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DE19911199A1 - Leiste zur Anordnung zwischen einem Fensterrahmen und einer zugeordneten Laibung - Google Patents

Leiste zur Anordnung zwischen einem Fensterrahmen und einer zugeordneten Laibung

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DE19911199A1
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DE
Germany
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strip
bar
foam
leg
flap
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Withdrawn
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DE19911199A
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English (en)
Inventor
Dan Friedl
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Exte Extrudertechnik GmbH
Original Assignee
Exte Extrudertechnik GmbH
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Withdrawn legal-status Critical Current

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    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E06DOORS, WINDOWS, SHUTTERS, OR ROLLER BLINDS IN GENERAL; LADDERS
    • E06BFIXED OR MOVABLE CLOSURES FOR OPENINGS IN BUILDINGS, VEHICLES, FENCES OR LIKE ENCLOSURES IN GENERAL, e.g. DOORS, WINDOWS, BLINDS, GATES
    • E06B1/00Border constructions of openings in walls, floors, or ceilings; Frames to be rigidly mounted in such openings
    • E06B1/62Tightening or covering joints between the border of openings and the frame or between contiguous frames
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    • E06B1/62Tightening or covering joints between the border of openings and the frame or between contiguous frames
    • E06B2001/626Tightening or covering joints between the border of openings and the frame or between contiguous frames comprising expanding foam strips

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Civil Engineering (AREA)
  • Structural Engineering (AREA)
  • Building Environments (AREA)

Abstract

Die Erfindung betrifft eine im Querschnitt rechtwinklige Leiste (1) zur Anordnung zwischen einem Fensterrahmen (5) und einer zugeordneten Laibung (6), wobei zwischen mindestens einem Schenkel (2, 3) der Leiste (1) und der Laibung (6) ein Schaumstoffstreifen (11, 16) angeordnet ist. Zur Verbesserung der Abdeckeingenschaften einer möglichst einfachen Montage ist vorgeschlagen, daß der mindestens eine Schaumstoffstreifen (11, 16) auf der Innenseite des Schenkels (2, 3) angeordnet ist und zufolge Tränkung eine verzögerte Rückstellung aufweist, sowie aufhebbar komprimiert gehaltert ist.

Description

Die Erfindung betrifft eine im Querschnitt rechtwinkli­ ge Leiste zur Anordnung zwischen einem Fensterrahmen und einer zugeordneten Laibung, wobei zwischen minde­ stens einem der Schenkel der Leiste und der Laibung ein Schaumstoffstreifen angeordnet ist.
Eine derartige Leiste in Form einer Abdichtungsleiste ist aus dem deutschen Gebrauchsmuster 92 16 903 be­ kannt. Hier weist ein Schenkel der im Querschnitt recht­ winkligen Leiste innenseitig einen den Spalt zwischen Fensterrahmen und Laibung verschließenden Schaumstoff­ körper auf, welcher auf beiden Oberflächen jeweils mit einer Haftkleberschicht versehen ist.
Im Hinblick auf den zuvor beschriebenen Stand der Tech­ nik wird eine technische Problematik der Erfindung darin gesehen, eine Leiste der in Rede stehenden Art hinsichtlich ihrer Abdeckeigenschaften verbessert auszu­ gestalten. Darüber hinaus wird auch eine einfachere Montage angestrebt.
