DE19914992A1 - Implantierbares Hörsystem mit Audiometer - Google Patents
Implantierbares Hörsystem mit AudiometerInfo
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Abstract
Teil- oder vollimplantierbares Hörsystem zur Rehabilitation einer reinen Innenohrschwerhörigkeit oder einer kombinierten Schalleitungs- und Innenohrschwerhörigkeit, mit einem ein Audiosignal abgebenden Mikrofon (10), einer in einem audiosignalverarbeitenden, elektronischen Hörsystempfad liegenden elektronischen Signalbearbeitungs- und Verstärkungseinheit (40, 50, 80, 140, 141), einem implantierbaren elektromagnetischen Ausgangswandler (20) und einer Einheit (60) zur energetischen Versorgung des Implantates, wobei das Hörsystem durch ein elektronisches Modul (90, 140, 141) ergänzt ist, das Audiometriesignale für eine audiologische, subjektive Untersuchung und Bewertung der Ankopplungsgüte des elektromechanischen Ausgangswandlers (20) erzeugt und in den Audiosignalverarbeitungsweg des Hörimplantates einspeist.
Description
Seit kurzem sind teil- und vollimplantierbare Hörgeräte zur Rehabilitation einer reinen
Innenohrschwerhörigkeit oder einer kombinierten Schalleitungs- und Innenohrschwer
hörigkeit mit mechanischer Stimulation des geschädigten Ohres auf dem Markt verfügbar
oder befinden sich kurz vor der Markteinführung (Zeitschrift HNO 46: 844-852, 10-1998,
H. P. Zenner et al., "Erste Implantationen eines vollständig implantierbaren elektronischen
Hörsystems bei Patienten mit Innenohrschwerhörigkeit"; Zeitschrift HNO 46: 853-863,
10-1998, H. Leysieffer et al., "Ein vollständig implantierbares Hörsystem für Innenohr
schwerhörige: TICA LZ 3001"; US-A-5 277 694; US-A-5 788 711; US-A-5 814 095; US-
A-5 554 096; US-A-5 624 376, DE-Patentanmeldung 198 59 171.3-31). Insbesondere bei
vollimplantierbaren Systemen entfällt die Sichtbarkeit des Systems, so daß neben den
Vorteilen der hohen Klangqualität, des offenen Gehörgangs und der vollen Alltagstaug
lichkeit von einer hohen zukünftigen Patientenakzeptanz ausgegangen werden kann.
Grundsätzlich wird bei diesen implantierbaren Hörsystemen als Ausgangssignal ein
mechanischer, vibratorischer Stimulus verwendet, der das Mittelohr oder Innenohr direkt
anregt. Die Ankopplung des mechanischen Reizes, der von einem elektromechanischen
Wandler erzeugt wird, geschieht durch direkte mechanische Verbindung des schwingen
den Wandlerelementes an die Ossikelkette oder ein Ossikel des Mittelohres oder an das
Innenohr (DE Patentanmeldung 197 38 587.7-35) oder durch eine Kraftkopplung über
einen Luftspalt bei z. B. elektromagnetischen Wandlern.
Die Ankopplungsqualität des mechanischen Reizes wird durch viele Parameter beeinflußt
und trägt zur Rehabilitation des Hörschadens und zur empfundenen Hörqualität
entscheidend mit bei. Intraoperativ ist diese Güte der Ankopplung nur schwer oder gar
nicht einschätzbar, da die Bewegungsamplituden der schwingenden Teile auch bei
höchsten Stimulationspegeln in einem Bereich um oder weit unter 1 µm liegen und daher
durch direkte Sichtkontrolle nicht beurteilbar sind. Selbst wenn dies durch andere
technische Meßmethoden gelingt, z. B. durch intraoperative Lasermessungen (z. B. Laser-
Doppler-Vibrometrie), verbleibt die Unsicherheit einer langzeitstabilen, sicheren
Kopplung, da diese unter anderem durch Nekrosenbildungen, Gewebeneubildungen,
Luftdruckänderungen und sonstige externe und interne Einwirkungen negativ beeinflußt
werden kann. Insbesondere verbleibt bei vollständig implantierbaren Systemen die
Notwendigkeit, die Ankopplungsqualität des Wandlers beurteilen zu können, da bei einem
Vollimplantat nicht die Möglichkeit besteht, einzelne Systemkomponenten an ihren
technischen Schnittstellen getrennt zu messen, wenn z. B. der Implantatträger eine
nachgelassene Übertragungsqualität beklagt, die durch Reprogrammierung individueller
audiologischer Anpaßparameter nicht verbesserbar ist und daher ein operativer Eingriff
zur Verbesserung der Situation nicht auszuschließen ist. Auch wenn ein solcher Fall nicht
vorliegt, besteht grundsätzlich das wissenschaftliche Interesse, über eine aussagefähige
Monitorfunktion der Langzeitentwicklung der Güte der Wandlerankopplung zu verfügen.
