DE1991455U - Aufhängbare Verkaufspackung für Kleineisenwaren - Google Patents
Aufhängbare Verkaufspackung für KleineisenwarenInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine an einem Haken oder Nagel aufhängbare Verkaufspackung für Kleineisenwaren.
Bekannt sind sog. Blister-Packungen, bestehend aus einem als Deckel dienenden Kartonabschnitt mit einer oberen längsgerichteten Öffnung zum Aufhängen auf einem Nagel oder breiteren Haken, auf dem ein schachtelförmiger Kunststoffkörper, mit seinen Rändern aufgeschweißt ist, der die Kleineisenware aufnimmt. Bei dieser Verpackung wird zur Warenentnahme der Kunststoffteil zerstört, so dass der übrig bleibende Warenrest nicht geordnet weiter in der Verpackung aufbewahrt werden kann.
Um eine geordnete Aufbewahrung der gekauften Ware nach einer Teilentnahme zu ermöglichen, hat man bereits einen schachtelförmigen Behälter aus durchsichtigem Kunststoff an seiner einen Stirnseite mit einer durchlochten Aufhängelasche versehen, während der Deckel mit einem ringsumlaufenden Rand klemmend in die Öffnung des Behälters eingesetzt oder übergestülpt ist, der nach oben abgenommen
werden kann, nachdem ein die Verbindung beider Teile sichernder Klebstreifen entfernt worden ist. Diesen Zustand stellt der Käufer dieser Verpackung durch Abtrennen des Klebestreifens her, wenn er die darin verpackten und verkauften Waren benutzen will. Wenn aber nicht der gesamte Inhalt der Ware verbraucht wird, so ist der Deckel nicht hinreichend befestigt, weil die Klemmung des Deckels auf dem Behälter infolge des nur schmalen Randes eine unbeabsichtigte Öffnung und damit ein Herausfallen der Ware nicht auszuschließen vermag. Bei der Benutzung derartiger Behälter, die häufig vom Handwerker im Werkzeugkasten oder in einer Tasche mit herumgetragen werden, lässt sich eine bestimmungsgerechte Aufrechtlage der Verpackung mit Inhalt nicht erzwingen. Eine unbeabsichtigte Öffnung der Schachtel und das Herausfallen der Kleineisenwaren wird jedenfalls sehr lästig empfunden.
Die Erfindung beseitigt die geschilderten Nachteile durch eine neue Gestaltung dieser Verkaufspackung und zwar dadurch, dass der Deckel mit bis vier in den Eckbereichen vorgesehenen Vorsprüngen bzw. einer an drei Rändern U-förmig verlaufenden Rippe versehen ist, die in den Behälter als Stützen hineinragen, und an der einen Stirnwand des Behälters mittels eines Scharnieres, z.B. eines Klebstreifens
oder eines materialeinheitlich angespritzten Filmscharnieres, angelenkt ist, während die gegenüberliegende Stirnwand mit einem untergriffigen hakenförmigen Randvorsprung durch einen ihm angepassten Durchbruch des Deckels verrastend hindurchtritt.
Bei einer weitgehend übereinstimmenden Gestaltung besitzt der Deckel auf der dem Scharnier gegenüberliegenden Seite in Nachbarschaft der Aufhängeöffnung einen untergriffigen hakenförmigen Vorsprung und die benachbarte Stirnwand des Behälters weist am oberen Rande einen angebildeten Vorsprung auf, den der Vorsprung des Deckels hakenförmig übergreift.
Bei beiden Ausführungsformen sind also Deckel und Behälter fest miteinander verrastet und die Lösung dieser Verrastung erfolgt durch Eindrücken der an der Rastbildung mit beteiligten Stirnwand des Behälters.
Bei einer abgeänderten Ausführungsform dieser beiden Gestaltungen weisen die eine Stirnwand des Behälters zur Bildung eines lösbaren Scharnieres einen oder auch mehrere Durchbrüche in der Nähe ihres freien Randes und der Deckel an der
Scharnierseite entsprechend einen oder mehrere diese Durchbrüche durchtretende scharnierbildende Vorsprünge auf. Insoweit handelt es sich also um ein lösbares Einsteckscharnier.
Für den Fall, dass der Behälter aus einem undurchsichtigen Kunststoff gebildet ist, weist der Boden des Behälters eine Öffnung auf, die durch eine eingespritzte oder eingesprengte durchsichtige Kunststoffscheibe abgedeckt ist.
Erfindungswesentlich ist alles, was nicht ausdrücklich als erfindungsunwesentlich bezeichnet ist.
In der Zeichnung ist der Gegenstand der Erfindung an Ausführungsbeispielen erläutert.
