DE19912618A1 - Bauteil mit partieller Verstärkung und Verfahren zu dessen Herstellung - Google Patents
Bauteil mit partieller Verstärkung und Verfahren zu dessen HerstellungInfo
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Abstract
Die Erfindung betrifft ein Bauteil mit partieller Verstärkung und ein Verfahren zu dessen Herstellung, wobei erfindungsgemäß wenigstens ein Verstärkungselement (3) durch Ausschäumen am und/oder im Bauteil (5) befestigt ist. Dabei wird die Außenkontur des durch Ausschäumen zu erzeugenden Bauteils (5) vollständig oder teilweise durch die Wandung eines blechförmigen Körpers gebildet.
Description
Die Erfindung betrifft ein Bauteil mit partieller
Verstärkung und ein Verfahren zu dessen Herstellung nach
dem Oberbegriff des 1. und 20. Patentanspruchs.
Nach DE 40 18 360 C1 und DE 41 01 630 A1 ist ein Verfahren
zur Herstellung poröser Metallkörper bekannt, bei welchem
ein Aufschäumen eines mit einem Treibmittel versehenen
Metalles oder einer Legierung bei einer Temperatur erfolgt,
bei welcher sich das Treibmittel zersetzt, vorteilhafter
Weise bei einer Temperatur in der Nähe der
Schmelztemperatur des aufzuschäumenden Metalles oder
oberhalb bzw. im Bereich des Solidus-Liquidus Intervalls
der verwendeten Legierung. Das Aufschäumen kann frei oder
in einer Form erfolgen. Es ist auch möglich, Hohlräume mit
Metallschaum auszuschäumen. Die Herstellung eines Bauteils
aus Metall oder Keramik mit dichter Außenschale und porösem
Kern und ein entsprechendes Herstellungsverfahren wird in
DE 43 38 458 A1 vorgeschlagen. Die Außenschale besteht aus
gesintertem Pulvermaterial und der Kern weist gesinterte
Hohlkugeln auf, die lageweise geschichtet sind und zum
Kernzentrum hin größer werden.
Nachteilig bei allen Verfahren ist, daß ein z. B. sehr
dünnwandiges ausgeschäumtes Bauteil oder ein geschäumtes
Bauteil ohne zusätzliche Wandung nur eine geringe
Steifigkeit und Belastbarkeit aufweist und daß es nicht
möglich ist, in das Bauteil Befestigungselemente
einzubringen, die einer erhöhten Belastung standhalten.
Aufgabe der Erfindung ist es, ein Bauteil mit partieller
Verstärkung und ein Verfahren zu dessen Herstellung zu
entwickeln, welches es ermöglicht, bei einem geringem
Gewicht des Bauteiles dessen Belastbarkeit zu erhöhen
und/oder das Einbringen von Befestigungselementen in
und/oder an geschäumten Bauteilen zu ermöglichen.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß mit den Merkmalen des 1.
und 20. Patentanspruchs gelöst.
Erfindungsgemäß weist das Bauteil wenigstens ein
Verstärkungselement auf, welches durch Ausschäumen am
und/oder im Bauteil befestigt ist.
Als Werkstoff zum Ausschäumen findet dabei vorzugsweise
Metallschaum und/oder PE-Schaum Anwendung.
Das Verstärkungselement kann vollständig von Schaum
umschlossen sein oder partiell bzw. umlaufend aus dem
Bauteil heraustreten. Um eine innige Verbindung zum Schaum
zu gewährleisten, kann das Verstärkungselement an seiner
Oberfläche angerauht sein und/oder Aussparungen und/oder
Durchbrüche aufweisen.
Das Verstärkungselement kann entweder zur Verbesserung der
Steifigkeit und der Verdrehsicherheit des Bauteils dienen,
es ist jedoch auch möglich, in das Verstärkungselement
Befestigungselemente einzubringen, die einer größeren
Belastung standhalten, als wenn diese z. B. in den
Metallschaum eingebracht werden. In vorteilhafter
Ausbildung ist es auch möglich, das Verstärkungselement als
Befestigungselement auszubilden. So kann z. B. das Ende
eines Partiell heraustretenden Verstärkungselementes mit
einem Außen- oder Innengewinde versehen sein. Das Schaum
eingebettete Verstärkungselement kann auch in der Art einer
Buchse mit oder ohne Gewinde zur Aufnahme weiterer
Anschlußteile ausgestaltet sein.
