DE19928887A1 - Verfahren und Vorrichtung zur Erfassung der Keimbelastung - Google Patents
Verfahren und Vorrichtung zur Erfassung der KeimbelastungInfo
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Abstract
Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren und eine Vorrichtung zur Erfassung der Keimbelastung auf im wesentlichen flächigem Material (insbesondere auf Verpackungsmaterialien), mit dem die Keimbelastung äußerst genau, mit hoher Empfindlichkeit und sehr kostengünstig erfaßt werden kann. Dafür wird eine Keimaufnahmeeinrichtung zur Keimaufnahme relativ zum Material und dieses abstreifend bewegt und nach der Keimaufnahme im Hinblick auf die Keimbelastung untersucht.
Description
Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren und eine Vorrichtung zur Erfassung der
Keimbelastung auf im wesentlichen flächigem Material.
Üblicherweise werden zur Erfassung der Keimbelastung auf im wesentlichen flächigem
Material (Oberflächenkeimbelastung), z. B. auf einer Verpackungsbahn oder einem
Verpackungsbogen, zwei unterschiedliche Verfahren benutzt.
Zum einen ist es möglich, die Keimbelastung mit Hilfe des sogenannten "Abklatschver
fahrens" zu ermitteln. Dabei wird eine mit festem Nährmaterial (z. B. Agar) gefüllte Schale
auf das zu untersuchende Material "geklatscht", d. h. aufgedrückt, und nach einigen
Sekunden wieder entfernt. Eventuell auf dem Material vorhandene Keime werden so von
dem Nährmaterial aufgenommen und können bei der anschließenden Untersuchung im Labor
nachgewiesen werden. Die untersuchte Fläche stimmt dabei mit der Größe der Schale
überein. Um größere Flächen zu untersuchen, müssen mehrere Schalen verwendet werden.
Dieses Verfahren hat den weiteren Nachteil, daß oft Nährmaterialreste auf dem untersuch
ten Material verbleiben, was die weitere Verwendbarkeit des Materials, insbesondere im
Nahrungsmittelsektor, stark einschränkt.
Insbesondere bei der Erfassung der Keimbelastung von sehr keimarmem Material ergibt sich
die Notwendigkeit, eine sehr große Fläche im Hinblick auf Keimbelastung zu untersuchen,
um eine statistisch signifikante Aussage treffen zu können. In der Lebensmittelindustrie sind
durch die Verschärfung der Lebensmittelhygieneverordnung immer höhere Anforderungen an
das Verpackungsmaterial gestellt worden. Die verwendeten Verpackungsmaterialien haben
mittlerweile üblicherweise eine Keimbelastung zwischen 0,01 und etwa 0,5 Keime pro 100 cm2.
Um Veränderungen der Keimbelastung auf solchen Verpackungsmaterialien während
des Herstellungsprozesses nachweisen zu können, ist es daher erforderlich, die Keimbelast
ung sehr genau messen zu können.
Daher ist es zum anderen anerkannte Methode, zur Erfassung der Keimbelastung in etwa
kreisrunde Prüflinge mit einer Fläche von ca. 50 cm2 in vorbestimmter Anzahl aus dem
Verpackungsmaterial auszustanzen und im Labor im Hinblick auf Keimbelastung zu
untersuchen. Diese Methode ist jedoch außergewöhnlich aufwendig und daher kostspielig.
Zum einen kann die Ausstanzung nur bei ruhendem Verpackungsmaterial, also bei Stillstand
der Verpackungsmaschine, durchgeführt werden und zum anderen wird durch die
Ausstanzung das Material zerstört und kann nicht weiter verwendet werden.
Der vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren und eine Vor
richtung bereitzustellen, mit dem die Keimbelastung auf im wesentlichen flächigem Material
(insbesondere auf Verpackungsmaterialien) äußerst genau und mit hoher Empfindlichkeit
erfaßt werden kann. Ein weiteres Ziel der vorliegenden Erfindung ist es, die Erfassung der
Keimbelastung sehr kostengünstig zu bewerkstelligen.
Hinsichtlich des Verfahrens wird die genannte Aufgabe dadurch gelöst, daß eine Keimauf
nahmeeinrichtung zur Keimaufnahme relativ zum Material und dieses abstreifend bewegt
und nach der Keimaufnahme im Hinblick auf die Keimbelastung untersucht wird. Die Keim
aufnahmeeinrichtung muß in der Lage sein, Keime von den flächigen Materialien
aufzunehmen. Material und Keimaufnahmeeinrichtung werden dazu relativ zueinander
bewegt, dabei ist es unerheblich, ob die Keimaufnahmeeinrichtung gegenüber dem
stehenden Material oder das Material gegenüber der feststehenden Keimaufnahmeeinrich
tung bewegt wird oder ob Keimaufnahmeeinrichtung und Material mit unterschiedlichen
Geschwindigkeiten bewegt werden. Die Keimaufnahmeeinrichtung wird nach der Keimauf
nahme im Hinblick auf Keimbelastung untersucht. Dieses Verfahren hat den Vorteil, daß es
zerstörungsfrei arbeitet.
