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DE19911275A1 - Befestigungsvorrichtung - Google Patents

Befestigungsvorrichtung

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Publication number
DE19911275A1
DE19911275A1 DE1999111275 DE19911275A DE19911275A1 DE 19911275 A1 DE19911275 A1 DE 19911275A1 DE 1999111275 DE1999111275 DE 1999111275 DE 19911275 A DE19911275 A DE 19911275A DE 19911275 A1 DE19911275 A1 DE 19911275A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
fastening device
mounting surface
bores
mounting
fastening
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Ceased
Application number
DE1999111275
Other languages
English (en)
Inventor
Herbert Veeten
Olaf Klemd
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Robert Bosch GmbH
Original Assignee
Robert Bosch GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Robert Bosch GmbH filed Critical Robert Bosch GmbH
Priority to DE1999111275 priority Critical patent/DE19911275A1/de
Publication of DE19911275A1 publication Critical patent/DE19911275A1/de
Ceased legal-status Critical Current

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Classifications

    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E05LOCKS; KEYS; WINDOW OR DOOR FITTINGS; SAFES
    • E05CBOLTS OR FASTENING DEVICES FOR WINGS, SPECIALLY FOR DOORS OR WINDOWS
    • E05C19/00Other devices specially designed for securing wings, e.g. with suction cups
    • E05C19/02Automatic catches, i.e. released by pull or pressure on the wing
    • E05C19/04Ball or roller catches
    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E05LOCKS; KEYS; WINDOW OR DOOR FITTINGS; SAFES
    • E05BLOCKS; ACCESSORIES THEREFOR; HANDCUFFS
    • E05B15/00Other details of locks; Parts for engagement by bolts of fastening devices
    • E05B15/04Spring arrangements in locks
    • E05B2015/0431Modifying spring characteristic or tension
    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E05LOCKS; KEYS; WINDOW OR DOOR FITTINGS; SAFES
    • E05BLOCKS; ACCESSORIES THEREFOR; HANDCUFFS
    • E05B63/00Locks or fastenings with special structural characteristics
    • E05B63/0056Locks with adjustable or exchangeable lock parts

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Connection Of Plates (AREA)

Abstract

Es wird eine Befestigungsvorrichtung (10) zumindest zur Befestigung einer ersten oder zweiten Teilvorrichtung (42, 44) einer Arretiervorrichtung (40), insbesondere einem Kugelschnäpper, an einem Bauteil (84), insbesondere einem Profilstab, vorgeschlagen. Die Befestigungsvorrichtung (10) weist eine erste Montagefläche (12) zur Befestigung der Befestigungsvorrichtung (10) an dem Bauteil (84) und mindestens eine zweite Montagefläche (20) zur Montage der ersten oder zweiten Teilvorrichtung (42, 44) auf. DOLLAR A Erfindugsgemäß ist an der Befestigungsvorrichtung (10) mindestens eine dritte Montagefläche (22) ausgebildet. Dadurch kann eine der beiden Teilvorrichtungen (42, 44) oder ein Adapterelement (72) montiert werden, wodurch sich vielfältige Verwendungsmöglichkeiten ergeben.

Description

Stand der Technik
Die Erfindung geht aus von einer Befestigungsvorrichtung nach der Gattung des Hauptanspruchs. Es ist bereits eine Befestigungsvorrichtung zur Befestigung einer ersten oder zweiten Teilvorrichtung einer Arretiervorrichtung an einem Bauteil bekannt. Diese Befestigungsvorrichtung weist eine erste Montagefläche zur Befestigung der Befestigungsvorrichtung selbst an dem Bauteil und eine zweite Montagefläche zur Montage der ersten oder zweiten Teilvorrichtung auf.
