DE19923542A1 - Optischer Aufzeichnungsträger - Google Patents
Optischer AufzeichnungsträgerInfo
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Abstract
Die vorliegende Erfindung betrifft einen optischen Aufzeichnungsträger (1) mit zwei Informationsträgerschichten (2, 3), auf denen mittels eines fokussierten Lichtstrahls Informationen einschreibbar sind. Dabei ist zwischen den Informationsträgerschichten (2, 3) eine Trennschicht (8) angeordnet und zwischen Informationsträgerschicht (2, 3) und Oberfläche (6, 7) des Aufzeichnungsträgers (1) ist jeweils eine transparente Deckschicht (4, 5) angeordnet, deren Dicke diejenige der Informationsträgerschicht (2, 3) wesentlich übersteigt. Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, einen optischen Aufzeichnungsträger vorzuschlagen, bei dem es möglich ist, beide Informationsträgerschichten (2, 3) mittels geringer Lichtleistung zu beschreiben. Weitere Aufgaben der Erfindung liegen darin, ein Gerät sowie ein geeignetes Verfahren zum Beschreiben eines derartigen Aufzeichnungsträgers (1) anzugeben. Ein erfindungsgemäßer Aufzeichnungsträger (1) weist Informationsträgerschichten (2, 3) auf, die beide semitransparent sind.
Description
Die vorliegende Erfindung betrifft einen beschreibbaren
optischen Aufzeichnungsträger mit mehreren Informations
trägerschichten, ein Gerät zum Beschreiben eines derartigen
Aufzeichnungsträgers sowie ein Verfahren zum Beschreiben.
Ein optischer Aufzeichnungsträger mit zwei Informations
trägerschichten, auf denen mittels eines fokussierten
Lichtstrahls Informationen einschreibbar sind, ist aus der
EP-A2-0 706 178 bekannt. Bei dem bekannten
Aufzeichnungsträger ist zwischen den Informationsträger
schichten eine Trennschicht angeordnet und zwischen
Informationsträgerschicht und Oberfläche des
Aufzeichnungsträgers eine transparente Deckschicht. Die
Dicke der transparenten Deckschicht übersteigt wesentlich
diejenige der Informationsträgerschicht, was dazu führt, daß
Schmutz oder Kratzer auf der Oberfläche des
Aufzeichnungsträgers zu keiner oder nur zu einer
geringfügigen Störung beim Beschreiben oder Auslesen führen.
Je dicker die Deckschicht ist, desto größer ist der
Durchmesser des abtastenden Lichtstrahls auf der Höhe der
Oberfläche, eine Verdeckung durch Schmutz oder eine
Beeinträchtigung durch Kratzer trifft somit nur einen
geringen Teil des Lichtstrahls. Beide
Informationsträgerschichten können von einer Seite des
Aufzeichnungsträgers her gelesen oder beschrieben werden.
Der Lichtstrahl passiert dabei die obere der
Informationsträgerschichten. Als nachteilig an dem bekannten
Aufzeichnungsträger ist anzusehen, daß der Lichtstrahl zum
Aufzeichnen auf die untere Informationsträgerschicht die
obere Informationsträgerschicht passieren muß. Dies hat zur
Folge, daß nur ein geringer Anteil der Lichtleistung bis zur
unteren Informationsträgerschicht gelangt. Um die zum
Beschreiben erforderliche Leistung bereitzustellen, muß der
auf den Aufzeichnungsträger fallende Lichtstrahl bereits
entsprechend intensiv sein. Dies wirkt sich zum einen
negativ auf die Lichtquelle aus, deren Lebensdauer dadurch
gegebenenfalls verkürzt ist, oder deren Herstellungskosten
aufgrund der erhöhten Anforderungen höher sind, als man es
für Massenprodukte bereit ist zu tolerieren. Zum anderen
kann es bei einer hohen Leistungsdichte im Lichtstrahl zu
einer Beeinträchtigung der oberen Informationsträgerschicht
kommen. Die untere Informationsträgerschicht empfindlicher
auszulegen, so daß sie bereits mit einer geringeren
Lichtleistung beschreibbar ist, erhöht wiederum die
Komplexität und damit den Preis des Aufzeichnungsträgers.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, einen optischen
Aufzeichnungsträger vorzuschlagen, der die Nachteile des
Standes der Technik behebt. Weitere Aufgaben der Erfindung
liegen darin, ein Gerät sowie ein geeignetes Verfahren zum
Beschreiben eines derartigen Aufzeichungsträgers anzugeben.
Erfindungsgemäß ist vorgesehen, bei einem gattungsgemäßen
Aufzeichnungsträger beide Informationsträgerschichten
semitransparent auszulegen. Dies hat den Vorteil, daß beide
Informationsträgerschichten von beiden Seiten des
Aufzeichnungsträgers her dem Lichtstrahl zugänglich sind.
Beide Informationsträgerschichten sind somit von einer
einzigen Seite des Aufzeichnungsträgers her auslesbar,
während zum Beschreiben des Aufzeichnungsträgers jeweils nur
die der Oberfläche nächstliegende Informationsträgerschicht
zu beschreiben ist. Der zum Aufzeichnen dienende Lichtstrahl
muß daher lediglich die transparente Deckschicht, nicht aber
eine der nur geringfügig transparenten
Informationsträgerschichten passieren. Zum Aufzeichnen ist
daher eine geringere Leistung der den Lichtstrahl
erzeugenden Lichtquelle ausreichend. Ein weiterer Vorteil
liegt darin, daß beim Beschreiben der einen
Informationsträgerschicht keine Beeinträchtigung der jeweils
anderen Informationsträgerschicht durch eine hohe
Energiedichte des zum Aufzeichnen dienenden Lichtstrahls
auftreten kann, da dieser Lichtstrahl die jeweils andere
Informationsträgerschicht nicht durchstrahlt.