In der Druckschrift WO 98/36711 wird hierzu eine Methode vorgeschlagen, die mit
objektiven Hörprüfungsmethoden wie beispielsweise ERA (electric response audiometry),
ABR (auditory brainstem response) oder Elektrocochleographie bei teil- und
vollimplantierbaren Systemen mit mechanischer oder elektrischer Stimulation des
geschädigten bzw. ausgefallenen Gehörs arbeitet. Durch elektrische Ableitung über
externe Kopfelektroden oder implantierte Elektroden werden objektiv Stimulusantworten
ermittelt, die durch Applikation geeigneter stimulierender Reize evoziert werden. Der
Vorteil dieser Methode liegt darin, daß intraoperativ bei vollständiger Anästhesie
objektive Daten der Übertragungsqualität ermittelt werden können. Der wesentliche
Nachteil besteht jedoch unter anderem darin, daß diese objektiven Hörprüfungsmethoden
nur qualitativer Natur sein können, im wesentlichen Daten an der Hörschwelle und nicht
oder nur eingeschränkt überschwellig liefern und insbesondere nur unzureichende
quantitative Genauigkeit bei frequenzspezifischen Messungen aufweisen. Die subjektive
Bewertung der Übertragungsqualität sowie subjektive audiologische Messungen im
überschwelligen Bereich wie zum Beispiel Lautheitsskalierungen sind nicht möglich.
Die vorliegende Erfindung stellt sich die Aufgabe, ein teil- oder vollimplantierbares
Hörsystem zu schaffen, das es erlaubt, unter Umgehung der genannten Nachteile durch
psychoakustische Messungen, das heißt durch subjektive Patientenantworten, die
Ankopplungsqualität des elektromechanischen Wandlers an das Mittel- beziehungsweise
Innenohr zu ermitteln, ohne daß weitere biologisch-technische Schnittstellen in die
Bewertung einbezogen sind, welche die Aussagefähigkeit der Bestimmung der
Wandlerkopplungsqualität beinträchtigen.
Ausgehend von einem teil- oder vollimplantierbaren Hörsystem zur Rehabilitation einer
reinen Innenohrschwerhörigkeit oder einer kombinierten Schalleitungs- und
Innenohrschwerhörigkeit, mit einem ein Audiosignal abgebenden Mikrofon, einer in
einem audiosignalverarbeitenden, elektronischen Hörsystempfad liegenden elektro
nischen Signalbearbeitungs- und Verstärkungsseinheit, einem implantierbaren
elektromechanischen Ausgangswandler und einer Einheit zur energetischen Versorgung
des Implantates, wird diese Aufgabe erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß das Hörsystem
durch ein elektronisches Audiometer-Modul ergänzt ist, das Audiometriesignale für eine
audiologische, subjektive Untersuchung und Bewertung der Ankopplungsgüte des
elektromechanischen Ausgangswandlers erzeugt und in den Audiosignalver
arbeitungsweg des Hörimplantates einspeist.
Das Audiometer-Modul besteht vorzugsweise aus einem oder mehreren, von außen
einstellbaren beziehungsweise programmierbaren elektronischen Signalgeneratoren, die
ein elektrisches Hörprüfungsignal in den Signalverarbeitungspfad des Implantates
einspeisen. Der elektromechanische Ausgangswandler des implantierten Hörsystems wird
von dem Audiometer-Modul technisch reproduzierbar und quantitativ bestimmt elektrisch
direkt angesteuert; auf diese Weise werden Verfälschungen des Stimulationspegels
vermieden, wie sie zum Beispiel durch Köpfhörer- oder insbesondere akustische Freifeld
darbietungen der audiometrischen Testschalle auftreten können, weil hierbei auch die
Sensor- beziehungsweise Mikrofonfunktion mit allen zugehörigen Variabilitäten in die
psychoakustische Messung einbezogen ist.
Das erfindungsgemäße System hat unter anderem den Vorteil, daß zum Beispiel
frequenzspezifische Hörschwellenmessungen mit reinen Sinustönen oder schmalbandigen
Signalen (beispielsweise Terzrauschen) auch bei größeren, zeitlichen Untersuchungs
intervallen sehr gut reproduzierbar sind. Weiterhin ist auch die Gewinnung reproduzier
barer psychoakustischer Daten im überschwelligen Bereich wie zum Beispiel Lautheits
skalierungen möglich. Darüberhinaus können durch das Anbieten reiner Signale wie
beispielsweise Sinussignalen auch Nichtlinearitäten subjektiv abgefragt werden, die zum
Beispiel durch nachlassende Ankopplungsqualität enstehen können und als "Klirren"
hörbar sind. Solche Untersuchungen sind durch die einleitend geschilderten objektiven
Meßmethoden auf der Basis evozierter Potentiale nur eingeschränkt oder gar nicht
möglich.
Grundsätzlich besteht bei vollimplantierbaren Systemen durch die erfindungsgemäße
Lösung der Vorteil, daß die Parameter der Signalgebung wie zum Beispiel der elektrische
Ansteuerungspegel des elektromechanischen Implantatwandlers durch die implantat
internen Generatoren quantitativ exakt bestimmt und reproduzierbar sind und nicht
Schwankungen unterliegen, wie sie beispielsweise bei einem Vollimplantat durch
akustische Kopfhörerdarbietung der Testsignale gegeben sind. In diesem letztgenannten
Fall ist auch die Übertragungsfunktion des implantierten Schallsensors (Mikrofons) mit in
die Übertragung einbezogen; die Sensorfunktion kann auch zeitlichen Schwankungen
unterliegen und macht somit eine exakte Schnittstellendefinition zur Wandlerüber
tragungsfunktion unmöglich.
Als implantierbarer elektromechanischer Ausgangswandler eignet sich insbesondere ein
Wandler gemäß US-A-5 277 694, das heißt ein Wandler, bei dem eine Wand des
Wandlergehäuses als schwingfähige Membran ausgeführt ist, die zusammen mit einer auf
der Membraninnenseite aufgebrachten piezoelektrischen Keramikscheibe ein
elektromechanisch aktives Heteromorph-Verbundelement darstellt.
