DE19920318A1 - Fahrzeug-Rad-und Rad-Abdeckungs-Anordnung - Google Patents
Fahrzeug-Rad-und Rad-Abdeckungs-AnordnungInfo
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Abstract
Eine Fahrzeug-Rad- und Rad-Abdeckungs-Anordnung, die eine Abdeckung aufweist, die sich radial nach außen erstreckt, um die gesamte äußere Fläche des Rades abzudecken, ohne die Peripherie des Rades zu umgreifen. Die Anordnung beinhaltet ein Rad, das einen Teller aufweist, und eine diesen Teller umlaufende Felge. Die Felge weist einen diese umlaufenden Felgen-Flansch auf, der in eine Flansch-Lippe abschließt, die eine radial äußerste Felgen-Kante aufweist. Die Abdeckung ist an der Rad-Außenfläche angebracht und umreißt diese eng und hat außerdem einen Steg und einen den Steg umlaufenden Umfangs-Flansch. Der Umfangs-Flansch hat eine Umfangs-Lippe mit einer radial äußersten Kante, die mit der äußersten Kante der Rad-Flansch-Lippe ausgerichtet ist und diese abdeckt. Diese Anordnung gibt den visuellen Eindruck, daß dies ein einstückiges Rad ist, wobei die äußere Fläche der Abdeckung die äußere Fläche des Rades zu sein scheint und nicht ein separater Bestandteil.
Description
Die vorliegende Erfindung bezieht sich generell auf Fahrzeug-Räder, die mit
einer daran angebrachten, metallüberzogenen Rad-Abdeckung versehen sind.
Das Haftvermögen der Rad-Abdeckung mit dem Metall-Überzug erlaubt es der
Abdeckung, in einen Teil der Form des Rades eingeformt und umrissen zu wer
den.
Kraftfahrzeuge weisen oftmals eine wesentliche Menge an Metall-überzogenen
Dekorations-Elementen auf, die gleichzeitig zu dekorativen und zu funktionalen
Zwecken dienen. Diese dekorativen Abdeckungen werden umfassend genutzt, um
die ästhetische Erscheinung von Kraftfahrzeug-Rädern zu erhöhen. Es kommt
hinzu, daß diese Abdeckungen nicht nur die Erscheinung von schlichten
Standard-Stahl-Rädern verbessern, sondern auch gebraucht werden in Ver
bindung mit Aluminium-Guß-Rädern, die dafür bekannt sind, teuer und
schwierig beim Überziehen mit Chrom zu sein. Weiter unten werden ver
schiedene bauliche Lösungen zum Kombinieren der Abdeckungen mit Stahl-
und/oder Guß-Rädern beschrieben, und in eine erste und eine zweite Gruppe von
Stand der Technik unterteilt.
In der ersten Gruppe zeigt das U. S.-Patent 5,636,906 nach Chase, welches der
Inhaberin dieses Schutzrechtes gehört, eine dekorative Abdeckung zum Erhöhen
der ästhetischen Erscheinung eines Kraftfahrzeug-Rades. Die in der bevorzugten
Ausführungsform beschriebene Abdeckung weist eine Metall-überzogene
Plastikplatte auf, die an der Außenfläche des Rad-Tellers und -Felge angebracht
ist, um einen gefälligen ästhetischen Effekt an dem Rad zu erzielen. Die
Abdeckung deckt den wesentlichen Teil der äußeren Rad-Fläche ab, aber sie
steht nicht radial außen hervor, um die Flansch-Lippe des Rades abzudecken.
Der Basis-Material-Verbund und das Metall-Überziehen der Abdeckung erlauben
der äußeren Fläche die äußere Fläche des Rades eng zu umreißen. Im weiteren
widersteht die Abdeckung einem Ablättern des Metall-Überzuges aufgrund von
Hitze.
Ein weiteres Beispiel für ein Fahrzeugrad, das eine permanent gesicherte Rad-
Verkleidung aufweist, ist offenbart in dem U. S.-Patent 5,368,370 nach Beam
offenbart. In diesem Falle beinhaltet eine Chrom-überzogene rostfreie Stahl-Rad-
Verkleidung eine äußere Umfangs-Kante, die mit dem Rad hinter einer in dem
Felgen-Flansch geformten Nut in Eingriff gebracht wird. Dieser Eingriff hält die
Rad-Verkleidung in Position, während das Haftmittel aushärtet. Die Abdeckung
steht nach außen hervor, aber sie überdeckt nicht die Flansch-Lippe des Rades.
In ähnlicher Weise zeigt Maloney et al., U. S.-Patent 5,435,631, ein Rad-
Verkleidungs-Halte-System, wobei der äußere den Reifen-Rand-Sitz auf
nehmende Flansch des Rades eine ähnliche Nut zur Sicherung der Rad-
Verkleidung an dem Rad beinhaltet. Auch hier steht die Abdeckung nach außen
hervor, aber sie bedeckt nicht die Flansch-Lippe des Rades.
Hinzukommend war eine Rad-Abdeckung, die nach außen zu der Flansch-Lippe
des Rades hervorsteht, Gegenstand eines kürzlichen Patentes, daß dem Inhaber
dieses Schutzrechtes gehört. Das U. S.-Patent 5,564,791 nach Chase zeigt eine
Abdeckung, die radial nach außen zu der Flansch-Lippe des Rades hervorsteht,
diese aber nicht überdeckt. Weiterhin ist diese Abdeckung so mit dem Rad
angeordnet, um die Sicherung eines Standard-Wucht-Gewichtes an dem Rad-
Flansch zu ermöglichen.
In jeder der obigen Druckschriften zum Stand der Technik ist offenkundig, daß
die Abdeckung nur einen wesentlichen des äußeren Bereiches des Rades abdeckt,
und nicht die Flansch-Lippe an dem äußersten Ende des Felgen-Flansches.
Dementsprechend ist die freiliegende Flaasch-Lippe anfällig für eine
Beschädigung durch Steinschlag. Es kommt hinzu, daß die in den beiden Druck
schriften nach Beam und Maloney et al. gezeigten rostfreie Stahl-Abdeckung sehr
anfällig ist für eine sichtbare Korrosion entlang der Peripherie. Dies geschieht
deshalb, weil an den Stellen, wo die Verkleidung mit der Nut in dem Felgen-
Flansch zusammentrifft, ein galvanischer Vorgang zwischen der rostfreien Stahl-
Abdeckung und einem heißen Rollen-Stahl-Rad zu Ablagerungen von unschöner
Korrosion an dem Felgen-Flansch führen kann. Es ist außerdem die freiliegende
Rad-Flansch-Lippe, die die Peripherie der Abdeckung umschreibt, ein klarer
Hinweis darauf, daß es sich um ein verkleidetes Rad handelt. Dieses Freiliegen
der Rad-Flansch-Lippe scheitert außerdem vollständig daran, die folgenden Ziele
zu treffen: dem Verbraucher einen visuellen Eindruck zu vermitteln, daß es sich
um ein einstückiges Rad handelt, wobei die äußere Fläche der Abdeckung die
äußere Fläche des Rades zu sein scheint, und nicht eine separate Einrichtung.
