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DE19916444C2 - Rad - Google Patents

Rad

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DE19916444C2
DE19916444C2 DE19916444A DE19916444A DE19916444C2 DE 19916444 C2 DE19916444 C2 DE 19916444C2 DE 19916444 A DE19916444 A DE 19916444A DE 19916444 A DE19916444 A DE 19916444A DE 19916444 C2 DE19916444 C2 DE 19916444C2
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    • B60BVEHICLE WHEELS; CASTORS; AXLES FOR WHEELS OR CASTORS; INCREASING WHEEL ADHESION
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Description

Die Erfindung betrifft ein Rad, insbesondere für ein Zweirad, vorzugsweise für ein Motorrad, mit einer Nabe, einer Felge und sich zwischen der Nabe und der Felge erstreckenden Speichen, wobei das Rad vertikal geteilt ist und jedes der beiden Radteile im Wesentlichen hälftig die Nabe, die Speichen und die Felge als integrale Bestandteile umfasst, wobei die beiden Radteile zumindest weitgehend identisch ausgebildet und ausschließlich im Bereich der Nabe und der Felge miteinander verbunden sind.
Räder der hier in Rede stehenden Art sind seit langem in den unterschiedlichsten Ausführungsformen aus der Praxis bekannt. Lediglich beispielhaft wird dazu auf die WO 96/08383 verwiesen. Bei dem aus der WO 96/08383 bekannten Rad handelt es sich um ein Rad für Fahrräder, bei dem unterschiedlich gestaltete Radteile durch Kle­ ben zusammengefügt sind. Die Radteile sind dort insgesamt zusammengeklebt, d. h. sowohl im Bereich der Nabe und der Felge als auch im Bereich der Speichen. Mit anderen Worten sind die Radteile an sämtlichen Naht- bzw. Stoßstellen miteinander - durch Kleben - verbunden, so dass die beiden Radteile gemeinsam ein in sich homogenes Rad ergeben.
Das aus der WO 96/08383 bekannte Rad, bei dem die Radteile durch Kleben mitein­ ander verbunden sind, mag sich zum Einsatz bei Fahrrädern eignen. Jedoch weist dieses Rad aufgrund seiner rundum angelegten Verklebung eine nur begrenzte Fe­ stigkeit bzw. Verwindungssteifigkeit auf, die zum Einsatz bei einem Motorrad jeden­ falls nicht ausreicht. Außerdem ist es bei dem bekannten Rad erforderlich, aufgrund der dort gewählten Verbindungstechnik und aufgrund des dort gewählten Eingriffs der Radhälften ineinander unterschiedliche Radhälften zu fertigen, was wiederum den Fertigungsaufwand und dabei die Fertigungskosten erhöht.
Aus der FR 2 291 873 ist ein Rad bekannt, dessen Speichen die Form eines Rohres haben. Die Speichen bestehen aus einem Teil, dass mit einer Naht versehen ist.
Die US 3,782,778 offenbart ein Rad für Zweiräder, welches sich aus zwei Teilen zusammenfügen läßt.
Der vorliegenden Erfindung liegt nunmehr die Aufgabe zugrunde, ein Rad, insbesondere für ein Zweirad, vorzugsweise für ein Motorrad, der gattungsbildenden Art derart auszugestalten und weiterzubilden, dass nach einfacher Montage eine stabile Konstruktion realisiert ist.
Das erfindungsgemäße Rad löst die voranstehende Aufgabe durch die Merkmale des Patentanspruches 1. Danach ist ein gattungsbildendes Rad derart ausgestaltet, dass die Speichenhälften der Radteile an ihren Enden, d. h. im Bereich der Nabe und der Felge, aneinander liegen und ansonsten zumindest geringfügig zueinander beabstandet sind.
Zum Erhalt der erforderlichen Stabilität bzw. Festigkeit oder Steifigkeit des Rades reicht es vollkommen aus, wenn die beiden Radteile ausschließlich im Bereich der Nabe und der Felge - und nicht etwa im Bereich der Speichen - miteinander verbunden sind. Einer solchen Konstruktion liegt die Überlegung zugrunde, dass man Material in der neutralen Phase einsparen kann. Insoweit ist es nicht erforderlich, die beiden Radteile im Bereich der Speichen miteinander zu verbinden. Vielmehr ist es zur Materialreduzierung und somit zur Reduzierung des Gewichts möglich, den Bereich zwischen den Speichenhälften frei zu lassen, zumal dieser Bereich zur Festigkeit bzw. Steifigkeit des Rades nur wenig beiträgt.