Eine weitere für die vorliegenden Zwecke geeignete Wandlerbauart ist in der älteren DE-
Patentanmeldung 198 40 212 beschrieben. Dabei handelt es sich um eine
Wandleranordnung für teil- oder vollimplantierbare Hörgeräte zur direkten mechanischen
Anregung des Mittel- oder Innenohres, die mit einem am Implantationsort mit Bezug auf
den Schädel fixierbaren Gehäuse und einem mit Bezug auf das Gehäuse beweglichen,
mechanisch steifen Koppelelement versehen ist, wobei in dem Gehäuse ein
elektromechanischer Wandler untergebracht ist, mit dem sich das Koppelelement in
Schwingungen versetzen läßt, die nach erfolgter Implantation der Wandleranordnung auf
ein Mittelohr-Ossikel oder direkt auf das Innenohr übertragen werden. Der
elektromechanische Wandler ist als Elektromagnetanordnung ausgebildet, die ein mit
Bezug auf das Wandlergehäuse fixiertes Bauteil, insbesondere eine Ringspule, sowie ein
schwingfähiges Bauteil, vorzugsweise in Form eines in eine Mittelöffnung der Ringspule
eintauchenden Dauermagnetstifts, aufweist, welches mit dem Koppelelement derart in
Verbindung steht, daß Schwingungen des schwingfähigen Bauteils auf das Koppelelement
übertragen werden.
Vorteilhaft ist aber auch ein Wandler der in der älteren DE-Patentanmeldung 198 40 211
beschriebenen Art. Dabei handelt es sich um einen Wandler für teil- oder
vollimplantierbare Hörgeräte zur direkten mechanischen Anregung des Mittel- oder
Innenohres, der mit einem am Implantationsort fixierbaren Gehäuse und einem mit Bezug
auf das Gehäuse beweglichen, mechanisch steifen Koppelelement versehen ist, wobei in
dem Gehäuse ein piezoelektrisches Element untergebracht ist, mit dem sich das
Koppelelement in Schwingungen versetzen läßt, die nach erfolgter Implantation des
Wandlers auf ein Mittelohr-Ossikel oder direkt auf das Innenohr übertragen werden, und
wobei in dem Gehäuse ferner eine Elektromagnetanordnung vorgesehen ist, die ein mit
Bezug auf das Gehäuse fixiertes Bauteil sowie ein schwingfähiges Bauteil aufweist,
welches mit dem Koppelelement derart in Verbindung steht, daß Schwingungen des
schwingfähigen Bauteils auf das Koppelelement übertragen werden. Ein solcher Wandler
hat den Vorteil, daß der Frequenzgang des Wandlers sowohl gegenüber rein
piezoelektrischen als auch gegenüber rein elektromagnetischen Systemen verbessert
werden kann, so daß ein adäquater Höreindruck bei ausreichendem Lautstärkepegel
ermöglicht wird. Insbesondere kann ein weitgehend ebener Frequenzgang der Auslenkung
des Koppelelements in einem weiten Frequenzband bei ausreichend hohen
Stimulationspegeln und geringer Leistungsaufnahme verwirklicht werden.
Bei dem Hörsystem nach der Erfindung sind vorzugsweise patientenspezifische
Signalparameter für die Audiometriefunktion mittels einer elektronischen Einheit an die
Erfordernisse und pathologischen Bedürfnisse des Patienten individuell anpaßbar.
Die elektronische Signalbearbeitungs- und Verstärkungsseinheit weist zweckmäßig einen
dem Mikrofon nachgeschalteten Verstärker, eine mit dem Ausgangssignal des Verstärkers
beaufschlagte audiologische Signalbearbeitungsstufe und einen dem elektromechanischen
Ausgangswandler vorgeschalteten Treiberverstärker auf. Dabei kann vorteilhaft das
elektronische Modul mit einer Signalgeneratoranordnung zum Generieren der für die
Audiometriefunktion notwendigen Signale und einem zwischen die Signalbearbeitungs
stufe und den Treiberverstärker geschalteten Summierglied versehen sein, über das dem
Treiberverstärker sowohl das Ausgangssignal der audiologischen Signalbearbeitungsstufe
als auch das Ausgangssignal der Signalgeneratoranordnung zugehen.
Entsprechend einer abgewandelten Ausführungsform der Erfindung kann aber auch als
audiologische Signalbearbeitungsstufe ein digitaler Signalprozessor vorgesehen sein, der
sowohl für die Aufbereitung des Audiosignals als auch für die Erzeugung der für die
Audiometriefunktion notwendigen Signale und für die Zusammenfassung der
letztgenannten Signale mit dem Audiosignal ausgelegt ist. In einem solchen Fall sind
zweckmäßig dem Signalprozessor ein Analog-Digital-Wandler vor- und ein Digital-
Analog-Wandler nachgeschaltet.
Der Digital-Analog-Wandler und der Treiberverstärker können in einem Modul
zusammengefaßt sein.
Der Signalprozessor ist vorzugsweise mit einem Datenspeicher zum Einspeichern von
patientenspezifischen, audiologischen Anpaßparametern und/oder von Parametern für die
Erzeugung der Signale für die Audiometriefunktion ausgestattet.
Zum Steuern mindestens eines Teils der und vorzugsweise aller signalverarbeitenden
und/oder erzeugenden Stufen kann vorteilhaft ein Mikrokontroller vorgesehen sein, der
zweckmäßig einen Datenspeicher zum Einspeichern von patientenspezifischen, audio
logischen Anpaßparametern und/oder von Betriebsparametern der Signalgeneratoran
ordnung aufweist.
