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DE19925066C1 - Tisch - Google Patents

Tisch

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DE19925066C1
DE19925066C1 DE1999125066 DE19925066A DE19925066C1 DE 19925066 C1 DE19925066 C1 DE 19925066C1 DE 1999125066 DE1999125066 DE 1999125066 DE 19925066 A DE19925066 A DE 19925066A DE 19925066 C1 DE19925066 C1 DE 19925066C1
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DE1999125066
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Bert Lieber
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Individual
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Publication of DE19925066C1 publication Critical patent/DE19925066C1/de
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Expired - Fee Related legal-status Critical Current

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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47BTABLES; DESKS; OFFICE FURNITURE; CABINETS; DRAWERS; GENERAL DETAILS OF FURNITURE
    • A47B1/00Extensible tables
    • A47B1/02Extensible tables with insertable leaves arranged in the centre and fixed frames

Landscapes

  • Tables And Desks Characterized By Structural Shape (AREA)

Abstract

Um bei einem Tisch mit einer in mindestens zwei Plattenteile teilbaren Tischplatte, einem Tischfuß und mindestens einer Auszugsvorrichtung, wobei die Plattenteile in einer Grundstellung des Tisches aneinander angrenzend anliegen und in einer Auszugsstellung voneinander in einer Auszugsrichtung beabstandet sind, wobei die Auszugsvorrichtung eine erste und eine zweite, zur ersten parallel verlaufende Führung umfaßt, die erste Führung dem einen und die zweite Führung dem anderen Plattenteil zugeordnet ist und ein erstes Verbindungselement zum Verbinden der beiden Führungen vorgesehen ist, das Ausziehen und die Stabilität des Tisches beim Ausziehen und in der Auszugsstellung zu erhöhen, wird vorgeschlagen, daß ein zweites Verbindungselement zum Verbinden der beiden Führungen vorgesehen ist, daß jeweils ein freies Ende der Verbindungselemente an der ersten und ein anderes freies Ende der Verbindungselemente an der zweiten Führung schwenkbar gelagert ist und daß die Führungen in einer Ebene angeordnet sind, die quer zur Auszugsrichtung verläuft.

Description

Die Erfindung betrifft einen Tisch mit einer in mindestens zwei Plattenteile teilbaren Tischplatte, einem Tischfuß und einer Auszugsvorrichtung, wobei die Plattenteile in einer Grundstel­ lung des Tisches aneinander angrenzend angeordnet und in einer Auszugsstellung in einer Auszugsrichtung voneinander beabstan­ det sind, wobei die Auszugsvorrichtung eine erste und eine zweite, zur ersten parallel verlaufende Führung umfaßt, die er­ ste Führung dem einen und die zweite Führung dem anderen Plat­ tenteil zugeordnet ist und ein erstes Verbindungselement zum Verbinden der beiden Führungen vorgesehen ist.
Ausziehbare Tische der eingangs beschriebenen Art sind bei­ spielsweise aus dem deutschen Gebrauchsmuster GM 79 24 696 be­ kannt, insbesondere Tische, bei denen die Plattenteile in der Auszugsrichtung voneinander trennbar sind. Zu diesem Zweck sind den Plattenteilen jeweils geradlinige Führungen zugeordnet, die in Auszugsrichtung auf das jeweils andere Plattenteil hin wei­ sen. Die Führungen werden dabei durch Schienen gebildet, in de­ nen ein beide Führungen verbindendes und in Auszugsrichtung verschiebbares Verbindungselement gelagert ist. Tische mit der­ artigen Auszugsvorrichtungen haben den Nachteil, daß durch die Orientierung der Führungen in Auszugsrichtung die Verwindungs­ steifheit des Tisches deutlich herabgesetzt ist, insbesondere dann, wenn nur eine Auszugsvorrichtung zum Trennen von zwei Plattenteilen vorgesehen ist. Außerdem ist die Auszugsvorrich­ tung am Tisch sichtbar angeordnet, was besonders bei einer Tischplatte aus Glas als störend empfunden wird.
Es ist dementsprechend Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ei­ nen Tisch der eingangs beschriebenen Art derart auszugestalten, daß die Stabilität während des Ausziehens und in der Auszugs­ stellung verbessert wird.
Diese Aufgabe wird bei einem Tisch der eingangs beschriebenen Art erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß ein zweites Verbin­ dungselement zum Verbinden der beiden Führungen vorgesehen ist, daß jeweils ein freies Ende der Verbindungselemente an der er­ sten und ein anderes freies Ende der Verbindungselemente an der zweiten Führung schwenkbar gelagert ist und daß die Führungen in einer Ebene angeordnet sind, die quer zur Auszugsrichtung verläuft.
Durch die beiden die zwei Führungen miteinander verbindenden Verbindungselemente wird im Gegensatz zu den aus dem Stand der Technik bekannten Auszugsvorrichtungen nicht nur eine Längsach­ se definiert, sondern eine Verbindungsebene, denn die Verbin­ dungselemente sind im allgemeinen nicht parallel zueinander an­ geordnet. Die Verbindungsebene bildet bei einer vorgegebenen Orientierung der Führungen zumindest eine parallel zur Auszugs­ richtung verlaufende Schnittgerade mit einer von der Tischplat­ te definierten Ebene. Diese Ausgestaltung der Auszugsvorrich­ tung, insbesondere die Definition der Verbindungsebene, erhöht die Verwindungssteifigkeit während des Ausziehens und in der Auszugsstellung des Tisches erheblich. Dazu tragen auch die nicht auf einer Geraden liegenden Lagerpunkte bei, die bei ei­ ner Auszugsvorrichtung gemäß dem Stand der Technik mit zwei Führungen und einem darin in Auszugsrichtung verschiebbaren Verbindungselement allesamt auf einer Geraden liegen.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung kann vorge­ sehen sein, daß mindestens jeweils ein freies Ende der Verbin­ dungselemente in einer der Führungen verschiebbar gelagert ist. Aufgrund dieser Ausgestaltung wird die Verwindungssteifigkeit zusätzlich erhöht, denn der Abstand zwischen den Lagerpunkten ist auf diese Weise veränderbar, insbesondere kann er vergrö­ ßert werden.
Auch wenn eine einzelne Auszugsvorrichtung ausreicht, um zwei Plattenteile sicher in die Auszugsstellung auseinanderzufahren, kann es hinsichtlich einer Verbesserung der Stabilität des Ti­ sches vorteilhaft sein, wenn zwei Auszugsvorrichtungen vorgese­ hen sind. Auf diese Weise läßt sich die Dimensionierung der Auszugsvorrichtung vorteilhaft gestalten, insbesondere verklei­ nern, denn im Gegensatz zu einer einzigen Auszugsvorrichtung können zwei Auszugsvorrichtungen jeweils wesentlich kleiner und weniger aufwendig hergestellt werden. Dabei ist insbesonde­ re an Auszugsvorrichtungen in einheitlicher Bauform zu denken, so daß entsprechend den Stabilitätsanforderungen an einen Tisch lediglich die Zahl der Auszugsvorrichtungen erhöht werden muß.