Mit dieser Befestigungsvorrichtung können die erste oder zweite Teilvorrichtung jedoch nur an der zweiten Montagefläche der Befestigungsvorrichtung angebracht werden. Dadurch sind die Verwendungsmöglichkeiten dieser Befestigungsvorrichtung beschränkt. Bei der Verwendung für eine Flügeltür muß zum Beispiel eine der Teilvorrichtungen direkt an einem Bauteil befestigt werden, was bei einem Profilstab mit hinterschnittenen Längsnuten aufgrund variierender Nuthalsbreiten unter Umständen nicht immer möglich ist. Auch bei der Verwendung für eine Scheibe können manche Anwendungen aufgrund der eingeschränkten Möglichkeit, eine der Teilvorrichtungen lediglich an der einen Seite der Befestigungsvorrichtung anzubringen, nur umständlich realisiert werden.
Vorteile der Erfindung
Die erfindungsgemäße Befestigungsvorrichtung mit den kennzeichnenden Merkmalen des Hauptanspruchs hat demgegenüber den Vorteil, daß variablere Verwendungsmöglichkeiten realisierbar sind. Als weiterer Vorteil ist anzusehen, daß auf einfache Weise ein zusätzliches Adapterelement zur Befestigung einer der Teilvorrichtungen an der Befestigungsvorrichtung angebracht werden kann, wodurch ein variablerer Einsatz möglich wird. Bei der Verwendung von Profilstäben kann die Befestigungsvorrichtung für mehrere Profilstabbaugrößen verwendet werden.
Weitere Vorteile und vorteilhafte Weiterbildungen der erfindungsgemäßen Befestigungsvorrichtung ergeben sich aus den Unteransprüchen und der Beschreibung.
Zeichnung
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in der Zeichnung dargestellt und in der nachfolgenden Beschreibung näher erläutert. Es zeigen
Fig. 1 eine perspektivische Darstellung einer Befestigungsvorrichtung,
Fig. 2 eine perspektivische Darstellung einer Arretiervorrichtung,
Fig. 3 eine perspektivische Darstellung eines Adapterelements,
Fig. 4a einen Ausschnitt aus einer Schiebetürverbindung,
Fig. 4b einen Ausschnitt aus einer Flügeltürverbindung und
Fig. 4c einen Ausschnitt aus einer Scheibenverbindung.
Beschreibung des Ausführungsbeispiels
In der Fig. 1 ist eine Befestigungsvorrichtung 10 zumindest zur Befestigung einer ersten oder zweiten Teilvorrichtung einer Arretiervorrichtung, insbesondere einem Kugelschnäpper, an einem Bauteil, insbesondere einem Profilstab, gezeigt. Die Befestigungsvorrichtung 10 hat im wesentlichen die Form einer länglichen Platte mit einer mit einem Pfeil angegebenen Längsrichtung 11. Vorzugsweise verläuft quer zur Längsrichtung 11 eine Spiegelebene s durch die Befestigungsvorrichtung 10. Die Befestigungsvorrichtung 10, die eine als erste Montagefläche 12 ausgebildete Rückseite zur Befestigung der Befestigungsvorrichtung 10 an einem Bauteil aufweist, hat außerdem noch eine Vorderseite 14, zwei Seitenflächen 16, 17 und zwei Stirnflächen 18, 19.
Die Befestigungsvorrichtung 10 weist eine zweite Montagefläche 20 auf, die zumindest teilweise entlang der Seitenfläche 16 ausgebildet ist. Vorteilhafterweise weist die Befestigungsvorrichtung 10 noch mindestens eine dritte Montagefläche 22 auf. Die dritte Montagefläche 22 ist entlang des Randbereiches der Vorderseite 14 ausgebildet, der an die Seitenfläche 17, die der zweiten Montagefläche 20 gegenüberliegt, angrenzt. Ferner ist die dritte Montagefläche 22 gegenüber der Vorderseite 14 abgesetzt bzw. vertieft ausgebildet. Die zweite Montagefläche 20 steht im rechten Winkel zur ersten und dritten Montagefläche 12, 22, welche ihrerseits parallel zueinander verlaufen. Wie aus der Fig. 1 hervorgeht haben alle Montageflächen 12, 20, 22 eine längliche, nahezu rechteckige Ausbildung und erstrecken sich in Längsrichtung 11 der Befestigungsvorrichtung 10.