Außerdem tendiert die freiliegende Rad-Flansch-Lippe an der äußeren Peripherie
der Abdeckung auch dazu, den Rad-Anblick gegenüber dem Verbraucher kleiner
und weniger robust erscheinen zu lassen. Im Gegensatz zu dieser ersten Gruppe
von Stand der Technik bezieht sich die unten beschriebene zweite Gruppe von
Stand der Technik auf einen Rad-Außenrand, der über die Peripherie der Rad-
Flansch-Lippe hinausragt.
Zum Beispiel zeigen Reppert, U. S.-Patent 4,275,931, und Bowling, U. S.-Patent
4,348,061 beiden einen Rad-Außenrand-Ring, der in einen Felgen-Flansch ein
schnappt, um so unter die Lippe des Felgen-Flansches hineinzuragen. Das U. S.-
Patent 5,143,426 nach Todd zeigt eine eingeformte Polystyrol-Basis mit einer
dekorativen thermoplastischen Band-Schicht entlang der Basis, wobei diese zur
Vermeidung einer Abtrennung mechanisch an dieser festgelegt ist. Das U. S.-
Patent 5,364,288 nach Hodge zeigt ein kontinuierliches Dämpfungs-Glied, das
seitlich zwischen der Abdeckung und dem Rad angeordnet ist, um so Geräusche
zwischen der Plastikabdeckung und dem Stahlrad zu vermeiden. Das U. S.-
Patent 3,726,566 nach Beith zeigt, das die Lippe der Abdeckung in der Weise
gestaltet ist, um über die Kante des begrenzenden Flansches des Rades zu
greifen, um so die Fixierung der Rad-Verkleidung an dem Rad zu unterstützen.
Schließlich zeigt das U. S.-Patent 5,358,313 nach Polka eine einstellbare Rad-
Einlage für Lastkraftwagen-Räder, wobei die Abdeckung über die Lippe hervor
steht.
Eine von den obigen Lösungen abweichende Lösung beinhaltet das Hinausstehen
der Abdeckung über die Lippe des Felgen-Flansches, wie in U. S.-Patent
5,595,423 nach Heck et al. gezeigt ist. Die Druckschrift nach Heck et al. zeigt den
Gebrauch einer rostfreien Stahl-Abdeckung, die wenigstens einen Bereich der
nach außen gerichteten Rad-Fläche abdeckt, sowie den gesamten Bereich der
äußeren Umfangs-Lippe des den äußeren Rand-Sitz enthaltenden Flansches. Die
Abdeckung ist bevorzugt durch rostfreien Stahl gebildet, und haftend an dem
Rad angebracht mit einer geeigneten dekorativen Oberfläche auf der äußeren
Seite der Abdeckung. Das Haftmittel ist auf der äußeren Seite des Tellers in
einem vorbestimmten Muster angebracht, so daß, wenn die Rad-Abdeckung auf
dem Teller angebracht ist, ein Aufstrich des Haftmittels auf im wesentlichen der
ganzen äußeren Fläche des Tellers auftritt. Weil das Haftmittel im wesentlichen
den ganzen Zwischenraum zwischen der Rad-Abdeckung und dem Teller abdeckt,
ist es wirkungsvoll eine Dichtung vorzusehen und einen Eintritt von Wasser,
Schlamm, Salz oder anderen Verunreinigungen zwischen die Rad-Abdeckung
und die äußere Fläche des Rad-Tellers zu verhindern. An der äußeren Umfangs-
Kante des Felgen-Flansches befindet sich ein glattes, rundes äußeres Umfangs-
Ende und eine umlaufende, radial nach außen gerichtete Nut. Das Umfangs-
Ende und die Nut werden beide durch Bearbeitungsvorgänge unter vorbe
stimmten Bedingungen gebildet. Die Nut wird in der inneren Fläche des
äußeren, den Reifen-Rand-Sitz enthaltenden Flansches gebildet. Der äußere
Umfangs-End-Bereich der Rad-Abdeckung ist an dem glatten, runden äußeren
Umfangs-Ende des Rades montiert und schließt ab in einer radial nach außen
gerichtete Nut. Es weist diese Technologie nach dem zuvor beschriebenen Stand
der Technik verschieden Probleme auf.
Demgemäß existiert wenigstens ein eindeutiges Problem bei der Druckschrift
'423 nach Heck et al. Um z. B. die Abdeckung an dem Rad anzubringen, ist es
eindeutig, daß ein Überbiegen zur Anpassung des natürlichen Zurückfederns des
Endes der rostfreien Stahl-Abdeckung erforderlich ist. Dieses Überbiegen
resultiert in einem reibschlüssigen Eingriff der äußeren Umfangs-Kante der Rad-
Abdeckung mit dem glatten, runden äußeren Umfangs-Ende des Rades. Dieser
reibschlüssige Eingriff resultiert in einem Entfernen von jeder Form von
schützenden Beschichtungen, die sich auf dem Rad befinden könnten. Das Ent
fernen der schützenden Beschichtung bewirkt, daß das Rad-Material in direktem
Kontakt mit der rostfreien Abdeckung ist, und dadurch ein schädlicher galva
nischer Vorgang zwischen der rostfreien Stahl-Abdeckung und dem Felgen-
Flansch nach einiger Zeit auftreten wird. Es existieren weitere Probleme im
Zusammenhang mit dieser Druckschrift, die der zweiten Gruppe des Standes der
Technik zuzuordnen sind, und unten beschrieben werden.
Die zweite Gruppe des Standes der Technik richtet sich auf einige der Aspekte
betr. die freiliegende Lippe, die in der ersten Gruppe der Stand der Technik-
Dokumente erwähnt wurde, aber diese Gruppe scheitert daran, verschiedene
andere Probleme anzusprechen. Die Reifenwartung, radial beanspruchte Ablenk
fehler während des Betriebes, und "Reifenpannen"-Bedingungen sind alles
Situationen, in denen permanente Zerstörungen an der Abdeckung oder dem
Reifen auftreten können. Während der Reifenmontage und -demontage werden
Service-Einrichtungen, die an der äußersten Peripherie der Rad-Flansch-Lippe
angeordnet sind, zu einer Zerstörung der Peripherie der Stand der Technik-
Abdeckungen führen. Dies wird dort auftreten, wo der Durchmesser der
Abdeckung größer ist als der des Rades.
