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DE19928571C2 - Einstiegsrampe an Fahrzeugtüren - Google Patents

Einstiegsrampe an Fahrzeugtüren

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DE19928571C2
DE19928571C2 DE19928571A DE19928571A DE19928571C2 DE 19928571 C2 DE19928571 C2 DE 19928571C2 DE 19928571 A DE19928571 A DE 19928571A DE 19928571 A DE19928571 A DE 19928571A DE 19928571 C2 DE19928571 C2 DE 19928571C2
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    • B60R3/02Retractable steps or ladders, e.g. movable under shock
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B60VEHICLES IN GENERAL
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    • B60K28/00Safety devices for propulsion-unit control, specially adapted for, or arranged in, vehicles, e.g. preventing fuel supply or ignition in the event of potentially dangerous conditions
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Description

Die Erfindung betrifft eine Einstiegsrampe an Fahrzeugtüren entsprechend dem Oberbegriff des Patentanspruches 1.
Bei Schienen- und/oder Straßenfahrzeugen ist es wünschens­ wert, im Bereich der Einstiegstüren Einstiegsrampen zu in­ stallieren, um so Stufen und Abstände zwischen Fahrzeugboden und dem Boden der Haltestellen überbrücken zu können, so daß gehbehinderte Fahrgäste, insbesondere Fahrgäste im Rollstuhl, problemlos in das bzw. aus dem Fahrzeug gelangen können. Sol­ che Einstiegshilfen werden meist motorisch betrieben.
Bei der gattungsgemäßen DE 44 41 929 A1 beschriebenen Zustiegsvor­ richtung sind die Antriebselemente im rückwärtigen Teil des die Einstiegsrampe aufnehmenden Gehäuses angeordnet. Der An­ trieb erfolgt über einen Elektromotor mit Planetengetriebe welches über Zahnräder mit einer Welle gekuppelt ist, die ü­ ber Zahnriemen die Einstiegsrampe verstellt. Eine solche An­ ordnung benötigt einen vergleichsweise großen Platzbedarf, ist insgesamt relativ schwer, in der Anschaffung relativ teu­ er und erfordert einen vergleichsweise hohen Zeitaufwand für Reinigungs- und Wartungsarbeiten.
Aus DE 93 15 872 U1 ist eine weitere Einstiegshilfe bekannt, die zum Ausgleich größerer Höhenunterschiede zwei Plattformen aufweist die relativ zueinander verschieblich gelagert sind, wobei die erste Plattform kastenförmig ausgebildet ist und die zweite Plattform aufnimmt, wobei die zweite Plattform aus dem vorderen Ende der ersten Plattform ausgefahren werden kann. Die Verstellung der beiden Plattformen erfolgt mitttels einer oberhalb des Türportals, also außerhalb der Plattformen angeordneten Hubeinrichtung und einer seilartigen flexiblen Verbindung zwischen der Hubeinrichtung und den Plattformen.
Aus der DE 42 29 606 A1 ist eine Trittplatte für einen Tür­ einstieg eines Fahrzeuges bekannt, welche durch einen Schwenkantrieb aus einer im Türeinstieg hochgestellten Nicht­ gebrauchsstellung in eine durch die Einstiegstür hindurchra­ gende Gebrauchsstellung heruntergeklappt werden kann. Die Trittplatte ist über eine mechanische Zwangskoppelung mit ei­ ner die Türöffnung des Aufbaus abdeckenden Außenschwingtür so verbunden, dass beim Schließen der Außenschwingtür die Tritt­ platte in die hochgestellte Nichtgebrauchsstellung geklappt wird.
Die bekannten Einstiegshilfen sind sicherheitstechnisch inso­ fern unzureichend, als dort nicht ausgeschlossen werden kann, dass bei auftretenden Hindernissen während des Öffnens und Schließens der Einstiegstür bzw. beim Ein- und Ausfahrens des Rampentisches der Bewegungsmechanismus von Einstiegstür und Einstiegsrampe blockiert oder beschädigt werden kann.
