DE19915637A1 - Steckverbindung für Bordnetze von Kraftfahrzeugen - Google Patents
Steckverbindung für Bordnetze von KraftfahrzeugenInfo
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Abstract
Es wird eine Steckverbindung für Bordnetze von Kraftfahrzeugen vorgeschlagen, die eine Steckdose (12) mit axial hintereinander angeordneten Polklemmen (14, 15) für unterschiedliche Bordnetzspannungen besitzt. Die Steckdose (12) ist an ihrer hülsenförmigen Innenwandung mit einer Kontaktfläche (17) versehen, die als Masseverbindung dient. Die Steckdose (12) ist sowohl für herkömmliche Stecker als auch für einen zapfenförmigen Stecker geeignet, der stirnseitig einen in die zweite Polklemme (15) einführbaren Kontaktstift hat. Es lassen sich somit an die Steckdose (12) elektrische Verbraucher anschließen, die unterschiedliche Bordnetzspannungen benötigen.
Description
Die Erfindung betrifft eine Steckverbindung für Bordnetze von Kraftfahrzeugen gemäß dem
Oberbegriff des Anspruchs 1.
In Kraftfahrzeugen werden für den Anschluß von elektrischen Geräten Steckverbindungen
verwendet, die aus einer hülsenförmigen Steckdose und einem entsprechend geraden,
zapfenförmigen Stecker bestehen. Die Steckdose kann zum Anschluß eines Mobiltelefons,
einer Kühlbox oder beispielsweise auch zum Einstecken eines Zigarettenanzünders
verwendet werden.
Die bisher üblicherweise verwendete Bordnetzspannung in Kraftfahrzeugen beträgt 12 Volt,
weshalb die mit den bekannten Steckverbindungen anzuschließenden elektrischen Geräte
für eine Versorgungsspannung von 12 Volt ausgelegt sind. Um die Stromversorgung für
Hochstromverbraucher zu verbessern, könnten weitere zusätzliche Spannungsebenen in den
Bordnetzen eingeführt werden, beispielsweise mit einer Bordnetzspannung von 42 Volt. Die
Spannungserzeugung könnte dann bei 42 Volt stattfinden und es könnten große Teile der
Verbraucher in einem Kraftfahrzeug mit 42 Volt betrieben werden. Das im Handel erhältliche
elektrische Zubehör könnte ebenfalls auf diese höhere Spannung nach und nach umgestellt
werden, jedoch sollte dabei auch die Möglichkeit bestehen, die bisher schon vorhandenen
elektrischen Zubehörartikel mit der bisher verwendeten Spannung von 12 Volt betreiben zu
können. Es wäre somit zweckmäßig Fahrzeugsteckdosen zur Verfügung zu stellen, die in
einem Kraftfahrzeug die Möglichkeit geben, sowohl elektrische Verbraucher mit einer
Betriebsspannung von 42 Volt als auch mit einer Betriebsspannung von 12 Volt anschließen
zu können. Die Gefahr von Verwechslungen bei der Benutzung der Steckverbindungen
müßte dabei ausgeschlossen werden, um Schäden an den elektrischen Verbrauchern zu
vermeiden.
Aus der DE 197 00 581 A1 ist ein Steckdosen-Wandler-System zur 12 Volt- und 24 Volt-
Versorgung eines Nutzfahrzeuganhänger-Antiblockiersystems über eine Steckdose bekannt.
Die dabei vorgesehene Steckdose besitzt mehrere Buchsen für die unterschiedlichen
Spannungen, wobei durch Verwendung von in die Buchsen eingesetzten Blindstiften
gewährleistet wird, daß nur der für die jeweils anliegende Spannung vorgesehene Stecker in
die Steckdose eingesteckt werden kann. Die Steckdose muß somit an den jeweils zu
verwendenden Stecker durch Einsetzen entsprechender Blindstifte angepaßt werden.