Günstig ist es, wenn die Führungen in einer parallel zur Tisch­ platte verlaufenden Ebene angeordnet sind. In diesem Fall ver­ läuft die von der Auszugsvorrichtung definierte Verbindungsebe­ ne ebenfalls parallel zur Tischplatte, so daß die Verbindungs­ elemente gleichzeitig als Auflagen für eine zwischen die Plat­ tenteile einzulegende Einlegeplatte dienen können. Darüber hin­ aus wird die Verwindungssteifigkeit des Tisches in der Auszugs­ stellung erhöht, insbesondere dann, wenn lediglich eine Aus­ zugsvorrichtung vorgesehen ist.
Besonders vorteilhaft ist es jedoch, wenn die Führungen senk­ recht zur Tischplatte angeordnet sind. Eine solche Anordnung ermöglicht es, die Führungen gleichzeitig als Tischfuß zu ver­ wenden, wodurch die Zahl der für den Tisch benötigten Teile re­ duziert wird. Ferner wird die Herstellung des Tisches verein­ facht und die Herstellungskosten reduziert.
Grundsätzlich ist es denkbar, den Tischfuß einteilig auszuge­ stalten. Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung kann jedoch vorgesehen sein, daß der Tischfuß in zwei Fußteile teilbar ist und daß in jedem Fußteil eine der Führungen ange­ ordnet ist. Demnach bilden zwei Fußteile einen in der Grund­ stellung eine Einheit darstellenden Tischfuß. Dadurch ist es möglich, die Führungen in dem Fußteil so anzuordnen, daß sie in der Grundstellung von außen völlig unsichtbar sind. Dies bedeu­ tet, daß die Auszugsvorrichtung in der Grundstellung des Ti­ sches von außen nicht sichtbar ist und daß man die Auszugsfä­ higkeit des Tisches nur aufgrund der Tatsache erahnen kann, daß die Tischplatte und der Tischfuß geteilt sind. Insbesondere bei Tischplatten aus Glas ergibt sich daher ein besonders ästheti­ scher Gesamteindruck des Tisches, denn üblicherweise als stö­ rend empfundene Auszugsvorrichtungen sind bei einem solchen Tisch in dem oder den Tischfüßen versteckt. Außerdem ist eine durch die Auszugsvorrichtung möglicherweise bedingte Verlet­ zungsgefahr in der Grundstellung des Tisches nicht mehr gege­ ben.
Obwohl die Führung durch eine beliebige Bahn definiert sein könnte, ist es besonders günstig, wenn die Führungen geradlinig sind und eine in Längsrichtung verlaufende und eine Öffnung de­ finierende Führungsnut umfassen. Auf diese Weise ergeben sich, insbesondere bei einer Anordnung der Führungen im Tischfuß oder als Tischfuß selbst, besonders einfache Fußformen. Die Füh­ rungsnut kann auch der Führung der freien Enden der Verbin­ dungselemente dienen.
Dabei ist es besonders vorteilhaft, wenn die Führungsnut ein im Querschnitt rechteckiges oder teilkreisförmiges Profil auf­ weist. Ein derartig geformtes Profil ist besonders einfach her­ zustellen, beispielsweise mittels Spritzgieß- und Druckgießver­ fahren bei metallischen Führungen oder solchen aus Kunststof­ fen.
Besonders vorteilhaft ist es jedoch, wenn mindestens eines der beiden freien Enden des Verbindungselements mit einem Führungs­ körper versehen ist, der eine Bewegung in der Führung in Längs­ richtung ermöglicht und der vorzugsweise die Form einer Kugel oder einer Rolle aufweist. Mit einem solchen Führungskörper, der beispielsweise auch einen Gleitkörper umfassen kann, lassen sich die Reibungswiderstände innerhalb der Führungsnut deutlich reduzieren. Sowohl die Rolle als auch die Kugel können prinzi­ piell auch in der Führungsnut gleiten. Bei einer Führungsnut mit rechteckigem Querschnitt sind beispielsweise auch besonders einfach herzustellende quaderförmige Gleitkörper verwendbar, die eine Verschiebung in Längsrichtung ermöglichen.
Damit ein an dem freien Ende angeordneter Führungskörper sicher in der Führungsnut geführt wird und nicht aus dieser austreten kann, kann bei einer weiteren Ausführungsform der vorliegenden Erfindung vorteilhafterweise vorgesehen sein, daß an der Füh­ rungsnut mindestens ein sich in Längsrichtung der Führungsnut erstreckender Rückhaltevorsprung für den Führungskörper vorge­ sehen ist, der eine Öffnung der Führungsnut teilweise verengt. Dadurch ist das eine mit dem Führungskörper versehene Ende des Verbindungselements zwangsweise in Längsrichtung der Führungs­ schiene bewegbar und das andere Ende des Verbindungselements kann zwischen den Rückhaltevorsprüngen aus der Führungsnut her­ vorragen. Mit einer solchen Anordnung wird der Führungskörper zumindest einseitig, in der Regel bei zwei Rückhaltevorsprüngen jedoch nahezu vollständig von der Führungsnut umgriffen, so daß er lediglich in Längsrichtung aus der Führungsnut aus deren En­ den austreten könnte. Dies kann zusätzlich dadurch verhindert werden, daß die Enden der Führungsnuten in Längsrichtung eben­ falls verschlossen sind, so daß die Führungskörper, beispiels­ weise die Rollen, lediglich zwischen diesen beiden Endanschlä­ gen frei verschiebbar sind.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung kann vor­ gesehen sein, daß die Führungsnuten der ersten und der zweiten Führung in der Grundstellung des Tisches mit ihren Öffnungen einander zugewandt angeordnet sind, wodurch ein allseitig ge­ schlossener Raum gebildet wird. Die aus der Führungsnut der ei­ nen Führung austretenden Verbindungselemente treten direkt in die Führungsnut der anderen Führung ein, so daß die Verbin­ dungselemente von außen völlig unsichtbar sind, insbesondere dann, wenn auch die freien Enden der Führungsnuten verschlossen sind. Dadurch läßt sich die Auszugsvorrichtung völlig unsicht­ bar in einem zwei Fußteile umfassenden Tischfuß verstecken. Selbst bei einer Tischplatte aus Glas ist für einen Betrachter in der Grundstellung des Tisches eine Auszugsmöglichkeit nur an der geteilten Tischplatte zu erkennen.
Dabei kann es besonders vorteilhaft sein, wenn die Verbindungs­ elemente in der Grundstellung des Tisches vollständig in dem von den Führungsnuten gebildeten Raum eingeschlossen sind. Die oftmals als ästhetisch störend empfundenen Verbindungselemente bei Auszugsvorrichtungen können auf diese Weise völlig unsicht­ bar angeordnet sein, zumindest in der Grundstellung des Ti­ sches. Außerdem sind die auf diese Weise versteckten Verbin­ dungselemente vor Fremdeinflüssen geschützt, insbesondere vor Schmutz.