Der Erfindung liegt die Auf­ gabe zugrunde, eine Einstiegsrampe anzugeben, die die vorge­ nannten Nachteile vermeidet, die also einfach aufgebaut und bei kleinem Bauvolumen kostengünstig zu erstellen ist, die wenig Wartungsaufwand erfordert und die sicherheitstechnisch so gestaltet ist, dass bei auftretenden Hindernissen während des Öffnens und Schließens der Einstiegstür bzw. beim Ein- und Ausfahrens des Rampentisches keine Gefahr besteht, dass der Bewegungsmechanismus von Einstiegstür und Einstiegsrampe blockiert oder beschädigt werden kann.
Diese Aufgabe wird durch eine Einstiegsrampe mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst.
Bei der erfindungsgemäß vorgestellten Einstiegsrampe ist der Rampentisch mit dem Bewegungsmechanismus der Einstiegstür im Sinne einer mechanischen Koppelung synchronisiert, wobei aus Sicherheitsgründen die Verstellmechanik zwischen Einstiegstür und Rampentisch Mittel enthält, die die Koppelung außer Funk­ tion setzen. Diese Mittel können einen Mitnehmer umfassen, der in einer Schiene des Türblattes geführt und durch lösbare Feststellmittel in der Schiene verriegelt werden kann und der bei Bedarf die Bewegung des Rampentisches von der der Ein­ stiegstür trennt. Bei einem auftretenden Hindernis welches die Rampenfunktion behindern würde, kann der Rampentisch, un­ abhängig von der Türbewegung, in seine Ausgangsstellung zu­ rückfahren werden. Die Feststellmittel können eine elektro­ magnetisch betätigbare, federbelastete Klinke umfassen, wel­ che bei Betätigung die Verriegelung des Mitnehmers löst. Die Koppelung über die Mitnehmer ist normalerweise aktiv, wobei die Rampenanforderung vom Fahrer des Fahrzeugs oder vom Fahr­ gast selbst ausgehen und mit dem Öffnen der Einstiegstür syn­ chronisiert werden kann.
Gemäß einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung wird vorgeschlagen, zwischen Türblatt und Rampentisch eine Seil­ zugmechanik zu installieren, mit der der Rampentisch automa­ tisch mit dem Öffnen der Einstiegstür aus dem Gehäuse ausge­ fahren werden kann. Damit der Rampentisch bei sich schließen­ der Tür automatisch wieder eingefahren wird, ist der Rampen­ tisch mit einer Rückholeinrichtung in Form einer oder mehre­ rer federelastisch wirkender Elemente, z. B. Zugfedern verse­ hen. Die vorgeschlagenen Maßnahmen erlauben es, die Bauhöhe des Rampentisches bzw. der gesamten Rampe vergleichsweise klein zu halten.
Die Absenkung des Rampentisches erfolgt vorteilhafterweise durch Schwerkraft indem sich der Schwerpunkt des Rampenti­ sches beim Ausfahren aus dem Gehäuse nach außen verschiebt. Der Anlenkpunkt für eine automatische Rückstellung des Ram­ pentisches ist entsprechend gewählt.
Der Rampentisch besteht vorteilhafterweise aus einer einstü­ ckigen Metallplatte in der Führungsnuten eingearbeitet sind, welche mit entsprechend ausgebildeten Führungsschienen im Rampengehäuse zusammenwirken. Wegen der wenigen Bauteile und des geringen Gewichts der so aufgebauten Einstiegsrampe er­ gibt sich eine einfache Wartung und Reinigung.
Das Rampengehäuse ist mit Vorteil als autarke Baueinheit aus­ gebildet, die lösbar am Fahrzeugboden angeordnet und so mit wenigen Handgriffen zum Warten und/oder Reinigen entfernt werden kann.
Im folgenden wird die Erfindung anhand eines Beispiels in Verbindung mit den beiliegenden Zeichnungen näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 eine schematisierte Darstellung der Rampe in einer Draufsicht bei geschlossener Einstiegstür.
Fig. 2 die in Fig. 1 gezeigte Anordnung bei teilweise ge­ öffneter Einstiegstür und teilweise ausgefahrenem Rampen­ tisch,
Fig. 3 die Rampenanordnung nach Fig. 2 von der Einstiegs­ seite gesehen im Schnitt entlang der Linie VI/VI in Fig. 2,
Fig. 4 die Anordnung des Rampentisches im Rampengehäuse in der Nichtgebrauchsstellung,
Fig. 5 die Anordnung des Rampentisches im Rampengehäuse in einer teilweise ausgefahrenen Stellung,
Fig. 6 eine Prinzipdarstellung einer Ausführung zur Koppe­ lung und Entkoppelung eines Türblattes der Einstiegstür mit dem Rampentisch, in Darstellung entlang der Linie VI/VI in Fig. 2.
