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DE19916257A1 - Mehrfarben-Druckmaschine zum wahlweisen Bedrucken von einzelnen Bahnen oder von zwei Bahnen - Google Patents

Mehrfarben-Druckmaschine zum wahlweisen Bedrucken von einzelnen Bahnen oder von zwei Bahnen

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DE19916257A1
DE19916257A1 DE19916257A DE19916257A DE19916257A1 DE 19916257 A1 DE19916257 A1 DE 19916257A1 DE 19916257 A DE19916257 A DE 19916257A DE 19916257 A DE19916257 A DE 19916257A DE 19916257 A1 DE19916257 A1 DE 19916257A1
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blanket
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plate
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Mark Bernard Dumais
Dale Hiett Jackson
Michael Robert Lemelin
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Goss International Americas LLC
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Heidelberger Druckmaschinen AG
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    • B41PRINTING; LINING MACHINES; TYPEWRITERS; STAMPS
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Abstract

Eine Mehrfarben-Druckmaschine zum Bedrucken von einer einzelnen Bahn (30) oder zwei Bahnen (30, 32) umfaßt zwei Gummituchzylinder (10, 20), die in eine Kontaktposition und eine kontaktlose Position bewegbar sind. Jedem dieser Gummituchzylinder (10, 20) ist eine Vielzahl von Plattenzylindern (12a-12b; 22a-22d) zugeordnet, die ein mehrfarbiges Bild auf den jeweiligen Gummituchzylinder (10, 20) auftragen. Befinden sich die Gummituchzylinder (10, 20) in der Kontaktposition, so wird eine den Druckspalt (N) durchlaufende Bahn (30) auf beiden Seiten mit einem mehrfarbigen Bild bedruckt. Befinden sich die Gummituchzylinder (10, 20) dagegen in einer kontaktlosen Position, so können zwei Bahnen (30, 32) durch die weiteren, jeweils von den Gummituchzylindern (10, 20) und jeweils an einem der zwei weiteren Druckzylindern (14, 24) gebildeten Druckspalte (N1, N2) hindurchlaufen, wobei jede der Bahnen (30, 32) jeweils auf einer Seite mit einem mehrfarbigen Bild (4/0; 0/4) bedruckt wird (Fig. 1).

Description

Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf Mehrfarben-Rollenrotations- Offsetdruckmaschinen zum wahlweisen Bedrucken von einzelnen Bahnen oder von zwei Bahnen gemäß dem Oberbegriff von Anspruch 1.
Bei einer Rollen-Offsetdruckmaschine wird von einem Druckplattenzylinder ein Bild auf einen Gummituchzylinder und von diesem auf eine Papierbahn übertragen. Es sind Mehrfarben-Rollen-Offsetdruckmaschinen bekannt, bei denen ein mehrfarbiges Bild mittels eines einzelnen Gummituchzylinders auf die Vorderseite einer Papierbahn übertragen wird und zwei Gummituchzylinder zum Bedrucken beider Seiten einer Papierbahn verwendet werden.
Bei herkömmlichen Mehrfarben-Systemen steht jedes Gummituch mit einer Vielzahl von Plattenzylindern in Kontakt, die jeweils ein Bild in jeweils einer anderen Farbe auf das Gummituch übertragen. Die Gummituchzylinder bilden einen Druckspalt, den die Papierbahn passiert und dabei das mehrfarbige Bild von jedem der Gummitücher aufnimmt. Eine derartige Vorrichtung wird in US 4,633,777 beschrieben.
In manchen Situationen ist es wünschenswert, ein mehrfarbiges Bild auf eine einzige Seite einer Bahn zu drucken, während es in anderen Situationen wünschenswert ist, ein mehrfarbiges Bild auf beide Seiten zu drucken. In wieder anderen Situationen kann es wünschenswert sein, ein mehrfarbiges Bild auf jeweils eine einzige Seite von zwei Papierbahnen zu drucken. Bei bekannten Mehrfarben-Druckmaschinen ist es nicht möglich, wahlweise entweder beide Seiten einer einzelnen Bahn oder einzelne Seiten zweier Bahnen zu bedrucken.
