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DE19917157C2 - Vorrichtung zum Zuführen und Abtrennen eines Naßklebestreifens für einen Verschließkopf einer Kartonverschließmaschine - Google Patents

Vorrichtung zum Zuführen und Abtrennen eines Naßklebestreifens für einen Verschließkopf einer Kartonverschließmaschine

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DE19917157C2
DE19917157C2 DE1999117157 DE19917157A DE19917157C2 DE 19917157 C2 DE19917157 C2 DE 19917157C2 DE 1999117157 DE1999117157 DE 1999117157 DE 19917157 A DE19917157 A DE 19917157A DE 19917157 C2 DE19917157 C2 DE 19917157C2
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Germany
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cutting
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guide surface
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    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65HHANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL, e.g. SHEETS, WEBS, CABLES
    • B65H35/00Delivering articles from cutting or line-perforating machines; Article or web delivery apparatus incorporating cutting or line-perforating devices, e.g. adhesive tape dispensers
    • B65H35/0006Article or web delivery apparatus incorporating cutting or line-perforating devices
    • B65H35/002Hand-held or table apparatus
    • B65H35/0046Hand-held or table apparatus with means for moistening or coating the articles or webs, or applying adhesive thereto

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  • Folding Of Thin Sheet-Like Materials, Special Discharging Devices, And Others (AREA)
  • Package Closures (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Zuführen und Abtrennen eines Naßklebestreifens für einen Verschließkopf einer Kartonverschließmaschine mit den Merkmalen nach dem Oberbegriff des Patentanspruches 1.
Eine derartige Vorrichtung für das vollständige maschinelle Verschließen von Verpackungskartons mittels eines Naßklebestreifens ist in der DE 33 14 104 A1 (Beeck) beschrieben. Die Problematik bei solchen Vorrichtungen besteht darin, daß Streifen, die ein Papiergewicht von etwa 75 g/m2 und darunter aufweisen, nicht ohne weiteres knickfrei durch die Vorrichtung hindurchgeführt werden können. In der genannten Druckschrift wird daher vorgeschlagen, das vor der Abschneideinrichtung befindliche Förderwal­ zenpaar für den noch nicht befeuchteten Klebestreifen mit einer Profilie­ rung der Mantelfläche seiner beiden Walzen zu versehen. Dadurch wird der Klebestreifen beim Durchlauf durch das Walzenpaar in seiner Quer­ richtung profiliert und erhält somit eine Eigensteifigkeit für die nachfolgen­ de Förderstrecke bis zu dem Auslaufschlitz der Vorrichtung, so daß bei abgetrenntem Klebestreifen die immanente Einrolltendenz des neuen Anfangsabschnittes des Klebestreifens unwirksam ist und der neue An­ fangsabschnitt sicher in den Auslaufschlitz der Vorrichtung eingeführt werden kann, wo die Querprofilierung des Klebestreifens wieder rückgän­ gig gemacht wird. Abgesehen davon, daß die Profilierung der beiden Walzen des Förderwalzenpaares sehr kostenaufwendig herzustellen ist, hat sich gezeigt, daß beim Durchschneiden des Klebestreifens im Bereich seiner Querprofilierung oft eine gewisse Deformierung des Streifens entlang seines Schnittes auftritt mit der Folge, daß das Eintreten des Anfangsendes einer neuen Länge des Klebestreifens in den Auslaufschütz behindert ist. Dadurch kommt es öfter zu einem Streifenstau im Bereich zwischen der Schneideinrichtung und dem Auslaufschlitz der Vorrichtung, was wiederum einen Stillstand der Vorrichtung bedeutet und somit zu einem Produktions­ ausfall führt. Des weiteren ist der Anwendungsbereich dieser bekannten Vorrichtung begrenzt, weil dickere Naßklebestreifen nicht sicher zu ver­ arbeiten sind, und zwar aufgrund der Tatsache, daß es schwierig ist, die Profilierung des Förderwalzenpaares so zu gestalten, daß die Profilierung gleichermaßen für sehr dünne als auch für dickere Klebestreifen geeignet ist. Es kommt daher bei Klebestreifen aus dünnerem Papier beim Profilieren des Streifens zu unerwünschten Fältelungen des profilierten Klebestreifens.