Fig. 7 einen Schnitt entlang der Linie VII/VII in Fig. 2 zur Darstellung der Gleitführung des Mitnehmers an der Unter­ seite eines Türblattes,
Die Fig. 1 zeigt in stark vereinfachter Darstellung eine Einstiegsrampe wie sie im Bereich von Einstiegstüren von Fahrzeugen jeglicher Art angeordnet werden kann. Die Ein­ stiegsrampe enthält ein Rampengehäuse 1 in welchem ein Ram­ pentisch 2 ein- und ausfahrbar gehaltert ist. Das Rampenge­ häuse 2 ist, wie aus der Frontansicht in Fig. 3 ersichtlich, als autarke Baueinheit ausgebildet und unterhalb des mit 3 bezeichneten Fahrzeugbodens montiert. Alternativ kann das Rampengehäuse auch als Einschub ausgeführt sein der in einem als Sandwichboden ausgeführten Fahrzeugboden angeordnet wer­ den kann.
Die Halterung ist mit Vorteil lösbar ausgeführt, so daß eins leichte Demontage der kompletten Einstiegsrampe, beispiels­ weise zum Zwecke einer Reinigung und Wartung, vorgenommen werden kann. Vorteilhaft kann es zu diesem Zweck auch sein, den Gehäuseboden 4 des Rampengehäuses 1 abnehmbar auszubil­ den.
Der Rampentisch 2 besteht aus einer einstückigen, relativ dünnen, ca. 20 bis 40 mm starken Metallplatte, in der oben und unten jeweils drei längs verlaufende Führungsnuten 5 ein­ gearbeitet sind. An der Oberseite und im Boden 4 des Rampen­ gehäuses 1 befinden sich zu den Führungsnuten passende Füh­ rungsschienen 6. Die Führungsschienen 6 sind als Gleitschie­ nen ausgeführt und können z. B. aus Teflon (R) oder ähnli­ chem, gut gleitfähigem Material bestehen.
Beidseitig des Rampentisches 2 befinden sich federelastisch wirkende Elemente in Form von Zugfedern 7, die einerseits an der Rückwand und andererseits seitlich am Rampentisch 2 ange­ lenkt sind und den Rampentisch 2 in der eingefahrenen Grund­ stellung (Fig. 4) halten. Die seitliche Anlenkung der Federn 7 am Rampentisch 2 erfolgt so, daß im nach außen gefahrenen Zustand des Rampentisches 2 der Anlenkpunkt außerhalb der Gleitführung liegt, wodurch der Rampentisch durch Schwerkraft nach unten kippen kann (Fig. 5).
An den Anlenkstellen der beiden Zugfedern sind beidseitig des Rampentisches 2 außerdem die einen Enden von Zugseilen 8 be­ festigt welche über Umlenkrollen 9 geführt sind. Die andere Enden der Zugseile 8 sind an Mitnehmern 10 befestigt. Die Mitnehmer 10 sind, wie später noch näher erläutert, an den beiden Türblättern 11a, 11b der als Schiebetür ausgebildeten Einstiegstür 11 angeordnet, und zwar diametral zum Seilan­ lenkpunkt am Rampentisch, d. h. das im Bild rechte Zugseil ist am Mitnehmer des linken Türblattes angelenkt und vice versa. Die beiden sich im Einstiegsbereich über einen be­ stimmten Längenabschnitt überkreuzenden Zugseilabschnitte sind in einem geeigneten Führungsrohr, z. B in einer Bowde geführt. Der besseren Übersichtlichkeit wegen ist diese Seil­ führung hier nicht dargestellt.
Wenn die Enstiegstür 11 geöffnet wird und die beiden Türblät­ ter 11a, 11b in Pfeilrichtung nach rechts und links bewegt werden, wird der Rampentisch 2 entgegen der Kraft der Zugfe­ dern 7 nach vorne bewegt und der Rampentisch 2 aus dem Gehäu­ se 1 gezogen (Fig. 2). Bei weiterem Ausziehen verläßt der Rampentisch 2 die Gleitführung (Fig. 5) und kippt mit seiner Vorderkante nach unten.