Gelöst ist diese Problematik zunächst und im wesentli­ chen durch die in Anspruch 1 angegebene Erfindung, wobei darauf abgestellt ist, daß der mindestens eine Schaumstoffstreifen auf der Innenseite des Schenkels angeordnet ist und zufolge Tränkung eine verzögerte Rückstellung aufweist, sowie aufhebbar komprimiert gehaltert ist. Zufolge dieser Ausgestaltung ist eine Leiste mit hohen Abdeck- bzw. Überdeckeigenschaften angegeben. Die Leiste weist bevorzugt auf einer dem Fensterrahmen zuzuordnenden Schenkelaußenseite eine Selbstklebeschicht auf, zur Anhaftung der Leiste an dem Fensterrahmen. Vor dem Einbau werden zunächst jedoch die den Schaumstoffstreifen in der komprimierten Stel­ lung halternden Elemente entfernt, wonach der Schaum­ stoff mit Verzögerung expandiert. Der mit dem Schaum­ stoffstreifen versehene Schenkel kann somit problemlos in den Spalt zwischen Fensterrahmen und Laibung einge­ führt werden und mittels der Selbstklebeschicht auf dem Fensterrahmen befestigt werden. Durch den expandieren­ den Schaumstoff wird eine saubere Anpassung der Leiste an die Laibung bzw. an den Fensterrahmen erzielt. Die Abstützung des expandierenden Schaumstoffes an der Laibung übt eine Gegenkraft auf die Klebestelle zwi­ schen Leiste und Fensterrahmen aus. Durch den expandie­ renden Schaumstoffstreifen werden Oberflächenunebenhei­ ten in der Laibung durch den Schaumstoffstreifen ausge­ füllt. Dies gilt insbesondere bei unverputzten Verblend­ mauerwerken, bei welchen die sichtbaren Fugen Stufen und somit vordefinierte Unebenheiten bilden. Der Schaum­ stoffstreifen kann dabei auf dem Schenkel in einem Kanal eingebettet sein, dessen Seitenwände am oberen Rand aufeinanderzugebogen sind. In der komprimierten Stellung wird der Schaumstoffstreifen durch ein durch die umgebogenen Ränder abgestütztes Abdeckband gehalten.
In einer vorteilhaften Weiterbildung des Erfindungsge­ genstandes ist allerdings vorgesehen, daß ein Schaum­ stoffstreifen mittels einer an die Leiste angeformten Klappe gehaltert ist. Durch die Klappenvariante er­ reicht der Schaumstoff eine höhere Kompression. Bei der zuerst angesprochenen Lösung muß der Schaum nach Entfer­ nung des Abdeckbandes zunächst dessen Dicke und dann die Höhe der durch die umgebogenen Kanalränder gebilde­ ten Haltenasen überwinden, bevor er die Laibungswand erreichen kann. Bei der Klappenlösung ist es lediglich nötig, den Einbauspalt zu überwinden, nachdem die Klap­ pe entfernt worden ist. Der Schaumstoffstreifen kann somit dicker ausgeführt werden, was eine höhere Kompres­ sion mit sich bringt und damit eine bessere Dichtig­ keit. Alternativ kann auch die im Kompressionszustand verbleibende Höhe des Schaumstoffes verringert werden, was bei gleicher Größe des Schaumstoffes auch zu einer höheren Kompression führt.
Die Klappe kann einseitig in einem Formschlußeingriff zu einer Randkante der Leiste stehen. Die Klappe ist in einfachster Weise zur Freigabe des komprimierten Schaum­ stoffstreifens abschwenkbar, wozu zunächst die Rast zwischen Klappe und Leistenlängsrand aufgehoben werden muß. Bevorzugt wird hierbei, daß die Klappe von der Leiste abreißbar ist. Solche Maßnahmen sind ohne Schwie­ rigkeiten auch werkzeuglos vor Ort durchführbar, so daß der Schaumstoffstreifen erst unmittelbar vor Ansetzen der Leiste an dem Fensterrahmen freigegeben wird. Als besonders vorteilhaft, insbesondere hinsichtlich der Herstellung, erweist es sich, daß die Abreißlinie film­ gelenkartig ausgebildet ist. Somit erfüllt dieser Be­ reich eine Doppelfunktion. So zum einen die Bildung eines Gelenks zum Abschwenken der Klappe vom Schaum­ stoffstreifen. Zum anderen ist durch die das Filmgelenk bildende Materialverdünnung eine Sollbruchlinie gege­ ben. In einer vorteilhaften Ausgestaltung des Erfin­ dungsgegenstandes ist vorgesehen, daß die Klappe schen­ kelinnenseitig auf der der Randkante abgewandten Seite des Schaumstoffstreifens angeordnet ist.
Gemäß einer vorteilhaften Alternative des Erfindungsge­ genstandes ist der mindestens eine Schaumstoffstreifen mittels einer schenkelaußenseitig an der Leiste anschar­ nierten Klappe überdeckt. D.h., daß die Sollbruchlinie bzw. die filmgelenkartige Abreißlinie sich am Schenkel­ rand befindet. Schenkelinnenseitig steht die Klappe mit einem stegartigen Schnappelement in Formschlußeingriff. Nach Aufhebung der Rast zwischen Klappe und dem Schnapp­ element wird die Klappe vom Schaumstoffstreifen ent­ fernt. Sie kann entlang der Abreißlinie von der Leiste gelöst werden. Je nach Einbausituation muß diese Klappe jedoch nicht abgerissen werden, sondern kann in der Fuge zwischen Fensterrahmen und Laibung verschwinden, somit entsteht kein Abfall.