Erfindungsgemäß ist vorgesehen, daß beide
Informationsträgerschichten von beiden Seiten des
Aufzeichnungsträgers her lesbar, aber nur von jeweils einer
Seite her beschreibbar sind. Die Informationsträgerschichten
sind also nur von der der jeweils anderen
Informationsträgerschicht abgewandten Seite aus
beschreibbar, also von der äußeren Seite des
Informationsträgers her. Dies hat den Vorteil, daß die
Schicht auf der zu beschreibenden Seite optimal auf das
Aufzeichnen angepaßt ist, beispielsweise eine besonders
geringe Reflexions- und Transmissionsrate, aber eine große
Absorptionsrate aufweist. Auf der anderen, der nicht zum
Beschreiben geeigneten Seite der Informationsträgerschicht
weist diese dann eine besonders geringe Absorptionsrate und
eine besonders große Reflektivität auf. Das Beschreiben der
Informationsträgerschicht ist somit mit einer geringen
Lichtleistung möglich, die Lichtleistung zum Beschreiben und
diejenige zum Auslesen können in etwa gleicher Größenordnung
liegen, was den weiteren Vorteil mit sich bringt, daß die
Lichtquelle zum Erzeugen des Lichtstrahls relativ
gleichmäßig beansprucht wird, wodurch sich ihre Lebensdauer
erhöht.
Erfindungsgemäß ist vorgesehen, daß der
Gesamttransmissionsfaktor einer Informationsträgerschicht
mit zugehöriger Trennschicht zu gering ist, um eine zum
Beschreiben ausreichende Lichtintensität zur anderen
Informationsträgerschicht passieren zu lassen. Dies hat den
Vorteil, daß ein Beschreiben der Informationsträgerschichten
von der dazu nicht vorgesehenen Seite, also durch die andere
Informationsträgerschicht hindurch, unterbunden ist.
In einer Weiterbildung des erfindungsgemäßen Aufzeichnungs
trägers ist vorgesehen, daß die Trennschicht zumindest eine
weitere Informationsträgerschicht aufweist. Dies können
sowohl eine oder mehrere nur-lesbare Informationsträger
schichten sein, aber auch eine oder mehrere beschreibbare
Informationsträgerschichten, die von der jeweils
nähergelegenen Oberfläche des Aufzeichnungsträgers her
beschreibbar sind, liegen im Rahmen der Erfindung. Dies hat
den Vorteil, daß die Gesamtkapazität des
Aufzeichnungsträgers erhöht ist.
Bei thermooptischen Verfahren ist es vorteilhaft, daß
Transmission und Reflektivität gering sind. Gemäß einer
Variante der Erfindung nimmt der Transmissionsfaktor der
Informationsträgerschichten bei der Verwendung von zwei
Informationsträgerschichten pro Aufzeichnungsträger einen
Wert kleiner als 10% an.
Neben mehrfach beschreib- und überschreibbaren Informa
tionsträgerschichten weist ein erfindungsgemäßer
Aufzeichnungsträger vorteilhaft einfach beschreibbare
Informationsträgerschichten, sogenannte Write-once-read
many-Schichten (WORM) oder auch andere
Informationsträgerschichttypen auf. Insbesondere zur
dauerhaften Dokumentation sind derartige Schichten besonders
geeignet, da ein versehentliches Überschreiben
ausgeschlossen ist.
Erfindungsgemäß ist vorgesehen, daß jede beschreibbare
Informationsträgerschicht des Aufzeichnungsträgers eine
vorformatierte Spur aufweist, wobei der Drehsinn der
vorformatierten Spuren für jede Schicht gleichgerichtet ist,
während der Richtungssinn der vorformatierten Spuren
gleichgerichtet oder aber entgegengesetzt gerichtet ist.
Dies hat den Vorteil, daß die Spurführung vorgegeben ist,
wodurch die Aufzeichnung erleichtert wird, da die
Informationsträgerschichten nicht auch noch beim ersten
Schreiben "gespurt" werden müssen. Die Orientierung entlang
der vorgegebenen Spur beim Schreiben ist gegeben, was
insbesondere beim Schreiben der von der anderen Seite
auszulesenden Spur, die gleichsam rückwärts beschrieben
werden muß, besonders vorteilhaft ist. Weisen die
vorformatierten Spuren der beiden Informationsträger
schichten entgegengerichteten Richtungssinn auf, so ist bei
der Wiedergabe ein ununterbrochener Anschluß vom Ende der
Spur der einen Informationsträgerschicht an den Beginn der
Spur der anderen Informationsträgerschicht gewährleistet.
Dies ist insbesondere bei der Wiedergabe von Audio- oder
Videoaufzeichnungen, sowie bei deren Aufzeichnung erwünscht.
Entgegengerichteter Richtungssinn bedeutet beispielsweise,
daß die eine Spur eine von innen nach außen verlaufende
Spirale ist, während die andere Spur eine von radial außen
nach radial innen verlaufende Spirale ist. Entsprechend
gleichgerichtete Spuren sind insbesondere dann sinnvoll,
wenn der Aufzeichnungsträger als Datenspeicher verwendet
wird. Bei der Datenwiedergabe kann dann problemlos auf Daten
zugegriffen werden, die auf unterschiedlichen Schichten
liegen, ohne daß längere Übergangszeiten anfallen würden.
