DE19923943A1 - Verfahren zur Sanitärreinigung und ein Sanitärreiniger - Google Patents
Verfahren zur Sanitärreinigung und ein SanitärreinigerInfo
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Abstract
Beschrieben wird ein Verfahren zur Sanitärreinigung mit einem Sanitärreiniger in flüssiger oder fester Form mit einem Gehalt an üblichen kalklösenden, wasserlöslichen Substanzen, insbesondere kalklöslichen, wasserlöslichen Säuren, an gegen die kalklösende, wasserlösliche Substanz beständigen keimfördernden organischen Stoffen in einer Menge von mindestens 10 mg/kg Sanitärreiniger und gegebenenfalls an weiteren Additiven. Dieser Sanitärreiniger enthält als keimfördernden organischen Stoff eine offenkettige oder cyclische Verbindung der Formel (I) R¶1¶R¶2¶N-CO-NR¶3¶R¶4¶, worin R¶1¶ bis R¶4¶ jeweils unabhängig voneinander offenkettig oder cyclisiert vorliegen und folgende Bedeutung haben können: Wasserstoff, eine niedere Alkylgruppe mit 1 bis 4 Kohlenstoffatomen, eine Cycloalkylgruppe mit 3 bis 6 Kohlenstoffatomen, eine Arylgruppe in Form eines Phenyl- oder Naphthyl-Restes, eine Aralkylgruppe mit 7 bis 18 Kohlenstoffatomen, oder eine O-, S- oder N-haltige heterocyclische Gruppe mit 2 bis 5 Kohlenstoffatomen, wobei die Verbindung der Formel (I) ganz oder teilweise in Form eines Salzes vorliegen kann. Darüber hinaus kann der Sanitärreiniger keimhemmende Stoffe in einer Menge von weniger als 0,5 g/kg enthalten.
Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Sanitärreinigung mit einem Sanitärreiniger in
flüssiger oder fester Form mit einem Gehalt an üblichen kalklösenden, wasserlöslichen
Substanzen, insbesondere üblichen kalklöslichen, wasserlöslichen Säuren, an gegen
die kalklösende, wasserlösliche Substanz beständigen keimfördernden organischen
Stoffen in einer Menge von mindestens 10 mg/kg Sanitärreiniger und gegebenfalls an
weiteren Additiven.
Der oben beschriebene Stand der Technik geht aus der internationalen Anmeldung
WO94/28100 hervor. Er zielt insbesondere darauf ab, die wünschenswerte
keimhemmende Funktion in der ersten Wirkungsphase eines Sanitärreinigers, so
beispielsweise in einem Toilettenbecken, beizubehalten und andererseits die
Abbauleistung der Mikroflora des Abwassers (in der zweiten Wirkungsphase) zu
verbessern. Es gelingt hiermit eine hygienische Reinigung von Sanitäranlagen, ohne
den mikrobiellen Abbau der organischen Substanzen des Abwassers zu stören. Diese
anscheinend widersprüchlichen Eigenschaften können verwirklicht werden, indem die
beschriebenen keimhemmenden bzw. keimtötenden Wirkstoffe in einer derartigen
Konzentration in den Sanitärreiniger eingebracht werden, daß ihre Konzentration bei
der Anwendung in der hierfür vorgesehenen ersten Wirkungsphase, beispielsweise im
Toilettenbecken, oberhalb der minimalen Hemmkonzentration (MHK) liegt. Die
"minimale Hemmkonzentration" ist ein gängiger Fachausdruck. Gleichzeitig werden
die keimfördernden organischen Stoffe in einer solchen Konzentration bzw. Menge in
das Produkt eingebracht, daß sie nach dem üblichen Verdünnen des Mediums der
ersten Wirkungsphase bei Eintreten in das Abwasser dort auf die Mikroorganismen
eine wachstumsfördernde Wirkung ausüben. Der besondere Vorteil dieses bekannten
Vorgehens liegt auch darin, daß die Atmungsaktivität der Mikroflora in kommunalem
Abwasser überraschend stark gesteigert werden kann. Dies führt zu einer merklichen
Reduzierung der Umweltbelastung, weil die desinfizierende Wirkung auf abbaubare
Naturstoffe zurückzuführen ist, d. h., die kalklösliche wasserlösliche Substanz, dort in
Form einer kalklöslichen wasserlöslichen Säure, die keimhemmenden organischen
Stoffe wie auch die keimfördernden organischen Stoffe können natürlichen Ursprungs
sein. Dies ist für die Umwelt besonders günstig, erfüllt die gestellten Anforderungen
und kommt bei steigendem Umweltbewußtsein den Wünschen der Verbraucher sehr
entgegen. Dieser bekannte Vorschlag läßt sich demzufolge in vielfältigen
Anwendungsbereichen nutzen, so im gesamten Sanitärbereich, wie insbesondere in
Toilettenbecken, Urinbecken, Badewannen, Waschbecken, Duschwannen und der
gleichen.
