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DE19924308C2 - Leuchtstofflampensystem für ein Kraftfahrzeug - Google Patents

Leuchtstofflampensystem für ein Kraftfahrzeug

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DE19924308C2
DE19924308C2 DE19924308A DE19924308A DE19924308C2 DE 19924308 C2 DE19924308 C2 DE 19924308C2 DE 19924308 A DE19924308 A DE 19924308A DE 19924308 A DE19924308 A DE 19924308A DE 19924308 C2 DE19924308 C2 DE 19924308C2
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    • B60Q3/41Arrangement of lighting devices for vehicle interiors; Lighting devices specially adapted for vehicle interiors specially adapted for specific vehicle types for mass transit vehicles, e.g. buses
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Description

Die Erfindung betrifft ein Leuchtstofflampensystem für ein Kraftfahrzeug nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1, das vor­ zugsweise als Kraftfahrzeug-Innenraumbeleuchtung ausgelegt ist.
Leuchtstofflampen zeichnen sich durch energiesparende, weit­ gehend schattenfreie Beleuchtung mit einem hohen Farbwieder­ gabeindex aus. Bislang waren sie allerdings im Kraftfahrzeug noch nicht eingesetzt. Dies liegt zum einen daran, daß sie geringe Mengen von Quecksilber enthalten, die bei Zerstörung der Leuchtstoffröhren aufgrund eines Unfalls oder einer an­ derweitig hervorgerufenen Beschädigung die Fahrzeuginsassen und die Umwelt gefährden können. Eine Bruchgefahr kann sich abhängig vom Einbauort, vorzugsweise im Kraftfahrzeug- Dachhimmel, auch durch eine Airbag-Auslösung ergeben. Weiter­ hin werden Leuchtstofflampen mit Hochspannungen von bis zu 1000 V und mehr gezündet und auch stationär mit hoher Span­ nung von typischerweise 200 bis 350 V betrieben. Damit erge­ ben sich Abschirmungsprobleme im Hinblick auf die elektromag­ netische Verträglichkeit (EMV) und den Schutz der Fahrzeugin­ sassen.
Die DE 198 01 587 A1, die Stand der Technik nach § 3(2) PatG ist, offenbart ein Leuchtstofflampensystem nach dem Oberbeg­ riff des Anspruchs 1.
Die DE 295 13 018 U1 offenbart ein Leuchtstofflampensystem, das, bis auf die Anpassung an die Verwendung bei normalen Einsatzbedingungen des Kraftfahrzeugs, die Merkmale des Ober­ begriffs des Anspruchs 1 aufweist, aber nur zur Beleuchtung des Innenraums auf Messen und Ausstellungen angepaßt ist.
Die DE 36 30 407 A1 offenbart eine Innenraum-Beleuchtungsan­ ordnung für Personenbeförderungsgroßfahrzeuge.
Die DE 295 21 020 U1 offenbart einen Träger für Leuchtstoff­ lampen, der aus einem zylindrischen Gehäuse besteht, in den eine Leuchtstofflampe üblicher Bauart eingeschoben wird.
Die DE 43 06 883 A1 offenbart eine Innenbeleuchtung für Kfz, bei der eine Leuchtstoffröhre in ein Kunststoffgehäuse einge­ setzt ist und ein Transformator über ein Kabel mit dem Gehäu­ se verbunden ist.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Leuchtstofflam­ pensystem zu schaffen, das in einem Kraftfahrzeug ohne Ge­ fährdungsprobleme einsetzbar ist.
Diese Aufgabe wird gelöst durch ein Leuchtstofflampensystem nach Anspruch 1.
Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind in den Unter­ ansprüchen angegeben.
Bei dem Kraftfahrzeug-Leuchtstofflampensystem ist die oder jede Leuchtstoffröhre durch ein mindestens teilweise transpa­ rentes Gehäuse umgeben, in dem auch ein Transformator oder ein elektronisches Vorschaltgerät angeordnet ist. Damit ist eine Beschädigungsgefahr der Leuchtstoffröhre ausgeschlossen oder zumindest weitestgehend verhindert. Schlagbeanspruchun­ gen, Stöße oder ähnliches werden durch das Gehäuse abgefangen und wirken nicht auf die Leuchtstoffröhre ein. Zugleich dient das Gehäuse auch als Auffangbehälter, sofern die Leuchtstoff­ röhre aus irgendwelchen Gründen doch brechen sollte. Die aus der Leuchtstoffröhre austretenden Substanzen oder Glassplit­ ter werden dann durch das Gehäuse aufgefangen, so daß keine Kontaminierungs- oder Verletzungsgefahr gegeben ist.