Vorzugsweise sind an der Vorderseite 14 zwei Flächenabschnitte 26 bzw. 27 ausgebildet, die sich an die längsseitigen Ende der dritten Montagefläche 22 anschließen und die quer zur Vorderseite 14 verlaufen. Die Flächenabschnitte 26, 27 sind gegenüber der dritten Montagefläche 22 abgesetzt bzw. vertieft ausgebildet. In den Flächenabschnitten 26, 27 sind zwei durchgehende Langlöcher 24, 25 ausgebildet, die parallel zueinander verlaufen und die in die Rückseite 12 und die Vorderseite 14 münden. Durch die Langlöcher 24, 25 können Schrauben zur Befestigung der Befestigungsvorrichtung 10 an einem Bauteil geführt werden. Es ist zweckmäßig, wenn die Langlöcher 24, 25 sowie die Flächenabschnitte 26, 27 symmetrisch zur Spiegelebene s ausgebildet sind.
In der Befestigungsvorrichtung 10 sind zur Befestigung von weiteren Bauteilen zwei erste Bohrungen 28a, 28b und zwei zweite Bohrungen 30a, 30b, die von der zweiten Montagefläche 20 ausgehen, sowie zwei Bohrungen 32a, 32b, die von der dritten Montagefläche 22 ausgehen, vorgesehen. Die Bohrungen 28a, 28b, 30a, 30b, 32a, 32b können als Durchgangsbohrungen oder Sacklochbohrungen, mit oder ohne Gewinde ausgebildet sein. Vorzugsweise sind die Bohrungen 28a, 28b, 30a, 30b, 32a, 32b der zweiten und dritten Montagefläche 20, 22 symmetrisch zur Spiegelebene s ausgebildet, die - wie bereits beschrieben - quer zur Längsrichtung 11 der Befestigungsvorrichtung 10 verläuft.
Die zwei ersten Bohrungen 28a, 28b der zweiten Montagefläche 20 haben einen ersten Abstand zueinander und die zwei zweiten Bohrungen 30a, 30b einen zweiten Abstand, der größer als der erste Abstand ist. Die Bohrungen 28a, 28b, 30a, 30b liegen in Längsrichtung 11 auf einer gemeinsamen Linie 34, die im wesentlichen mittig zur zweiten Montagefläche 20 verläuft.
Der Abstand der zwei Bohrungen 32a, 32b der dritten Montagefläche 22 entspricht dem der zwei ersten Bohrungen 28a, 28b der zweiten Montagefläche 20. Es ist auch möglich, daß ausgehend von der dritten Montagefläche 22 außer den zwei Bohrungen 32a, 32b noch ein weiteres Paar Bohrungen ausgebildet ist, wobei diese Bohrungen dann vorzugsweise den Abstand der zweiten Bohrungen 30a, 30b der zweiten Montagefläche 20 haben. Alternativ kann bei nur zwei vorhandenen Bohrungen 32a, 32b deren Abstand auch dem Abstand der zwei zweiten Bohrungen 30a, 30b der zweiten Montagefläche 20 entsprechen. Die Bohrungen 32a, 32b der dritten Montagefläche 22 liegen auf einer Linie 36, die sich in Längsrichtung 11 in etwa mittig auf der dritten Montagefläche 22 erstreckt.
In der Fig. 2 ist mit 40 eine im vorliegenden Ausführungsbeispiel als Kugelschnäpper ausgebildete Arretiervorrichtung bezeichnet. Der Kugelschnäpper 40 besteht aus einer ersten Teilvorrichtung 42 und einer zweiten Teilvorrichtung 44, wobei die Teilvorrichtungen 42, 44 sich gegenseitig arretieren. Hierbei umgreift die erste Teilvorrichtung 42 die zweite Teilvorrichtung 44.