Zur Erhöhung der Stabilität des Tisches könnte grundsätzlich vorgesehen sein, die Verbindungselemente beispielsweise mit zu­ sätzlichen Verbindungsstücken miteinander zu verbinden. Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist jedoch vorgesehen, daß die Verbindungselemente über ein Verbindungs­ elementdrehlager scherenförmig verbunden sind. Die auf diese Weise miteinander verbundenen Verbindungselemente sind zusätz­ lich gegen ein unbeabsichtigtes Verdrehen oder Verkanten wäh­ rend des Ausziehens des Tisches gesichert, denn das Verbin­ dungselementdrehlager zwingt die Verbindungselemente zusätzlich zum Verbleib innerhalb der definierten Verbindungsebene. Ferner wird durch die gegenseitige Verbindung eine Bewegung des einen Verbindungselements zwangsläufig auf das andere Verbindungsele­ ment übertragen, so daß ein besonders sicheres und verkantungs­ freies Ausziehen des Tisches möglich ist.
Dabei kann es besonders vorteilhaft sein, wenn die beiden Ver­ bindungselemente eine mehrteilige Schere bilden. Die Verbin­ dungselemente sind dabei in mehrere Abschnitte unterteilt, die jeweils mit einem korrespondierenden Abschnitt des anderen Ver­ bindungselements über ein Drehlager verbunden sind. Je nach Ausgestaltung der Führungen, oder aber auch der Tischfüße, kann eine mehrteilige Schere aufgrund ihrer kürzeren geraden Ab­ schnitte von Vorteil sein, um platzsparend untergebracht zu werden.
Obwohl beide Enden grundsätzlich in der Führung frei verschieb­ bar sein könnten, ist es besonders günstig, wenn mindestens ei­ nes der freien Enden der Verbindungselemente an einer der Füh­ rungen ortsfest schwenkbar gehalten ist. Auf diese Weise wird die Zahl der frei bewegbaren Enden reduziert, insbesondere hal­ biert, wenn an jedem Verbindungselement ein freies Ende orts­ fest schwenkbar gehalten wird, wodurch sich auch die Gefahr ei­ nes Verkantens von den in der Führung geführten Enden der Ver­ bindungselemente während des Ausziehens des Tisches reduziert wird.
Grundsätzlich können die Auszugsvorrichtungen völlig unabhängig voneinander am Tisch angeordnet sein. Besonders vorteilhaft ist es jedoch, wenn zwei Auszugsvorrichtungen vorgesehen sind und wenn die ortsfest verschwenkbar gehaltenen Enden der beiden Auszugsvorrichtungen drehfest miteinander verbunden sind, wo­ durch eine gemeinsame Drehachse der beiden Enden definiert wird. Zur zusätzlichen Sicherung gegen ein unbeabsichtigtes Verkanten während des Ausziehens des Tisches dient diese Ausge­ staltung, denn durch die drehfeste Verbindung sind bei zwei vorgesehenen Auszugsvorrichtungen diese miteinander gekoppelt, wodurch auch die Verwindungsteifigkeit, insbesondere während des Ausziehens des Tisches, deutlich gesteigert wird.
Besonders vorteilhaft ist es, wenn die Verbindungselemente in der Grundstellung des Tisches im wesentlichen parallel zur Längsrichtung der Führung angeordnet ist. Dies erweist sich insbesondere dann als günstig, wenn die Auszugsvorrichtung mög­ lichst unsichtbar angeordnet werden soll, denn auf diese Weise lassen sich die Verbindungselemente innerhalb des Tischfußes verstecken.
Die relative Orientierung der beiden Verbindungselemente zuein­ ander ist grundsätzlich beliebig. Gemäß einer bevorzugten Aus­ führungsform der Erfindung kann jedoch vorgesehen sein, daß Ab­ schnitte der beiden Verbindungselemente einen Winkel einschlie­ ßen, der in der Grundstellung des Tisches einen Wert eines stumpfen und in der Auszugsstellung des Tisches einen Wert ei­ nes spitzen Winkels annimmt. Die sich stets kreuzenden Längs­ achsen der Verbindungselemente verlaufen bei einer wie oben be­ schriebenen unsichtbaren Auszugsvorrichtung im wesentlichen parallel zur Längsrichtung der Führung, und schließen auf diese Weise einen stumpfen Winkel ein. Beim Übergang in die Auszugs­ stellung verändert sich dieser Winkel in Abhängigkeit des Ab­ standes zwischen den beiden Plattenteilen. Um eine gewünschte Stabilität des Tisches in der Auszugsstellung zu erhalten, ist es günstig, wenn die Verbindungselemente in der Auszugsstellung nicht parallel zueinander verlaufen, sondern deren Längsachsen vorzugsweise einen spitzen Winkel einschließen.
Dabei kann es vorteilhaft sein, wenn ein Anschlag vorgesehen ist zur Begrenzung des minimalen spitzen Winkels. Dadurch wird eine unbeabsichtigte Parallelstellung der Verbindungselemente, die insbesondere zu einer Verklemmung des Tisches und damit zu Schwierigkeiten beim Übergang von der Auszugsstellung in die Grundstellung führen kann, wirksam verhindert.
Der Anschlag könnte beispielsweise an einem der beiden Verbin­ dungselemente angeordnet sein, besonders vorteilhaft ist es je­ doch, wenn der Anschlag an einer der Führungen angordnet ist zur Begrenzung einer Bewegung eines der freien Enden eines der Verbindungselemente. Eine solche Anordnung ist besonders ein­ fach zu realisieren und darüber hinaus ebenfalls unsichtbar in der Führung zu verstecken.
Grundsätzlich kann mindestens eine Einlegeplatte zum Einlegen zwischen die beabstandeten Plattenteile in der Auszugsstellung des Tisches vorgesehen sein. Auf diese Weise läßt sich eine einheitliche Tischfläche mit den beiden Plattenteilen und der Einlegeplatte bilden, um die in der Grundstellung vorgegebene Fläche der Tischplatte auf eine gewünschte Größe zu erweitern.
Die Einlegeplatten könnten beispielsweise auf an den Fußteilen angeordneten Vorsprüngen auflegbar sein. Besonders vorteilhaft ist es jedoch, wenn an den Plattenteilen Auflagevorsprünge für die Einlegeplatten angeordnet sind. Auf diese Weise können die Plattenteile völlig unabhängig von einem bestimmten Tischunter­ gestell für die Aufnahme einer Einlegeplatte vorbereitet wer­ den.
Dabei ist es besonders günstig, wenn die Auflagevorsprünge je­ weils in Richtung des angrenzenden Plattenteils weisen. Bei ei­ ner derartigen Anordnung untergreifen die Auflagevorsprünge das jeweils angrenzende Plattenteil in der Grundstellung des Ti­ sches und erhöhen dadurch die Verwindungssteifigkeit des Ti­ sches in dieser Stellung.