Ein erstes erfindungsgemäßes Gerät zum Lesen und oder
Beschreiben erfindungsgemäßer optischer Aufzeichnungsträger
weist eine Lichtquelle auf, deren Maximalleistung so gering
ist, daß eine beschreibbare Informationsträgerschicht nicht
durch eine semitransparente Informationsträgerschicht
hindurch mit zum Beschreiben ausreichender Leistung
beleuchtet werden kann. Dies hat den Vorteil, daß eine
Lichtquelle mit geringerer Leistung verwendet werden kann,
die in der Anschaffung kostengünstig und im Betrieb
energiesparend ist. Die erforderlichen Bauteile können im
wesentlichen von herkömmlichen Geräten zum Beschreiben
einschichtiger Aufzeichnungsträger übernommen werden, eine
aufwendige Neukonstruktion ist nicht erforderlich.
Ein anderes erfindungsgemäßes Gerät weist vorteilhafterweise
einen Zwischenspeicher für aufzuzeichnende Daten auf, auf
dem eine Steuereinheit Daten in umgekehrter Reihenfolge
ausliest, um ein entsprechendes Aufzeichnungssignal an die
Lichtquelle abzugeben. Aus dem Zwischenspeicher werden dabei
beispielsweise soviele Daten in umgekehrter Reihenfolge
entnommen, wie es zum Aufzeichnen während einer oder einer
bestimmten Anzahl Umdrehungen ausreichend ist. Nach dem
Schreiben dieser Daten springt der Schreibstrahl um eine
entsprechend erhöhte Anzahl von Spuren des
Aufzeichnungsträgers zurück, um dort mit dem Aufzeichnen der
nächsten, in umgekehrter Reihenfolge vorliegenden Daten zu
beginnen. Dies hat den Vorteil, daß Daten der durch die
andere Informationsträgerschicht hindurch auszulesenden
Informationsträgerschicht zum Aufzeichnen von der der
Ausleseseite entgegengesetzten Seite in umgekehrte
Reihenfolge gebracht werden. Zum Auslesen, welches von der
anderen Seite her erfolgt, liegen sie dann in korrekter
Reihenfolge vor, ein Umsortieren zum Wiedergeben ist dann
nicht mehr erforderlich. Die Daten werden dabei sozusagen
stückweise aus dem Speicher geholt, aber, zeitversetzt, "am
Stück" aufgezeichnet.
Ein erfindungsgemäßes Gerät weist vorteilhafterweise eine
Steuereinheit auf, die Daten, die auf der
Informationsträgerschicht, die auf der der Lichtquelle
abgewandten Seite liegt, aufzuzeichnen sind, zunächst einen
bestimmten Bereich der anderen Informationsträgerschicht zum
Aufzeichnen zuordnet. Nach dem Wenden des
Aufzeichnungsträgers steuert die Steuereinheit einen
Abtaster des Geräts zum Auslesen der in dem bestimmten
Bereich aufgezeichneten Daten an, um diese zum Aufzeichnen
Bereichen auf der anderen, dann der Lichtquelle zugewandten
Informationsträgerschicht zuzuordnen. Dies hat den Vorteil,
daß ein möglichst ununterbrochenes Beschreiben des
Aufzeichnungsträgers möglich ist, auch wenn Daten auf
unterschiedlichen Informationsträgerschichten aufzuzeichnen
sind, von denen nur eine direkt und die andere erst nach dem
Wenden des Aufzeichnungsträgers zum Aufzeichnen zugänglich
ist. Die in dem bestimmten Bereich der ersten
Informationsträgerschicht zwischengespeicherten Daten werden
dann nach dem Wenden des Aufzeichnungsträgers an die ihnen
zugeordneten Bereiche der zweiten Informationsträgerschicht
transferiert. Mit einem derartigen Gerät wird der
Aufzeichnungsträger als Datenträger mit Pseudo-ROM Schicht
genutzt. Die der Lichtquelle abgewandten Informationsträger
schicht ist dann ohne daß der Aufzeichnungsträger gewendet
wird eine lediglich auslesbare, sogenannte ROM-Schicht, die
aber dennoch, über den Umweg des Zwischenspeicherns auf der
ersten Informationsträgerschicht, als Random Access oder
RAM-Schicht genutzt werden kann.
Ein System zum Beschreiben und Auslesen optischer
Aufzeichnungsträger weist ein erfindungsgemäßes Gerät und
einen erfindungsgemäßen Aufzeichnungsträger auf.
Ein erfindungsgemäßes Verfahren zum Beschreiben eines
mehrschichtigen, einseitig auslesbaren optischen
Aufzeichnungsträgers zeichnet sich dadurch aus, daß das
Beschreiben zumindest einer Informationsträgerschicht des
Aufzeichnungsträgers von der der Ausleseseite
gegenüberliegenden Seite her erfolgt. Dies hat die bereits
oben beschriebenen Vorteile der geringeren erforderlichen
Lichtleistung sowie einer geringeren Beeinträchtigung der
oberen Schicht beim Beschreiben der unteren.
Eine vorteilhafte Variante des erfindungsgemäßen Verfahrens
sieht vor, daß zum Beschreiben einer Informationsträger
schicht von der der Ausleseseite gegenüberliegenden Seite
des Aufzeichnungsträgers her die Bewegungsrichtung des
Aufzeichnungsträgers im Vergleich zur Bewegungsrichtung
beim Auslesen umgekehrt wird. Dies hat den Vorteil, daß die
aufgezeichneten Daten beim Auslesen, welches mit
entgegengesetztem Drehsinn erfolgt, in der zum Wiedergeben
richtigen Reihenfolge vorliegen.
Nach einer anderen Ausgestaltung des erfindungsgemäßen
Verfahrens ist vorgesehen, die aufzuzeichnenden Daten
zwischenzuspeichern und in umgekehrter Reihenfolge aus dem
Zwischenspeicher zum Aufzeichnen zu entnehmen. Dies hat den
Vorteil, daß, ohne daß ein Wechsel des Drehsinns
erforderlich ist, die Daten in einer zum Auslesen richtigen
Reihenfolge aufgezeichnet werden.