Die Aufgabe der Erfindung besteht in der Verbesserung einer Vorrichtung der einleitend angeführten Art dahingehend, daß die nach jedem Ab­ schneidevorgang jeweils neu entstehenden Anfangsabschnitte sowohl dünner als auch relativ dicker Naßklebestreifen bei einfachem Aufbau der Vorrichtung faltenfrei und sicher in den Auslaufschlitz der Vorrichtung eingeführt werden können.
Die Lösung dieser Aufgabe ist in dem Patentanspruch 1 angeführt.
Durch die erfindungsgemäße Lösung ist die Vorrichtung sowohl für sehr dünne als auch für relativ dicke Naßklebestreifen geeignet, ohne daß die Gefahr besteht, daß nach dem Abschneiden und Herausziehen des bereits überwiegend an einem zu verschließenden Karton angeklebten Streifens Anfangsabschnitt eines neuen Naßklebestreifens auf dem Weg vom inneren Durchlaufschlitz bzw. von der Abschneideinrichtung bis zu dem Auslaufschlitz der Vorrichtung in irgendeiner Form deformiert und gestaucht wird. Der profilfreie Anfangsabschnitt eines jeweils neuen Klebe­ streifens unterliegt aufgrund des erfindungsgemäßen Führungskanales einer Zwangsführung, die den sonst freien Bereich zwischen dem inneren Durchlaufschlitz und dem Auslaufschlitz überbrückt und sicher für eine knickfreie und staufreie Einführung eines neuen Anfangsabschnittes in den Auslaufschlitz der Vorrichtung sorgt. Der Klebestreifen wird an keiner Stelle deformiert, insbesondere nicht querprofiliert, und verbleibt somit bis zu seiner Anwendung an einem zu verschließenden Karton faltenfrei in seiner ebenen Form. Des weiteren ist die neue Vorrichtung kostengünstiger herstellbar, weil eine Profilierung der Förderwalzen des Förderwalzenpaa­ res und auch eine entsprechende Ausbildung des Eintrittsbereiches des Auslaufschlitzes nicht mehr erforderlich ist. Dagegen kann das Vorsehen des erfindungsgemäß vorgeschlagenen Führungskanales mit relativ wenig Kosten und einfachen Mitteln erreicht werden.
In einer vorteilhaften Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Lösung ist der Führungskanal durch eine bewegliche, für das Abschneiden des Naß­ klebestreifens aus dem Schneidbereich kurzzeitig herausbewegbare, ebene Führungsfläche und eine stationäre, der beweglichen Führungsflä­ che gegenüberliegende, ebene Führungsfläche gebildet. Hierdurch ist sichergestellt, daß die Schneideinrichtung durch den Führungskanal in ihrer Funktion nicht behindert wird. Es wird ein kurzer Bereich des Führungs­ kanales auf der Seite freigegeben, die dem beweglichen Schneidelement der Abschneideinrichtung zugekehrt ist, so daß eine vorbestimmte Länge des bereits überwiegend auf einem Karton aufgeklebten Naßklebestrei­ fens einwandfrei abgeschnitten werden kann.
Eine vorteilhafte Ausführungsform für die bewegliche Führungsfläche besteht darin, daß eine geformte Blattfeder in L-Form vorgesehen ist, deren kürzerer Schenkel die bewegliche Führungsfläche aufweist und deren längerer Schenkel eine geneigte Gleitfläche aufweist, gegen wel­ che das bewegliche Schneidelement der Abschneideinrichtung zur An­ lage kommt, wenn dieses Schneidelement die Schneidbewegung durch­ führt, wodurch die Blattfeder eine kurze Strecke nach unten bewegt wird und dadurch das Abschneiden des Klebestreifens ermöglicht.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung ergeben sich aus den weiteren Unteransprüchen.