Bei dem aus der WO94/28100 bekannten Sanitärreiniger hat es sich als wünschens
wert gezeigt, seine kalklösende Wirkung durch eine weitere schonende und untoxische
Komponente, insbesondere in der ersten Wirkungsphase unter Erhalt der Abbaulei
stung der Mikroflora des Abwassers, insbesondere in der zweiten Wirkungsphase, zu
verbessern. Hierauf stellt die Aufgabe der nachfolgend beschriebenen Erfindung ab.
Erfindungsgemäß wird die obige Aufgabe durch einen Sanitärreiniger gelöst, der
dadurch gekennzeichnet ist, daß der Sanitärreiniger als keimfördenden organischen
Stoff eine offenkettige oder cyclische Verbindung der Formel (I) R1R2N-CO-NR3R4
enthält, worin R1 bis R4 jeweils unabhängig voneinander offenkettig oder cyclisiert
vorliegen und folgende Bedeutung haben können: Wasserstoff, eine niedere
Alkylgruppe mit 1 bis 4 Kohlenstoffatomen, eine Cycloalkylgruppe mit 3 bis 6
Kohlenstoffatomen, eine Arlygruppe in Form eines Phenyl- oder Naphthyl-Restes,
eine Aralkylgruppe mit 7 bis 18 Kohlenstoffatomen, eine Alkylarylgruppe mit 7 bis 18
Kohlenstoffatomen oder eine O-, S-, oder N-haltige heterocyclische Gruppe mit 2 bis
5 Kohlenstoffatomen, wobei die Verbindung der Formel (1) auch ganz oder teilweise
in Form eines Salzes vorliegt und der Sanitärreiniger keimhemmende Stoffe in einer
Menge von weniger als etwa 0,5 g/kg Sanitärreiniger, insbesondere weniger als etwa
0,4 g/kg Sanitärreinger, enthält.
Es überrascht, daß die gestellte Aufgabe entgegen der richtungsweisenden Angaben
des vorstehend geschilderten Standes der Technik gelöst wird, wenn die Menge an
keimhemmenden organischen Stoffen pro kg Sanitärreiniger, bezogen auf Trocken
substanz, weniger als etwa 0,5 g/kg, insbesondere weniger als etwa 0,4 g/kg beträgt
und insbesondere der keimhemmende organische Stoff gänzlich ausgeschlossen ist.
Dies ist der Kerngedanke der nachfolgend detailliert beschriebenen Erfindung.
Wenngleich nachfolgend auch auf die Zweiphasenwirkung, wie sie vorstehend im
Zusammenhang mit dem relevanten Stand der Technik abgehandelt wurde,
eingegangen wird, so sei hier bereits darauf hingewiesen, daß die Erfindung nicht
allein diese Zweistufenwirkung nutzt, sondern grundsätzlich auch dort einsetzbar ist,
wo die Zweistufenwirkung nicht erforderlich ist. Die nachfolgenden Schilderungen im
Zusammenhang mit der Zweistufenwirkung sollen nicht beschränken, sondern ledig
lich als beispielhaft gelten.
Unter die obige Formel (I) sollen demzufolge folgende Harnstoff-Derivate fallen:
In der Formel (I) sind die jeweiligen Reste R1, R2, R3 und R4 vorzugsweise
Wasserstoff, da die entsprechenden Ausgangsverbindungen handelsüblich bzw.
leichter herstellbar sind. Geeignet sind im Rahmen der Erfindung insbesondere die
Substituenten, die bei der vorstehenden Erfindungsdefinition angegeben sind. Als
niedere Alkylgruppe mit 1 bis 4 Kohlenstoffatomen kommen dabei die Methyl-,
Ethyl-, n-Propyl-, i-Propyl- sowie die verschiedenen Isomeren der Butylgruppe in
Frage. Unter die Cycloallcylgruppe mit 3 bis 6 Kohlenstoffatomen fallen insbesondere
der Cyclopropyl-, Cyclobutyl-, Cyclopentyl sowie Cyclohexylrest, unter die
Aralkylgruppe mit 7 bis 18 Kohlenstoffatomen insbesondere die Benzyl- und
Phenethylgruppe, unter die Allcylarylgruppe mit 7 bis 18 Kohlenstoffatomen
insbesondere die Tolylgruppe sowie unter die heterocyclische Gruppe mit 2 bis 5
Kohlenstoffatomen insbesondere solche, in deren heterocyclischem Ring sich
mindestens ein Sauerstoff-, Schwefel- oder N-Atom befindet, wobei als geeignete
Beispiele die Radikale des Oxirans, Tetrahydrofurans, Dioxans sowie Pyrans
angegeben werden können.