Das Bauteil kann weiterhin partiell oder umlaufend an
seiner Oberfläche eine Schicht aufweisen, deren Festigkeit
höher ist, als die Festigkeit des geschäumten Materials.
Die Porosität des Randbereiches kann geringer sein, als die
des Kernbereiches des Bauteils.
Die zum Ausschäumen notwendige Temperatur liegt
vorteilhafter Weise unterhalb der Schmelztemperatur des
Verstärkungselementes. Um dies zu gewährleisten werden zur
Herstellung des Metallschaumes vorzugsweise bei niedrigen
Temperaturen schmelzende Metalle oder Legierungen
eingesetzt.
Wird die Wandung des Bauteiles durch einen blechförmigen
Körper, einen Hohlkörper oder eine Folie gebildet, so ist
deren Schmelztemperatur ebenfalls höher aus die beim
Ausschäumen auftretende Temperatur.
Die äußere Schicht des Bauteils kann aus einem metallischen
Werkstoff oder aus Keramik bestehen.
Die Außenkontur des Bauteiles wird vorzugsweise durch eine
wiederverwendbare Form bestimmt. Es ist jedoch auch
möglich, daß die Außenkontur vollständig oder teilweise
durch die Kontur des blechförmigen Körpers und/oder durch
die Kontur des Hohlkörpers vorgegeben wird.
Der Hohlkörper kann dabei beispielsweise als ein
innenhochdruckumgeformtes Werkstück ausgebildet sein. Die
Wandstärke des Bleches bzw. des Hohlkörpers kann sehr
gering sein. Die notwendige funktionsbedingte Steifigkeit
und Verdrehsicherheit erhält das Bauteil durch das
Ausschäumen und bedarfsweise durch das Einbringen von
Verstärkungselementen. Die Verstärkungselemente können
dabei gleichzeitig die Funktion von Befestigungselementen
übernehmen. Des weiteren ist es möglich, die
Verstärkungselemente auch nur zur partiellen Verstärkung
für das Einbringen von Befestigungselementen zu verwenden.
Das Verstärkungselement kann rohrförmig, buchsenförmig,
stabförmig oder plattenförmig ausgebildet sein, oder eine
andere Form entsprechend der zu erfüllenden Funktion des
Bauteils aufweisen.
Es können auch mehrere Verstärkungselemente in der
Art einer Bewehrung miteinander gekoppelt sein.
Zur Herstellung des Bauteiles mit einer partiellen
Verstärkung wird wenigstens ein Verstärkungselement in eine
im wesentlichen die Endkontur des zu erzeugenden Bauteiles
festlegende Form eingelegt und in dieser Form positioniert
wird und daß anschließend umschäumt, so daß das
Verstärkungselement im und/oder am Bauteil so befestigt
wird, daß zwischen den einzelnen Komponenten eine
funktionelle Einheit gebildet wird.
Das Bauteil ist entweder aus der Form entnehmbar, wobei
diese dazu mit einer Trennschicht in der Art einer
Metallfolie ausgekleidet wird. Die Metallfolie bildet die
Außenschicht des erzeugten Bauteils.
Es ist daneben auch möglich, die Außenkontur des durch
Ausschäumen zu erzeugenden Bauteils vollständig oder
teilweise durch die Wandung eines blechförmigen Körpers
oder durch die Wandung eines Hohlkörpers zu bilden, die am
Bauteil verbleiben, bzw. die Außenwandung des Bauteils
bilden.
Verfahrensspezifisch liegt die zum Ausschäumen
erforderliche Temperatur unterhalb der Temperatur des
Verstärkungselementes und bei Verwendung einer Folie, eines
blechförmigen Körpers oder eines Hohlkörpers zur Bildung
der Außenkontur auch unterhalb der Schmelztemperatur dieser
Elemente.
Mit der Erfindung wird ein leichtes, verwindungssteifes und
multifunktionales Bauteil geschaffen. Durch die mögliche
Entkopplung zwischen Verstärkungselement und Außenschale
wird gleichzeitig eine gute Dämpfung erzielt.
Die Grundstabilität des Bauteils kann durch das Einbringen
der Verstärkungselemente wesentlich erhöht werden.