Der Signalprozessor kann aber auch selbst für des Steuern mindestens eines Teils der und
vorzugsweise aller signalverarbeitenden und/oder -erzeugenden Stufen ausgelegt sein.
Zur Dateneingabe in den Datenspeicher eignet sich eine Telemetrieeinheit, die mit einem
externen Programmiersystem drahtlos oder drahtgebunden kommuniziert.
Wenn das Hörgerät vollimplantierbar ausgebildet ist, sind vorzugsweise die in dem
elektronischen Hörsystempfad liegende Signalbearbeitungs- und Verstärkungsseinheit, das
elektronische Modul zur Erzeugung und Einspeisung der für die Audiometriefunktion
notwendigen Signale und die Telemetrieeinheit als Elektronikmodul, zweckmäßig
zusammen mit der Energieversorgungseinheit, in einem hermetisch dichten und
biokompatiblen Implantatgehäuse untergebracht. Dabei ist vorteilhaft das Elektronik
modul über eine Implantatleitung mit einem in der hinteren Gehörgangswand subkutan
implantierbaren Mikrofon und über eine implantierbare Leitung mit dem elektro
mechanischen Ausgangswandler verbunden. Diese Verbindung kann fest oder lösbar
ausgebildet sein. Für eine lösbare Verbindung eignet sich insbesondere eine Steckver
bindung, wie sie in US-A-5 755 743 im einzelnen erläutert ist. Eine solche Verbindungs
anordnung weist mindestens einen ersten Kontakt, mindestens einen auf einem elastischen
Körper gelagerten zweiten Kontakt und einen Verschlußmechanismus zum Ineingriff
bringen der Stirnfläche des ersten Kontakts mit der Stirnfläche des zweiten Kontakts auf,
wobei der erste Kontakt von mindestens einem Dichtungssteg umgeben ist, der bei einem
Eingriff der Kontakte in den elastischen Körper eingepreßt ist und die Kontakte nach
außen hin abdichtet.
Der Ausgangswandler ist vorzugsweise über ein Koppelelement mit einem Ossikel der
Mittelohrkette zur Übertragung der ausgangseitigen mechanischen Wandlerschwingungen
koppelbar. Dafür eignen sich insbesondere Lösungen der in US-A-5 277 694 und in der
älteren DE-Patentanmeldung 197 38 587.7 beschriebenen Art. Dabei kann vorteilhaft ein
aktiv schwingfähiges Teil des Ausgangswandlers mit einer Koppelstange mechanisch fest
verbunden sein, die über ein Koppelelement an ein Teil der Ossikelkette angekoppelt wird.
Zum Einstellen der Relativlage von Koppelstange und Koppelelement und zum Fixieren
dieser Elemente in der eingestellten Relativlage ist vorzugsweise das Koppelelement
mindestens im Fixierbereich hülsenförmig ausgebildet und mittels eines Crimpwerkzeugs
plastisch kaltverformbar ist, während die Koppelstange mindestens im Fixierbereich
stabförmig ausgebildet, mit rauher Oberfläche versehen und unter dem Einfluß der mittels
des Crimpwerkzeugs ausgeübten Crimpkraft nicht plastisch kaltverformbar ist, wobei im
fixierten Zustand der hülsenförmige Teil des Koppelelements durch die Crimpkraft
kaltfließend verformt auf dem stabförmigen Teil der Koppelstange spielfrei und dauerhaft
befestigt ist. Das von dem Ausgangswandler abliegende Ende der Koppelstange kann aber
auch in eine Bohrung eines Teils der Ossikelkette eingesteckt und dort festgelegt sein.
Ferner kann der Ausgangswandler auch so ausgelegt sein, daß er über einen Luftspalt an
die Ossikelkette oder das Innenohr ankoppelbar ist, wie dies im einzelnen in der US-A-
5 015 225 beschrieben ist.
Zu einem vollimplantierbaren Hörgerät gehört in weiterer Ausgestaltung der Erfindung ein
externes System zum transkutanen Übermitteln von patientenindividuellen Hörgeräte- und
Audiometrie-Programmierdaten an die implantatseitige Telemetrieeinheit.
Als Energieversorgungseinheit kommen insbesondere eine Primärbatterie oder ein
sekundäres, wiederaufladbares Element, das heißt ein nachladbarer Akkumulator, in
Betracht. Im letztgenannten Fall ist vorzugsweise die Telemetrieeinheit zusätzlich als
Energieempfangsschaltung zur implantatseitigen Bereitstellung von Nachladeenergie für
die Energieversorgungseinheit ausgebildet, während das externe System zugleich als
Ladegerät aufgebaut ist. Dafür eignen sich insbesondere ein Ladesystem der aus US-A-
5 279 292 bekannten Art oder Anordnungen, wie sie in den älteren DE-
Patentanmeldungen 198 37 913.7 und 198 38 137.9 beschrieben sind.
Zweckmäßig ist auch eine portable Fernbedienungseinheit zum Einstellen oder Verändern
von Hörgeräte- und Audiometriefunktionen vorgesehen.
Bei einem teilimplantierbaren System weist vorzugsweise ein Implantatteil zusätzlich zu
dem Ausgangswandler eine Energie- und Signalempfangsschnittstelle sowie ein zwischen
die Empfangsschnittstelle und den Ausgangswandler geschaltetes elektronisches System
mit für die Energieversorgung und Datenregenerierung erforderlichen Komponenten auf,
und ein externer Systemteil umfaßt das Mikrofon, ein Elektronikmodul mit der im
Hörgerätepfad liegenden Signalbearbeitungseinheit und dem elektronischen Modul zur
Erzeugung und Einspeisung der für die Audiometriefunktion notwendigen Signale, eine
Treibereinheit und eine an den Ausgang der Treibereinheit angeschlossene Energie- und
Signalsendeschnittstelle.