Die Umkehrung der Reihenfolge der Daten erfolgt nach einer
weiteren Variante der Erfindung vorteilhafterweise beim
Auslesen. Dies hat den Vorteil, daß zum Aufzeichnen keine
Umkehrung erforderlich ist, was insbesondere bei komplexen,
vor der Aufzeichnung erforderlichen Verarbeitungsschritten,
beispielsweise eine Kompression der Daten gemäß einem der
unter dem Namen MPEG bekannten Verfahren von Vorteil ist.
Derartige Verfahren benötigen unter Umständen große
Speicherkapazität, die dann zum Umkehren der Reihenfolge der
aufzuzeichnenden Daten nicht verfügbar ist. Ein entsprechend
beschriebener Aufzeichnungsträger ist dann nicht mit Geräten
auslesbar, die Aufzeichnungen in der vorgeschriebenen
Leserichtung erwarten. Dieses Verfahren ist daher
vorteilhafterweise als Kopier- bzw. Leseschutz-möglichkeit
verwendbar.
Weitere Vorteile der Erfindung sind in der nachfolgenden
Beschreibung vorteilhafter Ausgestaltungsformen der
Erfindung angegeben. Dabei versteht es sich, daß die
Erfindung nicht nur auf diese Ausführungsbeispiele
beschränkt ist, sondern daß auch andere, im Rahmen des
fachmännischen Könnens liegende Varianten mit eingeschlossen
sind. Dabei zeigen:
Fig. 1 einen optischen Aufzeichnungsträger gemäß der
Erfindung;
Fig. 2 eine weitere Ausführungsform eines erfindungs
gemäßen optischen Aufzeichnungsträgers;
Fig. 3 einen optischen Aufzeichnungsträger mit vorforma
tierter Spur gemäß einer ersten Ausführungsform;
Fig. 4 einen optischen Aufzeichnungsträger mit vorforma
tierter Spur gemäß einer zweiten Ausführungsform;
Fig. 5 einen Teil eines erfindungsgemäßen Geräts;
Fig. 1 zeigt einen teilweisen Querschnitt durch einen
optischen Aufzeichnungsträger 1, der zwei
Informationsträgerschichten 2, 3 aufweist. Diese sind
jeweils von einer Deckschicht 4, 5 bedeckt, die bis zur
jeweiligen Oberfläche 6, 7 des Aufzeichnungsträgers 1
reicht. Zwischen der ersten Informationsträgerschicht 2 und
der zweiten Informationsträgerschicht 3 ist eine
Trennschicht 8 angeordnet. Die Trennschicht 8 ist, wie die
Deckschichten 4, 5 transparent ausgebildet. Im Gegensatz zu
den Deckschichten 4, 5, deren Dicke ein Vielfaches der Dicke
der Informationsträgerschichten 2, 3 beträgt, ist die
Trennschicht 8 relativ dünn ausgelegt, typischerweise liegt
ihre Dicke in der Größenordnung von d = 50 µm. Die Dicke der
Informationsträgerschichten 2, 3 liegt etwa in der
Größenordnung von di ≈ 1 µm, wobei die eigentliche, die
Information tragende Schicht durchaus nur 30-100 nm Dicke
aufweisen kann. Die Dicke der Deckschichten 4, 5 beträgt
etwa D = 6000 µm. Ein erster Lichtstrahl 11 fällt von oben auf
den Aufzeichnungsträger, wird an der ersten Oberfläche 6
gebrochen, durchläuft die erste Deckschicht 4 und wird auf
die erste Informationsträgerschicht 2 fokussiert. Ein
zweiter Lichtstrahl 12 fällt von unten auf den
Aufzeichnungsträger, wird an der zweiten Oberfläche 7
gebrochen, durchläuft die zweite Deckschicht 5 und wird auf
die zweite Informationsträgerschicht 3 fokussiert. Bei den
Lichtstrahlen 11, 12 handelt es sich um zum Aufzeichnen
dienende Lichtstrahlen. Sie durchqueren lediglich eine
Deckschicht 4, 5 der Dicke D und werden dabei in ihrer
Intensität nur schwach gedämpft. Die Lichtstrahlen 11-14
sind zur Illustration gleichzeitig abgebildet, im
allgemeinen tastet aber nur einer der Lichtstrahlen 11-14
den Aufzeichnungsträger 1 ab.
Auf der rechten Seite ist ein dritter Lichtstrahl 13
eingezeichnet, der, wie der zweite Lichtstrahl 12, auf die
zweite Informationsträgerschicht 3 fokussiert ist. Ein
weiterer, vierter Lichtstrahl 14 fällt ebenfalls von unten
auf den Aufzeichnungsträger, wird an der zweiten Oberfläche
7 gebrochen, durchläuft die zweite Deckschicht 5, ist aber
auf Höhe der zweiten Informationsträgerschicht 3 noch nicht
fokussiert. Er durchquert die erfindungsgemäß
semitransparente zweite Informationsträgerschicht 3,
durchquert ebenfalls die Trennschicht 8 und ist auf die
erste Informationsträgerschicht 2 fokussiert. Dritter und
vierter Lichtstrahl 13, 14 dienen zum Auslesen, sie haben
eine geringere Intensität als die zum Schreiben dienenden
Lichtstrahlen 11, 12. Der vierte Lichtstrahl 14 weist
vorzugsweise eine höhere Intensität als der dritte
Lichtstrahl 13 auf, da seine Intensität beim Durchqueren der
zweiten Informationsträgerschicht 3 und der Trennschicht 8
reduziert wird.