Grundsätzlich werden die Verbindungen der Formel (1) ganz oder teilweise in Form
ihrer Salze oder sonstiger Vorstufen, was die Löslichkeit fördern kann, eingesetzt. In
Einzelfällen kann dieses dann erst zu der gewünschten Löslichkeit im
erfindungsgemäßen Sanitärreiniger führen. Es können also Verbindungen in Frage
kommen, die die Verbindungen der Formel (I) erst im wäßrigen Medium freisetzen
bzw. ihre Wirksamkeit dort entfalten lassen. Die nachfolgenden Mengenangaben
beziehen sich stets auf die Verbindungen der Formel (I) als solche bzw. ihren Anteil
innerhalb der geeigneten Derivate bzw. Verbindungen.
Im Rahmen der Erfindung lassen sich von den genannten Harnstoffen bzw
Harnstoffderivaten auch geeignete Salze einsetzen, sofern sie den gewünschten
Wirkungsmechanismus nicht beeinträchtigen. Hierfür in Frage kommen beispielsweise
Chloride, Sulfate, insbesondere Hydrogensulfat, Phosphate, insbesondere die
Hydrogenphosphate. Besondere Wirksamkeit zeigt das Harnstoffphosphat.
Demzufolge ist die Einverleibung von Harnstoffphosphat (Ureaphosphat) in den
erfindungsgemäßen Sanitärreiniger von besonderem Vorteil. Harnstoffphosphat in
reiner Form kristallisiert ist farblos, hat einen Schmelzpunkt von 118 bis 119°C, ist
löslich in Wasser, Alkohol, Essigsäure, Glyzerin, Ethylenglykol und dergleichen. Die
wässrige Lösung reagiert sauer. Außer in Kunstdüngern (als N/P-Quelle) erweist sich
eine weitere vorteilhafte praktische Verwendung aufgrund seiner Säurewirkung in
Lötmitteln, Schmelzflußmitteln, Beizen, Metall- und Rostentfernungsmitteln und als
Katalysator für säurekatalysierte Kunstharze (vergl. S. 1723, Römpp Chemie-
Lexikon, Theme Verlag, Bd. 3, 9 Aufl. 1990).
Ein Vorschlag, ihn in Sanitärreinigern einzusetzen, findet sich in der Literatur nicht.
Im Rahmen der vorliegenden Erfindung hat es sich gezeigt, daß Harnstoffphosphat ein
außergewöhnlich gutes Kalklösevermögen aufweist. Andererseits fördert es aufgrund
des in Lösung freigesetzten Harnstoffs wünschenswerte Effekte in der zweiten
Wirkungsphase. Sein Gefahrenpotential ist ebenso unbedenklich wie das von
Zitronensäure einzustufen. Harnstoffphosphat genügt somit nicht nur der Forderung
des positiv zu bewertenden Stand der Technik nach der WO 94/28100 nach Zusatz
von Harnstoff, sondern erfüllt darüber hinaus auch gleichzeitig die Forderung einer
gefahrlosen und effektiven kalklösenden Wirkung, die zum Beispiel deutlich stärker
als Zitronensäure ist. Daher kann die kalklösende, wasserlösliche Substanz,
beispielsweise in Form einer Säure, wie insbesondere Zitronensäure, ganz oder
teilweise durch die Monosubstanz Harnstoffphosphat ersetzt werden. Daher ist
Harnstoffphosphat sowohl für die verstärkte Reinigungwirkung in der ersten als auch
für die Steigerung des mikrobiellen Abbaus organischer Substanzen in der zweiten
Wirkungsphase vorteilhaft. Zudem hat es sich gezeigt, daß Harnstoffphosphat, anders
als beispielsweise eine kalklösende organische Säure, wie Zitronensäure, beim Einsatz
auf metallische Flächen nicht korrodierend, sondern vielmehr schützend wirkt.
