DE19913862C2 - Verfahren zur biokatalysierten Umsetzung schlecht wasserlöslicher Substanzen - Google Patents
Verfahren zur biokatalysierten Umsetzung schlecht wasserlöslicher SubstanzenInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Umsetzung von in Wasser schwer löslichen
Verbindungen in einem wässrigen Milieu mittels eines Biokatalysators.
Die Umsetzung schlecht wasserlöslicher Substrate mit biologischen Systemen ist
im einfachen Satzreaktor meist unökonomisch, wenn aufgrund geringer
Wasserlöslichkeit nur geringe Substratkonzentrationen vorgelegt und damit
geringe Produktkonzentrationen erreicht werden. Dies gilt gleichermaßen für eine
Umsetzung mit einem zellfreien System, wobei die Umsetzung mit reinen
Enzymen durchgeführt wird, als für eine Umsetzung mit bestimmten
ausgesuchten Zellen.
Eine erste Verbesserung sieht vor, das Verfahren kontinuierlich mit Rückhaltung
des Katalysators im Reaktionsraum durchzuführen. Diese Ausführung führt zu
einer Verbesserung der Produktivität durch eine entsprechende Erhöhung der
Raum-Zeit-Ausbeute und dadurch zu einer Verringerung der Kapitalkosten. Die
Produktkonzentration im Reaktionsraum bleibt jedoch weiterhin niedrig.
Darüberhinaus muß unter Umständen noch eine Abtrennung des nicht
umgesetzten Restsubstrates vom Produkt erfolgen.
Daher sieht eine weitere Verbesserung vor, dem Reaktionssystem üblicherweise
eine organische Phase als zweite nichtmischbare Flüssigphase zuzusetzen (z. B.
DE-A-44 36 149 und DE-A-39 13 367). Diese organische Flüssigphase wird so
gewählt, dass aufgrund des Verteilungskoeffizienten des Substrates zwischen
organischer Phase und Wasserphase keine Übersättigung der wässrigen Phase
eintreten kann, in der die Reaktion stattfindet. Die organische Phase stellt also
ein Substratreservoir dar. Gleichzeitig dient diese nicht mischbare organische
Phase zur Extraktion des bei der Reaktion gebildeten Produktes. Durch eine
'Mixer-Settler'-Anordnung wird die organische Phase nach Ablauf der Reaktion
von der wässrigen Phase mit dem Biokatalysator getrennt. In der organischen
Phase können damit hohe Produktkonzentrationen erreicht werden. Der Auswahl
der organischen Phase ist dabei selbstverständlich nicht frei, sondern wird durch
das Löslichkeitsverhalten der umzusetzenden Verbindung vorgegeben.
Die Verwendung einer organischen Phase, die ideale Verteilungskoeffizienten für
Substrat und Produkt ermöglicht, führt jedoch oft zu einer Zerstörung des
biologischen Katalysators in der wässrigen Phase. Sowohl Proteine als auch
intakte Zellen reagieren sehr empfindlich auf das Vorhandensein nicht-
physiologischer Komponenten in ihrem Umfeld und bereits relativ geringe
Mengen organischer Lösungsmittel können eine Denaturierung der Proteine oder
eine Abnahme der Vitalität der Zellen hervorrufen. Zur Lösung dieses Problems
wird deswegen versucht, durch den Einsatz von Membranverfahren einen
direkten Kontakt zwischen Biokatalysator und organischer Phase zu verhindern
(gemäß DE-C-35 33 615 und US-A-5,077,217). Die Bereitstellung einer
großen Phasentrennfläche ist jedoch umständlich und scheidet dadurch sogar
völlig aus, wenn das Verfahren in größerem Maßstab betrieben werden soll.
Ein anderer Ansatz zur Bereitstellung von schlecht wasserlöslichem Substrat ist die
Suspendierung des Substrates als mikrokristalliner Feststoff im wässrigen
Reaktionsmedium ('mikrokristalline Feststoff-Fermentation'). Das während der
Reaktion gebildete Produkt fällt in der Regel ebenfalls im Reaktor aus, so dass
nach vollständigem Umsatz lediglich eine Fest-Flüssig- und eine Fest-Fest-
Trennung durchgeführt werden muss, um das Produkt zu erhalten. Dieses
Verfahren ist jedoch nicht anwendbar, wenn das gebildete Produkt bei
Konzentrationen unterhalb der Sättigungsgrenze für den Biokatalysator toxisch ist
und ist auch wenig praktikabel, wenn bei der Reaktion eine Produkthemmung
eintritt.
Es steht somit kein befriedigendes Verfahren zur Verfügung, um schlecht in
Wasser lösliche Verbindungen mit Einsatz biologischer Hilfsmittel umzusetzen. Ein
solches Verfahren wird jedoch als sehr wünschenswert angesehen, da die rein
chemischen Umsetzungen, die selbstverständlich unter Einsatz sämtlicher
verfügbarer organischer Lösungsmittel durchgeführt werden können, häufig nicht
die gewünschte Reaktionsselektivität besitzen, was z. B. bei stereoselektiven
Synthesen einen großen Nachteil darstellen kann. Außerdem wird man in
solchen Fällen, wo das Produkt der Umsetzung an Versuchstieren oder
Menschen verabreicht werden soll, sicherlich ein Herstellverfahren, das ohne
Einsatz möglicherweise toxischer Lösungsmittel auskommt, bevorzugen.
Es war die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Verfahren zur Umsetzung
einer ersten, schlecht in Wasser löslichen Verbindung (Substrat) in eine zweite
Verbindung (Produkt) verfügbar zu stellen, das unter Einsatz biologischer Hilfsmittel
abläuft und zu einer akzeptablen Ausbeute führt. Das Verfahren soll
insbesondere geeignet sein, in technischem Maßstab benutzt zu werden.
Außerdem soll das Verfahren sich zur Herstellung von jeglichen Produkten
eignen, wobei es z. B. keine Rolle spielt, ob diese Produkte mehr oder weniger
toxisch für den Biokatalysator sind.
Diese Aufgabe wird durch das Verfahren nach Patentanspruch 1
gelöst.
Die Aufgabe wird dadurch gelöst, dass eine Trennung der Bestandteile des
Verfahrens vorgenommen wird, wobei die erste Verbindung und der
Biokatalysator in dem Bioreaktor verbleiben und die zweite Verbindung aus dem
Bioreaktor ausgeschieden wird, und wobei die erste Verbindung als
mikrokristalline Kristalle vorliegt.