Die Informationsträgerschichten 2, 3 weisen einen relativ
hohen Absorptionsfaktor auf. Beim Schreiben mittels des
Lichtstrahls 11 bzw. 12 wird somit ein großer Teil der
Lichtenergie von der Informationsträgerschicht 2, 3
absorbiert, die dabei ihre Struktur verändert. Bei einer
Informationsträgerschicht 2, 3, die nach dem sogenannten
Phase-Change-Verfahren arbeitet, tritt dabei ein
Phasenübergang des die Informationsträgerschicht 2, 3
bildenden Materials von amorph zu kristallin bzw. umgekehrt
auf. Auch bei anderen Verfahren dient die von der
Informationsträgerschicht 2, 3 absorbierte Energie zu einer
Umwandlung der Struktur, die später beim Lesen detektiert
wird. Erfindungsgemäß sind die Informationsträgerschichten
2, 3 semitransparent, d. h. ihr Transmissionsfaktor ist
größer als Null. Daher ist es möglich, durch eine
Informationsträgerschicht 3, 2 hindurch die andere
Informationsträgerschicht 2, 3 auszulesen. Aufgrund des
großen Absorptionsfaktors der Informationsträgerschichten 2,
3 reicht die üblicherweise zum Schreiben bereitstehende
Lichtenergie allerdings nicht aus, um durch eine
Informationsträgerschicht 3 hindurch die andere
Informationsträgerschicht 2 zu beschreiben. Daher erfolgt
das Beschreiben dieser Informationsträgerschicht 2 von der
entgegengesetzten Seite des Aufzeichnungsträgers 1 her.
Fig. 2 zeigt eine weitere Ausführungsform eines
erfindungsgemäßen optischen Aufzeichnungsträgers 1. Die
Trennschicht 8 besteht dabei aus einer zentralen,
transparenten Trennschicht 10, auf der beidseitig
Informationsträgerschichten 2', 3' angeordnet sind, welche
jeweils von einer transparenten Trennschicht 8', 9'
überlagert sind. Daran schließen sich, wie aus Fig. 1
bekannt, nach oben die erste Informationsträgerschicht 2 und
die erste Deckschicht 4 an, während sich nach unten die
zweite Informationsträgerschicht 3 und die zweite
Deckschicht 5 anschließen. Neben dem ersten Lichtstrahl 11
dient ein weiterer Lichtstrahl 15, der wie der Lichtstrahl
11 von oben einfällt, zum Beschreiben der dritten
Informationsträgerschicht 2'. Die vierte
Informationsträgerschicht 3' wird von dem Lichtstrahl 16
beschrieben, der wie der zweite Lichtstrahl 12 von unten auf
den Aufzeichnungsträger 1 fällt. Die Lichtstrahlen 15, 16
passieren dabei neben der Deckschicht 4 auch die
Informationsträgerschicht 2 bzw. 3 sowie die entsprechende
Trennschicht 8', 9'.
Absorptions- und Transmissionsfaktoren der
Informationsträgerschichten 2, 2', 3, 3' sind entsprechend
ausgelegt. Zum Auslesen dienen neben den bereits aus Fig. 1
bekannten Lichtstrahlen 13, 14, die ebenfalls von unten
einfallenden Lichtstrahlen 17, 18. Die Lichtstrahlen 17, 18
durchqueren dabei zwei bzw. drei Informationsträgerschichten
sowie die gleiche Anzahl Trennschichten bis sie auf der von
ihnen auszulesenden Informationsträgerschicht 2' bzw. 2
fokussiert sind. Die Lichtleistung zum Erzeugen der
Lichtstrahlen 14, 17, 18 sowie die Transmissions- und
Absorptionsfaktoren der Informationsträgerschichten 2, 2',
3, 3' sind entsprechend angepaßt.
Die zur Verfügung stehende Leistung der in dieser Abbildung
nicht dargestellten, die Lichtstrahlen 11-18 erzeugenden
Lichtquelle 24 ist im allgemeinen begrenzt. Auch die
Transmissionseigenschaften der Informationsträgerschichten
2, 2', 3, 3' sind aus physikalischen Gründen begrenzt. Daher
wird nur eine bestimmte Anzahl von Informationsträger
schichten 2, 2', 3, 3' von einer Seite aus beschrieben, im
Beispiel der Fig. 2 sind dies zwei Schichten. Um dennoch
einen mehrschichtigen, wiederbeschreibbaren
Aufzeichnungsträger 1 mit moderater Lichtquellenleistung
beschreiben zu können, geschieht das Beschreiben der
Schichten 2, 2' von der einen Seite des Aufzeichnungsträgers
1, während das Beschreiben der Schichten 3, 3' von der
gegenüberliegenden Seite erfolgt. Aufgrund der
Semitransparenz der Informationsträgerschichten 2, 2', 3, 3'
ist es aber möglich, alle Informationsträgerschichten 2, 2',
3, 3' von einer einzigen Seite des Aufzeichnungsträgers 1
her auszulesen. Nach einer Variante der Erfindung sind die
dritte und die vierte Informationsträgerschicht 2', 3' als
einmalig beschreibbare Schichten ausgebildet.
Fig. 3 zeigt einen optischen Aufzeichnungsträger 1 mit
vorformatierter Spur gemäß einer ersten Ausführungsform in
schematischer Darstellung. Die Informationsträgerschichten
2, 3 sind dabei auseinandergeklappt dargestellt, was durch
den Pfeil P angedeutet ist. Trennschicht 8 und Deckschicht
4, 5 sind der Einfachheit halber nicht dargestellt. Die
Schreibstrahlen 11 und 12 sind ebenfalls schematisch
angedeutet. Sie sind auf eine vorformatierte Spur 20 bzw. 21
fokussiert. Die vorformatierten Spuren 20, 21 stellen von
radial innen nach radial außen verlaufende Spiralen dar, die
gleichen Drehsinn und gleichen Richtungssinn aufweisen.