Die Erfindung ist nachstehend anhand eines in der anliegenden, einzigen Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiels näher erläutert.
Gemäß der Zeichnung ist ein allgemein mit 1 bezeichnetes Gehäuse vorgesehen, das sich aus einem stationären Gehäuseteil 2 und einem daran angelenkten, verschwenkbaren Gehäuseteil 3 zusammensetzt.
Zwischen den beiden Gehäuseteilen ist in bekannter Weise ein Einlauf­ kanal 4 für einen Naßklebestreifen 5 vorgesehen, der sich bis zu einem Förderwalzenpaar mit einer angetriebenen Förderwalze 6 und einer An­ drückwalze 7 erstreckt, wobei die Mantelfläche der beiden Walzen profil­ frei ist. Die Förderwalze 6 wird in bekannter Weise durch einen in dem Gehäuseteil 2 angeordneten Antrieb 8 drehangetrieben. Für die andere, frei drehbare Andrückwalze 7, die an einem Exzenterzapfen 9 gelagert ist, ist eine Elektromagneteinrichtung 10 vorgesehen, die eine Betätigungs­ stange 11 aufweist, die wiederum an einem seitlichen Zapfen 12 der Andrückwalze 7 angreift, wie es in der Zeichnung deutlich zu erkennen ist. Die Elektromagneteinrichtung 10 bewirkt ein Andrücken des zwischen den beiden Walzen 6 und 7 durchlaufenden Klebestreifens 5 an der Andrück­ walze 7, wobei der Klebestreifen mittels der Förderwalze 6 vorbewegt wird, wenn er durchgeschnitten worden ist.
Den Walzen 6 und 7 folgt ein innerer Durchlaufschlitz 13 für den Naßklebe­ streifen, wobei dieser Schlitz beispielsweise durch ein feststehendes Bau­ element 14 des Gehäuseteiles 2 und durch ein stationäres Schneidelement 15 gebildet ist. Unterhalb des stationären Bauelementes 14 befindet sich ein bewegliches Schneidelement 16, beispielsweise eine verschwenkbare Schneidklinge, das bzw. die sich für die Durchführung eines Schneidvor­ ganges auf das stationäre Schneidelement 15 zu bewegt. Die Schneid­ elemente 15 und 16 bilden eine Abschneideinrichtung für den Naßklebe­ streifen.
An den inneren Durchlaufschlitz 13 schließt sich ein schmaler Führungs­ kanal 17 an, an den sich wiederum ein Auslaufschlitz 18 für den Naßklebe­ streifen 5 anschließt. Wie die Zeichnung zeigt, liegen der Einlaßkanal 4, der innere Durchlaufschlitz 13, der Führungskanal 17 und der Auslaufkanal 18 hintereinander und vorteilhaft in gerader Richtung.
Für die Ausbildung der einen Seite des in Querrichtung geraden Führungs­ kanales 17 zwischen dem inneren Durchlaufschlitz 13 und dem Auslauf­ schlitz 18 ist eine geformte Blattfeder 19 vorgesehen, die bei 20 an dem Gehäuseteil 2 befestigt ist. Die Blattfeder 19 weist im wesentlichen eine L- Form auf, wobei an deren kürzerem Schenkel 21 auf der dem Führungs­ kanal 17 zugekehrten Seite eine ebene Führungsfläche 22 vorgesehen ist. Der kürzere Schenkel 21 erstreckt sich von dem stationären Bauelement 14 bis zu dem Auslaufschlitz 18. Der längere Schenkel 23 der Blattfeder 19 ist, ausgehend von dem kürzeren Schenkel 21, über eine gewisse Strecke nach hinten und unten geneigt verlaufend ausgebildet und stellt auf diese Weise eine geneigte Gleitfläche zur Verfügung. Diese Gleitfläche ist somit in bezug auf die Schneidbewegungsrichtung des beweglichen Schneid­ elementes 16 zu geneigt. Dadurch drückt das Schneidelement 16 die Blattfeder nach unten, wenn das Schneidelement seine Schneidbewe­ gung nach vorne, d. h. in Richtung des stationären Schneidelementes 15, ausführt. Damit bewegt sich aber auch der kürzere Schenkel 21 der Blatt­ feder nach unten und gibt den Eintrittsbereich des Führungskanales 17 für den kurzen Moment des Abschneidens des Naßklebestreifens 5 frei. Wenn sich das Schneidelement 16 nach dem Abschneiden zurückbewegt, federt die Blattfeder 19 wieder zurück, so daß sich deren kürzerer Schenkel 21 und damit dessen Führungsfläche 22 wieder in die Ausgangslage nach oben gegen das stationäre Bauelement 14 zurückbewegt und somit den Führungskanal 17 wieder schließt.