Eine Ausführungsform einer Mehrfarben-Druckmaschine gemäß der vorliegenden Erfindung umfaßt zwei Gummituchzylinder, die jeweils mit einer Vielzahl von Plattenzylindern, z. B. mit vier Plattenzylindern, in Kontakt stehen. Die Plattenzylinder übertragen ein mehrfarbiges Bild auf jedes Gummituch, das dann auf eine Bahn oder mehrere Bahnen übertragen wird.
Die Gummituchzylinder sind von einer Druckanstellung oder Kontaktposition in eine Druckabstellung oder kontaktlose Position bewegbar. In der Kontaktposition berühren die Gummitücher einander und bilden einen Druckspalt, während in der kontaktlosen Position ein Zwischenraum zwischen den Gummituchzylindern besteht. In der Kontaktposition drucken die Gummituchzylinder in dem Druckspalt z. B ein mehrfarbiges Bild auf beide Seiten einer sich durch den Druckspalt bewegenden Bahn.
Diese Ausführungsform der erfindungsgemäßen Druckmaschine umfaßt außerdem zwei weitere Druckzylinder und zwei weitere Walzen, die mit diesen zusätzlichen Druckzylindern zusammenwirken. Jeder der zusätzlichen Druckzylinder steht zum Beispiel mit einem der Gummituchzylinder in Kontakt, wodurch zwei weitere Druckspalte entstehen. Wenn sich die Gummituchzylinder in einer kontaktlosen Position befinden, so kann jeweils eine Bahn durch jeden der zusätzlichen Druckspalte geführt werden, so daß jeder Gummituchzylinder ein mehrfarbiges Bild auf eine Seite jeder der Bahnen druckt. Da sich die Gummituchzylinder in einer kontaktlosen Position befinden, kann einer der Gummituchzylinder beispielsweise verlangsamt oder angehalten werden, während der Druckvorgang auf dem anderen Gummituchzylinder fortgeführt wird. Auf diese Weise ermöglicht es die vorliegende Erfindung in vorteilhafter Weise, sowohl eine Bahn als auch zwei Bahnen zu bedrucken und zudem das Problem des Breiterdruckens zu reduzieren.
Die Merkmale der vorliegenden Erfindung werden in der folgenden Beschreibung bevorzugter Ausführungsbeispiele im Zusammenhang mit den beigefügten, nachstehend aufgeführten Zeichnungen näher erläutert.
Es zeigen:
Fig. 1 eine schematische Darstellung einer Ausführungsform einer Mehrfarben- Druckmaschine gemäß der vorliegenden Erfindung in der Betriebsart, bei der zwei Bahnen auf einer Seite bedruckt werden;
Fig. 2 eine schematische Darstellung der in Fig. 1 gezeigten erfindungsgemäßen Mehrfarben-Druckmaschine in der Betriebsart, bei der eine Bahn auf beiden Seiten bedruckt wird.
Die Fig. 1 und 2 zeigen eine Ausführungsform einer Mehrfarben-Druckmaschine gemäß der vorliegenden Erfindung, bei der in zwei Betriebsarten ein vierfarbiges Bild entweder auf beide Seiten einer einzelnen Bahn (Fig. 2) oder auf jeweils eine Seite zweier Bahnen (Fig. 1) gedruckt wird. Obgleich sich die Zeichnungen und größtenteils auch die Beschreibungen auf eine Vierfarben-Druckmaschine beziehen, kann die Druckmaschine selbstverständlich auch für eine beliebige Anzahl Farben konstruiert sein.