Außerdem wirkt der in Lösung aus Harnstoffphosphat freigesetzte Harnstoff aufgrund
seiner besonderen Lösungseigenschaften reinigungsfördernd. Unter den Salzen des
Harnstoffs (bzw. Isoharnstoffs) mit Säuren in Form kristalliner Uroniumsalze zeichnet
sich vor allem Harnstoffphophat durch seine besonderen Eigenschaften als stabiles,
nicht hygroskopisches, gut wasserlösliches saures Salz (Uroniumdihydrogenphosphat)
aus. Wie bereits angesprochen, sind demzufolge im Rahmen der Erfindung auch
solche Salze von Harnstoff bzw. der angesprochenen Derivate mit anderen
physiologischen und nicht-physiologischen Säuren geeignet, wie z. B. Uroniumchlorid,
hydrogensulfat, -sulfat und dergleichen.
Zusätzlich zu den angesprochenen Verbindungen der Formel (I) können
keimfördernde organische Stoffe herangezogen werden, die aus der internationalen
Anmeldung PCT/EP 90/01718 bekannt sind. Die darüber hinaus bekannten
keimfördernden und keimhemmenden organischen Stoffe haben gewisse
Gemeinsamkeiten. So sind sie, wie im übrigen insbesondere auch Harnstoff und die
im Rahmen der Erfindung geeigneten Harnstoffderivate, gegen organische Säuren
bzw. deren Salze im gebräuchlichen Temperatur- und pH-Bereich genügend
beständig.
Wie bereits angesprochen, kann die vorliegende Erfindung auf keimhemmende
organische Stoffe gänzlich verzichten. Mit dem Erfindungsgedanken steht es jedoch
noch im Einklang, die Höchstmenge auf mindestens etwa 0,5 g/kg Sanitärreiniger,
insbesondere etwa 0,4 g/kg und ganz besonders auf weniger als 0,2 g/kg zu be
schränken und/oder diese Stoffe sogar auszuschließen. Die nachfolgenden Schilderun
gen zu den keimhemmenden organischen Stoffen müssen demzufolge diese quantita
tiven Rahmenbedingungen der Erfindung einhalten:
Als keimhemmende organische Stoffe kommen insbesondere saure organische Stoffe
bzw. deren Salze oder geeignete Derivate sowie etherische Öle in Frage. Bevorzugt
werden solche keimhemmenden organischen Stoffe, die in der Natur vorkommen. Die
angesprochenen sauren organischen Stoffe stellen insbesondere aromatische,
aliphatische, alicyclische und/oder heterocyclische Carbonsäuren bzw. deren Salze,
insbesondere in Form der Alkali- oder Erdalkalisalze, oder auch geeignete Derivate
hiervon dar. Darüber hinaus sollten die sauren organischen Stoffe zur Entfaltung der
wünschenswerten Keimhemmung genügend wasserlöslich sein. In Einzelfällen kann
die Carbonsäure selbst wenig wasserlöslich, jedoch das geeignete Salz hiervon gut
wasserlöslich und geeignet sein. Zu den besonders geeigneten aliphatischen
Carbonsäuren zählen insbesondere niedere Carbonsäuren mit 1 bis 7 Kohlenstoff
atomen, wie insbesondere Ameisensäure, Essigsäure, Propionsäure, Capronsäure und
Malonsäure, sowie auch verschiedene Fettsäuren mit 6 bis 12 Kohlenstoffatomen,
wie z. B. Sorbinsäure oder Undecensäure, sofern sie in Form geeigneter
wasserlöslicher Salze einsetzbar sind. Fettsäuren mit mehr als 12 Kohlenstoffatomen
sind im allgemeinen nicht geeignet, da sie selbst nicht wasserlöslich sind und darüber
hinaus auch die Mehrzahl ihrer Salze das Erfordernis der Wasserlöslichkeit nicht
erfüllt. Die Buttersäure, die den niederen Fettsäuren zuzuordnen ist, ist im Hinblick
auf ihren unangenehmen Geruch nicht empfehlenswert. Geeignete Derivate der obigen
Carbonsäuren sind Hydroxysäuren, wie die Glycolsäure, Weinsäure und
Zitronensäure, sowie Oxosäuren, wie die Acetessigsäure sowie Brenztraubensäure.
Besonders geeignet sind hinreichend wasserlösliche aromatische Carbonsäuren, wie
insbesondere die Benzoesäure, Salicylsäure und auch andere Phenolcarbonsäuren.
