DE19927804A1 - Kraftstoffversorgungsanlage für eine Brennkraftmaschine - Google Patents
Kraftstoffversorgungsanlage für eine BrennkraftmaschineInfo
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Abstract
Die Erfindung betrifft eine Kraftstoffversorgungsanlage zum Zuliefern von Kraftstoff (5) für eine Brennkraftmaschine, mit einem Kraftstoffvorratsbehälter (1), einer Kraftstoffpumpeneinheit und mit mindestens einem Kraftstoffventil (4), wobei die Kraftstoffpumpeneinheit den Kraftstoff (5) aus dem Kraftstoffvorratsbehälter (1) über eine Druckleitung (6) zu dem Kraftstoffventil (4) fördert, über das der Kraftstoff (5) zumindest indirekt in einen Brennraum der Brennkraftmaschine gelangen kann, wobei eine Entlastungseinrichtung (7) vorgesehen ist, durch die der Druck des Kraftstoffs in der Druckleitung (6) in Abhängigkeit von einer Betriebsbedingung der Brennkraftmaschine absenkbar ist. Um die Kraftstoffversorgungsanlage möglichst einfach, robust und kostengünstig auszubilden, schlägt die Erfindung vor, dass die Entlastungseinrichtung (7) mit der Druckleitung (6) in Verbindung steht und einen mechanisch/hydraulisch zuschaltbaren künstlichen Verbraucher umfasst.
Description
Die vorliegende Erfindung betrifft eine
Kraftstoffversorgungsanlage zum Zuliefern von Kraftstoff
für eine Brennkraftmaschine, mit einem
Kraftstoffvorratsbehälter, einer Kraftstoffpumpeneinheit
und mit mindestens einem Kraftstoffventil, wobei die
Kraftstoffpumpeneinheit den Kraftstoff aus dem
Kraftstoffvorratsbehälter über eine Druckleitung zu dem
Kraftstoffventil fördert, über das der Kraftstoff zumindest
indirekt in einen Brennraum der Brennkraftmaschine gelangen
kann, wobei eine Entlastungseinrichtung vorgesehen ist,
durch die der Druck des Kraftstoffs in der Druckleitung in
Abhängigkeit von einer Betriebsbedingung der
Brennkraftmaschine absenkbar ist.
Eine derartige Kraftstoffversorgungsanlage ist aus dem
Stand der Technik bspw. aus der DE 195 39 883 A1 bekannt.
Bei der dort offenbarten Kraftstoffversorgungsanlage umfaßt
die Kraftstoffpumpeneinheit eine erste Kraftstoffpumpe und
eine zweite Kraftstoffpumpe, wobei die erste
Kraftstoffpumpe den Kraftstoff aus dem
Kraftstoffvorratsbehälter zu der zweiten Kraftstoffpumpe
fördert, die den Kraftstoff dann über die Druckleitung zu
dem Kraftstoffventil fördert. Bei der
Kraftstoffversorgungsanlage ist eine Entlastungseinrichtung
vorgesehen, durch die der Druck des Kraftstoffs in der
Druckleitung abgesenkt werden kann. Ohne diese
Entlastungseinrichtung könnte ein Druckabbau in der
Druckleitung nur über die Einspritzmenge (die
Kraftstoffmenge, die über das Kraftstoffventil in den
Brennraum der Brennkraftmaschine gelangt), die Steuermenge
(die Kraftstoffmenge, die zum Ansteuern der
Kraftstoffventile dient) und die Leckagemenge (die
Kraftstoffmenge, die trotz geschlossenem Ventil durch
dieses hindurchfließt) erfolgen. Das würde dazu führen,
dass in bestimmten Betriebsbedingungen der
Brennkraftmaschine der Druckabbau zu langsam erfolgt.
