DE19927502A1 - Abstandsensorik für ein Kraftfahrzeug - Google Patents
Abstandsensorik für ein KraftfahrzeugInfo
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Abstract
Die Erfindung betrifft eine Abstandssensorik (1) für ein Kraftfahrzeug, umfassend einen Motor, eine mit dem Motor verbundene Motorwelle, einen Laserscanner, wobei der Lichtstrahl von Laserscanner direkt oder indirekt über eine Bewegung der Motorwelle einen Überwachungssektor überstreicht, wobei die Abstandssensorik (1) ein im wesentlichen stabartiges Gehäuse (2) umfaßt, das im Austrittsbereich des Lichtstrahls des Laserscanners (5, 6) mindestens im Wellenlängenbereich des Laserscanners (5, 6) lichtdurchlässig ausgebildet ist.
Description
Die Erfindung betrifft eine Abstandssensorik und ein Verfahren zur Ansteuerung der
Abstandssensorik.
Aufgrund der zunehmenden Verkehrsdichte steigen die Anforderungen hinsichtlich der
Wahrnehmung des Verkehrsgeschehens an einen Kraftfahrzeugführer kontinuierlich an.
Daher wurden bereits vielfältige Anstrengungen unternommen, Fahrer-Assistenzsysteme zu
schaffen, um den Kraftfahrzeugführer zu entlasten. Eine sehr wichtige Information für den
Kraftfahrzeugführer ist der Abstand eines Objektes sowie die Bewegung des Objektes zum
Kraftfahrzeug. Diese Daten werden beispielsweise für automatische Abstandsregelungen,
aktive und passive Kollisionsverhinderungseinrichtungen oder für eine Precrash-Sensorik zur
frühzeitigen Auslösung eines passiven Fahrzeuginsassenrückhaltesystems benötigt.
Aus der DE 38 27 729 ist eine Kollisionswarneinrichtung für Kraftfahrzeuge bekannt,
insbesondere zur Vermeidung von Kollisionen mit stehenden Hindernissen im Nahbereich
eines Kraftfahrzeuges, mit einer Abstandsmeßeinrichtung zur berührungslosen Abstands-
Lageerkennung für ein Objekt im Bereich des Kraftfahrzeuges, wobei wenigstens ein Sensor
zur Erfassung der einem bestimmten, gerade vorliegenden Fahrzeugbetriebszustand
entsprechenden Fahrzeugkurs vorgesehen ist und die entsprechenden Bewegungssignale
abgibt, daß die Abstands- und Lagesignale sowie die Bewegungssignale einer
Auswerteeinheit zuführt werden, die anhand dieser Signale unter Berücksichtigung der
fahrzeugspezifischen Gegebenheiten errechnet, ob eine Kollision mit dem erfaßten Objekt
möglich ist, wobei das Ergebnis auf einer Anzeigeeinheit darstellbar ist. Besonders vorteilhaft
wird als Abstandsmeßeinrichtung je eine Sende-/Empfangseinheit für Ultraschallsignale und
für eine schmale Sendekeule eines Infrarot-Strahls an diagonal gegenüberliegenden Ecken
eines Kraftfahrzeuges angebracht. Der Infrarot-Strahl dient zur Lageerkennung und
Zuordnung einer Winkelposition für ein Objekt in je einem 270°-Winkelbereich vor bzw. hinter
dem Kraftfahrzeug und seitlich davon. Mit der schmalen Sendekeule des Infrarot-Strahls wird
jeweils dieser Bereich schnell abgetastet. Zudem sind die 270°-Winkelbereiche in jeweils drei
90°-Bereiche unterteilt, die von je einer Ultraschallmaßeinheit umfaßt sind. Damit wird die
hohe Genauigkeit der Ultraschallmessung bei der Abstandsmessung und die schnellere
Datenerfassung mit Infrarotlicht zur Lagebestimmung ausgenützt, wobei der gesamte
Bereich um ein Fahrzeug herum erfaßt wird.
Aus der DE 195 30 281 A1 ist eine Vorrichtung zum optischen Erfassen von Hindernissen
vor Fahrzeugen innerhalb eines Überwachungssektors bekannt, mit einem am Fahrzeug
angeordneten Laserscanner, der einen eng fokussierten Strahl von Lichtimpulsen und die
Blickrichtung eines Lichtempfängers in einer im wesentlichen waagerechten
Schwenkbewegung bewegt und mit einer Auswerteeinrichtung, die aus Winkel und Laufzeit
der Impulse das Profil von Hindernissen in der Schwenkebene ermittelt, wobei der Strahl um
360° umlaufend bewegt wird und benachbart zum Scanner in der Schwenkebene außerhalb
des Überwachungssektors wenigstens ein Planspiegel angeordnet ist, der den Strahl in den
Überwachungssektor reflektiert.