Fig. 1 zeigt eine Vorderansicht der aufhängbaren Verkaufspackung, wobei der Boden des Behälters dem Beschauer zugewendet ist, Fig. 2 den Behälter in geöffneter Lage in perspektivischer Darstellung, Fig. 3 einen Längsschnitt entsprechend Fig. 2 bei abgeänderter Scharnierausbildung, Fig. 4 und 5 einen Längs- und Querschnitt einer abgeänderten Ausführung mit einer lösbaren Scharnierverbindung zwischen Deckel und Behälter und
Fig. 6 und 7 ein weiteres hinsichtlich des Verrastungsmittels abgeändertes Ausführungsbeispiel im Längsschnitt und in Draufsicht.
Der Kunststoffdeckel 1 ragt mit seiner mit der Aufhängeöffnung 1[hoch]b versehenen Aufhängelasche 1[hoch]a über die Stirnwand 2[hoch]c des Behälters 2 hinaus und ist im übrigen mit dem Behälter 2 durch ein Scharnier 2[hoch]g verbunden. Dieses kann (Fig. 2) bei einer materialeinheitlichen Herstellung des Deckels 1 und des Behälters 2 aus einem biegsamen Kunststoff durch Bildung einer entsprechend geschwächten Rille verkörpert sein, in welchem Falle man von einem "Filmscharnier" spricht. Es kann aber auch (Fig. 3) durch einen aufgeklebten biegsamen Streifen 2[hoch]g gebildet werden. Bei diesem ersten Ausführungsbeispiel (Fig. 2 und 3) weist der Deckel 1 auf seiner dem Behälter 2 zugewendeten Seite in den Eckbereichen niedrige Vorsprünge 1[hoch]d auf, die hier winklig gebildet sind und lediglich die Aufgabe haben, durch Abstützung an den Innenflächen der Behälterwände das Scharnier 2[hoch]g zu entlasten. Die Stirnwand 2[hoch]a des Behälters 2 weist einen über die Höhe ihres Randes vorspringenden, im übrigen hakenförmigen auswärts gerichteten Vorsprung 2[hoch]b auf, der beim Schließen des Deckels 1 durch dessen an entsprechender Stelle angebrachten Durchbruch 1[hoch]c hindurchtritt und hinter diesen
einrastet, so dass der Behälter 1, 2 sicher verschlossen ist. Zur Öffnung des Deckels wird die Stirnwand 2[hoch]a im Mittelbereich um so viel einwärts gedrückt, dass der hakenförmige Vorsprung 2[hoch]b ausrastet, worauf der Deckel 1 um das Scharnier 2[hoch]g aufwärts geklappt werden kann. Besteht der Behälter 2 aus einem nicht durchsichtigen Kunststoff, so kann seine Bodenwand 2[hoch]d mit einem Fenster 2[hoch]e versehen und hinter diesem eine durchsichtige Scheibe 2[hoch]f eingesprengt oder auch eingespritzt sein, die an ihren Rändern durch einwärts gerichtete Vorsprünge 2[hoch]k befestigt ist.
Die Ausführung nach Fig. 4 und 5 unterscheidet sich von der nach Fig. 2 und 3 im wesentlichen nur dadurch, dass hier die Gelenkverbindung zwischen Deckel 1 und Behälter 2 lösbar ausgestaltet ist. Zu diesem Zweck besitzt die Behälterwand 2[hoch]c dicht unterhalb ihres oberen Randes längliche Durchbrüche 2[hoch]h, durch die je ein unterer Vorsprung 1[hoch]e hindurchtritt, der zugleich eine Verschiebung des Deckels 1 gegenüber dem Behälter 2 unterbindet. Hier genügen daher schon zwei in den Eckbereichen nahe dem hakenförmigen Vorsprung 2[hoch]b angeordnete Vorsprünge 1[hoch]f des Deckels 1. Die Öffnung des Deckels 1 erfolgt wiederum durch einen Druck auf die Mitte der Vorderwand 2[hoch]a des Behälters 2.
Die dritte Ausführungsform (Fig. 6 und 7) unterscheidet sich von der Ausführung nach Fig. 4 und 5 nur dadurch, dass der hakenförmige Verrastungsvorsprung 2[hoch]b der Wand 2[hoch]a durch einen untergriffigen hakenförmigen einwärts gerichteten Vorsprung 1[hoch]g des Deckels 1 ersetzt ist und die Stirnwand 2[hoch]a des Behälters 2 an ihrer Außenseite einen Vorsprung 2[hoch]i besitzt, über den der hakenförmige Vorsprung 1[hoch]g beim Schließen des Deckels 1 verrastend hinweggreift. Auch hier erfolgt die Abstützung der Stirnwand 2[hoch]a lediglich in den beiden Eckbereichen durch zwei Vorsprünge 1[hoch]f des Deckels 1 und Einwärtsdrücken der Vorderwand 2[hoch]a im mittleren Bereich. Statt durch die Vorsprünge 1[hoch]f oder auch in Gemeinschaft mit ihnen kann die rückwärtige Stirnwand 2[hoch]c durch Vorsprünge 1[hoch]h abgestützt werden, die außerhalb derselben an einem vorspringenden Teil des Deckels 1 angespritzt sind.