Von besonderem Vorteil sind auch etherische Öle. Als mikrobiozid wirksame
etherische Öle kommen insbesondere in Frage: Thymianöl, Citrusschalenöl,
Eukalyptusöle, Nelkenöl, Origanumöl, Rosmarinöl, Zimtöl, Alantöl, Campferöl,
Koniferenöle und Fenchenöle. Das Thymianöl ist besonders bevorzugt. Eingesetzt
werden können an deren Stelle auch die darin enthaltenen wirksamen Inhaltstoffe.
Beispiele für keimhemmend wirkende Inhaltstoffe etherischer Öle sind: Thymol,
Carvacrol, Terpineol, Cineol und Fenchon. Die etherischen Öle sind wasserunlöslich,
können aber ebenso wie die wasserunlöslichen Vitamine mit geeigneten, insbesondere
umweltfreundlichen Emulgatoren bzw. Lösungsvermittlern als keimhemmende Stoffe
in Sanitärreinigern verwendet werden.
Von besonderem Vorteil haben sich als keimhemmende organische Säuren auch
erwiesen Ameisensäure, Essigsäure, Propionsäure, Benzoesäure bzw. einfache
Derivate der Benzoesäure, Sorbinsäure, auch in Form geeigneter wasserlöslicher Salze
hiervon, wie die Natrium- und Kaliumsalze.
Als Lösungsvermittler für die oben bezeichnete Stoffgruppe können praktisch alle
oberflächenaktiven Stoffe ("Tenside") dienen. Die Auswahl der am besten geeigneten
Lösungsvermittler für wäßrige Systeme geschieht nach dem HLB-System und muß für
jedes einzelne etherische Öl experimentell ermittelt werden. Für etherische Öle in
wäßrigen Systemen sind Lösungsvermittler mit HLB-Werten von 12 bis 18 besonders
geeignet. Es kommen insbesondere solche Lösungsvermittler in Frage, die in Römpp
Chemie-Lexikon, 8. Aufl., Bd. 3, S. 2399, beschrieben sind. Grundsätzlich eignen
sich folgende in Gruppen eingeteilte Tenside: anionische Tenside: Fettalkohol
sulfonate, z. B. Na-Laurylethersulfat; kationische Tenside: quaternäre Ammonium-
Verbindungen, z. B. Didecyl-dimethyl-ammoniumchlorid, Betainderivate, z. B. Fett
säure-amidopropyl-dimethyl-amino-essigsäure-betain; nicht-ionogene Emulgatoren
bzw. Lösungsvermittler: Fruchtsäureester der Mono- und Diglyceride, z. B.
Zitronensäureester, Polyoxyethylen-Glycerin-Fettsäure-Ester, z. B. Polyoxyethylen-
Glycerin-mono-laurat mit 30 mol ÄO.
Es ist ersichtlich, daß sich die kalklösenden organischen Säuren, wie die
Zitronensäure, und die keimhemmenden organischen Säuren im allgemeinen bezüglich
der unterschiedlichen Effekte in einem geeigneten Sanitärreiniger voneinander
abheben. In Einzelfällen kann eine organische Säure einerseits kalklösend sein und
darüber hinaus auch noch die keimhemmende Wirkung entfalten. Im allgemeinen wird
es bevorzugt, einerseits eine solche Säure, die ein besonderes Kalklösevermögen hat,
und andererseits eine solche saure organische Verbindung, die eine besonders
wirksame Keimhemmung zeigt, einzusetzen. Die keimhemmenden organischen
Stoffen liegen in dem erfindungsgemäßen Sanitärreiniger, unabhängig davon, ob er in
pulvriger, granulierter oder flüssiger Form vorliegt, in dem vorstehend bezeichneten
quantitativen Rahmen vor.
Im Rahmen der Erfindung können neben den bezeichneten Verbindungen der Formel
(I) bzw. der Salze hiervon als keimfördernde organische Stoffe zusätzlich und
vorzugsweise Aminosäuren und/oder Orotsäure bzw. geeignete Salze oder Derivate
hiervon sowie Vitamine eingesetzt werden. Die erwähnte Derivatisierung darf nicht so
weit gehen, daß der angestrebte Effekt der Keimförderung beeinträchtigt wird.