Nachteilig an den bekannten Vorrichtungen ist, daß diese jeweils nur ein eingeschränktes
Sichtfeld aufweisen, so daß für jede Assistenzvorrichtung, wie beispielsweise Einparkhilfe,
Precrashsensorik, Fahrspurwechsel-Hilfseinrichtungen, jeweils separate Sensoren benötigt
werden. Da für eine Precrashsensorik die ganze Fahrzeugumgebung erfaßt werden muß,
sind hier sogar mehrere Sensoren für eine Hilfseinrichtung notwendig.
Der Erfindung liegt daher das technische Problem zugrunde, eine Abstandssensorik für ein
Kraftfahrzeug zu schaffen, die umfassend die Fahrzeugumgebung erfaßt. Ein weiteres
technisches Problem ist, durch die Abstandssensorik den ästhetischen Gesamteindruck des
Kraftfahrzeuges so wenig als möglich zu stören. Ein weiteres technisches Problem besteht
darin, ein geeignetes Ansteuerungsverfahren für die Abstandssensorik bereitzustellen.
Die Lösung der technisches Probleme ergibt sich durch die Merkmale der Patentansprüche
1, 17 und 18. Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung ergeben sich aus den
Unteransprüchen.
Durch die Verwendung eines im wesentlichen stabartigen Gehäuses, das mindestens im
Austrittsbereich des Lichtstrahls des Laserscanners mindestens im Wellenlängenbereich des
Laserscanners lichtdurchlässig ausgebildet ist, kann der Laserscanner derart zur Karosserie
des Kraftfahrzeuges angeordnet werden, daß keine Abschattungseffekte durch das
Kraftfahrzeug selbst auftreten, die eine Einschränkung des möglichen Überwachungssektors
zur Folge hätten. Im Gegensatz dazu sind nunmehr Überwachungssektoren von 360°
möglich. Eine besonders geeignete Position der Abstandssensorik ist das
Kraftfahrzeugdach, da aufgrund dieser exponierten Lage die reale Länge des Gehäuses
nicht übermäßig groß gewählt werden muß, um Abschattungen zu vermeiden. Dadurch kann
die Abstandssensorik gleichzeitig für verschiedene Assistenz-Systeme verwendet werden
bzw. in Assistenz-Systemen, die zur Überwachung die gesamte Fahrzeugumgebung
benötigen, reicht eine einzige Abstandssensorik aus. Um das ästhetische
Gesamterscheinungsbild des Kraftfahrzeuges so wenig als möglich zu stören, wird die
Abstandssensorik in ein vorhandenes Antennensystem des Kraftfahrzeuges integriert. Da die
Anforderungen an Reichweite und Auflösung der Objekterfassung von der Position des
Objektes relativ zum Kraftfahrzeug abhängig sind, wird die Winkelgeschwindigkeit der
Motorwelle und/oder die Abtastfrequenz und/oder die Sendeleistung des Laserscanners in
Abhängigkeit von der Eigengeschwindigkeit des Kraftfahrzeuges und/oder in Abhängigkeit
vom Lenkwinkel und/oder in Abhängigkeit von einer erfaßten Verkehrssituation variiert.
In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform ist das Gehäuse mit einer mindestens
partiell im Wellenlängenbereich des Laserscanners lichtdurchlässigen Abdeckung
ausgebildet.
Des weiteren kann die Abstandssensorik mit einem Spiegel ausgebildet sein, wobei zur
Erzeugung des Scanvorganges der Laserscanner und/oder der Spiegel über die Motorwelle
relativ zum Gehäuse bewegbar sind. Die Abdeckung kann dabei entweder fest oder
beweglich zum Gehäuse angeordnet sein. Der Vorteil einer festen Anordnung liegt in der
einfacheren Befestigung, um den Eintritt von Staub oder Wasser zu verhindern. Der Vorteil
einer sich bewegenden Abdeckung hingegen ist, daß auf der Oberfläche befindliche oder
auftretende Partikel oder Wassertropfen, die die Meßwerte der Abstandssensorik negativ
beeinflussen könnten, durch die Bewegung der Abdeckung abgestreift werden.