Es kommt hinzu, daß radiale Reifen-Beanspruchungen den Reifen-
Flanschbereich während des Fahrzeugbetriebes, wie nach dem Stand der Technik
bekannt, verbiegen und zerstören. Weil die Stand der Technik-Abdeckung tat
sächlich die verbogene Flansch-Lippe umlappt, werden diese Verbiegungen ihrer
seits die Abdeckung verbiegen. Weiterhin können diese Verbiegungen der
Abdeckung dazu führen, daß die Abdeckungs-Umfangs-Kante gelockert oder von
dem Rad getrennt wird. Dies ist insbesondere ein Problem, wenn die
Abdeckungs-Umfangs-Kante normalerweise in einem Bereich in der Nähe zu
dem Gummi-Reifen liegt. Es könnte dort die scharfe gelockerte Abdeckungs-
Kante in den Reifen eindringen und einige Zerstörungen verursachen.
Die gelockerte oder abgetrennte Abdeckung wirft ein größeres ähnliches Risiko
unter "Reifenpannen"-Bedingungen auf. Es laufen Fahrzeuge manchmal mit
platten Reifen über kurze Distanzen, bis der Reifen gewartet werden kann.
Unter diesen Umständen werden die Reifen-Seitenwände von außen über den
Flansch des Rades gebogen, und taumeln relativ gesehen zu dem Rad. Die
scharfe Umfangs-Kante einer Abdeckung, die über die Rad-Flansch-Lippe
hinausragt, könnte in den Gummi-Reifen eindringen und dort einige
Beschädigungen verursachen.
Infolgedessen wird eine Abdeckung benötigt, die die gesamte äußere Fläche des
Rades abdeckt, ohne die Flansch-Lippe des Rades zu umgreifen. Solch eine
Abdeckung ist in geeigneter Weise über ein Haftmittel an der Außenfläche des
Rades, einschließlich der Flansch-Lippe, zu erhalten. Diese Anordnung würde
den Zwischenraum zwischen der Abdeckung und dem Rad abdichten, und eine
Abdeckungs- und Reifen-Einheit unter allen Betriebs- und Wartungs-Bedingun
gen des Rades sicherstellen, einschließlich Reifen-Montage und -Demontage,
radial auftretenden Ablenkungen und "Reifenpannen"-Situationen.
Gemäß der vorliegenden Erfindung ist eine Rad-Abdeckung vorgesehen, die
permanent an dem Rad gesichert ist, wobei die Abdeckung radial außen ange
bracht ist, um die gesamte Außenfläche des Rades, einschließlich der Flansch-
Lippe des Rades, abzudecken. Die vorliegende Erfindung beinhaltet ein Rad, das
eine äußere Fläche aufweist, einen Teller und eine den Teller umlaufende Felge.
Ein Felgen-Flansch umläuft die Felge, und weist eine Flansch-Lippe mit einer
radial äußersten Felgen-Kante auf. Die vorliegende Erfindung bezieht sich
außerdem auf eine Abdeckung, die die gesamte äußere Fläche des Rades abdeckt
und eine Außenfläche aufweist, einen Steg, und einen den Steg umlaufenden
Umfangs-Flansch. Weiterhin schließt der Umfangs-Flansch der Abdeckung ab in
eine Flansch-Lippe mit einer radial äußersten Kante. Die radial äußerste Kante
der Abdeckungs-Umfangs-Lippe ist mit der radial äußersten Felgen-Kante der
Felgen-Flansch-Lippe ausgerichtet und überdeckt diese. Diese Anordnung gibt
einen visuellen Eindruck, daß die gesamte äußere Fläche der Abdeckung die
gesamte eigentliche Außenfläche des Rades darstellt. Dieser Eindruck wird
erreicht ohne ein Umlappen der Abdeckungs-Umfangs-Lippe um die Flansch-
Lippe der Felge herum, wie teilweise aus dem Stand der Technik bekannt. Die
vorliegende Erfindung beseitigt auch die Nachteile von weiterem Stand der
Technik, in welchem die Abdeckung zu der Flansch-Lippe des Rades vorsteht,
diese aber nicht abdeckt.
Es ist zum Beispiel ein Vorteil der vorliegenden Erfindung, daß die Abdeckung
das äußerste Ende der Felgen-Flansch-Lippe vor Stein-Schlag schützt. Die
Abdeckung besteht aus einem Material, das widerstandsfähiger gegen Stein-
Schlag als das Rad ist, wie Chrom-beschichtetem Plastik. Ein solch kompletter
Überzug wird auch eine Korrosion überdecken, die durch einen galvanischen
Vorgang zwischen einigen Arten von Abdeckungen und dem Rad hervorgerufen
wird. Es entsteht außerdem dadurch, daß die Abdeckung die gesamte Rad-
Außenfläche abdeckt, einschließlich der Flansch-Lippe, der visuelle Eindruck,
daß die Abdeckungs-Außenfläche die eigentliche Rad-Außenfläche darstellt, und
nicht eine separate Einrichtung.
Die vorliegende Erfindung beseitigt außerdem die Nachteile von weiterem Stand
der Technik, in dem die Abdeckung die Flansch-Lippe des Felgen-Flansches
umlappt. Die vorliegende Erfindung hat den Vorteil eines Vorsehens einer
Schutzfunktion wie oben beschrieben, um auf diese Weise eine potentielle Zer
störung der Abdeckung und des Reifens zu vermeiden. Wie oben beschrieben,
muß in der zweiten Gruppe von Stand der Technik die Abdeckung den Felgen-
Flansch in den Reifen-Sitz-Bereich umlappen. Unter bestimmten Fahr- oder
Wartungs-Bedingungen könnte die Abdeckungs-Umfangs-Lippe nicht sicher
sitzen, und dadurch könnte eine scharfe Kante in dem Reifen-Sitz-Bereich des
Rades entstehen, die eventuell den Reifen beschädigen könnte. Die vorliegende
Erfindung vermeidet dieses Risiko, weil die Umfangs-Lippe der Abdeckung
außerhalb des und entfernt von dem Reifen-Bereich erhalten bleibt, wodurch
auch das ansprechende ästhetische Erscheinungsbild erzielt wird, wie oben
beschrieben.