Die beiden Radteile sind zumindest weitgehend identisch ausgebildet, um eine Verbindung lediglich im Bereich der Nabe und der Felge zu realisieren. So können die beiden Radteile - beispielsweise druckgusstechnisch - mit nur einem Werkzeug - zunächst identisch - hergestellt werden. Im Rahmen einer Nachbearbeitung können die Verbindungsbereiche der Nabe und der Felge bearbeitet bzw. überarbeitet werden, so dass unterschiedliche Verbindungstechniken anwendbar sind. Darauf wird später noch eingegangen werden.
Im Sinne einer Gewichtsreduzierung liegen die Speichenhälften der Radteile an Ihren Enden, d. h. im Bereich der Nabe und der Felge, aneinander und sind ansonsten zumindest geringfügig zueinander beabstandet.
Die beiden Radteile bilden gemeinsam einerseits die Nabe und andererseits die Felge. Dazu ist es von Vorteil, wenn die Radteile - zur Bildung der Nabe - jeweils einen sich nach innen erstreckenden Verbindungsbereich aufweisen und mit dem jeweiligen Verbindungsbereich ineinander greifen. Im Konkreten könnte der Verbin­ dungsbereich als sich nach innen erstreckender, im wesentlicher zylindrischer Ab­ schnitt ausgebildet sein, wobei der zylindrische Abschnitt des einen Radteils über den zylindrischen Abschnitt des anderen Radteils greifen könnte. Ebenso ist es auch denkbar, dass der zylindrische Abschnitt des einen Radteils in den zylindrischen Ab­ schnitt des anderen Radteils, insbesondere in eine Ausnehmung des anderen Radteils, greift, wobei es sich dabei um eine Art Nut- und Federverbindung zwischen den beiden Radteilen handelt.
Die die Nabe bildenden Verbindungsbereiche der Radteile könnten kraft- und/oder form- und/oder materialschlüssig miteinander verbunden sein. Im Konkreten könnten die die Nabe bildenden Verbindungsbereiche der Radteile ineinander oder aufeinan­ der gesteckt sein. Ebenso ist es möglich, dass die die Nabe bildenden Verbindungs­ bereiche der Radteile miteinander verpresst, miteinander verschraubt, miteinander vernietet und/oder miteinander verklebt sind. Eine Kombination der zuvor genannten Verbindungstechniken ist möglich. So könnten zusätzlich zu einer Verklebung der Verbindungsbereiche diese obendrein verschraubt oder vernietet sein.
Ähnlich verhält es sich im Bereich der Felge, wonach nämlich die Radteile mit jeweils einem Verbindungsbereich - vorzugsweise umlaufend - verbunden sind und dabei die Felge bilden. Im Konkreten könnten die Verbindungsbereiche der Felge aneinan­ derstoßen und formschlüssig und/oder kraftschlüssig und/oder materialschlüssig mit­ einander verbunden sein. Die Verbindungsbereiche könnten miteinander verschweißt sein, wobei im Bereich der Stoßstellen eine zur Aufnahme einer Schweißnaht die­ nende, vorzugsweise umlaufend ausgebildete Kerbung vorgesehen sein kann. Inso­ weit ließe sich die Schweißnaht problemlos in die Kerbung hineinlegen und könnte außerhalb der Kerbung zur glatten Oberfläche abgetragen werden.
Ebenso ist es denkbar, dass die Verbindungsbereiche der Felge miteinander ver­ klebt, verschraubt und/oder vernietet sind. Auch hier ist eine Kombination verschie­ dener Verbindungstechniken möglich.
Zwischen den Verbindungsbereichen der Felge könnten ganz besondere Dichtmittel zur Luftabdichtung vorgesehen sein, wobei eine umlaufende Dichtung zwischen den Stoßstellen der Verbindungsbereiche angeordnet sein kann. Dazu könnten die Ver­ bindungsbereiche auf ihren einander zu gerichteten Stirnflächen entsprechende Ausnehmungen bzw. Nuten zur Aufnahme der Dichtmittel aufweisen. Im Konkreten könnte ein umlaufender O-Ring als Quetschdichtung eingelegt sein.