Zu dem teilimplantierbaren Hörsystem gehört vorzugsweise ferner ein externes System
zum Übermitteln von patientenindividuellen Hörgeräte- und Audiometrie-
Programmierdaten an das Elektronikmodul des externen Systemteils.
Nachfolgend sind vorteilhafte Ausführungsbeispiele der Erfindung anhand der Zeich
nungen näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 ein Blockschaltbild eines erfindungsgemäßen vollimplantierbaren
Hörsystems;
Fig. 2 und 3 Blockschaltbilder von abgewandelten Ausführungsformen des voll
implantierbaren Hörsystems;
Fig. 4 eine schematische Darstellung eines vollimplantierbaren Hörsystems
im implantierten Zustand; und
Fig. 5 ein Blockschaltbild eines erfindungsgemäßen teilimplantierbaren
Hörsystems.
Das Implantatsystem gemäß Fig. 1 weist ein Mikrofon 10 auf, mittels dessen das Schall
signal aufgenommen und in ein elektrisches Signal umgewandelt wird, das in einem Ver
stärker 40 vorverstärkt wird. Dieses vorverstärkte Signal wird in einer audiologischen
Signalbearbeitungsstufe 50 (AP: "Audio Prozessor") weiterbearbeitet. Diese Stufe kann
alle bekannten, bei modernen Hörgeräten üblichen Komponenten wie Filterstufen, auto
matische Verstärkungsregelungen, Störsignalunterdrückungseinrichtungen und so weiter
enthalten. Dieses bearbeitete Signal wird einem Summationsglied 70 zugeführt.
Weitere Eingänge des signalzusammenfassenden Elementes 70 sind der oder die Aus
gänge eines oder mehrerer Signalgeneratoren 90 (SG1 bis SGn), der oder die Audiometer
signale generieren. Dies können einzelne Sinussignale, Schmalbandsignale, breitbandige
Signale und dergleichen sein, deren spektrale Lage, Pegel- und Phasenverhältnisse zuein
ander einstellbar sind.
Das durch die Stufe 50 bearbeitete Audiosignal wird zusammen mit dem oder den
Audiometersignalen des oder der Generatoren 90 einem Treiberverstärker 80 zugeführt,
der einen elektromechanischen Wandler 20 ansteuert. Der Wandler 20 stimuliert das
geschädigte Innenohr durch direkte mechanische Kopplung über ein Koppelelement 21 an
ein Mittelohrossikel oder über eine Luftspaltkopplung bei zum Beispiel elektromagneti
schen, implantierbaren Wandlern. Die Signalbearbeitungskomponenten 40, 50, 80 und die
Generatoren 90 werden durch einen Mikrokontroller 100 (µC) mit zugehörigem Daten
speicher (S) gesteuert. In dem Speicherbereich S können insbesondere patientenspezifi
sche, audiologische Anpaßparameter sowie die Audiometrieparameter der Signalgenerato
ren 90 abgelegt sein. Diese individuellen, programmierbaren Daten werden dem Kontrol
ler 100 über eine Telemetrieeinheit 110 (T) zugeführt. Diese Telemetrieeinheit 110 kom
muniziert drahtlos oder drahtgebunden bidirektional mit einem externen Programmier
system 120 (PS).
Alle elektronischen Komponenten des Systems werden bis auf das Programmiersystem
120 durch eine primäre oder eine nachladbare sekundäre Batterie 60 mit elektrischer
Betriebsenergie versorgt.
Insbesondere bei einem vollimplantierbaren System bietet es sich an, alle beschriebenen
elektronischen signalver- und bearbeitenden Schaltungsteile sowie die Steuerungskompo
nenten und die Energieversorgung in einem Modul 30 zusammenzufassen; dies ist in Fig.
1 durch die strichpunktierte Linie angedeutet. An dieses Signalmodul 30 werden implan
tatseitig lediglich das Mikrofon 10 und der elektromechanische Wandler 20 über entspre
chende Leitungen 61 beziehungsweise 59 fest oder gegebenenfalls über implantierbare
Steckverbindungen angeschlossen.
In Fig. 2 ist eine weitere Ausführungsform des elektronischen Signalmoduls 30 darge
stellt. Das Signal des Mikrofons 10 wird in dem Verstärker 40 vorverstärkt und mittels
eines Analog-Digital-Wandlers 130 (A/D) in ein digitales Signal verwandelt, das einem
digitalen Signalprozessor 140 (DSP) mit einem Datenspeicherbereich S zugeführt wird.
Der Signalprozessor 140 übernimmt prinzipiell zwei Aufgaben: einerseits wird wie in
volldigitalen Hörgeräten üblich das Audiosignal den beschriebenen Signalbearbeitungs
methoden für eine Rehabilitation eines Innenohrschadens entsprechend aufbereitet. Ande
rerseits werden in dem Signalprozessor 140 die Signalgeneratoren digital oder software
mäßig realisiert, die die beschriebenen Audiometersignale erzeugen. Die Zusammenfas
sung dieser digitalen Audiometersignale und des bearbeiteten und verstärkten Audio
signals erfolgt ebenfalls in dem Signalprozessor 140. Das digitale Ausgangssignal des
Signalprozessors 140 wird in einem Digital-Analog-Wandler 150 (D/A) in ein analoges
Signal rückgewandelt und über den Treiberverstärker 80 dem elektromechanischen
Wandler 20 zugeführt.
