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DE19911151C1 - Wundpflaster für Finger- und Zehenspitzen - Google Patents

Wundpflaster für Finger- und Zehenspitzen

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DE19911151C1
DE19911151C1 DE1999111151 DE19911151A DE19911151C1 DE 19911151 C1 DE19911151 C1 DE 19911151C1 DE 1999111151 DE1999111151 DE 1999111151 DE 19911151 A DE19911151 A DE 19911151A DE 19911151 C1 DE19911151 C1 DE 19911151C1
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Abstract

Beschrieben wird ein Wundpflaster zum Abdecken von Verletzungen im Kuppenbereich von Extremitäten, wie Finger und Zehen, mit einem antiseptischen Verbandswattenbereich sowie einem Haftbereich zum Fixieren des Wundpflasters an der Extremität. DOLLAR A Die Erfindung zeichnet sich dadurch aus, daß der Verbandswattenbereich als ebene Fläche ausgebildet ist und wenigstens eine Größe aufweist, die in etwa der Oberfläche des Kuppenbereichs entspricht, DOLLAR A daß um den Verbandswattenbereich eine Fixierhilfe vorgesehen ist, die den Verbandsbereich an die Oberflächenkontur des Kuppenbereichs anschmiegt, und daß der Haltbereich den Verbandswattenbereich vollständig umschließt.

