DE19917641A1 - Modulares Schaltschranksystem zur Aufnahme elektrischer und elektronischer Aggregate - Google Patents
Modulares Schaltschranksystem zur Aufnahme elektrischer und elektronischer AggregateInfo
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Abstract
Die Erfindung betrifft eine Schaltschrank zur Aufnahme elektrischer oder elektronischer Geräte mit DOLLAR A einem Schrankkorpus, der einen die Aggregate enthaltenden Innenraum umschließt und einen Boden, eine Deckelwand sowie Umfangswände aufweist, die ihrerseits zwei Seitenwände, eine Rückenwand sowie eine Frontwand umfassen. DOLLAR A Die Erfindung ist dadurch gekennzeichnet, daß DOLLAR A innerhalb eines vorbestimmten Montagebereiches im Deckel, im Boden oder den Umfangswänden des Schaltschrankes mindestens eine genormte Öffnung an einer vorbestimmten Stelle vorgesehen ist, die eine Luftverbindung zwischen einem auf dem vorbestimmten Montagebereich aufgebrachten Kühl- oder Klimamodul und dem Schaltschrank herstellt.
Description
Die Erfindung betrifft einen Schaltschrank zur Aufnahme elektrischer oder
elektronischer Aggregate. Derartige Schaltschränke umfassen einen Korpus,
der einen die Aggregate enthaltenden Innenraum umschließt. Der Korpus
weist in üblicher Weise einen Boden, ein Dach sowie Umfangswände auf. Die
Umfangswände umfassen ihrerseits zwei Seitenwände, eine Rückwand sowie
eine Frontwand. Die Frontwand enthält üblicherweise eine Tür.
Nur beispielshalber wird verwiesen auf die Zeitschrift "Maschinenmarkt" Nr. 28
vom 08.07.1996 sowie den dort abgedruckten Aufsatz "Übertemperaturen in
Schaltschränken bei hoher Umgebungswärme mit Kühlgeräten sicher
vermeiden".
Die in Schalt- oder Steuerschränken enthaltenen Aggregate erzeugen Wärme.
Der Innenraum solcher Schaltschränke ist im allgemeinen hermetisch
abgeschlossen, um den Zutritt von Staub, Feuchtigkeit oder anderen
schädlichen Medien zu vermeiden. Würden im Hinblick auf diesen
Wärmeanfall keine Vorkehrungen getroffen, so würde sich ein Wärmestau
einstellen. Die Abfuhr von Wärme ist daher dringend geboten.
Zu diesem Zweck ist es bekannt, Schaltschränke oder Steuerschränke mit
Kühlanlagen bzw. Klimageräten zu versehen. Die Kühlanlagen dienen dem
Zweck, die Luft im Schaltschrank umzuwälzen und dabei abzukühlen.
Kühlanlagen umfassen gemäß dem Stand der Technik beispielsweise ein
Kühlaggregat, ferner einen Wärmetauscher mit Lüftergruppe für die
Luftzirkulation im Innenraum des Schaltschrankes. Die gesamte Kühlanlage
wird in der Frontwand bzw. Türe oder einer Seitenwand des Schrankes
angeordnet. Nur beispielhaft wird auf die nachfolgenden Schriften verwiesen:
DE-A-34 36 407
US-PS-5 467 250
DE-A-196 01 456
DE-A-35 04 207.
DE-A-34 36 407
US-PS-5 467 250
DE-A-196 01 456
DE-A-35 04 207.
DE-PS 34 36 407 zeigt ein Klimagerät, das in den Innenraum des
Schaltschrankes eingeschoben werden kann. Dies hat den Nachteil, daß für
Einbauten weniger Platz im Innenraum des Schaltschrankes zur Verfügung
steht.
Aus der US-PS 5 467 250 ist ein Schaltschrank bekannt geworden, bei dem
ein Wärmetauscher in der Schaltschranktür untergebracht ist.
Die DE-A-196 01 456 zeigt einen klimatisierten Schaltschrank mit in die Türe
oder in ein Wandelement integriertes Klimagerät oder Wärmetauscher, wobei
das Wandelement oder die Schranktür als Gehäuse zur Aufnahme der
Komponenten des Klimagerätes und/oder des Wärmetauschers ausgebildet
sind.
Es ist auch bekannt, ein Klimagerät auf der Außenseite einer
Schaltschrankwand aufzubringen. Eine derartige Anordnung zeigt die DE 35
04 207.