Die erste Teilvorrichtung 42 weist einen rechteckigen, länglichen Flansch 46 auf, an dessen Endabschnitten 48 durchgehende Bohrungen 50 für Befestigungsschrauben ausgebildet sind. Die Bohrungen 50 haben zueinander einen Abstand wie die zwei zweiten Bohrungen 30a, 30b der zweiten Montagefläche 20 der Befestigungsvorrichtung 10. Somit ist die erste Teilvorrichtung 42 an einem Bauteil befestigbar. Zwischen den Endabschnitten 48 sind an den Flansch 46 zwei beabstandete und miteinander fluchtende Buchsen 52 angeformt. Der Bereich zwischen den Buchsen 52 dient als Aufnahme 54. Wie mit gestrichelten Linien anhand einer Buchse 52 dargestellt ist, ist in jeder Buchse 52 eine Kugel 56 angeordnet; es sind also insgesamt zwei Kugeln 56 vorhanden. Die Kugeln 56 sind in den Buchsen 52 unverlierbar, jedoch axial beweglich angeordnet und reichen teilweise in die Aufnahme 54 hinein. An die Kugeln 56 schließen sich in den Buchsen 52 jeweils eine Druckfeder 58 und eine die Buchse 52 abschließende Einstellschraube 60 an. Die Druckfeder 58 stützt sich somit an der Kugel 56 und an der Einstellschraube 60 ab. Mit der Einstellschraube 60 läßt sich die Druckkraft der Druckfeder 58 auf die Kugel 56 einstellen. Somit kann eine in der Aufnahme 54 wirksame Arretierkraft für die in der Aufnahme 54 anordenbare zweite Teilvorrichtung 44 verändert werden.
Die zweite Teilvorrichtung 44 besteht aus einem länglichen, rechteckigen Flansch 62, an dessen Endabschnitten 64 Durchgangsbohrungen 66 ausgebildet sind, die den gleichen Abstand zueinander aufweisen wie die zwei ersten Bohrungen 28a, 28b der zweiten Montagefläche 20 der Befestigungsvorrichtung 10. Ferner ist an der zweiten Teilvorrichtung 44 ein senkrecht an den Flansch 62 angeformter Vorsprung 68 in Form eines Zapfens mit einer im wesentlichen rechteckigen Querschnittsfläche angeordnet. Die Breite des Vorsprungs 68 entspricht der Breite des Flansches 62. Am Vorsprung 68 ist an seinem vom Flansch 62 entfernten Ende eine Verdickung 70 derart ausgebildet, daß der Vorsprung 68 und die Verdickung 70 in die Aufnahme 54 der ersten Teilvorrichtung 42 eingeführt werden können, und daß die Kugeln 58 die Verdickung 70 hintergreifen und auf den Vorsprung 68 drücken können. Dadurch ist die zweite Teilvorrichtung 44 an der ersten Teilvorrichtung 42 arretiert bzw. umgekehrt. Somit können auch zwei an den Teilvorrichtungen 42, 44 befestigte Bauteile in einer Position arretiert werden. Durch die erste und zweite Teilvorrichtung 42, 44 verläuft eine Spiegelebene s derart, daß insbesondere die Endabschnitte 48, die Bohrungen 50, die Buchsen 52, die Aufnahme 54, die Endabschnitte 64 sowie die Bohrungen 66 symmetrisch dazu angeordnet sind. Der Vorsprung 68 wird von der Spiegelebene s halbiert.
In der Darstellung gemäß Fig. 2 sind die zusammengefügten Teilvorrichtungen 42, 44 so ausgerichtet, daß die beiden Flansche 46 und 62 parallel zueinander verlaufen. Die Teilvorrichtungen 42, 44 sind jedoch so ausgebildet, daß bei zusammengefügten Teilvorrichtungen 42, 44 die beiden Flansche 46 und 62 im rechten Winkel zueinander stehen.
In der Fig. 3 ist ein Adapterelement 72 für die Befestigungsvorrichtung 10 dargestellt. Das Adapterelement 72 entspricht im wesentlichen einem länglichen Quader, der wie die Befestigungsvorrichtung 10 eine Längserstreckung 11 aufweist. Vier längsseitige Flächen sind als Montageflächen 74a, 74b, 75a, 75b ausgebildet. Die Montagefläche 74a liegt der Montagefläche 74b und die Montagefläche 75a der Montagefläche 75b gegenüber. Zwei erste sich gegenüberliegende Montageflächen 74a, 74b sind an die dritte Montagefläche 22 der Befestigungsvorrichtung 10 montierbar; zwei zweite sich gegenüberliegende Montageflächen 75a, 75b, die im vorliegenden Ausführungsbeispiel etwas breiter sind als die ersten Montageflächen 74a, 74b, sind an die erste Teilvorrichtung 42 montierbar.