Weiter ist vorgesehen, daß die beiden Schenkel der Leiste unterschiedlich lang sind. Schließlich erweist es sich als vorteilhaft, daß zugeordnet dem Verbindungs­ bereich der beiden Schenkel einer der Schenkel eine Schwächungsausnehmung aufweist. Letztere bildet eine Biegezone für den die Ausnehmung aufweisenden Schenkel aus, zur Nachjustage des Schenkels bei Laibungen, wel­ che keinen 90°-Winkel aufweisen. Bevorzugt ist hierbei der der Außenfläche der Laibung zugeordnete Schenkel mit der Schwächungsausnehmung versehen.
Alternativ zu einer derartigen Schwächungsausnehmung kann der zweite Schenkel durch eine abschnittsweise Ausbildung mit einem Weichkunststoff ausbiegbar sein. Auch hierbei ist bevorzugt der der Außenfläche der Laibung zugeordnete Schenkel mit dem Weichkunststoffab­ schnitt versehen.
Die letztgenannte Ausgestaltung des Erfindungsgegenstan­ des hat darüber hinaus den Vorteil, daß der der Laibung zugeordnete Schenkel entlang dem Weichkunststoffab­ schnitt abgeschnitten werden kann, wenn z. B. nachträg­ lich die Fassade mit einem Vollwärmeschutz versehen werden soll. Soweit eine Schwächungsausnehmung vorgese­ hen ist, kann auch entlang dieser abgeschnitten werden.
An dem der Außenfläche der Laibung zugeordneten Schen­ kel der Leiste kann ein doppelseitiges Klebeband vorge­ sehen sein, mit dessen Hilfe dieser Schenkel an der Laibung befestigt werden kann.
Bevorzugt wird jedoch ein Klebestreifen in dampfdiffusi­ onsoffener Weise vorgesehen, wobei der Klebestreifen ein Butylband ist, welches abschnittsweise mit Unterbre­ chungen auf der Innenseite des Schenkels angeordnet ist, damit Dampfdiffusionsoffenheit erreicht wird.
Alternativ kann jedoch auch vorgesehen sein, daß auf beiden Schenkeln Schaumstoffstreifen mit je einer ein­ seitig anscharnierten Klappe in der komprimierten Stel­ lung gehaltert sind. Maßgebend hierbei ist erfindungsge­ mäß, daß die die Schaumstoffstreifen in der komprimier­ ten Stellung halternden Elemente - hier die anscharnier­ ten Klappen - nach einer Freigabe der Schaumstoffstrei­ fen von der Leiste in einfachster Weise entfernbar sind.
Unabhängig davon, ob nun der der Außenseite der Laibung zugeordnete Schenkel mit einem Klebestreifen oder einem Schaumstoffstreifen versehen ist oder gänzlich auf diese Maßnahmen verzichtet wird, kann an diesem Schen­ kel randseitig eine Weichlippe angeformt sein, die zum Winkelinnern der Leiste hin abgewinkelt ist, und funkti­ onsmäßig beispielsweise das Butylband ersetzt.
Statt dieser Weichlippe, die als Dichtung dient, kann am Rand des Schenkels eine abgerundete Kante mit einer zur Laibung hinweisenden Nase vorgesehen sein.
Nachstehend ist die Erfindung anhand der beigefügten Zeichnung, welche lediglich Ausführungsbeispiele dar­ stellt, näher erläutert.