Ein weiterer Vorteil der vorliegenden Erfindung ist, daß diese weniger anfällig
für Zerstörungen während der Reifen-Montage und -Demontage ist. Bei einem
solchen Warten der Reifen müssen einige Wartungs-Einrichtungen auf dem
extrem radial äußeren Umfang der Rad-Flansch-Lippe angeordnet sein. Bei
einem solchen Vorgehen wird diese Einrichtung den Umfang der Stand der
Technik-Abdeckung beschädigen, weil die Abdeckung in den Bereich hineinragt,
in dem diese Einrichtung angeordnet ist. Dagegen ist die Abdeckung nach der
vorliegenden Erfindung diesen Beschädigungen nicht ausgesetzt, weil deren
Umfang gerade losgelöst von der Einrichtung während der Wartung erhalten
bleibt.
Ein noch anderer Vorteil der vorliegenden Erfindung ist, daß diese nicht den
Reifen, unter schweren radialen Reifen-Belastungen während des Betriebes des
Fahrzeuges beschädigen wird. Schwere radiale Reifen-Belastungen verbiegen den
Flansch-Bereich der Felge. Im Gegenzug wird die Abdeckungs-Umfangs-Lippe
ebenfalls verbiegen. Außerdem umlappen einige Stand der Technik-Abdeckungen
die Rad-Flansch-Lippe, und in den Reifen-Sitz-Bereich hinein. Unter schwerer
Verbiegung könnte die Abdeckungs-Umfangs-Lippe sich lockern und deren
scharfe Kante zu der Seite des Reifens richten, was eventuell eine schwere
Beschädigung durch Hineindringen in den Reifen hervorruft. Die Abdeckungs-
Umfangs-Lippe nach der vorliegenden Erfindung bleibt außerhalb dieses
empfindlichen Reifen-Sitz-Bereiches erhalten, und dadurch wird dieses Risiko
nicht entstehen.
In ähnlicher Weise wird nach einem weiteren Vorteil die vorliegende Erfindung
den Reifen unter "Reifenpannen"-Bedingungen nicht beschädigen. Unter solchen
Bedingungen könnte die scharfe Kante der gelösten Abdeckungs-Lippe in den
Reifen-Sitz-Bereich in den flachen Reifen hineindringen, und dadurch eine
schwere Beschädigung hervorrufen. Außerdem bleibt die Abdeckungs-Umfangs-
Lippe nach der vorliegenden Erfindung außerhalb dieses empfindlichen
Bereiches erhalten, und dadurch wird dieses Risiko nicht entstehen.
Dementsprechend ist ein Zweck der vorliegenden Erfindung, daß die Abdeckung
die äußere Fläche des Rades in ausreichender Weise überdeckt, so daß die
Anordnung augenscheinlich eine einstückige Konstruktion zu sein scheint, und
nicht aus zwei separat hergestellten Bestandteilen besteht.
Es ist ein weiterer Zweck der vorliegenden Erfindung für die Abdeckung die
Flansch-Lippe des Rades gegen Stein-Schläge zu schützen, und vor einem
Erscheinen von Korrosion, und eine Reifen-Anordnung zu schaffen, die in ihrer
Erscheinung robust ist.
Es ist ein weiterer Zweck der vorliegenden Erfindung eine Abdeckung zu
schaffen, ohne ein Umgreifen der Umfangs-Lippe der Abdeckung um die Flansch-
Lippe des Rades, um so jede Möglichkeit für eine Reifen-Beschädigung zu ver
meiden, die aus einer unsicher gelagerten Abdeckung in dem Reifen-Sitz-Bereich
des Rades resultieren könnte.
Es ist ein weiterer Zweck der vorliegenden Erfindung, daß die Abdeckung nach
außen hervorsteht, um sich mit der äußeren Peripherie des Rades auszurichten,
und daß Wucht-Gewichte derart beschaffen sind, um an diese montiert zu
werden.
Es ist ein weiterer Zweck der vorliegenden Erfindung, die oben genannten Ziele
mit einer wenig kostenden und leicht herzustellenden Abdeckung zu erreichen.
Weitere Zwecke und Vorteile der vorliegenden Erfindung werden nach einem
Lesen der folgenden detaillierten Beschreibung anschaulicher sein, die in
Zusammenhang mit den vorgesehenen Zeichnungen steht.
Fig. 1 zeigt eine explosionsartige Ansicht einer Fahrzeug-Reifen-Anordnung,
die eine Rad-Abdeckung und einen an einem Rad montierten Reifen
beinhaltet;
Fig. 2 zeigt eine Seitenansicht einer Fahrzeug-Reifen-Anordnung nach Fig. 1;
Fig. 3 zeigt eine Querschnitts-Ansicht der Fahrzeug-Räder-Anordnung nach
Fig. 2 entlang der Linie 3-3;
Fig. 4 ist eine vergrößerte Teil-Ansicht des Felgen-Flansch-Bereiches der
Fahrzeug-Räder-Anordnung, die bezeichnet ist durch den Kreis B in
Fig. 3;
Fig. 5 zeigt eine Querschnitts-Ansicht des Felgen-Flansch-Bereiches eines
"Euro"-artigen Flansches mit einer minimalen funktionalen Flansch-
Höhe und einer Rad-Abdeckung, die zu einer radial äußersten Kante
des Rades abschließt und an der Flansch-Lippe des Felgen-Flansches
anliegt;
Fig. 6 zeigt eine Querschnitts-Ansicht des Felgen-Flansch-Bereiches eines
"Euro"-artigen Flansches, ähnlich zu der Fig. 5, wobei die -Rad-
Abdeckung an dem Rad über eine Anzahl von Ansätzen angebracht ist,
die an der inneren Fläche der Abdeckung angebracht sind; und
Fig. 7 zeigt eine Querschnitts-Ansicht des Felgen-Flansch-Bereiches des
Rades, wobei ein axial nach außen hervorstehender Bereich des
Felgen-Flansches des Rades beseitigt worden, und die Abdeckung an
einem nach außen gerichteten verbleibenen Bereich des Felgen-Flan
sches des Rades angebunden ist;
Fig. 8 zeigt eine Querschnitts-Ansicht des Felgen-Flansch-Bereiches eines
Rades, wobei ein axial nach außen vorstehender Bereich des Felgen-
Flansches des Rades durch eine Abdeckung, die in Form einer Rad-
Flansch-Lippe gebildet ist, ersetzt worden ist.
