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DE19916191A1 - Vorrichtung zur Verriegelung einer Haube eines Kraftfahrzeuges - Google Patents

Vorrichtung zur Verriegelung einer Haube eines Kraftfahrzeuges

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DE19916191A1
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Karl Esser
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Kirchhoff GmbH and Co KG
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    • E05BLOCKS; ACCESSORIES THEREFOR; HANDCUFFS
    • E05B81/00Power-actuated vehicle locks
    • E05B81/12Power-actuated vehicle locks characterised by the function or purpose of the powered actuators
    • E05B81/20Power-actuated vehicle locks characterised by the function or purpose of the powered actuators for assisting final closing or for initiating opening
    • EFIXED CONSTRUCTIONS
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    • E05BLOCKS; ACCESSORIES THEREFOR; HANDCUFFS
    • E05B83/00Vehicle locks specially adapted for particular types of wing or vehicle
    • E05B83/16Locks for luggage compartments, car boot lids or car bonnets
    • E05B83/24Locks for luggage compartments, car boot lids or car bonnets for car bonnets

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  • Lock And Its Accessories (AREA)
  • Superstructure Of Vehicle (AREA)

Abstract

Um eine Vorrichtung zur Verriegelung einer Haube einer schwenkbaren Motorhaube, wobei an der Haube ein Schloßbügel (1) gehaltert ist, der in der Schließlage in ein am Karosseriekörper befestigtes Drehfallenschloß eingreift und durch gegensinnig drehbare, in Schließlage miteinander verriegelte erste und zweite Hebel (2, 3) in Schließlage gehalten ist, wobei an dem zweiten Hebel ein Zugelement angreift, durch dessen Betätigung der zweite Hebel (3) in eine Entriegelungsstellung verstellbar ist und der erste Hebel (2) mittels einer beim Schließen vorspannbaren Öffnungsfeder (10) den Schloßbügel (1) freigibt und gegebenenfalls aus der Schließlage drängt, zu schaffen, bei der eine Verriegelung der Haube in der Schließlage in der Weise möglich ist, daß die Haube fest in einer elastischen Lagerung sitzt, wobei ein enges Abstandsspiel zu der Falz des Karosseriekörpers gebildet ist, so daß eine nahezu spaltfreie Anordnung in der Schließlage erreicht wird, wird vorgeschlagen, daß der erste und der zweite Hebel (2, 3) samt Schloßbügel (1) aus der Schließlage in eine Endlage mittels eines Stellantriebes (11, 12) um die am Gehäuse des Drehfallenschlosses gelagerte Drehachse (14) des ersten Hebels (2) verdrehbar ist, in der die Haube, an der der Schloßbügel fixiert ist, eng in eine Dichtung des Karosseriekörpers eingezogen ist.

Description

Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Verriegelung einer Haube eines Kraftfahrzeuges, insbesondere einer Motorhaube, die schwenkbar am Karosseriekörper gehaltert ist und aus einer ausgeschwenkten Lage in eine Schließlage verschwenkbar ist, in der sie in einer Falz des Karosseriekörpers einliegt, wobei an der Haube ein Schloßbügel gehaltert ist, der in der Schließlage in ein am Karosseriekörper befestigtes Drehfallenschloß eingreift und durch gegensinnig drehbare, in Schließlage miteinander verriegelte erste und zweite Hebel in Schließlage gehalten ist, wobei an dem zweiten Hebel ein Zugelement, insbesondere ein Bowdenzug angreift, durch dessen Betätigung der zweite Hebel in eine Entriegelungsstellung verstellbar ist und der erste Hebel mittels einer beim Schließen vorspannbaren Öffnungsfeder den Schloßbügel freigibt und gegebenenfalls aus der Schließlage drängt.