In Betrachtung der Fig. 6 und 7, die einen Ausschnitt aus dem Türblatt 11b der Einstiegstür 11 zeigen, wird die Anord­ nung und Funktion der Mitnehmer 10 erklärt.
An den Unterseiten der Türblätter 11a und 11b sind Schienen 12 angeordnet, in denen die Mitnehmer 10 längsverschiebbar geführt sind. An den Mitnehmern 10 sind, wie bereits erwähnt, die einen Enden der Zugseile 8 befestigt. An den Unterseiten der Türblätter 11a und 11b sind außerdem keilförmig geformte Rastklinken 13 angeordnet, welche normalerweise, wie in Fig. 6 angedeutet, den Mitnehmer 10 verriegeln und am Entlangglei­ ten in der Schiene 12 hindern. In dieser Rast- oder Verriege­ lungsposition ist die eingangs erwähnte Koppelung von Rampen­ tisch 2 und Einstiegstür 11 gegeben.
Die Rastklinken 13 können mittels eines Elektromagneten 14 aus der gezeigten Rastposition entgegen der Kraft einer Druckfeder 15 in eine Freigabeposition nach oben verstellt werden. In dieser Freigabeposition die durch ein entsprechen­ des Signal vom Fahrer oder auch vom Fahrgast initiiert werden kann, wird eine Entkoppelung von Rampentisch 2 und Einstieg­ stür 11 erreicht. Die Mitnehmer 10, und damit auch die Tür­ blätter 11a und 11b, lassen sich in dieser Position in den Schienen 12 dann frei bewegen.
Soll der Rampentisch 2 ausgefahren werden, werden die Rast­ klinken 13 durch die Druckfedern 15 nach unten gedrückt, wo­ durch die Mitnehmer 10 verriegelt werden. In dieser Verriege­ lungsposition werden mit dem Öffnen der Türblätter auch die arretierten Mitnehmer nach außen bewegt und ziehen dabei an den Seilen 8, wodurch der Rampentisch ausgefahren wird. Wenn dieser die Gleitführung 5, 6 verlassen hat, senkt er sich au­ tomatisch nach unten ab. Eine am Ende des Gehäuses angebrach­ te Schräge 16 ermöglicht das Abkippen und erleichtert das Wiedereinführen des Rampentisches in das Gehäuse.
Wenn sich beim Öffnen der Türblätter in der Bewegungsrichtung des Rampentisches ein Hindernis befindet, drücken die Mitneh­ mer 10 stärker auf die Rastklinken 13, was schließlich zur Folge hat, daß die Rastklinken 13 gegen die Kraft der Feder 15 nach oben gedrückt werden. Die Mitnehmer 10 können sich sodann in den Schiene 12 frei bewegen. Der Rampentisch wird durch die beiden Zugfedern 7 automatisch wieder in seine Grundposition gebracht.
Beim normalen Schließen der Einstiegstür werden die Zugseile 8 entspannt und der Rampentisch 2 in das Rampengehäuse einge­ zogen. Nachdem die Mitnehmer 10 frei gleiten können, jedoch nur bis zu den Austrittsstellen der beiden Seile aus den hier nicht dargestellten Führungsrohren (in der Fig. 2 mit den Positionen 17 markiert), werden die Mitnehmer bei sich schließender Einstiegstür in die Ausgangsposition gedrückt und können bei Anforderung durch die Rasteinrichtung 13, 14, 15 verriegelt werden. Ein an der Rückseite des Rampengehäuses 2 angebrachter und mit der Rückwand des Rampentisches zusam­ menwirkender Endschalter 18 sorgt dafür, daß das betreffende Fahrzeug nur im eingefahrenen Zustand des Rampentisches ange­ fahren werden kann.
Daraufhin gewiesen wird, daß anstelle der erwähnten Zugfedern auch andere, geeignete Elemente, z. B. Gummiseile oder Gas­ druckelemente vorgesehen werden können. Alternativ zu der er­ läuterten Koppelung durch die der Rampentisch praktisch von der Einstiegstür angetrieben wird, kann für den Rampentisch auch ein separater Antrieb vorgesehen werden. Ein solcher se­ parater Antrieb wäre außerhalb des Rampengehäuses, beispiels­ weise seitlich neben den Einstiegstüren, anzuordnen.

