsschienen (5), die jeweils einen dem
zugewandten Rand des Panzers zugeordneten
Führungskanal (6) aufweisen, wobei zumindest oberhalb
einer längeren Führungsschiene, vorzugsweise oberhalb
jeder Führungsschiene (5) zumindest ein an der
zugeordneten Lagerschale (2) befestigtes, die Lamellen in die
benachbarte Führungsschiene (5) einweisendes
Einweisorgan (8) vorgesehen ist, dadurch gekennzeichnet,
dass das Einweisorgan (8) als stationärer Führungsklotz
ausgebildet ist, der eine Führungsfläche (9) zur flächigen
Unterstützung der vorbeilaufenden Lamellen (7) aufweist.
2. Rolladen nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass
der das Einweisorgan (8) bildende Führungsklotz
schwenkbar und in der gewünschten Position feststellbar ist.
3. Rolladen nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass
der das Einweisorgan (8) bildende Führungsklotz einen in
eine zugeordnete, lagerschalenseitige Lagerausnehmung
eingreifenden Lagerzapfen (10) und einen hierzu
konzentrischen Bogenschlitz (11) aufweist, durch den eine
von der benachbarten Lagerschale (2) abstehende
Halteschraube (12) durchgreift.
4. Rolladen nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass der das Einweisorgan (8)
bildende Führungsklotz eine Ausnehmung (13) aufweist, an
welcher ein Schwenkwerkzeug ansetzbar ist.
5. Rolladen nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass die Führungsfläche (9) mit
einem Gleitbelag versehen ist.
6. Rolladen nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass
die Führungsfläche (9) mit einer aus Fasern bestehenden
Beflockung versehen ist.
7. Rolladen nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass der das Einweisorgan (8)
bildende Führungsklotz im der Wickelwelle (3) zugewandten
Bereich eine zur benachbarten Lagerschale (2) hin
absteigende Stufe (14) aufweist.
Priority Applications (3)
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|---|---|---|---|
| DE1999130785 DE19930785B4 (de) | 1999-07-03 | 1999-07-03 | Rolladen, insbesondere Trapezrolladen |
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