DE19919029A1 - Vorrichtung zum Zentrieren von pharmazeutischen Behältnissen, insbesondere von Kopfabschnitten von Ampullen im Bereich einer Abfülleinrichtung - Google Patents
Vorrichtung zum Zentrieren von pharmazeutischen Behältnissen, insbesondere von Kopfabschnitten von Ampullen im Bereich einer AbfülleinrichtungInfo
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Abstract
Eine Vorrichtung (10) zum Zentrieren von pharmazeutischen Behältnissen, insbesondere von Kopfabschnitten (1) von Ampullen (2) im Bereich einer Abfülleinrichtung hat zwei Zentrierelemente (25, 35) mit ersten und zweiten Aufnahmen (27, 37). Die Zentrierelemente (25, 35) sind quer zur Förderrichtung (23) der Ampullen (2) verfahrbar und wirken mit einem ortsfesten Gegenhalter (16) zusammen. Infolge der Ausbildung der Zentrierelemente (25, 35) und des Gegenhalters (16) werden die Kopfabschnitte (1) der Ampullen (2) von dem einen Zentrierelement (25) zwischenraumfrei in die Aufnahmen (37) des zweiten Zentrierelements (35) gedrückt.
Description
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Zentrieren von
pharmazeutischen Behältnissen, insbesondere von
Kopfabschnitten von Ampullen im Bereich einer
Abfülleinrichtung. Eine derartige Vorrichtung ist
Bestandteil einer Ampullen-Füll- und Verschließmaschine, wie
sie unter der Bezeichnung AVR-Baureihe der Anmelderin
bekannt ist. Die bekannte Vorrichtung dient dazu, während
einer Stillstandsphase der taktweise geförderten Ampullen
diese unterhalb von Füllnadeln einer Abfülleinrichtung zu
zentrieren. Sobald dies erfolgt ist, werden die Füllnadeln,
bevor sie eine bestimmte Füllgutmenge in die Ampullen
abgeben, abgesenkt, wobei sie in die Kopfabschnitte der
Ampullen, im Folgenden lediglich Kopfabschnitte genannt,
eintauchen. Die Zentrierung der Kopfabschnitte ist
erforderlich, da deren Innendurchmesser nur etwas größer ist
als der Außendurchmesser der Füllnadeln, und eine Berührung
vermieden werden muß. Die bekannte Vorrichtung zum
Zentrieren der Kopfabschnitte weist einen sogenannten
Spießzentrierrechen mit Aufnahmen für die Kopfabschnitte
ausbildenden Rollenpaaren auf, der von der einen Seite der
Ampullen quer zu deren Förderrichtung gegen die Ampullen
verfahren wird. Von der anderen Seite der Ampullen fährt
eine Halteleiste mit federnd aufgehängten Druckelementen
gegen die Kopfabschnitte, die diese zwischen die von den
Rollenpaaren gebildeten Aufnahmen drücken. Weiterhin sind
ein unterer und ein oberer, ebenfalls Rollen aufweisender
Zentrierrechen vorgesehen, die die zylindrischen Abschnitte
(unterhalb der Kopfabschnitte) der Ampullen zentrieren,
wobei die Zentrierrechen mit dem Spießzentrierrechen
gekoppelt sind. Somit weist die bekannte Vorrichtung
insgesamt vier unmittelbar der Zentrierung dienende
Zentrierelemente, einen Transportrechen und einen
Gegenhalter, der sowohl zum Transport als auch der
Zentrierung der Ampullen dient, auf.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung zum Zentrieren von
pharmazeutischen Behältnissen, insbesondere von
Kopfabschnitten von Ampullen im Bereich einer
Abfülleinrichtung mit den Merkmalen des Anspruchs 1 hat
demgegenüber den Vorteil, daß sie bei vereinfachtem Aufbau
eine sichere Zentrierung der Kopfabschnitte der Ampullen
unterhalb der Füllnadeln der Abfülleinrichtung sicherstellt.
Weitere vorteilhafte Weiterbildungen der erfindungsgemäßen
Vorrichtung sind in den Unteransprüchen angegeben.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in der Zeichnung
dargestellt und wird nachfolgend näher erläutert.
Es zeigen:
Fig. 1 eine Seitenansicht einer erfindungsgemäßen
Vorrichtung und
Fig. 2 eine vereinfachte Daufsicht auf die Vorrichtung
nach Fig. 1
Die in den Figuren dargestellte Vorrichtung 10 ist
Bestandteil einer Ampullen-Füll- und Verschließmaschine und
dient zum gruppenweisen Zentrieren von Kopfabschnitten 1
unterhalb einer für jede Ampulle 2 eine Füllnadel 11
aufweisenden Fülleinrichtung. Das Zentrieren der
Kopfabschnitte 1 in Bezug auf die auf- und abbeweglichen
Füllnadeln 11 ist erforderlich, da die Füllnadeln 11 zum
Abgeben einer bestimmten Füllgutmenge in die Ampullen 2 bzw.
die Kopfabschnitte 1 eintauchen und es verhindert werden
muss, daß die im Durchmesser nur geringfügig kleineren
Füllnadeln 11 in Kontakt mit den Kopfabschnitten 1 geraten.