Das Adapterelement 72 weist außerdem zwei erste zwischen den ersten Montageflächen 74a, 74b und quer zur Längserstreckung 11 verlaufende Durchgangsbohrungen 77a, 77b auf. Der Abstand der ersten Durchgangsbohrungen 77a, 77b entspricht dem Abstand der zwei ersten Bohrungen 28a, 28b der zweiten Montageflächen 20 der Befestigungsvorrichtung 10. Auch weist das Adapterelement 72 zwei zweite zwischen den zweiten Montageflächen 75a, 75b und quer zur Längserstreckung 11 verlaufende Durchgangsbohrungen 78a, 78b auf. Deren Abstand entspricht dem Abstand der zwei zweiten Bohrungen 30a, 30b der zweiten Montagefläche 20 der Befestigungsvorrichtung 10. Die ersten Bohrungen 77a, 77b des Adapterelements 72 verlaufen quer zu dessen zweiten Bohrungen 78a, 78b.
Haben die Bohrungen 32a, 32b der dritten Montagefläche 22 der Befestigungsvorrichtung 10 den Abstand der zweiten Bohrungen 30a, 30b der zweiten Montagefläche 20 der Befestigungsvorrichtung 10, so sind die Abstände der Bohrungen 77a, 77b, 78a, 78b des Adapterelements 72 anzupassen. Die Bohrungen 77a, 77b sowie die Bohrungen 78a, 78b sind vorzugsweise symmetrisch zu einer durch das Adapterelement 72 und quer zu dessen Längsrichtung 11 verlaufenden Spiegelebene s ausgebildet.
Aus den Fig. 4a, 4b, 4c geht hervor, daß Befestigungsvorrichtungen 10 mit Hilfe von durch die Langlöcher 24, 25 geführten Schrauben 80, die an in hinterschnittenen Nuten 82 von als Profilstäben ausgebildeten Bauteilen 84 angeordneten Nutmuttern 86 befestigbar sind, an den Bauteilen 84 verankerbar sind.
In der Fig. 4a handelt es sich um zwei Bauteile 84, die als Rahmenelement 88 bzw. Flächenelement 90 einer Schiebetür 92 verwendet werden. Das Rahmenelement 88 und das Flächenelement 90 sind parallel zueinander angeordnet. An jeweils einer Längsseite 94 des Rahmenelements 88 und des Flächenelements 90, die in einer gemeinsamen Ebene liegen, ist eine Befestigungsvorrichtung 10 mit ihrer ersten Montagefläche 12 befestigt. Wie aus der Fig. 4a zu erkennen ist, lassen sich die beiden Befestigungsvorrichtungen 10 mit Hilfe der Langlöcher 24, 25 positionieren und somit Toleranzen des Abstands des Rahmenelements 88 und des Flächenelements 90 eliminieren.
Die beiden Befestigungsvorrichtungen 10 sind so montiert, daß ihre zweiten Montageflächen 20 einander zugewandt sind. An der zweiten Montagefläche 20 der Befestigungsvorrichtung 10, die am Rahmenelement 88 befestigt ist, ist eine zweite Teilvorrichtung 44 mit ihrem Flansch 62 angeordnet. Hierbei sind Schrauben, im vorliegenden Fall Senkschrauben, durch die Bohrungen 50 in den Flanschhälften 48 in die zwei ersten Bohrungen 28a, 28b eingeschraubt, was aufgrund der perspektivischen Darstellung nicht sichtbar ist.
