DE19911151C1 - Wundpflaster für Finger- und Zehenspitzen - Google Patents
Wundpflaster für Finger- und ZehenspitzenInfo
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Abstract
Beschrieben wird ein Wundpflaster zum Abdecken von Verletzungen im Kuppenbereich von Extremitäten, wie Finger und Zehen, mit einem antiseptischen Verbandswattenbereich sowie einem Haftbereich zum Fixieren des Wundpflasters an der Extremität. DOLLAR A Die Erfindung zeichnet sich dadurch aus, daß der Verbandswattenbereich als ebene Fläche ausgebildet ist und wenigstens eine Größe aufweist, die in etwa der Oberfläche des Kuppenbereichs entspricht, DOLLAR A daß um den Verbandswattenbereich eine Fixierhilfe vorgesehen ist, die den Verbandsbereich an die Oberflächenkontur des Kuppenbereichs anschmiegt, und daß der Haltbereich den Verbandswattenbereich vollständig umschließt.
Description
Die Erfindung bezieht sich auf ein Wundpflaster zum Abdecken von Verletzungen im
Kuppenbereich von Extremitäten, wie Finger und Zehen, mit einem antiseptischen
Verbandswattenbereich sowie einem Haftbereich, zum Fixieren des Wundpflasters
an der Extremität.
Zur ambulanten Behandlung von oberflächigen Hautverletzungen, wie beispielsweise
Schnitt- oder Risswunden sind eine Vielzahl unterschiedlicher Pflasterverbände oder
Wundschnellverbände bekannt, die in unterschiedlichsten Formen ausgebildet sein
können. Derartige Wundpflaster weisen einen Verbandswattenbereich in Art eines
Mull-Wundverbandes auf, der zur Befestigung des Pflasterverbandes an der
Hautoberfläche sowie zur sterilen Abdeckung der Wunde von flächig ausgebildeten
Haftbereichen umgeben ist. An weitgehend ebenen Hautoberflächenstellen bzw.
Bereichen mit nur geringen Oberflächenkrümmungen sind die im Handel befindlichen
Pflasterverbände schnell und problemlos aufzubringen und schränken aufgrund ihrer
Eigenelastizität die Motorik des zu behandelnden Körperbereiches nur in geringem
Maße ein. Treten Wundbereiche an Körperstellen auf, deren Oberflächenkontur
starke Krümmungen aufweisen, wie es insbesondere an den Kuppenbereichen der
Extremitäten Finger und Zehen der Fall ist, so können diese Bereiche mit den
bekannten Pflasterverbänden nur ungenügend abgedeckt und steril gegenüber der
Umgebung isoliert werden.
Für derartige Fingerkuppenverletzungen sind Pflasterformen bspw. in Art zweier
Schmetterlingsflügel bekannt, die für ein vollständiges Umschließen der Fingerkuppe
ausgebildet sein sollen. Bei derartigen Pflaster werden die großflächigen,
Schmetterlingsflügel-artig ausgebildeten Klebeflächen an der Ober- und Unterseite
des Fingers angeheftet und an den runden Fingerkonturen angeklebt. Der
Mittenbereich des Schmetterlings-Pflasters, in dem der Verbandswattenbereich
vorgesehen ist, umschließt dabei wenigstens teilweise die Fingerkuppe und ist
beidseitig von schmalen Haftbereichen umgeben, die ein seitliches Anhaften des
Pflasters an die Seitenkontur des Kuppenbereiches ermöglichen sollen. Trotz
sachgemäßer Verwendung dieser Fingerkuppenpflaster ist es jedoch unvermeidlich,
daß sich von der Fingerkuppe abstehende Falten- und Klebeecken am Pflaster
aufgrund der großen Krümmungen der Fingerkuppe ausbilden, die im Alltag als
höchst störend und nachteilig empfunden werden. Trotz der bekannten Elastizität
von zumeist aus einer Kunststoffolie gefertigten Haftpflastern bilden sich
verhältnismäßig steife Klebekanten an Stellen hoher Krümmung aus, die sich in Art
kleiner Widerhaken an den unterschiedlichsten Alltagsgegenständen verfangen
können. Dies kann nicht zuletzt zu einem unfreiwilligen Ablösen des
Pflasterverbandes vom verletzten und steril zuhaltenden Kuppenbereich führen.