Als besonders vorteilhaft erweist sich eine Ausführungsform, bei der die Auflagevorsprünge in der Grundstellung seitlich versetzt aneinander angrenzen. Auf diese Weise läßt sich die Grundstellung des Tisches in jeder Raumrichtung eindeutig defi­ nieren, so daß auch ein seitliches Ausweichen der aneinander angrenzenden Plattenteile wirksam verhindert werden kann.
Die Plattenteile und die Einlegeplatte könnten in der Auszugs­ stellung beispielsweise über ineinandergreifende Haken und Ösen miteinander verbunden werden. Als besonders günstig erweist es sich jedoch, wenn an der Einlegeplatte eine mit einem der Auf­ lagevorsprünge in der Auszugsstellung des Tisches bei eingeleg­ ter Einlegeplatte in Eingriff bringbare Verriegelungseinheit vorgesehen ist. Der Auflagevorsprung hat demnach eine Doppel­ funktion. Er dient der Festlegung der Höhe der einzulegenden Einlegeplatte und gleichzeitig der horizontalen Orientierung als Teil der Verriegelungseinheit.
Um einen Teil der Verriegelungseinheit zu bilden, könnte am Auflagevorsprung beispielsweise eine Bohrung vorgesehen sein. Besonders vorteilhaft ist es aber, wenn die Auflagevorsprünge eine Nut aufweisen, die parallel zur Tischplatte und senkrecht zur Auszugsrichtung verläuft. Eine solche Nut läßt sich beson­ ders leicht in einem Auflagevorsprung anbringen.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung kann vor­ gesehen sein, daß die Verriegelungseinheit einen in die Nut einschiebbaren Vorsprung umfaßt. Ein solcher Vorsprung kann die Position zwischen Einlegeplatte und Plattenteil in Auszugsrich­ tung eindeutig festlegen.
Günstig ist es, wenn die Verriegelungseinheit eine runde, an der Einlegeplatte drehbar gelagerte Scheibe umfaßt. Runde Kör­ per vermindern einerseits die Verletzungsgefahr, andererseits erhöhen sie den Bedienungskomfort.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung kann vor­ gesehen sein, daß der Vorsprung durch einen in Richtung der Drehachse der Scheibe vorstehenden Rand mit in radialer Rich­ tung über den Umfang sich ändernder Dicke gebildet wird und daß der Vorsprung und die Scheibe eine gemeinsame, zur auf die Ver­ riegelungseinheit hin gerichtete Kontur des Auflagevorsprungs im wesentlichen komplementäre Ausnehmung aufweisen. Durch die spezielle Form der Kontur des Auflagevorsprungs wird insbeson­ dere die Position zwischen Einlegeplatte und Plattenteil in seitlicher Richtung eindeutig festgelegt. Greift der Auflage­ vorsprung formschlüssig in die komplementäre Ausnehmung der Scheibe ein, so kann durch Verdrehen der Scheibe der Rand der­ selben in die Nut des Auflagevorsprunges eingeführt werden. Da­ durch lassen sich die Einlegeplatte und das Plattenteil in je­ der Raumrichtung vollständig verriegeln und in dieser Position halten.
Dabei kann es vorteilhaft sein, wenn die Ausnehmung von einem Kreisbogenabschnitt begrenzt wird. Eine solche Form läßt sich besonders leicht herstellen und vermindert bei konvexer Ausge­ staltung am Auflagevorsprung die Verletzungsgefahr.
Grundsätzlich kann vorgesehen sein, daß die Plattenteile in der Grundstellung des Tisches verriegelbar sind. Auf diese Weise läßt sich ein unbeabsichtigtes Entfernen der beiden Plattentei­ le voneinander wirksam verhindern.
Die Plattenteile könnten beispielsweise lose mit dem Tischfuß oder zumindest lösbar verbunden sein, besonders vorteilhaft ist es jedoch, wenn eines der Plattenteile mit einem oder mehreren Fußteilen fest verbunden ist. Auf diese Weise wird die Stabili­ tät des Tisches zusätzlich erhöht.
Bei einer besonders vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung kann eine dreiteilige Tischplatte vorgesehen sein. Ein solcher Tisch läßt sich in zwei Stufen vergrößern, so daß sich der Tisch einseitig oder aber auch beidseitig erweitern läßt, und zwar je nach Platzbedarf.
Über zusätzliche Verbindungen der Fußteile untereinander wurden bislang keine näheren Angaben gemacht. Als besonders vorteil­ haft erweist es sich, wenn eine zusätzliche Versteifungsverbin­ dung zwischen jeweils zwei, bei der Überführung von der Grund­ stellung in die Auszugsstellung des Tisches gemeinsam miteinan­ der zu bewegende Fußteile vorgesehen ist. Diese Ausgestaltung erhöht die Stabilität des Tisches zusätzlich, insbesondere die Verwindungssteifigkeit während des Ausziehens.
Darüber hinaus können ein mit den Tischfüßen verbundenes Tisch­ untergestell und an dem Tischuntergestell Halterungen für die Einlegeplatten vorgesehen sein zum Aufnehmen der Einlegeplatten in der Grundstellung des Tisches. Auf diese Weise müssen die Einlegeplatten nicht separat vom Tisch aufbewahrt werden, son­ dern können direkt am Tisch gelagert werden. Auf diese Weise sind sie immer zur Hand, wenn der Tisch ausgezogen werden soll.
Die nachfolgende Beschreibung bevorzugter Ausführungsformen der Erfindung dient im Zusammenhang mit der Zeichnung der näheren Erläuterung. Es zeigen:
Fig. 1: eine perspektivische Ansicht eines Tisches mit einer dreiteiligen Tischplatte;
Fig. 2: eine Seitenansicht des Tisches nach Fig. 1 in einseitig ausgezogener Stellung;
Fig. 3: eine Schnittansicht längs Linie III-III in Fig. 2;
Fig. 4: eine Schnittansicht längs Linie IV-IV in Fig. 3;
Fig. 5: eine Schnittansicht längs Linie V-V in Fig. 3;
Fig. 6: eine perspektivische Ansicht eines zweiten Aus­ führungsbeispiels in Gestalt eines runden Ti­ sches;
Fig. 7: eine Querschnittsansicht längs Linie VII-VII in Fig. 6;
Fig. 8: eine Querschnittsansicht längs Linie VII-VII in Fig. 6 mit einer einzigen Auszugsvorrichtung;
Fig. 9: eine Schnittansicht ähnlich zu Fig. 3; und
Fig. 10: eine Schnittansicht längs Linie X-X in Fig. 9.
In Fig. 1 ist ein insgesamt mit dem Bezugszeichen 1 versehener symmetrischer Tisch mit einer rechteckigen dreiteiligen Tisch­ platte 2 aus Glas sowie vier senkrecht von dieser abstehenden Füßen 4 dargestellt. Die Tischplatte kann auch aus jedem belie­ bigen anderen Material bestehen, beispielsweise Holz oder Kunststoff.