Der Abstand zwischen den Speichenhälften könnte sich von der Nabe zur Felge hin verringern. Der Bereich zwischen den Speichenhälften könnte als Hohlraum ausgebildet sein, wodurch sich das Gewicht in ganz besonderem Maße reduzieren lässt. Ebenso ist es jedoch auch denkbar, dass der Bereich zwischen den Speichenhälften ausgefüllt ist. Dazu könnte man ein leichtes und korrosionsbestän­ diges Material verwenden. Der Einsatz von Kunststoff ist hier denkbar.
Des weiteren ist es möglich, dass der Bereich zwischen den Speichenhälften aus­ schließlich im Randbereich, vorzugsweise gegen Feuchtigkeit und schmutzabdich­ tend, ausgefüllt ist. Auch dazu könnte man - quasi als abdichtenden Einsatz - Kunststoff verwenden.
Im Hinblick auf eine besondere Stabilität bei materialreduzierender Ausgestatung könnten die Speichenhälften im Querschnitt U-förmig bzw. schalenförmig ausgebildet sein. Zur Erhöhung der Stabilität könnten die Speichenhälften sich in Längsrichtung erstreckende Versteifungen aufweisen. Insoweit könnten die Speichenhälften im Querschnitt W-förmig ausgebildet sein, wobei der mittlere, sich in Längsrichtung er­ streckende Steg die Steifigkeit erhöht.
Grundsätzlich ist es möglich, dass die einander gegenüberliegenden Speichenhälften gemeinsam einen in etwa kreisrunden Querschnitt aufweisen, wodurch die Steifigkeit einer jeden Speiche ganz erheblich begünstigt ist. Ebenso ist es möglich, dass die einander gegenüberliegenden Speichenhälften einen in etwa ovalen Querschnitt aufweisen.
Insbesondere im Hinblick auf eine wirksame Gewichtsreduzierung ist es von Vorteil, wenn die Radhälften aus Aluminium oder aus einer Aluminiumlegierung hergestellt sind. Ebenso können die Radhälften aus Magnesium oder aus einer Magnesiumle­ gierung hergestellt sein. Zur Erhöhung der Festigkeit lassen sich faserverstärkte Aluminium- bzw. Magnesiumwerkstoffe verwenden. Ebenso ist es denkbar, die Rad­ hälften aus einem carbonfaserverstärkten Werkstoff herzustellen, wobei dazu auch Kunststoff - mit eingelagerten Carbonfasern - Verwendung finden kann.
Im Falle einer Herstellung der Radhälften aus Aluminium, Magnesium oder entspre­ chenden Legierungen könnten die Radhälften druckgusstechnisch hergestellt wer­ den. Vor dem Verbinden der Radhälften ist eine Nachbearbeitung der Radhälften denkbar, insbesondere zur Schaffung eines geeigneten Verbindungsbereichs der Radhälfte einerseits zur Bildung der Nabe und andererseits zur Bildung der Felge.
Es gibt nun verschiedene Möglichkeiten, die Lehre der vorliegenden Erfindung in vorteilhafter Weise auszugestalten und weiterzubilden. Dazu ist einerseits auf die dem Patentanspruch 1 nachgeordneten Ansprüche, andererseits auf die nachfol­ gende Erläuterung zweier Ausführungsbeispiele der Erfindung anhand der Zeich­ nung zu verweisen. In Verbindung mit der Erläuterung der bevorzugten Ausfüh­ rungsbeispiele der Erfindung werden auch im allgemeinen bevorzugte Ausgestaltun­ gen und Weiterbildungen der Lehre erläutert. In der Zeichnung zeigt
Fig. 1 in einer schematischen Darstellung ein Ausführungsbeispiel eines erfin­ dungsgemäßen Rades im Querschnitt,
Fig. 2 in einer vergrößerten Darstellung Detail Z des Rades aus Fig. 1,
Fig. 3 in einer vergrößerten Darstellung Detail Y des Rades aus Fig. 1,
Fig. 4 Schnitte entlang den Linien E-E, D-D und C-C des Rades aus Fig. 1,
Fig. 5 Schnitte durch ein zweites Ausführungsbeispiel eines erfindungsge­ mäßen Rades entlang der Linien E-E, D-D und C-C gemäß Fig. 7,
Fig. 6 in einer kombinierten Vorder-/Rückansicht das Rad aus Fig. 1 und
Fig. 7 in einer schematischen Teilansicht das zweite Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Rades mit versteiften Speichen gemäß der Darstellung aus Fig. 5, jedoch in einer Rückansicht.