Das Gehäuse ist mit der Schutzfolie versehen, insbesondere von dieser eng anliegend umgeben. Damit wird die Bruchgefahr des Gehäuses und der Leuchtstoffröhre noch erheblich vermin­ dert. Selbst bei Auftreten von Rissen im Gehäuse oder der Leuchtstoffröhre wird weiterhin zuverlässig ein Austreten von gesundheits- oder umweltgefährdenden Stoffen verhindert. Auch die Hochspannung führenden Leitungsabschnitte im Gehäuse sind dann noch besser abgekapselt.
Ferner ist in dem Gehäuse ein Transformator oder Vorschaltge­ rät angeordnet, so daß die zum Zünden und für den Betrieb der Leuchtstoffröhre notwendigen Hochspannungen lokal im Gehäuse generiert werden können. Die durch das Kraftfahrzeug verlau­ fenden Stromleitungen müssen daher nur mit geringer, berüh­ rungsungefährlicher Spannung von z. B. weniger als 60 V ge­ speist werden. Damit können auch Leuchtstofflampen in Form von sich durch ihre mechanische Stabilität auszeichnenden Kaltkathodenröhren mit Zünd-Hochspannungen von bis zu 1000 V und mehr sowie stationären Speisespannungen von beispielswei­ se 200 bis 350 V betrieben werden, ohne daß diese hohen Span­ nungen außerhalb des Lampengehäuses wirksam werden. Für die Zuleitungen vom Bordnetz bis zum Transformator oder Vor­ schaltgerät können damit einfache, nicht speziell abgeschirm­ te Kabel verlegt werden, die keine speziellen Isolationsmaß­ nahmen erfordern, da sie selbst nach Durchscheuerung und blankliegenden Leitern keine Berührungsgefahr begründen und ferner auch keine nennenswerte magnetische Abstrahlung verur­ sachen. Damit ergibt sich gute elektromagnetische Verträg­ lichkeit (EMV), optimaler Schutz der Fahrzeuginsassen und auch geringer Kostenaufwand.
Das Gehäuse kann aus zwei oder mehrerer Einzelteilen, bei­ spielsweise Halbschalen, bestehen, so daß die Leuchtstoffröh­ re oder Leuchtstoffröhren sowie der Transformator oder das Vorschaltgerät einfach einbringbar sind, wobei die Gehäuse­ teile dann nach Montage der Innenkomponenten abdichtend ver­ bunden werden.
Alternativ kann das Gehäuse als Röhre ausgebildet sein, so daß die Leuchtstoffröhre und der Transformator oder das zur Spannungsaufwärtstransformation dienende elektronische Vor­ schaltgerät von einer der Stirnseiten der Gehäuseröhre einge­ führt werden können. Da die Leuchtstoffröhren nicht sehr heiß werden, ergibt sich keine Gefahr einer thermischen Beschädi­ gung des Schutzgehäuses.
Die Schutzfolie umgibt vorzugsweise auch die beiden, an den Enden der Leuchtstoffröhre vorhandenen Anschlußdrähte, so daß diese mechanisch festgelegt sind und damit zugleich auch eine zusätzliche Festlegung der Leuchtstoffröhre erfolgt.
Vorzugsweise ist das Gehäuse und/oder die Schutzfolie teil­ weise mit einem reflektierenden und/oder elektromagnetisch abschirmenden Material überzogen, so daß verbesserte Licht­ ausbeute und Lichtführung zu den gewünschten, zu beleuchten­ den Bereichen und/oder eine gute elektromagnetische Abschir­ mung gegen das Austreten der elektromagnetischen Felder aus dem Lampengehäuse heraus erreicht wird.