Die in Fig. 1 und Fig. 2 dargestellte Druckmaschine umfaßt beispielsweise zwei Gummituchzylinder 10, 20, die von einer Kontaktposition (Fig. 2) in eine kontaktlose Position (Fig. 1) bewegt werden können. In der Kontaktposition bilden die Gummituchzylinder 10, 20 einen Druckspalt N zum Bedrucken beider Seiten einer einzelnen Bahn 30, die sich zwischen den Zylindern 10, 20 hindurchbewegt, wie dies in Fig. 2 gezeigt wird. In der in Fig. 1 gezeigten kontaktlosen Position bilden die beiden Gummituchzylinder 10, 20 einen Zwischenraum G. Dieser Zwischenraum G kann jede geeignete Breite annehmen und zum Beispiel ca. 25 mm betragen. Um die Kontaktposition und die kontaktlose Position herzustellen, genügt es, wenn nur einer der beiden Gummituchzylinder 10, 20 bewegbar gestaltet ist; es können jedoch auch beide Gummituchzylinder 10, 20 bewegbar angebracht sein, sofern dies gewünscht wird. Obwohl hier beide Gummituchzylinder 10, 20 als bewegbar beschrieben sind, sollte diese Beschreibung so verstanden werden, daß sie auch eine Anordnung umfaßt, bei der nur einer der beiden Gummituchzylinder 10, 20 bewegbar ist.
Eine Vielzahl von Plattenzylindern, z. B. vier Plattenzylinder 12a-12d, wirken mit dem Gummituchzylinder 10 zusammen, während eine weitere Vielzahl von Plattenzylindern, z. B. vier Plattenzylinder 22a-22d dem Gummituchzylinder 20 zugeordnet sind. Die vier Plattenzylinder 12a-12d sowie die vier Plattenzylinder 22a-22d übertragen ein mehrfarbiges Bild auf den ihnen jeweils zugeordneten Gummituchzylinder 10, 20. Zur Aufnahme des mehrfarbigen Bildes durch die Gummituchzylinder 10, 20 beträgt der Umfang der Gummituchzylinder 10, 20 vorzugsweise jeweils mindestens das Vierfache des Umfangs der zugehörigen Plattenzylinder 12a-12d, 22a-22d. Auch die Plattenzylinder 12a-12d, 22a-22d können beweglich angeordnet sein, um sowohl in der Kontaktposition als auch in der kontaktlosen Position mit den Gummituchzylindern 10, 20 zusammenwirken zu können.
In einem Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung können die Plattenzylinder 12a-­ 12d, 22a-22d, wie durch die Pfeile in Fig. 1 angedeutet, von einer Position, in der die Druckplatte in Kontakt mit dem Gummituchzylinder 10, 20 steht, in eine Position bewegt werden, in der die Druckplatte nicht in Kontakt mit dem Gummituchzylinder 10, 20 steht, wodurch ein Auswechseln der Druckplatten oder sogar der gesamten Druckplattenzylinder 12a-12d, 22a-22d ermöglicht wird.
Jeder der Plattenzylinder 12a-12d, 22a-22d wird zum Beispiel von Farbwalzen 18 eingefärbt. In dem bevorzugten Ausführungsbeispiel sind vorzugsweise farbzonenlose Farbwerke vorgesehen. Zudem können die Farbwalzen 18 beispielsweise in einem Abstand zu den Farbkästen 34 angeordnet sein oder aber die Farbe direkt aus den Farbkästen 34 aufnehmen. Letztere Anordnung ermöglicht eine rasche Stabilisierung des Farbfilms beim Anlaufen der Maschine.
Die in Fig. 1 dargestellte Ausführungsform zum Bedrucken zweier Bahnen umfaßt weiterhin zwei sekundäre Druckzylinder 14, 24 sowie beispielsweise zwei sekundäre Walzen 16, 26. Diese sekundären Druckzylinder 14, 24 sind jeweils an den zugehörigen Gummituchzylinder 10, 20 anstellbar und bilden mit diesem jeweils einen sekundären Druckspalt N1, N2. Die zusätzlichen Walzen 16, 26 wirken mit den sekundären im folgenden näher erläutert wird, durch die sekundären Druckspalte N1 und N2 zu führen,.