Fig. 1 zeigt ein Rad für ein Motorrad. Das Rad umfasst eine Nabe 1, eine Felge 2 und sich zwischen der Nabe 1 und der Felge 2 erstreckende Speichen 3. Ebenso ist es denkbar, das statt der Speichen 3 eine mittige Scheibe, bspw. gelocht oder mit Ausnehmungen versehen, vorgesehen ist. Fig. 1 zeigt deutlich, dass das Rad vertikal - mittig - geteilt ist und dass jedes der beiden Radteile 4 im wesentlichen hälftig die Nabe 1, die Speichen 3 und die Felge 2 als integrale Bestandteile umfasst.
Die beiden Radteile 4 sind zumindest weitgehend identisch ausgebildet und ausschließlich im Bereich der Nabe 1 und der Felge 2, d. h. nicht im Bereich der Speichen 3, miteinander verbunden.
Die Figur zeigen insgesamt, dass die Radteile 4 zur Bildung der Nabe 1 jeweils einen sich nach innen erstreckenden Verbindungsbereich 5 aufweisen und mit dem jeweili­ gen Verbindungsbereich 5 ineinander greifen. Dabei ist der Verbindungsbereich 5 als als sich nach innen erstreckender, im wesentlichen zylindrischer Abschnitt ausgebil­ det. Im Konkreten greift der zylindrische Abschnitt des einen Radteils 4 in den zylin­ drischen Abschnitt des anderen Radteils 4, und zwar in eine dort vorgesehene Aus­ nehmung 6 des anderen Radteils 4, nämlich im Sinne einer Nut- und Federverbin­ dung. Dies lässt sich ganz besonders deutlich den Fig. 1 und 2 entnehmen.
Wesentlich ist jedenfalls, dass die die Nabe 1 bildenden Verbindungsbereiche 5 der Radteile 4 kraft- und/oder form- und/oder materialschlüssig ineinander greifen, wobei die Verbindungsbereiche 5 ineinander bzw. aufeinander gesteckt sind. Bei dem in den Figur gewählten Ausführungsbeispielen sind die Verbindungsbereiche 5 miteinan­ der verpresst, so dass keine weiteren Maßnahmen zur Verbindung der Radteile 4 erforderlich sind. Zusätzlich oder alternativ können die Radteile 4 miteinander ver­ schraubt, vernietet oder verklebt sein. Jedwede Möglichkeiten zur Verbindung der beiden Radteile 4 sind denkbar.
Die Fig. 1 und 3 zeigen gemeinsam, dass die Radteile im Bereich der Felde 2 eben­ falls mit jeweils einem Verbindungsbereich 7 umlaufend miteinander verbunden sind und dabei die Felge 2 bilden. Im Konkreten stoßen die Verbindungsbereiche 7 der Felge 2 aneinander und sind formschlüssig und/oder kraftschlüssig und/oder materi­ alschlüssig miteinander verbunden. Bei dem hier gewählten Ausführungsbeispiel sind die Verbindungsbereiche 7 der Felge 2 miteinander verschweißt, wobei die Ver­ bindungsbereiche 7 im Bereich Ihrer Stoßstellen zur Aufnahme der Schweißnaht 8 umlaufend gekerbt sind. Ebenso ist es denkbar, dass die Verbindungsbereiche 7 der Felge 2 miteinander verklebt, verschraubt oder vernietet sind. Die zuvor genannten Verbindungstechniken lassen sich auch einander ergänzend realisieren.
Die Fig. 1, 2 und 3 zeigen deutlich, dass die Speichenhälften 9 der Radteile 4 an ih­ ren Enden, d. h. im Bereich der Nabe 1 und der Felge 2, aneinanderliegen und an­ sonsten zumindest geringfügig zueinander beabstandet sind. Die Fig. 4 und 5 zeigen Schnittdarstellungen durch die Speichen 3 zweier unterschiedlicher Ausführungsbei­ spiele, und zwar jeweils entlang der Linien E-E, D-D und C-C aus den Fig. 1, 6 und 7.