Bezugnehmend zu den Fig. 1 bis 3 im allgemeinen ist gemäß der vor
liegenden Erfindung vorgesehen ein vollständiger oder bereichsweiser Fahrzeug-
Rad-Überzug bzw. Abdeckung 50, die permanent an einem Fahrzeugrad 30
angebracht ist, wobei ein halb-starres Polyurethan-Schaum-Haftmittel 40
gebraucht wird, wie es beschrieben ist in: Chase, U. S.-Patente 5,636,906, 5,564,791
und 5,597,213; Chase U. S. Anmeldung 09/184190 mit der Bezeichnung
"Vehicle wheel construction" und das demselben Inhaber wie das vorliegende
Schutzrecht gehört; und Heck et al. U. S.-Patent 5,595,423, die alle durch eine
Bezugnahme in diesem Text behandelt werden. Gemäß der vorliegenden
Erfindung ist die Abdeckung 50 radial außen über eine Flansch-Lippe 38 eines
Felgen-Flansches 37 des Rades 30 angebracht worden, ohne die Flansch-Lippe 38
zu umlappen. Weiterhin sind all die Ausführungsformen gleich gut bei einem
einstückigen gegossenen oder geschmiedeten Legierungs-Rad anwendbar, bei
einem mit Wulst-Sitz befestigten Rad, bei einem mit einer Bohrung befestigten
Rad, bei einer Rad-Konstruktion, die einen partielle Felge und einen vollständig
sichtbaren Rad-Teller beinhaltet, und weitere; all diese Stand der Technik-Räder
werden durch Bezugnahme in diesem Text behandelt.
Wie nun die Fig. 1 erkennen läßt, ist eine explosionsartige Ansicht einer
Fahrzeug-Rad-Anordnung 10 gezeigt, die gemäß der vorliegenden Erfindung
konstruiert worden ist. Die vorliegende Erfindung beinhaltet eine Rad-Narben-
Abdeckung 60, die in eine zentrale Öffnung 54 der Abdeckung 50 einschnappt,
die ihrerseits an dem Rad 30 angebracht wird, welches seinerseits einen
Montageträger für den Reifen 20 aufweist. Wie in der Fig. 2 gezeigt ist, scheint
die Reifen-Rad-Anordnung 10 nur die Räder-Narben-Abdeckung 60, die
Abdeckung 50 und den Reifen 20 zu beinhalten, wenn sie von der äußeren Seite
betrachtet wird. Der Verbraucher erhält dadurch den visuellen Eindruck, daß die
Abdeckung 50 das eigentliche Rad (nicht sichtbar) ist, und nicht ein separater
Bestandteil.
Nach der bevorzugten Ausführungsform gemäß den Fig. 3 und 4 zeigt die
Fahrzeug-Rad-Anordnung einen auf einer Felge 36 des Rades 30 motierten
Reifen 20. Die Felge 36 umläuft einen Teller 33 und weist einen diese Felge 36
umlaufenden Felgen-Flansch 37 auf, der in einer im wesentlichen radial nach
außen zeigenden Richtung hervorsteht. Die Flansch-Lippe 38 des Felgen-Flan
sches 37 steht in einer im wesentlichen axial nach außen zeigenden Richtung
hervor und hat, wie in Fig. 4 gezeigt ist, eine Außenfläche 38b und eine radial
äußerste Felgen-Kante 38a. Schließlich hat das Rad 30 eine äußere Fläche 31, die
aus den äußeren Bereichen des Tellers 33, des Felgen-Flansches 37 und der
Flansch-Lippe 38 besteht, an welcher die Abdeckung 50 befestigt ist.
Die Abdeckung 50 ist von dem Rad 30 über eine dichtende/haftende Wulst 42
beabstandet und ist an dem Rad 30 mittels eines Schaum-Haftmittels 40 perma
nent befestigt, das zwischen der äußeren Fläche 31 des Rades 30 und der inneren
Fläche 51 der Abdeckung 50 eingebracht wird. Die haftende/dichtende Wulst 42
kann aus einem schnell-härtenden oder einem ultraviolett-härtenden Urethan-
Silikon oder ähnlichem zusammengesetzt sein. Die Abdeckung 50 besteht aus
einer dünnen Begrenzungs-Platte und weist einen einen Steg 53 umlaufenden
Umfangs-Flansch 57 auf. Der Umfangs-Flansch 57 schließt in eine Umfangs-
Lippe 58 mit einer radial äußersten Kante 58a ab, wie in der Fig. 4 gezeigt ist.
Die radial äußerste Kante 58a der Abdeckung 50 deckt die radial äußerste Kante
38a des Rades 30 ab, wie in der Seitenansicht der Fahrzeug-Rad-Anordnung 10
nach Fig. 2 gezeigt ist. Es ist zu beachten, daß die Umfangs-Lippe 58 der
Abdeckung 50 mit der Flansch-Lippe 38 des Rades 30 ausgerichtet ist. Diese
Anordnung gibt dem Verbraucher einen visuellen Eindruck, das eine gesamte
Abdeckung-Außenfläche 52 nicht nur das Rad 30 abdeckt, sondern das
eigentliche Rad 30 ist. Schließlich könnte die Abdeckung 50 einen Farbanstrich,
einen plattenartigen Anstrich oder keinen Anstrich aufweisen.
Die Fig. 4 zeigt insbesondere eine zusammengesetzte Fahrzeug-Rad-Anordnung
10, wobei die äußere Fläche 38b der Flansch-Lippe 38 des Rades 30 in einer
vorbestimmten Größe hergestellt ist. Die radial äußerste Kante 58a der
Abdeckung 50 ist zu der Außenfläche 38b der Flansch-Lippe 38 des Rades 30
ausgerichtet, um so vollständig die Flansch-Lippe 38 und das zugeordnete Rad 30
abzudecken. Weiterhin definieren die zusammengesetzte dimensionierte Höhe
und Weite der Abdeckung 50 und des Felgen-Flansches 37 des Rades 30
standardisierte Dimensionen, die den Anbringungs-Erfordernissen für
standardisierte Wucht-Gewichte (nicht gezeigt) entsprechen werden. Die
Abdeckung 50 ist von dem Rad 30 über eine haftende/dichtende Wulst 42
zwischen der Außenfläche des Rades 31 und der Abdeckung 50 beanstandet. Die
haftende/dichtende Wulst 42 und das Schaum-Haftmittel 40 können als Mittel
zur Anpassung der Toleranz-Änderung zwischen der Abdeckung 50 und der
äußeren Fläche 31 des Rades 30 verwendet werden. Der primäre Zweck der
haftenden/dichtenden Wulst 42 ist allerdings die Vermeidung von Quietschen,
und zwar über die Vermeidung eines Reibens der Abdeckung 50 gegen das Rad
30. Es sichert jedes passende Schaum-Haftmittel 40, oder Kombinationen von
Haftmitteln, die zwischen der Abdeckung 50 und dem Rad 30 eingebracht sind,
die Abdeckung 50 während der Wartungsdauer der zusammengesetzten
Fahrzeug-Rad-Anordnung 10 an dem Rad 30.