In bevorzugter Ausgestaltung sind die für den Durchtritt der Spannungsversorgungsleitung vorgesehenen Gehäuse- Durchführungen abgedichtet, so daß eine allseits gekapselte Lampeneinheit geschaffen ist, wobei durch das Dichtmaterial zugleich auch eine mechanische Festlegung der Spannungsver­ sorgungsleitungen im Gehäusebereich erzielt wird.
Vorzugsweise sind die Spannungsversorgungsleitungen als fle­ xibler Flachleiter ausgebildet, der problemlos verlegbar ist, gute Stromtragfähigkeit besitzt und aufgrund seiner geringen Dicke z. B. unter der Dachhimmelverkleidung problemlos verleg­ bar ist.
Vorzugsweise ist das Kraftfahrzeug-Leuchtstofflampensystem am Kraftfahrzeug-Dachhimmel in zwei oder mehr parallelen Reihen angeordnet, die von einer gemeinsamen Wechselspannungsquelle gespeist werden. Das Lampensystem liegt somit in Form von Lichtbändern vor, so daß sich eine flugzeugbeleuchtungsähnli­ che Konstruktion ergibt.
In vorteilhafter Ausgestaltungen kann jeder Transformator zwei Leuchtstofflampen als Paar speisen, die entweder in ei­ nem gemeinsamen Gehäuse oder in getrennten Gehäusen angeord­ net sind. In letzterem Fall ist ein Hochspannungskabel vom Transformator oder Vorschaltgerät aus dem Gehäuse der einen Lampe heraus bis zum anderen Lampengehäuse geführt und mit der dortigen Leuchtstoffröhre verbunden.
Das Lampensystem findet vorzugsweise im Kraftfahrzeug- Dachhimmel Anwendung, kann aber auch an anderer Kraftfahr­ zeugstelle, beispielsweise in Seitenbereichen, Kofferraum, Laderaum oder dergleichen angebracht sein.
Die Erfindung wird nachstehend anhand von Ausführungsbeispie­ len unter Bezugnahme auf die Zeichnungen näher beschrieben.
Fig. 1 zeigt ein erstes Ausführungsbeispiel des Leucht­ stofflampensystems,
Fig. 2 zeigt ein weiteres Ausführungsbeispiel,
Fig. 3 veranschaulicht ein abgeändertes Ausführungsbeispiel,
Fig. 4 zeigt die räumliche Anordnung einer Ausführungsform des Leuchtstofflampensystems,
Fig. 5 zeigt eine modifizierte Verdrahtung und
Fig. 6 zeigt eine alternative Ausgestaltung der Verdrahtung und Anordnung.
Das in Fig. 1 gezeigte Ausführungsbeispiel umfaßt eine Leuchtstoffröhre 1, die im Inneren einer mechanisch stabilen Schutzröhre 2 vorzugsweise koaxial angeordnet ist. Die Schutzröhre 2 besteht aus transparentem Material, vorzugswei­ se Glas oder Kunststoff. Die Schutzröhre 2 ist allseitig von einer eng anliegenden Schutzfolie 3 umschlossen, die auch die an beiden Enden der Leuchtstoffröhre 1 vorgesehenen Anschluß­ drähte 4, 4' umgibt und damit gegenüber externer Berührung schützt. Zusätzlich oder alternativ können die Röhrenan­ schlußdrähte 4, 4' in der Schutzröhre 2 durch eine mit dem Leuchtstoffröhrenglas verbundene Umspritzung oder durch ein sich an der Schutzröhre 2 intern abstützendes Kunststoffge­ häuse ummantelt sein, so daß sich eine mechanische Absiche­ rung der Röhrenbefestigung ergibt. Die Leuchtstoffröhre 1 kann zusätzlich auch durch beispielsweise scheibenförmige Ab­ standshalter abgestützt sein. Wenn der Leuchtstoffröhrendraht mit Kunststoff umspritzt ist, reicht diese Umspritzung vor­ zugsweise bis zur Leuchtstoffröhre 1 und umschließt diese mindestens an ihren Endbereichen, so daß eventuell auftreten­ de Kräfte über das Röhrenglas abgeleitet werden und damit keine Beschädigungen der Anschlußdrähte 4, 4' hervorrufen können.