Besonders geeignete Aminosäuren sind: Alanin, Arginin, Asparagin, Asparaginsäure,
Citrullin, Cystein, Cystin, Glutamin, Glutaminsäure, Glycin, Histidin, Hydroxprolin,
Isoleucin, Leucin, Methionin, Ornithin, Phenylalanin, Prolin, Serin, Threonin,
Tryptophan, Tyrosin sowie Valin. Zu den besonders geeigneten Vitaminen,
einschließlich deren Provitaminen, zählen: L-Ascorbinsäure, Salze der Ascorbinsäure,
insbesondere das Ca-Salz, L-Ascorbylpalmitat, (+)-Biotin, beta-Carotin, Chole
calciferol, Cyanocobalamin, Dihydrofolsäure, Dehydroascorbinsäure, Ergocalciferol,
Folsäure, Hydroxocobalamin, Niacinamid, Nikotinsäure (Niacin), D-Panthenol, D-
Pantothensäure, Pyridoxal, Pyridoxal-5'-phosphat, Pyridoxamin, Pyridoxamin-5-
phosphat, Pyridoxin, Pyridoxinphosphat, Riboflavin, Riboflavin-5'-phosphat, Rutin,
Rutin-Salz, insbesondere das Rutin-Sulfat, Tetrahydrofolsäure, Thiamin, Thiamin
nitrat, Thiaminphosphor-säureester, Thlaminpyro-phosphat, alpha-Tocopherol, delta-
Tocopherol, alpha-Tocopheryl-acetat, alpha-Tocopheryl-chinon, alpha-Tocopheryl
phosphat, alpha-Tocopherylsuccinat, Vitamin-A-acetat, Vitam-A-aldehyd, Vitamin-A-
Alkohol, Vitamin-A-säure, Vitamin-B4 (Ademin) Vitamin K1, Vitamin K4, Vitamin P
und Vitamin U (Methionin S-methylsulfonium chlorid). In dem Fall, daß die Vitamine
saure oder basische Gruppen aufweisen, können im allgemeinen auch geeignete Salze
hiervon herangezogen werden.
Bei der Anwendung des erfindungsgemäßen Sanitärreinigers, der z. B. in pulvriger,
granulierter Form oder in wäßriger Form vorliegen kann, wird dieser z. B. in der
Toilettenschlüssel mit wenig Wasser verdünnt. Es kommen die Hygienewirkstoffe
keimhemmend bzw. keimfördernd zur Wirkung. Dort kommen die Hygienewirkstoffe
keimhemmend bzw. keimtötend zur Wirkung, während die keimfördernden Stoffe
zunächst wirkungslos vorliegen. Nach dem Spülen des Toilettenbeckens im Anschluß
an die Einwirkung des Sanitärreinigers werden die keimhemmenden organischen
Stoffe in ihrer Konzentration unter den MHK-Wert gesenkt und werden damit
wirkungslos. Die keimfördernden organischen Stoffe sind in ihrer Konzentration in
dem erfindungsgemäßen Sanitärreiniger so bemessen, daß sie auch nach dem Spülen
bzw. einem starken Verdünnen die Tätigkeit der Abwasserkeime, die die organische
Substanz abbauen, fördern und so die biologische Abwasserreinigung beschleunigen
bzw. zumindest nicht stören.
Die Menge an keimfördernden organischen Stoffen in Form der Verbindungen der
Formel (I) hiervon in dem erfindungsgemäßen Sanitärreiniger ist nicht kritisch. Im
Einzelfall muß getestet werden, welche Mindestkonzentration jeweils eingesetzt wird.
Als quantitativer Mindestrahmen gilt eine Menge von etwa 10 mg/kg Sanitärreiniger,
insbesondere der Rahmen von etwa 10 mg/kg bis etwa 50 g/kg Sanitärreiniger,
insbesondere etwa 1 bis 15 g/kg Sanitärreiniger. Demzufolge beziehen sich die
Mengenangaben im Zusammenhang mit dem keimfördernden organischen Stoff der
Formel (I) auf diesen als solchen und nicht auf dessen Salz. Als quantitative Richtlinie
für die weiteren keimfördernden organischen Stoffe, die neben den bezeichneten
keimfördernden organischen Stoffen in Form der Verbindung der Formel (I) hiervon
herangezogen werden können, könnte eine Mindestmenge von 10 mg/kg und
insbesondere von etwa 10 bis 1000 mg/kg genannt werden. Als keimfördernde weitere
organische Stoffe kommen die genannten Substanzen in Frage, vorzugsweise
Aminosäuren, Vitamine, Orotsäure und p-Aminobenzosäure. Von praktischer
Bedeutung ist ein Gemisch aus etwa 2 mg Biotin, etwa 20 mg Nikotinsäureamid, etwa
10 mg Thiamin, etwa 2 mg Cyanocobalamin (Vitamin B12), 300 mg Harnstoffphophat
und etwa 10 mg Orotsäure, wobei dieses Gemisch vorzugsweise in etwa 1 kg
Sanitärreiniger vorliegt. Zur Optimierung der angestrebten Effekte der
keimfördernden organischen Stoffe werden diese, wenn sie im Gemisch eingesetzt
werden, qualitativ und quantitativ im Hinblick auf das jeweilige Milieu ausgewählt.