In alternativer Ausführung zu der Blattfeder 19 kann auch so vorgegangen sein, daß ein beispielsweise im wesentlichen L-förmiges, starres Bauteil vorgesehen ist, das sowohl den kürzeren Schenkel 21 mit seiner Führungsfläche 22 als auch den Abschnitt mit der geneigten Gleitfläche 24 auf­ weist. Ein solches Bauteil kann dann federnd bei 20 an dem Gehäuseteil 2 der Vorrichtung 1 befestigt sein. Auch in diesem Fall wird der kürzere Schenkel 21 mit der Führungsfläche 22 kurzzeitig nach unten bewegt, wenn sich das bewegliche Schneidelement 16 für die Durchführung des Abschneidvorganges vorbewegt.
Auf der anderen, gegenüberliegenden Seite wird der Führungskanal 17 durch eine federnde Platte 25 gebildet, die dem kürzeren Schenkel 21 gegenüberliegt und mittels einer Montageplatte 26 unten an dem ver­ schwenkbaren Gehäuseteil 3 befestigt ist, wie es die Zeichnung zeigt. Die federnde, im Bereich des Führungskanales ebene Platte erstreckt sich nach oben bis zum dem stationären Schneidelement 15 der Abschneid­ einrichtung, so daß sich der Führungskanal 17 unmittelbar an den Durch­ laufschlitz 13 anschließt. Zwischen dem Oberende der federnden, auf ihrer Vorderseite eine stationäre Führungsfläche 30 aufweisenden Platte 25 und dem unteren Bereich des stationären Schneidelementes 15 ist ein kleiner Spalt 27 vorgesehen. Dieser Spalt vermeidet das Anstoßen der Schneid­ kante des beweglichen Schneidelementes 16 an der federnden Platte 25 beim Schneidvorgang, so daß die Schneidkante des Schneidelementes nicht beschädigt wird. Gleichzeitig ist es aber möglich, daß das bewegli­ che Schneidelement 16 beim Schneidvorgang mit seiner übrigen Vorder­ fläche gegen das Oberende der federnden Platte 25 zur Anlage kommen kann. In diesem Fall gibt die Platte 25 federnd nach und stellt sich bei der Rückbewegung des Schneidelementes 16 wieder in ihre Ausgangsstellung zurück. Im Falle einer starren Platte 25 ist deren Oberende so ausgebildet, daß eine Beschädigung des beweglichen Schneidelementes 16 beim Abschneidvorgang nicht gegeben ist.
Die starre Montageplatte 26 dient auch als Stützfläche für den Naßklebe­ streifen 5, wenn dieser durch die Vorrichtung 1 hindurchgezogen und an deren Unterende mittels der Borsten 28 einer Anfeuchtungseinrichtung 29 befeuchtet wird.