Eine Betriebsbedingung der Brennkraftmaschine, bei der sich
der zu langsame Druckabbau in der Druckleitung bemerkbar
macht, ist bspw. der Betrieb der Brennkraftmaschine im
Teillastbereich, insbesondere im Schubbereich. Im
Schubbereich ist die Einspritzmenge gleich Null und der
Druckabbau in der Druckleitung kann ohne
Entlastungseinrichtung nur über Leckagen z. B. im Injektor
erfolgen. Bei der Wiederaufnahme des Lastbetriebs nach
einem Schubbetrieb kann es in bestimmten Fällen dazu
kommen, dass der Ist-Druck in der Druckleitung deutlich
höher ist als der Soll-Druck, was unter Einhaltung der
geforderten Einspritzmenge zu einer sehr kurzen
Einspritzdauer führt. Dies wiederum macht sich durch ein
kurzes, nagelndes Geräusch der Brennkraftmaschine
bemerkbar, das sowohl für Fahrer und Mitfahrer des
Kraftfahrzeugs als auch für umstehende Personen als äußerst
störend empfunden wird. Durch die bei der bekannten
Kraftstoffversorgungsanlage vorgesehene
Entlastungseinrichtung kann der Druckabbau in der
Druckleitung dagegen im Bedarfsfall wesentlich schneller
erfolgen, was in bestimmten Fällen zu einer erheblichen
Reduzierung des Verbrennungsgeräusches der
Brennkraftmaschine führt.
Die Entlastungseinrichtung bei der aus der DE 195 39 883 A1
bekannten Kraftstoffversorgungsanlage ist bspw. als ein
elektromagnetisch gesteuertes Entlastungsventil
ausgebildet, das mit der Druckleitung in Verbindung steht.
Wenn eine Betriebsbedingung der Brennkraftmaschine
vorliegt, in der der Druck in der Druckleitung rasch
abgesenkt werden muss, wird das Entlastungsventil von einem
Steuergerät elektrisch angesteuert, damit es zumindest
solange öffnet, bis der erforderliche Druckabbau in der
Druckleitung vollzogen ist. Das Steuergerät muss neben dem
Entlastungsventil jedoch auch eine Vielzahl anderer
Sensoren und Aktoren, z. B. als Injektoren ausgebildete
Kraftstoffventile, ansteuern. In der Regel ist das
Steuergerät als eine zentrale Steuerungseinheit für die
gesamte Brennkraftmaschine zuständig. Bei der bekannten
Kraftstoffversorgungsanlage wird das Steuergerät durch die
Ansteuerung des Entlastungsventils zusätzlich belastet.
Diese zusätzliche Belastung betrifft sowohl die
Rechenleistung des Steuergeräts als auch die Versorgung des
Entlastungsventils mit elektrischer Energie. Außerdem kann
es beim Betrieb des elektromagnetisch angesteuerten
Entlastungsventils zu hohen thermischen Belastungen des
Entlastungsventils kommen. Eine Kühlvorrichtung o. ä. ist
bei dem Entlastungsventil der bekannten
Kraftstoffversorgungsanlage nicht vorgesehen. Schließlich
sind die elektromagnetisch angesteuerten
Entlastungsventile, wie sie bei der bekannten
Kraftstoffversorgungsanlage eingesetzt werden, sehr teuer.
Der vorliegenden Erfindung liegt deshalb die Aufgabe zu
Grunde, eine Kraftstoffversorgungsanlage der eingangs
genannten Art dahingehend auszugestalten und
weiterzubilden, dass die Entlastungseinrichtung einfach,
robust und kostengünstig ausgebildet ist und unabhängig von
einem elektrischen Steuergerät arbeitet.
Zur Lösung dieser Aufgabe schlägt die Erfindung ausgehend
von der Kraftstoffversorgungsanlage der eingangs genannten
Art vor, dass die Entlastungseinrichtung mit der
Druckleitung in Verbindung steht und einen
mechanisch/hydraulisch zuschaltbaren und abschaltbaren
künstlichen Verbraucher umfasst.
Erfindungsgemäß ist erkannt worden, dass der in der
Druckleitung herrschende Druck in vorteilhafter Weise über
einen mit der Druckleitung in Verbindung stehenden
künstlichen Verbraucher abgebaut werden kann. Der
Verbraucher ist so dimensioniert, dass der Druckabbau in
der Druckleitung in bestimmten Betriebsbedingungen der
Brennkraftmaschine, bspw. beim Betrieb der
Brennkraftmaschine im Teillastbereich, insbesondere beim
Betrieb der Brennkraftmaschine im Schubbereich, so schnell
erfolgt, dass bei der Wiederaufnahme des Lastbetriebs der
Ist-Druck in der Druckleitung in etwa so groß ist wie der
Soll-Druck, so dass ein nagelndes Verbrennungsgeräusch der
Brennkraftmaschine nicht auftritt. Andererseits muss bei
der Dimensionierung des künstlichen Verbrauchers auch
darauf geachtet werden, dass in der Druckleitung nach wie
vor ein ausreichend großer Druck aufgebaut werden kann,
dass die Brennkraftmaschine problemlos im Volllastbereich
betrieben werden kann.