Es zeigen:
Fig. 1 eine erfindungsgeinäße Leiste im Querschnitt bei durch Rückhalteelemente in der komprimier­ ten Stellung gehaltenen Schaumstoffstreifen;
Fig. 2 eine der Fig. 1 entsprechende Darstellung, jedoch nach Abschwenken einer Klappe zur Frei­ gabe eines Schaumstoffstreifens eines Schen­ kels;
Fig. 3 eine weitere der Fig. 1 entsprechende Darstel­ lung, jedoch nach Abriß der zuvor abgeschwenk­ ten Klappe und nach Entfernen eines weiteren Rückhalteelements des Schaumstoffstreifens des anderen Leistenschenkels;
Fig. 4 die Leiste in einer Querschnittsdarstellung bei einer Anordnung derselben zwischen einem Fensterrahmen und einer zugeordneten Laibung;
Fig. 5 die erfindungsgemäße Leiste in einer perspekti­ vischen Darstellung bei in der komprimierten Stellung gehaltenen Schaumstoffstreifen;
Fig. 6 eine der Fig. 5 entsprechende Darstellung, jedoch die Stellung gemäß Fig. 2 betreffend;
Fig. 7 eine der Fig. 1 entsprechende Darstellung, jedoch eine zweite Ausführungsform betreffend;
Fig. 8 eine weitere der Fig. 1 entsprechende Darstel­ lung, eine dritte Ausführungsform betreffend;
Fig. 9 eine weitere der Fig. 1 entsprechende Darstel­ lung, eine vierte Ausführungsform betreffend;
Fig. 10 eine weitere der Fig. 1 entsprechende Darstel­ lung, eine fünfte Ausführungsform betreffend;
Fig. 11 Leiste gemäß der vierten und fünften Ausfüh­ rungsform mit abgeschnittenem Außenschenkel bei nachträglich angebrachtem Vollwärmeschutz;
Fig. 12 Leiste in einer sechsten Ausführungsform, im Querschnitt; und
Fig. 13 die Leiste gemäß Fig. 12 im Einbauzustand.
Dargestellt und beschrieben ist zunächst mit Bezug zu Fig. 1 eine im Querschnitt rechtwinklige Leiste 1 mit zwei unterschiedlich langen Schenkeln 2, 3.
Diese Leiste dient zur Abdeckung eines Spaltes 4 zwi­ schen einem Fensterrahmen 5 und einer diesem zugeordne­ ten Laibung 6 (vgl. Fig. 4).
Der kürzere Schenkel 3 ist mit Abstand zu dem Verbin­ dungsbereich 7 der beiden Schenkel 2 und 3 im wesentli­ chen im Querschnitt U-profiliert, wobei der Schenkel 3 zugleich den U-Steg ausbildet, von welchem U-Schenkel 8, 9 leisteninnenseitig ausgehen. Hierdurch wird ein Kanal 10 zur Aufnahme eines Schaumstoffstreifens gebil­ det, welcher im komprimierten Zustand eingelegt wird. Durch entsprechende Tränkung des Schaumstoffstreifens 11 läßt sich eine verzögerte Rückstellung desselben erreichen. An den freien Stirnkanten der U-Schenkel 8, 9 befinden sich einwärts gerichtete Rippen 12, 13. Deren Aufgabe ist es, einen den komprimierten Schaum­ stoffstreifen 11 überfangenden Deckstreifen 14 in Klipsverbindung an der Leiste 1 zu halten. Durch diesen Deckstreifen 14 wird der Schaumstoffstreifen 11 an seiner Ausdehnung gehindert. Er verbleibt also im kom­ primierten Zustand innerhalb des Kanals 10 der Leiste 1.
Auch der längere Schenkel 2 der Leiste 1 trägt innensei­ tig, nahe seiner freien Randkante 15 einen Schaumstoff­ streifen 16, welcher gleich dem Schaumstoffstreifen 11 durch ein Rückhalteelement in einem komprimierten Zu­ stand gehalten ist. Auch bei diesem Schaumstoffstreifen 16 ist durch entsprechende Tränkung eine verzögerte Rückstellung desselben erreicht. Das Rückhalteelement ist an diesem Schenkel 2 gebildet durch eine Klappe 17, welche über ein auf der der Randkante 15 abgewandten Seite des Schaumstoffstreifens 16 ausgeformtes Film­ scharnier 18 schwenkbar ist. Diese Klappe 17 überfängt den gesamten Schaumstoffstreifen 16 und steht im Be­ reich seines freien Endes in Formschlußeingriff zur Randkante 15 des Leistenschenkels 2. Hierzu überfängt ein etwa senkrecht zur Abdeckfläche 19 der Klappe 17 verlaufender Stirnstreifen die Randaante 15 und hinter­ faßt den leistenaußenseitigen Randbereich (vgl. Fig. 1).