Es ist möglich, daß der Grundkörper als Bauteil entfallen
kann. Es kann beispielsweise lediglich eine sehr dünne
Hülle vollständig oder partiell mit Metallschaum gefüllt
werden, wobei die Hülle dekorative Zwecke erfüllt oder ggf.
zum Korrosionsschutz dient. In jedem partiellen
Metallschaumbereich kann ein separates Verstärkungselement
angeordnet sein, es ist jedoch auch möglich, daß ein
einziges Verstärkungselement durch alle partiell
ausgeschäumten Bereiche ragt und diesen untereinander eine
Stabilität verleiht, die allein durch die dünne Hülle nicht
gegeben wäre.
Der Metallschaum oder der PE-Schaum kann jede beliebige
Form des Versteifungselementes umschließen und dieses nach
dem Aushärten fixieren. Damit ist es möglich, die
Steifigkeitseigenschaften eines Bauteils den jeweiligen
Erfordernissen einfach anzupassen.
Die erfindungsgemäßen Bauteilen weisen weiterhin ein gutes
Crashverhalten auf. Der konstruktive Aufwand zur
Herstellung eines Bauteils sowie eventuell notwendige
Montagearbeiten können durch die vielfältige Funktionalität
ebenfalls auf ein Minimum reduziert werden.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand von
Ausführungsbeispielen und zugehörigen Zeichnungen näher
erläutert. Es zeigen:
Fig. 1: Mit Folie ausgekleidete Form mit eingelegtem
Verstärkungselement und schäumbaren Halbzeug vor
dem Ausschäumen;
Fig. 2: Form gem. Fig. 1 nach dem Ausschäumen;
Fig. 3: Bauteil mit einer Hülle in Form der Folie;
Fig. 4: Beidseitig offener rohrförmiger Hohlkörper mit
der Kontur einer Nockenwelle, sowie eingelegtem
Verstärkungselement und schäumbaren Halbzeugen
vor dem Ausschäumen;
Fig. 5: Bauteil in Form einer Nockenwelle nach dem
Ausschäumen;
Fig. 6: Bauteil in Form eines ausgeschäumten Hohlkörpers
mit an der Wandung partiell anliegendem
Verstärkungselement;
Fig. 7: Bauteil gem. Fig. 6 mit an dem
Verstärkungselement angeschraubter Platte;
Fig. 8: Bauteil mit einer eingeschäumten Buchse;
Fig. 9: Bauteil in Form eines ausgeschäumten Hohlkörpers
mit von einem bis zum anderen Ende im
wesentlichen mittig hindurchreichenden
Verstärkungselement in der Art einer Bewehrung;
Fig. 10: Bauteil mit einem Verstärkungselement in Form
eines Rohres und eines Stabes.
In Fig. 1 ist eine mit Folie 2 ausgekleidete Form 1
dargestellt, deren Innenkontor der Form des zu erzeugenden
Bauteils entspricht. Über den Deckel 1.1 wurden ein
Verstärkungselement 3 und ein schäumbares Halbzeug 4 in die
Form 1 eingelegt. Die Form wird nun bis nahe an die
Schmelztemperatur des schäumbaren Halbzeuges erwärmt,
wodurch der Schäumungsprozeß ausgelöst wird und der
Metallschaum 4.1 die Form 1 ausfüllt und das
Verstärkungselement 3 umschließt (Fig. 2). Nach dem
Abkühlen kann der Deckel geöffnet und das Bauteil 5
entnommen werden.
Das Bauteil 5 ist von der Folie 2 ummantelt (s. Fig. 3)
und weist im Metallschaum 4.1 das Verstärkungselement 3
auf.
Einen z. B. durch Innenhochdruckumformen hergestellten
dünnwandigen beidseitig offenen rohrförmigen Hohlkörper 6
mit der Außenkontur einer Nockenwelle zeigt Fig. 4. Im
Mittelbereich wurde ein Verstärkungselement 3 eingebracht,
das stopfenförmig ausgebildet ist und in seinem
Außendurchmesser in etwa dem Innendurchmesser des
Hohlkörpers angepaßt ist. Beidseitig zum Verstärkungselement
wurden schäumbare Halbzeuge eingelegt. Das Bauteil nach dem
Ausschäumen ist in Fig. 5 dargestellt. Der Metallschaum 4.1
hat den Hohlkörper 6 ausgefüllt und dessen Konturen
angenommen. Am links dargestellten Ende des Bauteils 5
wurde zusätzlich ein Endstück 7 eingebracht, welches
ebenfalls eine Verbindung mit dem Metallschaum 4.1
eingegangen ist. Das Endstück 7 weist dazu zusätzlich eine
Aussparung 7.1 auf, in welche der Metallschaum eindringen
kann. Der dünnwandige Hohlkörper bildet die Außenhülle des
Bauteils. Die so hergestellte Nockenwelle zeichnet sich
durch ein geringes Gewicht bei genügender Steifigkeit aus.