Der D/A-Wandler 150 und der Treiberverstärker 80 können, wie in Fig. 2 durch einen
Block 81 angedeutet ist, in einem Modul zusammengefaßt sein. Dies ist insbesondere in
dem Fall vorzuziehen, in dem als Wandler 20 ein elektromagnetisches System verwendet
wird und in dem Ausgangssignal des Signalprozessors 140 die Signalinformation durch
Pulsweitenmodulation enthalten ist, so daß die für die Rückwandlung in ein Analogsignal
erforderliche zeitliche Integration direkt von dem Wandler 20 übernommen wird.
Alle Signalverarbeitungskomponenten werden durch einen Mikrokontroller 100 (µC) mit
zugehörigem Datenspeicher (S) gesteuert. In dem Speicherbereich 5 des Mikrokontrollers
100 können insbesondere patientenspezifische, audiologische Anpaßparameter sowie die
individuellen Betriebsparameter der in den Signalprozessor 140 integrierten Audiometer-
Signalgeneratoren abgelegt sein. Diese individuellen, programmierbaren Daten werden
dem Kontroller 100 über eine Telemetrieeinheit 110 (T) zugeführt. Diese Telemetrieein
heit 110 kommuniziert drahtlos oder drahtgebunden bidirektional mit einem externen Pro
grammiersystem 120 (PS). Alle elektronischen Komponenten des Systems werden bis auf
das Programmiersystem 120 durch die primäre oder sekundäre Batterie 60 mit elektrischer
Betriebsenergie versorgt.
Die Ausführungsform gemäß Fig. 3 unterscheidet sich von derjenigen der Fig. 2 im
wesentlichen nur dadurch, daß ein Signalprozessor 141 vorgesehen ist, der auch die Funk
tionen des Mikrokontrollers 100 gemäß Fig. 2 übernimmt. Dabei werden die patientenspe
zifischen Daten der Audiosignalbearbeitung sowie der Audiometerfunktionen dann eben
falls in dem Datenspeicherbereich S des Signalprozessors 141 abgelegt.
In Fig. 4 ist eine mögliche vollimplantierbare Ausführungsform gemäß Fig. 1, Fig. 2 oder
Fig. 3 schematisch dargestellt. In einem hermetisch dichten und biokompatiblen Implan
tatgehäuse 56 ist ein Elektronikmodul 31 (ohne Batterie dargestellt) untergebracht, das bis
auf das Fehlen der Batterie dem Modul 30 der Fig. 1, 2 und 3 entspricht. Weiterhin
enthält das Gehäuse 56 die Batterie 60 zur elektrischen Versorgung des Implantates sowie
die Telemetrieeinrichtung 110. Das Mikrofon 10 ist vorzugsweise in der aus US-A-
5 814 095 bekannten Weise, gegebenenfalls unter Verwendung des in der älteren DE-Pa
tentanmeldung 197 52 447.8 beschriebenen Fixationselements, in der hinteren Gehör
gangswand subkutan implantiert. Das Mikrofon 10 nimmt den Schall auf und wandelt ihn
in ein elektrisches Signal um, das über die Implantatleitung 61 dem Elektronikmodul 31 in
dem Gehäuse 56 zugeführt wird. Das audiologisch bearbeitete und verstärkte Signal, dem
entsprechende Audiometersignale durch die elektronische Einheit 31 beigefügt sind,
gelangt über die implantierbare Leitung 59 zu dem elektromechanischen Wandler 20. Die
ser Wandler 20 ist im vorliegenden Beispiel als direktgekoppeltes System dargestellt, das
heißt, die ausgangsseitigen mechanischen Schwingungen des Wandlers 20 werden über
ein geeignetes Koppelelement 21 direkt an ein Ossikel der Mittelohrkette gekoppelt, im
dargestellten Fall an den Amboß 62. Vorzugsweise geschieht dies in der an sich aus US-
A-5 277 694 und US-A-5 788 711 bekannten Weise. Die dort eingekoppelten Wandler
schwingungen gelangen über die Ossikelkette zum Innenohr und rufen dort den entspre
chenden Höreindruck hervor.
Weiterhin ist in Fig. 4 das externe Programmiersystem 120 dargestellt, mit dem wie
beschrieben die patientenindividuellen Hörgerätedaten sowie die Audiometerparameter
transkutan durch die geschlossene Haut 57 an die implantatseitige Telemetrieeinheit 110
übermittelt werden. Dazu dient ein Sendekopf 121, der zur (bidirektionalen) Datenüber
mittlung über das Implantat gebracht wird und zum Beispiel auf induktivem Weg die
Daten transferiert. Ist die Batterie 60 im Implantatgehäuse 56 ein sekundäres, wiederauf
ladbares Element, kann die Einheit 110 auch eine Energieempfangsschaltung zur implan
tatseitigen Bereitsstellung von Nachladeenergie sein. Dann ist das externe System 120 mit
dem Sendekopf 121 ein zum Beispiel portables, drahtloses Ladegerät. Dabei können vor
zugsweise Anordnungen vorgesehen werden, wie sie an sich aus US-A-5 279 292 bekannt
beziehungsweise in den älteren DE-Patentanmeldungen 198 37 913.7 und 198 38 137.9
näher erläutert sind. Weiter ist eine portable Fernbedienungseinheit 65 dargestellt, mit der
der Patient wesentliche Hörgerätefunktionen einstellen beziehungsweise verändern kann.