Nachdem an der Baustelle die Leiste 1 auferforderliche Länge zugeschnitten worden ist, erfolgt die Verklebung der Leiste 1 mit dem Fensterrahmen 5, wozu der Schenkel 3 der Leiste 1 außenseitig, d. h. auf der dem Schaum­ stoffstreifen 11 gegenüberliegenden Seite mit einer Selbstklebeschicht 20 versehen ist, welche nach Abzie­ hen einer Schutzfolie 21 freigelegt wird. Vor dem Ver­ kleben erfolgt jedoch das Abnehmen der Klappe 17 und des Deckstreifens 14.
Der Deckstreifen 14 wird hierzu aus dem Kanal 10 heraus­ gezogen. Die Klappe 17 hingegen wird durch bspw. daumen­ betätigbare Aufhebung des Formschlußeingriffes in eine Stellung gemäß Fig. 2 abgeschwenkt und hiernach von der Leiste 1 abgerissen. Dies ist dadurch ermöglicht, daß das Filmscharnier 18 von der Materialstärke her so bemessen ist, daß sich eine Abreißlinie 22 ergibt, welche in einfachster Weise vor Ort ohne Werkzeuge gebrochen werden kann.
Nach dem Anhaften der Leiste 1 an dem Fensterrahmen 5 findet die Rückstellung der Schaumstoffstreifen 11 und 16 statt, welche in dichte Anlagestellung zur Laibung 6 treten und eine gute Abdeckung des Spaltes 4 zwischen Fensterrahmen 5 und Laibung 6 erzeugen.
Durch die verzögerte Rückstellung der Schaumstoffstrei­ fen 11 und 16 kann die von den Rückhalteelementen be­ freite Leiste 1 ohne Eile an dem Fensterrahmen 5 mon­ tiert werden. Die Rückstellzeiten der Schaumstoffstrei­ fen 11 und 16 sind genügend lang bemessen. Die Darstel­ lung in Fig. 3 zeigt die Situation kurz nach Entfernen der Rückhalteelemente.
Zur besseren Anpassung der Leiste 1 an die Laibung 6 besitzt die Leiste 1 nahe dem Verbindungsbereich 7 außenseitig des Leistenschenkels 2 eine im Querschnitt V-förmige Schwächungsausnehmung 28, zur Bildung einer Biegezone. So kann die Leiste 1 auch an Laibungen 6, die keine 90°-Winkel aufweisen, durch Nachbiegen des Schenkels 2 angesetzt werden.
In den Fig. 7 und 8 sind zwei alternative Ausgestal­ tungen der Leiste 1 dargestellt. Bei beiden ist auch der Schaumstoffstreifen 11 durch eine Klappe 23 bzw. 24 in der komprimierten Stellung gehaltert.
In Fig. 7 ersetzt die abschwenkbare Klappe 23 den abziehbaren Deckstreifen 14 zur Abdeckung des Kanals 10. Hierzu ist die Klappe 23 an der freien Randkante des dem Verbindungsbereich 7 zugewandten U-Schenkels 9 über ein Filmscharnier 25 angelenkt. Das dem Scharnier gegenüberliegende Ende der Klappe 23 steht auch bei dieser Ausgestaltung in einem Formschlußeingriff zu der Leiste 1 - hier zu dem dem Verbindungsbereich 7 abge­ wandten U-Schenkel 9 -.
Entsprechend der Freigabe des anderen Schaumstoffstrei­ fens 16 erfolgt in dieser Ausführungsform die Freigabe des Schaumstoffstreifens 11 durch Abschwenken der Klap­ pe 23 und abschließendem Abreißen derselben entlang der durch das Filmscharnier 25 gebildeten Abreißlinie.
Die Klappe 24 in der in Fig. 8 dargestellten dritten Ausführungsform ersetzt vollständig die U-förmige Aus­ bildung zur Gewinnung eines Kanals 10. Hier ist die Klappe 24 nahe dem Verbindungsbereich 7 innenseitig des Schenkels 3 mit diesem über ein Filmscharnier 26 verbun­ den, welches letzteres ebenfalls hinsichtlich der Materi­ aldicke so bemessen ist, daß es zugleich eine Abreißli­ nie ausbildet. Das dem Filmscharnier 26 abgewandte Ende der Klappe 24 umfaßt die freie Randkante 27 des kürze­ ren Schenkels 3 zur Erzielung eines Formschlußeingrif­ fes.