Zum bekannten Stand der Technik zählt die US 5,683,354, in der ein
Fingerkuppenpflaster beschrieben ist, das sternförmige Fortsätze aufweist, die einen
zentralen Verbandswattenbereich umschließen. Gemäß der Ausführungsbeispiele
der Fig. 5b und 6b kann der Druckschrift entnommen werden, dass das bekannte
Wundpflaster ausschließlich im Wege adhäsiver Haftvermittlung am Finger befestigt
ist. Derartige, rein auf adhäsiver Basis wirkende Haftvermittler können sich jedoch
leicht, insbesondere durch Schweißbildung von der Haut leicht lösen.
Die US 3,476,109 beschreibt ein Fingerkuppenpflaster, das bereits eine
dreidimensionale Raumform der Fingerkuppe selbst aufweist. Das kuppenartig
ausgebildete Pflaster kann über den verletzten Fingerkuppenbereich gestülpt
werden, wie es aus den Ausführungsbeispielen der Fig. 12 bis 14 hervorgeht.
Die DE 8 39 638 zeigt ebenfalls ein Wundpflaster für den Fingerkuppenbereich, das
propellerförmige Abschnitte aufweist, die mittels gängiger Haftklebung an die
Fingerkuppe angeheftet werden. Die hierbei verbundenen Nachteile entsprechen den
gleichen, wie sie unter Bezugnahme auf die US 5,683,354 näher erläutert worden
sind.
Das gleiche trifft für Haftpflaster zu, wie sie aus der DE 17 47 897 U, GB 874705 oder
GB 862801 hervorgehen, die entsprechende Varianten für Fingerkuppenpflaster
darstellen und ausschließlich adhäsive Haftbereiche vorsehen, um das Wundpflaster
an dem Fingerspitzenbereich zu befestigen.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Wundpflaster zum Abdecken von
Verletzungen im Kuppenbereich von Extremitäten wie Finger und Zehen, mit einem
antiseptischen Verbandswattenbereich sowie einem Haftbereich, zum Fixieren des
Wundpflasters an der Extremität, derart auszubilden, daß sich das Wundpflaster
nahezu formgetreu an den Kuppenbereich der Extremität anschmiegt, ohne daß sich
störende Kanten ausbilden, die sich gleichsam eines Widerhakens an den
unterschiedlichsten Gegenständen verhängen können. Überdies soll das Pflaster
eine möglichst einfache Handhabung gestatten, so daß auch ein Auflegen des
Pflasters nur mit einer Hand möglich ist.
Die Lösung der der Erfindung zugrunde liegenden Aufgabe ist im Anspruch 1
angegeben. Den Erfindungsgedanken vorteilhaft weiterbildende Merkmale sind
Gegenstand der Unteransprüche.
Der Erfindung liegt die Idee zugrunde, ein Pflaster derart auszugestalten, daß sich
das Pflaster möglichst paßgenau um den Kuppenbereich der Extremität, wie
beispielsweise Finger oder Zehe, anschmiegen läßt.
Erfindungsgemäß ist ein Wundpflaster zum Abdecken von Verletzungen im
Kuppenbereich von Extremitäten, wie Finger und Zehen, gemäß dem
Anspruch 1 derart ausgebildet, daß der Verbandswattenbereich als ebene
Fläche ausgebildet ist und wenigstens eine Größe aufweist, die in etwa der
Oberfläche des Kuppenbereiches entspricht. Ferner ist um den
Verbandswattenbereich eine Fixierhilfe vorgesehen, die den Verbandswattenbereich
an die Oberflächenkontur des Kuppenbereiches anschmiegt, wobei der Haftbereich
den Verbandsbereich vollständig umschließt. Die Fixierhilfe ist in Art einer Schnur
ausgebildet, die durch, um den Verbandswattenbereich angeordnete Öffnungen
vollständig durchgefädelt ist. Somit kann das erfindungsgemäß ausgebildete
Wundpflaster nach Aufsetzen auf den zu behandelnden Kuppenbereich durch
Zusammenziehen der Schnur vollständig an die Oberflächenkontur des
Kuppenbereiches, paßgenau angeschmiegt werden, wobei während der Verformung
des Pflasters keine nachteiligen Kanten entlang des Wundpflasters
entstehen, zumal die Schnur den Verbandswattenbereich nach entsprechend,
dosiertem Zusammenschnüren gleichmäßig um die Extremität anschmiegt.
Die um den Verbandswattenbereich angeordneten Öffnungen sind vorzugsweise
gleich beabstandet vorgesehen, so daß die als Schnur ausgebildete Fixierhilfe durch
die Öffnungen abwechselnd von oben und von unten hindurchgeführt werden kann.