Ausgangspunkt im erfindungsgemäßen Verfahren ist die Umsetzung von
schlecht in Wasser löslichen Verbindungen. Dabei ist keine Grenze zur Löslichkeit
der ersten Verbindung in Wasser anzugeben. Es ist offensichtlich, dass bei
Durchführung des Verfahrens in großtechnischem Maßstab bereits eine relativ
geringfügige Einschränkung der Ausbeute durch verminderte Löslichkeit nicht
hinnehmbar ist, wohingegen im Labormaßstab eine solche Einschränkung u. U.
noch toleriert werden kann.
Die in Wasser schlecht löslichen Verbindungen sind als Gruppe nicht in
irgendeiner Weise eingeschränkt. Sämtliche Verbindungen kommen im
erfindungsgemäßen Verfahren grundsätzlich in Betracht. Bedarf kann in einer
Reihe von theoretisch denkbaren Umständen angenommen werden. Es gibt
viele Fälle, wo die reine Chemie zur Umsetzung einer ersten Verbindung in eine
bestimmte weitere Verbindung versagt, weil aus irgendwelchen Gründen die
Reaktion eine zu geringe Ausbeute aufweist, oder im Bioreaktor eine Mischung
von Produkten und/oder Ausgangsverbindungen entsteht, welche sich unter
Einsatz üblicher Verfahren und Hilfsmittel einer Aufreinigung verschließt. Es ist
insbesondere bei Herstellungen die eine ganz bestimmte Konfiguration des
Moleküls ansteuern, wie z. B. bei einer stereoselektiven Herstellung, manchmal ein
unlösbares Problem, eine solche Herstellung befriedigend ablaufen zu lassen.
Außerdem ist immer zu beachten, dass ein Verfahren gebraucht wird, das auch
industriell anwendbar ist und deswegen keine unnötig aufwendigen und
komplizierten Schritte aufweisen soll.
Es besteht desweiteren ein praktischer Bedarf, Metabolite von Arzneimitteln
herstellen zu können. Solche Metabolite können z. B. dann von Interesse sein,
wenn man sich von diesen Metaboliten eine andere therapeutische Wirkung
oder eine Verbesserung der therapeutischen Breite verspricht oder wenn durch
Anwendung der Metabolite eine Verbesserung der Aufnahme im Körper des
Patienten bewirkt werden kann. Neben diesen Möglichkeiten, wo im Grunde der
Metabolit selbst als Arzneimittel untersucht und weiterentwickelt werden soll, gibt
es noch einen weiteren Bedarf, wo es sich um gezielte pharmakokinetische und
toxikologische Untersuchungen innerhalb der Arzneimittelentwicklung handelt.
Fragen nach besondere Eigenschaften der Metaboliten gehören allmählich
zum Standardpaket einer Arzneimittelentwicklung und es ist eine ganz
besondere Anforderung an einer Entwicklungsabteilung, die gewünschten
Mengen der Metabolite bereitzustellen. Insbesondere solche Fragestellungen
können im Rahmen des erfindungsgemäßen Verfahrens wesentlich einfacher
und mit weniger Aufwand aufgegriffen werden.
Die erste, schlecht in Wasser lösliche Verbindung liegt im Bioreaktor in teilweise
festem Zustand vor. Dies ist logischerweise bedingt durch seine Eigenschaft der
schlechten Löslichkeit in Wasser und durch die Tatsache, dass das
erfindungsgemäße Verfahren eine solche Ausführungsform aufweist, dass eine
Berührung mit organischen Lösungsmitteln weitgehend ausgeschlossen ist. Die
Möglichkeit, im Bioreaktor oder in einer dem Bioreaktor zugeordneten Anordnung
eine zweite flüssige Phase vorzulegen, welche eine flüssige Phase auf der
Grundlage eines organischen Lösungsmittels ist, wird im erfindungsgemäßen
Verfahren bewusst umgangen. Es ist jedoch offensichtlich, dass eine
Vorgehensweise, wo dem Bioreaktor die erste Verbindung einfach zugesetzt wird,
dann zu weniger ansprechenden Ergebnissen führt, wenn lediglich eine äußerst
niedrige Konzentration im wässrigen Milieu erzielt wird. Aus diesem Grund sieht
das erfindungsgemäße Verfahren vor, dass die erste Verbindung im wässrigen
Milieu in mikrokristalliner Form vorliegt. Als Mikrokristalle werden üblicherweise
feste Partikel bezeichnet, die eine Korngröße im Bereich von 1 bis 30 µm
aufweisen. Wenn die erste Verbindung im wässrigen Milieu eine Korngröße in
diesem Bereich aufweist, wird überraschenderweise beobachtet, dass die
Umsetzung der ersten Verbindung in die zweite Verbindung wesentlich schneller
und mit einer größeren Ausbeute abläuft.
Das erfindungsgemäße Verfahren sieht konkret vor, dass die erste schlecht in
Wasser lösliche Verbindung mikrokristallin in dem wässrigen Milieu mit dem
Biokatalysator suspendiert wird. Die Herstellung einer solchen Suspension kann
mit geläufigen Methoden durchgeführt werden. Eine vorteilhafte Art der Zugabe
des Substrates in einen Reaktor kann die Verwendung eines vollständig mit
Wasser mischbaren Lösungsmittels darstellen, in dem die erste Verbindung gut
lösbar ist. Durch Zugabe eines kleinen Lösungsmittelpulses mit dem gelösten
Substrat in einen Bereich höchster Turbulenz im Reaktor wird das mit Wasser
vollständig mischbare Lösungsmittel schlagartig verteilt. Dabei fällt das zuvor
gelöste Substrat im Reaktor mikrokristallin aus. Diese Zugabe, welche manuell
oder gemäß einer bevorzugten Ausführungsform rechnergesteuert durchgeführt
werden kann, hat sich als sehr effektiv und gut durchführbar erwiesen. Es
widerspricht zwar dem Ziel des erfindungsgemäßen Verfahrens, um ohne
organische Lösungsmittel auszukommen, aber es hat sich gezeigt, dass die
erforderliche Menge des organischen Lösungsmittels gering ist und die
schlagartige Verteilung in dem wässrigen Milieu zu einer äußerst niedrigen
Konzentration des organischen Lösungsmittels in dem wässrigen Milieu führt. Aus
diesem Grund stellt die Anwesenheit des organischen Lösungsmittels keine
Belastung des Verfahrens dar. Sollte trotzdem im Rahmen eines bestimmten
Prozesses für die Herstellung der mikrokristallinen Suspension eine größere Menge
eines unverträglichen Lösungsmittels erforderlich sein, hat der Fachmann
immerhin die Möglichkeit zunächst die Suspension der mikrokristallinen ersten
Verbindung herzustellen und im zweiten Schritt, also bevor der Biokatalysator
zugefügt wird, das organische Lösungsmittel zu entfernen oder zumindest seine
Konzentration auf einem akzeptablen Niveau zu reduzieren. Da dieser Schrift
das Verfahren jedoch kompliziert, sieht diese bevorzugte Ausführungsform des
erfindungsgemäßen Verfahrens jederzeit vor, zur Herstellung der mikrokristallinen
Suspension eine Lösung der ersten Verbindung in einem verträglichen
Lösungsmittel vorzulegen.