Damit bei der erfindungsgemäßen Kraftstoffversorgungsanlage
ein bestimmter Grenzdruck, bspw. der Leerlaufdruck, in der
Druckleitung möglichst schnell aufgebaut und sicher
gehalten wird, kann der künstliche Verbraucher
mechanisch/hydraulisch zugeschaltet oder abgeschaltet
werden. Der Verbraucher bleibt vorzugsweise bis zum
Erreichen des Grenzdrucks abgeschaltet. Erst nach
Überschreiten des Grenzdrucks wird der Verbraucher
zugeschaltet und führt zu einem Druckabbau in der
Druckleitung durch einen kontinuierlichen Verbrauch von
Kraftstoff aus der Druckleitung.
Es ist auch eine stufenweise Zu- und Abschaltung des
künstlichen Verbrauchers in Abhängigkeit von der
Betriebsbedingung der Brennkraftmaschine denkbar, wobei der
Verbraucher dann in Abhängigkeit von der Betriebsbedingung
der Brennkraftmaschine mehr oder weniger Kraftstoff aus der
Druckleitung verbraucht.
Die erfindungsgemäße Kraftstoffversorgungsanlage hat den
Vorteil, dass sie einfach und robust aufgebaut ist.
Außerdem ist die mechanisch/hydraulisch betätigbare
Entlastungseinrichtung der erfindungsgemäßen
Kraftstoffversorgungsanlage wesentlich kleinbauender als
die elektrisch angesteuerten Entlastungseinrichtungen
herkömmlicher Kraftstoffversorgungsanlagen. Schließlich
arbeitet Entlastungseinrichtung der erfindungsgemäßen
Kraftstoffversorgungsanlage unabhängig von dem Steuergerät
der Brennkraftmaschine und führt nicht zu einer
zusätzlichen Belastung des Steuergeräts.
Gemäß einer vorteilhaften Weiterbildung der vorliegenden
Erfindung wird vorgeschlagen, dass der künstliche
Verbraucher einen Rücklauf von der Druckleitung zu dem
Kraftstoffvorratsbehälter umfaßt, wobei in dem Rücklauf
eine Drossel angeordnet ist. Über den Rücklauf kann bei
zugeschaltetem künstlichem Verbraucher eine von dem
Drosselquerschnitt abhängige Kraftstoffmenge aus der
Druckleitung zurück in den Kraftstoffvorratsbehälter
fließen.
Zum mechanischen/hydraulischen Zu- und Abschalten des
künstlichen Verbrauchers weist die Entlastungseinrichtung
gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden
Erfindung ein druckgesteuertes Ventil auf. Dieses Ventil
kann als ein Schieberventil oder als ein Sitzventil
ausgebildet sein. Das Ventil ist in seiner Ruheposition,
d. h. bei abgeschalteter Brennkraftmaschine, geschlossen und
der künstliche Verbraucher ist abgeschaltet, d. h. die
Verbindung zwischen dem künstlichen Verbraucher und der
Druckleitung ist unterbrochen.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist
das Ventil entgegen des in der Druckleitung herrschenden
Drucks durch ein Federelement derart beaufschlagt, dass der
künstliche Verbraucher bis zum Überschreiten eines
Grenzdrucks abgeschaltet bleibt. Der Grenzdruck ist in
vorteilhafter Weise durch die Auswahl einer geeigneten
Feder einstellbar. Durch die Wahl einer Feder mit einer
gewünschten Federkonstante oder durch eine Feder, die unter
einer gewünschten Vorspannung steht, kann der Grenzdruck
eingestellt werden. Der Grenzdruck ist vorzugsweise der
Leerlaufdruck, der im Leerlauf der Brennkraftmaschine in
der Druckleitung herrscht.