Um die Höhe der Keimbelastung genau zu bestimmen, ist es vorteilhaft, daß die Keimauf
nahmeeinrichtung das Material entlang einer Fläche vorbestimmter Größe abstreift. Die
Keimbelastung kann dann leicht durch Quotientenbildung der bei der Untersuchung
ermittelten Anzahl der Keime und des Flächeninhalts der Fläche vorbestimmter Größe
ermittelt werden. Die Genauigkeit des Verfahrens kann im Prinzip beliebig gesteigert
werden. Dafür ist es nur notwendig, die Fläche, die die Keimaufnahmeeinrichtung abstreift,
zu vergrößern.
Für bestimmte Anwendungen kann es von Vorteil sein, wenn die überstreifte Fläche
markiert wird. Insbesondere bei sehr großflächigen Materialien, z. B. Verpackungsmaterialrol
len, kann durch die Markierung der Ort der Keimaufnahme nachträglich ermittelt werden, so
daß je nach Ergebnis der Keimbelastungsuntersuchung die überstreifte Fläche gegebenen
falls aussortiert werden kann. Die Markierung kann beispielsweise durch Einkerbungen in
dem Material erfolgen.
Insbesondere für Verpackungsmaterialrollen ist es von Vorteil, daß die Materialien entlang
der im wesentlichen ruhenden Keimaufnahmeeinrichtung abgestreift und mit Hilfe einer För
dereinrichtung transportiert werden. Dadurch ist ein sehr gleichmäßiger Keimaufnahmevor
gang gewährleistet. Außerdem kann der Keimaufnahmevorgang während des Betriebes
einer Verpackungsmaschine vorgenommen werden. Im Gegensatz zu den bereits bekannten
Verfahren muß hier die Fördereinrichtung nicht angehalten werden, wie es beispielsweise
bei dem "Abklatschverfahren" notwendig ist.
Ist die Geschwindigkeit des sich bewegenden Materials bekannt, so ist es vorteilhaft, daß
die Größe der abzustreifenden Fläche über das Andrücken der Keimaufnahmeeinrichtung an
das relativ zur Keimaufnahmeeinrichtung bewegte Material während eines bestimmten
Zeitintervalls definiert wird. Jegliches vorheriges Kennzeichnen der zu untersuchenden
Fläche entfällt somit. Der Keimaufnahmevorgang kann daher beliebig zu jeder Zeit durch
Andrücken der Keimaufnahmeeinrichtung an die bewegten Materialien während eines
bestimmten Zeitintervalls vorgenommen werden. Die Fläche ergibt sich dann aus dem
Produkt aus der effektiven Breite der Keimaufnahmeeinrichtung, der Fördergeschwindigkeit
und der Zeit, während der die Keimaufnahmeeinrichtung an das bewegte Material
angedrückt wurde.
Oftmals steht in unmittelbarer Nähe zum Ort der Keimaufnahmen kein geeignetes Labor zur
Untersuchung der Keimaufnahmeeinrichtung im Hinblick auf Keimbelastung zur Verfügung.
Daher ist es von Vorteil, wenn die Keimaufnahmeeinrichtung Mittel aufweist, Keime zumin
dest so lange am Leben zu erhalten, bis die Untersuchung im Hinblick auf Keimbelastung
durchgeführt wird. Dies kann beispielsweise mit Hilfe einer Pufferlösung, z. B. physiolo
gischer Kochsalzlösung, erreicht werden. Die Pufferlösung verhindert ein vorzeitiges Abster
ben der Keime.
Um das Meßergebnis nicht zu verfälschen, ist es weiterhin von Vorteil, daß mindestens der
die aufgenommenen Keime umfassende Teil der Keimaufnahmeeinrichtung zwischen
Keimaufnahme und mikrobiologischer Untersuchung in einer Umgebung, die das Keim
wachstum hemmt, aufbewahrt wird. Dies kann beispielsweise durch Aufbewahrung in einer
kühlen Umgebung geschehen, z. B. durch Transport des Keimträgermaterials in einer
Kühlbox bei ca. 2-4°C.
Um sicherzustellen, daß ausschließlich Keime vom zu untersuchenden Material erfaßt
werden, ist es vorteilhaft, daß zumindest ein Teil der Keimaufnahmeeinrichtung vor der
Keimaufnahme steril behandelt wird. Dies kann z. B. durch ein Sterilisieren der Keimauf
nahmeeinrichtung (bzw. durch autoklaves Behandeln) und anschließende im wesentlichen
rekontaminierungsfreie Aufbewahrung bzw. Handhabung erfolgen.