Die Ampullen 2 werden mittels einer an sich bekannten
Fördereinrichtung 13 in die Vorrichtung 10 taktweise
gefördert und nach dem Befüllen weitertransportiert. Die
Fördereinrichtung 13 weist eine Bodenschiene 14 auf, auf der
die Ampullen 2 entlanggleiten. In Höhe der zylindrisch
ausgebildeten unteren Hälfte 3 der Ampullen 2 ist ein
leistenförmiger Gegenhalter 16 angeordnet, der einen am
Umfang der unteren Hälfte 3 anliegenden, sich parallel zur
Längsachse 4 der Ampulle 2 erstreckenden ersten Abschnitt
17, und einen abgeschrägten, bis zur Bodenschiene 14
herabragenden zweiten Abschnitt 18 aufweist, der von der
unteren Hälfte 3 der Ampullen 2 beabstandet ist. In Höhe des
ersten Abschnitts 17 des Gegenhalters 16 ist auf der dem
Gegenhalter 16 gegenüberliegenden Seite der Ampullen 2 ein
Transportrechen 20 mit jeweils einer Aufnahme 21 für jede
Ampulle 2 angeordnet. Der Transportrechen 20 führt eine
senkrecht zur Längsachse 4 der Ampulle 2 ausgebildete
Rechteckbewegung 22 aus, wobei die Förderrichtung der
Ampullen 2 in der Fig. 2 mit 23 bezeichnet ist.
Während der Rückholbewegung des Transportrechens 20, während
der sich die Aufnahmen 21 außer Eingriff mit den Ampullen 2
befinden, werden die Ampullen 2 befüllt, wobei diese
unterhalb der Füllnadeln 11 zentriert werden müssen. Dazu
ist knapp oberhalb der Bodenschiene 14 auf der dem
Gegenhalter 16 gegenüberliegenden Seite der Ampullen 2 ein
erstes Zentrierelement 25 angeordnet. Das erste
Zentrierelement 25 weist einen leistenförmigen, quer zur
Förderrichtung 23 bewegbaren Grundträger 26 auf, auf dem für
jede Ampulle 2 ein eine erste Aufnahme 27 aufweisender,
prismenförmiger Zentrierstein 28 befestigt ist. Wesentlich
ist, daß der Zentrierstein 28 ein Langloch 29 aufweist, das
eine längliche Erhebung 31 umfaßt. Die Länge des Langlochs
29 ist größer als die Länge der Erhebung 31 und in einer
Bohrung 32 der Erhebung 31 ist eine Druckfeder 33
eingesetzt, die den Zentrierstein 28 in Richtung der Ampulle
2 drückt.
Im Bereich der Kopfabschnitte 1 der Ampullen 2 ist auf
derselben Seite wie das erste Zentrierelement 25 ein zweites
Zentrierelement 35 in Form einer Zentrierleiste 36
angeordnet. Auch das zweite Zentrierelement 35 ist quer zur
Förderrichtung 23 der Ampullen 2 verfahrbar, wobei die
beiden Zentrierelemente 25, 35 bevorzugt miteinander
gekoppelt und von einem nicht dargestellten, gemeinsamen
Mechanismus bewegt werden. Auf der den Ampullen 2
zugewandten Seite hat die Zentrierleiste 36 für jeden
Kopfabschnitt 1 eine zweite Aufnahme 37, wobei die zweiten
Aufnahmen 37 fluchtend oberhalb der ersten Aufnahmen 27
angeordnet sind. Bevorzugt ist im von der Ampulle 2
beabstandeten Zustand der Abstand des Grundes 38 der ersten
Aufnahme 27 zur unteren Hälfte 3 der Ampulle 2 etwas
geringer, z. B. 0,1 mm, als der Abstand des Grundes 39 der
zweiten Aufnahme 37 zum Kopfabschnitt 1. Die Zentrierleiste
36 weist eine der Anzahl der bei jedem Fördertakt des
Transportrechnes 20 geförderten Ampullen 2 entsprechende
Zahl an zweiten Aufnahmen 37 auf. Diese Zahl entspricht auch
der Zahl der Zentriersteine 28 am ersten Zentrierelement 25.
Die oben beschriebene Vorrichtung 10 arbeitet wie folgt: Das
Zentrieren der Ampullen 2 unterhalb der Füllnadeln 11 und
Befüllen findet während der Rückhubbewegung des
Transportrechens 20 statt, während sich dessen Aufnahmen 21
außer Eingriff mit den Ampullen 2 befinden. Dazu werden,
bevor der Transportrechen 20 von den Ampullen 2 quer zur
Förderrichtung 23 zurückverfahren wird, die beiden zuvor von
den Ampullen 2 beabstandeten Zentrierelemente 25, 35
gemeinsam gegen die Ampullen 2 verfahren. Aufgrund des
geringeren Abstandes des Grundes 38 zur Ampulle 2 gelangen
die Zenriersteine 28 des ersten Zentrierelements 25 zuerst
in Kontakt mit den Ampullen 2 und bewirken eine Kippbewegung
der Ampullen 2 um den Abschnitt 17 des Gegenhalters 16.