In Fig. 9 ist eine weitere Ausführungsform der erfin­ dungsgemäßen Leiste dargestellt, bei der der Schaum­ stoffstreifen 11 ebenfalls von einer Klappe 31 abge­ deckt ist und in der komprimierten Stellung gehalten wird. Die filmgelenkartig ausgebildete Abreißlinie 25 ist bei dieser Ausführungsform jedoch an der Außenkante des Schenkels 3 angeordnet, während der Formschlußein­ griff schenkelinnenseitig erfolgt und durch das Zusam­ menwirken einer an der Klappe 31 vorgesehenen Nase 32 mit der Nase 33 eines stegartigen Schnappelements 34 gegeben ist. Am Schenkel 2 ist ein Klebeband 35, beste­ hend aus Butyl, angeordnet. Nach Aufhebung der Rastver­ bindung zwischen 32 und 33 wird die Klappe 31 um das Filmgelenk 25 vom Schaumstoffstreifen 11 weggeklappt. Es kann entlang der Linie 25 abgerissen werden. Vorteil­ hafterweise wird die Klappe jedoch in aufgeklapptem Zustand an der Leiste 1 belassen und verschwindet so zusammen mit dem Schenkel in der Fuge zwischen Fenster­ rahmen und Laibung (Fig. 11).
In der Fig. 10 ist eine weitere Alternative der erfin­ dungsgemäßen Leiste 1 dargestellt. Hier ist an dem der Außenseite der Laibung 6 zugeordneten Schenkel 2 der Leiste 1 eine weiche Dichtlippe 36 am Rand des Schen­ kels angeordnet. Diese weiche Dichtlippe ersetzt den Butyl-Streifen 35.
Sowohl in dem Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 9 als auch gemäß Fig. 10 verfügt der Schenkel 2 im Verbin­ dungsbereich der beiden Schenkel über einen Abschnitt 37 aus Weichkunststoff, eine Ausbildung, die beispiels­ weise durch Koextrusion entstehen kann. Dieser Ab­ schnitt aus Weichkunststoff ermöglicht eine Ausbiegung des Schenkels 2, wenn die Laibung nicht exakt rechtwink­ lig verläuft.
Ein weiterer Vorteil dieses Weichkunstoffabschnitts im Schenkel 2 ergibt sich aus der Darstellung gemäß Fig. 11. Wenn z. B. nachträglich die Hauswand mit Vollwärme­ schutz versehen werden soll, stört naturgemäß der Schen­ kel 2, der auf der Außenseite der Laibung liegt. Dieser kann problemlos entlang der Weichkunststofflinie ange­ schnitten werden, wodurch die Abdichtung der Fuge zwi­ schen Fensterrahmen und Laibung nicht beeinträchtigt wird. Die Laibung 6, gegen welche der Schaumstoff 11 anliegt, besteht aus Beton; vorgelagert ist noch eine Vollwärme-Schutzschicht 6' und eine Putzschicht 6''.
Bei der Ausführungsform gemäß Fig. 12 ist an dem länge­ ren Schenkel 2, den Außenrand des Schenkels 2 bildend, grundsätzlich auch hinsichtlich der Ausführungsform gemäß Fig. 10 bereits beschrieben, eine weiche Dichtlip­ pe 36 angeformt. Die Dichtlippe 36 ist in weiterer Übereinstimmung mit der Ausführungsform Fig. 10 gegen­ über dem Schenkel 2 leisteninnenseitig gewinkelt ange­ formt. Hieraus ergibt sich im Einbauzustand, wie aus Fig. 13 ersichtlich, eine zuverlässige dichte Anlage an der Laibung 6.
Der - kürzere - Schenkel 3 weist in Übereinstimmung mit der Ausführungsform der Fig. 1 und 2 U-Schenkel 8, 9 auf. An deren freien Stirnkanten befinden sich einwärts gerichtete Rippen 12, 13. Deren Aufgabe ist es, einen den komprimierten Schaumstoffstreifen 11 überfangenden Deckstreifen 14 in Klipsverbindung an der Leiste 1 zu halten. Im Einbauzustand gemäß Fig. 13 ist dieser Deck­ streifen 14 vollständig entfernt.