Vorzugsweise wird mittels der Abstandssensorik eine 360°-Schwenkbewegung
durchgeführt, so daß die gesamte Fahrzeugumgebung erfaßt wird.
In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform ist die Antenne mindestens eines weiteren
Kommunikationssystems in dem Gehäuse angeordnet. Derartige Systeme sind
beispielsweise GSM, GPS oder Radio. Durch diese multifunktionale Nutzung des Gehäuses
wird die Beeinträchtigung des optischen Gesamteindruckes des Kraftfahrzeuges weniger
gestört.
In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform ist der Laserscanner ortsfest im Fuß des
Gehäuses angeordnet, wobei die Zu- und Abführung der empfangenen bzw.
auszusendenden Strahlung über Lichtwellenleiter realisiert wird. Dies reduziert den
Verkabelungsaufwand mit der Auswerteelektronik und erlaubt eine noch kompaktere
Bauform der lichtdurchlässigen Abdeckung.
Die Umsetzung der Rotation der Motorwelle in einer 360° Schwenkbewegung erfolgt
vorzugsweise mittels eines rotationssymmetrischen Körpers, wie beispielsweise einer Kugel,
auf der ein vorzugsweise konkaver Spiegel angeordnet ist, wobei der rotationssymmetrische
Körper beispielsweise aus Glas oder Kunststoff ausgebildet und mit der Motorwelle
verbunden ist.
Die empfangene Strahlung fällt dann auf den Spiegel und wird von dort auf einen Brennpunkt
fokussiert und in einen Lichtwellenleiter eingekoppelt, der die Strahlung zum Empfänger des
Laserscanners im Fuß des Gehäuses leitet.
Prinzipiell könnte der rotierende Spiegel auch für die Abstrahlung genutzt werden.
Vorzugsweise ist jedoch die Abstrahleinrichtung separat auf der Kugel, vorzugsweise als
Cassegrainsche Abstrahleinrichtung, angeordnet, die die Abstrahlung eines parallelen
Bandes erlaubt.
In einer bevorzugten Ausführungsform ist die Cassegrainsche Abstrahleinrichtung
streifenförmig ausgebildet, wodurch einerseits die Empfangsverluste klein gehalten werden
und andererseits die potentiell die Augen eines Menschen erreichbare Strahlungsdosis
reduziert wird.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand eines bevorzugten Ausführungsbeispiels näher
erläutert. Die Figur zeigen:
Fig. 1 eine schematische Seitenansicht einer Abstandssensorik für das
Sendeprinzip,
Fig. 2 eine schematische Seitenansicht der Abstandssensorik für das
Empfangsprinzip,
Fig. 3 eine Vorderansicht der lichtdurchlässigen Abdeckung und
Fig. 4 eine Draufsicht auf die lichtdurchlässige Abdeckung.
Die Abstandssensorik 1 umfaßt ein Gehäuse 2, einen Motor 3, eine mit dem Motor 3
verbundene Motorwelle 4 und einen mindestens eine Laserdiode 5 und eine Photodiode 6
umfassenden Laserscanner. Das Gehäuse 2 setzt sich aus einem Fuß 7, einem
stabförmigen Mittelbau 8 und einer lichtdurchlässigen, kugelförmigen Abdeckung 9
zusammen. Im Fuß 7 des Gehäuses 2 sind der Motor 3 und der Laserscanner 5, 6
angeordnet. Im stabförmigen Mittelbau 8 ist die Motorwelle 4 angeordnet, über die eine
innerhalb der lichtdurchlässigen Abdeckung 9 angeordnete Kugel 10 rotierbar angetrieben
werden kann. Zur Kompensation von Unwuchten ist die Kugel 10 über ein Lager 11 auf der
der Motorwelle 4 entgegengesetzten Seite gelagert. Die Kugel 10 ist teilweise mit einer
konvexen Verspiegelung 12 ausgebildet. In der der Verspiegelung 12 entgegengesetzten
Seite der Kugel 10 weist diese eine streifenförmige Ausnehmung auf, in der eine
Cassegrainsche Abstrahleinrichtung angeordnet ist. Die Cassegrainsche Abstrahleinrichtung
umfaßt einen Sendeparabol 13, einen Reflektor 14 und eine im Scheitelpunkt des
Sendeparabols 13 angeordnete Selfoc-Linse 15, die mit einem Lichtwellenleiter 16 optisch
gekoppelt ist. Die Laserdiode 5 ist optisch mit einem Lichtwellenleiter 17 gekoppelt, der
durch das Gehäuse 2 zur Kugel 10 geführt ist, wo die Lichtimpulse der Laserdiode 5 in den
Lichtwellenleiter 16 über eine optische Kopplung 18 eingespeist werden. Das Sendeprinzip
besteht nun darin, daß die ortsfeste Laserdiode 5 ihre Impulse in den Lichtwellenleiter 17
einkoppelt. Diese Impulse gelangen zur optischen Kopplung 18, wo die Impulse
beispielsweise in den Lichtwellenleiter 17 eingespiegelt werden und über die Selfoc-Linse 15
gebündelt auf Reflektor 14 gestrahlt werden. Die auf den Reflektor 14 auftreffende Strahlung
wird auf den Sendeparabol 13 reflektiert und als paralleles, schmales Band 19 nach außen
durch die lichtdurchlässige Abdeckung 9 abgestrahlt. Durch die Drehung der Motorwelle 4
wird auch die Kugel 10 und somit die Position des Sendeparabols 13 gedreht, so daß das
Band 19 um 360° geschwenkt wird. Das definierte schmale Band 19 erhöht zudem die
Augensicherheit, da jeweils nur ein Bruchteil des Bandes 19 auf den Augenbereich eines
Menschen treffen kann.