Die Fig. 4 und 5 lassen des weiteren erkennen, dass sich der Abstand zwischen den Speichenhälften 9 von der Nabe 1 zur Felge 2 hin verringert. Der Bereich zwischen den Speichenhälften 9 ist als Hohlraum 10 ausgefüllt, wobei dieser Hohlraum 10 durchaus auch mit einem Material geringer Dichte, so bspw. Kunststoff, ausgefüllt sein kann.
Bei dem in Fig. 4 gezeigten Ausführungsbeispiel sind die Speichenhälften 9 im Quer­ schnitt U-förmig bzw. schalenförmig ausgebildet. Bei dem in Fig. 5 gezeigten Ausfüh­ rungsbeispiel weisen die Speichenhälften 9 sich in Längsrichtung erstreckende Ver­ steifungen 11 auf. Aufgrund dieser Vorkehrung sind bei dem in Fig. 5 gezeigten Ausführungsbeispiel die Speichenhälften 9 im Querschnitt W-förmig ausgebildet. An­ dersartige Versteifungen sind ebenso denkbar.
Ebenso ist es denkbar, dass die einander gegenüberliegenden Speichenhälften 9 gemeinsam einen etwa kreisrunden oder ovalen Querschnitt bilden, zumal sich da­ durch eine ganz besonders hohe Stabilität der miteinander verbundenen Radteile 4 ergibt.
Bei dem hier gewählten Ausführungsbeispiel sind die Radteile 4 aus einer Magnesi­ umlegierung hergestellt, und zwar druckgusstechnisch. Aluminium bzw. eine geeig­ nete Aluminiumlegierung sowie faserverstärkter Kunststoff kommen für die Herstel­ lung des erfindungsgemäßen Rades ebenso in Betracht.

Claims (32)

1. Rad, insbesondere für ein Zweirad, vorzugsweise für ein Motorrad, mit einer Nabe (1), einer Felge (2) und sich zwischen der Nabe (1) und der Felge (2) er­ streckenden Speichen (3), wobei das Rad vertikal geteilt ist und jedes der beiden Radteile (4) im Wesentlichen hälftig die Nabe (1), die Speichen (3) und die Felge (2) als integrale Bestandteile umfaßt, wobei die beiden Radteile (4) zumindest weit­ gehend identisch ausgebildet und ausschließlich im Bereich der Nabe (1) und der Felge (2) miteinander verbunden sind, dadurch gekennzeichnet, dass die Speichenhälften (9) der Radteile (4) an ihren Enden, d. h. im Bereich der Nabe (1) und der Felge (2) aneinander liegen und ansonsten zumindest geringfügig zueinander beabstandet sind.
2. Rad nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Radteile (4) zur Bil­ dung der Nabe (1) jeweils einen sich nach innen erstreckenden Verbindungsbereich (5) aufweisen und mit dem jeweiligen Verbindungsbereich (5) ineinander greifen.
3. Rad nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Verbindungsbereich (5) als sich nach innen erstreckender, im wesentlichen zylindrischer Abschnitt aus­ gebildet ist.
4. Rad nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass der zylindrische Ab­ schnitt des einen Radteils (4) über den zylindrischen Abschnitt des anderen Radteils (4) greift.
5. Rad nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass der zylindrische Ab­ schnitt des einen Radteils (4) in den zylindrischen Abschnitt des anderen Radteils (4), insbesondere in eine Ausnehmung (6) des anderen Radteils (4), vorzugsweise im Sinne einer Nut- und Federverbindung, greift.
6. Rad nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die die Nabe (1) bildenden Verbindungsbereiche (5) der Radteile (4) kraft- und/oder form- und/oder materialschlüssig miteinander verbunden sind.
7. Rad nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die die Nabe (1) bilden­ den Verbindungsbereiche (5) der Radteile (4) ineinander oder aufeinander gesteckt sind.
8. Rad nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, dass die die Nabe (1) bildenden Verbindungsbereiche (5) der Radteile (4) miteinander verpresst sind.
9. Rad nach einem der Ansprüche 6 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die die Nabe (1) bildenden Verbindungsbereiche (5) der Radteile (4) miteinander ver­ schraubt sind.