An der Schenkelaußenseite des Schenkels 3 ist eine Selbstklebeschicht 20 ausgebildet. Sie ist im wesentli­ chen überdeckend zu dem durch die U-Schenkel 8, 9 gebil­ deten Kanal angeordnet, darüber hinaus zu dem Verbin­ dungsbereich 7 der Schenkel 2, 3 hin noch vorragend ausgebildet.
Alle offenbarten Merkmale dieser Anmeldung sind erfin­ dungswesentlich. In die Offenlegung der Anmeldung wird hiermit auch der Offenbarungsinhalt der zugehörigen/bei­ gefügten Prioritätsunterlagen (Abschrift der Voranmel­ dung) vollinhaltlich mit einbezogen, auch zu dem Zweck, - Merkmale dieser Unterlagen in Ansprüche vorliegender Anmeldung aufzunehmen.

Claims (15)

1. Im Querschnitt rechtwinklige Leiste (1) zur Anord­ nung zwischen einem Fensterrahmen (5) und einer zugeord­ neten Laibung (6), wobei zwischen mindestens einem Schenkel (2, 3) der Leiste (1) und der Laibung (6) ein Schaumstoffstreifen (11, 16) angeordnet ist, dadurch gekennzeichnet, daß der mindestens eine Schaumstoff­ streifen (11, 16) auf der Innenseite des Schenkels (2, 3) angeordnet ist und zufolge Tränkung eine verzögerte Rückstellung aufweist, sowie aufhebbar komprimiert gehaltert ist.
2. Leiste nach Anspruch 1, oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, daß der mindestens eine Schaum­ stoffstreifen (11, 16) mittels einer an die Leiste (1) angeformten Klappe (17, 23, 31) gehaltert ist.
3. Leiste nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeich­ net, daß der mindestens eine Schaumstoffstreifen (11, 16) mit einem ihn an beiden Längsrändern in Formschluß­ eingriff zu der Leiste stehenden Deckstreifen (14) abgedeckt ist.
4. Leiste nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeich­ net, daß der Formschlußeingriff an als U-Schenkel (8, 9) ausgebildeten Kanalwänden eines den Schaumstoffstrei­ fen aufnehmenden Kanals (10) gebildet ist.
5. Leiste nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeich­ net, daß die Klappe (17, 23) endseitig in einem Form­ schlußeingriff zu einer Randkante der Leiste steht.
6. Leiste nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeich­ net, daß die Klappe (17, 23) schenkelinnenseitig auf der der Randkante (15) abgewandten Seite des Schaum­ stoffstreifens angeordnet ist.
7. Leiste nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeich­ net,daß der mindestens eine Schaumstoffstreifen (11) mittels einer schenkelaußenseitig an der Leiste (1) anscharnierten Klappe (31) überdeckt ist.
8. Leiste nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeich­ net, daß die Klappe (17, 23, 31) von der Leiste (1) abreißbar ist.
9. Leiste nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeich­ net, daß die Abreißlinie (22, 25) filmgelenkartig ausge­ bildet ist.
10. Leiste nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeich­ net, daß die beiden Schenkel (2, 3) unterschiedlich lang sind.
11. Leiste nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeich­ net, daß zugeordnet dem Verbindungsbereich (7) der beiden Schenkel einer der Schenkel (2) eine Schwächungs­ ausnehmung (28) aufweist.
12. Leiste nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeich­ net, daß der zweite Schenkel (2) durch eine abschnitts­ weise Ausbildung mit einem Weichkunststoff (37) ausbieg­ bar ist.
13. Leiste nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeich­ net, daß auf der Innenseite des zweiten Schenkels (3) ein Klebestreifen (35) in dampfdiffusionsoffener Weise ausgebildet ist.
14. Leiste nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeich­ net, daß auf beiden Schenkeln (2, 3) Schaumstoffstrei­ fen mit je einer einseitig anscharnierten Klappe (17, 23, 24, 31) in der komprimierten Stellung gehaltert sind.
15. Leiste nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeich­ net, daß an dem zweiten Schenkel (2) randseitig eine Weichlippe (36) angeformt ist, die zum Winkelinneren der Leiste (12) abgewinkelt ist.
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