Derartige Ausbildungen sind im Stand der Technik bekannt. Bei der bekannten Vorrichtung kann bei geöffneter Haube, insbesondere Motorhaube und entsprechend entriegeltem Drehfallenschloß die Haube um die karosserieseitigen Schwenklager in die Schließlage verschwenkt werden. Dabei wird der Schloßbügel in das Drehfallenschloß durch manuelle Kraftausübung auf die Motorhaube eingedrückt, wobei der Schloßbügel auf den gabelartig ausgebildeten ersten Hebel des Drehfallenschlosses einwirkt und diesen in Schließlage dreht, in der der Schloßbügel in der Gabel des ersten Hebels gefangen ist. Bei weiterer Druckausübung auf die Haube dreht der zweite Hebel zum ersten Hebel hin und verriegelt mit einer Riegelkante mit dem ersten Hebel, so daß die Schließlage gesichert ist. Zur Entriegelung ist ein Zugelement, insbesondere ein manuell bedienbarer Bowdenzug vorgesehen, durch den bei Betätigung der zweite Hebel aus der Verriegelungslage in eine Entriegelungslage verstellt wird (gegen Federkraft einer auf den Hebel einwirkenden Feder), wodurch der erste Hebel freigegeben wird und unter der Kraft einer mit dem Hebel gekoppelten Feder in die Freigabestellung zurückgedreht wird, wobei gleichzeitig der Schloßbügel ausgeworfen beziehungsweise freigegeben wird. Die entsprechende Haube kann dann geöffnet werden.
In der Schließlage liegt die Haube in einem Falz des Karosseriekörpers ein und stützt sich mit ihren Randkanten auf gummiartigen Auflagern auf. Da es erforderlich ist, zum Schließen der Haube die Haube in diesen Falz einzudrücken und die Verriegelung in Eingriff zu bringen, entsteht der Effekt, daß nach dem Loslassen der Haube ein geringes Zurückfedern der Haube erfolgt. Insbesondere hierdurch wird ein relativ großer Spalt zwischen der Haube und im anschließenden Karosseriekörper gebildet, was aus optischen Gründen unerwünscht ist. Desweiteren ist wegen der Spaltbildung, die wegen des Funktionsablaufs der Verriegelung notwendig ist, eine schwimmende seitliche Bewegungsmöglichkeit für die Haube in der Schließlage gegeben, was ebenso unerwünscht ist.
Ausgehend von diesem Stand der Technik liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung gattungsgemäßer Art zu schaffen, bei der eine Verriegelung der Haube in der Schließlage in der Weise möglich ist, daß die Haube fest in einer elastischen Lagerung sitzt, wobei ein enges Abstandsspiel zu der Falz des Karosseriekörpers gebildet ist, so daß eine nahezu spaltfreie Anordnung in der Schließlage erreicht wird und zudem seitliche Bewegungen der Haube in der Schließlage unterbunden sind.
Zur Lösung dieser Aufgabe schlägt die Erfindung vor, daß der erste und der zweite Hebel samt Schloßbügel. aus der Schließlage in eine Endlage mittels eines Stellantriebes um die am Gehäuse des Drehfallenschlosses gelagerte Drehachse des ersten Hebels verdrehbar ist, in der die Haube, an der der Schloßbügel fixiert ist, eng in eine Dichtung des Karosseriekörpers eingezogen ist.
Beim Überführen der Haube aus der geöffneten Stellung in die Schließlage greift zunächst in üblicher Weise der Schloßbügel in den ersten Hebel ein und der erste Hebel verriegelt mit dem zweiten Hebel. Dies wird durch manuelle Schließbewegung der Haube erreicht. Anschließend wird, beispielsweise durch einen Mikroschalter oder durch ein anderes Auslöseelement der Stellantrieb aktiviert, mittels dessen der erste und zweite Hebel samt einliegendem Schloßbügel aus der Schließlage, die manuell erreicht wird, in eine Endlage eingezogen wird, in der die Haube eng in einer elastischen Dichtung im Falz des Karosseriekörpers einliegt, wobei eine annähernd spaltlose Anordnung der Haube in der entsprechenden Karosseriefalz erreicht werden kann.
Bevorzugt ist dabei vorgesehen, daß am Drehfallenschloß ein Drehriegel gehaltert ist, der in der Endlage in eine Riegelfalle des zweiten Hebels einfällt und diesen in der Endlage sichert.