Eine erste Teilvorrichtung 42 ist an der zweiten Montagefläche 20 der Befestigungsvorrichtung 10, die am Flächenelement 90 befestigt ist, angeordnet. Die erste Teilvorrichtung 42 ist dabei über Senkschrauben 96, die durch die Bohrungen 50 der Endabschnitte 48 des Flansches 46 geführt und in die zweiten Bohrungen 30a, 30b gedreht sind, an der zweiten Montagefläche 20 befestigt. Das Flächenelement 90 der Schiebetür 92 läßt sich in üblicher Weise durch entsprechendes Verschieben öffnen und schließen, wobei das Flächenelement 90 im geschlossenen Zustand aufgrund des Kugelschnäppers 40 am Rahmenelement 88 arretiert ist.
Wie sich aus der Fig. 4a schließen läßt, bilden die beiden Befestigungsvorrichtungen 10 und der aus den Teilvorrichtungen 42, 44 bestehende Kugelschnäpper 40 einen ersten zweckmäßigen Bausatz 102.
In der Fig. 4b wird von zwei Bauteilen 84 das eine als Rahmenelement 88 und das andere als Flächenelement 90 einer Flügeltür 98 verwendet. Sowohl am Rahmenelement 88 als auch am Flächenelement 90 ist an jeweils einer Längsseite 94 eine Befestigungsvorrichtung 10 angebracht. Die zwei Befestigungsvorrichtungen 10 sind so ausgerichtet, daß die beiden zweiten Montageflächen 20 voneinander weg weisen. Auf der dritten Montagefläche 22 der am Rahmenelement 88 befestigten Befestigungsvorrichtung 10 ist eine zweite Teilvorrichtung 44 mit ihrem Flansch 62 und mit Hilfe von durch die Bohrungen 66 geführten Senkschrauben 96 befestigt. Auf der dritten Montagefläche 22 der Befestigungsvorrichtung 10, die am Flächenelement 90 befestigt ist, ist ein Adapterelement 72 mit Hilfe von Senkschrauben 96, die durch dessen zwei erste Bohrungen 77a, 77b geführt und mit den zwei Bohrungen 32a, 32b der dritten Montagefläche 22 der Befestigungsvorrichtung 10 verschraubt sind, montiert.
Über die zwei zweiten Bohrungen 78a, 78b des Adapterelements 72 ist eine erste Teilvorrichtung 42 mittels Senkschrauben 96 am Adapterelement 72 befestigt. Die Befestigung erfolgt so, daß die erste Teilvorrichtung 42 die zweite Teilvorrichtung 44 in ihrer Aufnahme 54 aufnehmen und arretieren kann. Es zeigt sich, daß im dargestellten Ausführungsbeispiel die zwei Bohrungen 32a, 32b der dritten Montagefläche 22 der Befestigungsvorrichtung 10 der wahlweisen Befestigung der zweiten Teilvorrichtung 44 oder des Adapterelements 72 für die erste Teilvorrichtung 42 dienen.
Aus der dargestellten Position heraus kann die Flügeltür 98 in übliche Weise durch Verschwenken des Flächenelements 90 geöffnet und geschlossen werden, wobei das Flächenelement 90 im geschlossenen Zustand aufgrund des Kugelschnäppers 40 am Rahmenelement 88 arretiert ist.
Wie sich aus der Fig. 4b schließen läßt, bilden die beiden Befestigungsvorrichtungen 10, der aus den Teilvorrichtungen 42, 44 bestehende Kugelschnäpper 40 und das Adapterelement 72 einen zweiten zweckmäßigen Bausatz 104.
In der Fig. 4c ist eine Anordnung zum Arretieren einer Scheibe 100, die nur ausschnittsweise dargestellt ist, gezeigt. Es ist wieder ein Bauteil 84 vorgesehen, das als Rahmenelement 88 dient. An diesem ist in gleicher Weise wie bei den Fig. 4a und 4b eine Befestigungsvorrichtung 10 angebracht. Auf der dritten Montagefläche 22 der Befestigungsvorrichtung 10 ist ein Adapterelement 72 befestigt. Eine erste Teilvorrichtung 42 ist so am Adapterelement 72 befestigt, daß es vor der Vorderseite 14 der Befestigungsvorrichtung 10 angeordnet ist. An der ersten Teilvorrichtung 42 ist eine zweite Teilvorrichtung 44 derart arretiert, daß deren Flansch 62 parallel zum Flansch 46 der ersten Teilvorrichtung 42 verläuft. An dem Flansch 46 ist die Scheibe 100 angeordnet und mit Hilfe von durch die Bohrungen 66 des Flansches 62 geführten Senkschrauben 96 befestigt. Somit wird auf einfache Weise durch die Befestigungsvorrichtung 10 auch ein Anschlag für die Scheibe 100 gebildet. Die Scheibe 100 läßt sich in üblicher Weise je nach Lagerung durch Verschieben oder Verschwenken öffnen bzw. schließen.