Des weiteren betrifft die vorliegende Erfindung auch eine Vorrichtung zur Erfassung der
Keimbelastung auf im wesentlichen flächigem Material.
Bezüglich der Vorrichtung wird die eingangs genannte Aufgabe dadurch gelöst, daß eine
Keimaufnahmeeinrichtung vorgesehen ist, die relativ zu dem Material streifend (bzw. ab
streifend) bewegbar ist und nach Keimaufnahme im Hinblick auf Keimbelastung untersuch
bar ist. Dadurch, daß die Keimaufnahmeeinrichtung streifend relativ zu dem Material be
wegt, ist eine Keimaufnahme über die gesamte überstreifte Fläche möglich.
Für die Vorrichtung ist es von Vorteil, daß die Vorrichtung einen Griff aufweist. Dadurch
kann die Vorrichtung beispielsweise in der Hand gehalten werden.
In einer bevorzugten Ausführungsform weist die Vorrichtung eine Halterung zur Aufnahme
von Keimträgermaterial auf. Als Keimträgermaterial kann z. B. in physiologische Kochsalzlö
sung getränkter Zellstoff verwendet werden. Das Keimträgermaterial wird in der Halterung
aufgenommen und dann zur Keimaufnahme über das zu untersuchende Material gestreift.
Die Halterung ist vorzugsweise zylinderförmig ausgebildet. Dadurch ist gewährleistet, daß
im Handel erhältliche Zellstoffrollen als Keimträgermaterial in der Halterung aufgenommen
werden können.
Die Halterung kann besonders einfach durch eine längs des Zylinders laufende Rille
verwirklicht sein. Das Keimträgermaterial wird dann in die Rille eingelegt. Einer zusätzlichen
Halterung des Keimträgermaterials bedarf es dann in der Regel nicht. Die Rille kann
beispielsweise in Form einer Kerbe ausgebildet sein. Es ist aber auch möglich, die Halterung
als Hohlzylinder auszubilden, der eine längs des Zylinders verlaufende Unterbrechung
aufweist.
Aufgrund seiner einfachen Handhabbarkeit wird vorzugsweise Zellstoff als Keimträger
material vorgesehen.
Es ist besonders vorteilhaft, daß das Keimträgermaterial mit einer Nährlösung, z. B. physio
logischer Kochsalzlösung, getränkt ist. Dadurch ist zum einen sichergestellt, daß die Keime
nach der Keimaufnahme nicht absterben, und zum anderen ist die Keimaufnahme aufgrund
der Adhäsionswirkung des Puffermediums deutlich erhöht.
Um sicherzustellen, daß das Keimträgermaterial nach der Keimaufnahme ausschließlich Kei
me vom Material trägt, ist es vorteilhaft, daß die Keimaufnahmeeinrichtung vor der Keim
aufnahme steril behandelt worden ist. Anderenfalls ist es möglich, daß das Keimträger
material Keime von der Keimaufnahmeeinrichtung aufnimmt und so das Meßergebnis
verfälscht.
Weitere Vorteile, Merkmale und Anwendungsmöglichkeiten werden deutlich anhand der
Figuren und der dazugehörigen Beschreibung einer bevorzugten Ausführungsform.
Es zeigt:
Fig. 1 einen Querschnitt bzw. eine Frontansicht der Keimaufnahmevorrichtung und
Fig. 2 eine Seitenansicht der Keimaufnahmeeinrichtung.
Die Vorrichtung 1 weist einen Haltegriff 2 und einen Edelstahlhohlzylinder 3 auf. Der Edel
stahlhohlzylinder 3 ist in seiner Längsrichtung an der dem Haltegriff gegenüberliegenden
Seite unterbrochen.
Mit dieser Ausführungsform der Vorrichtung kann die Keimzahl von ebenen, sich bewegen
den Oberflächen, wie z. B. Packstoffen auf Rollen, bestimmt werden. Dazu werden in
Pufferlösung getränkte sterilisierte Zellstoffrollen in den hitzebeständigen Edelstahlzylinder 3
eingeführt. Die Vorrichtung wird dann mit der Zellstoffseite auf die zu untersuchende sich
bewegende Oberfläche während eines definierten Zeitintervalls unter adäquatem Druck ge
drückt. Dabei werden die auf der Oberfläche befindlichen Mikroorganismen und Keime vom
feuchten Zellstoff aufgenommen. Untersuchungen haben gezeigt, daß die Wiederfindrate,
also die Wahrscheinlichkeit, daß zuvor aufgebrachte Keime von der Vorrichtung aufgenom
men werden, bei etwa 90% liegt.
Bei entsprechender Andrückdauer kann ohne Schwierigkeiten eine Fläche von mehreren
Quadratmetern abgestreift werden.