Dem erfindungsgemäßen Sanitärreiniger können weitere bekannte Additive einverleibt
werden, so beispielsweise Duftstoffe, Farbstoffe, biologische Schäumer. Als
Schäumer hat sich besonders ein wasserlöslicher Eiweißstoff mit gleichzeitiger
keimfördernder Wirkung erwiesen, wie insbesondere wasserlösliches Molkeeiweiß.
Vorzugsweise entfallen bei Einsatz eines wasserlöslichen Eiweißstoffes hiervon etwa 2
bis 30 g, insbesondere etwa 5 bis 10 g auf etwa 1 kg pulverförmigen Sanitärreiniger
oder auch auf etwa 1000 ml flüssigen Sanitärreiniger. Selbstverständlich schließt es
die Erfindung nicht aus, daß auch im Stand der Technik bekannte weitere Stoffe
hinzugegeben werden, bei deren Auswahl die angestrebten Vorteile der
Umweltfreundlichkeit etc. möglichst bewahrt bleiben sollen.
Die wirkungsvolle Reinigung, also An- und Ablagerungen sowie Ansammlungen
anorganischer und organischer Schmutzteile von Oberflächen abzulösen und zu
entfernen, stellt an die Hauptwirkstoffe dafür geeigneter Produkte oftmals die gleichen
Anforderungen, wenn es um den Sanitärbereich, Küchen- und Lebensmittelbetriebe
sowie die jeweiligen Abflüsse geht. Zum Sanitärbereich zählen in diesem
Zusammenhang Waschbecken, Duschbecken, Badewannen, Bides, Urinale, Toiletten,
Boden- und Wandfliesen und andere Oberflächen. In Küchen, Kantinen, Restaurants,
Imbißständen, Lebensmittelbetrieben (Produktions-, Be- und Verarbeitungseinrich
tungen sowie Läger-, Transport- und Verkaufseinrichtungen) geht es hier ebenfalls um
spezifische Objekte, Wand- und Bodenbeläge. Stationäre oder mobile Einrichtungen
sollen diesbezüglich nicht unterschieden werden. Die zuvor erwähnten Anforderungen
beziehen sich auf anorganische Teile, insbesondere Kalk aus dem Trinkwasser,
Abwasser oder Prozeßwasser, und organische Teile biologischer oder abiologischer
Herkunft. Stellvertretend zu den organischen Teile seien im Sanitärbereich
hauptsächlich Seifenreste, Tenside, Körperfett und -abschuppungen, Cremes,
Pflegeöle, Haare, Urin und Kot genannt, während es in den anderen oben
angegebenen Bereichen, je nach Einrichtung mehr um Fette, Öle, Schmalz, Butter,
Gemüseschnitzel, Kaffee- und Teereste, diverse kleine Brot- und Essensreste geht. In
allen Bereichen kommt es häufig zu Ansammlungen der jeweiligen Teile in den
wasserführenden Rohren, wie denen in den Syphons oder an anderen Krümmungen
und Verengungen. Werden die Ansammlungen zu Ablagerungen und erreichen
nachfliessende Abwässer, routinemäßig durchgeführte Spülungen, mechanische oder
chemische Entfernungen nicht aus, resultieren komplette Verstopfungen. Das
erfindungsgemäße Verfahren bzw. der dabei herangezogene Sanitärreiniger können
für alle obigen Anwendungszwecke mit besonderem Vorteil genutzt werden. Diese
Anwendungsfälle liegen demzufolge im Rahmen der vorliegenden Erfindung.
Nachfolgend zur Erfindung anhand von drei Rezepturbeispielen noch näher erläutert
werden:
Es wurde anhand der nachfolgenden Rezepturen sowohl eine flüssige als auch eine
pulvrige Variante des erfindungsgemäßen Sanitärreinigers hergestellt:
Sämtliche Rezepturen führen bei ihrer Anwendung zu einer wirkungsvollen Reinigung
von Oberflächen mit anorganischen oder organischen Schmutzteilen, insbesondere im
Santitärbereich in Toiletten.