In Fig. 1 stehen die Gummituchzylinder 10, 20 in der kontaktlosen Position. Zwei Bahnen 30, 32 sind mit einer jeweiligen Führungswalze 15, 25 in Kontakt und durchlaufen den Zwischenraum G zwischen den Gummituchzylindern. Da kein Druck vorhanden ist, erfolgt innerhalb des Zwischenraums kein Bedrucken der Bahnen 30, 32, selbst wenn diese mit den Gummituchzylindern 10, 20 in Kontakt kommen. Natürlich können die Führungswalzen 15, 25 und die zusätzlichen Walzen 16, 26 beweglich und so angeordnet sein, daß ein Kontakt zwischen den Bahnen 30, 32 und den Gummituchzylindern 10, 20 im Zwischenraum G vermieden wird. Die Bahnen 30, 32 können dann zumindest teilweise um die jeweilige zusätzliche Walze 16, 26 herum und durch den jeweiligen Druckspalt N1, N2 geführt werden, wo der Druck erfolgt. Die sekundären Druckzylinder 14, 24 sowie die zusätzlichen Walzen 16, 26 können z. B. auch so angeordnet sein, daß die Bahnen 30, 32 die sekundären Druckspalte N1, N2 durchlaufen, bevor sie sich durch den Zwischenraum G zwischen den Gummituchzylindern 10, 20 bewegen.
Beim Passieren der sekundären Druckspalte N1, N2 werden die Bahnen 30, 32 jeweils auf einer Seite mit einem mehrfarbigen Bild bedruckt. Wie in Fig. 1 gezeigt ist, werden die Bahnen zur Vereinfachung nachfolgend in Abhängigkeit von der Anzahl der auf sie aufgedruckten verschiedenfarbigen Bilder numerisch gekennzeichnet. So wird zum Beispiel Bahn 30 mit einem 4/0 Bild, d. h. mit einem vierfarbigen Bild auf einer Seite bedruckt, während Bahn 32 mit einem 0/4 Bild (oder allgemeiner mit jeweils einem x/0 bzw. 0/y) Bild bedruckt wird, wobei es sich bei beiden Bildern um dasselbe Bild oder um verschiedene Bilder handeln kann. Da bei dieser Anordnung jedes Druckwerk, bestehend aus Gummituch-, Platten- und Gegendruckzylindern, unabhängig von dem anderen arbeitet, kann eines der Druckwerke angehalten oder verlangsamt werden, während der Druckvorgang in dem anderen Druckwerk fortgeführt wird. Nachdem die Bahnen 30, 32 den jeweiligen sekundären Druckspalt N1, N2 durchlaufen haben, können jeweils auf eine oder beide Seiten einer jeden Bahn 30, 32 nach Wunsch weitere Bilder gedruckt werden.
Befinden sich die Gummituchzylinder 10, 20, wie in Fig. 2 gezeigt, in der Kontaktposition, so kann eine einzelne Bahn (z. B. Bahn 30) den zwischen den Gummituchzylindern 10, 20 gebildeten Druckspalt N durchlaufen und dabei beidseitig mit einem mehrfarbigen Bild bedruckt werden. Bei dieser Anordnung durchläuft die Bahn 30 keinen der sekundären Druckspalte N1, N2, sondern kann zum Beispiel zwischen den Walzen 16 und 26 hindurchlaufen, wobei die Bahn 30 die Walzen 16, 26 berühren kann oder nicht, ebenso wie dies bei den Walzen 15 und 25 der Fall ist. Nachdem die Bahn 30 die Druckmaschine verlassen hat, kann die Bahn 30 getrocknet, weiter bedruckt oder nach Wunsch anderweitig weiterverarbeitet werden. Zu bemerken ist, daß bei dieser Druckbetriebsart die sekundären Druckzylinder 14 und 24 von den Gummituchzylindern 10, 20 abgestellt werden können, jedoch nicht abgestellt werden müssen.