Dadurch werden die Kopfabschnitte 1 in die zweiten Aufnahmen
37 der Zentrierleiste 36 gedrückt und es ist sichergestellt,
daß die Kopfabschnitte 1 stets an den zweiten Aufnahmen 37
zwischenraumfrei anliegen. Beschädigungen der Ampullen 2
aufgrund von Biegespannungen werden durch das Nachgeben der
Zentriersteine 28 quer zur Förderrichtung 23 infolge der
Druckfedern 33 sicher vermieden. Durch das Anliegen der
Kopfabschnitte 1 an den zweiten Aufnahmen 37 wird erreicht,
daß beim anschließenden Absenken und Eintauchen der
Füllnadeln 11 diese nicht in Kontakt mit den Kopfabschnitten
1 geraten. Nachdem die Ampullen 2 befüllt und die Füllnadeln
11 wieder aus den Kopfabschnitten 1 herausgehoben worden
sind, werden die beiden Zentrierelemente 25, 35 von den
Ampullen 2 beabstandet, sobald sich die Aufnahmen 21 des
Transportrechens 20 wieder in Eingriff mit den Ampullen 2
befinden.
Claims (7)
1. Vorrichtung (10) zum Zentrieren von pharmazeutischen
Behältnissen, insbesondere von Kopfabschnitten (1) von
Ampullen (2) im Bereich einer Abfülleinrichtung, mit einem
ersten, quer zur Förderrichtung (23) der Ampullen (2)
verfahrbaren Zentrierelement (25), das für jede Ampulle (2)
eine federbelastete erste Aufnahme (27) aufweist, die im
Bodenbereich (3) der Ampulle (2) gegen den Umfang der
Ampulle (2) drückt, einem zweiten, ebenfalls quer zur
Förderrichtung (23) verfahrbaren Zentrierelement (35) mit
jeweils einer zweiten Aufnahme (37) für jede Ampulle (2),
das in Höhe der Kopfabschnitte (1) der Ampullen (2)
angeordnet ist und mit einem leistenförmigen, ortsfesten
Gegenhalter (16), der auf der den beiden Zentrierelementen
(25, 35) gegenüberliegenden Seite der Ampullen (2)
angeordnet ist, wobei sich ein die Ampullen (2) berührender
Abschnitt (17) des Gegenhalters (16) in einer Höhe zwischen
den beiden Zentrierelementen (25, 35) befindet, so daß von
dem ersten Zentrierelement (25) auf die Ampullen (2) eine
Querkraft ausgeübt ist, die die Ampullen (2) um den
Abschnitt (17) des Gegenhalters (16) kippt und dabei deren
Kopfbereiche (1) in den zweiten Aufnahmen (37) des zweiten
Zentrierelements (35) zwischenraumfrei zentriert.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
der Abstand des Grundes (38) der ersten Aufnahme (27) zur
Ampulle (2) im von der Ampulle (2) beabstandeten Zustand
geringer ist als der Abstand des Grundes (39) der zweiten
Aufnahme (37) zur Ampulle (2).
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, daß sich der Abschnitt (17) des Gegenhalters
(16) in Höhe eines zylindrischen Bereichs der Ampullen (2)
befindet und daß der Gegenhalter (16) einen abgeschrägten,
unteren Abschnitt (18) aufweist, der bis in Höhe des ersten
Zentrierelements (25) reicht.
4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, daß die zweiten Aufnahmen (37) an einer
Zentrierleiste (36) ausgebildet sind.
5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch
gekennzeichnet, daß die erste Aufnahme (27) an jeweils
einem prismenförmigen Körper (28) ausgebildet ist, daß der
Körper (28) ein quer zur Förderrichtung (23) angeordnetes
Langloch (29) aufweist, daß der Körper (28) quer zur
Förderrichtung (23) in einer dem Langloch (29) angepassten
Erhebung (31) geführt ist, daß in der Erhebung (31) eine auf
den Körper (28) wirkende Druckfeder (33) angeordnet ist und
daß alle Körper (28) auf einem gemeinsamen, leistenförmigen
Träger (26) angeordnet sind.
6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß
der Träger (26) und die Zentrierleiste (36) zur Erzeugung
ihrer Querbewegungen miteinander gekoppelt sind.
7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch
gekennzeichnet, daß in Höhe des Abschnitts (17) des
Gegenhalters (16) auf dessen den Ampullen (2)
gegenüberliegender Seite ein eine rechteckförmige Bewegung
(22) ausführender, die Ampullen (2) taktweise fördernder
Transportrechen (20) mit Aufnahmen (21) für die Ampullen (2)
angeordnet ist, der bei von den Ampullen (2)
zurückgeschwenkten Zentrierelementen (25, 35) die Ampullen
(2) gegen den Abschnitt (17) des Gegenhalters (16) drückt
und dabei fördert und daß die beiden Zentrierelemente (25,
35) eine der Zahl der bei jedem Förderschritt des
Transportrechens (20) geförderten Ampullen (2) entsprechende
Anzahl von Aufnahmen (27, 37) aufweist.
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