In Fig. 5 ist ein teilimplantierbares System schematisch veranschaulicht. Dabei ist der
implantierbare Teil als Teilsystem 220 dargestellt und der externe, außen am Körper zu
tragende Teil als Block 210. Die externe Einheit 210 enthält das Mikrofon 10, eine
Signalverarbeitungseinheit 30 und eine Treibereinheit 160, die die erzeugten Signale und
Betriebsenergie für den Implantatteil zum Beispiel über eine Sendespule 170 induktiv und
transkutan durch die geschlossene Haut 180 an den implantierten Systemteil 220 über
mittelt. Diese Übertragungsart entspricht der Übertragung bei bekannten, teilimplantier
baren Cochlea-Implantaten beziehungsweise teilimplantierbaren Hörgeräten (siehe unter
anderem US-A-4 741 339, EP-B-0 572 382, US-A-5 795 287). Die elektronische Einheit
30 des externen Systemteils 210 enthält alle erforderlichen elektronischen Komponenten
zur Hörgerätesignalverarbeitung und Erzeugung der Audiometersignale, wie sie zum Bei
spiel anhand der Fig. 1 bis 3 erläutert sind. Die individuelle Programmierung des
externen Systems mit patientenspezifischen Hörgerätedaten und mit Audiometerparame
tern erfolgt über das Programmiersystem 120, das wie bei konventionellen Hörgeräten
üblich in diesem Fall drahtgebunden an die elektronische Einheit 30 gekoppelt wird.
Implantatseitig umfaßt das System 220 eine Energie- und Signalempfangssschnittstelle,
im dargestellten Fall eine induktive Empfangsspule 190. Das elektronische System 200
enthält alle zur Energieversorgung und Datenregenerierung erforderlichen Komponenten
wie Demodulatoren und Treiberschaltungen für den elektromechanischen Wandler 20.
10
Mikrofon
20
elektromechanischer Wandler
21
Koppelelement
30
Signalverarbeitungseinheit
31
Elektronikmodul
40
Verstärker
50
audiol. Signalbearbeitungsstufe
56
Implantatgehäuse
57
Haut
59
Leitung
60
Batterie
61
Implantatleitung
62
Amboß
70
Summationsglied
80
Treiberverstärker
81
Modul
90
Signalgenerator
100
Mikrokontroller
110
Telemetrieeinheit
120
externes Programmiersystem
121
Sendekopf
130
Analog-Digital-Wandler
140
Signalprozessor
141
Signalprozessor
150
Digital-Analog-Wandler
160
Treibereinheit
170
Sendespule
180
Haut
190
Empfangsspule
200
elektronisches System
210
externe Einheit
220
implantierbares Teilsystem
Claims (23)
1. Teil- oder vollimplantierbares Hörsystem zur Rehabilitation einer reinen
Innenohrschwerhörigkeit oder einer kombinierten Schalleitungs- und
Innenohrschwerhörigkeit, mit einem ein Audiosignal abgebenden Mikrofon (10),
einer in einem audiosignalverarbeitenden, elektronischen Hörsystempfad
liegenden elektronischen Signalbearbeitungs- und Verstärkungsseinheit (40, 50,
80, 140, 141), einem implantierbaren elektromechanischen Ausgangswandler
(20) und einer Einheit (60) zur energetischen Versorgung des Implantates,
dadurch gekennzeichnet, daß das Hörsystem durch ein elektronisches Modul
(90, 140, 141) ergänzt ist, das Audiometriesignale für eine audiologische,
subjektive Untersuchung und Bewertung der Ankopplungsgüte des
elektromechanischen Ausgangswandlers (20) erzeugt und in den
Audiosignalverarbeitungsweg des Hörimplantates einspeist.
2. Hörsystem nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß patientenspezifische
Signalparameter für die Audiometriefunktion mittels einer elektronischen Einheit
(100) an die individuellen Erfordernisse des Patienten anpassbar sind.
3. Hörsystem nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die
elektronische Signalbearbeitungs- und Verstärkungsseinheit einen dem Mikrofon
(10) nachgeschalteten Verstärker (40), eine mit dem Ausgangssignal des
Verstärkers (40) beaufschlagte audiologische Signalbearbeitungsstufe (50, 140)
und einen dem elektromechanischen Ausgangswandler (20) vorgeschalteten
Treiberverstärker (80) aufweist.
4. Hörsystem nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß das elektronische
Modul eine Signalgeneratoranordnung (90) zum Generieren der für die
Audiometriefunktion notwendigen Signale und ein zwischen die Signalbe
arbeitungsstufe (50) und den Treiberverstärker (80) geschaltetes Summierglied
(70) aufweist, über das dem Treiberverstärker (80) sowohl das Ausgangssignal
der audiologischen Signalbearbeitungsstufe (50) als auch das Ausgangssignal der
Signalgeneratoranordnung (90) zugehen.
5. Hörsystem nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß als audiologische
Signalbearbeitungsstufe ein digitaler Signalprozessor (140, 141) vorgesehen ist,
der sowohl für die Aufbereitung des Audiosignals als auch für die Erzeugung der
für die Audiometriefunktion notwendigen Signale und für die Zusammenfassung
der letztgenannten Signale mit dem Audiosignal ausgelegt ist.
6. Hörsystem nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß dem Signalprozessor
(140, 141) ein Analog-Digital-Wandler (130) vorgeschaltet ist und ein Digital-
Analog-Wandler (150) nachgeschaltet ist.