Nachteilig an einer Anordnung gemäß der DE 35 04 207 ist, daß die
Schaltschränke zum Anbau unterschiedlicher Kühlgeräte stets individuell
bearbeitet werden müssen. Dies ist sehr zeitaufwendig, eine Vorfertigung ist
praktisch nicht möglich, ebensowenig ein einfaches Austauschen einer
Kühleinrichtung, beispielsweise eines Luft-Luft-Wärmetauschers gegen einen
Luft-Wasser-Wärmetauscher. Bei Ausfall des angebauten Kühlgerätes mußte
zudem der gesamte Schaltschrank außer Betrieb gesetzt werden, ein
Notbetrieb war nicht möglich.
Aufgabe ist es somit, einen Schaltschrank zur Aufnahme elektrischer und
elektronischer Aggregate anzugeben, mit dem die zuvor genannten Nachteile
überwunden werden können.
Diese Aufgabe wird durch einen Schaltschrank gemäß Anspruch 1 gelöst.
Der Erfinder hat damit ein modulares System geschaffen, das es erlaubt, stets
ein und dasselbe Modell des Schrankkorpus zu verwenden und lediglich
durch Anbringen unterschiedlicher Kühl- oder Klimamodule auf dem
vorbestimmten Montagebereich des Schaltschrankes unterschiedliche
Kühlsysteme zu realisieren. Gleichzeitig ist das Gesamtsystem flexibel. Es
werden nämlich je nach Bedarf Kühl- oder Klimamodule unterschiedlicher
Kapazitäten und unterschiedlicher Technologien auf den Schrankkorpus im
vorbestimmten Montagebereich aufgesetzt. Der Korpus kann in größeren
Stückzahlen auf Lager gehalten werden. Bei Bedarf, d. h. bei Bestellungen
durch einen Kunden, können die einzelnen Schaltschränke dadurch
fertiggemacht werden, daß jeweils der Schrankkorpus mit dem geeigneten
Kühl- oder Klimamodul bestückt wird. Der Anbau eines Kühlmoduls geschieht
im allgemeinen durch einfaches Befestigen des Kühl- oder Klimamodules an
vorbestimmten Befestigungsstellen im Montagebereich, beispielsweise mittels
von Schrauben am erfindungsgemäßen Schrankkorpus. Die entsprechenden
Kühl- oder Klimamodule können ohne Fachkenntnisse und ohne
Spezialwerkzeuge eingesetzt bzw. ausgetauscht werden.
Ganz entscheidend für die Erfindung ist, daß von kompletten Kühl- oder
Klimaeinrichtungen für unterschiedliche Einsatzzwecke, wie sie bislang in
Schaltschränken zur Klimatisierung eingesetzt wurden, abgegangen wird und
das Kühlsystem im wesentlichen in zwei Teilsysteme aufgespalten wird. Das
erste Teilsystem umfaßt den Schaltschrankkorpus mit mindestens einer
genormten Öffnung im Deckel oder den Umfangswänden des
Schaltschrankes in einem vorbestimmten Montagebereich. Diese Öffnung
stellt die Verbindung zwischen Schrankinnerem und Kühl- oder Klimamodul
her. In einer speziellen Ausgestaltung der Erfindung sind mindestens zwei
genormte Öffnungen in einer Umfangswand, dem Boden oder der
Deckelwand vorgesehen. Bei einem derartigen System kann in eine der
genormten Öffnungen des ersten Teilsystems ein Filter, in die andere ein
Lüfter, eingesetzt werden, so daß ein einfaches Filter-Lüfter-System
ausgebildet wird. Dieses stellt eine gewisse Kühlkapazität zur Verfügung und
stellt bei angebautem Kühlmodul bei dessen Ausfall wenigstens eine
Notlauffunktion, das bedeutet eine Notkühlung des Schaltschrankes, sicher.
Das zweite Teilsystem des modularen Kühlsystems stellt das Kühl- oder
Klimamodul dar, wobei mit den erfindungsgemäß im Montagebereich des
Schaltschrankes ausgebildete(n) genormte(n) Öffnung(en) wenigstens eine
der nachfolgend genannten Kühleinrichtungen ausgebildet wird:
- - eine Luft-Luft-Kühleinrichtung;
- - eine Luft-Wasser-Kühleinrichtung;
- - eine Luft-Kältemittel-Kühleinrichtung;
- - eine Klimaeinrichtung mit Heizung;
- - eine Heat-Pipe-Kühleinrichtung;
- - eine Kälteelement-Kühleinrichtung;
- - oder eine Kombination aus mehreren der obengenannten Kühleinrichtungen.