Aus der DE 33 10 571 sind Steckdosen für den Netzanschluß in Gebäuden bekannt, die
Anpassungen an unterschiedliche Ländernormen zur Aufnahme unterschiedlich
ausgebildeter Stecker besitzen. Die Steckdosen weisen entsprechend den jeweils
vorgesehenen Steckern unterschiedliche Positionen und Formen für die Polbuchsen auf. Die
Verwendung unterschiedlicher Netzspannungen an einer Steckdose ist dabei nicht
vorgesehen.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Steckverbindung für Bordnetze von
Kraftfahrzeugen zu schaffen, an deren Steckdose zwei unterschiedliche
Versorgungsspannungen für anzuschließende elektrische Geräte anliegen können und die
für bisher übliche zapfenförmige Stecker weiterhin verwendbar ist.
Die Lösung dieser Aufgabe erhält man durch die im Anspruch 1 aufgeführten Merkmale. Die
als hülsenförmiges Teil ausgebildete Steckdose besitzt im Bereich des Steckdosenbodens
zwei in axialer Richtung hintereinander angeordnete Polklemmen, von denen die erste
Polklemme für eine erste Bordnetzspannung und die zweite für eine zweite
Bordnetzspannung vorgesehen ist. Die Steckdose besitzt von ihrer Steckdosenöffnung bis
zur ersten Polklemme den gleichen Aufbau, wie herkömmliche Steckdosen, so daß ein
herkömmlicher Stecker ohne weiteres verwendbar ist. Die Steckdose besitzt aber zusätzlich
die zweite, tiefer in der Steckdose angeordnete Polklemme, mit der ein entsprechend
angepaßter Stecker in Kontakt treten kann. Der hierfür erfindungsgemäß vorgesehene
Stecker besitzt an seiner Stirnseite einen abstehenden Kontaktstift, der bei vollständig in die
Steckdose eingeführtem Stecker mit der zweiten Polklemme in Kontaktverbindung steht. An
dem Kontaktstift kann dann beispielsweise eine Bordnetzspannung von 42 Volt anliegen,
während bei Verwendung eines herkömmlichen Steckers dieser nur mit der ersten
Polklemme in Kontakt kommt, an welcher beispielsweise eine Bordnetzspannung von 12 Volt
anliegt. Die elektrischen Verbraucher, die mit der herkömmlicherweise vorgesehenen
Bordnetzspannung von 12 Volt zu betreiben sind, lassen sich somit ohne irgendwelche
Änderungen mit den bisher verwendeten Steckern an der Steckdose anschließen. Außerdem
lassen sich Hochstromverbraucher mit einem entsprechend angepaßten Stecker an die
zusätzlich bereitgestellte höhere Bordnetzspannung anschließen.
Der am Stecker abstehende Kontaktstift steht vorzugsweise koaxial zur Steckerlängsachse
an der Stirnseite des Steckers ab. Der Kontaktstift ist dabei in seiner Dimensionierung so
beschaffen, daß er mit den Polklemmen für die niedrigere Bordnetzspannung auch beim
Einführen des Steckers in die Steckdose nicht in Kontakt kommt.
Die erste und die zweite Polklemme sind vorzugsweise axialsymmetrisch angeordnet und
besitzen jeweils zwei gegenüberliegende Buchsenfedern, wobei die Buchsenfedern der
ersten Polklemme einen größeren Abstand zueinander haben als der Durchmesser des am
Stecker vorgesehenen Kontaktstifts. Der Abstand der Buchsenfedern der ersten Polklemme
wird dabei so gewählt, daß beim Einführen des Steckers eine Kontaktierung mit dem am
Stecker abstehenden Kontaktstift sicher vermieden wird, da der Kontaktstift nur mit der tiefer
im Stecker liegenden zweiten Polklemme in Kontakt treten soll.