Die Schutzfolie 3 dient zum Auffangen von Glassplittern im Fall einer Zerstörung der Leuchtstoffröhre 1 sowie zum Verhindern des Ausströmens von Quecksilberdämpfen bei einer Zer­ störung der Leuchtstoffröhre 1 und besteht in diesem Fall z. B. aus Polypropylen. Ferner kann die Schutzfolie 3 und ge­ gebenenfalls auch die Schutzröhre 2 mit reflektierendem Mate­ rial beschichtet sein, so daß der von der Beleuchtungsröhre 1 erzeugte Lichtstrom in Richtung zum Passagierraum umlenkt wird. Die Beschichtung mit reflektierendem Material kann auf mehrere Teile des Umfangs verteilt sein, um hierdurch eine Lichtaufteilung in verschiedene Richtungen zu erreichen. Die Schutzfolie dient in diesem Fall als Reflektor, kann aber auch allgemein als Träger für optische Materialien benutzt werden, die den Lichtstrom in die gewünschten Richtungen len­ ken. Zusätzlich kann die Schutzfolie 3 und/oder die Schutz­ röhre 2 Materialien enthalten (z. B. als Beschichtung), die eine elektromagnetische Abschirmung sicherstellen.
Im Inneren der Schutzröhre 2 ist, von der Schutzfolie 3 um­ schlossen, ein Transformator oder ein elektronisches Vor­ schaltgerät 5 zur Spannungsaufwärtstransformation angebracht, der bzw. das eingangsseitig mit einer durch die Schutzfolie abgedichtet hindurchgeführten Leitung 6 verbunden ist. Die Leitung 6 ist mit einer externen Wechselspannungsquelle ver­ bunden, die aus der Bordspannung eine niedrige, berührungsun­ kritische Spannung von unter 60 V (gemessen gegen Masse), je­ doch mit hoher Frequenz von beispielsweise 70 kHz erzeugt. Diese hohe Frequenz erlaubt es, den Transformator 5 kompakt auszulegen. Alternativ kann auf der Leitung 6 auch Gleich­ spannung von unter 60 V übertragen werden, die durch das elektronische Vorschaltgerät 5 in eine Wechselspannung mit der zum Zünden und für den stationären Betrieb der Leucht­ stoffröhre 1 erforderlichen hohen Amplituden und Frequenz transformiert wird. Der Transformator bzw. das Vorschaltgerät 5 sind über Leitungen 7, 7' mit den Leuchtstoffröhren- Anschlußdrähten 4, 4' verbunden, so daß die an den Ausgängen des Transformators 5 bzw. Vorschaltgeräts abgegebene Hoch­ spannung an die Leuchtstoffröhre 1 angelegt wird.
Die Schutzfolie 3 kann alternativ auch in die Schutzröhre 2 auf deren Innenseite oder in Sandwich-Bauweise zwischen zwei Glasschichten der Schutzröhre 2 eingebracht sein.
Fig. 2 zeigt ein weiteres Ausführungsbeispiel der Lampenan­ ordnung, bei der die Leuchtstoffröhre 1 in einem Gehäuse 8 eingebaut ist, das aus zwei oder mehr Teilen besteht und die Leuchtstoffröhre 1 vollständig umschließt. Zur Montage wird die Leuchtstoffröhre 1 bei geöffnetem Gehäuse 8 in dieses eingelegt und mechanisch verankert. Danach, oder auch bereits zuvor, wird der Transformator oder das Vorschaltgerät 5 in das geöffnete Gehäuse 8 eingebracht und seine Ausgänge über die Leitungen 7, 7' mit den Leuchtstoffröhren-Anschlüssen verbunden. Gegebenenfalls kann die Leitung 7' auch entfallen und direkt durch den Leuchtstoffröhren-Anschlußdraht 4' ge­ bildet sein, was auch für das Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 1 zutrifft. Die Leuchtstoffröhren-Anschlußdrähte können auch bei diesem Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 2 von einer mit dem Leuchtstoffröhrenglas verbundenen Umspritzung, oder durch ein Kunststoffgehäuse ummantelt sein, das einen Kontakt (IDC- Kontakt) zum Draht enthalten kann. Hierdurch läßt sich eine mechanische Absicherung der Röhrenbefestigung im Gehäuse er­ zielen. Abschließend werden die Gehäuseteile des Lampengehäu­ ses 8 geschlossen und durch Schweißen oder eine mechanische Verbindung verschlossen. Hierbei werden sie vorzugsweise durch eine zwischen den Anlageflächen befindliche Dichtung abgedichtet. Die im Gehäuse 8 für die Durchführung der Lei­ tung 6 vorhandene Durchführung kann mittels eines Dichtmate­ rials oder einer Abdichtung, wie sie in der Steckertechnik eingesetzt wird (Seals), abgedichtet sein.
