DE1992957U - Verpackung. - Google Patents
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- DE1992957U DE1992957U DE1968T0024074 DET0024074U DE1992957U DE 1992957 U DE1992957 U DE 1992957U DE 1968T0024074 DE1968T0024074 DE 1968T0024074 DE T0024074 U DET0024074 U DE T0024074U DE 1992957 U DE1992957 U DE 1992957U
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- Packages (AREA)
Description
Die Erfindung bezieht sich auf eine Verpackung, insbesondere für Nahrungsmittel, die aus einem Behälter mit einem flanschartigen oberen Rand und einer diesen Rand überdeckenden Abdeckfolie besteht.
Es sind solche Packungen für verschiedene Nahrungsmittel in flüssiger, pastenförmiger oder fester Form sowie auch für Fertigmahlzeiten odgl. schon bekannt geworden. Diese Behälter werden dann durch Aufschneiden oder Abreißen der
Abdeckfolie bzw. des gesamten oberen Randes des Behälters geöffnet.
Man hat sich bemüht, zwecks leichterer Öffnung solcher Behälter, die aber vor der Benutzung luftdicht verschlossen sein sollen, besondere Maßnahmen zu ergreifen. So hat man beispielsweise die Abdeckfolie aus einem anderen Kunststoff hergestellt, als den Behälter. Dadurch erreicht man dann, bei entsprechender Wahl der beiderseitigen Werkstoffe, dass die Schweißnaht zwar einwandfrei luftdicht ist, sich aber andererseits auch wieder leicht lösen lässt. Bei einer solchen, absichtlich verschlechterten Schweißnaht ist also die Reißfestigkeit der Schweißnaht geringer als der Werkstoffzusammenhalt einerseits des oberen Behälterrandes, andererseits der Abdeckfolie. Wenn man dann noch eine überstehende Lasche odgl. an der Abdeckfolie vorsieht, kann der Benutzer den Behälter leicht öffnen.
Die bekannten Behälter dieser Art haben jedoch, da zumindest die eine der beiden Folien, zumeist die Abdeckfolie, aus einem Kunststoff niedrigen Erweichungsbereiches bzw. Schmelzpunktes besteht, den Nachteil, dass sie sich schlecht für die Verpackung solcher Substanzen eignen, die, sei es zum Zwecke der Sterilisation, sei es zum Zwecke der Erhitzung vor dem Verzehr einer Mahlzeit, von außen, insbesondere
durch Erhitzen im Heißluftschrank, erhitzt werden sollen. Vielmehr zeigt es sich bei den bekannten Behältern, dass der aus dem Kunststoff niederer Temperaturbeständigkeit bestehende Teil während der Erhitzung erweicht und sich verformt.
Die Erfindung bezieht sich auf solche Packungen mit leicht abziehbarer Deckfolie. Der Erfindung liegt dabei die Aufgabe zugrunde, für den Behälter und die Deckfolie solche Werkstoffe zu wählen, dass einerseits eine sichere, luftdichte Verschweißung der Abdeckfolie mit dem Behälter längs einer zusammenhängenden Schweißnaht möglich ist und diese Schweißnaht auch absichtlich derart in ihrer Reißfestigkeit verschlechtert ist, dass zum Zwecke des Öffnens des Behälters ein Abziehen der Abdeckfolie ohne Schwierigkeiten möglich ist, dass aber andererseits Behälter und Abdeckfolie höheren Temperaturen, wie sie beim Kochen oder Erhitzen im Heißluftschrank von Nahrungsmitteln auftreten, unbedenklich unterworfen werden können.
Die Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass der Behälter aus Polypropylen besteht, während die Abdeckfolie aus einem Kunststoff gleicher oder ähnlicher Festigkeit und Temperaturbeständigkeit, vorzugsweise Polypropylen, aber auch Polyamid oder Polyester, besteht und auf
der dem Behälterrand zugewandten Seite mit einer Polyäthylenschicht versehen ist.
Durch die Polyäthylenschicht wird erreicht, dass die Schweißnaht zwischen dem Behälterrand und der Abdeckfolie eine verhältnismäßig geringe Reißfestigkeit aufweist. Andererseits haftet das schon bei erhöhter Temperatur erweichende Polyäthylen fest auf der Abdeckfolie aus dem Kunststoff mit der höheren Temperaturbeständigkeit.