Claims (11)
1. Verfahren zur Sanitärreinigung mit einem Sanitärreiniger in flüssiger oder
fester Form mit einem Gehalt an üblichen kalklösenden, wasserlöslichen Substanzen,
insbesondere kalklöslichen, wasserlöslichen Säuren, an gegen die kalklösende
wasserlösliche Substanz beständigen keimfördernden organischen Stoffen in einer
Menge von mindestens 10 mg/kg Sanitärreiniger und gegebenfalls an weiteren
Additiven, dadurch gekennzeichnet, daß der Sanitärreiniger als keimfördenden
organischen Stoff eine offenkettige oder cyclische Verbindung der Formel (I) R1R2N-
CO-NR3R4 enthält, worin R1 bis R4 jeweils unabhängig voneinander offenkettig oder
cyclisiert vorliegen und folgende Bedeutung haben können: Wasserstoff, eine niedere
Alkylgruppe mit 1 bis 4 Kohlenstoffatomen, eine Cycloalkylgruppe mit 3 bis 6
Kohlenstoffatomen, eine Arlygruppe in Form eines Phenyl- oder Naphthyl-Restes,
eine Aralkylgruppe mit 7 bis 18 Kohlenstoffatomen, eine Alkylarylgruppe mit 7 bis 18
Kohlenstoffatomen oder eine O-, S-, oder N-haltige heterocyclische Gruppe mit 2 bis
5 Kohlenstoffatomen, wobei die Verbindung der Formel (I) auch ganz oder teilweise
in Form eines Salzes vorliegen kann und der Sanitärreiniger keimhemmende Stoffe in
einer Menge von weniger als etwa 0,5 g/kg Sanitärreiniger, insbesondere weniger als
etwa 0,4 g/kg Sanitärreiniger, enthält.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Reste R1, R2, R3
und R4 Wasserstoff sind und somit die Verbindung der Formel (I) Harnstoff ist.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die
Konzentration der keimfördernden Verbindungen der Formel (I) hiervon in dem
Sanitärreiniger etwa 10 mg/kg bis 50 g/kg Sanitärreiniger, insbesondere etwa 1 bis 15
g/kg Sanitärreiniger, beträgt.
4. Verfahren nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß dem Sanitärreiniger zur Optimierung seiner Wirkung weitere
keimfördernde organische Stoffe in Form von Aminosäuren, Orotsäure bzw. deren
Salze und/oder Vitaminen zugesetzt werden.
5. Verfahren nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß der Sanitärreiniger gegen die kalklösende wasserlösliche
Substanz, insbesondere Säure, beständige zusätzliche keimfördernde organische Stoffe
in einer Menge von mindestens 10 mg/kg Sanitärreiniger, insbesondere 100 bis 1000
mg/kg Sanitärreiniger, enthält.
6. Verfahren nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß als Salz der Verbindungen der Formel (I) deren Phosphate,
insbesondere als Hydrogenphosphate, deren Chloride und/oder deren Sulfate,
insbesondere Hydrogensulfate, sowohl als Träger der Verbindung der Formel (I) als
auch als Säurekomponenten im Sanitärreiniger eingesetzt werden.
7. Sanitärreiniger, insbesondere zur Durchführung des Verfahrens nach minde
stens einem der vorhergehenden Ansprüche, der keimhemmende organische Stoffe in
einer Menge von weniger als etwa 0,5 g/kg, insbesondere weniger als etwa 0,4 g/kg
Sanitärreiniger, eine übliche kalklösende wasserlösliche Substanz und gegen die
kalklösende wasserlösliche Substanz beständige keimfördernde organische Stoffe in
Form einer Verbindung der Formel (I) in einer Menge von mindestens etwa 10 mg/kg
Sanitärreiniger, insbesondere bis zu 150 g/kg Sanitärreiniger, enthält.
8. Sanitärreiniger nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß er zusätzlich
einen keimfördernden wasserlöslichen Eiweißstoff als Schaumträger enthält.
9. Sanitärreiniger nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß er etwa 2 bis 30
g wasserlöslichen Eiweißstoff/kg Sanitärreiniger enthält.
10. Sanitärreiniger nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, daß der
wasserlösliche Eiweißstoff wasserlösliches Molkeeiweiß ist.
11. Sanitärreiniger nach mindestens einem der Ansprüche 7 bis 10, dadurch
gekennzeichnet, daß die keimhemmenden organischen Stoffe und/oder die
keimfördernden organischen Stoffe natürlich vorkommen.
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