Gemäß einer vorteilhaften Weiterbildung der vorliegenden
Erfindung wird vorgeschlagen, dass die Durchflußkennlinie
der Entlastungseinrichtung eine Hystereseschleife aufweist,
wobei der zugeschaltete künstliche Verbraucher erst nach
Unterschreiten des Grenzdrucks abgeschaltet wird. Bei einem
steigenden Durchlaufen der Durchflußkennlinie steigt die
Durchflußmenge ab dem Überschreiten des Grenzdrucks mit
zunehmendem Druck in der Druckleitung an. Bei einem
fallenden Durchlaufen weist die Durchflußkennlinie bei
denselben Drücken eine höhere Durchflußmenge auf als bei
steigendem Durchlaufen. Der künstliche Verbraucher wird
also erst nach dem Überschreiten des Grenzdrucks,
vorzugsweise des Leerlaufdrucks, zugeschaltet. Dadurch kann
der Leerlaufdruck rasch aufgebaut und sicher gehalten
werden. Nach dem Überschreiten des Leerlaufdrucks bleibt
der künstliche Verbraucher so lange zugeschaltet, bis der
Druck des Kraftstoffs in der Druckleitung den Grenzdruck
unterschritten hat. Auf diese Weise kann im Bedarfsfall ein
rascher Druckabbau in der Druckkammer gewährleistet werden.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden
Erfindung ist das Ventil der Entlastungseinrichtung als ein
druckgesteuertes Schieberventil ausgebildet. Das
Schieberventil weist einen federbelasteten Kolben auf, der
aufgrund der Federkraft und der druckabhängigen Kraft des
Kraftstoffs in der Druckleitung im Gleichgewicht steht. Ist
der Druck in der Druckleitung kleiner oder gleich dem
Grenzdruck, so steht der Kolben in einer geschlossenen
Stellung. Lediglich der Leckstrom strömt in der
geschlossenen Stellung über den Spalt zwischen dem Gehäuse
und dem Kolben des Schieberventils ab. Der Druckabbau in
der Druckleitung auf Grund dieses Leckstroms ist sehr
klein. Überschreitet der Druck in der Druckleitung den
Grenzdruck, so wird der Kolben entgegen der Federkraft so
weit verschoben, dass er einen Absteuerkanal zu dem
künstlichen Verbraucher freigibt. In dieser Stellung findet
über den künstlichen Verbraucher ein wesentlich schnellerer
Druckabbau statt. Somit gehorcht der Druckabbau in dieser
Stellung des Ventils der Durchflusskennlinie des
künstlichen Verbrauchers bzw. der Drossel.
Sobald der Druck in der Druckleitung wieder unter einen
festgelegten Druckwert fällt, der kleiner als der
Grenzdruck ist, wird der Kolben des Schieberventils durch
das Federelement in die geschlossene Stellung verschoben.
Der Absteuerkanal ist verschlossen, und der künstliche
Verbraucher ist abgeschaltet.
Alternativ wird gemäß einer anderen bevorzugten
Ausführungsform vorgeschlagen, dass das Ventil der
Entlastungseinrichtung als ein druckgesteuertes Sitzventil
ausgebildet ist. Das Sitzventil weist ein Verschlusselement
auf, das von einem Federelement entgegen der Druckkraft des
Kraftstoffs in der Druckleitung auf den Ventilsitz des
Sitzventils gedrückt wird. In diesem Betriebsbereich findet
ein Druckabbau in der Druckleitung lediglich durch einen
Leckstrom statt, der in geschlossener Stellung des Ventils
zwischen dem Verschlusselement und dem Ventilsitz hindurch
strömt. Der Druckabbau auf Grund des Leckstroms ist sehr
klein. Auf das Verschlusselement wirkt die Druckkraft in
der Druckleitung entgegen der Kraft des Federelements. Das
Sitzventil ist derart ausgelegt, dass das Verschlusselement
entgegen der Kraft des Federelements von dem Ventilsitz
abgehoben wird, sobald der Druck des Kraftstoffs in der
Druckleitung den Grenzdruck überschreitet. Der Druckabbau
gehorcht in diesem Betriebsbereich zunächst der Größe der
Durchflussfläche, die sich zwischen dem Ventilsitz und dem
Verschlusselement auftut. Sobald diese Durchflussfläche
größer ist als die Querschnittsfläche eines dem Sitzventil
in Durchflussrichtung nachgeordneten künstlichen
Verbrauchers, gehorcht der Druckabbau der
Durchflusskennlinie dieses künstlichen Verbrauchers.