Die Steckverbindung kann auch so ausgebildet sein, daß jede der beiden
Bordnetzspannungen einen separaten Masseanschluß hat. Zu diesem Zweck kann die
Steckdose eine zweite Kontaktfläche für einen zweiten Spannungspol haben, wobei die
zweite Kontaktfläche bei in die Steckdose eingeführtem Stecker mit einem am Stecker
angeordneten Kontaktelement für den zweiten Spannungspol in Kontaktverbindung steht.
Die zweite Kontaktfläche an der Steckdose ist vorzugsweise zwischen der ersten und der
zweiten Polklemme angeordnet, wobei das Kontaktelement für den zweiten Spannungspol
am Stecker zwischen dem Kontaktelement für die erste Bordnetzspannung und dem
Kontaktstift für die zweite Bordnetzspannung angeordnet ist. Die Ausführung der
Steckverbindung mit separaten Masseverbindungen für jeden der beiden
Bordnetzspannungen hat den Vorteil, daß eine vollständige Potentialtrennung zwischen
beiden Bordnetzspannungen möglich ist.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand der Zeichnung näher erläutert.
Es zeigen:
Fig. 1 eine herkömmliche Steckverbindung mit einem zapfenförmigen herkömmlichen
Stecker,
Fig. 2 eine Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Steckdose,
Fig. 3 einen erfindungsgemäßen Stecker zur Verwendung mit der in Fig. 2 dargestellten
Steckdose und
Fig. 4 eine erfindungsgemäße Steckverbindung mit einem zweiten Spannungspol für eine
weitere Masseverbindung.
Fig. 1 zeigt eine Steckverbindung nach dem Stand der Technik, die aus einem
zylindrischen, zapfenförmigen Stecker 1 und einer entsprechenden, hülsenförmigen
Steckdose 2 besteht. Das Gehäuse der Steckdose 2 ist mit unterbrochenen Linien
angedeutet. Am Steckdosengrund besitzt die Steckdose 2 eine Polklemme 3, die zwei
gegenüberliegende Buchsenfedern 4, 5 hat. An der Stirnseite des Steckers 1 besitzt dieser
ein scheibenförmiges Kontaktelement 6, dessen umlaufende Ring-Kontaktfläche 7 mit den
Buchsenfedern 4, 5 der Polklemme 3 in Kontakt steht. Der Grundkörper 8 des Steckers 1
besteht aus einem nichtleitenden Material, so daß die an seiner Umfangsfläche als federnde
Bügel ausgebildeten Kontaktelemente 9 gegenüber dem scheibenförmigen Kontaktelement 6
isoliert sind. Die Kontaktelemente 9 stehen mit einer innen an der Hülsenwandung 10 des
Steckers 2 ausgebildeten Kontaktfläche 11 in elektrischer Verbindung. Die Kontaktfläche 11
kann dabei einen ersten Spannungspol, beispielsweise die elektrische Masse darstellen,
während an der Polklemme 3 die herkömmlicherweise verwendete Bordnetzspannung von
12 Volt anliegt.
Die in Fig. 2 dargestellte Steckdose 12 bildet zusammen mit dem in Fig. 3 dargestellten
Stecker 13 eine Steckverbindung, die auch die Verwendung eines herkömmlichen Steckers
1, wie er in Fig. 1 dargestellt ist, erlaubt.
Die in Fig. 2 dargestellte Steckdose 12 besitzt in axialer Richtung hintereinander
angeordnet eine erste Polklemme 14 für eine erste Bordnetzspannung und eine zweite
Polklemme 15 für eine zweite Bordnetzspannung. Innen an der Hülsenwandung 16 erstreckt
sich eine hülsenförmig ausgebildete erste Kontaktfläche 17, die vorzugsweise den
Masseanschluß bildet. Der Grundkörper 18 des Steckers 12 besteht aus Kunststoff oder
einem anderen nichtleitenden Material.