10. Rad nach einem der Ansprüche 6 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die die Nabe (1) bildenden Verbindungsbereiche (5) der Radteile (4) miteinander vernietet sind.
11. Rad nach einem der Ansprüche 6 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die die Nabe (1) bildenden Verbindungsbereiche (5) der Radteile (4) miteinander ver­ klebt sind.
12. Rad nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Radteile (4) im Bereich der Felge (2) mit jeweils einem Verbindungsbereich (7) um­ laufend miteinander verbunden sind und dabei die Felge (2) bilden.
13. Rad nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Verbindungsberei­ che (7) der Felge (2) aneinanderstoßen und formschlüssig und/oder kraftschlüssig und/oder materialschlüssig miteinander verbunden sind.
14. Rad nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Verbindungsberei­ che (7) der Felge (2) miteinander verschweißt sind.
15. Rad nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Verbindungsberei­ che (7) der Felge (2) im Bereich ihrer Stoßstellen zur Aufnahme einer Schweißnaht (8) vorzugsweise umlaufend gekerbt sind.
16. Rad nach einem der Ansprüche 13 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Verbindungsbereiche (7) der Felge (2) miteinander verklebt sind.
17. Rad nach einem der Ansprüche 13 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass die Verbindungsbereiche (7) der Felge (2) miteinander verschraubt sind.
18. Rad nach einem der Ansprüche 13 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass die Verbindungsbereiche (7) der Felge (2) miteinander vernietet sind.
19. Rad nach einem der Ansprüche 13 bis 18, dadurch gekennzeichnet, dass zwi­ schen den Verbindungsbereichen (7) der Felge (2) Dichtmittel zur Luftabdichtung vorgesehen sind.
20. Rad nach einem der Ansprüche 1 bis 19, dadurch gekennzeichnet, dass sich der Abstand zwischen den Speichenhälften (9) von der Nabe (1) zur Felge (2) hin verringert.
21. Rad nach einem der Ansprüche 1 bis 20, dadurch gekennzeichnet, dass der Bereich zwischen den Speichenhälften (9) als Hohlraum (10) ausgebildet ist.
22. Rad nach einem der Ansprüche 1 bis 20, dadurch gekennzeichnet, dass der Bereich zwischen den Speichenhälften (9) ausgefüllt ist.
23. Rad nach einem der Ansprüche 1 bis 20, dadurch gekennzeichnet, dass der Bereich zwischen den Speichenhälften (9) ausschließlich im Randbereich, vorzugsweise gegen Feuchtigkeit und Schmutz abdichtend, ausgefüllt ist.
24. Rad nach einem der Ansprüche 1 bis 23, dadurch gekennzeichnet, dass die Speichenhälften (9) im Querschnitt U-förmig bzw. schalförmig ausgebildet sind.
25. Rad nach einem der Ansprüche 1 bis 23, dadurch gekennzeichnet, dass die Speichenhälften (9) sich in Längsrichtung erstreckende Versteifungen (11) aufwei­ sen.
26. Rad nach Anspruch 25, dadurch gekennzeichnet, dass die Speichenhälften (9) im Querschnitt W-förmig ausgebildet sind.
27. Rad nach einem der Ansprüche 1 bis 23, dadurch gekennzeichnet, dass die einander gegenüberliegenden Speichenhälften (9) gemeinsam einen in etwa kreis­ runden Querschnitt aufweisen.
28. Rad nach einem der Ansprüche 1 bis 23, dadurch gekennzeichnet, dass die einander gegenüberliegenden Speichenhälften (9) einen in etwa ovalen Querschnitt aufweisen.
29. Rad nach einem der Ansprüche 1 bis 28, dadurch gekennzeichnet, dass die Radteile (4) aus Aluminium oder aus einer Aluminiumlegierung hergestellt sind.
30. Rad nach einem der Ansprüche 1 bis 28, dadurch gekennzeichnet, dass die Radteile (4) aus Magnesium oder aus einer Magnesiumlegierung hergestellt sind.
31. Rad nach einem der Ansprüche 1 bis 30, dadurch gekennzeichnet, dass die Radteile (4) gusstechnisch hergestellt sind.
32. Rad nach Anspruch 31, dadurch gekennzeichnet, dass die Radteile (4) druck­ gusstechnisch hergestellt sind.
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