Hierdurch ist die Haube in der Schließlage nicht nur durch den Stellantrieb, sondern durch die zusätzliche Verriegelung gesichert.
Zum Öffnen der Motorhaube kann in herkömmlicher Weise mittels einen Bowdenzuges oder dergleichen Zugelement auf den zweiten Hebel eingewirkt werden, so daß dieser in die Entriegelungslage entgegen Federkraft verstellt wird. Hierdurch öffnet sich die Verriegelung zwischen erstem und zweitem Hebel und ebenso die Verriegelung zwischen zweitem Hebel und dem Drehriegel, so daß der Schloßbügel freigegeben und durch den mittels Federkraft in die Öffnungslage drehenden ersten Hebel ausgeworfen wird. Dabei sind zusätzliche Schaltelemente, beispielsweise ein Mikroschalter oder dergleichen Betätigungselemente vorgesehen, die beim Öffnen der Haube bewirken, daß der Stellantrieb in die Ausgangslage zurückfährt und den ersten und zweiten Hebel um die Drehachse des ersten Hebels in die Ausgangslage zurückdreht.
Bevorzugt ist dazu vorgesehen, daß am Drehfallenschloß ein dritter Hebel um die Drehachse des ersten Hebels schwenkbar gelagert ist, an dessen einem Ende der Stellantrieb angreift und dessen anderes Ende an einem vierten Hebel angreift, der ebenfalls um die Drehachse des ersten Hebels schwenkbar ist und der die Drehachse des zweiten Hebels haltert.
Hierdurch ist eine sehr einfache und dennoch äußerst präzise und sichere Betätigung mittels des Stellantriebes gewährleistet. Dabei werden relativ einfache Bauteile eingesetzt.
Bevorzugt ist zudem vorgesehen, daß die Enden der Drehachse des zweiten Hebels in Langlöchern des Gehäuses des Drehfallenschlosses geführt sind, die sich entlang eines Radius um die Drehachse des ersten Hebels erstrecken.
Durch diese Ausbildung ist eine Wegbegrenzung gebildet, da mittels des Stellantriebes nur eine Bewegung des zweiten Hebels in den Langlöchern möglich ist, also die Länge des Stellweges durch die Länge des Langloches bestimmt ist.
Um auch dann ein Öffnen und Schließen der Vorrichtung zu ermöglichen, wenn der Stellantrieb ausgefallen ist, ist vorgesehen, daß der vierte Hebel an seinem der Drehachse des ersten Hebels abgewandten und über die Drehachse des zweiten Hebels hinausragenden Ende einen Lagerzapfen aufweist, an dem das Ende des dritten Hebels mit einem gabelartigen Lager angreift, wobei der Lagerzapfen des vierten Hebels, mittels eines Zugelementes, insbesondere Bowdenzuges, aus dem Lager ausrückbar ist, wobei das Lagerauge im vierten Hebel für den Durchgriff der Drehachse des ersten Hebels als sich in Ausrückrichtung erstreckendes Langloch ausgebildet ist, und daß das Lagerauge für den Durchgriff der Drehachse des zweiten Hebels als L-förmiger oder T-förmiger Schlitz ausgebildet ist, dessen einer Schenkel oder dessen Fußsteg parallel zum Langloch und dessen anderer Schenkel oder dessen Querhaupt entlang eines Radius um die Drehachse des ersten Hebels gerichtet ist, so daß bei ausgerücktem vierten Hebel der Stellantrieb von den Stellhebeln entkoppelt ist.