Vorzugsweise wird dabei vorgeschlagen, dass die Polyäthylenschicht auf der Abdeckfolie durch Extrudionsbeschichtung aufgebracht ist. Dazu kann also entweder eine von einem Extruder frisch erzeugte Polyäthylenfolie, die noch heiß und klebrig ist, auf die Abdeckfolie aufgebraucht werden, oder aber eine solche Folie durch Heißkalandrieren aufgebracht werden. Beides soll hier im weiteren Sinne unter einer Extrudionsbeschichtung verstanden werden.
Vorzugsweise kann die Polyäthylenschicht aber auch durch Aufkleben einer Polyäthylenfolie auf die Abdeckfolie aufgebracht werden.
Die Erfindung wird nachstehend in einem Ausführungsbeispiel anhand der Zeichnung näher erläutert. Dabei zeigen:
Fig. 1 einen Schnitt durch einen erfindungsgemäßen Behälter mit aufgebrachter Abdeckfolie und
Fig. 2 einen vergrößerten Schnitt durch den Rand des Behälters in Fig. 1 mit der Schweißnaht.
Im dargestellten Ausführungsbeispiel handelt es sich um einen tellerartigen oder schüsselartigen Behälter 1, der aus Polypropylen besteht und durch eine Abdeckfolie 2 aus Polypropylen verschlossen wird. Die Abdeckfolie 2 ist unterseitig mit einer dünnen Polyäthylenschicht 3 kaschiert und mit dem Flansch 1a des Behälters bei 4 mit einer umlaufenden luftdichten Schweißnaht verbunden. Die Festigkeit dieser Schweißnaht ist jedoch wegen der aufgebrachten Polyäthylenschicht geringer als der Werkstoffzusammenhalt der beiden Teile in sich, so dass sich die Abdeckfolie bei Bedarf leicht abziehen lässt.
Dennoch ist der Behälter mit Abdeckfolie ebenso fest und temperaturbeständig, wie ein Behälter, der ohne Polyäthylenkaschierung, ausschließlich aus Polypropylen, hergestellt wäre.
Claims (3)
1. Verpackung, insbesondere für Nahrungsmittel, bestehend aus einem Behälter mit einem flanschartigen oberen Rand und einer diesen Rand überdeckenden Abdeckfolie, die mit dem Behälterrand längs einer Schweißnaht luftdicht verbunden ist, deren Reißfestigkeit zwecks leichter späterer Lösbarkeit geringer als der Werkstoffzusammenhalt sowohl des Behälterrandes als auch der Abdeckfolie ist, dadurch gekennzeichnet, dass der Behälter aus Polypropylen besteht, während die Abdeckfolie aus einem Kunststoff gleicher oder ähnlicher Festigkeit und Temperaturbeständigkeit, insbesondere Polypropylen, Polyamid und Polyester, besteht und auf der dem Behälterrand zugewandten Seite mit einer Polyäthylenschicht versehen ist.
2. Verpackung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Polyäthylenschicht auf der Abdeckfolie durch Extrudionsbeschichtung aufgebracht ist.
3. Verpackung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Polyäthylenschicht auf der Abdeckfolie durch Aufkleben einer Polyäthylenfolie aufgebracht ist.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE1968T0024074 DE1992957U (de) | 1968-05-06 | 1968-05-06 | Verpackung. |
Applications Claiming Priority (1)
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|---|---|---|---|
| DE1968T0024074 DE1992957U (de) | 1968-05-06 | 1968-05-06 | Verpackung. |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE1992957U true DE1992957U (de) | 1968-08-29 |
Family
ID=33386002
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE1968T0024074 Expired DE1992957U (de) | 1968-05-06 | 1968-05-06 | Verpackung. |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE1992957U (de) |
Cited By (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| EP0015885A1 (de) * | 1979-03-03 | 1980-09-17 | AB Akerlund & Rausing | Verfahren zum Schliessen eines Behälters mit einem Deckel |
-
1968
- 1968-05-06 DE DE1968T0024074 patent/DE1992957U/de not_active Expired
Cited By (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| EP0015885A1 (de) * | 1979-03-03 | 1980-09-17 | AB Akerlund & Rausing | Verfahren zum Schliessen eines Behälters mit einem Deckel |
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