Der Einfachheit halber sind im Hinblick auf die Symmetrie des Tisches 1 einander entsprechende Teile mit denselben Bezugszei­ chen versehen.
Die Tischplatte umfaßt ein im wesentlichen quadratisches Mit­ telteil 6, an welches symmetrisch zwei rechteckige Seitenteile 8 angrenzen. Die Füße 4 sind jeweils paarweise entlang einer von dem Mittelteil 6 und dem Seitenteil 8 gebildeten Stoßfuge 12 angeordnet, so daß die insgesamt acht Stirnflächen 16 der Füße 4 die Ecken eines Quaders bilden.
Jeder Fuß 4 wird von zwei bezüglich einer von den Stoßfugen 12 bzw. 14 und einer Längsachse der Füße 4 gebildeten Ebene symme­ trisch zueinander angeordneten Fußhälften 18 und 20 gebildet.
Jede der Fußhälften 18 und 20 weist entlang ihrer gesamten Länge eine Querschnittsfläche 22 auf, die durch ein Rechteck und einen sich daran anschließenden Halbkreis gebildet wird, dessen Durchmesser der Länge der längeren Rechteckseite ent­ spricht, welche über die gesamte Länge der Fußhälfte 18 bzw. 20 eine ebene Seitenfläche 24 bildet. Die Seitenfläche 24 ist mit einer in Längsrichtung verlaufenden und im Querschnitt quadra­ tischen Nut 26 versehen, in welche eine quadratische Hohlpro­ filschiene 28 bündig eingefügt ist, deren eine, die Nut 26 ver­ schließende Profilseite 30 einen in Längsrichtung der Hohlpro­ filschiene 28 verlaufenden mittigen Schlitz 32 aufweist, dessen Breite etwa zwei Drittel der Breite der Profilseite 30 ent­ spricht.
Jeweils zwei Fußhälften 18 und jeweils zwei Fußhälften 20 sind über parallel zu der Stoßfuge 12 verlaufende Querstreben 34 bzw. 36 verbunden, wobei letztere relativ zu einer Grundfläche 38, auf der der Tisch 1 steht, beabstandet sind.
Die insgesamt vier, jeweils paarweise mit den Querstreben 34 versehenen Fußhälften 18 sind fest mit dem Mittelteil 6 verbun­ den und bilden auf diese Weise ein starres Tischgestell. Die Querstreben 34 sind über eine an diesen mittig angeordnete und in einer Längsrichtung der Tischplatte 2 verlaufende Längsstre­ be 40 miteinander verbunden, die im Querschnitt in Richtung auf die Tischplatte 2 hin weisend U-förmig geöffnet ist. Durch diese spezielle Form der Längsstrebe 40 kann sie eine oder auch mehrere Einlegeplatten 42 aufnehmen, deren Flächennormale par­ allel zu der Stoßfuge 12 verläuft, wenn die Einlegeplatte 42 in einer Grundstellung des Tisches 1, bei der die Seitenteile 8 an das Mittelteil 6 angrenzen und der Tisch 1 demnach nicht aus­ gezogen ist, zur Aufbewahrung in die Längsstrebe 40 eingelegt sind.
Um die beiden Seitenteile 8 vom Mittelteil 6 wegziehen zu kön­ nen, sind vier spezielle Auszugsvorrichtungen vorgesehen, von denen jeweils eine einem Fuß 4 zugeordnet ist. Zwei identische und im Querschnitt rechteckige Scherenstreben 44 und 46 bilden durch ein sie symmetrisch verbindendes Drehlager 48 eine Aus­ zugsschere 50. Die vier freien Enden der Scherenstreben 44 und 46 sind mit einer parallel zu der Stoßfuge 12 verlaufenden Boh­ rung 52 versehen. Die Bohrungen 52 der von der Tischplatte 2 weg weisenden Enden der Scherenstreben 44 und 46 werden von ei­ ner Lagerwelle 54 durchsetzt, auf deren aus der Bohrung 52 her­ vorragenden Enden jeweils eine Rolle 56 und eine etwa doppelt so dicke Rolle 58 aufgesteckt ist, wobei der Durchmesser der Rollen 56 und 58 der Tiefe der Hohlprofilschiene 28 entspricht. Die Dicke der Rollen 56 und 58 ergänzt um die Dicke der Sche­ renstreben 44 bzw. 46 entsprechen der Länge der Lagerwelle 54. Auf diese Weise sind die von der Tischplatte 2 weg weisenden freien Enden der Scherenstreben 44 und 46, die seitlich ver­ setzt zueinander angeordnet sind, mittels der Rollen 56 und 58 in der Hohlprofilschiene 28 in deren Längsrichtung frei beweg­ bar.
Diese Bewegung ist jedoch in Richtung auf die Tischplatte 2 hin durch einen Anschlag 60 begrenzt, der in einem Abstand zur Tischplatte 2 an einer dem Schlitz 32 gegenüberliegenden Rück­ seite 62 der Hohlprofilschiene 28 angeschraubt ist, wobei der Abstand etwa einem Viertel der Gesamtlänge des Fußes 4 ent­ spricht. Dadurch ist das freie Ende der Scherenstreben 44 bzw. 46 nur zwischen dem der Grundfläche 38 zugewandten Ende der Hohlprofilschiene 28 und dem Anschlag 60 frei bewegbar. Die der Tischplatte 2 zugewandten freien Enden der Scherenstreben 44 und 46 sind jeweils paarweise, d. h. jeweils zwei Fußhälften 18 bzw. 20 miteinander verbindend, parallel verlaufend und dreh­ fest über eine zylindrische Verbindungswelle 64 verbunden, die in einander zugewandten, seitlich in den beiden Fußhälften 18 bzw. 20 angeordneten Bohrungen gelagert ist und parallel zu der Stoßfuge 12 verläuft. Die Bohrungen sind dabei derart angeord­ net, daß die freien Enden der Scherenstreben 44 und 46 inner­ halb der Hohlprofilschiene 28 drehbar, jedoch unverschiebbar gelagert sind. Auf diese Weise sind je zwei Scheren 50, die je eine Fußhälfte 18 und 20 miteinander verbinden, zweifach dreh­ fest miteinander verbunden und jeweils die beiden der Tisch­ platte 2 zugewandten Enden der Scheren 50 am oberen Ende der Fußhälften 18 und 20 rotierbar festgelegt.
In der Grundstellung des Tisches verlaufen die Scherenstreben 44 und 46 nahezu parallel zum Fuß 4 und werden vollständig von den einander zugewandt mit dem Schlitz 32 versehenen Hohlpro­ filschienen 28 umschlossen, da die Fußhälften 18 und 20 anein­ ander anliegen, wie dies in den Fig. 1 und 2 dargestellt ist.