Durch diese Ausbildung ist es möglich, bei Ausfall des Stellantriebes mittels des Zugelementes, insbesondere des Bowdenzuges, Zugkraft auf den vierten Hebel auszuüben, um dessen Lagerzapfen außer Eingriff von. dem gabelartigen Lager des dritten Hebels zu bringen. In der Entkoppelungslage ist der Stellantrieb von dem übrigen Hebelwerk entkoppelt, so daß es möglich ist, das Hebelwerk durch Eindrücken des Schloßbügels zu schließen oder auch durch Betätigung des auf den zweiten Hebel wirkenden Zugelementes, insbesondere Bowdenzuges, die Entriegelung vorzunehmen, so daß die entsprechende Haube geöffnet werden kann. Durch den L-förmigen beziehungsweise T-förmigen Schlitz ist es möglich, beim Öffnen und Schließen manuell beziehungsweise durch Bowdenzugentriegelung die entsprechende Schwenk- und Verriegelungsbewegung der Hebel durchzuführen, ohne daß die Hebel durch den außer Betrieb gesetzten Stellantrieb blockiert sind. Die Ausbildung ist vorzugsweise so vorgenommen, daß dann, wenn der Stellantrieb wieder in Funktion gesetzt wird, dieser durch einmalige Betätigung bewirkt, daß der vierte Hebel mit seinem Lagerzapfen wieder in das gabelartige Lager des dritten Hebels einrückt.
Zur Stabilisierung der Vorrichtung ist zudem vorgesehen, daß die Drehachsen des ersten und zweiten Hebels über Laschen miteinander gekoppelt sind, die von den Drehachsen durchgriffen sind.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in der Zeichnung dargestellt und im folgenden näher beschrieben.
Die einzige Zeichnungsfigur zeigt eine erfindungsgemäße Vorrichtung in Seitenansicht, streng schematisiert.
In der Zeichnung ist eine Vorrichtung zur Verriegelung einer Haube eines Kraftfahrzeuges, insbesondere einer Motorhaube gezeigt. Die entsprechende Motorhaube, die in der Zeichnung nicht dargestellt ist, ist mit ihrem einen Endbereich schwenkbar am Karosseriekörper gehaltert und aus einer aufgeschwenkten Lage in eine Schließlage verschwenkbar, in der sie in einer Falz des Karosseriekörpers gegebenenfalls unter Zwischenlage einer elastischen Dichtung einliegt. An der Haube ist ein Schloßbügel 1 gehaltert, von dem in der Zeichnung lediglich der Eingriffsbereich bezüglich der Schließeinrichtung gezeigt ist. In der Schließlage greift der Schloßbügel 1 in ein am Karosseriekörper befestigtes Drehfallenschloß ein. Der Schloßbügel 1 wirkt dabei auf einen ersten in der Zeichnung im Uhrzeigersinn dadurch drehbaren Hebel 2 ein und verschwenkt diesen im Uhrzeigersinn. Der erste Hebel 2 weist eine Verriegelungskante 7 auf, mittels derer eine Verriegelung an einem zweiten um eine parallele Achse drehbaren Hebel 3 erfolgt. Beide Hebel sind aus der in der Zeichnung dargestellten Lage entgegen Federkraft gegensinnig zueinander verschwenkbar. In der Verriegelungsposition greift die Verriegelungskante 7 unter den Verriegelungshaken 8 des zweiten drehbaren Hebels 3.
An dem zweiten drehbaren Hebel 3 greift ein Zugelement 9 in Form eines Bowdenzuges an. Der Bedienhebel am anderen Ende des Bowdenzuges kann im Fahrgastraum des Fahrzeuges oder an anderer geeigneter Stelle vorgesehen sein. Durch Betätigung des Bowdenzuges (Zug an dem entsprechenden Betätigungselement) kann der Hebel 3 aus der Verriegelungslage in die Öffnungslage gemäß der Zeichnungsdarstellung zurück verschwenkt werden, wodurch die Verriegelung mit dem ersten Hebel 2 aufgehoben wird und der erste Hebel unter der Wirkung einer Rückführungsfeder 10 in die Lage zurückgestellt wird, die in der Figur gezeigt ist. Dabei wird der Schloßbügel 1 in die Position ausgeworfen, die in der Zeichnung dargestellt ist.
