DE19924625A1 - Vorrichtung zum Stapeln und Abtransportieren von Kunststoffbeuteln, insbesondere Automatenbeuteln - Google Patents
Vorrichtung zum Stapeln und Abtransportieren von Kunststoffbeuteln, insbesondere AutomatenbeutelnInfo
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Abstract
Die Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung zum Stapeln und Abtransportieren von Kunststoffbeuteln, insbesondere Automatenbeuteln, die zum Zwecke einer vereinfachten und präziseren Aufnahme und Übergabe von Beuteln bzw. Beutelstapeln als Nadeln ausgebildete Stapelelemente (4) und einer an einer Greifhand (8) eines Roboters (6) angeordnete, mit den Nadeln (4) der Fördereinrichtung (2) zusammenwirkende Abstreifhilfe (46, 47) aufweist.
Description
Die Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung zum Stapeln und Abtransportieren von
Kunststoffbeuteln, insbesondere Automatenbeuteln, mit einer eine taktweise bewegbare
Stapelkette mit Stapelelementen aufweisenden Fördereinrichtung und einem im Bereich
einer Abnahmestation angeordneten Roboter mit einer zangenartig ausgebildeten
Greifhand.
Einen allgemeinen Hinweis auf die Verwendung eines Roboters, um durch diesen den
Abnahmevorgang in einer Abnahmestation zu automatisieren, läßt sich der
DE 38 34 115 C1 entnehmen. Die bekannte Vorrichtung geht dabei davon aus, den
Zusammenhalt der einzelnen Kunststoffbeutel in Beutelstapel durch die Verwendung von
Drahtbügeln zu erreichen. Einzelheiten, wie nun letztendlich der Roboter bei der
Abnahme der Kunststoffbeutel eingesetzt werden soll, läßt sich dieser Schrift nicht
entnehmen. Vielmehr wird dort ganz allgemein angegeben, dass der Einsatz eines
Roboters wegen seiner Kompliziertheit und Kostspieligkeit bisher nicht beschritten
worden ist.
In einer älteren Patentanmeldung 198 47 932 der Anmelderin ist bereits der Einsatz
eines Roboters vorgeschlagen worden, um die Abnahme und Übergabe von Beutelsta
peln, insbesondere wenn es sich dabei um paketweise gestapelte Kunststoffbeutel mit
Bodenfalte handelt, von einer Stiftstapelfördereinrichtung zu einer Abpackstation durch
entsprechende Automatisierung weiter zu vereinfachen und zu beschleunigen. Mit der
vorgeschlagenen Vorrichtung werden Kunststoffbeutel mit relativ großen, eingestanzten
Aufhängeöffnungen auf paarweise angeordneten Stapelstiften gesammelt. Die
Beutelpakete sind dabei über die Aufhängeöffnungen in den Beuteln aufgehängt und
weisen im wesentlichen frei hängend nach unten. Die paketweise gesammelten Beutel
können dabei in der Stiftstapelfördereinrichtung miteinander verblockt sein.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung der eingangs genannten Art
zu schaffen, durch die einfacher hergestellte Kunststoffbeutel bzw. Beutelstapel,
insbesondere Automatenbeutel, ohne Schwierigkeiten von einer Stapeleinrichtung
aufgenommen und die Beutel bzw. Beutelstapel ebenso einwandfrei an eine Abnah
mestation abgegeben werden können.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass die Stapelelemente der
Fördereinrichtung als Nadeln ausgebildet sind und dass die Greifhand eine mit den
Nadeln zusammenwirkende Abstreifhilfe aufweist. Durch die Ausbildung der Stapelele
mente als Nadeln kommt man ohne große, separat ausgestanzte Aufhängelöcher aus.
Da bei einer Aufnadelung das Kunststoffmaterial sehr eng an den Nadeln anliegt,
müssen besondere Überlegungen angestellt werden, wie die dabei auftretenden
Zurückhaltekräfte beim Entnehmen eines Beutelstapels und Übergabe an eine
Abnahmestation überwunden werden können. Auf vergleichsweise einfache Art und
Weise geschieht dies mit Hilfe einer Abstreifhilfe, die beispielsweise ein Abstützelement
und ein relativ dazu beweglich gelagertes Halteelement aufweisen kann. Zweckmäßi
gerweise besitzt das Abstützelement ein den Kunststoffbeutel bzw. den Beutelstapel
untergreifenden unteren Schenkel und einen im wesentlichen mit Abstand dazu parallel
verlaufenden oberen Schenkel. Zwischen den beiden Schenkeln ist das Abstreifelement
mit einem Halteelement versehen, das wiederum aus einem an einer Kolbenstange einer
Zylinder-Kolben-Einheit befestigten Befestigungsteil und einem jeweils der bzw. den
Nadeln der Fördereinrichtung zugewandten Klemmteil besteht. Die Vorrichtung bzw. die
Greiferhand mit der Abstreifhilfe ist mithin so ausgebildet, dass sie die Nadeln eng um
mindestens 180° umgreift und während des Klemmens und Abziehens von den Nadeln
eine Abstreiffunktion ausübt.
Ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in der Zeichnung dargestellt und
wird im folgenden näher erläutert. Es zeigen
Fig. 1 eine Seitenansicht einer Fördereinrichtung mit einem Teil einer erfindungs
gemäß ausgebildeten Greifhand eines Roboters,
Fig. 2 eine teilweise Schnittansicht der Greifhand in einer auseinandergefahrenen
Stellung,
Fig. 3 die zugehörige Aufsicht auf die Greifhand und
Fig. 4 einen teilweisen Längsschnitt durch die Greifhand.
Eine im einzelnen nicht dargestellte Beutelherstellmaschine ist zum Herstellen von
Kunststoffbeuteln, beispielsweise Kunststoffbeuteln mit einer Bodenfalte ausgebildet und
eingerichtet. Zu diesem Zweck wird von einer Wickelrolle eines nicht dargestellten
Abwickelstandes eine thermoplastische Kunststoffolienbahn abgewickelt, die beispiels
weise als Schlauchfolienbahn ausgebildet sein kann. Innerhalb der Beutelherstellma
schine wird die Schlauchfolienbahn über nicht dargestellte Antriebswalzen und
Spannwalzen geführt. Mittels einer nicht dargestellten Quer-Trennschweißeinrichtung
können einzelne Beutel von der Schlauchfolienbahn abgetrennt werden. Schließlich
werden diese Beutel an eine Fördereinrichtung 2 mit einer schrittweise umlaufend
angetriebenen Stapelkette 3 transportiert. Auf der Fördereinrichtung kontinuierlich
gesammtelte Kunststoffbeutel lassen sich in bekannter Weise zu Beutelstapel 5
sammeln. Zu diesem Zweck weist die Fördereinrichtung an der Stapelkette 3 paarweise
angeordnete Stapelelemente in Gestalt von Nadeln 4 auf. Über durch die schräg
stehenden Nadeln 4 hervorgebrachte Durchstiche im Beutelmaterial werden die Beutel
aufgehängt, wobei sie im wesentlichen nach unten frei hängen. Die paketweise
gesammelten Beutel können in an sich bekannter Weise in der Fördereinrichtung
miteinander verblockt werden, aber auch im Stapel lose liegen.
Nach der Bildung eines Beutelstapels 5 auf der Stapelkette wird der fertige Beutelstapel
am Ende der Fördereinrichtung 2 mit Hilfe eines am Ende der Fördereinrichtung
angeordneten, im einzelnen nicht dargestellten Roboters 6 (Fig. 2) abgenommen, der
über einen Auslegearm 7 eine Greifhand 8 trägt. Die Funktion des Roboters bzw. der
Greifhand 8 wird weiter unten näher erläutert.
An der Entnahmestelle der Fördereinrichtung 2 ist zur besseren Führung des Beutelsta
pels 5 wenigstens eine frei beweglich drehbare Rolle 9 vorgesehen, die den Beutelstapel
5 mit einem geringfügigen Abstand von einer Schwenkplatte 11 hält, die am oberen
Ende der Fördereinrichtung 2 um eine im wesentlichen horizontale Achse 12 schwenkbar
gelagert ist. Mit Hilfe dieser Schwenkplatte 11 läßt sich der Beutelstapel 5 aus der in
Fig. 1 angedeuteten hängenden Position in eine im wesentlichen waagerechte Position
bringen. Zum Verschwenken der Schwenkplatte 11 dient ein Verstellzylinder 13, der an
einem Arm 14 eines Traggestells 15 bei 16 schwenkbeweglich angelenkt ist.