In Fig. 2 und 3 ist noch gestrichelt dargestellt, dass die Vorsprünge 1[hoch]d auch durch eine U-förmig verlaufende Stützrippe verkörpert sein können, um den Deckel 1 gegen die drei anliegenden Behälterwände im oberen Bereich verschiebesicher abzustützen.
Claims (4)
1.) An einem Haken oder Nagel aufhängbare Verkaufspackung für Kleineisenwaren, bestehend aus einem die Ware aufnehmenden Behälter und einem an seiner Verlängerung die Aufhängeöffnung aufweisenden Deckel, dadurch gekennzeichnet, dass der Deckel (1) mit bis vier in den Eckbereichen vorgesehenen Vorsprüngen bzw. einer an drei Rändern U-förmig verlaufenden Rippe (1[hoch]d) versehen ist, die in den Behälter (2) als Stützen hineinragen, und an der einen Stirnwand (2[hoch]c) des Behälters (2) mittels eines Scharnieres (2[hoch]g), z.B. eines Klebstreifens oder eines materialeinheitlich angespritzten Filmscharniers, angelenkt ist, während die gegenüberliegende Stirnwand (2[hoch]a) mit einem untergriffigen hakenförmigen Randvorsprung (2[hoch]b) durch einen ihm angepassten Durchbruch (1[hoch]c) des Deckels 1 verrastend hindurchtritt.
2.) An einem Haken oder Nagel aufhängbare Verkaufspackung für Kleineisenwaren, bestehend aus einem die Ware aufnehmenden Behälter und einem an seiner Verlängerung die Aufhängeöffnung aufweisenden Deckel, dadurch gekennzeichnet, dass der Deckel (1) mit vier in den Eckbereichen vorgesehenen Vorsprüngen bzw. einer an drei Rändern U-förmig verlaufenden Rippe (1[hoch]d) versehen ist, die
in den Behälter (2) als Stützen hineinragen, und an der einen Stirnwand (2[hoch]c) des Behälters (2) mittels eines Scharniers (2[hoch]g), z.B. Klebstreifens oder materialeinheitlich angepassten Filmscharniers, angelenkt ist, während er auf der dem Scharnier (2[hoch]g) gegenüberliegenden Seite in Nachbarschaft der Aufhängeöffnung (1[hoch]b) einen untergriffigen hakenförmigen Vorsprung (1[hoch]g) und die benachbarte Stirnwand (2[hoch]a) des Behälters (2) am oberen Rande einen angebildeten Vorsprung (2[hoch]i) aufweist, den der Vorsprung (1[hoch]g) des Deckels (1) hakenförmig übergreift.
3.) Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die eine Stirnwand (2[hoch]c) des Behälters (2) zur Bildung eines lösbaren Scharniers einen oder auch mehrere Durchbrüche (2[hoch]h) und der Deckel (1) an der Scharnierseite entsprechend einen oder mehrere diese Durchbrüche (2[hoch]h) durchtretende scharnierbildende Vorsprünge (1[hoch]e) aufweisen, sowie ggf. äußere Abstützvorsprünge (1[hoch]h) für die Stirnwand (2[hoch]c).
4.) Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2 und 3, bei der der Behälter aus einem undurchsichtigen Kunststoff gebildet ist, dadurch gekennzeichnet, dass der Boden (2[hoch]d) des Behälters (2) eine Öffnung (2[hoch]e) aufweist, die durch eine eingespritzte oder eingesprengte durchsichtige Kunststoffscheibe (2[hoch]f) abgedeckt ist.
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE1991455U true DE1991455U (de) | 1968-08-08 |
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Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DENDAT1991455D Expired DE1991455U (de) | Aufhängbare Verkaufspackung für Kleineisenwaren |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE1991455U (de) |
Cited By (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE102005023655A1 (de) * | 2005-05-23 | 2006-11-30 | Wera Werk Hermann Werner Gmbh & Co.Kg | Aufbewahrungsvorrichtung, insbesondere Verpackung für Kleinteile |
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- DE DENDAT1991455D patent/DE1991455U/de not_active Expired
Cited By (1)
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| DE102005023655A1 (de) * | 2005-05-23 | 2006-11-30 | Wera Werk Hermann Werner Gmbh & Co.Kg | Aufbewahrungsvorrichtung, insbesondere Verpackung für Kleinteile |
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