Wie zuvor aufgezeigt, wird durch den modularen Aufbau nicht nur ein Vorteil
in Bezug auf die einfache Tauschbarkeit und Ausrüstbarkeit von
Schaltschränken für die unterschiedlichsten Einsatzbereiche erzielt, sondern
auch die Stillstandszeiten des gesamten Schaltschranksystems bei Ausfall von
Kühl- oder Klimaeinrichtungen minimiert bzw. vollständig vermieden, da ohne
größere Umbauarbeiten eine Lüfter-Filter-Kühleinrichtung zur Verfügung
gestellt werden kann. In einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist
vorgesehen, daß der Schaltschrankkorpus einen Sockelraum umfaßt.
In einer derartigen Ausgestaltung kann vorgesehen sein, eine Kühlanlage,
beispielsweise umfassend einen Luft-Luft- oder einen Luft-Wasser-
Wärmetauscher sowie eine Klimagerät im Sockelraum platzsparend
anzuordnen. Der Kühlluftstrom wandert dann vom Sockelraum durch den
Innenraum des Schrankes nach oben in den Deckelraum und zurück wieder
in den Sockelraum.
In einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung kann vorgesehen sein, eine
Montageplatte im Schrankinnern parallel zu einer Umfangswand vorzusehen,
wobei ein Zwischenraum zwischen Montageplatte und Umfangswand
ausgebildet wird. Ist im Sockelraum oder auch dem Dach, wie beschrieben,
eine Kühl- bzw. Klimaanlage untergebracht, so kann mit Vorteil der
Zwischenraum zwischen Montageplatte und Rückwand in geschickter Weise
als Strömungskanal ausgenutzt werden. Es können saugende bzw.
drückende Lüfter für die Luftzirkulation verwendet werden.
Besonders bevorzugt finden im Sockelraum als Lüfter saugende Lüfter
Verwendung. Diese Art der Lüfter hat den Vorteil, daß die Lamellen des
Wärmetauschers gleichmäßig von Luft umströmt werden, was zu einem
besseren Wirkungsgrad führt.
Eine einfach auszuführende konstruktive Lösung liegt vor, wenn als Lüfter
Axiallüfter verwendet werden.
In einer weitergebildeten Ausführungsform für größere Schrankkombinationen
wird vorgeschlagen, im Sockel unterzubringende Lüfter und Wärmetauscher
zu einer Kühl- oder Klimakassette zusammenzufassen, die in im
Schrankksockel eingelassene Einschuböffnung(en) leicht eingeschoben und
herausgenommen werden können.
Die Kühlkassetten können sowohl eine Luft-Luft-, eine Luft-Wasser- oder eine
Verflüssiger-/Kompressor-Kühleinrichtung oder eine Klimaeinrichtung
darstellen.
Die Erfindung soll nachfolgend anhand der Zeichnungen beispielhaft
beschrieben werden. Es zeigt:
Fig. 1 eine erste Ausführungsform eines erfindungsgemäßen
Schaltschranksystems mit sämtlichen möglichen Ausführungsvarianten
von am Schrankkorpus und im Schaltschranksockel angeordneten
bzw. anbaubaren Kühlmodulen.
Fig. 2 eine zweite Ausführungsform eines erfindungsgemäßen
Schaltschranksystems mit möglichen Ausführungsvarianten von am
Schrankkorpus und im Schranksockel anordnenbaren bzw.
anbaubaren Kühlmodulen.
Das in Fig. 1 wie auch Fig. 2 gezeigte Schaltschranksystem zeichnet sich
dadurch aus, daß Normöffnungen 20 und 21 in einer oder mehrerer der vier
Umfangswände bzw. in der Deckelwand 20 und 23 sowie im Sockel 60
zugebracht sein können. Die Normöffnungen 20, 21 und 23 stellen die
Luftzirkulation zwischen den Kühlmodulen und dem Schaltschranksystem
sicher.
Selbstverständlich können nicht nur die Öffnungen in den Seitenwänden, dem
Deckel oder im Sockel für das Anbringen der Kühlmodule genormt sein,
sondern auch die Einschuböffnungen für die im Sockel angeordneten
Kühleinheiten, beispielsweise Kühlkassetten.