Die Umsetzung der ersten schlecht in Wasser löslichen Verbindung wird im
Rahmen des erfindungsgemäßen Verfahrens mit einem biologischen System
(Biokatalysator) durchgeführt. Der Biokatalysator kann ein bestimmtes Enzym
oder eine Kombination mehrerer Enzyme sein. Diese meist einfache
Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens ohne Anwesenheit von
Ganzzellen hat viele praktische Vorteile, wird jedoch häufig nicht zum
gewünschten Erfolg führen, wenn es mehr komplizierte Umsetzungen betrifft. Ein
solcher Biokatalysator kann im Rahmen der Erfindung ebenfalls ein System sein,
das bestimmte Zellen umfasst. Dabei wird die Auswahl der Zellen sich nach der
Fragestellung richten. Wenn das Verfahren mit Mikroorganismen durchführbar
ist, wie z. B. mit Bakterien, Pilzen oder Hefen, wird es viele Vorteile haben, diese
Variante zu wählen. Es gibt jedoch genausogut die Überlegung zur
Durchführung des Verfahrens pflanzliche Zellen oder Zellen tierischen Ursprungs
zu wählen. Es wurde bereits vorstehend erwähnt, dass eine Anwendung zur
Herstellung von Metaboliten von Arzneimitteln im Rahmen des
erfindungsgemäßen Verfahrens nahe liegt. Eine solche Herstellung kann
naturgemäß hervorragend mit den natürlichen metabolisierenden Zellen, wie
z. B. Leberzellen von Mensch oder Tier, durchgeführt werden.
Es ist außerdem davon auszugehen, dass die Verbesserung der
gentechnologischen Verfahren zu weiteren Möglichkeiten des
erfindungsgemäßen Verfahrens führen wird.
Die erste, in Wasser schwer lösliche Verbindung wird durch den Biokatalysator in
eine zweite Verbindung umgesetzt. Die Art der Umsetzung ist im Rahmen des
erfindungsgemäßen Verfahrens nicht in irgendwelcher Weise eingeschränkt. Es
kann sich somit um jede mit Biokatalysatoren durchführbare Reaktion handeln.
Da das erfindungsgemäße Verfahren als Merkmal aufweist, dass eine in Wasser
schwer lösliche Verbindung umgesetzt wird, wird die zweite Verbindung häufig
eine mehr polare Verbindung sein, welche durch einen oxidativen
Reaktionsvorgang aus der ersten Verbindung entstanden ist. Es sind jedoch
ebenfalls Reaktionen denkbar, wo die zweite Verbindung die gleiche Polarität
wie die erste Verbindung aufweist und die Löslichkeit in Wasser sich u. U. nicht
verändert hat. Es wird im Rahmen der Beschreibung des erfindungsgemäßen
Verfahrens von einer ersten, schwer in Wasser löslichen Verbindung gesprochen,
welche das Ausgangsprodukt im Verfahren darstellt und somit auch als Substrat
bezeichnet werden kann. Diese erste Verbindung wird durch den Biokatalysator
in eine zweite Verbindung umgesetzt. Diese zweite Verbindung ist die
Verbindung, welche am Ende des Verfahrens aus dem Bioreaktor gewonnen
wird. Es ist demnach nicht erforderlich, dass die zweite Verbindung in einem
einzelnen Schritt aus der ersten Verbindung entstanden ist, es ist in vielen Fällen
sogar bekannt, dass die Umsetzung eine Kette von einzelnen Schritten umfasst,
wobei die erste Verbindung demnach zunächst in eine andere Verbindung
umgesetzt wird bevor am Ende des Verfahrens die zweite Verbindung gebildet
wird. Auch solche Reaktionen werden jedoch ausdrücklich vom
erfindungsgemäßen Verfahren umfasst.
Das erfindungsgemäße Verfahren wird in einem Bioreaktor durchgeführt. Als
Bioreaktor werden die Behältnisse bezeichnet, in denen biologische
Umsetzungen mit Biokatalysatoren durchgeführt werden. Bioreaktoren sind
speziell entworfen, um die erforderlichen optimalen Bedingungen für die
Umsetzung herzustellen. Jeder Biokatalysator benötigt sehr spezifische
Bedingungen hinsichtlich Temperatur, pH-Wert und Nährstoffkonzentration und
der Bioreaktor ist mit solchen Hilfsmitteln ausgestattet, um diese Bedingungen
optimal erfüllen zu können. Der Bioreaktor ist üblicherweise mit einem
Rührsystem ausgestattet, um eine gute Vermischung der Bestandteile zu
gewährleisten, mit einem Wärmetransportsystem um die optimale Temperatur
einstellen zu können und mit Mitteln um Nährstoffe und Sauerstoff zuzuführen.
Außerdem kann es erforderlich sein, den Bioreaktor mit Hilfsmitteln auszustatten,
welche es ermöglichen, das Verfahren steril durchzuführen, was insbesondere
bei Verfahren die mit Ganzzellsystemen durchgeführt werden, üblicherweise eine
Anforderung sein wird. Auch die Auswahl des Trennverfahrens spielt eine Rolle
bei der genauen Ausgestaltung des Bioreaktors.