In der Fig. 2 ist das Empfangsprinzip dargestellt, wobei einige nur für das Sendeprinzip
wesentlichen Bauteile aus Gründen der Übersicht nicht dargestellt sind. Im Brennpunkt 20
der konvexen Verspiegelung 12 ist ein Lichtwellenleiter 21 mit einer gegebenenfalls
zusätzlichen Einkoppelungsoptik angeordnet. Der Lichtwellenleiter 21 ist durch das
Gehäuse 2 bis zur im Fuß 7 angeordneten Photodiode 6 geführt und mit dieser optisch
gekoppelt. Die von einem zu erfassenden Objekt kommende Strahlung 22 aufgrund von
Reflektionen des Bandes 19 tritt durch die lichtdurchlässige Abdeckung 9 in die Kugel 10 ein.
Der dabei auf den schmalen Sendeparabol 13 auftreffende Anteil der Strahlung 22 wird
wieder zurückreflektiert und steht damit einer Auswertung nicht zur Verfügung. Der restliche
Anteil der Strahlung 22 durchdringt die Kugel 10 und fällt auf die Verspiegelung 12, von wo
aus die Strahlung in den Brennpunkt 20 fokussiert und in den Lichtwellenleiter 21
eingekoppelt wird. Die eingekoppelte Strahlung wird über den Lichtwellenleiter 21 zur
Photodiode 6 umgelenkt und mittels einer nicht dargestellten Auswerteelektronik
ausgewertet.
Die Größenordnung der Verluste beim Empfang durch den Sendeparabol 13 wird durch die
Vorderansicht gemäß Fig. 3 verdeutlicht. Die aufgrund des Sendeparabols 13 reduzierte
effektive Empfangsfläche ist wegen der streifenförmigen Ausführungsform vernachlässigbar.
Die Kugel 10 ist im Bereich der Lager 11 mit einer Abflachung 23 ausgebildet, was die
Anordnung der Lager 11 auf der Kugel 10 erleichtert.
1
Abstandssensorik
2
Gehäuse
3
Motor
4
Motorwelle
5
Laserdiode
6
Photodiode
7
Fuß
8
Mittelbau
9
Abdeckung
10
Kugel
11
Lager
12
Verspiegelung
13
Sendeparabol
14
Reflektor
15
Selfoc-Linse
16
Lichtwellenleiter
17
Lichtwellenleiter
18
Kopplung
19
Band
20
Brennpunkt
21
Lichtwellenleiter
22
Strahlung
23
Abflachung
Claims (18)
1. Abstandssensorik für ein Kraftfahrzeug, umfassend einen Motor, eine mit dem Motor
verbundene Motorwelle, einen Laserscanner, wobei der Lichtstrahl vom Laserscanner
direkt oder indirekt über eine Bewegung der Motorweile einen Überwachungssektor
überstreicht,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Abstandssensorik (1) ein im wesentlichen stabartiges Gehäuse (2) umfaßt, das
Gehäuse (2) im Austrittsbereich des Lichtstrahls des Laserscanners (5, 6) mindestens
im Wellenlängenbereich des Laserscanners (5, 6) lichtdurchlässig ausgebildet ist.
2. Abstandssensorik nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß
das Gehäuse (2) im Austrittsbereich des Lichtstrahls des Laserscanners (5, 6) mit einer
mindestens im Wellenlängenbereich des Laserscanners (5, 6) mindestens partiell
lichtdurchlässigen Abdeckung (9) ausgebildet ist.