Erfindungsgemäß stehen drei verschiedene Kühlmodulreihen mit abgestuften
Kühlleistungen zur Verfügung, welche alle dieselben Abmessungen und
Anbaueigenschaften aufweisen. Eine Ausnahme bildet das Filter-Luft-System
22, 24, bzw. 14, das jedoch auch auf die Normöffnungen 20 und 21
abgestimmt ist.
Nachfolgend werden die verschiedenen möglichen, anbaubaren Kühlmodule
aufgeführt. Es sind dies
- - für die Schaltschrankumfangswände:
- - ein Filter-Lüfter-System bestehend aus:
Eintrittsfilter mit Lüfter 22 und
Austrittfilter ohne Lüfter 24 - - ein Luft-Luft-Kühlmodul 30.1
- - ein Wasser-Luft-Kühlmodul 40.1 sowie
- - ein Kühl- oder Klimamodul 50.1
- - für die Schaltschrankdeckelwand:
- - ein Dachaustrittsfilter 14, welcher zusammen mit dem Eintrittsfilter mit Lüfter 22 betrieben werden kann
- - ein Luft-Luft-Kühlmodul 30.2
- - ein Wasser-Luft-Kühlmodul 40.2
- - ein Kühl- oder Klimamodul 50.2
- - für den Schaltschranksockel:
- - ein Luft-Luft-Kühlmodul 30.3
- - ein Luft-Wasser-Kühlmodul 40.3
- - ein Kühl- oder Klimamodul 50.3
In Fig. 1 ist eine erste Ausführungsform der Erfindung mit
Schaltschrankkorpus 1 gezeigt, umfassend eine Deckelwand 3, Seitenwände
5, eine nicht dargestellte Rückwand sowie eine Frontwand, die vorliegend als
Tür 7 ausgebildet ist.
Der dargestellte Schaltschrank umfaßt des weiteren einen Sockel 9.
Bei der gezeigten Ausführung sind im Montagebereich 11 an der Frontwand
7, an einer Seitenwand 5 oder an der Deckelwand 3 zwei genormte
Öffnungen 20, 21 vorgesehen, die eine Luftverbindung zwischen dem
Schrankinneren und der Umgebung bzw. einem im Montagebereich
angebrachten bzw. angeordneten Kühlmodul herstellen.
In der einfachsten Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, in diese
Öffnung 21 einen Lüfter 22 und in die genormte Öffnung 20 einen Filter 24
einzusetzen. Der Lüfter bzw. die Lüftergruppe 22 saugen dann Umgebungsluft
an, diese gelangt in das Schrankinnere, wird dort erwärmt und tritt über den
Filter 24 wieder nach außen aus. Um Staub, Schmutzpartikel etc.
zurückzuhalten, ist mit Vorteil vorgesehen, auch an der Lüfterbaugruppe im
saugenden Bereich zur Umgebung zu ein Filtergewebe vorzusehen.
Die Ausgestaltung als Lüfter-Filter-System stellt die einfachste Möglichkeit
einer Kühlung des Schrankinneren des Schaltschrankes 1 dar.
Werden höhere Kühlleistungen gefordert, so können anstelle des in die
genormte(n) Öffnung(en) 20, 21 eingesetzten Lüfters bzw. Filters ergebend
ein Lüfter-Filter-System im Montagebereich an der Seitenwand 7, der Türe 5
bzw. auf der Deckelwand 3 unterschiedliche Kühl- oder Klimamodule
angeordnet werden. In einer ersten Ausgestaltung der Erfindung kann als
Kühl- oder Klimamodul ein Luft-Luft-Wärmetauscher 30.1, 30.2 im
Montagebereich 11 an der Seitenwand, der Tür oder auf dem Dach des
Schaltschrankes angeordnet werden.