Gemäß einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung wird
vorgeschlagen, dass ein Rücklauf der
Kraftstoffpumpeneinheit als Kühlstrom durch die
Entlastungseinrichtung zurück in den
Kraftstoffvorratsbehälter geführt ist. Durch den Kühlstrom
kann die Entlastungseinrichtung mittels Kraftstoff gekühlt
werden, um die hydraulische Verlustleistung, die
insbesondere in Wärme umgewandelt wird, abzuführen. Durch
den Kühlstrom kann die thermische Belastung der
Entlastungseinrichtung während des Betriebs entscheidend
reduziert und deren Haltbarkeit erhöht werden.
Gemäß einer besonders bevorzugten Ausführungsform der
vorliegenden Erfindung wird vorgeschlagen, dass die
Kraftstoffpumpeneinheit eine erste Kraftstoffpumpe und eine
zweite Kraftstoffpumpe aufweist, wobei die erste
Kraftstoffpumpe den Kraftstoff aus dem
Kraftstoffvorratsbehälter zu der zweiten Kraftstoffpumpe
fördert, die den Kraftstoff über die als ein
Speichervolumen eines Common-Rail-Einspritzsystems
ausgebildete Druckleitung zu dem Kraftstoffventil fördert.
Die erste Kraftstoffpumpe ist als eine Niederdruckpumpe und
die zweite Kraftstoffpumpe als eine Hochdruckpumpe
ausgebildet. Das Kraftstoffventil, über das der Kraftstoff
in den Brennraum der Brennkraftmaschine gelangt, ist als
ein Injektor ausgebildet. Beim Einsatz der
erfindungsgemäßen Kraftstoffversorgungsanlage in einem
Common-Rail-Einspritzsystem kommen die Vorteile der
Erfindung besonders zum Tragen. Insbesondere kann der
Aufbau des Common-Rail-Einspritzsystems vereinfacht und die
Kosten für das Common-Rail-Einspritzsystem können gesenkt
werden.
Im folgenden werden zwei bevorzugte Ausführungsbeispiele
der vorliegenden Erfindung an Hand der Zeichnungen näher
erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 eine erfindungsgemäße Kraftstoffversorgungsanlage
in schematischer Darstellung;
Fig. 2 eine Entlastungseinrichtung einer
erfindungsgemäßen Kraftstoffversorgungsanlage
gemäß einer ersten Ausführungsform;
Fig. 3 den Verlauf der Durchflusskennlinie der
Entlastungseinrichtung gemäß Fig. 2; und
Fig. 4 eine Entlastungseinrichtung einer
erfindungsgemäßen Kraftstoffversorgungsanlage
gemäß einer zweiten Ausführungsform.
In Fig. 1 ist eine erfindungsgemäße
Kraftstoffversorgungsanlage gemäß einer bevorzugten
Ausführungsform dargestellt. Die
Kraftstoffversorgungsanlage dient zum Zuliefern von
Kraftstoff für eine Brennkraftmaschine. Sie ist als ein
Common-Rail-Einspritzsystem ausgebildet. Die
Kraftstoffversorgungsanlage weist einen Kraftstoffbehälter
1, eine erste Kraftstoffpumpe 2, eine zweite
Kraftstoffpumpe 3 und vier Kraftstoffventile 4 auf. Die
erste Kraftstoffpumpe 2 ist als eine Vorförderpumpe und die
zweite Kraftstoffpumpe 3 als eine Hochdruckförderpumpe
ausgebildet. Die Kraftstoffeinspritzventile 4 sind als
Injektoren ausgebildet. Die erste Kraftstoffpumpe 2 fördert
Kraftstoff 5 aus dem Kraftstoffvorratsbehälter 1 zu der
zweiten Kraftstoffpumpe 3. Die zweite Kraftstoffpumpe 3
fördert den Kraftstoff 5 über eine Druckleitung 6 zu den
Kraftstoffventilen 4, über die zumindest ein Teil des
Kraftstoffes 5 in einen nicht dargestellten Brennraum der
Brennkraftmaschine gelangen kann.
Zwischen der ersten Kraftstoffpumpe 2 und der zweiten
Kraftstoffpumpe 3 ist ein Kraftstofffilter 7 angeordnet.