Das erfindungsgemäße Verfahren wird naturgemäß in einem wässrigen Milieu
durchgeführt werden. Ein wässriges Milieu kann demineralisiertes Wasser,
destilliertes Wasser, Leitungswasser oder gepuffertes Wasser sein, üblicherweise
jedoch wird im Rahmen der Erfindung eine Nährlösung benutzt werden, die
Wasser als flüssige Phase aufweist, aber ein Reihe von Komponenten aufweist,
die zur optimalen Funktion der Zellen erforderlich sind. Zur Instandhaltung einer
gleichbleibenden Produktivität einer Zellkultur wird es erforderlich sein, dem
Milieu, welches die Zellen enthält, eine konstante Zusammensetzung zu
verschaffen. Dabei ist auf einen pH-Wert innerhalb eines bestimmten kleinen
Rahmens zu achten, sowie auf die permanente Anwesenheit ausreichender
Mengen an Grundstoffen, und es ist ebenfalls zu gewährleisten, dass bestimmte
Stoffwechselprodukte ständig aus dem Milieu entfernt werden. Verfahren und
Mittel, um konstante Bedingungen im Verfahren einzuhalten, sind dem
Biotechnologen bekannt und werden nicht weiter erörtert werden.
Das erfindungsgemäße Verfahren zur biokatalysierten Umsetzung schlecht
wasserlöslicher Substanzen zeichnet sich dadurch aus, dass das Substrat in dem
wässrigen Reaktionsmedium mit dem Biokatalysator suspendiert wird und eine
Trennung der Bestandteile im Verfahren vorgenommen wird. Die erste, in Wasser
schlecht lösliche Verbindung und der Biokatalysator verbleiben im Bioreaktor,
während die zweite Verbindung aus dem Bioreaktor ausgeschieden wird. Diese
Maßnahme stellt eine überraschende Verbesserung der bekannten Verfahren
dar und führt zu erheblich höheren Ausbeuten der gebildeten zweiten
Verbindung. Es ist an sich keine unbekannte Maßnahme im Rahmen
biotechnologischer Prozesse, Endprodukte aus dem Reaktor zu entfernen, wie
z. B. bei der Herstellung von Produkten, die selber eine negative Auswirkung auf
den Reaktionsablauf haben. Bei diesen bekannten Verfahren liegt die
Notwendigkeit und der Vorteil der Entfernung der zweiten Verbindung primär in
der Eigenschaft dieser zweiten Verbindung, einen Einfluss auf die Reaktion im
Reaktor auszuüben. Demgegenüber lässt sich der Vorteil der Abtrennung der
zweiten Verbindung beim erfindungsgemäßen Verfahren bei solchen
Umsetzungen feststellen, die von einer ersten, schlecht in Wasser löslichen und
als mikrokristalline Kristalle vorliegenden Verbindung ausgehen.
Die Trennung der im Bioreaktor vorliegenden Bestandteile ist ein wesentlicher
Bestandteil der vorliegenden Erfindung. Dabei ist vorgesehen eine Trennung der
zweiten Verbindung von den weiteren Bestandteilen im Bioreaktor, insbesondere
von dem Biokatalysator und der ersten Verbindung vorzunehmen. Die Trennung
bietet daraufhin die Möglichkeit, die zweite Verbindung aus dem Bioreaktor
auszuscheiden. Die erste Verbindung und der Biokatalysator verbleiben weiterhin
in dem Bioreaktor. Es spricht von selber, dass diese Ausführungsform des
Verfahrens sich am besten eignet in einem kontinuierlichen Prozess angewandt
zu werden. Die umgekehrte Vorgehensweise, wobei die erste Verbindung und
der Biokatalysator aus dem Bioreaktor ausgeschieden werden, kommt zwar
grundsätzlich ebenso in Betracht, eignet sich jedoch weniger für eine
kontinuierliche Durchführung. Das Verfahren kann jedoch jederzeit als einen
einzigen Ansatz durchgeführt werden und bei Versuchsvorhaben, welche
lediglich eine einmalige Herstellung einer bestimmten zweiten Verbindung
vorsehen, gibt es auch keinen Grund, das Verfahren nicht als einziger Ansatz
durchzuführen, aber es wird doch vermutet, dass die Vorteile des
erfindungsgemäßen Verfahrens sich am ehesten bei einer Anwendung in einem
kontinuierlichen Prozess zeigen werden.
Durch die Ausscheidung der ersten Verbindung aus dem Bioreaktor wird ihre
Konzentration auf einem ständig niedrigen Niveau gehalten, was für den Ablauf
der Reaktion äußerst günstig ist. Es ist im Rahmen einer bevorzugten
Ausführungsform vorgesehen, dem Bioreaktor mit einem Erfassungssystem
auszustatten, damit die Konzentration der zweiten Verbindung ständig
überwacht werden kann. Es ist eine mehr bevorzugte Ausführungsform, dieses
Erfassungssystem so auszubilden, dass die Erfassung on-line durchgeführt
werden kann und die Regelung der Trennung automatisch gesteuert wird. Die
on-line-Erfassung der zweiten Verbindung kann beliebig durchgeführt werden,
bevorzugt wird ein apparativ einfaches Vorgehen, wie z. B. eine
spektrophotometrische Erfassung der Konzentration der zweiten Verbindung.
Kompliziertere Systeme sind jedoch ebenfalls denkbar und dem Fachmann
stehen in der Literatur eine Reihe von Maßnahmen zur Verfügung.
Die Art der Trennung kann beliebig ausgestaltet werden. Sie wird praktisch
dadurch bedingt sein, wie sich im speziellen Fall die Eigenschaften der zweiten
Verbindung von jenen der ersten Verbindung und dem Biokatalysator
unterscheiden. Eine relativ einfache Trennung kann durchgeführt werden, wenn
die zweite Verbindung ein verändertes Löslichkeitsprofil in Wasser zeigt, wobei
dieses veränderte Löslichkeitsprofil im Rahmen des erfindungsgemäßen
Verfahrens häufig eine Erhöhung der Löslichkeit in Wasser sein wird. Da die erste
Verbindung in Wasser lediglich in sehr geringen Mengen vorliegt, kann für die
Trennung der ersten Verbindung von der zweiten Verbindung ein
Filtrationsverfahren gewählt werden, wobei das Filtrat in gelöster Form die zweite
Verbindung aufweist und die Oberfläche des Filtermittels die dispergierten
Teilchen der ersten Verbindung zurückhält. Da das Verfahren die erste
Verbindung als Mikrokristalle vorsieht, muss selbstverständlich eine ausreichende
Filtrationsleistung des Filtermittels beachtet werden. Ob bei dem Trennvorgang,
insbesondere bei einem Filtrationsvorgang, der Biokatalysator ebenfalls mit der
ersten Verbindung zusammen abgetrennt wird, wird dadurch bedingt ob dieser
ebenfalls wie die erste Verbindung abtrennbar ist. Liegt der Biokatalysator als
Mikroorganismus oder als Zellen vor, so wird er einfach mit der ersten Verbindung
von der flüssigen Phase abgetrennt werden. Sogar wenn der Biokatalysator ein
Enzym umfasst, welches nicht an feste Partikel gebunden ist, sondern frei gelöst
in dem wässrigen Milieu vorliegt, scheidet eine Abtrennung durch Filtration nicht
aus, muss jedoch eine spezielle Methode selektiert werden. Es müssen dann
Filtermittel (Membrane) eingesetzt werden, die eine Trenngrenze unterhalb der
Größe der eingesetzten Enzyme haben, wie Ultrafiltrationsmembrane mit einem
entsprechenden cut-off, im Gegensatz zu Mikrofiltrationsmembranen.