Gemäß der Erfindung ist der erste und zweite Hebel 2, 3 beim Verstellen aus der Öffnungslage in die Schließlage noch weiter in gleicher Richtung mittels eines elektrischen Stellantriebes, beispielsweise eines Stellmotors 11 mit aus- und einfahrbarer Zug­ beziehungsweise Druckstange 12, um die am Gehäuse 13 des Drehfallenschlosses gelagerte Drehachse 14 des ersten Hebels 7 derart drehbar, daß die Haube, an der der Schloßbügel 1 fixiert ist, eng in eine im Einlagefalz der Haube eingelegte Dichtung des Karosseriekörpers eingezogen wird.
Am Gehäuse 13 des Drehfallenschlosses ist ein weiterer Drehriegel 15 um eine zu den anderen Drehachsen parallele Achse drehbar gelagert, der in der Endlage, wie sie durch den Stellantrieb 11, 12 eingestellt wird, in eine Riegelfalle am unteren Ende des zweiten Hebels 3 einfällt, so daß dieser in dieser Endlage gesichert ist.
Am Drehfallenschloß ist ein dritter Hebel 4 um die Drehachse 14 des ersten Hebels 2 schwenkbar gelagert, an dessen einem Ende der Stellantrieb 11, 12 angreift und dessen anderes Ende (bei 16) an einem vierten Hebel 6 angreift. Dieser Hebel 6 ist ebenfalls um die Drehachse 14 des ersten Hebels 2 schwenkbar. Zudem nimmt dieser vierte Hebel 4 die Drehachse 17 des zweiten Hebels 3 auf. Die Enden der Drehachse 17 des zweiten Hebels 3 sind in Langlöchern 18 in zueinander parallelen Wandungen des Gehäuses 13 (in der Zeichnung ist nur eine dargestellt) geführt, wobei die Langlöcher 18 sich entlang eines Radius um die Drehachse 14 des ersten Hebels erstrecken. Auf diese Weise ist es möglich, durch Betätigung des Stellantriebes 11, 12 den Hebel 4 und damit auch den Hebel 3 mit den damit in Eingriff befindlichen Teilen 1 und 7 in die absolute Schließlage zu überführen, in der der Riegel 15 an der Verriegelungskante am oberen Ende des Hebels 3 einfällt.
Der vierte Hebel 6 weist an seinem der Drehachse 14 des ersten Hebels 2 abgewandten und über die Drehachse 17 des zweiten Hebels 3 hinausragenden Ende einen Lagerzapfen 19 auf, an dem das Ende des dritten Hebels 4 mit einem gabelartigen Lager angreift. Der vierte Hebel 6 ist mittels eines weiteren Bowdenzuges 20, dessen Bedieneinheit an einem zugänglichen Teil innerhalb des Fahrzeuginnenraums oder dergleichen angeordnet ist, in der Zeichnung nach rechts verstellbar, so daß der Lagerzapfen 19 aus dem gabelartigen Lager des dritten Hebels 4 ausgerückt wird. Dabei ist das Lagerauge im vierten Hebel 6 für den Durchgriff der Drehachse 14 des ersten Hebels als sich in Ausrückrichtung erstreckendes Langloch ausgebildet. Das Lagerauge für den Durchgriff der Drehachse 17 des zweiten Hebels 3 kann als L-förmiger oder im Ausführungsbeispiel als T-förmiger Schlitz ausgebildet sein, dessen Fußsteg parallel zu dem Langloch gerichtet ist und dessen Querhaupt quer dazu entlang eines Radius um die Drehachse 14 des ersten Hebels 2 ausgerichtet ist, so daß bei ausgerücktem vierten Hebel 6 der Stellantrieb 11, 12 mit dem dritten Hebel 4 von den übrigen Stellhebeln entkoppelt ist und eine funktionsgerechte Betätigung durch manuelles Zudrücken der Haube ermöglicht ist. Zusätzlich können die Drehachsen des ersten und zweiten Hebels 2, 3 über Laschen miteinander gekoppelt sein, die von den Drehachsen durchgriffen sind.
Die Funktion der Vorrichtung ist wie folgt.