Nach der Keimaufnahme wird die Zellstoffrolle sofort in sterile Puffer- bzw. Kochsalzlösung
überführt (z. B. in einen Stomacherbeutel mit 200 ml einer Ringerlösung mit Tween80) und
bis zur Laboruntersuchung in einer gekühlten Umgebung (z. B. 2-4°C) aufbewahrt. Im Labor
erfolgt dann später die Zerkleinerung bzw. Zerfaserung der Zellstoffrolle, und die Kolonie
zahlbestimmung kann durchgeführt werden. Bei dem gesamten Verfahren ist auf eine im
wesentlichen kontaminationsfreie Handhabung zu achten.
Die hier dargestellte Ausführungsform besteht aus einem hitzestabilen Edelstahlzylinder mit
einem Durchmesser von 10 mm und einer Länge von etwa 30 mm.
Mit dieser Vorrichtung kann die Keimbelastung auf Packrollen während des Betriebes einer
entsprechenden Verpackungsmaschine zerstörungsfrei auf großen Flächen ermittelt werden.
Damit sind diese Vorrichtung und das beschriebene Verfahren jedem zur Zeit bekannten
Verfahren deutlich überlegen.
Claims (18)
1. Verfahren zur Erfassung der Keimbelastung auf im wesentlichen flächigem Material,
dadurch gekennzeichnet, daß eine Keimaufnahmeeinrichtung zur Keimaufnahme
relativ zu dem Material und dieses abstreifend bewegt wird und nach der
Keimaufnahme im Hinblick auf Keimbelastung untersucht wird.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Keimaufnahme
einrichtung das Material entlang einer Fläche vorbestimmter Größe abstreift.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die überstreifte
Fläche markiert wird.
4. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß das
Material entlang der im wesentlichen ruhenden Keimaufnahmeeinrichtung abgestreift
wird.
5. Verfahren nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Material mit Hilfe
einer Fördereinrichtung transportiert wird.
6. Verfahren nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Größe der
abzustreifenden Fläche über das Andrücken der Keimaufnahmeeinrichtung an das
relativ zur Keimaufnahmeeinrichtung bewegte Material während eines bestimmten
Zeitintervalls definiert wird.
7. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die
Keimaufnahmeeinrichtung Mittel aufweist, Keime zumindest so lange am Leben zu
erhalten, bis die Untersuchung im Hinblick auf Keimbelastung durchgeführt wird.
8. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß
mindestens der die aufgenommenen Keime erfassende Teil der
Keimaufnahmeeinrichtung zwischen Keimaufnahme und mikrobiologischer
Untersuchung in einer Umgebung, die das Keimwachstum hemmt, vorzugsweise bei
einer Temperatur von ca. 2-4°C, aufbewahrt wird.
9. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß
zumindest ein Teil der Keimaufnahmeeinrichtung vor der Keimaufnahme steril
behandelt wird.
10. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die
Keimaufnahmeeinrichtung vor der Keimaufnahme autoklav behandelt wird.
11. Vorrichtung (1) zur Erfassung der Keimbelastung auf im wesentlichen flächigem
Material, dadurch gekennzeichnet, daß eine Keimaufnahmeeinrichtung vorgesehen
ist, die relativ zu dem Material streifend bewegbar ist und die nach Keimaufnahme
im Hinblick auf Keimbelastung untersuchbar ist.
12. Vorrichtung (1) nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorrichtung
einen Griff (2) aufweist.
13. Vorrichtung (1) nach Anspruch 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, daß die
Keimaufnahmeeinrichtung eine Halterung (3) zur Aufnahme von Keimträgermaterial
aufweist.
14. Vorrichtung (1) nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Halterung (3)
zylinderförmig ausgebildet ist.
15. Vorrichtung (1) nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß die zylinderförmige
Halterung (3) eine längs des Zylinders verlaufende Rille aufweist.
16. Vorrichtung (1) nach einem der Ansprüche 13 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß
als Keimträgermaterial Zellstoff vorgesehen ist.
17. Vorrichtung (1) nach Anspruch 13 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß das Keim
trägermaterial mit einer Nährlösung, z. B. physiologischer Kochsalzlösung, getränkt
ist.
18. Vorrichtung (1) nach einem der Ansprüche 11 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß
die Keimaufnahmeeinrichtung vor der Keimaufnahme steril ist.
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|---|---|---|---|
| DE1999128887 DE19928887A1 (de) | 1999-06-24 | 1999-06-24 | Verfahren und Vorrichtung zur Erfassung der Keimbelastung |
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| DE (1) | DE19928887A1 (de) |
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- 1999-06-24 DE DE1999128887 patent/DE19928887A1/de not_active Withdrawn
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Legal Events
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| OM8 | Search report available as to paragraph 43 lit. 1 sentence 1 patent law | ||
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