Wird das fest mit zwei Fußhälften 20 verbundene Seitenteil 8 in Längsrichtung der Tischplatte 2 vom Mittelteil 6 wegbewegt, dann bewegen sich die mit den Rollen 56 und 58 versehenen Enden der Scherenstreben 44 und 46 in der Hohlprofilschiene 28 zwangsläufig in Richtung auf die Tischplatte 2 zu. Man kann auch sagen, daß die Scherenstreben 44 und 46 um die von der Verbindungswelle 64 definierte Rotationsachse verschwenkt wer­ den. Als Folge hiervon verändert sich ein von zwei Strebenab­ schnitten 66 und 68 zwischen dem Drehlager 48 und der diesen Strebenabschnitten zugeordneten Hohlprofilschiene 28 definier­ ter Winkel α derart, daß er in der Grundstellung zunächst ei­ nen Winkel von nahezu 180° bildet, in einer Auszugsstellung, bei der die Rollen 56 und 58 an dem Anschlag 60 anstoßen, je­ doch einen spitzen Winkel von ungefähr 20°, wie dies in Fig. 2 dargestellt ist. Der Anschlag 60 bildet demnach eine Begrenzung für einen minimalen Winkel α und verhindert dadurch eine Par­ alleleinstellung der Scherenstreben 44 und 46, die insbesondere bei einer Rückführung von der Auszugsstellung in die Grundstel­ lung des Tisches zu einem Verkanten der Rollen 56 und 58 in der Hohlprofilschiene 28 führen könnte.
In der Auszugsstellung kann zwischen das Mittelteil 6 und das Seitenteil 8 eine Einlegeplatte 42 eingelegt werden. Zu diesem Zweck sind für jede Einlegeplatte 42 jeweils zwei Auflagevor­ sprünge 70 und zwei Auflagevorsprünge 72 vorgesehen, die seit­ lich aneinander angrenzend und in Längsrichtung der Tischplatte 2 weisend sowie die Stoßfuge 12 überdeckend an der Tischplatte 2 befestigt sind. Dabei ist jeweils eine Hälfte des Auflagevor­ sprungs 70 mit dem Mittelteil 6 verbunden, während die andere Hälfte des Auflagevorsprunges 70 das Seitenteil 8 flächig un­ tergreift. Genau umgekehrt sind die Auflagevorsprünge 72 an den Seitenteilen 6 befestigt. Die in Längsrichtung weisenden Stirn­ kanten der Auflagevorsprünge 70 und 72 sind jeweils abgerundet. In der Auszugsstellung des Tisches 1 ragen demnach je zwei Auf­ lagevorsprünge 70 vom Mittelteil 6 in Richtung auf das Seiten­ teil 8 weisend unter diesem hervor. Gleiches gilt für die Auf­ lagevorsprünge 72, die in Richtung auf das Mittelteil 6 weisend unter dem Seitenteil 8 hervorragen. Die Einlegeplatte 42 kann nun auf diese Auflagevorsprünge 70 und 72 aufgelegt werden und bildet mit den übrigen Teilen der Tischplatte 2 eine einheitli­ che Fläche.
Zum Sichern der Einlegeplatte 42 in seitlicher sowie in Längs­ richtung sind an der Einlegeplatte 42 vier identische Verriege­ lungsscheiben 74 vorgesehen, die mit den Auflagevorsprüngen 70 und 72 in Eingriff bringbar sind. Zu diesem Zweck ist in den Auflagevorsprüngen 70 und 72 jeweils eine parallel zu der Stoß­ fuge 12 verlaufende und von der Tischplatte 2 wegweisende Quer­ nut 76 vorgesehen. Die Verriegelungsscheibe 74 ist um ihre Sym­ metrieachse mit einer Schraube 78 an der Einlegeplatte drehbar fixiert. Der Tischplatte 2 zugewandt ist die Verriegelungs­ scheibe 74 mit einem exzentrischen Rand 80 versehen. Außerdem weist die Verriegelungsscheibe 74 eine parallel zu ihrer Symme­ trieachse kreisbogenförmig ausgenommene Vorsprungaufnahme 82 auf, die diametral einem Bereich des Randes 80 mit der größten radialen Dicke gegenüberliegt und im wesentlichen komplementär zur abgerundeten Stirnkante der Auflagevorsprünge 70 und 72 ge­ formt ist.
Um die Einlegeplatte 42 in ihre endgültige verriegelte Position zu bringen, werden die Verriegelungsscheiben 74 zunächst mit ihren Vorsprungaufnahmen 82 in Richtung auf die Auflagevor­ sprünge 70 bzw. 72 hin weisend ausgerichtet und die Einlege­ platte 42 auf die Auflagevorsprünge 70 und 72 aufgelegt. Der Anschlag 60 stellt durch seine Position sicher, daß die Einle­ geplatte 42 allseitig auf allen vier Auflagevorsprüngen 70 bzw. 72 aufliegt, denn durch den Anschlag 60 wird der minimale Win­ kel α definiert und auf diese Weise der maximale Abstand zwi­ schen Mittelteil 6 und Seitenteil 8.
Zum Verriegeln wird dann die Verriegelungsscheibe 74 so ver­ dreht, daß der Rand 80 in die Quernut 76 eingreift. Aufgrund seiner Exzentrizität zieht der in die Quernut 76 eingreifende Rand 80 die Einlegeplatte 42 in Richtung auf das Mittelteil 6 bzw. das Seitenteil 8. Nach einer halben Umdrehung greift der dickste Bereich des Randes 80 in die Quernut 76 ein, mit der Folge, daß die Einlegeplatte 42 bündig an dem Mittelteil 6 bzw. dem Seitenteil 8 anliegt. Zusätzlich zu dieser Ausrichtung in Längsrichtung zentriert der Rand 80 der Verriegelungsscheibe 74 die Quernut 76 symmetrisch, so daß auf diese Weise auch die seitliche Position der Einlegeplatte 42 eindeutig festgelegt wird. Außerdem legen die Auflagevorsprünge 70 und 72 in Verbin­ dung mit den Verriegelungsscheiben 74 die relative Lage in ei­ ner Richtung senkrecht zur Tischplatte 2 fest. Auf diese Weise können alle Einlegeplatten 42 mit ihren je vier Verriegelungs­ scheiben 74 im Zusammenwirken mit den korrespondierenden Aufla­ gevorsprüngen 70 und 72 verriegelt werden und einen Teil der Tischplatte 2 bilden.
Die oben beschriebene Gestaltung und Funktionsweise der Aus­ zugsvorrichtung ist auch bei anderen Tischformen anwendbar, insbesondere ist sie unabhängig von der Form der Tischplatte 2.
Fig. 6 zeigt einen symmetrischen Tisch 84 mit einer kreisrun­ den und in zwei Plattenteile 86 zerlegbaren Tischplatte 2'. Ein zentraler zylindrischer Tischfuß 4' ist ebenfalls in zwei Fuß­ hälften 18' und 20' teilbar, die jeweils mit einem Plattenteil 86 verbunden sind.
Die Auszugsvorrichtung des Tisches 84 ist in Analogie zu der in Verbindung mit dem oben beschriebenen Tisch 1 ausgestaltet, weshalb ähnliche oder identische Teile mit denselben Bezugszei­ chen versehen sind.