Der Luft-Luft-Wärmetauscher 30.1, 30.2, umfaßt zwei getrennte Kühlkreise, die
thermisch über einen Wärmetauscher miteinander verbunden sind, nämlich
einen Außenluftkreis sowie einen Innenluftkreis. Die Luft des Außenluftkreises
wird bei einem an einer Schrankwand oder Seitenteil angeordneten Luft-Luft-
Kühlmodul 30.1 von der im unteren Teil des Kühlmodules 30.1 angeordneten
genormten Öffnung 32 zur Lüftereinrichtung 34 und von dort nach außen
transportiert. Nicht dargestellt sind die im Kühlmodul 30.1 ebenfalls
vorhandenen Elemente des zweiten Innenkreislaufes, die wiederum einen
Lüfter umfassen, der dazu dient, über beispielsweise die genormte Öffnung 20
aus dem Schrankinneren Wärmeluft anzusaugen, die im Kühlmodul abgekühlt
wird und über beispielsweise genormte Öffnung 21 wiederum an das
Schrankinnere abgegeben wird. Ein auf dem Deckel angeordnetes Luft-Luft-
Kühlmodul ist mit Bezugsziffer 30.2, ein im Sockelraum angeordnetes Luft-
Luft-Kühlmodul mit 30.3 gekennzeichnet.
Das Ansaugen und Ausblasen der Umgebungsluft in das Sockelraum-
Klimamodul 30.3 geschieht über die Vor- bzw. nicht dargestellte Rückseite.
Das Ansaugen und Ausblasen der zu kühlenden Innenraumluft über
Öffnungen 132 bzw. 134.
Alternativ zu einer Ausgestaltung als Luft-Luft-Wärmetauscher kann das Kühl-
oder Klimamodul auch als Luft-Wasser-Wärmetauscher 40.1, 40.2, 40.3
ausgeführt sein.
Da eine Kühlung mittels angesaugter Umgebungsluft bei einem derartigen
Kühl- oder Klimamodul nicht benötigt wird, sondern diese Aufgabe vielmehr
von dem in das Kühl- oder Klimamodul eingespeisten Wasser übernommen
wird, sind in der in Fig. 1 gezeigten Darstellung eines solchen Modules
keinerlei Lüfterelemente bzw. Öffnungen für den Außenluftkreis zu erkennen.
Selbstverständlich benötigt eine derartige Anordnung einen Lüfter sowie eine
Öffnung für den Innenluftkreis zum Schrankinneren hin, der beim an die
Schrank angebauten bzw. auf dem Deckel aufgebauten Luft-Wasser-
Klimamodul nicht dargestellt ist.
Eine weitere Alternative für ein Kühl- oder Klimamodul ist ein sogenanntes
Kompressor- bzw. Verflüssiger-Kühl- oder Klimamodul 50.1, 50.2, 50.3 oder
ein Klimagerät mit Heizung 50.1, 50.2, 50.3.
Ein Kompressor-Kühlmodul 50.1, 50.2, 50.3 umfaßt einen Außenluftkühlkreis
mit einer Lufteintrittsöffnung 52 sowie einer Ausblasöffnung 54. Im
Innenkreislauf ist ein Verflüssiger vorgesehen, der über Öffnungen, die auf der
Rückseite des Kühl- oder Klimamoduls angeordnet und nicht dargestellt sind,
Luft in das Kühlmodul saugt und wiederum in das Innere des Schrankes
abgibt. Die Luftzirkulation erfolgt dann wieder über die Normöffnungen des
Schrankes 20 bzw. 21.
Die verschiedenen Kühl- oder Klimamodule können auch auf die Deckelwand
des Schrankkorpus aufgesetzt werden, wie dargestellt.
Bei einem Ausfall des Kühlmodules kann daher auf einfache Art und Weise
dieses entfernt werden. Eine Außerbetriebsetzung ist nicht vonnöten, da bei
entferntem Kühlmodul 30, 40, 50 immer noch in die genormten Öffnungen
20, 21 eine Lüfter-Filter-Kühleinrichtung eingebaut werden kann, die in jedem
Falle eine Notkühlung des Schaltschrankes sicherstellt. Auf diese Art und
Weise kann bei Komponentenausfall ohne zeitliche Unterbrechung eine mit
dem Schaltschrank gesteuerte Anlage weiterbetrieben werden.
Des weiteren wird aufgrund der genormten Öffnungen im Montagebereich der
an dem Schaltschrank anzubringenden Kühl- oder Klimamodule eine einfache
Tauschbarkeit erreicht, so daß Basiseinheiten, umfassend einen
Schaltschrank, vorgefertigt werden können, die den Bedürfnissen des
Anwenders entsprechend mit Kühlmodulen versehen wird.
In einer nicht dargestellten weitergebildeten Ausführungsform kann
vorgesehen sein, daß nicht nur ein Kühl- oder Klimamodul am Schaltschrank
angebracht wird, sondern mehrere, beispielsweise, daß ein Kühl- oder
Klimamodul sowohl an der Frontwand wie an der Seitenwand angeordnet
wird.