Description

Technisches Gebiet
Die Erfindung bezieht sich auf ein Wundpflaster zum Abdecken von Verletzungen im Kuppenbereich von Extremitäten, wie Finger und Zehen, mit einem antiseptischen Verbandswattenbereich sowie einem Haftbereich, zum Fixieren des Wundpflasters an der Extremität.
Stand der Technik
Zur ambulanten Behandlung von oberflächigen Hautverletzungen, wie beispielsweise Schnitt- oder Risswunden sind eine Vielzahl unterschiedlicher Pflasterverbände oder Wundschnellverbände bekannt, die in unterschiedlichsten Formen ausgebildet sein können. Derartige Wundpflaster weisen einen Verbandswattenbereich in Art eines Mull-Wundverbandes auf, der zur Befestigung des Pflasterverbandes an der Hautoberfläche sowie zur sterilen Abdeckung der Wunde von flächig ausgebildeten Haftbereichen umgeben ist. An weitgehend ebenen Hautoberflächenstellen bzw. Bereichen mit nur geringen Oberflächenkrümmungen sind die im Handel befindlichen Pflasterverbände schnell und problemlos aufzubringen und schränken aufgrund ihrer Eigenelastizität die Motorik des zu behandelnden Körperbereiches nur in geringem Maße ein. Treten Wundbereiche an Körperstellen auf, deren Oberflächenkontur starke Krümmungen aufweisen, wie es insbesondere an den Kuppenbereichen der Extremitäten Finger und Zehen der Fall ist, so können diese Bereiche mit den bekannten Pflasterverbänden nur ungenügend abgedeckt und steril gegenüber der Umgebung isoliert werden.
Für derartige Fingerkuppenverletzungen sind Pflasterformen bspw. in Art zweier Schmetterlingsflügel bekannt, die für ein vollständiges Umschließen der Fingerkuppe ausgebildet sein sollen. Bei derartigen Pflaster werden die großflächigen, Schmetterlingsflügel-artig ausgebildeten Klebeflächen an der Ober- und Unterseite des Fingers angeheftet und an den runden Fingerkonturen angeklebt. Der Mittenbereich des Schmetterlings-Pflasters, in dem der Verbandswattenbereich vorgesehen ist, umschließt dabei wenigstens teilweise die Fingerkuppe und ist beidseitig von schmalen Haftbereichen umgeben, die ein seitliches Anhaften des Pflasters an die Seitenkontur des Kuppenbereiches ermöglichen sollen. Trotz sachgemäßer Verwendung dieser Fingerkuppenpflaster ist es jedoch unvermeidlich, daß sich von der Fingerkuppe abstehende Falten- und Klebeecken am Pflaster aufgrund der großen Krümmungen der Fingerkuppe ausbilden, die im Alltag als höchst störend und nachteilig empfunden werden. Trotz der bekannten Elastizität von zumeist aus einer Kunststoffolie gefertigten Haftpflastern bilden sich verhältnismäßig steife Klebekanten an Stellen hoher Krümmung aus, die sich in Art kleiner Widerhaken an den unterschiedlichsten Alltagsgegenständen verfangen können. Dies kann nicht zuletzt zu einem unfreiwilligen Ablösen des Pflasterverbandes vom verletzten und steril zuhaltenden Kuppenbereich führen.
Zum bekannten Stand der Technik zählt die US 5,683,354, in der ein Fingerkuppenpflaster beschrieben ist, das sternförmige Fortsätze aufweist, die einen zentralen Verbandswattenbereich umschließen. Gemäß der Ausführungsbeispiele der Fig. 5b und 6b kann der Druckschrift entnommen werden, dass das bekannte Wundpflaster ausschließlich im Wege adhäsiver Haftvermittlung am Finger befestigt ist. Derartige, rein auf adhäsiver Basis wirkende Haftvermittler können sich jedoch leicht, insbesondere durch Schweißbildung von der Haut leicht lösen.
Die US 3,476,109 beschreibt ein Fingerkuppenpflaster, das bereits eine dreidimensionale Raumform der Fingerkuppe selbst aufweist. Das kuppenartig ausgebildete Pflaster kann über den verletzten Fingerkuppenbereich gestülpt werden, wie es aus den Ausführungsbeispielen der Fig. 12 bis 14 hervorgeht.
Die DE 8 39 638 zeigt ebenfalls ein Wundpflaster für den Fingerkuppenbereich, das propellerförmige Abschnitte aufweist, die mittels gängiger Haftklebung an die Fingerkuppe angeheftet werden. Die hierbei verbundenen Nachteile entsprechen den gleichen, wie sie unter Bezugnahme auf die US 5,683,354 näher erläutert worden sind.
Das gleiche trifft für Haftpflaster zu, wie sie aus der DE 17 47 897 U, GB 874705 oder GB 862801 hervorgehen, die entsprechende Varianten für Fingerkuppenpflaster darstellen und ausschließlich adhäsive Haftbereiche vorsehen, um das Wundpflaster an dem Fingerspitzenbereich zu befestigen.
Darstellung der Erfindung
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Wundpflaster zum Abdecken von Verletzungen im Kuppenbereich von Extremitäten wie Finger und Zehen, mit einem antiseptischen Verbandswattenbereich sowie einem Haftbereich, zum Fixieren des Wundpflasters an der Extremität, derart auszubilden, daß sich das Wundpflaster nahezu formgetreu an den Kuppenbereich der Extremität anschmiegt, ohne daß sich störende Kanten ausbilden, die sich gleichsam eines Widerhakens an den unterschiedlichsten Gegenständen verhängen können. Überdies soll das Pflaster eine möglichst einfache Handhabung gestatten, so daß auch ein Auflegen des Pflasters nur mit einer Hand möglich ist.
Die Lösung der der Erfindung zugrunde liegenden Aufgabe ist im Anspruch 1 angegeben. Den Erfindungsgedanken vorteilhaft weiterbildende Merkmale sind Gegenstand der Unteransprüche.
Der Erfindung liegt die Idee zugrunde, ein Pflaster derart auszugestalten, daß sich das Pflaster möglichst paßgenau um den Kuppenbereich der Extremität, wie beispielsweise Finger oder Zehe, anschmiegen läßt.