Wie aus den Fig. 2 und 3 hervorgeht, weist die Greifhand 8 ineinander verschachtelt
angeordnete und über eine Längsführung 23 einander verschiebbare Tragplatten 20, 21
auf, deren eine am Auslegearm 7 des Roboters 6 befestigt ist. Mit Abstand zur
Unterseite der Tragplatte 20 sitzt über eine Tragleiste 22' ein Drückelement 22 in Form
einer Vorknickleiste. Die Vorknickleiste 22 ist über Verstellzylinder höhenverstellbar und
zwar für den weiter unten näher erläuterten Zweck. An den Tragplatten 20, 21 sind
versetzt zueinander Führungsschienen 25, 26 angeordnet, und zwar jeweils paarweise
nach der einen oder anderen Seite. Die Führungsschienen dienen zur Aufnahme von
darin verschieblich gelagerten Tragarmen 27, 28, an denen diametral gegenüberliegen
de Haltewinkel 29, 31 geführt sind. Zur gegenseitigen Verstellung der Haltewinkel 29 und
31 in eine den Beutelstapel 5 aufnehmende und in eine abgebende Stellung ist jeweils
eine Zylinder-Kolben-Einheit 32, 33 vorgesehen, deren eine an der einen Tragplatte 20
und deren andere an der anderen Tragplatte 21 befestigt ist. Die Haltewinkel 31 weisen
untere Stege 34, 35 und obere Stege 36, 37 auf. Jeweils in den oberen Stegen 36, 37
sind Klemmzylinder 38, 39 befestigt, deren Kolbenstangen 41, 42 Klemmstücke 43, 44
aufweisen. In den Fig. 2 und 3 ist die Greifhand 8 mit ihren Klemmeinrichtungen 30
in einem ausgefahrenen Zustand beschrieben, um einen Beutelstapel 5 aufzunehmen.
Dabei liegt der Beutelstapel 5 auf der im wesentlichen in eine horizontale Lage
geschwenkten Schwenkplatte 11.
Um die Abnahme der Beutelstapel 5 von der Stapelkette 3 zu erleichtern, ist an der
Greifhand 8 eine Abstreifhilfe 45 vorgesehen. Diese mit den Nadeln 4 der Förderein
richtung 2 zusammenwirkenden Abstreifhilfe weist ein Abstützelement 46 sowie ein
relativ dazu beweglich gelagertes Halteelement 47 auf. Das Abstützelement 46 weist
einen das eine durch die Nadeln 4 der Fördereinrichtung 2 durchstochene Ende der
Kunststoffbeutel bzw. des Beutelstapels 5 untergreifenden Schenkel 48 auf. Der
Schenkel des Abstützelementes 46 ist im Bereich eines nach innen weisenden
Flansches 49 der Greifhand 8 angeordnet. Insgesamt gesehen wird das Abstützelement
46 von einem im Querschnitt im wesentlichen U-förmig gestalteten Querträger gebildet.
Dieser besitzt eine im wesentlichen zumunteren Schenkel 48 verlaufenden oberen
Schenkel 51, an dem das untere Ende jeweils einer den Nadeln 4 zugeordneten
Zylinder-Kolben-Einheit 52 befestigt ist. An einer Kolbenstange 53 der verdrehsicher
ausgebildeten Zylinder-Kolben-Einheit 52 ist mit einem Befestigungsteil 54 das
Halteelement 47 befestigt, das mit einem jeweils der Nadel 4 zugewandten Klemmteil 55
die jeweils zugehörige bzw. zugeordnete Nadel eng um mindestens 180° umgreift.
Die erfindungsgemäß ausgebildete Vorrichtung arbeitet wie folgt:
Die Greifhand 8 steht in der in Fig. 2 gezeigten Aufnahmestellung, d. h. die Haltewinkel
29, 31 sind nach außen gefahren. Die Schwenkklappe 11 der Fördereinrichtung 3 wird
schließlich über den Stellzylinder 13 nach oben verschwenkt, so dass der Beutelstapel 5
aus der im wesentlichen frei nach unten hängenden Position in die im wesentlichen
horizontale Position gelangt, so wie das aus der Fig. 2 und 4 ersichtlich ist. Danach
werden die Haltewinkel 29, 31 über ihre jeweils zugeordneten Zylinder-Kolben-Einheiten
32, 33 nach innen gefahren, so dass der Beutestapel 5 von den unteren Stegen 34, 35
der Haltewinkel 29, 31 aufgenommen wird. In der eingefahrenen Halteposition können
das Drückelement 22 und die Vorknickleiste 22 tätig werden. Durch die inzwischen
ausgefahrenen Klemmzylinder 38, 39 bzw. werden über die an deren Kolbenstangen 41,
42 befindlichen Klemmstücke 43, 44 die Beutel bzw. der Beutelstapel 5 beidseitig
gehalten und auf diese Weise der Beutelstapel in seiner Lage zentriert. Auch ist der
Abstreifer bzw. das Halteelement 47 durch die Zylinder-Kolben-Einheit 52 nach unten
auf die Oberseite des Beutelstapels 5 gefahren, so dass im Zusammenwirken mit dem
unteren Schenkel 48 des Abstützträgers 46 im Bereich der Nadelung bzw. der
Nadeldurchstiche in den Beuteln eine zusätzliche Klemmung erreicht wird. Da die Nadeln
4 schräg stehen und die Achse 50 der Zylinder-Kolben-Einheit 52 im wesentlichen
vertikal angeordnet ist, befindet sich in dem Klemmteil 55 des Halteelements 47 jeweils
ein Langloch 56, so wie das in Fig. 3 angedeutet ist. Beim Hochfahren der Greifhand 8
auf der vorbeschriebenen Position wird über die Abstreifhilfe, bestehend aus dem
Abstützelement 46 und dem Halteelement 47 das Beutelpaket im Bereich der Nadelun
gen von den Nadeln 4 abgestreift. Danach kann der Beutelstapel mit Hilfe des Roboters
6 in eine Abnahmeposition im Bereich einer im einzelnen nicht dargestellten Abnah
mestation gebracht werden, beispielsweise dergestalt, dass die Greifhand 8 oberhalb
eines zu füllenden Kartons zu liegen kommt und gegebenenfalls in diesen einfährt.