Ein Bauteil 5 in Form eines ausgeschäumten Hohlkörpers 6
mit an der Wandung partiell anliegendem Verstärkungselement
zeigt Fig. 7. Dieses Bauteil 5 mit an das
Verstärkungselement 3 mittels Befestigungselementen 9 angeschraubter Platte 8 zeigt Fig. 7.
Ein Bauteil 5 mit einem eingeschäumten Verstärkungselement
3 in Form einer Buchse zeigt Fig. 8; wobei die Buchse in
Richtung zum Kern des Bauteils 5 einen Bund 3.1 aufweist.
Dieser Bund 3.1 wirkt axialen Auszugkräften FA der Buchse
(Verstärkungselement 3) entgegen. Eine Außenseite des
Bauteils 5 wird dabei durch ein geformtes Blech 9
abgeschlossen. Die anderen Außenseiten werden durch die
Außenflächen des Metallschaums gebildet. Diese wurden in
einer gestrichelt angedeuteten Form 1 ausgeschäumt. Die
Buchse 3 lag dabei mit ihrer Öffnung 3.2 nach unten auf dem
Boden der Form 1 auf.
Ein Bauteil 5 in Form eines ausgeschäumten Hohlkörpers 7
mit von einem bis zum anderen Ende im wesentlichen mittig
hindurchreichendem Verstärkungselement 3 in der Art einer
Bewehrung zeigt Fig. 9.
Ein rohrförmiges dünnwandiges Bauteil 5 zeigt Fig. 10.
Auf der linken Seite ist ein Verstärkungselement 3 in Form
eines eingeschäumten Rohres und auf der rechten Seite ein
eingeschäumter Stab dargestellt. Die Verstärkungselemente 3
ragen aus dem Bauteil 5 beidseitig heraus. Am freien Ende
des Stabes ist ein Gewinde 3.3 vorgesehen.
Claims (28)
1. Bauteil mit partieller Verstärkung, dadurch
gekennzeichnet, daß wenigstens ein Verstärkungselement
durch Ausschäumen am und/oder im Bauteil befestigt ist.
2. Bauteil nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
als Werkstoff zum Ausschäumen Metallschaum und/oder PE-
Schaum Anwendung findet.
3. Bauteil nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
daß das Verstärkungselement partiell oder umlaufend aus
dem Bauteil heraustritt.
4. Bauteil nach einem der Anspüche von 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, daß das Verstärkungselement an seiner
Oberfläche angerauht ist und/oder Aussparungen und/oder
Durchbrüche aufweist.
5. Bauteil nach einem der Ansprüche von 1 bis 4, dadurch
gekennzeichnet, daß das Verstärkungselement zur
Aufnahme eines oder mehrerer Befestigungselemente
geeignet ist.
6. Bauteil nach einem der Ansprüche von 1 bis 5, dadurch
gekennzeichnet, daß das Verstärkungselement an seinem
partiell aus dem Bauteil heraustretendem Ende als
Befestigungselement ausgebildet ist.
7. Bauteil nach einem der Ansprüche von 1 bis 6, dadurch
gekennzeichnet, daß es partiell oder umlaufend an
seiner Oberfläche eine Schicht aufweist, deren
Festigkeit höher ist, als die Festigkeit des
geschäumten Materials.
8. Bauteil nach einem der Ansprüche von 1 bis 7, dadurch
gekennzeichnet, daß es im Randbereich eine im Vergleich
zum Kernbereich geringere Porosität aufweist.
9. Bauteil nach einem der Ansprüche von 1 bis 8, dadurch
gekennzeichnet, daß die zum Ausschäumen notwendige
Temperatur unterhalb der Schmelztemperatur des
Verstärkungselementes liegt.
10. Bauteil nach einem der Ansprüche von 1 bis 9, dadurch
gekennzeichnet, daß die zum Ausschäumen notwendige
Temperatur unterhalb der Schmelztemperatur der an der
Oberfläche des Bauteils befindlichen Schicht liegt.