Bei einer ersten Variante sind in jedem Fußteil 18' und 20' des Tisches 84 zwei parallel verlaufende Hohlprofilschienen 28' an­ geordnet und über zwei Auszugsscheren 50' mit den beiden korre­ spondierenden Hohlprofilschienen 28' verbunden. Auch hier ist eine tischplattennahe Verbindung der Auszugsscheren 50' durch Verbindungswellen 64' vorgesehen.
Das Ausziehen des Tisches 84 ist wie oben beschrieben durchzu­ führen. Bei diesem Tisch 84 ist ebenfalls eine Vorrichtung zur Aufnahme einer Einlegeplatte 42 vorgesehen, jedoch in den Fig. 6 bis 8 nicht dargestellt.
Bei einer zweiten Variante des Tisches 84 ist in jedem Fußteil 18' und 20' lediglich eine Hohlprofilschiene 28' vorgesehen. Die die Auszugsschere 50' bildenden Scherenstreben 44' und 46' sind verstärkt ausgebildet, so daß sie eine größtmögliche Kipp- und Verwindungsstabilität gewährleisten, um ein Verkanten der in den Hohlprofilschienen 28' laufenden Rollen 56' und 58' zu verhindern.
Bei allen beschriebenen Ausführungsbeispielen ist die Auszugs­ vorrichtung in der Grundstellung des Tisches 1 bzw. 84 voll­ ständig unsichtbar, so daß ein ästhetischer Gesamteindruck des Tisches 1 bzw. 84 nicht durch die Hohlprofilschienen 28 und die Scheren 50 gestört wird, insbesondere bei einer Tischplatte 2 aus Glas. Darüber hinaus sind bei einem in den Fig. 6 bis 8 dargestellten Tisch 84 nicht einmal die vorgesehenen Verbin­ dungswellen 64' sichtbar, so daß ein Betrachter des Tisches 84 in der Grundstellung eine Auszugsmöglichkeit des Tisches 84 le­ diglich aufgrund einer durch die aneinander angrenzenden Plat­ tenteile 86 gebildeten Stoßfuge 12' erahnen kann.
In den Fig. 9 und 10 ist exemplarisch die Befestigung des Mittelteils 6 an einem Fußteil 18 dargestellt. In gleicher Weise kann das Seitenteil 8 an der Fußhälfte 20 oder die Plattenteile 86 an den Fußhälften 18' bzw. 20' befestigt werden.
Die Fußhälfte 18 wird durch ein Aluminiumhohlprofil 88 gebil­ det, das einen langgestreckten Hohlzylinder 90 umfaßt, an den direkt angrenzend ein rechteckiges U-Profil 92 angeordnet ist, dessen offene Seite 94 von dem Hohlzylinder 90 weg weist. Der Hohlzylinder 90 und das rechteckige U-Profil 92 werden von einem U-förmigen, im Querschnitt teilweise halbkreisförmigen Außenprofil umgeben, wobei der Hohlzylinder 90 und das Außenprofil 96 über einen Verbindungssteg 98 verbunden sind, der in der Symmetrieebene des Hohlprofils 88 liegt. Nach innen in Richtung auf das U-Profil 92 abstehende Vorsprünge 100 verbinden jeweils in Längsrichtung des Hohlprofils verlaufende freie Kanten des Außenprofils 96 mit in Längsrichtung des Hohlprofils verlaufenden freien Kanten des U-Profils 92 und überdecken die offene Seite 94 von beiden Seiten teilweise.
In den Hohlzylinder 90 des Hohlprofils 88 ist ein bündig mit dem Hohlprofil 88 abschließender massiver zylindrischer Verbin­ dungszapfen 102 eingesetzt, wobei der Verbindungszapfen 102 nur etwa ein Zehntel der Länge des Hohlprofils 88 aufweist. Auf einer dem Mittelteil 6 zugewandten Stirnfläche 104 trägt der Verbindungszapfen 102 einen Vorsprung in Form eines Zapfens 106, der in eine zum Zapfen 106 komplementäre Ausnehmung 108 eines Abdeckelements 110 eingesetzt ist, welches das dem Mittelteil 6 zugewandte Ende des Hohlprofils 88 vollständig be­ deckt. Der Zapfen 106 und das Abdeckelement 110 sind miteinan­ der verklebt, es wäre jedoch auch denkbar, den Zapfen 106 mit einem Gewinde zu versehen und diesen in ein korrespondierendes und an der Ausnehmung 108 angeordnetes Gewinde einzuschrauben.
Der Verbindungszapfen 102 ist im Hohlzylinder 90 mit einer Si­ cherungsschraube 112 gesichert, die vom rechteckigen U-Profil 92 quer zur Längsrichtung des Hohlprofils 88 verlaufend in den Verbindungszapfen 102 eingeschraubt ist und auf diese Weise den Verbindungszapfen 102 verdreh- und verschiebungssicher im Hohlzylinder 90 fixiert.
Das durch eine Glasplatte gebildete Mittelteil 6 ist mit dem Abdeckelement 110 mittels eines durch Infrarotlicht aktivierba­ ren Glasklebers fixiert. Letzterer wird vor dem Verbinden von Mittelteil 6 und Abdeckelement 110 auf eine dem Mittelteil 6 zugewandte Kontaktfläche 114 des Abdeckelements 110 aufgebracht.

Claims (35)

1. Tisch mit einer in mindestens zwei Plattenteile teilbaren Tischplatte, einem Tischfuß und einer Auszugsvorrichtung, wobei die Plattenteile in einer Grundstellung des Tisches aneinander angrenzend anliegen und in einer Auszugsstel­ lung in einer Auszugsrichtung voneinander beabstandet sind, wobei die Auszugsvorrichtung eine erste und eine zweite, zur ersten parallel verlaufende Führung umfaßt, die erste Führung dem einen und die zweite Führung dem anderen Plattenteil zugeordnet ist und ein erstes Verbin­ dungselement zum Verbinden der beiden Führungen vorgese­ hen ist, dadurch gekennzeichnet, daß ein zweites Verbin­ dungselement (46) zum Verbinden der beiden Führungen vor­ gesehen ist, daß jeweils ein freies Ende der Verbindungs­ elemente (44, 46) an der ersten und ein anderes freies Ende der Verbindungselemente (44, 46) an der zweiten Füh­ rung (28; 88) schwenkbar gelagert sind und daß die Führungen (28; 88) in einer Ebene angeordnet sind, die quer zur Auszugsrichtung verläuft.
2. Tisch nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß minde­ stens jeweils ein freies Ende der Verbindungselemente (44, 46) in einer der Führungen (28; 88) verschiebbar gelagert ist.
3. Tisch nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekenn­ zeichnet, daß zwei Auszugsvorrichtungen vorgesehen sind.
4. Tisch nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Führungen (28; 88) in einer parallel zur Tischplatte (2) verlaufenden Ebene angeordnet sind.