Beide Spuren 20, 21 werden von radial innen nach radial
außen beschrieben. Bei der Datenaufzeichnung ist die
Drehrichtung des Aufzeichnungsträgers 1 für beide Seiten
entgegengesetzt, beim Auslesen, welches von der in der
Abbildung rechten Seite her erfolgt, ist die Drehrichtung
für beide Seiten gleich. Bei der Herstellung dienen dabei
die hier der Übersichtlichkeit wegen nicht dargestellten
Deckschichten 4, 5 als Substrat, auf dem die vorformatierte
Spur 20, 21 aufgebracht wird. Dabei sind die vorformatierten
Spuren 20, 21 spiegelbildlich zueinander angeordnet. Die mit
vorformatierter Spur 20, 21 versehenen Deckschichten 4, 5
werden mittels der hier ebenfalls nicht gesondert
dargestellten Trennschicht 8 miteinander verbunden.
Fig. 4 zeigt einen weiteren Aufzeichnungsträger mit
vorformatierter Spur gemäß einer zweiten Ausführungsform.
Der Aufzeichnungsträger 1 ist entsprechend Fig. 3
schematisch dargestellt, gleiche Bezugszeichen bezeichnen
gleiche Elemente. Der Drehsinn der vorformatierten Spuren
22, 23 ist auch hier gleich. Die Spur 22 der ersten
Informationsträgerschicht 2 wird jedoch von radial innen
nach außen, die Spur 23 der Informationsträgerschicht 3 von
außen nach innen beschrieben. Bei der Datenaufzeichnung ist
die Drehrichtung des Aufzeichnungsträgers 1 für beide Seiten
wiederum entgegengesetzt, beim Auslesen ist sie gleich. Der
Vorteil dieser Ausführungsform liegt darin, daß der Abtaster
die Fokussierung des Lichtstrahls für eine kontinuierliche
Wiedergabe lediglich von der einen Informationsträgerschicht
2 auf die andere Informationsträgerschicht 3 wechseln muß.
Die erfindungsgemäßen optischen Aufzeichnungsträger 1
werden, im Vergleich zu üblichen Geräten, mit normaler
Lichtquellenleistung beschrieben, obwohl mehrere
Informationsträgerschichten 2, 2', 3, 3' vorhanden sind. Als
Lichtquelle 24 können marktgängige Laser mit höherer
Leistung für Standardgeräte eingesetzt werden, was die
Kosten für entsprechende Geräte reduziert. Alle
Informationsträgerschichten 2, 2', 3, 3' des Aufzeichnungs
trägers 1 werden von einer einzigen Seite her ausgelesen,
wodurch sich die Zugriffszeit auf die gespeicherten
Informationen reduziert. Im Gegensatz zu Aufzeichnungs
trägern 1, deren Informationsträgerschichten 2, 3 beide von
derselben Seite beschrieben werden, besteht bei dem
erfindungsgemäßen optischen Aufzeichnungsträger eine größere
Freiheit bei der Wahl der Reflexions-, Absorptions- und
Transmissionseigenschaften der Informationsträgerschichten
2, 3. Dabei ist es lediglich erforderlich, den
Aufzeichnungsträger 1 zu wenden, um die jeweils andere
Informationsträgerschicht 3, 2 zu beschreiben. Es kann hier
aber auch ein Abtaster gewählt werden, der um den
Aufzeichnungsträger 1 herumfährt.
Fig. 5 zeigt schematisch ein erfindungsgemäßes Gerät. Eine
Lichtquelle 24 erzeugt einen Lichtstrahl 19, der mittels
einer Sammellinse 25 gebündelt und von einem Strahlteiler 26
in Richtung Aufzeichnungsträger 1 umgelenkt wird. Er wird
von einer Objektivlinse 27 auf die zweite
Informationsträgerschicht 3 fokussiert. Von dort wird er
reflektiert, durchläuft Objektivlinse 27, Strahlteiler 26
und eine weitere Sammellinse 28 und fällt auf einen Detektor
29, der hier um 90° zum Betrachter hin gekippt dargestellt
ist. Die Ausgangssignale des Detektors 29 werden einer
Signalaufbereitungseinheit 30 zugeführt, welche Servosignale
S zum Regeln der Spurführung, zur Fokussierung und
gegebenenfalls weiteren Regelkreisen zuführt, sowie ein
Informationssignal I zur Ausgabe abgibt.
Gemäß einer ersten Ausführungsform weist die Lichtquelle 24
eine maximale Ausgangsleistung auf, die zu gering ist, um
eine beschreibbare Informationsträgerschicht 2, 3 durch die
jeweils andere semitransparente Informationsträgerschicht 3,
2 hindurch mit zum Beschreiben ausreichender Leistung zu
beleuchten.
Zum Aufzeichnen wird die Leistung der Lichtquelle 24 gemäß
einem Schreibsignal WS variiert, um entsprechend ausgedehnte
Bereiche entlang der Spuren 20, 21, 22, 23 in ihrer
Eigenschaft zu verändern. Das Schreibsignal WS wird dabei
von einer Steuereinheit 31 zur Verfügung gestellt, der das
aufzuzeichnende Datensignal DS direkt oder indirekt
zugeführt wird. Gemäß einer weiteren Variante der Erfindung
ist dazu ein Zwischenspeicher 32 vorgesehen, in dem das
Datensignal DS zwischengespeichert, und von der
Steuereinheit 31 in umgekehrter Reihenfolge ausgelesen und
als Schreibsignal WS der Lichtquelle 24 zugeführt wird.