Erfindungsgemäß ist ein Wundpflaster zum Abdecken von Verletzungen im Kuppenbereich von Extremitäten, wie Finger und Zehen, gemäß dem Anspruch 1 derart ausgebildet, daß der Verbandswattenbereich als ebene Fläche ausgebildet ist und wenigstens eine Größe aufweist, die in etwa der Oberfläche des Kuppenbereiches entspricht. Ferner ist um den Verbandswattenbereich eine Fixierhilfe vorgesehen, die den Verbandswattenbereich an die Oberflächenkontur des Kuppenbereiches anschmiegt, wobei der Haftbereich den Verbandsbereich vollständig umschließt. Die Fixierhilfe ist in Art einer Schnur ausgebildet, die durch, um den Verbandswattenbereich angeordnete Öffnungen vollständig durchgefädelt ist. Somit kann das erfindungsgemäß ausgebildete Wundpflaster nach Aufsetzen auf den zu behandelnden Kuppenbereich durch Zusammenziehen der Schnur vollständig an die Oberflächenkontur des Kuppenbereiches, paßgenau angeschmiegt werden, wobei während der Verformung des Pflasters keine nachteiligen Kanten entlang des Wundpflasters entstehen, zumal die Schnur den Verbandswattenbereich nach entsprechend, dosiertem Zusammenschnüren gleichmäßig um die Extremität anschmiegt.
Die um den Verbandswattenbereich angeordneten Öffnungen sind vorzugsweise gleich beabstandet vorgesehen, so daß die als Schnur ausgebildete Fixierhilfe durch die Öffnungen abwechselnd von oben und von unten hindurchgeführt werden kann. Die Öffnungen sind vorzugsweise getrennt von dem mit einer Klebeschicht versehenen Haftbereich angeordnet, so daß die Schnur möglichst freilaufend durch die Öffnungen geführt werden kann.
Die als Schnur ausgebildete Fixierhilfe kann einerseits zwei lose Enden aufweisen, die aus zwei unmittelbar benachbarten Öffnungen herausragen. Ein Fixieren der Schnur erfolgt in einfachster Weise durch das Vorsehen eines Knotens, der vorzugsweise von einer dritten Person, d. h. mit zwei Händen gebunden werden kann. Andererseits ist es möglich, die als Schnur ausgebildete Fixierhilfe mit ihrem einen Ende fest an dem Wundpflaster zu befestigen und das freie Ende nach entsprechendem Zuschnüren ein oder mehrmals mit seiner Restlänge um die Extremität zu wickeln und mit entsprechenden Haftbereichen gegen bspw. den verletzten Finger zu fixieren.
Die Haftbereiche des Wundpflasters, die zusätzlich zur Fixierhilfe dem Wundpflaster Halt an der Extremität bieten und überdies den Verbandswattenbereich aus Gründen steriler Abgrenzung gegenüber der Umgebung umschließen, weisen sternartig an dem Verbandswattenbereich abstehende Fortsätze auf, die längs zur Extremität angebracht werden können. Zusätzlich zu den sternartig angebrachten Fortsätzen ist ein weiterer Fortsatz vorgesehen, der ein Umschließen aller Fortsätze im Haftbereich senkrecht zu deren Erstreckung ermöglicht. Weitere Einzelheiten hierzu werden in Verbindung mit den Figuren dargestellt und beschrieben.
Kurze Beschreibung der Erfindung
Die Erfindung wird nachstehend ohne Beschränkung des allgemeinen Erfindungsgedankens anhand von Ausführungsbeispielen unter Bezugnahme auf die Zeichnung exemplarisch beschrieben. Es zeigen:
Fig. 1a, b, c Wundpflaster mit Fixierhilfe
Wege zur Ausführung der Erfindung, gewerbliche Verwendbarkeit
Fig. 1a ist ein Wundpflaster mit einem in etwa kreisförmigen Verbandswattenbereich 1 dargestellt, um den in etwa in gleichmäßigen Abständen Öffnungen 2 vorgesehen sind. Der Verbandswattenbereich 1 weist eine an sich bekannte Wund-Mullauflage auf und ist antiseptisch ausgebildet. Durch die Öffnungen 2 ist als Fixierhilfe 3 eine Schnur hindurchgefädelt, die abwechselnd an der Ober- und Unterseite des Wundpflasters verläuft.
Die Größe der Fläche des Verbandswattenbereichs 1 richtet sich nach der Fläche des Kuppenbereiches, der mit dem Verbandswattenbereich umschlossen werden soll und ist in unterschiedlichen Größen auszubilden.
Um ein Verkleben der Schnur 3 am Haftbereich 4 (schraffierter Bereich) zu vermeiden, schließt sich der mit einer Klebstoffschicht ausgestattete Haftbereich 4 radial von den Öffnungen beabstandet und den Verbandswattenbereich 1 vollständig umschließend an. Somit ist gewährleistet, daß der Wundbereich hermetisch gegen die Umgebung abgeklebt ist. Der Haftbereich 4 weist überdies stegartig ausgebildete Fortsätze 5 auf, die sternartig relativ zum Verbandswattenbereich 1 angeordnet sind.
Ein Anlegen des erfindungsgemäß ausgebildeten Wundpflasters erfolgt derart, daß der Verbandswattenbereich 1 auf die verletzte Kuppe beispielsweise des Fingers aufgesetzt wird. Das Wundpflaster wird anschließend über den Kuppenbereich, die abzudeckende Wunde einschließend nach unten gestreift und die Schnur 3 an beiden Enden zusammengezogen und entsprechend verknotet. Das Wundpflaster umgibt damit paßgenau ohne Ausbildung jeglicher Kanten und Falten den Kuppenbereich der verletzten Extremität und wird abschließend mittels der sternförmig angebrachten Fortsätze 5 längs der Extremität fixiert.
In Fig. 1b ist ein Wundpflaster in Art des zuvor dargestellten Wundpflasters gezeigt, das überdies einen gesonderten Fortsatz 6 im Haftbereich aufweist, der im Zustand des bereits auf die Extremität aufgeklebten Wundpflasters die einzelnen Fortsätze 5 vollständig umfassend umschließt. Der Fortsatz 6 des Haftbereiches sorgt dafür, daß die Fortsätze 5 gegen ein leichtes Wiederablösen von der Hautoberfläche von der Extremität gesichert sind. Ferner ist im Außenumfang des Wundpflasters zwischen zwei sternförmig abstehende Fortsätze 5 ein Einschnittsbereich 7 vorgesehen, der zwei Kerben 8 aufweist, durch die der Haftbereich 4 an enge Krümmungsradien faltenfrei angeheftet werden kann.
In Fig. 1c ist das eben ausgebildete Wundpflaster mit einer an sich bekannten Schutz-Papiervorkehrung 9 ausgestattet, die eine antiseptische Aufbewahrung des Wundpflasters gestattet.
Bezugszeichenliste
1
Verbandswattenbereich
2
Öffnungen
3
Fixierhilfe
4
Haftbereich
5
selbstklebender Fortsatz
6
selbstklebender Fortsatz
7
Einschnittsbereich
8
Kerbe
9
Schutzpapier