Eine andere Fahrzeug-Rad-Anordnung 10 ist in Fig. 5 gezeigt, welche einen
"Euro"-artiges Aussehen darstellt. Dieses Aussehen wird durch einen kürzeren
Felgen-Flansch 37 verkörpert, wobei die Abdeckung 50 radial in eine radial
äußerste Kante 38a des Rades 30 abschließt, sowie sie axial über die
haftende/dichtende Wulst 42 gegen die Flansch-Lippe 38 anliegt. Hinzukommend
zu der haltenden/dichtenden Wulst 42 ist das Schaum-Haftmittel 40 zwischen
der Abdeckung 50 und dem Rad 30 angeordnet. Diese Anordnung schafft eine
Dichtung in der Weise, daß wenn das Schaum-Haftmittel 40 zwischen der
Abdeckung 50 und dem Rad 30 gebraucht wird, eine geeignete Dichtung
geschaffen wird, während das Schaum-Haftmittel 40 aushärtet. Andere
Dichtungs-Ausführungen werden von dem Bereich der Erfindung umfaßt. Der
Euro-Flansch ist in Europa vorherrschend, und ist nicht zur Aufnahme von
Klipp- oder Wucht-Gewichten (nicht gezeigt) an dem Umfang des Rades 30 aus
gelegt. Stattdessen sind die Gewichte im allgemeinen an dem radial nach innen
gerichteten Teil des Felgen-Flansches 38 an dessen Mittellinie angebracht.
Die Ausführungsform nach Fig. 6 stellt ebenfalls einen Euro-artigen Flansch wie
in Fig. 5 angegeben dar. Die Abdeckung 50 ist an dem Rad 30 über eine Anzahl
von Ansätzen 55 angebracht, die über die haftende/dichtende Wulst 42 von dem
Rad 30 beabstandet ist, welche die Abdeckung 50 axial gesehen in Bezug auf den
Felgen-Flansch 37 anordnen. Die Abdeckung 50 steht hervor, um die radial
äußerste Kante 38a des Rades 30 abzudecken. Jeder Raum zwischen der
Abdeckung 50 und der Flansch-Lippe 38 des Rades 30 könnte über ein Schaum-
Haftmittel 40 zwischen der Abdeckung 50 und dem Rad 30 abgedichtet sein, und
zwar entweder in der Nähe der radial äußersten Kante 58a der Abdeckung 50
oder radial innenliegend davon. Die Dichtung hindert Wasser, Schmutz oder
Schlamm an einem Eindringen in den Raum zwischen der Abdeckung 50 und
dem Rad 30.
Eine andere Ausführungsform der vorgeschlagenen Erfindung zeigt, wie in Fig. 7
gezeigt, einen Querschnitt des Rades 30, wobei die herkömmliche Flansch-Lippe
38 des Rades 30 modifiziert worden ist. Abweichend von den Felgen-Flanschen
der vorherigen Ausführungsformen schließt der Felgen-Flansch 37 dieser Aus
führungsform nicht in eine axial nach außen hervorstehende Flansch-Lippe 38
ab. Der Felgen-Flansch 37 dieser Ausführungsform schließt vielmehr in eine
Flansch-Lippe 38 ab, die sich von dem Felgen-Flansch 37 in einer im
wesentlichen radial nach außen zeigenden Richtung vorsetzt und eine radial
äußerste Kante 38a aufweist. Demgemäß ragt die radial äußerste Kante 58a der
Abdeckungs-Umfangs-Lippe 58 zu der radial äußersten Kante 38a der Rad-
Flansch-Lippe 38 vor, um so einen visuellen Eindruck zu geben, daß die dekora
tive Abdeckung vollständig die Außenfläche 31 des Rades 30 bis zu deren äußerer
Peripherie abdeckt. Auch hier ist die haftende/dichtende Wulst 42 zwischen der
Abdeckung 50 und dem Rad 30 angeordnet, um ein Quietschen zu verhindern.
Da die Ausführungsform nach Fig. 7 ein Rad 30 ohne die herkömmliche Flansch-
Lippe 38 zeigt, würde eine solche Anordnung sich nicht mit den Standardgrößen
der Reifen- und Felgen-Industrie vertragen.
Die letzte Ausführungsform der vorgeschlagenen Erfindung ist, wie in Fig. 8
gezeigt, nahezu die gleiche wie die von Fig. 7. Fig. 8 zeigt ebenfalls einen Quer
schnitt des Rades 30, wobei die herkömmliche Flansch-Lippe 38x des Rades 30
modifiziert worden ist. Auch hier schließt der Felgen-Flansch 37 dieser Aus
führungsform nicht in eine axial nach außen vorstehende Flansch-Lippe 38x ab,
wie bei den vorherigen Ausführungsformen. Es ist vielmehr der Felgen-Flansch
97 dieser Ausführungsform abgestumpft, bevor dieser in die Flansch-Lippe 38x
übergeht, die sich von dem Felgen-Flansch 37 in eine im wesentlichen radial
nach außen zeigende Richtung fortsetzt und eine radial äußerste Kante 38y auf
weist. Entsprechend ragt die radial äußerste Kante 58a der Abdeckungs-
Umfangs-Lippe 58 zu der radial äußerste Kante 38y der Rad-Flansch-Lippe 38x
hevor, um so einen visuellen Eindruck zu geben, daß die dekorative Abdeckung
die Außenfläche 31 des Rades 30 vollständig bis zu deren äußerer Peripherie
überdeckt.
Abweichend von der Ausführungsform nach Fig. 7 ist hier der Umfangs-Flansch
57 der Abdeckung 50 gebogen und relativ zu dem Rad-Felgen-Flansch 37 in einer
solchen Weise geformt, daß eine Ähnlichkeit mit der herkömmlichen Rad-Felgen-
Flansch-Lippe 38x besteht. Daraus folgend könnte ein Standard-Wucht-Gewicht
(nicht gezeigt) vollständig an dem Umfangs-Flansch 57 und der Umfangs-Lippe
58 der Abdeckung 50 angebracht werden, und nicht an dem Felgen-Flansch 37
und der Flansch-Lippe 38 des Rades.