Der Sockelraum 9 des erfindungsgemäßen Schaltschranksystems kann
entweder unbenutzt bleiben oder ebenfalls zu Kühl- oder Klimazwecken
herangezogen werden, wie zuvor erwähnt.
Besonders vorteilhaft ist es, wenn der Sockelraum 9 mit einer
Einschuböffnung 60 versehen ist, in die eine Kühl- oder Klimakassette
eingeschoben wird. Die dargestellte Kühlkassette ist in einer ersten
Ausgestaltung als Luft-Wasser-Wärmetauscher 40.3 ausgestaltet und weist
dementsprechend zwei Wasseranschlüsse 68, 70 auf. Luft wird aus dem
Schrankinneren über den Lüfter 142 angesaugt, die erwärmte Luft gibt ihre
Wärme über Wärmetauscher an das Kühlwasser ab und wird dem
Schrankinneren über Öffnung 144 wieder zugeführt. Selbstverständlich ist
auch eine als Luft-Luft-Kühleinrichtung 30.3 oder Verflüssiger-/Kompressor-
Kühl- oder Klimaeinrichtung 50.3 ausgestaltete Kühl- oder Klimakassette
denkbar. Bei der Verflüssiger-/Kompressor-Kühl- oder Klimaeinrichtung wird
die Umgebungsluft durch Öffnung 52 angesaugt und die nicht dargestellte
Öffnung in der Rückseite ausgeblasen. Die zu kühlende Luft aus dem
Schrankinneren wird über Lüfter 152 angesaugt und Öffnung 154 in das
Schrankinnere geblasen.
Besonders bevorzugt ist es, wenn bei einer Ausgestaltung mit einer in den
Sockel eingeschobenen Kühl- oder Klimakassette oder einem auf dem Dach
angeordneten Kühl- oder Klimagerät das Schrankinnere eine zur Rückwand
parallele Montageplatte aufweist. Durch eine derartige Ausgestaltung wird ein
Zwischenraum zwischen Montageplatte und Rückwand ausgebildet.
Bei Geräten mit im Sockel eingelassenen Kühl- oder Klimamodulen strömt die
von den Öffnungen 134, 144, 154 abgegebene gekühlte Luft im
Schrankinneren zur Decke des Schaltschrankes, umströmt die Montageplatte
und strömt im Zwischenraum wieder nach unten zum Lüfter 132, 142, 152.
Auf diese Art und Weise wird eine vollständige Durchströmung des
Schaltschrankes aufgrund einer Art Zwangsströmung bei Ausbildung mit einer
Kühl- oder Klimakassette sichergestellt.
Bei Geräten mit auf der Decke angeordnetem Kühl- oder Klimamodul wird die
gekühlte Luft in den Zwischenraum zwischen Montageplatte und
Schrankrückwand eingeblasen, umströmt am Schrankboden die
Montageplatte und wird durch das Schrankinnere in den Dachaufsatz
zurückgesaugt.
In Fig. 2 ist eine alternative Ausführungsform der Erfindung mit nur einer
genormten Öffnung an den Schrankseiten bzw. der Schranktüre, am
Dachaufsatz und im Sockelbereich dargestellt. Für gleiche Bauteile bzw.
Aggregate wie in Fig. 1 werden gleiche Bezugsziffern verwandt.
Auch das in Fig. 2 dargestellte System mit nur einer Öffnung erlaubt eine
Vormontage der Schaltschränke, die je nach Einsatzort mit dem
entsprechenden Kühl- oder Klimamodul ausgestaltet werden können. Als
tauschbare Kühl- oder Klimamodule kommen die nachfolgenden Aggregate in
Frage:
- - ein Luft-Luft-Kühlmodul 30
- - ein Luft-Wasser-Kühlmodul 40
- - ein Klimagerät mit Verflüssiger/Kompressor oder Heizung 50
Ein besonderer Vorteil der vorliegenden Erfindung ist auch darin zu sehen,
daß Kühl- oder Klimamodule unterschiedlicher Leistungsklassen leicht
getauscht werden können und so eine hohe Flexibilität des Systems
ermöglicht wird. Beispielsweise können ein 500 W, 1000 W, 1500 oder 2000 W-
Kühl- oder Klimamodul vorgesehen sein, die je nach Einsatzort und -art an
dem Schaltschrank angebracht werden.