3. Abstandssensorik nach Anspruch 2,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Abstandssensorik (1) einen Spiegel (12) umfaßt, wobei der Spiegel (12) und/oder
der Laserscanner (5, 6) und/oder die Abdeckung (9) über die Motorwelle (4) relativ zum
Gehäuse (2) bewegbar sind.
4. Abstandssensorik nach einem der vorangegangenen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
der austretende Lichtstrahl eine 360°-Schwenkbewegung durchführt.
5. Abstandssensorik nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß
im Fuß (7) des Gehäuses (2) der Motor (3) und/oder eine Auswerteelektronik
angeordnet sind.
6. Abstandssensorik nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet, daß
im stabartigen Gehäuse (2) mindestens eine Antenne eines anderen
Kommunikationssystems angeordnet ist.
7. Abstandssensorik nach einem der vorangegangenen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
der Laserscanner (5, 6) ortsfest im Fuß (7) des Gehäuses (2) angeordnet ist, wobei
über Lichtwellenleiter (16, 17, 21) die Lichtimpulse von und zu dem lichtdurchlässigen
Bereich des Gehäuses (2) oder der Abdeckung (9) geführt sind.
8. Abstandssensorik nach einem der Ansprüche 3 bis 7,
dadurch gekennzeichnet, daß
innerhalb des Gehäuses (2) oder der Abdeckung (9) ein den Spiegel (12) tragender, im
wesentlichen rotationssymmetrischer Körper angeordnet ist, der mit der Motorwelle (4)
verbunden ist.
9. Abstandssensorik nach Anspruch 8,
dadurch gekennzeichnet, daß
der rotationssymmetrische Körper als Kugel (10) ausgebildet ist.
10. Abstandssensorik nach Anspruch 8 oder 9,
dadurch gekennzeichnet, daß
der rotationssymmetrische Körper aus Glas oder Kunststoff ausgebildet ist.
11. Abstandssensorik nach einem der Ansprüche 8 bis 10,
dadurch gekennzeichnet, daß
der Spiegel (12) konvex ausgebildet ist.
12. Abstandssensorik nach Anspruch 11,
dadurch gekennzeichnet, daß
der der Photodiode (6) des Laserscanner-Sensors (5, 6) zugeordnete Lichtwellenleiter
(21) im Brennpunkt (20) des Spiegels (12) angeordnet ist.
13. Abstandssensorik nach einem der Ansprüche 8 bis 12,
dadurch gekennzeichnet, daß
im rotationssymmetrischen Körper eine Cassegrainsche Abstrahleinrichtung
angeordnet ist.
14. Abstandssensorik nach Anspruch 13,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Cassegrainsche Abstrahleinrichtung streifenförmig ausgebildet ist.
15. Abstandssensorik nach einem der Ansprüche 13 oder 14,
dadurch gekennzeichnet, daß
der rotationssymmetrische Körper (10) einen Schlitz aufweist, in dessen Grund ein
schmaler parabolischer Spiegel (13) ausgebildet ist, der als Cassegrainische
Abstrahleinrichtung dient.
16. Abstandssensorik nach einem der Ansprüche 13 bis 15,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Cassegrainische Abstrahleinrichtung derart ausgebildet ist, daß sie parallel zur
Drehachse der Motorwelle (4) abstrahlt.
17. Abstandssensorik für ein Kraftfahrzeug, umfassend einen Motor, eine mit dem Motor
verbundene Motorwelle, einen Laserscanner, wobei der Lichtstrahl vom Laserscanner
direkt oder indirekt über eine Bewegung der Motorwelle einen Überwachungssektor
überstreicht,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Abstandssensorik in ein Antennensystem des Kraftfahrzeuges integriert ist.
18. Verfahren zur Ansteuerung einer Abstandssensorik nach einem der vorangegangenen
Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Winkelgeschwindigkeit der Motorwelle (4) und/oder die Abtastfrequenz und/oder die
Sendeleistung des Laserscanners (5, 6) in Abhängigkeit von der Eigengeschwindigkeit
des Kraftfahrzeuges und/oder in Abhängigkeit vom Lenkwinkel und/oder in
Abhängigkeit von einer erfaßten Verkehrssituation variierbar sind.
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| DE19927502A Ceased DE19927502A1 (de) | 1999-05-22 | 1999-06-16 | Abstandsensorik für ein Kraftfahrzeug |
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