Die Druckleitung 6 ist als das Speichervolumen des Common-
Rail-Einspritzsystems ausgebildet. Mit der Druckleitung 6
der Kraftstoffversorgungsanlage steht eine
Entlastungseinrichtung 7 in Verbindung, durch die der Druck
des Kraftstoffs in der Druckleitung 6 in Abhängigkeit von
einer Betriebsbedingung der Brennkraftmaschine abgesenkt
werden kann. So kann es bspw. erforderlich sein, den Druck
in der Druckleitung 6 im Teillastbetrieb oder im
Schubbetrieb der Brennkraftmaschine möglichst schnell
abzusenken, um bei der Wiederaufnahme des Lastbetriebs die
Verbrennungsgeräusche der Brennkraftmaschine zu reduzieren.
Die Entlastungseinrichtung 7 weist einen
mechanisch/hydraulisch zuschaltbaren künstlichen
Verbraucher auf. Der künstliche Verbraucher umfaßt einen
Rücklauf 11 von der Druckleitung 6 zu dem
Kraftstoffvorratsbehälter 1. In dem Rücklauf 11 ist eine
Drossel 8 angeordnet. Bei zugeschaltetem künstlichem
Verbraucher kann Kraftstoff aus der Druckleitung 6 über den
Rücklauf 11 und die Drossel 8 zurück in den
Kraftstoffvorratsbehälter 1 fließen.
Zum mechanisch/hydraulischen Zuschalten und Abschalten des
künstlichen Verbrauchers 8 weist die Entlastungseinrichtung
7 ein druckgesteuertes Ventil 9 auf. Das Ventil 9 wird
einerseits durch die Kraft eines Federelementes 10 und
andererseits durch die Druckkraft des Kraftstoffs in der
Druckleitung 6 kräftemäßig beaufschlagt. Der künstliche
Verbraucher bleibt solange abgeschaltet, wie der Druck in
der Druckleitung 6 einen bestimmten Grenzdruck nicht
übersteigt. Sobald die von dem Kraftstoff in der
Druckleitung 6 ausgeübte Kraft die Kraft des Federelements
10 übersteigt, wird das druckgesteuerte Ventil 9 in eine
Stellung gebracht, in der der künstliche Verbraucher
zugeschaltet ist. Bei der in Fig. 1 dargestellten Stellung
des Ventils 9 der Entlastungsvorrichtung 7 ist der
künstliche Verbraucher zugeschaltet.
Ein Rücklauf 10 der zweiten Kraftstoffpumpe 3 ist als
Kühlstrom durch die Entlastungseinrichtung 7 zurück in den
Kraftstoffvorratsbehälter 1 geführt. Mit dem Kühlstrom
lässt sich die Entlastungseinrichtung 7 kühlen, indem die
hydraulische Verlustleitung aus der Entlastungseinrichtung
7, die zum größten Teil in Wärme umgewandelt wird,
abgeführt wird. Der Rücklauf 10 mündet in den Rücklauf 11,
durch den bei zugeschaltetem künstlichen Verbraucher
Kraftstoff aus der Druckleitung 6 zurück in den
Kraftstoffvorratsbehälter 1 fließt. In den Rücklauf 11
mündet auch ein weiterer Rücklauf 12 von den
Kraftstoffventilen 4, der einen Leckstrom der
Kraftstoffventile 4 führt.
In Fig. 2 ist eine Entlastungseinrichtung 7 gemäß einer
ersten bevorzugten Ausführungsform dargestellt. Das Ventil
9 der Entlastungseinrichtung 7 ist als ein
mechanisch/hydraulisch zuschaltbares, druckgesteuertes
Schieberventil 13 ausgebildet. Das Schieberventil 13 weist
einen federbelasteten Kolben 14 auf, der in einem Gehäuse
16 verschiebbar geführt ist. Der Kolben 14 steht einerseits
mit der Kraft des Federelements 10 und andererseits mit der
raildruckabhängigen Druckkraft des Kraftstoffs in der
Druckleitung 6 im Gleichgewicht. Ist der Druck in der
Druckleitung 6 kleiner bzw. gleich einem Grenzdruck, so
steht der Kolben 14 in einer geschlossenen Stellung (vgl.