Gemäß einer weiteren Variante der Erfindung gibt die
Steuereinheit 31 Steuersignale S' zum Ansteuern bestimmter
Bereiche der Informationsträgerschicht 2, 3 ab. Daten, die
auf dem der Lichtquelle 24 abgelegenen Informationsschicht 2
aufzuzeichnen sind, werden dabei zunächst in einem
bestimmten Bereich 33 der Informationsträgerschicht 3
aufgezeichnet. Nach dem Wenden des Aufzeichnungsträgers 1
veranlaßt die Steuereinheit 31 das Gerät zunächst dazu,
Daten, die in dem Bereich 33 gespeichert sind, auszulesen
und, beispielsweise im Zwischenspeicher 32,
zwischenzuspeichern. Diese Daten werden dann von der
Steuereinheit 31 zum Aufzeichnen als Schreibsignal WS der
Lichtquelle 24 zugeführt. Dabei wird der Lichtstrahl 19
aufgrund der von der Steuereinheit 31 abgegebenen
Steuersignale S' auf die für die jeweiligen Daten
vorgesehenen Positionen bewegt.
Dem Zwischenspeicherbereich 33 auf der Informationsträger
schicht 3 entspricht ein Zwischenspeicherbereich 34 auf der
anderen Informationsträgerschicht 2. Er ist hier nur
beispielhaft am linken, also am radial äußeren Rand des
Aufzeichnungsträgers 1 dargestellt. Er kann ebenfalls am
inneren Bereich 33' oder im dazwischenliegenden Bereich
angeordnet sein. Auch eine Aufteilung in mehrere, an radial
unterschiedlichen Stellen angeordneten oder flexibel
verschiebbaren Zwischenspeicherbereichen liegt im Rahmen der
Erfindung.
Die optische Speicherdichte optischer Aufzeichnungsträger
wird im allgemeinen durch die Apertur NA der Objektivlinse
27 und die Wellenlänge des von der Lichtquelle 24 erzeugten
Lichts begrenzt. Dabei gilt für die Halbwertsbreite, auch
Full-Width-Half-Maximum genannt, FWHM ≈ 0,59 . λ/NA. Im
Gegensatz zur magnetischen Datenaufzeichnung auf Band ist
die optische Datenaufzeichnung auf plattenförmige
Aufzeichnugsträger 1 durch die endliche Größe der Fläche
begrenzt. Eine Möglichkeit, die Kapazität bei vorgegebener
Lichtwellenlänge λ, numerischer Apertur NA und unveränderter
Geometrie des Aufzeichnungsträgers 1 zu erhöhen, ist die
Datenspeicherung in mehreren übereinanderliegenden,
semitransparenten Informationsschichten. Dieser Erkenntnis
wird bereits beipielsweise bei der sogenannten DVD-ROM mit
sogenannten Dual-Layer-Disks Rechnung getragen. Dabei ist
die obere von zwei Informationsträgerschichten
semitransparent, während die untere nicht transparent ist.
Das Einschreiben von Daten auf optische Aufzeichnungsträger
geschieht beispielsweise thermo-optisch. Dabei wird mit
höherer Laserleistung lokal die Informationsträgerschicht
erhitzt, um eine magnetische Domäne oder eine Phasen-Domäne
zu schreiben. Bei einem wiederbeschreibbaren,
zweischichtigen Aufzeichnungsträger ist die vorgelagerte
Informationsschicht 3 Licht reflektierend und absorbierend
ausgelegt, so daß nur ein geringer Prozentsatz der
Laserleistung bis zur dahinter liegenden Informationsschicht
2 durchdringt. Es wird somit eine starke und
kostenaufwendige Laserquelle benötigt. Die Erfindung bezieht
sich unter anderem auf einen zweischichtigen,
wiederbeschreibbare Aufzeichnungsträger, der nach dem
magneto-optischen oder dem Phase-Change-Verfahren arbeitet,
mit den Eigenschaften daß die Informationsträgerschicht 2
von der Seite der Oberfläche 6, und die Informationsträger
schicht 3 von der Seite der Oberfläche 7 her beschreibbar
ist, und daß beide Informationsträgerschichten 2, 3 von
beiden Seiten her auslesbar sind. Dies wird durch den
speziellen Aufbau der Informationsträgerschichten 2, 3
erreicht. Sie absorbieren das Licht zu einem bestimmten
Verhältnis um die zum Aufzeichnen erforderliche Erwärmung zu
erzielen und sie reflektieren und transmittieren einen
gewissen Anteil des auf sie fallenden Lichts zum Auslesen.
Die Informationsträgerschichten 2, 3 sind jeweils von der
Seite her, die dem Substrat, der Deckschicht 4, 5, zugewandt
ist, beschreibbar und von beiden Seiten her lesbar. Das
Einschreiben der Daten geschieht direkt, also von beiden
Seiten des Aufzeichnungsträgers 1 her ohne Lichtabsorption
durch eine vorgelagerte Informationsträgerschicht. Es ist
daher weniger Lichtleistung zum Schreiben notwendig. Es kann
somit im Wesentlichen ein marktgängiges optisches Laufwerk
zum Aufzeichnen von Daten verwendet werden. Der Benutzer
braucht den Aufzeichnungsträger 1 zum vollständigen
Beschreiben lediglich umzudrehen oder der Abtaster fährt um
die ihn herum. Beide Informationsträgerschichten 2, 3 sind
jedoch aufgrund einer bestimmten Transparenz von beiden
Seiten her aus lesbar. Der Benutzer kann daher nach der
Aufzeichnung beide Informationsträgerschichten des
Aufzeichnungsträgers direkt auslesen, ohne ihn drehen zu
müssen oder ein aufwendiges Laufwerk zu benötigen, bei dem
der Abtaster um die Disk herumfährt. Zum Lesen steht somit
der gesamte Inhalt jederzeit zur Verfügung.