Wie sich aus der Fig. 4c schließen läßt, bilden die Befestigungsvorrichtung 10, der aus den Teilvorrichtungen 42, 44 bestehende Kugelschnäpper 40 und das Adapterelement 72 einen dritten zweckmäßigen Bausatz 106.
Wie sich in den Beispielen der Fig. 4a, 4b, 4c zeigt, ist bei der erfindungsgemäßen Befestigungsvorrichtung 10 wesentlich, daß neben der mindestens einen Montagefläche 20 zur Montage der ersten oder zweiten Teilvorrichtung 42, 44 vorgesehen ist mindestens eine dritte Montagefläche 22 zur Montage einer der beiden Teilvorrichtungen 42, 44 oder des Adapterelements 72 ausgebildet ist. Dadurch entstehen vielfältige Verwendungsmöglichkeiten für die Befestigungsvorrichtung 10.

Claims (15)

1. Befestigungsvorrichtung (10) zumindest zur Befestigung einer ersten oder zweiten Teilvorrichtung (42, 44) einer Arretiervorrichtung (40), insbesondere einem Kugelschnäpper, an einem Bauteil (84), insbesondere einem Profilstab, wobei die Befestigungsvorrichtung (10) eine erste Montagefläche (12) zur Befestigung der Befestigungsvorrichtung (10) an dem Bauteil (84) und mindestens eine zweite Montagefläche (20) zur Montage der ersten oder zweiten Teilvorrichtung (42, 44) aufweist, dadurch gekennzeichnet, daß an der Befestigungsvorrichtung (10) mindestens eine dritte Montagefläche (22) zur Montage einer der beiden Teilvorrichtungen (42, 44) oder eines Adapterelements (72) ausgebildet ist.
2. Befestigungsvorrichtung (10) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Befestigungsvorrichtung (10) im wesentlichen einer Platte entspricht, die eine als erste Montagefläche (12) ausgebildete Rückseite, eine Vorderseite (14), zwei Seitenflächen (16, 17) und zwei Stirnflächen (18, 19) aufweist, daß eine Seitenfläche (16) als zweite Montagefläche (20) ausgebildet ist, daß die dritte Montagefläche (22) an der Vorderseite (14) ausgebildet ist und daß sich die Montageflächen (12, 20, 22) in einer Längsrichtung (11) der Befestigungsvorrichtung (10) erstrecken.
3. Befestigungsvorrichtung (10) nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die dritte Montagefläche (22) entlang eines seitlichen Bereichs der Vorderseite (14) ausgebildet ist und an die Seitenfläche (17) grenzt, die der als zweite Montagefläche (20) ausgebildeten Seitenfläche (16) gegenüberliegt.
4. Befestigungsvorrichtung (10) nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß in der Befestigungsvorrichtung (10) zur Befestigung der Teilvorrichtungen (42, 44) und des Adapterelements (72) Bohrungen (28a, 28b, 30a, 30b, 32a, 32b) vorgesehen sind, die von der zweiten und dritten Montagefläche (20, 22) ausgehen.
5. Befestigungsvorrichtung (10) nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß ausgehend von der zweiten Montagefläche (20) zwei erste Bohrungen (28a, 28b) mit einem ersten Abstand zueinander und zwei zweite Bohrungen (30a, 30b) mit einem zweiten, größeren Abstand zueinander vorgesehen sind und daß ausgehend von der dritten Montagefläche (22) mindestens zwei Bohrungen (32a, 32b) ausgebildet sind.