Sobald die richtige Position erreicht wird, fahren die Klemmzylinder 38, 39 bei unverän
dert positionierten Haltewinkeln 29, 31 nach oben und das Drückelement bzw. die
Vorknickleiste 22 werden ausgefahren, so dass das Paket vorzugsweise V-förmig
geknickt in den Karton eingelegt wird. Durch diese Maßnahme wird sichergestellt, dass
die verdickten bzw. auffächernden Faltbodenbereiche nicht umschlagen können,
vielmehr das Beutelpaket einwandfrei in den bereitstehenden Karton eingelegt werden
kann. Inzwischen ist die Schwenkplatte 11 wieder in ihre im wesentlichen nach unten
weisende Ausgangsposition zurückgeschwenkt worden.
Claims (11)
1. Vorrichtung zum Stapeln und Abtransportieren von Kunststoffbeuteln, insbesondere
Automatenbeuteln, mit einer eine taktweise bewegbaren Stapelkette mit Stapelelemen
ten aufweisenden Fördereinrichtung und einem im Bereich einer Abnahmestation
angeordneten Roboter mit einer zangenartig ausgebildeten Greifhand, dadurch
gekennzeichnet, dass die Stapelelemente der Fördereinrichtung (2) als Nadeln (4)
ausgebildet sind und dass die Greifhand (8) eine mit den Nadeln (4) zusammenwirkende
Abstreifhilfe aufweist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Abstreifhilfe ein
Abstützelement (46, 48, 51) und ein relativ dazu beweglich gelagertes Halteelement (47)
aufweist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Abstützele
ment (46) einen den durch die Nadeln (4) der Fördereinrichtung (2) durchstochenen
Endbereich der Kunststoffbeutel bzw. eines Beutelstapels (5) untergreifenden Schenkel
(48) aufweist.
4. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeich
net, dass der Schenkel (48) des Abstützelementes (46) im Bereich eines nach innen
weisenden Flansches (49) der Greifhand (8) angeordnet ist.
5. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeich
net, dass das Abstützelement (46) von einem im Querschnitt im wesentlichen U-förmig
gestalteten Querträger gebildet ist.
6. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeich
net, dass ein im wesentlichen parallel zum unteren Schenkel (48) des Abstützelementes
(46) verlaufender oberer Schenkel (51) zur Befestigung einer jeder Nadel (4) zugeord
neten, verdrehsicher ausgebildeten Zylinder-Kolben-Einheit (52) dient.
7. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass am freien Ende einer
Kolbenstange (53) der Zylinder-Kolben-Einheit (52) das Halteelement (47) befestigt ist.
8. Vorrichtung nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Halteelement
im Querschnitt im wesentlichen Z-förmig ausgebildet ist.
9. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeich
net, dass das Halteelement (47) einen im Bereich der Kolbenstange (53) der Zylinder-
Kolben-Einheit (52) liegenden Befestigungsteil (54) und einem jeweils den Nadeln (4) der
Fördereinrichtung (2) zugewandten Klemmteil (55) aufweist.
10. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass das Klemmteil (55) einen
zur zugehörigen Nadel (4) hin offenen Längsschlitz (56) aufweist.
11. Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass das Klemmteil (55) die
Nadel (4) eng um mindestens 180° umgreift.
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Legal Events
| Date | Code | Title | Description |
|---|---|---|---|
| OP8 | Request for examination as to paragraph 44 patent law | ||
| 8125 | Change of the main classification |
Ipc: B65G 57/03 |
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| 8131 | Rejection |