Claims (9)

1. Wundpflaster zum Abdecken von Verletzungen im Kuppenbereich von Extremitäten, insbesondere Finger und Zehen, mit einer Trägerschicht, auf der ein antiseptischer Verbandswattenbereich (1) sowie ein Haftbereich (4), zum Fixieren des Wundpflasters an der Extremität, aufgebracht sind, dadurch gekennzeichnet, daß der Verbandswattenbereich (1) als ebene Fläche ausgebildet ist und wenigstens eine Größe aufweist, die in etwa der Oberfläche des Kuppenbereichs entspricht,
daß um den Verbandswattenbereich (1) Öffnungen (2) in der Trägerschicht vorgesehen sind, durch die eine Fixierhilfe (3) in Art einer Schnur durchgefädelt ist, die nach Zusammenschnüren den Verbandswattenbereich (1) an die Oberflächenkontur des Kuppenbereichs anschmiegt, und
daß der mit einer Klebeschicht ausgestattete Haftbereich (4) den Verbandswattenbereich (1) vollständig umschließt.
2. Wundpflaster nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Fixierhilfe (3) zwei lose Enden aufweist, die nach einer Zusammenschnürung des Verbandswattenbereiches (1) gegenseitig fixierbar sind.
3. Wundpflaster nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Fixierhilfe (3) ein festes Ende und ein loses Ende aufweist, und daß das feste Ende an der Trägerschicht befestigt ist und das lose Ende zum Zusammenschnüren der Fixierhilfe (3) dient.
4. Wundpflaster nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß das lose Ende an dem Haftbereich (4) fixierbar ist.
5. Wundpflaster nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Haftbereich (4) stegartige Fortsätze (5) aufweist, die sternartig um den Verbandswattenbereich (1) angeordnet sind.
6. Wundpflaster nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Haftbereich (4) wenigstens einen weiteren Fortsatz (6) aufweist, der derart geformt ist, daß nach Anlegen des Wundpflasters an die Extremität der Fortsatz (6) alle übrigen stegartig ausgebildeten Fortsätze (5) umschließt.
7. Wundpflaster nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß zur sterilen Aufbewahrung des Wundpflasters an der Seite des Verbandswattenbereich (1) eine auf dem Haftbereich (4) anhaftende Schutzschicht (9) vorgesehen ist.
8. Wundpflaster nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Klebeschicht hautverträglich ist.
9. Wundpflaster nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Verbandswattenbereich (1) sowie der Haftbereich (4) auf einer Trägerschicht aufgebracht ist, die als Kunststoffschicht oder als Gewebeschicht ausgebildet ist.
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