6. Befestigungsvorrichtung (10) nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Abstand der mindestens zwei Bohrungen (32a, 32b) der dritten Montagefläche (22) dem ersten oder zweiten Abstand der zwei ersten oder zwei zweiten Bohrungen (28a, 28b, 30a, 30b) der zweiten Montagefläche (20) entsprechen.
7. Befestigungsvorrichtung (10) nach einem der Ansprüche 4 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Bohrungen (28a, 28b, 30a, 30b, 32a, 32b) in der zweiten und dritten Montagefläche (20, 22) symmetrisch bezüglich einer Spiegelebene (s) ausgebildet sind, die quer zur Längsrichtung (11) der Befestigungsvorrichtung (10) verläuft.
8. Befestigungsvorrichtung (10) nach einem der Ansprüche 2 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die dritte Montagefläche (22) gegenüber der Vorderseite (14) abgesetzt ist.
9. Befestigungsvorrichtung (10) nach einem der Ansprüche 2 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß im Bereich der Stirnflächen (18, 19) zwei parallele Langlöcher (24, 25) ausgebildet sind, die die Befestigungsvorrichtung (10) von der Vorderseite (14) zur ersten Montagefläche (12) durchdringen und daß vorzugsweise in der Vorderseite (14) um die Langlöcher (24, 25) Flächenabschnitte (26, 27) ausgebildet sind, die gegenüber der dritten Montagefläche (22) abgesetzt sind.
10. Befestigungsvorrichtung (10) nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß ein Adapterelement (72) vorgesehen ist, das im wesentlichen einem Quader mit einer Längserstreckung (11) entspricht, dessen vier längsseitige Flächen Montageflächen (74a, 74b, 75a, 75b) sind, von denen zwei erste sich gegenüberliegende Montageflächen (74a, 74b) an die dritte Montagefläche (22) der Befestigungsvorrichtung (10) und zwei zweite sich gegenüberliegende Montageflächen (75a, 75b) an die erste oder zweite Teilvorrichtung (42, 44) montierbar sind.
11. Befestigungsvorrichtung (10) nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß das Adapterelement (72) zwei erste zwischen den ersten Montageflächen (74a, 74b) und quer zur Längserstreckung (11) verlaufende Durchgangsbohrungen (77a, 77b) aufweist, deren Abstand dem Abstand der zwei ersten Bohrungen (28a, 28b) der zweiten Montageflächen (20) der Befestigungsvorrichtung (10) entspricht und daß das Adapterelement (72) zwei zweite zwischen seinen zweiten Montageflächen (75a, 75b) und quer zur Längserstreckung (11) verlaufende Durchgangsbohrungen (78a, 78b) aufweist, deren Abstand dem Abstand der zwei zweiten Bohrungen (30a, 60b) der zweiten Montagefläche (20) der Befestigungsvorrichtung (10) entspricht, wobei die zwei ersten Bohrungen (77a, 77b) quer zu den zwei zweiten Bohrungen (78a, 78b) verlaufen.
12. Bausatz (102) mit zwei Befestigungsvorrichtungen (10) nach einem der Ansprüche 1 bis 9 und einer Arretiervorrichtung (40).
13. Bausatz (104) mit zwei Befestigungsvorrichtungen (10) nach einem der Ansprüche 1 bis 9, einem Adapterelement (72) nach Anspruch 10 oder 11 und einer Arretiervorrichtung (40).
14. Bausatz (106) mit einer Befestigungsvorrichtung (10) nach einem der Ansprüche 1 bis 9, einem Adapterelement (72) nach Anspruch 10 oder 11 und einer Arretiervorrichtung (40).
15. Befestigungsvorrichtung (10) nach einem der Ansprüche 1 bis 14, daß mindestens eine Befestigungsvorrichtung (10) mit einer Arretiervorrichtung (40) und vorzugsweise mit einem Adapterelement (72) für eine Schiebetür (92), eine Flügeltür (98), eine Anordnung für eine Scheibe (100) oder dergleichen verwendet wird.
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