Beim Schließen der Motorhaube wird der Schloßbügel 1 in das Schloß eingeführt und mittels der Hebel 2, 3, die sich gegensinnig zueinander bewegen, verriegelt. Durch den Schließvorgang wird beispielsweise über einen Mikroschalter 21 der motorische Stellantrieb 11, 12 betätigt. Die Zugstange 12 zieht an dem entsprechenden Ende des Hebels 4 und dreht diesen im Uhrzeigersinn um die Drehachse 14. Dabei wird das andere Ende des Hebels entlang des Langloches 18 verstellt und dabei auch der zweite Hebel 3 mitgenommen. In einer Endposition, die beispielsweise durch einen weiteren Mikroschalter 22 erfaßt werden kann, wird der motorische Stellantrieb 11 abgeschaltet. In der Abschaltlage ist das untere Ende des Hebels 3 mit dem Riegel 15 verriegelt. Durch Betätigung des Bowdenzuges 9 wird der zweite Hebel 3 betätigt und aus der Verriegelung gelöst, wobei zudem auch der erste Hebel 2 freigegeben wird und über die Drehfeder 10 den Schloßbügel 1 auswirft. Dies entspricht der in der Zeichnung dargestellten Lage. Durch einen der Mikroschalter initiiert wird der Motor des Stellantriebes 11 betätigt und die Schubstange 12 ausgeschoben (in der Zeichnung nach rechts zurückgestellt in die in der Zeichnung dargestellten Lage), so daß der Hebel 4 und auf das Teil 3 in die Ausgangsposition zurückgedreht werden.
Sofern der Stellmotor des Stellantriebes 11 ausfällt, so kann der Stellantrieb von dem Hebelwerk entkoppelt werden, indem der dritte Hebel, an dem der Stellantrieb 11, 12 angreift, von dem übrigen Hebelwerk entkoppelt wird. Hierzu kann durch Ziehen an dem Bowdenzug 20 der vierte Hebel 6 in der Zeichnung nach rechts verstellt werden, so daß der Lagerzapfen 19 aus dem Gabellager am Ende des dritten Hebels 4 ausrückt. Der vierte Hebel 6 greift dann im Bereich der Drehachse 17 mit dem Quersteg der T-förmigen Ausnehmung über dieses Lagerauge, um die entsprechende Beweglichkeit beim Öffnen und Schließen (manuell) zu ermöglichen. Desweiteren ermöglicht das Langloch im Bereich der Drehachse 14 die Verschiebung des vierten Hebels 6 um das gewünschte Maß.
In dieser Lage kann die Motorhaube durch Einlegen des Schloßbügels 1 und Druckausübung auf die Motorhaube mit den Hebeln 2, 3 verriegelt werden.
Durch Zurückziehen des vierten Hebels 6 in die in der Zeichnung dargestellte Lage kann der Lagerzapfen 19 wieder in das Gabellager des dritten Hebels 4 eingleiten, was durch einmalige Betätigung des elektromotorischen Stellantriebes zwangsläufig erreicht wird.
Durch die Erfindung ist es möglich, eine Haubenverriegelung insbesondere einer Motorhaube zu erreichen, bei der die Motorhaube fest in eine elastische Lagerung oder Dichtung eingezogen ist, wodurch geringe Spaltmaße zwischen Motorhaube und Karosserie realisierbar sind und darüber hinaus auch eine seitlich schwimmende Bewegung (Bewegungsspiel) der Haube innerhalb der entsprechenden Karosserieausnehmung unterbunden ist. Die Vorrichtung ist relativ einfach ausgebildet, da sie im wesentlichen nur aus einfach zu fertigenden ebenen Stanzteilen, Lagerbolzen sowie Federn zusammengebaut ist. Das Gehäuse 13 kann beispielsweise aus zwei Halbschalen gebildet sein, die miteinander verbunden werden und zwischen sich das Hebelwerk und die weiteren Stellelemente einfassen. Die Entriegelung ist, wie bisher üblich, durch einfache Betätigung über einen Bowdenzug ermöglicht.
Die Erfindung ist nicht auf das Ausführungsbeispiel beschränkt, sondern im Rahmen der Offenbarung vielfach variabel.