Claims (11)

1. Einstiegsrampe an Fahrzeugtüren, mit einem in einem Ge­ häuse (1) ausziehbar geführten Rampentisch (2) der zum Zwecke eines erleichterten Ein- und Ausstiegs aus einer Nicht­ gebrauchsstellung in eine zum Einstieg hin gekippte Ein­ stiegsposition bringbar ist, und mit einer Verstellmechanik (8-10) zur Verstellung des Rampentisches (2) welche außerhalb des Rampengehäuses (2) angeordnete Antriebsmittel (11) ent­ hält, wobei die Verstellmechanik (8-10) mit dem Bewegungsme­ chanismus der Einstiegstür (11) im Sinne einer mechanischen Koppelung synchronisiert ist, derart, daß mit dem Öffnen der Einstiegstür der Rampentisch (2) selbsttätig in die Ein­ stiegsposition gefahren wird, dadurch gekenn­ zeichnet, daß eine Einrichtung (10, 13-15) zur Ent­ koppelung der Synchronbewegung von Einstiegstür (11) und Ram­ pentisch (2) vorgesehen ist.
2. Einstiegsrampe nach Anspruch 1, dadurch ge­ kennzeichnet, daß die Einrichtung (10, 13-15) so ausgeführt ist, daß die Entkoppelung automatisch bei auftretenden Hindernissen des synchronen Bewegungsablaufs von Einstiegstür (11) und Rampentisch (2) erfolgt.
3. Einstiegsrampe nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Einrichtung (10, 13-15) einen in einer Schiene (12) des Türblattes (11a, 11b) geführten und durch lösbare Feststellmittel (13-15) in der. Schiene verrie­ gelbaren Mitnehmer (10) enthält.
4. Einstiegsrampe nach Anspruch 3, dadurch ge­ kennzeichnet, daß die Feststellmittel (13-15) eine e­ lektromagnetisch betätigbare, federbelastete Klinke (13) um­ fassen, welche bei Betätigung die Verriegelung des Mitnehmers (10) löst.
5. Einstiegsrampe nach Anspruch 1, dadurch ge­ kennzeichnet, daß die Verstellmechanik für den Rampentisch (2) einen mit der Einstiegstür (11) gekoppelten Seilzug (8, 9) umfaßt.
6. Einstiegsrampe nach Anspruch 5, dadurch ge­ kennzeichnet, daß bei einer Einstiegstür mit zwei Schiebetürblättern (11a, 11b) zwei Seilzüge (8, 9) vor­ gesehen sind, deren eine Enden am rückwärtigen Ende des Ram­ pentisches (2) angelenkt und deren über Umlenkrollen (9) ge­ führte andere Enden jeweils mit den diametral gegenüber lie­ genden Türblättern (11a, 11b) verbünden sind.
7. Einstiegsrampe nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß zur Rückstellung des Rampentisches (2) in die Nichtgebrauchs­ stellung Rückstellelemente, vorzugsweise Zugfedern (7) vorge­ sehen sind.
8. Einstiegsrampe nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß das Rampengehäuse (1) einen abnehmbaren Boden (4) enthält.
9. Einstiegsrampe nach einem der Ansprüche 1 bis 8, da­ durch gekennzeichnet, daß das Rampenge­ häuse (1) als autarke Baueinheit, ausgebildet ist, die unter dem Fahrzeugboden (3) oder in einem sandwichartig aufgebauten Fahrzeugboden montierbar ist.
10. Einstiegsrampe nach einem der Ansprüche 1 bis 9, da­ durch gekennzeichnet, daß der Rampen­ tisch (2) mit einer Sicherheitseinrichtung (18) versehen ist die bei ausgefahrenem oder teilweise ausgefahrenem Rampen­ tisch (2) ein optisches oder elektrisches Signal liefert, welches einen Steuerkreis zum Anfahren des Fahrzeuges unter­ bricht.
11. Einstiegsrampe nach einem der Ansprüche 1 bis 10, da­ durch gekennzeichnet, daß der Rampen­ tisch (2) aus einer einstückigen Metallplatte mit mehreren längs verlaufenden Führungsnuten (5) gebildet ist, die mit am Rampengehäuse (1) befestigten Führungsschienen (6) zusammen­ wirken.
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