Die Polklemme 14 besitzt im dargestellten Ausführungsbeispiel zwei gegenüberliegende
Buchsenfedern 19, 20, die auf einer Ringscheibe 21 befestigt sind. Die Ringscheibe 21 kann
auch eine am Grundkörper 18 angeformte Wandung sein, wobei in jedem Fall eine
Durchführungsöffnung 22 ausgebildet ist, durch die ein am Stecker 13 abstehender
Kontaktstift 23 zur Polklemme 15 hindurchführbar ist.
Bei dem in Fig. 3 dargestellten Stecker 13 kann der Kontaktstift 23 insgesamt ein
metallischer Stift sein, wobei es sich aber auch um einen nur an seiner Umfangsfläche
metallisierten Kontaktstift handeln kann. Der Kontaktstift 23 ermöglicht es, mit dem Stecker
13 die an der Polklemme 15 anliegende zweite Bordnetzspannung abzugreifen, um diese
einem mit dem Stecker 13 verbundenen, hier nicht dargestellten elektrischen Verbraucher
zuzuführen. Die an der Polklemme 15 anliegende zweite Bordnetzspannung kann
beispielsweise 42 Volt betragen, während die an der ersten Polklemme 14 anliegende erste
Bordnetzspannung 12 Volt aufweisen kann. Die Masseverbindung erhält der Stecker 13
ebenso wie der in Fig. 1 dargestellte herkömmliche Stecker 1 über federnde
Kontaktelemente 24, die gegenüber dem Kontaktstift 23 isoliert sind.
Grundsätzlich besteht auch die Möglichkeit, am Stecker 13 ein zusätzliches Kontaktelement
an der Position 25 vorzusehen, um zusätzlich einen Kontakt mit der ersten Polklemme 14 zu
erhalten, falls auch elektrische Verbraucher angeschlossen werden sollen, für die die
Bereitstellung beider vorhandenen Bordnetzspannungen vorteilhaft wäre.
Das in Fig. 4 dargestellte Steckersystem besitzt einen in eine Steckdose 12 eingesetzten
Stecker 13, der für einen zweiten Spannungspol ein zusätzliches Kontaktelement 26 hat. Das
Kontaktelement 26 steht in Kontaktverbindung mit einer zweiten, an der Steckdose 12
ausgebildeten Kontaktfläche 27. Die zweite Kontaktfläche 27 befindet sich zwischen der
ersten und der zweiten Polklemme 14; 15. Das Kontaktelement für den zweiten
Spannungspol am Stecker 13 ist zwischen dem Kontaktelement 6 für die erste
Bordnetzspannung und dem Kontaktstift 23 für die zweite Bordnetzspannung angeordnet.
Der zweite Spannungspol bildet im dargestellten Ausführungsbeispiel eine separate
Masseverbindung für die zweite Bordnetzspannung.
1
Stecker
2
Steckdose
3
Polklemme
4
Buchsenfeder
5
Buchsenfeder
6
Kontaktelement
7
Ring-Kontaktfläche
8
Grundkörper
9
Kontaktelemente
10
Hülsenwandung
11
Kontaktfläche
12
Steckdose
13
Stecker
14
Polklemme
15
Polklemme
16
Hülsenwandung
17
Kontaktfläche
18
Grundkörper
19
Buchsenfeder
20
Buchsenfeder
21
Ringscheibe
22
Durchführungsöffnung
23
Kontaktstift
24
Kontaktelemente
25
Position
26
Kontaktelement
27
Kontaktfläche
Claims (9)
1. Steckverbindung für Bordnetze von Kraftfahrzeugen mit einer hülsenförmigen Steckdose
(12), die innen an der Hülsenwandung (16) eine erste Kontaktfläche (17) für einen ersten
Spannungspol und im Bereich des Steckdosenbodens wenigstens eine erste Polklemme
(14) für eine erste Bordnetzspannung hat, und in die ein gerader, zapfenförmiger Stecker
(1; 13) einsteckbar ist, der an seiner Umfangsfläche wenigstens ein Kontaktelement (9;
23) für einen ersten Spannungspol und an seinem vorderen Ende wenigstens ein
Kontaktelement (6) mit einer umlaufenden Ring-Kontaktfläche (7) für eine erste
Bordnetzspannung hat,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Steckdose (12) gegenüber der ersten Polklemme (14) für die erste
Bordnetzspannung eine tiefer in der Steckdose (12) angeordnete zweite Polklemme (15)
für eine zweite Bordnetzspannung hat, und daß die zweite Polklemme (15) mit einem an
der Stirnseite des Steckers (13) abstehenden Kontaktstift (23) bei in die Steckdose (12)
eingestecktem Stecker (13) in Kontaktverbindung steht.