Entsprechendes gilt, wenn der Biokatalysator mehr als ein Enzym umfasst.
Eine Filtration stellt sicherlich im Rahmen der vorliegenden Erfindung eine
bevorzugte Ausführungsform zur Abtrennung der zweiten Verbindung dar.
Filtrationsverfahren stellen generell in der Technik und insbesondere auch in
biotechnologischen Verfahren eine gut bekannte und bevorzugte Methode dar
und werden in vielen denkbaren Fällen als Mittel der Wahl angesehen werden.
Die Ausführung der Filtration kann dabei als Oberflächenfiltration ausgestaltet
sein, wobei allerdings die Bildung eines Filterkuchens im Rahmen eines
kontinuierlichen Prozesses häufig keinen Vorteil darstellen wird, weshalb hier
bevorzugt die Querstromfiltration angewandt wird, wobei eine Strömung parallel
zur Filteroberfläche erzeugt wird und sich keinen Filterkuchen bildet. Es stellt
ebenfalls eine bevorzugte Ausführungsform dar, als Filtrationsprinzip ein
Rotationsfilter zu verwenden.
Die Ausgestaltung des Bioreaktors wird durch das ausgewählte Trennverfahren
stark beeinflusst werden. Bei einer Ausgestaltung als Filtration wird der
Filtrationsvorgang üblicherweise in einem dem Bioreaktor zugeordneten Bypass
durchgeführt werden. Bei der bevorzugten Querstrom-Filtration wird die wässrige
Suspension an dem Filter in einem solchen Bypass vorbeigeführt.
Demgegenüber kann ein Rotationsfilter direkt in der Flüssigphase des Bioreaktors
installiert werden und wird die Anordnung des Bioreaktors keinen Bypass
enthalten. Sieht das Verfahren ein Rotationsverfahren vor, so kann der Bioreaktor
selbst als drehbare Zentrifuge ausgestaltet sein. Diese Anordnung des
Bioreaktors enthält ebenfalls keinen Bypass.
Die Abtrennleistung der Fest-Flüssig-Trennung muss mit Hilfe des Volumenstroms
des abgetrennten wässrigen Reaktionsmediums mit dem gelösten Produkt so
eingestellt werden, dass weder eine toxische Konzentration der zweiten
Verbindung im Reaktor überschritten wird, noch eine Ausfällung des Produktes im
Reaktor erfolgt.
Eine Regelung des Volumenstroms des abgetrennten wässrigen
Reaktionsmediums mit der gelösten zweiten Verbindung kann durch die online-
Messung der Produktkonzentration im wässrigen Reaktionsmedium ermöglicht
werden: Bei Überschreitung einer vorgegeben Grenzkonzentration wird der
Volumenstrom des abgetrennten wässrigen Reaktionsmediums erhöht. Bei
Unterschreitung wird dieser Volumenstrom reduziert.
Um eine sichere kontinuierliche Abtrennung von Biokatalysator und
mikrokristallinem Substrat zu erreichen, müssen die physikalischen Eigenschaften
auf denen die gewählte Fest-Flüssig-Trennung beruht, zwischen Biokatalysator
und dem Substrat möglichst ähnlich sein.
Wird eine Querstromfiltration zur kontinuierlichen Abtrennung eingesetzt, müssen
die Partikelgrößen von Biokatalysator und Substrat oberhalb der Porengröße der
verwendeten Membran liegen.
Wird ein Zentrifugalseparator, Sedimenter oder Dekanter zur kontinuierliche
Abtrennung eingesetzt, müssen die Sinkgeschwindigkeiten von Biokatalysator
und Substrat größer als die notwendige Grenzsinkgeschwindigkeit sein.
Die aufkonzentrierten Feststoffe (Biokatalysator und Substrat) werden nach der
Fest-Flüssig-Trennung in den Suspensionsreaktor zurückgeführt.
Das abgetrennte wässrige Reaktionsmedium mit dem gelösten Produkt wird
kontinuierlich abgeführt.
Um ein gewünschtes Reaktionsvolumen aufrecht zu erhalten, wird gleichzeitig
ein entsprechender Volumenstrom Wasser für die Biokatalyse in den
Suspensionsreaktor dosiert, wobei dem Wasser gegebenenfalls Nährstoffe oder
Cosubstrate zugesetzt sein können.
Das erfindungsgemäße Verfahren ruft eine Reihe von Verbesserungen hervor.
Nicht nur eignet sich das Verfahren zur Durchführung der Umsetzung von
schlecht in Wasser löslichen Verbindungen, ebenfalls wird es möglich sein, das
Verfahren einzusetzen, wenn eine erste Verbindung umgesetzt werden soll,
welche stark toxische Eigenschaften besitzt, was bei der Anwendung von
Mikroorganismen oder Zellen als Biokatalysator einen großen Nachteil darstellt.
Bei einer solchen toxischen ersten Verbindung ist demnach das Problem nicht,
dass keine höhere Konzentrationen im wässrigen Milieu erreichbar sind, sondern
dass solche höhere Konzentrationen im Hinblick auf einen dauerhaften Betrieb
der Umsetzung zu vermeiden sind.