Bekanntlich wird der benetzte Naßklebestreifen 5 mit Hilfe der Abschneid­ einrichtung 15, 16 abgeschnitten, wenn er sich zum Verkleben der ent­ sprechenden Kartonklappen bereits überwiegend an dem zu verschließenden Karton befindet. Zum Abschneiden des bereits überwie­ gend angeklebten Naßklebestreifens 5 wird das bewegliche Schneid­ element 16 vorbewegt, wobei es auf die geneigte Gleitfläche 24 auf­ gleitet und diesen Federbereich zusammen mit dem kürzeren Schenkel 21 der Blattfeder 19 nach unten drückt, so daß der Führungskanal 17 oben kurzzeitig freigegeben wird und der Streifen 5 abgeschnitten werden kann und zum weiteren Verkleben des Kartons aus der Vorrichtung 1 herausge­ zogen wird. Danach bewegt sich das Schneidelement 16 zurück, wodurch der kürzere Schenkel 21 mit seiner Führungsfläche 22 in seine Ausgangs­ lage zurückgelangt. Nun wird der in der Vorrichtung 1 verbliebene An­ fangsabschnitt eines nächsten Klebestreifens mittels des Förderwalzenpaa­ res 6, 7 vorbewegt und gelangt mit seinem Anfangsende sicher in den Führungskanal 17 und weiter in den Auslaufschlitz 18. Sobald dieser weitere Naßklebestreifen in bekannter Weise mit seinem Anfangsabschnitt an dem nächstfolgenden Karton angeklebt worden ist, wird die Andrückwalze 7 mittels der Elektromagneteinrichtung 10 von der Förderwalze 6 gelockert, so daß der Naßklebestreifen nun ohne irgendeine Vorschubkraft durch die gesamte Vorrichtung 1 hindurchgezogen wird, und zwar bis zum nächsten Abschneidevorgang.

Claims (6)

1. Vorrichtung zum Zuführen und Abtrennen eines Naßklebestreifens für einen Verschließkopf einer Kartonverschließmaschine, enthaltend ein drehantreibbares Walzenpaar zum Zuführen des Naßklebestreifens, einen dem Walzenpaar nachgeordneten Durchlaufschlitz, dem eine Abschneid­ einrichtung für den Klebestreifen zugeordnet ist, einen dann folgenden, den Klebestreifen durchlassenden Auslaufschlitz und eine danach vor­ gesehene Anfeuchtungseinrichtung für den Klebestreifen, dadurch ge­ kennzeichnet, daß das drehantreibbare Walzenpaar mit profilfreier Man­ telfläche der Walzen ausgeführt ist und daß ein sich von dem Durchlauf­ schlitz (13) bis zu dem Auslaufschlitz (18) erstreckender, in Querrichtung gerader Führungskanal (17) für den Naßklebestreifen (5) vorgesehen ist, dessen Eintrittsbereich beim Abschneiden des Naßklebestreifens kurzzeitig für den Ein- oder Hindurchtritt eines Schneidelements (16) freigebbar ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Führungskanal (17) durch eine bewegliche, für das Abschneiden des Naßklebestreifens aus dem Schneidbereich herausbewegbare, ebene Führungsfläche (22) und eine stationäre, der beweglichen Führungsfläche gegenüberliegende, ebene Führungsfläche (30) gebildet ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß ein L- förmiges Bauteil (21, 23) vorgesehen ist, dessen kürzerer Schenkel (21) die bewegliche Führungsfläche (22) aufweist, und daß das Bauteil an der Vorrichtung federnd befestigt und durch das bewegliche Schneidelement (1b) der Abschneideinrichtung (15, 16) bei dessen Schneidbewegung betätigbar ist.
4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß das L- förmige Bauteil (21, 23) eine in bezug auf die Schneidbewegungsrichtung des beweglichen Schneidelementes (16) geneigte Gleitfläche (24) auf­ weist und daß das Bauteil durch Aufgleiten des beweglichen Schneid­ elementes (16) auf die Gleitfläche (24) verschwenkbar ist.
5. Vorrichtung nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, daß eine geformte Blattfeder (19) vorgesehen ist, die als Abschnitte den kürze­ ren Schenkel (21) mit der beweglichen Führungsfläche (22) und den ande­ ren Schenkel (23) mit der Gleitfläche (24) umfaßt.
6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die stationäre Führungsfläche (30) des Führungskanales (17) durch eine federnde Platte (25) gebildet ist.
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