Wie vorstehend und im Zusammenhang mit der vorliegenden Erfindung darge
legt wurde, beinhaltet die Rad-Anordnung eine Abdeckung, die permanent an der
äußeren Fläche des Rades gesichert ist, wobei die Abdeckung nach außen hervor
steht, um die radial äußerste Kante der Flansch-Lippe des Rades abzudecken, in
der Weise, daß die Abdeckung das eigentliche Rad zu sein scheint, und nicht eine
separate Einrichtung. Als Ergebnis erscheint jeder dekorative Anstrich auf der
Abdeckung als an dem Rad selbst angeordnet zu sein. Dies ist insbesondere
vorteilhaft bei schwierig zu beschichtenden Rad-Materialien, wie bei gegossenem
Aluminium. Entsprechend kann eine Optimierung des Designs und der Aus
führung des Rades unabhängig von Beschränkungen bei der Beschichtung
erreicht werden. Andere Beschränkungen werden durch die vorliegende
Erfindung beseitigt und werden unten diskutiert.
Die vorliegende Erfindung ist eine optimale Lösung für die beiden Basis-
Probleme des Standes der Technik. Die vorliegende Erfindung erreicht erstens
eine ästhetisch ansprechende Abdeckung, die vollständig die äußere Fläche des
Rades abdeckt. Zweitens gefährdet die Abdeckung nicht die Einheit des Reifens
durch ein Eindringen in den Reifen-Bereich des Rades.
Während die erste Gruppe der Stand der Technik-Räder eine Abdeckung vor
sieht, die den wesentlichen Teil der Rad-Außenfläche abdeckt, geht die vorliegende
Erfindung weiter, in dem sie eine vollständige Abdeckung schafft. Durch
ein vollständiges Abdecken der Rad-Außenfläche werden verschiedene Vorteile
realisiert:
- 1. Die Abdeckung schafft einen Schutz gegen Stein-Schlag des Felgen-Flansches und der Flansch-Lippe des Rades;
- 2. die Abdeckung der extremen Peripherie der Felge überdeckt die darunter liegende Korrosion, die durch einen galvanischen Vorgang zwischen bestimmten Arten von Abdeckungen und Rädern hervorgerufen wird;
- 3. die Abdeckung der extremen Peripherie der Felge gibt den Eindruck, daß die Anordnung gerade aus dem Rad selbst besteht und nicht aus zwei separat hergestellten Bestandteilen, und
- 4. weiterhin den Eindruck eines größeren, robusteren Rades gibt.
Weiterhin bestehen bei der zweiten Gruppe von Stand der Technik-Rädern
Risiken im Zusammenhang mit dem Umgreifen der Umfangs-Lippe der
Abdeckung um den Felgen-Flansch des Rades. Das Umfassen der Abdeckung um
den Felgen-Flansch des Rades unterwirft die Abdeckung potentiell einer
Beschädigung, die sich durch die Reifen-Wartungs-Einrichtungen ergibt, und
möglicherweise die scharfe Kante der Abdeckung in den Reifen-Sitz-Bereich des
Rades richtet, unter Reifen-Radial-Belastungen oder "Reifenpannen"-Bedingun
gen. Die vorliegende Erfindung vermeidet diese Risiken durch das Design. Die
vorliegende Erfindung richtet erstens die radial äußerste Kante der Abdeckung
mit der radial äußersten Kante des Rades aus innerhalb eines bestimmten
Toleranz-Bereiches, wodurch die Abdeckung aus dem Bereich der Wartungs-Ein
richtung herausgehalten wird. Die vorliegende Erfindung hält zweitens konse
quent die scharfe radial äußerste Kante der Abdeckung außerhalb des Reifen-
Sitz-Bereiches des Rades, wodurch das potentielle Risiko einer Beschädigung des
Reifens beseitigt wird.
Während die Erfindung in Form einer bevorzugten Ausführungsform beschrie
ben worden ist, ist es offensichtlich, daß andere Ausführungsformen von einem
Fachmann ausgeführt werden könnten. Entsprechend ist der Schutzumfang der
Erfindung nur eingegrenzt durch die folgenden Ansprüche. Beansprucht wird:
Claims (28)
1. Rad- und Rad-Abdeckungs-Anordnung, mit
einem Rad mit einer äußeren Fläche, wobei das Rad weiterhin einen Teller und eine diesen Teller umlaufende Felge aufweist, die einen diesen umlaufenden Felgen-Flansch aufweist, der in einer Flansch-Lippe abschließt, die eine radial äußerste Felgen-Kante definiert; und mit einer Abdeckung mit einer äußeren Fläche, wobei die Abdeckung an der äußeren Fläche des Rades befestigt wird und einen Steg aufweist sowie einen den Steg umlaufenden und in eine Umfangslippe abschließenden Umfangsflansch, wobei die Umfangslippe eine radial äußerste Kante auf weist, die mit der radial äußersten Kante der Flansch-Lippe des Rades aus gerichtet ist und diese abdeckt, um so einen visuellen Eindruck zu erzeugen, daß die äußere Fläche der Abdeckung die eigentliche Außenfläche des Rades und nicht einen separat angebrachten Bestandteil der Rad- und Rad-Abdeckungs-Anordnung darstellt.
einem Rad mit einer äußeren Fläche, wobei das Rad weiterhin einen Teller und eine diesen Teller umlaufende Felge aufweist, die einen diesen umlaufenden Felgen-Flansch aufweist, der in einer Flansch-Lippe abschließt, die eine radial äußerste Felgen-Kante definiert; und mit einer Abdeckung mit einer äußeren Fläche, wobei die Abdeckung an der äußeren Fläche des Rades befestigt wird und einen Steg aufweist sowie einen den Steg umlaufenden und in eine Umfangslippe abschließenden Umfangsflansch, wobei die Umfangslippe eine radial äußerste Kante auf weist, die mit der radial äußersten Kante der Flansch-Lippe des Rades aus gerichtet ist und diese abdeckt, um so einen visuellen Eindruck zu erzeugen, daß die äußere Fläche der Abdeckung die eigentliche Außenfläche des Rades und nicht einen separat angebrachten Bestandteil der Rad- und Rad-Abdeckungs-Anordnung darstellt.
2. Anordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die radial
äußerste Kante der Umfangslippe der Abdeckung mit der radial äußersten
Kante der Flansch-Lippe des Rades innerhalb einer beiderseitigen Toleranz
von 5 mm ausgerichtet ist.
3. Anordnung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die radial
äußerste Kante der Umfangslippe der Abdeckung ausgerichtet ist mit der
radial äußersten Kante der Flansch-Lippe des Rades innerhalb einer beider
seitigen Toleranz von 2 mm.
4. Anordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die
Abdeckung gegenüber dem Rad über eine haftende/dichtende Wulst beab
standet ist und mit einem Haftmittel an dem Rad befestigt ist.
5. Anordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die
Abdeckung weiterhin eine innere Fläche, und wenigstens einen mit der
inneren Fläche der Abdeckung integralen Ansatz umfaßt, wobei der wenig
stens eine Ansatz die Abdeckung relativ zu dem Felgen-Flansch des Rades
festlegt.
6. Anordnung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Haft
mittel durch ein doppelseitiges Klebe-Band gebildet ist.
7. Anordnung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Haft
mittel durch eine mechanisch ineinandergreifende Einrichtung gebildet ist.
8. Anordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die
Abdeckung einen hitzebeständigen, metallüberzogenen End-Auftrag auf
weist.
9. Anordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die
Abdeckung einen hitzebeständigen End-Auftrag aufweist.
10. Anordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die
Abdeckung ein wetterbeständiges Material ohne einen daran befindlichen
Auftrag aufweist.
11. Anordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Rad aus
metallischem Material aufgebaut ist.
12. Anordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Rad aus
Verbund-Material aufgebaut ist.
13. Anordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der
Umfangs-Flansch und der Felgen-Flansch derart kombiniert sind, daß sie
Standard-Industrie-Größen definieren, die den Anbringungs-Erfordernissen
für Standard-Industrie-Wucht-Gewichte entsprechen.
14. Anordnung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß der
Abdeckungs-Umfangs-Flansch derart gestaltet ist, um eine komplette
Anbringung eines Standard-Industrie-Wucht-Gewichtes an diesem zu
ermöglichen, ohne das Standard-Industrie-Wucht-Gewicht an dem Rad-
Felgen-Flansch befestigen zu müssen.
15. Eine Rad- und Rad-Abdeckungs-Anordnung, mit
einem Rad mit einer äußeren Fläche, wobei das Rad weiterhin einen Teller und eine diesen Teller umlaufende Felge aufweist, die einen diesen umlaufenden Felgen-Flansch aufweist, der in einer Flansch-Lippe abschließt, die eine radial äußerste Felgen-Kante definiert, wobei die radial äußerste Kante einen Durchmesser definiert; und mit einer Abdeckung mit einer äußeren Fläche, wobei die Abdeckung an der äußeren Fläche des Rades befestigt wird und einen Steg aufweist sowie einen den Steg umlaufenden und in eine Umfangslippe abschließenden Umfangsflansch, wobei die Umfangslippe eine radial äußerste Kante aufweist, die einen Durchmesser definiert, wobei der Durchmesser der Abdeckung im wesent lichen gleich ist zu dem Durchmesser des Rades, wobei die Umfangs-Lippe der Abdeckung im wesentlichen die Flansch-Lippe des Rades abdeckt, um so einen visuellen Eindruck zu erzeugen, daß die äußere Fläche der Abdeckung die eigentliche Außenfläche des Rades und nicht einen separat angebrach ten Bestandteil der Rad- und Rad-Abdeckungs-Anordnung darstellt.
einem Rad mit einer äußeren Fläche, wobei das Rad weiterhin einen Teller und eine diesen Teller umlaufende Felge aufweist, die einen diesen umlaufenden Felgen-Flansch aufweist, der in einer Flansch-Lippe abschließt, die eine radial äußerste Felgen-Kante definiert, wobei die radial äußerste Kante einen Durchmesser definiert; und mit einer Abdeckung mit einer äußeren Fläche, wobei die Abdeckung an der äußeren Fläche des Rades befestigt wird und einen Steg aufweist sowie einen den Steg umlaufenden und in eine Umfangslippe abschließenden Umfangsflansch, wobei die Umfangslippe eine radial äußerste Kante aufweist, die einen Durchmesser definiert, wobei der Durchmesser der Abdeckung im wesent lichen gleich ist zu dem Durchmesser des Rades, wobei die Umfangs-Lippe der Abdeckung im wesentlichen die Flansch-Lippe des Rades abdeckt, um so einen visuellen Eindruck zu erzeugen, daß die äußere Fläche der Abdeckung die eigentliche Außenfläche des Rades und nicht einen separat angebrach ten Bestandteil der Rad- und Rad-Abdeckungs-Anordnung darstellt.
16. Anordnung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß der radial
äußerste Kanten-Durchmesser der Abdeckung im wesentlichen gleich ist zu
dem radial äußersten Kanten-Durchmesser des Rades innerhalb einer
Toleranz von 5 mm.
17. Anordnung nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß der
Durchmesser der Abdeckung im wesentlichen gleich ist zu dem Durch
messer des Rades weiterhin innerhalb einer Toleranz von 2 mm.
18. Anordnung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß die
Abdeckung gegenüber dem Rad über eine haftende/dichtende Wulst beab
standet ist, und an dem Rad mit einem Haftmittel befestigt ist.
19. Anordnung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß die
Abdeckung weiterhin eine innere Fläche, und wenigstens einen mit der
inneren Fläche der Abdeckung integralen Ansatz umfaßt, wobei der wenig
stens eine Ansatz die Abdeckung relativ zu dem Felgen-Flansch des Rades
festlegt.
20. Anordnung nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß das Haft
mittel durch ein doppelseitiges Klebe-Band gebildet ist.
21. Anordnung nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß das Haft
mittel durch eine mechanisch ineinandergreifende Einrichtung gebildet ist.
22. Anordnung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß die
Abdeckung einen hitzebeständigen, metallüberzogenen End-Auftrag auf
weist.
23. Anordnung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß die
Abdeckung einen hitzebeständigen End-Auftrag aufweist.
24. Anordnung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß die
Abdeckung ein wetterbeständiges Material ohne einen daran befindlichen
Auftrag aufweist.
25. Anordnung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß das Rad
aus metallischem Material aufgebaut ist.
26. Anordnung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß das Rad
aus Verbund-Material aufgebaut ist.
27. Anordnung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß der
Umfangs-Flansch und der Felgen-Flansch derart kombiniert sind, daß sie
Standard-Industrie-Größen definieren, die den Anbringungs-Erfordernissen
für Standard-Industrie-Wucht-Gewichte entsprechen.
28. Anordnung nach Anspruch 27, dadurch gekennzeichnet, daß der
Abdeckungs-Umfangs-Flansch in einer solchen Weise gestaltet ist, um eine
komplette Anbringung eines Standard-Industrie-Wucht-Gewichtes an
diesem zu ermöglichen, ohne das Standard-Industrie-Wucht-Gewicht an
dem Rad-Felgen-Flansch befestigen zu müssen.
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| OP8 | Request for examination as to paragraph 44 patent law | ||
| 8128 | New person/name/address of the agent |
Representative=s name: GROSSE, BOCKHORNI, SCHUMACHER, 81476 MUENCHEN |
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| R020 | Patent grant now final |
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