Ein weiterer Aspekt des erfindungsgemäßen Verfahrens stellt die Möglichkeit dar,
relativ gut in Wasser lösliche Substrate vor der Umsetzung in eine schwer lösbare
Form zu überführen, um diese kristallin im Reaktor zurückzuhalten. Eine
Möglichkeit ist die Komplexierung gut in Wasser löslicher Substrate mit
Cyclodextrinen. Ein solcher Komplex ist schwer in Wasser löslich. Das Verfahren
wird in der Technik bereits eingesetzt, um in der Umwelttechnik toxische
Verbindungen für Mikroorganismen verfügbar zu machen (siehe z. B. A. Schwartz,
R. Bar; Appl. Environ. Microbiol. 61, 7 (1995): 2727-2731).
Auch die Möglichkeit, die das erfindungsgemäße Verfahren bietet, gleichzeitig
den Biokatalysator und sein Substrat im Bioreaktor zurückzuhalten, ist sehr
vorteilhaft. Insbesondere im Rahmen eines kontinuierlichen Verfahrens, wobei es
das Ziel ist, über längere Zeiträume eine bestimmte Umsetzung vorzunehmen,
wobei während des Verfahrens die Ausscheidung des Reaktionsprodukts
vorgenommen wird, macht es keinen Sinn, ein Trennverfahren zu wählen, das
auch eine Trennung von Biokatalysator und erster Verbindung hervorruft, weil
diese beide Bestandteile im Verfahren ohnehin später wieder zusammengeführt
werden müssen. Das Verfahren so auszugestalten, dass nur abgetrennt wird,
was abgetrennt werden muss und zusammen lässt, was zusammen bleiben soll,
entspricht nicht nur der Logik des Verfahrenstechnikers, sondern es vermeidet
auch jegliche unnötige Verschwendung von Aufwand und Ressourcen.
Wenn bei einer Umsetzung eine toxische zweite Verbindung gebildet wird, hat
das erfindungsgemäße Verfahren den großen Vorteil, auf einfacher Weise diese
toxische Verbindung aus dem Bioreaktor abtrennen zu können. Es ist kein
Problem, das Verfahren so auszugestalten, dass die Konzentration der toxischen
zweiten Verbindung durch eine angepasste Regelung des Trennvorgangs,
welcher, wie vorstehend ausgeführt, geschickterweise durch eine on-line-
Überwachung gesteuert wird, unterhalb eines vorgegebenen niedrigen Wertes
zu halten. Es ist offensichtlich, dass dabei diese ausgesprochen nützliche
Möglichkeit sogar angewandt werden kann, wenn sowohl erste wie zweite
Verbindung wasserlöslich sind, da es in diesem Fall sehr vorteilhaft ist, die erste
Verbindung durch entsprechende Vorbereitung als Mikrokristalle im Bioreaktor
vorzulegen. Durch diese Anpassung der Korngröße der ersten Verbindung,
welche bei dieser besonders bevorzugten Ausführungsform wasserlöslich sein
kann, wird die einfache Möglichkeit der Abtrennung der toxischen zweiten
Verbindung im Verfahren auf künstliche Weise hergestellt.
Daß das erfindungsgemäße Verfahren außerdem auf sehr vorteilhafte Weise
die Anwendung von einer zusätzlichen organischen flüssigen Phase vermeidet,
ist im Anbetracht der vorstehenden Beschreibung nunmehr offensichtlich.
Dieses Vermeiden ist in mehrerer Hinsicht vorteilhaft. Nicht nur wird eine
Kostenerhöhung bedingt durch die Anschaffung solcher Lösungsmittel
vermieden, am Ende wird auch eine weitere finanzielle Konsequenz vermieden,
wenn es um die Entsorgung solcher Lösungsmittel geht. Auch hier kann
angemerkt werden, dass bereits relativ geringe Kostenvorteile im industriellen
Maßstab eine große Bedeutung erhalten können.
Da das erfindungsgemäße Verfahren auf geschickte und überraschende
Weise verschiedene Aspekte eines Umsetzungsverfahrens vereint, kann mit dem
Verfahren eine hohe Raum-Zeit-Ausbeute erzielt werden.
Die folgenden Anwendungsgebiete bieten sich für das erfindungsgemäße
Verfahren an: eine biotechnologische Produktion von Pharmazeutika in der
Pharmaindustrie, eine biotechnologische Produktion von Feinchemikalien in der
Chemieindustrie und eine biotechnologische Produktion von Aromastoffen in der
Lebensmittelindustrie.
Die Erfindung wird anhand der folgenden Abbildungen näher erläutert:
Fig. 1 stellt die schematische Abbildung eines Bioreaktors zur Durchführung des
Verfahrens dar,
Fig. 2 ist die Darstellung der regioselektiven Oxidation von Terfenadin im
Rührreaktor.
Die Abb. 1 zeigt einen Bioreaktor 1, welcher sich zur Durchführung des
erfindungsgemäßen Verfahrens eignet. Der Bioreaktor 1 besteht im
wesentlichen aus einem Behältnis aus rostfreiem Stahl, das von einem Mantel 2,
welcher Heiz- bzw. Kühlmittel zur Einhaltung der optimalen Temperatur aufweist,
umgeben wird. Im Bioreaktor 1 befindet sich die Reaktionslösung 6, welche eine
wässrige Lösung ist. Der Bioreaktor 1 ist mit einer Leitung 3 zum Zufuhr von
Sauerstoff oder Luft (oder ein anderes Sauerstoff haltendes Gasgemisch)
ausgestattet. Ein Motor 4 treibt ein Rührmittel 5 an. Eine Anfuhrleitung 7 führt die
erste Verbindung zum Reaktor, wird diese erste Verbindung als Mikrokristalle im
System gewünscht, wird über dieser Anfuhrleitung die Lösung der ersten
Verbindung in einem organischen Lösungsmittel in die wässrige Lösung 6
geschossen. Eine weitere Zufuhrleitung 8 führt die wässrige Lösung an, welche
wässrige Lösung gegebenenfalls Cosubstrat oder weitere im Prozess benötigte
Hilfsstoffe enthält. Über noch eine weitere Zufuhrleitung 9 kann ein eventuell
erforderliches Korrekturmittel zugeführt werden, was z. B. eine Chemikalie zur
Einstellung des richtigen pH-Wertes sein kann. Über eine Leitung 10 kann ein Teil
der Gasphase entfernt werden. Dem Bioreaktor 1 ist ein Bypass zugeordnet,
welcher ein Filter 13 und eine Leitung 12 stromaufwärts und eine Leitung 14
stromabwärts des Filters umfasst. In der Leitung 12 befindet sich eine Pumpe 11.