2. Steckverbindung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß
der Kontaktstift (23) koaxial zur Steckerlängsachse ausgerichtet ist.
3. Steckverbindung nach einem der Ansprüche 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet, daß
die erste und die zweite Polklemme (14, 15) jeweils als zwei gegenüberliegende
Buchsenfedern (19, 20) ausgebildet und koaxial hintereinander in der Steckdose (12)
angeordnet sind, wobei die Buchsenfedern (19, 20) der ersten Polklemme (14) einen
größeren Abstand zueinander haben als der Durchmesser des Kontaktstift (23).
4. Steckverbindung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
der Kontaktstift (23) eine Metallstift oder ein Stift mit einer metallisierten Umfangsfläche
ist.
5. Steckverbindung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
zwischen dem Kontaktstift (23) und den an der Umfangsfläche des Steckers
ausgebildeten Kontaktelementen (24) ein zusätzliches Kontaktelement in einer
dazwischenliegenden Position (25) vorgesehen ist, welches bei in die Steckdose (12)
eingestecktem Stecker (13) mit der ersten Polklemme (14) in Kontaktverbindung steht.
6. Steckverbindung nach einem der vorhergehende Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
sich im Bereich der ersten Polklemme (14) eine zur zweiten Polklemme (15) führende
Durchführungsöffnung (22) befindet.
7. Steckverbindung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Steckdose (12) eine zweite Kontaktfläche (27) für einen zweiten Spannungspol hat,
und daß die zweite Kontaktfläche (27) bei in die Steckdose (12) eingeführtem Stecker
(13) mit einem am Stecker (13) angeordneten Kontaktelement (26) für den zweiten
Spannungspol in Kontaktverbindung steht.
8. Steckverbindung nach Anspruch 7,
dadurch gekennzeichnet, daß
die zweite Kontaktfläche (27) an der Steckdose (12) zwischen der ersten und der
zweiten Polklemme (14; 15) und das Kontaktelement (26) für den zweiten Spannungspol
am Stecker (13) zwischen dem Kontaktelement (6) für die erste Bordnetzspannung und
dem Kontaktstift (23) für die zweite Bordnetzspannung angeordnet ist.
9. Steckverbindung nach einem der Ansprüche 7 oder 8,
dadurch gekennzeichnet, daß
der zweite Spannungspol eine separate Masseverbindung für die zweite
Bordnetzspannung darstellt.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE1999115637 DE19915637A1 (de) | 1999-04-07 | 1999-04-07 | Steckverbindung für Bordnetze von Kraftfahrzeugen |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE1999115637 DE19915637A1 (de) | 1999-04-07 | 1999-04-07 | Steckverbindung für Bordnetze von Kraftfahrzeugen |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE19915637A1 true DE19915637A1 (de) | 2000-10-12 |
Family
ID=7903755
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE1999115637 Withdrawn DE19915637A1 (de) | 1999-04-07 | 1999-04-07 | Steckverbindung für Bordnetze von Kraftfahrzeugen |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE19915637A1 (de) |
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-
1999
- 1999-04-07 DE DE1999115637 patent/DE19915637A1/de not_active Withdrawn
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Legal Events
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Inventor name: LüBKE, ANDREAS, 38442 WOLFSBURG, DE Inventor name: RECH, BERND, DR., 38556 BOKENSDORF, DE |
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