Im Gehäuse 8 können auch noch weitere Leuchtstoffröhren 1 un­ tergebracht sein. Das Gehäuse 8 dient in gleicher Weise wie die Schutzröhre 2 samt Schutzhülle 3 beim Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 1 zum Auffangen von Glassplittern bei einer even­ tuellen Zerstörung der Leuchtstoffröhre(n) 1, zum Verhindern des Ausströmens von Quecksilberdämpfen bei einer Zerstörung der Leuchtstoffröhre(n) gegebenenfalls zur Aufnahme optischer Elemente wie Reflektoren, Streuscheiben usw., als Träger für Materialien, die eine elektromagnetische Abschirmung (eventu­ ell zusätzlich zu Reflexionseigenschaften) sicherstellen, zur Aufnahme des Transformators bzw. Vorschaltgeräts 5, die die niedrige Wechselspannung von z. B. 42 V in die für den Betrieb der Leuchtstoffröhre 1 benötigte Hochspannnung lokal umwan­ deln, und ferner zum Schutz der Fahrzeuginsassen gegenüber der Hochspannung.
In Fig. 3 ist eine abgeänderte, auf dem Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 2 aufbauende Ausführungsform der Lampenanordnung gezeigt, wobei die vorstehenden Angaben zum Gehäuse 8 und dessen Aufbau und Funktionsweise in gleicher Weise auch für das in Fig. 3 gezeigte Gehäuse 8 zutreffen. Die durch das Kraftfahrzeug zum Lampengehäuse 8 geführte elektrische Zulei­ tung ist hier als flexibler Flachleiter 9 ausgebildet, der eine flexible, aus Kunststoff bestehende Trägerfolie 10 und zwei auf dieser vorhandene Leiterbahnen 11 mit rechteckigem Querschnitt umfaßt. Der flexible Flachleiter 9 ist in das Ge­ häuse 8 hineingeführt und gegebenenfalls auch vollständig durch dieses hindurchgeführt, so daß er an der anderen Gehäu­ seseite wieder austritt. Auf den Leitungen 11 wird eine Wech­ selspannung mit einer von Spitze zu Spitze gemessenen Ampli­ tude von z. B. 84 V, d. h. 42 V gegen Masse, und einer Frequenz von mehr als 10 kHz, beispielsweise 70 kHz übertragen, so daß der Transformator bzw. das Vorschaltgerät 5 kompakt ausgelegt werden können. Der Transformator bzw. das Vorschaltgerät 5 ist eingangsseitig über entsprechende Verbindungsleitungen mit den Leiterbahnen 11 verbunden.
Der flexible Flachleiter 9 trägt weiterhin drei Leiterbahnen 12 bis 14, die von den Leiterbahnen 11 getrennt ausgebildet sind und in Leiterlängsrichtung verlaufen. Die Leiterbahnen 12 bis 14 sind mit drei Ausgängen des Transformators bzw. Vorschaltgeräts 5 verbunden und werden von diesem mit der Zündspannung und der stationären Betriebswechselspannung, z. B. 300 V bei 70 kHz, gespeist. Die Leuchtstoffröhre 1 ist mit den Leiterbahnen 12 und 13 verbunden, wobei die Leiter­ bahn 13 als Null-Leiter dient. Die Leiterbahnen 13 und 14 dienen zur Speisung einer weiteren Leuchtstoffröhre, die in demselben Gehäuse oder in einem anderen Gehäuse angeordnet ist. Hierbei wird die Leitung 14 mit denselben Potentialen wie die Leitung 12 gespeist.