Alle neuen, in der Beschreibung und/oder Zeichnung offenbarten Einzel- und Kombinationsmerkmale werden als erfindungswesentlich angesehen.

Claims (6)

1. Vorrichtung zur Verriegelung einer Haube eines Kraftfahrzeuges, insbesondere einer Motorhaube, die schwenkbar am Karosseriekörper gehaltert ist und aus einer aufgeschwenkten Lage in eine Schließlage verschwenkbar ist, in der sie in einer Falz des Karosseriekörpers einliegt, wobei an der Haube ein Schloßbügel (1) gehaltert ist, der in der Schließlage in ein am Karosseriekörper befestigtes Drehfallenschloß eingreift und durch gegensinnig drehbare, in Schließlage miteinander verriegelte erste und zweite Hebel (2, 3) in Schließlage gehalten ist, wobei an dem zweiten Hebel ein Zugelement, insbesondere ein Bowdenzug (9) angreift, durch dessen Betätigung der zweite Hebel (3) in eine Entriegelungsstellung verstellbar ist und der erste Hebel (2) mittels einer beim Schließen vorspannbaren Öffnungsfeder (10) den Schloßbügel (1) freigibt und gegebenenfalls aus der Schließlage drängt, dadurch gekennzeichnet, daß der erste und der zweite Hebel (2, 3) samt Schloßbügel (1) aus der Schließlage in eine Endlage mittels eines Stellantriebes (11, 12) um die am Gehäuse des Drehfallenschlosses gelagerte Drehachse (14) des ersten Hebels (2) verdrehbar ist, in der die Haube, an der der Schloßbügel fixiert ist, eng in eine Dichtung des Karosseriekörpers eingezogen ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß am Drehfallenschloß ein Drehriegel (15) gehaltert ist, der in der Endlage in eine Riegelfalle des zweiten Hebels (3) einfällt und diesen in der Endlage sichert.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß am Drehfallenschloß ein dritter Hebel (4) um die Drehachse (14) des ersten Hebels (2) schwenkbar gelagert ist, an dessen einem Ende der Stellantrieb (11, 12) angreift und dessen anderes Ende an einem vierten Hebel (6) angreift, der ebenfalls um die Drehachse (14) des ersten Hebels (2) schwenkbar ist und der die Drehachse (17) des zweiten Hebels (3) haltert.
4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Enden der Drehachse (17) des zweiten Hebels (3) in Langlöchern (18) des Gehäuses (13) des Drehfallenschlosses geführt sind, die sich entlang eines Radius um die Drehachse (14) des ersten Hebels (2) erstrecken.
5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß der vierte Hebel (6) an seinem der Drehachse (14) des ersten Hebels (2) abgewandten und über die Drehachse (17) des zweiten Hebels (3) hinausragenden Ende einen Lagerzapfen (19) aufweist, an dem das Ende des dritten Hebels (4) mit einem gabelartigen Lager angreift, wobei der vierte Hebel (6), mittels eines Zugelementes, insbesondere Bowdenzuges (20), aus dem Lager ausrückbar ist, wobei das Lagerauge im vierten Hebel (6) für den Durchgriff der Drehachse (14) des ersten Hebels (2) als sich in Ausrückrichtung erstreckendes Langloch ausgebildet ist, und daß das Lagerauge für den Durchgriff der Drehachse (17) des zweiten Hebels (3) als L-förmiger oder T-förmiger Schlitz ausgebildet ist, dessen einer Schenkel oder dessen Fußsteg parallel zum Langloch und dessen anderer Schenkel oder dessen Querhaupt entlang eines Radius um die Drehachse (14) des ersten Hebels (2) gerichtet ist, so daß bei ausgerichtetem vierten Hebel (6) der Stellantrieb (11, 12) von den Stellhebeln entkoppelt ist.
6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5. dadurch gekennzeichnet, daß die Drehachsen (14, 17) des ersten und zweiten Hebels (2, 3) über Laschen miteinander gekoppelt sind, die von den Drehachsen (14, 17) durchgriffen sind.
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