5. Tisch nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Führungen (28; 88) senkrecht zur Tischplatte (2) angeordnet sind.
6. Tisch nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Tischfuß (4) in zwei Fußteile (18, 20) teilbar ist und daß in jedem Fußteil (18, 20) eine der Führungen (28; 88) angeordnet ist.
7. Tisch nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Führungen geradlinig sind und eine in Längsrichtung verlaufende und eine Öffnung defi­ nierende Führungsnut (28; 92) umfassen.
8. Tisch nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Führungsnut (28; 92) ein im Querschnitt rechteckiges oder teilkreisförmiges Profil aufweist.
9. Tisch nach einem der Ansprüche 7 oder 8, dadurch gekenn­ zeichnet, daß mindestens eines der beiden freien Enden der Verbindungselemente (44, 46) mit einem Führungskörper (56, 58) versehen ist, der eine Bewegung in den Führungen (28; 88) in Längsrichtung ermöglicht und der vorzugsweise die Form einer Kugel oder einer Rolle aufweist.
10. Tisch nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß an der Führungsnut (28; 92) mindestens ein sich in Längsrichtung der Führungsnut erstreckender Rückhaltevorsprung für den Führungskörper (56, 58) vorgesehen ist, der die Öffnung der Führungsnut (28; 92) teilweise verengt.
11. Tisch nach einem der Ansprüche 7 bis 10, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Führungsnuten (28; 92) der ersten und der zweiten Führung in der Grundstellung des Tisches (1; 84) mit ihren Öffnungen (24; 94) einander zugewandt angeordnet sind, wodurch ein allseitig geschlossener Raum gebildet wird.
12. Tisch nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Verbindungselemente (44, 46) in der Grundstellung des Ti­ sches (1; 84) vollständig in dem von den Führungsnuten (28; 92) gebildeten Raum eingeschlossen sind.
13. Tisch nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Verbindungselemente (44, 46) über ein Verbindungselementdrehlager (48) scherenförmig ver­ bunden sind.
14. Tisch nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Verbindungselemente (44, 46) eine mehrteilige Schere bilden.
15. Tisch nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens eines der freien Enden der Verbindungselemente (44, 46) an einer der Führungen (28; 88) ortsfest schwenkbar gehalten ist.
16. Tisch nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß zwei Auszugsvorrichtungen vorgesehen sind und daß die ortsfest verschwenkbar gehaltenen Enden der beiden Auszugsvorrich­ tungen drehfest miteinander verbunden sind.
17. Tisch nach einem der Ansprüche 7 bis 16, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Verbindungselemente (44, 46) in der Grundstellung des Tisches (1; 84) im wesentlichen paral­ lel zur Längsrichtung der Führungen (28; 88) angeordnet sind.
18. Tisch nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß Abschnitte (66, 68) der beiden Ver­ bindungselemente (44, 46) einen Winkel (α) einschließen, der in der Grundstellung des Tisches (1; 84) einen Wert eines stumpfen und in der Auszugsstellung des Tisches (1; 84) einen Wert eines spitzen Winkels annimmt.
19. Tisch nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß ein Anschlag (60) vorgesehen ist zur Begrenzung des minimalen spitzen Winkels (α).
20. Tisch nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, daß der Anschlag (60) an einer der Führungen (28) angeordnet ist zur Begrenzung einer Bewegung eines der freien Enden ei­ nes der Verbindungselemente (44, 46).
21. Tisch nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens eine Einlegeplatte (42) vorgesehen ist zum Einlegen zwischen die beabstandeten Platteneile (6, 8; 86) in der Auszugsstellung des Ti­ sches.
22. Tisch nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, daß an den Plattenteilen (6, 8; 86) Auflagevorsprünge (70, 72) für die Einlegeplatten (42) angeordnet sind.
23. Tisch nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, daß die Auflagevorsprünge (70, 72) jeweils in Richtung der an­ grenzenden Tischplatte (6, 8; 86) weisen.
24. Tisch nach einem der Ansprüche 22 oder 23, dadurch ge­ kennzeichnet, daß die Auflagevorsprünge (70, 72) in der Grundstellung seitlich versetzt aneinander angrenzen.
25. Tisch nach einem der Ansprüche 21 bis 24, dadurch gekenn­ zeichnet, daß an der Einlegeplatte (42) eine mit einem der Auflagevorsprünge (70, 72) in der Auszugsstellung des Tisches (1; 84) bei eingelegter Einlegeplatte (42) in Eingriff bringbare Verriegelungseinheit (74) vorgesehen ist.
26. Tisch nach einem der Ansprüche 21 bis 25, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Auflagevorsprünge (70, 72) eine Nut (76) aufweisen, die parallel zur Tischplatte (2) und senkrecht zur Auszugsrichtung verläuft.
27. Tisch nach einem der Ansprüche 25 oder 26, dadurch ge­ kennzeichnet, daß die Verriegelungseinheit (74) einen in die Nut einschiebbaren Vorsprung (80) umfaßt.
28. Tisch nach einem der Ansprüche 25 bis 27, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Verriegelungseinheit eine runde, an der Einlegeplatte (42) drehbar gelagerte Scheibe (74) umfaßt.
29. Tisch nach einem der Ansprüche 27 oder 28, dadurch ge­ kennzeichnet, daß der Vorsprung durch einen in Richtung der Drehachse der Scheibe (74) vorstehenden Rand (80) mit in radialer Richtung über den Umfang sich ändernder Dicke gebildet wird und daß der Vorsprung und die Scheibe (74) eine gemeinsame, zur auf die Verriegelungseinheit hin ge­ richtete Kontur des Auflagevorsprungs (70, 72) im wesent­ lichen komplementäre Ausnehmung (82) aufweisen.
30. Tisch nach Anspruch 29, dadurch gekennzeichnet, daß die Ausnehmung (82) von einem Kreisbogenabschnitt begrenzt wird.
31. Tisch nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Plattenteile (6, 8; 86) in der Grundstellung des Tisches verriegelbar sind.
32. Tisch nach einem der Ansprüche 6 bis 31, dadurch gekenn­ zeichnet, daß eines der Plattenteile (6, 8; 86) mit einem oder mehreren Fußteilen (18, 20) fest verbunden ist.
33. Tisch nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Tischplatte (2) dreiteilig ist.
34. Tisch nach einem der Ansprüche 6 bis 33, dadurch gekenn­ zeichnet, daß eine zusätzliche Versteifungsverbindung (34, 36) zwischen jeweils zwei bei der Überführung von der Grundstellung in die Auszugsstellung des Tisches (1) gemeinsam miteinander zu bewegende Fußteile (18, 20) vor­ gesehen ist.
35. Tisch nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß ein mit den Tischfüßen (4) verbunde­ nes Tischuntergestell vorgesehen ist und daß an dem Tischuntergestell Halterungen (40) für die Einlegeplatten (42) vorgesehen sind zum Aufnehmen der Einlegeplatten (42) in der Grundstellung des Tisches (1).
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