Fig. 2). In der geschlossenen Stellung des Kolbens 14
strömt lediglich ein Leckstrom über den Spalt 15 zwischen
dem Gehäuse 16 und dem Kolben 14 des Schieberventils 13 aus
der Druckleitung 6 ab. In dieser Stellung erfolgt der
Druckabbau in der Druckleitung 6 sehr langsam.
Als Grenzdruck wird vorzugsweise der Leerlaufdruck p_LL
gewählt, der im Leerlauf der Brennkraftmaschine in der
Druckleitung 6 herrscht. Bei derzeit üblichen Common-Rail-
Einspritzsystemen beträgt dieser Leerlaufdruck p_LL in etwa
250 bar.
Überschreitet der Druck des Kraftstoffs in der Druckleitung
6 den Grenzdruck, so bewegt sich der Kolben 14 entgegen der
Kraft des Federelements 10 so weit nach unten, bis er einen
Absteuerkanal 17 zu der Drossel 8 freigibt. In dieser
Stellung des Schieberventils 13 gehorcht der Druckabbau in
der Druckleitung 6 der Durchflusskennlinie der Drossel 8.
In Fig. 3 ist die Durchflusskennlinie durch die Drossel 8
dargestellt. Es ist zu erkennen, dass die Durchflussmenge
durch die Drossel 8 bis zum Erreichen des Leerlaufdrucks
p_LL nahezu Null ist. Lediglich der Leckstrom Q_L strömt
über den Spalt 15 des druckgesteuerten Schieberventils 13.
Sobald der Druck p auf einen Wert oberhalb des
Leerlaufdrucks p_LL ansteigt, gibt das Schieberventil 13
den Absteuerkanal 17 zu der Drossel 8 frei. Eine bestimmte
Durchflussmenge an Kraftstoff kann nun aus der Druckleitung
6 über die Drossel 8 und den Rücklauf 11 zurück in den
Kraftstoffvorratsbehälter 1 fließen.
In Fig. 3 ist deutlich zu erkennen, dass die
Durchflusskennlinie der Drossel 8 eine Hystereseschleife
aufweist. Bei steigendem Durchlaufen der
Durchflusskennlinie weist die Durchflusskennlinie für
dieselben Drücke p geringere Werte für die Durchflussmenge
auf als beim fallenden Durchlaufen der Durchflusskennlinie.
Außerdem bleibt der künstliche Verbraucher bei einem
sinkenden Druck in der Druckleitung 6 über den Grenzdruck
p_LL hinaus zugeschaltet, so dass sich beim fallenden
Durchlaufen der Durchflusskennlinie auch für Drücke
unterhalb des Grenzdrucks p_LL begrenzte Durchflussmengen
ergeben.
Bei dem Nennbetriebsdruck p_B in der Druckleitung 6 ergibt
sich bei derzeit eingesetzten Common-Rail-Einspritzsystemen
mit der Entlastungseinrichtung 7 aus Fig. 2 eine
Durchflussmenge von etwa 12 l/h. Der Nennbetriebsdruck
liegt etwa bei 1300 bar.
In Fig. 4 ist eine Entlastungseinrichtung 7 gemäß einer
zweiten bevorzugten Ausführungsform der Erfindung
dargestellt. Hierbei ist das Ventil 9 als ein Sitzventil 18
ausgebildet. Das Sitzventil 18 weist einen Ventilsitz 19
auf, an dem ein Verschlusselement 20 durch das Federelement
10 federbelastet aufliegt. Das Verschlußelement 20 ist als
eine Ventilkugel ausgebildet. Sobald die Druckkraft durch
den Kraftstoff in der Druckleitung 6 die Federkraft des
Federelements 10 übersteigt, wird das Verschlusselement 20
entgegen der Kraft des Federelements 10 von dem Ventilsitz
19 abgehoben. Zwischen dem Verschlusselement 20 und dem
Ventilsitz 19 tut sich eine Durchlassöffnung mit einer
bestimmten Druckflußfläche auf, über die eine bestimmte
Menge Kraftstoff aus der Druckleitung 6 über die Drossel 8
und den Rücklauf 11 zurück in den Kraftstoffvorratsbehälter
1 fließen kann. Bei vollständig geöffnetem Sitzventil 18
gehorcht der Druckabbau der Durchflusskennlinie der Drossel
8.