Mit der vorliegenden Erfindung wird somit erstmals ein flexibles modulares
System zur Schaltschrankkühlung zur Verfügung gestellt, das sich durch eine
hohe Flexibilität sowie hohe Betriebssicherheit auch bei Ausfall von
Kühlmodulen bzw. Kühlaggregaten auszeichnet.
Claims (13)
1. Schaltschrank zur Aufnahme elektrischer oder elektronischer Geräte mit
- 1. 1.1 einem Schrankkorpus, der einen die Aggregate enthaltenden Innenraum umschließt und einen Boden, eine Deckelwand sowie Umfangswände aufweist, die ihrerseits zwei Seitenwände, eine Rückenwand sowie eine Frontwand umfassen; dadurch gekennzeichnet, daß
- 2. 1.2 innerhalb eines vorbestimmten Montagebereiches im Deckel, im Boden oder den Umfangswänden des Schaltschrankes mindestens eine genormte. Öffnung an einer vorbestimmten Stelle vorgesehen ist, die eine Luftverbindung zwischen einem auf dem vorbestimmten Montagebereich aufgebrachten Kühl- oder Klimamodul und dem Schaltschrank herstellt.
2. Schaltschrank zur Aufnahme elektrischer oder elektronischer Geräte
gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß innerhalb des
vorbestimmten Montagebereiches im Deckel, im Boden oder den
Umfangswänden des Schaltschrankes mindestens zwei genormten
Öffnungen an einer vorbestimmten Stelle vorgesehen sind, die
entweder wenigstens einen Lüfter sowie einen Filter aufnehmen und ein
Filter-Lüfter-System ausbilden oder eine Luftverbindung zwischen
einem auf dem vorbestimmten Montagebereich aufgebrachten Kühl-
oder Klimamodul für den Schaltschrank herstellen.
3. Schaltschrank gemäß Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
daß die genormte(n) Öffnung(en) in die Deckelwand eingebracht sind
und das Kühl- oder Klimamodul als Dachaufsatz ausgebildet ist.
4. Schaltschrank gemäß einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, daß die genormte(n) Öffnung(en) in eine
Umfangswand eingebracht ist bzw. sind und das Kühlmodul als
hängendes Gerät ausgebildet ist.
5. Schaltschrank gemäß einem der Ansprüche 2 bis 4, dadurch
gekennzeichnet, daß die als Kühl- oder Klimamodule ausgebildeten
Dachaufsätze oder hängenden Geräte in einem vorbestimmten
Montagebereich, der dem Montagebereich des Schaltschrankes
entspricht, mindestens eine genormte Öffnung sowie
Befestigungseinrichtungen umfassen.
6. Schaltschrank nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch
gekennzeichnet, daß das Kühl- oder Klimamodul ein Luft-Luft-
Kühlsystem ist.
7. Schaltschrank nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch
gekennzeichnet, daß das Kühl- oder Klimamodul ein Luft-Wasser-
Kühlsystem ist.
8. Schaltschrank nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch
gekennzeichnet, daß das Kühl- oder Klimamodul ein Verflüssiger-
Kompressor-Kühlsystem ist.
9. Schaltschrank nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch
gekennzeichnet, daß das Kühl- oder Klimamodul eine Klimaeinrichtung
mit Heizung umfaßt.
10. Schaltschrank gemäß einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch
gekennzeichnet, daß der Schaltschrank einen Sockelraum umfaßt, in
den die im Boden vorgesehene(n) genormte Öffnung(en) mündet bzw.
münden.
11. Schaltschrank nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß der
Schaltschrank im Sockelboden eine Einschuböffnung(en) für eine Kühl-
oder Klimakassette aufweist.
12. Schaltschrank nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die
Kühl- oder Klimakassette eine Luft-Luft-Kühlkassette, eine Luft-Wasser-
Kühlkassette, eine Luft-Verflüssiger-Kühlkassette oder eine
Klimakassette ist.
13. Schaltschrank nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch
gekennzeichnet, daß im Bereich einer Umfangswand eine zu dieser
parallele Montageplatte vorgesehen ist, die zusammen mit der
Umfangswand einen luftführenden Zwischenraum ausbildet.
Priority Applications (4)
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|---|---|---|---|
| DE19917641A DE19917641A1 (de) | 1999-02-03 | 1999-04-19 | Modulares Schaltschranksystem zur Aufnahme elektrischer und elektronischer Aggregate |
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