11. Bauteil nach einem der Ansprüche von 1 bis 10, dadurch
gekennzeichnet, daß die Schicht durch die Wandung eines
blechförmigen Körpers gebildet wird.
12. Bauteil nach einem der Ansprüche von 1 bis 10, dadurch
gekennzeichnet, daß die Schicht durch die Wandung eines
mit mindestens einer Öffnung versehenen Hohlkörpers
gebildet wird.
13. Bauteil nach einem der Ansprüche von 1 bis 11, dadurch
gekennzeichnet, daß die Schicht durch eine Folie
gebildet wird.
14. Bauteil nach einem der Ansprüche von 7 bis 12, dadurch
gekennzeichnet, daß die Schicht aus einem metallischem
Werkstoff oder aus Keramik besteht.
15. Bauteil nach einem der Ansprüche von 1 bis 13, dadurch
gekennzeichnet, daß dessen Außenkontur durch die Kontur
einer auszuschäumenden Form und/oder durch die Kontur
des blechförmigen Körpers und/oder durch die Kontur des
Hohlkörpers vorgegeben wird.
16. Bauteil nach einem der Ansprüche von 1 bis 15, dadurch
gekennzeichnet, daß in das Verstärkungselement
mindestens ein Verbindungselement einbringbar ist.
17. Bauteil nach einem der Ansprüche von 1 bis 16, dadurch
gekennzeichnet, daß der Hohlkörper als ein
innenhochdruckumgeformtes Werkstück ausgebildet ist.
18. Bauteil nach einem der Ansprüche von 1 bis 17, dadurch
gekennzeichnet, daß das Verstärkungselement rohrförmig,
buchsenförmig, stabförmig oder plattenförmig
ausgebildet ist, oder eine andere Form entsprechend der
zu erfüllenden Funktion aufweist.
19. Bauteil nach einem der Ansprüche von 1 bis 18, dadurch
gekennzeichnet, daß mehrere Verstärkungselemente in der
Art einer Bewehrung miteinander gekoppelt sind.
20. Verfahren zur Herstellung von Bauteilen mit partiellen
Verstärkungen, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens
ein Verstärkungselement in eine im wesentlichen die
Endkontur des zu erzeugenden Bauteiles festlegende Form
eingelegt und in dieser Form positioniert wird und daß
anschließend das Umschäumen des Verstärkungselementes
erfolgt, so daß das Verstärkungselement im und/oder am
Bauteil so befestigt wird, daß zwischen den einzelnen
Komponenten eine funktionelle Einheit gebildet wird.
21. Verfahren nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, daß
das Bauteil aus der Form entnehmbar ist.
22. Bauteil nach Anspruch 20 oder 22, dadurch
gekennzeichnet, daß die Form mit einer Metallfolie
ausgekleidet ist, die nach dem Ausschäumen die äußere
Hülle des Bauteils bildet.
23. Verfahren nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, daß
die Außenkontur des durch Ausschäumen zu erzeugenden
Bauteils vollständig oder teilweise durch die Wandung
eines blechförmigen Körpers gebildet wird.
24. Verfahren nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet,
daß die Außenkontur des durch Ausschäumen zu
erzeugenden Bauteils vollständig oder teilweise durch
die Wandung eines Hohlkörpers gebildet wird.
25. Verfahren nach einem der Ansprüche von 20, dadurch
gekennzeichnet, daß die Form mit einer Folie
ausgekleidet ist, die nach dem Ausschäumen die äußere
Hülle des Bauteils bildet.
26. Verfahren nach einem der Ansprüche von 20 bis 25,
dadurch gekennzeichnet, daß die zum Ausschäumen
erforderliche Temperatur unterhalb der Temperatur des
Verstärkungselementes liegt.
27. Verfahren nach einem der Ansprüche von 20 bis 26,
dadurch gekennzeichnet, daß die zum Ausschäumen
erforderliche Temperatur unterhalb der Temperatur des
blechförmigen Bauteiles, des Hohlkörpers und der Folie
liegt.
28. Verfahren nach einem der Ansprüche von 20 bis 27,
dadurch gekennzeichnet, daß die Form, die im
wesentlichen die Außenkontur des Bauteils bestimmt, zur
Herstellung mehrerer Bauteile wiederverwendbar ist oder
daß die Form Teil des erzeugten Bauteils ist.
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