Claims (11)
1. Kraftstoffversorgungsanlage zum Zuliefern von
Kraftstoff (5) für eine Brennkraftmaschine, mit einem
Kraftstoffvorratsbehälter (1), einer
Kraftstoffpumpeneinheit und mit mindestens einem
Kraftstoffventil (4), wobei die Kraftstoffpumpeneinheit
Kraftstoff (5) aus dem Kraftstoffvorratsbehälter (1) über
eine Druckleitung (6) zu dem Kraftstoffventil (4) fördert,
über das der Kraftstoff (5) zumindest indirekt in einen
Brennraum der Brennkraftmaschine gelangen kann, wobei eine
Entlastungseinrichtung (7) vorgesehen ist, durch die der
Druck des Kraftstoffs in der Druckleitung (6) in
Abhängigkeit von einer Betriebsbedingung der
Brennkraftmaschine absenkbar ist, dadurch gekennzeichnet,
dass die Entlastungseinrichtung (7) mit der Druckleitung
(6) in Verbindung steht und einen mechanisch/hydraulisch
zuschaltbaren und abschaltbaren künstlichen Verbraucher
umfaßt.
2. Kraftstoffversorgungsanlage nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, dass der künstliche Verbraucher einen
Rücklauf (11) von der Druckleitung (6) zu dem
Kraftstoffvorratsbehälter (1) umfaßt, wobei in dem Rücklauf
(11) eine Drossel (8) angeordnet ist.
3. Kraftstoffversorgungsanlage nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet, dass die Entlastungseinrichtung (7)
ein druckgesteuertes Ventil (9) aufweist, über das der
Verbraucher zuschaltbar und abschaltbar ist.
4. Kraftstoffversorgungsanlage nach Anspruch 3, dadurch
gekennzeichnet, dass das Ventil (9) entgegen des in der
Druckleitung (6) herrschenden Drucks durch ein Federelement
(10) derart beaufschlagt ist, dass der künstliche
Verbraucher bis zum Überschreiten eines Grenzdrucks
abgeschaltet bleibt.
5. Kraftstoffversorgungsanlage nach Anspruch 4, dadurch
gekennzeichnet, dass der Grenzdruck durch die Auswahl eines
geeigneten Federelements (10) einstellbar ist.
6. Kraftstoffversorgungsanlage nach Anspruch 4 oder 5,
dadurch gekennzeichnet, dass der Grenzdruck der
Leerlaufdruck (p_LL) ist, der im Leerlauf der
Brennkraftmaschine in der Druckleitung (6) herrscht.
7. Kraftstoffversorgungsanlage nach einem der Ansprüche 4
bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Durchflußkennlinie
der Entlastungseinrichtung (7) eine Hystereseschleife
aufweist, wobei der zugeschaltete künstliche Verbraucher
erst nach Unterschreiten des Grenzdrucks abgeschaltet wird.
8. Kraftstoffversorgungsanlage nach einem der Ansprüche 3
bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Ventil (9) der
Entlastungseinrichtung (7) als ein druckgesteuertes
Schieberventil (13) ausgebildet ist.
9. Kraftstoffversorgungsanlage nach einem der Ansprüche 3
bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Ventil (9) der
Entlastungseinrichtung (7) als ein druckgesteuertes
Sitzventil (18) ausgebildet ist.
10. Kraftstoffversorgungsanlage nach einem der Ansprüche 1
bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass ein Rücklauf (10) der
Kraftstoffpumpeneinheit durch die Entlastungseinrichtung
(7) hindurch zurück in den Kraftstoffvorratsbehälter (1)
geführt ist.
11. Kraftstoffversorgungsanlage nach einem der Ansprüche 1
bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die
Kraftstoffpumpeneinheit eine erste Kraftstoffpumpe (2) und
eine zweite Kraftstoffpumpe (3) aufweist, wobei die erste
Kraftstoffpumpe (2) den Kraftstoff (5) aus dem
Kraftstoffvorratsbehälter (1) zu der zweiten
Kraftstoffpumpe (3) fördert, die den Kraftstoff (5) über
die als ein Speichervolumen eines Common-Rail-
Einspritzsystems ausgebildete Druckleitung (6) zu dem
Kraftstoffventil (4) fördert.
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