Die Öffnungen sind vorzugsweise getrennt von dem mit einer Klebeschicht
versehenen Haftbereich angeordnet, so daß die Schnur möglichst freilaufend durch
die Öffnungen geführt werden kann.
Die als Schnur ausgebildete Fixierhilfe kann einerseits zwei lose Enden aufweisen,
die aus zwei unmittelbar benachbarten Öffnungen herausragen. Ein Fixieren der
Schnur erfolgt in einfachster Weise durch das Vorsehen eines Knotens, der
vorzugsweise von einer dritten Person, d. h. mit zwei Händen gebunden werden
kann. Andererseits ist es möglich, die als Schnur ausgebildete Fixierhilfe mit ihrem
einen Ende fest an dem Wundpflaster zu befestigen und das freie Ende nach
entsprechendem Zuschnüren ein oder mehrmals mit seiner Restlänge um die
Extremität zu wickeln und mit entsprechenden Haftbereichen gegen bspw. den
verletzten Finger zu fixieren.
Die Haftbereiche des Wundpflasters, die zusätzlich zur Fixierhilfe dem Wundpflaster
Halt an der Extremität bieten und überdies den Verbandswattenbereich aus Gründen
steriler Abgrenzung gegenüber der Umgebung umschließen, weisen sternartig an
dem Verbandswattenbereich abstehende Fortsätze auf, die längs zur Extremität
angebracht werden können. Zusätzlich zu den sternartig angebrachten Fortsätzen ist
ein weiterer Fortsatz vorgesehen, der ein Umschließen aller Fortsätze im Haftbereich
senkrecht zu deren Erstreckung ermöglicht. Weitere Einzelheiten hierzu werden in
Verbindung mit den Figuren dargestellt und beschrieben.
Die Erfindung wird nachstehend ohne Beschränkung des allgemeinen
Erfindungsgedankens anhand von Ausführungsbeispielen unter Bezugnahme auf die
Zeichnung exemplarisch beschrieben. Es zeigen:
Fig. 1a, b, c Wundpflaster mit Fixierhilfe
Fig. 1a ist ein Wundpflaster mit einem in etwa kreisförmigen
Verbandswattenbereich 1 dargestellt, um den in etwa in gleichmäßigen Abständen
Öffnungen 2 vorgesehen sind. Der Verbandswattenbereich 1 weist eine an sich
bekannte Wund-Mullauflage auf und ist antiseptisch ausgebildet. Durch die
Öffnungen 2 ist als Fixierhilfe 3 eine Schnur hindurchgefädelt, die abwechselnd an
der Ober- und Unterseite des Wundpflasters verläuft.
Die Größe der Fläche des Verbandswattenbereichs 1 richtet sich nach der Fläche
des Kuppenbereiches, der mit dem Verbandswattenbereich umschlossen werden soll
und ist in unterschiedlichen Größen auszubilden.
Um ein Verkleben der Schnur 3 am Haftbereich 4 (schraffierter Bereich) zu
vermeiden, schließt sich der mit einer Klebstoffschicht ausgestattete Haftbereich 4
radial von den Öffnungen beabstandet und den Verbandswattenbereich 1 vollständig
umschließend an. Somit ist gewährleistet, daß der Wundbereich hermetisch gegen
die Umgebung abgeklebt ist. Der Haftbereich 4 weist überdies stegartig ausgebildete
Fortsätze 5 auf, die sternartig relativ zum Verbandswattenbereich 1 angeordnet sind.
Ein Anlegen des erfindungsgemäß ausgebildeten Wundpflasters erfolgt derart, daß
der Verbandswattenbereich 1 auf die verletzte Kuppe beispielsweise des Fingers
aufgesetzt wird. Das Wundpflaster wird anschließend über den Kuppenbereich, die
abzudeckende Wunde einschließend nach unten gestreift und die Schnur 3 an
beiden Enden zusammengezogen und entsprechend verknotet. Das Wundpflaster
umgibt damit paßgenau ohne Ausbildung jeglicher Kanten und Falten den
Kuppenbereich der verletzten Extremität und wird abschließend mittels der
sternförmig angebrachten Fortsätze 5 längs der Extremität fixiert.