Claims (14)
1. Optischer Aufzeichnungsträger (1) mit zwei
Informationsträgerschichten (2, 3), auf denen mittels
eines fokussierten Lichtstrahls Informationen
einschreibbar sind, mit einer zwischen den
Informationsträgerschichten (2, 3) angeordneten
Trennschicht (8) und mit zwischen Informationsträger
schicht (2, 3) und Oberfläche (6, 7) des Aufzeichnungs
trägers (1) angeordneter transparenter Deckschicht (4,
5), deren Dicke diejenige der Informationsträgerschicht
(2, 3) wesentlich übersteigt, dadurch gekennzeichnet,
daß beide Informationsträgerschichten (2, 3)
semitransparent sind.
2. Optischer Aufzeichnungsträger nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß beide Informationsträgerschichten
(2, 3) von beiden Seiten lesbar, aber nur von jeweils
einer Seite beschreibbar sind.
3. Optischer Aufzeichnungsträger, nach einem der
vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß
der Gesamttransmissionsfaktor einer Informations
trägerschicht (2, 3) mit zugehöriger Deckschicht (4, 5)
und Trennschicht (8) zu gering ist, um eine zum
Beschreiben ausreichende Lichtmenge zur anderen
Informationsträgerschicht (3, 2) passieren zu lassen.
4. Optischer Aufzeichnungsträger nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß die Trennschicht (8) zumindest eine
weitere Informationsträgerschicht (2', 3') aufweist.
5. Optischer Aufzeichnungsträger nach einem der
vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß
der Transmissionsfaktor der Informationsträgerschichten
(2, 3) bei Vorhandensein von zwei
Informationsträgerschichten (2, 3) kleiner als 10% ist.
6. Optischer Aufzeichnungsträger nach einem der
vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß
die Informationsträgerschichten (2', 3') einmalig
beschreibbare Schichten sind.
7. Optischer Aufzeichnungsträger nach einem der
vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß
die beschreibbaren Informationsträgerschichten (2, 2',
3, 3') eine vorformatierte Spur (20, 21, 22, 23)
aufweisen, deren Drehsinn gleichgerichtet, und deren
Richtungssinn gleichgerichtet oder entgegengesetzt ist.
8. Gerät zum Lesen und/oder Beschreiben von optischen
Aufzeichnungsträgern, insbesondere optischen
Aufzeichnungsträgern gemäß einem der Ansprüche 1 bis 7,
dadurch gekennzeichnet, daß es eine Lichtquelle (24)
aufweist, deren Maximalleistung geringer ist, als zum
Beschreiben einer beschreibbaren
Informationsträgerschicht (2, 2', 3, 3') durch eine
semitransparente Informationsträgerschicht (2, 2', 3,
3') hindurch erforderlich.
9. Gerät zum Lesen und/oder Beschreiben optischer
Aufzeichnungsträger, insbesondere optischer
Aufzeichnungsträger gemäß einem der Ansprüche 1 bis 7,
insbesondere gemäß Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet,
daß es einen Zwischenspeicher (32) für aufzuzeichnende
Daten (DS) aufweist, aus dem eine Steuereinheit (31)
Daten in umgekehrter Reihenfolge ausliest und ein
entsprechendes Aufzeichnungssignal (WS) an die
Lichtquelle (24) abgibt.
10. Gerät zum Lesen und/oder Beschreiben von optischen
Aufzeichnungsträgern, insbesondere optischen
Aufzeichnungsträgern gemäß einem der Ansprüche 1 bis 7,
insbesondere gemäß einem der Ansprüche 8 oder 9, dadurch
gekennzeichnet, daß eine Steuereinheit (31) vorgesehen
ist, die Daten (DS) die auf der der Lichtquelle (24)
abgelegenen Informationsträgerschicht (2, 3)
aufzuzeichnen sind, zunächst einem bestimmten Bereich
(33, 33', 34) der der Lichtquelle (24) zugewandten
Informationsträgerschicht (3, 2) zum Aufzeichnen
zuordnet und die, nach Wenden des Aufzeichnungsträgers
(1) einen Abtaster zum Auslesen von Daten, die in dem
bestimmten Bereich (33, 33', 34) der dann der
Lichtquelle abgewandten Informationsträgerschicht (2, 3)
ansteuert, und diese Daten Bereichen der dann der
Lichtquelle (24) zugewandten Informationsträgerschicht
(3, 2) zum Aufzeichnen zuordnet.
11. System zum Beschreiben und Auslesen optischer
Aufzeichnungsträger, aufweisend ein Gerät nach einem der
vorhergehenden Geräteansprüche und einem
Aufzeichnungsträger gemäß einem der Ansprüche 1 bis 7.
12. Verfahren zum Beschreiben eines mehrschichtigen,
einseitig auslesbaren optischen Aufzeichnungsträgers
(1), dadurch gekennzeichnet, daß das Beschreiben
zumindest einer Informationsträgerschicht (2, 2', 3, 3')
des Aufzeichnungsträgers (1) von der der Ausleseseite
gegenüberliegenden Seite erfolgt.
13. Verfahren nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß
zum Beschreiben einer Informationsträgerschicht (2, 3)
von der der Ausleseseite gegenüberliegenden Seite her
die Bewegungsrichtung des optischen Aufzeichnungsträgers
(1) umgekehrt wird.
14. Verfahren nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß
aufzuzeichnende Daten (DS) zwischengespeichert und in
umgekehrter Reihenfolge aus dem Zwischenspeicher (32)
zum Aufzeichnen entnommen werden.
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| OM8 | Search report available as to paragraph 43 lit. 1 sentence 1 patent law | ||
| 8120 | Willingness to grant licences paragraph 23 | ||
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