7. Hörsystem nach Ansprüchen 3 und 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Digital-
Analog-Wandler (150) und der Treiberverstärker (80) in einem Modul
zusammengefaßt sind.
8. Hörsystem nach einem der Ansprüche 5 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß der
Signalprozessor (140, 141) einen Datenspeicher (5) zum Einspeichern von
patientenspezifischen, audiologischen Anpaßparametern und/oder von
Parametern für die Erzeugung der Signale für die Audiometriefunktion aufweist.
9. Hörsystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß mindestens ein Teil der signalverarbeitenden und/oder -
erzeugenden Stufen (40, 50, 80, 90, 130, 140, 150) mittels eines
Mikrokontrollers (100) gesteuert ist.
10. Hörsystem nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß der Mikrokontroller
(100) einen Datenspeicher (5) zum Einspeichern von patientenspezifischen,
audiologischen Anpaßparametern und/oder von Betriebsparametern der
Signalgeneratoranordnung (90) aufweist.
11. Hörsystem nach einem der Ansprüche 5 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß der
Signalprozessor (141) selbst für des Steuern mindestens eines Teils der signal
verarbeitenden und/oder -erzeugenden Stufen (40, 80, 130, 150) ausgelegt ist.
12. Hörsystem nach Anspruch 10 oder Ansprüchen 8 und 11, dadurch
gekennzeichnet, daß zur Dateneingabe in den Datenspeicher (S) eine
Telemetrieeinheit (110) vorgesehen ist.
13. Hörsystem nach Anspruch 12, gekennzeichnet durch ein mit der
Telemetrieeinheit (110) drahtlos oder drahtgebunden kommunizierendes externes
Programmiersystem (120).
14. Hörsystem nach Anspruch 12 oder 13, dadurch gekennzeichnet, daß das Gerät
vollimplantierbar ausgebildet ist, die in dem elektronischen Hörsystempfad
liegende Signalbearbeitungs- und Verstärkungsseinheit (40, 50, 80, 140, 141),
das elektronische Modul (90, 140, 141) zur Erzeugung und Einspeisung der für
die Audiometriefunktion notwendigen Signale und die Telemetrieeinheit (110)
als Elektronikmodul (31), vorzugsweise zusammen mit der
Energieversorgungseinheit (60), in einem hermetisch dichten und
biokompatiblen Implantatgehäuse (56) untergebracht sind.
15. Hörsystem nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß das
Elektronikmodul (31) über eine Implantatleitung (61) mit einem in der hinteren
Gehörgangswand subkutan implantierbaren Mikrofon (20) verbunden ist.
16. Hörsystem nach Anspruch 14 oder 15, dadurch gekennzeichnet, daß das
Elektronikmodul (31) über eine implantierbare Leitung (59) mit dem elektro
mechanischen Ausgangswandler (20) verbunden ist.
17. Hörsystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß der Ausgangswandler (20) über ein Koppelelement (21) mit
einem Ossikel der Mittelohrkette zur Übertragung der ausgangseitigen
mechanischen Wandlerschwingungen koppelbar ist.
18. Hörsystem nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß der
Ausgangswandler (20) derart ausgelegt ist, daß er über einen Luftspalt an die
Ossikelkette oder das Innenohr ankoppelbar ist.
19. Hörsystem nach einem der Ansprüche 14 bis 18, gekennzeichnet durch ein
externes System (120) zum transkutanen Übermitteln von patientenindividuellen
Hörsystem- und Audiometrie-Programmierdaten an die implantatseitige
Telemetrieeinheit (110).
20. Hörsystem nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, daß als Energiever
sorgungseinheit (60) ein sekundäres, wiederaufladbares Element vorgesehen ist,
die Telemetrieeinheit (110) zusätzlich als Energieempfangsschaltung zur
implantatseitigen Bereitstellung von Nachladeenergie für die
Energieversorgungseinheit ausgebildet ist und das externe System (120) zugleich
als Ladegerät aufgebaut ist.
21. Hörsystem nach einem der Ansprüche 14 bis 20, gekennzeichnet durch eine
portable Fernbedienungseinheit (65) zum Einstellen oder Verändern von
Hörsystem- und Audiometriefunktionen.
22. Hörsystem nach einem der Ansprüche 1 bis 11, 17 oder 18, dadurch
gekennzeichnet, daß das System teilimplantierbar ausgebildet ist, wobei ein
Implantatteil (220) zusätzlich zu dem Ausgangswandler (20) eine Energie- und
Signalempfangsschnittstelle (190) sowie ein zwischen die Empfangsschnittstelle
und den Ausgangswandler (20) geschaltetes elektronisches System (200) mit für
die Energieversorgung und Datenregenerierung erforderlichen Komponenten
aufweist, und wobei ein externer Systemteil (210) das Mikrofon (10), ein
Elektronikmodul (30) mit der im Hörsystempfad liegenden
Signalbearbeitungseinheit (40, 50, 140, 141) und dem elektronischen Modul (90,
140, 141) zur Erzeugung und Einspeisung der für die Audiometriefunktion
notwendigen Signale, eine Treibereinheit (160) und eine an den Ausgang der
Treibereinheit angeschlossene Energie- und Signalsendeschnittstelle (170)
umfaßt.
23. Hörsystem nach Anspruch 22, gekennzeichnet durch ein externes System (120)
zum Übermitteln von patientenindividuellen Hörsystem- und Audiometrie-
Programmierdaten an das Elektronikmodul (30) des externen Systemteils (210).
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