Der flexible Flachleiter 9, der abgedichtet in das Gehäuse 8 eingeführt oder durchgeführt ist, kann auch als mechanischer Träger für den Transformator bzw. das Vorschaltgerät 5 dienen und ist in diesem Fall fest mit dieser Komponente verbunden. Damit ergibt sich weniger Material- und Fertigungsaufwand.
Fig. 4 zeigt eine bevorzugte Anordnung des Lampensystems im Kraftfahrzeug, und zwar am Dachhimmel 15. Das Lampensystem enthält acht Leuchtstofflampen 16, die in zwei parallelen Reihen als Lichtbänder in Fahrtrichtung nahe bei den Seiten­ rändern des Dachhimmels angeordnet sind. Die Lampen 16 sind paarweise zusammengefaßt, wobei für jedes Paar ein eigener Transformator 5 (oder Vorschaltgerät) vorgesehen ist, der über jeweils zwei Leitungen separat an ein nicht dargestell­ tes, als Wechselspannungsquelle dienendes Steuer- und Schalt­ gerät angeschlossen ist. Das Steuer- und Schaltgerät kann z. B. in einer Dachbedieneinheit mit manuell betätigbaren Schaltern integriert sein. Das Steuer- und Schaltgerät legt an jeden zu betreibenden Transformator 5 (oder Vorschaltge­ rät) über die beiden zugehörigen Leitungen ein sinusförmiges Spannungssignal von beispielsweise 84 V SS (Spitze-Spitze) an, das zur Erzielung eines Dimm-Effekts gegebenenfalls pulswei­ tenmoduliert sein kann.
Da nur ein Transformator oder Vorschaltgerät für jedes Lam­ penpaar benötigt wird, ist der Montage-/Befestigungs- und Ko­ stenaufwand geringer als im Fall eines Systems mit jeweils einem Transformator pro Lampe. Für die Niederspannungsleitun­ gen werden jeweils nur zwei Kontaktpunkte zum Transformator (Vorschaltgerät) benötigt. Die Detailausgestaltung und Anord­ nung der Leuchtstofflampen und der Transformatoren (Vor­ schaltgeräte) kann in der in den Fig. 1 bis 3 gezeigten Weise ausgelegt sein.
In Fig. 5 ist eine abgeänderte Anordnung gezeigt, die sich von der in Fig. 4 gezeigten Ausgestaltung im wesentlichen da­ hingehend unterscheidet, daß die Transformatoren bzw. Vor­ schaltgeräte auf Leiterplatten 17 angeordnet sind. Zusätzlich ist auf den Leiterplatten 17 noch eine Leistungssteuerung zur Dimmung des zugehörigen Lampenpaars angeordnet, wobei die Leistungssteuerung hier ebenfalls durch Pulsweitenmodulation oder in anderer Weise, beispielsweise durch Phasenanschnitts­ steuerung oder Phasenabschnittssteuerung realisiert werden kann. Ein weiterer Unterschied zur Gestaltung gemäß Fig. 4 besteht darin, daß die Niederspannungsversorgungsleitungen für die Transformatoren als Sammelleitungen für mehrere Lei­ terplatten ausgebildet sind, und die Leiterplatten durch ent­ sprechende Anschlußleitungen mit diesen Niederspannungslei­ tungen verbunden sind. Zusätzlich ist für jede Leiterplatte eine eigene Steuerleitung zur Übertragung der Informationen über den gewünschten Dimmgrad, die Einschaltung (Ausschaltung und dergleichen verbunden. Damit kann jedes Lampenpaar sepa­ rat geschalten oder gedimmt werden.
Fig. 6 zeigt eine Ausgestaltung, bei der pro Leuchtstofflampe eine eigenen Leiterplatte vorgesehen ist, deren Spannungsver­ sorgungseingangsanschlüsse mit zwei durchgehenden Leitungen verbunden sind, auf denen das Steuergerät eine Sinuswech­ selspannung mit beispielsweise 84 V SS bereitstellt. Für jede Leiterplatte ist eine zusätzliche, vom Steuergerät ausgehende Steuerleitung vorgesehen, über die die gewünschte Dimmgradin­ formation und/oder ein Einschalt-/Ausschaltbefehl übertragen wird.