Nicht dargestellt in der Abbildung sind Mittel um die Konzentration der zweiten
Verbindung in der wässrigen Lösung zu bestimmen. Solche Mittel werden
zweckmäßig in der Leitung 12 angeordnet. Für eine automatische Steuerung
des Verfahrens werden solche Mittel in einem ebenfalls nicht dargestellten
Rechnersystem integriert werden, das zur Regelung der Filterleistung die Wirkung
der Pumpe 11 steuert.
Wenn das erfindungsgemäße Verfahren in einer Anlage wie in der Abb. 1
dargestellt durchgeführt wird, wird die wässrige Reaktionslösung 6, welche das
wässrige Milieu, den Biokatalysator und die erste Verbindung sowie die zweite
Bindung enthält durch die Wirkung der Pumpe 11 durch das Filter 13 gepumpt.
Das Filter 13 kann gemäß einer bevorzugten Ausführungsform des Verfahrens ein
Querstrommikrofilter sein.
Durch die Filterwirkung wird eine Trennung erzielt, wobei sich in der Leitung 14
eine aufkonzentrierte Suspension befindet, welche die erste, schlecht in Wasser
lösliche Verbindung und den Biokatalysator aufweist und das Filtrat 15 das
abgetrennte wässrige Milieu mit der gelösten zweiten Verbindung darstellt. Die
aufkonzentrierte Suspension wird über die Leitung 14 in den Bioreaktor
zurückgeführt. Das Filtrat mit der gelösten zweiten Verbindung wird kontinuierlich
abgeführt.
In einer nicht gezeigten Anordnung wird die Isolierung der zweiten Verbindung
aus dem Filtrat vorgenommen. Diese Isolierung kann mit gängigen Mitteln
vorgenommen werden. Nach Entfernung der zweiten Verbindung aus dem
Filtrat kann dieses wieder im Verfahren benutzt werden, um ein gewünschtes
Reaktionsvolumen aufrecht zu erhalten. Sollte im Verfahren nicht vorgesehen
werden, das Filtrat nach der Isolierung der zweiten Verbindung
wiederzuverwenden, muss durch eine andere Maßnahme gewährleistet sein,
dass das Volumen im gesamten System konstant bleibt.
Das erfindungsgemäße Verfahren wird anhand eines Ausführungsbeispiels
erläutert werden. Dieses Beispiel betrifft die regioselektive Oxidation von
Terfenadin.
Bei Terfenadin handelt es sich um ein Antihistaminikum, welches aufgrund seiner
nicht-sedativen Wirkung seit seiner Markteinführung im Jahre 1985 bis ca. 1991
den Markt dominiert hat. Wegen seiner Nebenwirkungen (Herzrhythmusstörungen
bei Überdosierung bzw. bei bestimmten Kombinationen mit weiteren
Medikamenten) hat es seit 1991 stetig an Marktanteil verloren und lag Ende
1996 bei ca. 18% (Medical Sci. Bull., 1996; 19 (2), 3).
Genauere Untersuchungen der Wirkung von Terfenadin ergaben, dass es in der
Leber durch Cytochrom P450 (CYP3A4) zu Fexofenadin oxidiert wird (J. E,
Coutant, Journal of Chromatography, 1991; 570,139-148).
Erst dieses Oxidationsprodukt ist pharmakologisch wirksam. Von großem Interesse
war dabei, dass die Nebenwirkungen aber durch das nicht-oxidierte Terfenadin
erzeugt werden.
Aus diesem Grund wurde 1998 der Wirkstoff Fexofenadin als
verschreibungspflichtiges Antihistaminikum in Deutschland eingeführt, um die
Nebenwirkungen von Terfenadin zu umgehen.
Zur Synthese von Fexofenadin sind inzwischen verschiedene Wege veröffentlicht
(S. H. Kawei, Journal of org. Chem., 1994; 59, 2620-2622; S. Patel, Synthetic
Communication, 1996; 4699-4710; Schwartz et al., Appl. Microbiol. Biotechnol.,
1996; 44, 731-734).
Von offensichtlichem Interesse ist jedoch eine Syntheseroute, bei der man auf
den bestehenden Produktionskapazitäten von Terfenadin aufbauen könnte und
somit nur den letzten Schritt, also die regioselektive Oxidation zusätzlich
durchführt. Dies ist mit rein chemischen Methoden in guten Ausbeuten nicht
durchführbar.
Alternativen bietet hier die Möglichkeit der Biotransformation mit ganzen Zellen.
So ist die prinzipielle Fähigkeit der Oxidation von Terfenadin-ähnlichen
Substanzen durch den Pilz Cunninghamella blakesleeana durch Schwartz et al.
(Schwartz et al., Appl. Microbiol. Biotechnol., 1996; 44, 731-734) gezeigt worden.
Das Reaktionsschema zeigt die Umsetzung von Terfenadin I in seine
Carbonsäure III über den Alkohol II.
Es war im Rahmen der Erfindung das Ziel, eine Aktivierung der tertiären
Butylgruppe zu erzielen. Eine Umsetzung der Ausgangsverbindung I in den
Alkohol II stellt eine erhebliche Verbesserung dar, weil die weitere Umsetzung des
Alkohols II in das eigentliche Fexofenadin - also die Carbonsäure III - ohne große
Probleme durchführbar ist.
Ein 1.2 l Rührkesselreaktor mit Querstrom-Mikrofiltration (Microdyn MD020TP2N,
Porengröße 0.2 µm, 3 Rohre mit einem Innendurchmesser von 5.5 mm und
einer Länge von 0.75 m aus Polypropylen, Membranfläche 0.036 m2) im Bypass,
der mit 1.8 l sterilem Medium (siehe Tab. 1) gefüllt ist, wird mit einer 4 Tage alten
sporulierten Agar-Kultur nach Homogenisation per Ultra-Turrax (30000 rpm, 30 s)
beimpft. Der Bypassvolumenstrom wird auf 2.0 l/min eingestellt.
| Glucosemonohydrat | 20,0 g/l |
| (NH4)2SO4 | 12,0 g/l |
| KH2PO4 | 2,8 g/l, |
| MgSO4.7H2O | 2,5 g/l |
| CaCl2.2H2O | 0,2 g/l |
| Elementlösung | 2,0 ml/l |
| MnCl2.4H2O | 2,0 g/l |
| ZnSO4.7H2O | 4,0 g/l |
| CuSO4.5H2O | 2,0 g/l |
| FeNH4Citrat | 20,0 g/l |
| Na2MoO4.2H2O | 0,03 g/l |
| CoCl2.6H2O | 0,01 g/l |
| EDTA | 5,0 g/l |
Es wird eine Reaktionstemperatur von 30°C und ein pH zwischen 6.5-7.2 im
Reaktor eingeregelt. Der pO2 wird mit der Begasungsrate als Stellgröße (20-
1000 ml/min) auf 60% geregelt (Rührerdrehzahl: 1200 rpm). Nach Verbrauch
der vorgelegten Glucosemenge (off-line überprüft durch Glucosemessung)
werden jeweils 20 g/l, Glucosemonohydrat zudosiert, bis eine Gesamtmenge von
60 g/l Glucosemonohydrat erreicht ist. Danach werden 6 g/(ld) Glycerin
zudosiert.