Bezugszeichenliste
10
Gummituchzylinder
12
aPlattenzylinder
12
bPlattenzylinder
12
cPlattenzylinder
12
dPlattenzylinder
14
sekundärer Gegendruckzylinder
15
Führungswalze
16
weitere Walze
18
Farbwalze
20
Gummituchzylinder
22
aPlattenzylinder
22
bPlattenzylinder
22
cPlattenzylinder
22
dPlattenzylinder
24
sekundärer Gegendruckzylinder
25
Führungswalze
26
weitere Walze
30
Bahn
32
Bahn
34
Farbkästen
GZwischenraum
NDruckspalt
N1sekundärer Druckspalt
N2sekundärer Druckspalt

Claims (7)

1. Mehrfarben-Druckmaschine, welche die folgenden Merkmale umfaßt: einen ersten und einen zweiten Gummituchzylinder (10, 20), die in eine Kontaktposition bewegbar sind, in der diese einen Druckspalt bilden, und die in eine kontaktlose Position bewegbar sind, in der ein Zwischenraum zwischen diesen besteht;
eine Vielzahl von ersten Plattenzylindern (12a-12d), wobei jeder der ersten Plattenzylinder (12a, 12b, 12c, 12d) an den ersten Gummituchzylinder (10) anstellbar ist;
eine Vielzahl von zweiten Plattenzylindern (22a-22d), wobei jeder der zweiten Plattenzylinder (22a, 22b, 22c, 22d) an den zweiten Gummituchzylinder (20) anstellbar ist;
einen ersten sekundären Gegendruckzylinder (14), der an den ersten Gummituchzylinder (10) zur Bildung eines ersten sekundären Druckspalts (N1) anstellbar ist; und
einen zweiten sekundären Gegendruckzylinder (24), der an den zweiten Gummituchzylinder (20) zur Bildung eines zweiten sekundären Druckspalts (N2) anstellbar ist,
dadurch gekennzeichnet,
daß, in einer ersten Betriebsart, in der sich der erste und der zweite Gummituchzylinder (10, 20) in der Kontaktposition befinden, eine erste Bahn (30) den Druckspalt (N) durchläuft und dabei auf beiden Seiten mit einem ein- oder mehrfarbigen Bild bedruckt wird; und
daß, in einer zweiten Betriebsart, in der sich der erste und der zweite Gummituchzylinder (10, 20) in der kontaktlosen Position befinden, eine Bahn (30) den ersten sekundären Druckspalt (N1) durchläuft und mit einem Bild (x/0) bedruckt wird und eine weitere Bahn (32) den zweiten sekundären Druckspalt (N2) durchläuft und mit einem 0/y Bild bedruckt wird, wobei x und y gleich oder größer als 1 sind.
2. Druckmaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß eine erste und eine zweite Walze (16, 26) vorgesehen sind, die jeweils dem ersten und dem zweiten sekundären Gegendruckzylinder (14, 24) zugeordnet sind;
daß die erste Bahn (30) zwischen der ersten und der zweiten Walze (16, 26) hindurchläuft, wenn sich der erste und der zweite Gummituchzylinder (10, 20) in der Kontaktposition befinden; und
daß die erste und die zweite Bahn (30, 32) die erste und die zweite Walze (16, 26) zumindest teilweise umschlingen, wenn sich der erste und der zweite Gummituchzylinder (10, 20) in der kontaktlosen Position befinden.
3. Druckmaschine nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß diese ferner eine Vielzahl von farbzonenschraubenlosen Farbwerken umfaßt, die den ersten und zweiten Plattenzylindern (12a-12d, 22a-22d) zugeordnet sind.
4. Druckmaschine nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß jedes der farbzonenschraubenlosen Farbwerke Farbe direkt aus einem jeweiligen einer Vielzahl von Farbkästen (34) aufnimmt.
5. Druckmaschine nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Vielzahl von ersten Plattenzylindern aus vier ersten Plattenzylindern (12a, 12b, 12c, 12d) besteht und die Vielzahl von zweiten Plattenzylindern aus vier zweiten Plattenzylindern (22a, 22b, 22c, 22d) besteht.
6. Druckmaschine nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die jeweilige Vielzahl der ersten und der zweiten Plattenzylinder (12a-12d, 22a-22d) jeweils ein Plattenzylinderpaar aufweist, und zwar in der Weise, daß ein Plattenzylinder eines jeden Plattenzylinderpaares in Kontakt mit dem jeweils zugeordneten ersten und zweiten Gummituchzylinder (10, 20) steht, während der andere Plattenzylinder des Plattenzylinderpaares sich nicht in Kontakt mit dem jeweils zugeordneten ersten und zweiten Gummituchzylinder befindet.
7. Druckmaschine nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß x gleich 4 und y gleich 4 sind.
DE19916257A 1998-05-07 1999-04-12 Mehrfarben-Druckmaschine zum wahlweisen Bedrucken von einzelnen Bahnen oder von zwei Bahnen Expired - Fee Related DE19916257B4 (de)

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