Alternativ kann die Lampenanordnung auch so ausgestaltet sein, daß die Leuchtstofflampen in der in den Fig. 4 bis 6 gezeigten Weise angeordnet sind, jedoch über je zwei separate Speiseleitungen gespeist werden, die bis zu einem zentralen Steuer- und Schaltgerät geführt sind. In diesem Fall kann die Hochspannungserzeugung zentral in dem Steuer- und Schaltgerät erfolgen. Allerdings müssen dann über die vorzugsweise als flexibler Flachleiter ausgebildeten Verbindungsleitungen die entsprechenden Hochspannungssignale geführt werden, so daß besondere Schutzmaßnahmen für den Berührungsschutz und die elektromagnetische Abschirmung getroffen werden müssen. Al­ ternativ können auch jeweils zwei Röhren in Reihe geschaltet werden, so daß sich die Anzahl von im Dachhimmel verlaufenden Leitungen halbiert. Jedoch müssen dann auf die Leitungen dop­ pelt so große Spannungen eingekoppelt werden (bei Zündung z. B. 2 kV). Ein solcher Aufbau zeichnet sich jedoch durch mi­ nimale Anzahl von Steuer- und Treiberkomponenten aus, die beispielsweise sämtlich in der Dachbedieneinheit integriert werden können. Auch die Kosten sind verringert.

Claims (10)

1. Leuchtstofflampensystem für ein Kraftfahrzeug zur Verwendung bei normalen Einsatzbedingungen des Kraftfahr­ zeugs, mit
mindestens einer Leuchtstoffröhre (1), einem mindestens teilweise transparenten Gehäuse (2, 3, 8), und
einem Transformator (5) oder Vorschaltgerät (5), der/das in dem Gehäuse angeordnet ist und mit der Leuchtstoffröhre (1) verbunden ist,
wobei die Leuchtstoffröhre (1) von dem Gehäuse (2, 3, 8) umgeben ist,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Gehäuse (2, 3, 8) mit einer Schutzfolie (3) ver­ sehen ist.
2. Leuchtstofflampensystem nach Anspruch 1, da­ durch gekennzeichnet, daß das Gehäuse (2, 3, 8) zwei- oder mehrteilig ausgebildet ist und die einzelnen Gehäuseteile dichtend miteinander verbunden sind.
3. Leuchtstofflampensystem nach Anspruch 1 oder 2, da­ durch gekennzeichnet, daß das Gehäuse als Röhre (2) ausgebildet ist.
4. Leuchtstofflampensystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Schutzfolie (3) aus Polypropylen besteht.
5. Leuchtstofflampensystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Leuchtstoffröhren-Anschlußdrähte (7, 7') in die Schutzfo­ lie (3) eingebettet sind.
6. Leuchtstofflampensystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse (2, 3, 8) oder die mit diesem verbundene Schutz­ folie (3) teilweise mit einem reflektierendem und/oder elekt­ romagnetisch abschirmenden Material beschichtet ist.
7. Leuchtstofflampensystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse (2, 3, 8) eine oder mehrere Durchführungen für den Durchtritt von Spannungsversorgungsleitungen (6) auf­ weist, die jeweils durch Dichtmaterial abgedichtet sind.
8. Leuchtstofflampensystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß in das Gehäuse (2, 3, 8) eingeführte Spannungsversorgungslei­ tungen (6) als flexibler Flachleiter (9) ausgebildet sind, auf dem eine niedrige Speisespannung von weniger als 60 V an­ liegt.
9. Leuchtstofflampensystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß mehrere Leuchstoffröhren (15) am Kraftfahrzeug-Dachhimmel in vorzugsweise zwei Reihen angeordnet sind und von einer ge­ meinsamen Wechselspannungsquelle gespeist werden.
10. Leuchtstofflampensystem nach einem der vorhergehen­ den Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß jeweils zwei Leuchtstoffröhren (1) durch einen Transfor­ mator bzw. ein Vorschaltgerät (5) gespeist sind.
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