Die Löslichkeit von Terfenadin ist sehr gering (21 mg/l, bei pH 7.5 in Wasser). Um
eine möglichst hohe Umsetzungsgeschwindigkeit im Rührreaktor zu erreichen,
muss sichergestellt sein, dass zumindest die Löslichkeitsgrenze zu jedem
Zeitpunkt im Rührreaktor erreicht wird. Daher wurde die Reaktion als
'mikrokristalline Fermentation' durchgeführt: Hierzu wird Terfenadin in einem mit
Wasser mischbaren organischen Lösungsmittel wie z. B. Methanol,
Dimethylformamid (DMF) oder Dimethylsulfoxid (DMSO) gelöst und in den
Rührreaktor eingetragen. Wenn sich das Lösungsmittel im wässrigen Medium
verteilt, kristallisiert Terfenadin aus. Um eine möglichst feine Dispergierung des
Eduktes, und damit eine große Feststoffoberfläche im Reaktor zu erreichen,
erfolgte der Eintrag der Terfenadinlösung an der Stelle im Rührreaktor mit
höchster lokaler Energiedissipation.
Die Terfenadinzugabe wurde automatisiert, indem rechnergesteuert definierte
Mengen einer alkoholischen Terfenadinlösung mit Druckluftimpulsen (4 bar) in
den Rührreaktor 'geschossen' wurden.
Es wurde mit Beginn der Glycerindosierung ein Filtralvolumenstrom von 50 ml/h
aus dem Rührreaktor mit Querstrom-Mikrofiltration im Bypass entnommen (siehe
Abb. 1). Die Ergebnisse einer mikrokristallinen Fermentation zur regioselektiven
Oxidation von Terfenadin in diesem Rührreaktor mit Querstrom-Mikrofiltration sind
in Abb. 2 dargestellt.
In dieser Abb. 2 stellen die rechteckigen Symbole die real gemessenen
Werte der Konzentration des Alkohols II im Verfahren dar, während die
kreisförmigen Symbole fiktive Werte sind, welche die Konzentration des Alkohols II
in dem Bioreaktor darstellen, welche ohne Abtrennung durch Filtration
theoretisch in dem Bioreaktor realisiert wären.
Man erkennt, dass durch Einstellung des Filtratvolumenstroms auf 50 ml/h die
Konzentration des Alkohols II im Reaktor auf ca 200 mg/l, begrenzt werden
konnte. Die insgesamt erzeugte Produktmenge übersteigt mit (bilanzierten) 900 mg/l,
die bei der mikrokristallinen Fermentation ohne Mikrofiltration nach 200 h
maximal erzeugte Menge um 50%.
Darüberhinaus ist es möglich, den gebildeten Alkohol II mit einem
Adsorptionsverfahren (XAD-4 Adsorberharz) selektiv aus dem Filtratstrom zu
entfernen und in einem Schritt um den Faktor 10 zu konzentrieren (Eluation mit
Methanol, Ausbeute: 95%).
Claims (7)
1. Verfahren zur Umsetzung einer ersten Verbindung (Substrat) in eine zweite
Verbindung (Produkt) in einem ein wässriges Milieu enthaltenden
Bioreaktor mittels eines Biokatalysators, wobei die erste Verbindung eine
schlecht in Wasser lösliche Verbindung ist, und
eine Trennung der Bestandteile des Verfahrens vorgenommen wird, wobei die erste Verbindung und der Biokatalysator im Bioreaktor verbleiben und
die zweite Verbindung aus dem Bioreaktor ausgeschieden wird, dadurch gekennzeichnet, dass die erste Verbindung als mikrokristalline Kristalle vorliegt.
eine Trennung der Bestandteile des Verfahrens vorgenommen wird, wobei die erste Verbindung und der Biokatalysator im Bioreaktor verbleiben und
die zweite Verbindung aus dem Bioreaktor ausgeschieden wird, dadurch gekennzeichnet, dass die erste Verbindung als mikrokristalline Kristalle vorliegt.
2. Verfahren nach Anspruch 1, wobei die Trennung der Bestandteile
kontinuierlich durchgeführt wird.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, wobei der Biokatalysator ein
Mikroorganismus ist.
4. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, wobei die Abtrennung der
Bestandteile mit einem Membran-Trennverfahren vorgenommen wird.
5. Verfahren nach Anspruch 4, wobei das Membran-Trennverfahren eine
Querstromfiltration ist.
6. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 5, wobei die Abtrennung der
zweiten Verbindung durch on-line-Erfassung seiner Konzentration geregelt
wird.
7. Verfahren nach irgendeinem der Ansprüche 1 bis 6 zur Umsetzung von
Terfenadin.
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| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE1999113862 DE19913862C2 (de) | 1999-03-26 | 1999-03-26 | Verfahren zur biokatalysierten Umsetzung schlecht wasserlöslicher Substanzen |
Applications Claiming Priority (1)
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|---|---|---|---|
| DE1999113862 DE19913862C2 (de) | 1999-03-26 | 1999-03-26 | Verfahren zur biokatalysierten Umsetzung schlecht wasserlöslicher Substanzen |
Publications (2)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE19913862A1 DE19913862A1 (de) | 2000-10-05 |
| DE19913862C2 true DE19913862C2 (de) | 2003-04-10 |
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ID=7902589
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE1999113862 Expired - Fee Related DE19913862C2 (de) | 1999-03-26 | 1999-03-26 | Verfahren zur biokatalysierten Umsetzung schlecht wasserlöslicher Substanzen |
Country Status (1)
| Country | Link |
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| DE (1) | DE19913862C2 (de) |
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- 1999-03-26 DE DE1999113862 patent/DE19913862C2/de not_active Expired - Fee Related
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| Medline Abstract Nr. 92207506 * |
Also Published As
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