In Fig. 1b ist ein Wundpflaster in Art des zuvor dargestellten Wundpflasters gezeigt,
das überdies einen gesonderten Fortsatz 6 im Haftbereich aufweist, der im Zustand
des bereits auf die Extremität aufgeklebten Wundpflasters die einzelnen Fortsätze 5
vollständig umfassend umschließt. Der Fortsatz 6 des Haftbereiches sorgt dafür, daß
die Fortsätze 5 gegen ein leichtes Wiederablösen von der Hautoberfläche von der
Extremität gesichert sind. Ferner ist im Außenumfang des Wundpflasters zwischen
zwei sternförmig abstehende Fortsätze 5 ein Einschnittsbereich 7 vorgesehen, der
zwei Kerben 8 aufweist, durch die der Haftbereich 4 an enge Krümmungsradien
faltenfrei angeheftet werden kann.
In Fig. 1c ist das eben ausgebildete Wundpflaster mit einer an sich bekannten
Schutz-Papiervorkehrung 9 ausgestattet, die eine antiseptische Aufbewahrung des
Wundpflasters gestattet.
1
Verbandswattenbereich
2
Öffnungen
3
Fixierhilfe
4
Haftbereich
5
selbstklebender Fortsatz
6
selbstklebender Fortsatz
7
Einschnittsbereich
8
Kerbe
9
Schutzpapier
Claims (9)
1. Wundpflaster zum Abdecken von Verletzungen im Kuppenbereich von
Extremitäten, insbesondere Finger und Zehen, mit einer Trägerschicht, auf der ein
antiseptischer Verbandswattenbereich (1) sowie ein Haftbereich (4), zum Fixieren
des Wundpflasters an der Extremität, aufgebracht sind,
dadurch gekennzeichnet, daß der Verbandswattenbereich (1) als ebene Fläche
ausgebildet ist und wenigstens eine Größe aufweist, die in etwa der Oberfläche des
Kuppenbereichs entspricht,
daß um den Verbandswattenbereich (1) Öffnungen (2) in der Trägerschicht vorgesehen sind, durch die eine Fixierhilfe (3) in Art einer Schnur durchgefädelt ist, die nach Zusammenschnüren den Verbandswattenbereich (1) an die Oberflächenkontur des Kuppenbereichs anschmiegt, und
daß der mit einer Klebeschicht ausgestattete Haftbereich (4) den Verbandswattenbereich (1) vollständig umschließt.
daß um den Verbandswattenbereich (1) Öffnungen (2) in der Trägerschicht vorgesehen sind, durch die eine Fixierhilfe (3) in Art einer Schnur durchgefädelt ist, die nach Zusammenschnüren den Verbandswattenbereich (1) an die Oberflächenkontur des Kuppenbereichs anschmiegt, und
daß der mit einer Klebeschicht ausgestattete Haftbereich (4) den Verbandswattenbereich (1) vollständig umschließt.
2. Wundpflaster nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß die Fixierhilfe (3) zwei lose Enden aufweist, die nach
einer Zusammenschnürung des Verbandswattenbereiches (1) gegenseitig fixierbar
sind.
3. Wundpflaster nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet, daß die Fixierhilfe (3) ein festes Ende und ein loses Ende
aufweist, und
daß das feste Ende an der Trägerschicht befestigt ist und das lose Ende zum
Zusammenschnüren der Fixierhilfe (3) dient.
4. Wundpflaster nach Anspruch 3,
dadurch gekennzeichnet, daß das lose Ende an dem Haftbereich (4) fixierbar ist.
5. Wundpflaster nach einem der Ansprüche 1 bis 4,
dadurch gekennzeichnet, daß der Haftbereich (4) stegartige Fortsätze (5) aufweist,
die sternartig um den Verbandswattenbereich (1) angeordnet sind.
6. Wundpflaster nach Anspruch 5,
dadurch gekennzeichnet, daß der Haftbereich (4) wenigstens einen weiteren
Fortsatz (6) aufweist, der derart geformt ist, daß nach Anlegen des Wundpflasters an
die Extremität der Fortsatz (6) alle übrigen stegartig ausgebildeten Fortsätze (5)
umschließt.
7. Wundpflaster nach einem der Ansprüche 1 bis 6,
dadurch gekennzeichnet, daß zur sterilen Aufbewahrung des Wundpflasters an der
Seite des Verbandswattenbereich (1) eine auf dem Haftbereich (4) anhaftende
Schutzschicht (9) vorgesehen ist.
8. Wundpflaster nach einem der Ansprüche 1 bis 7,
dadurch gekennzeichnet, daß die Klebeschicht hautverträglich ist.
9. Wundpflaster nach einem der Ansprüche 1 bis 8,
dadurch gekennzeichnet, daß der Verbandswattenbereich (1) sowie der Haftbereich
(4) auf einer Trägerschicht aufgebracht ist, die als Kunststoffschicht oder als
Gewebeschicht ausgebildet ist.
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