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DE19702301B4 - Selbstklebende Fertigbandage zur Beugungseinschränkung des Fingergrundgelenks und des Handgelenks - Google Patents

Selbstklebende Fertigbandage zur Beugungseinschränkung des Fingergrundgelenks und des Handgelenks Download PDF

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DE19702301B4 DE1997102301 DE19702301A DE19702301B4 DE 19702301 B4 DE19702301 B4 DE 19702301B4 DE 1997102301 DE1997102301 DE 1997102301 DE 19702301 A DE19702301 A DE 19702301A DE 19702301 B4 DE19702301 B4 DE 19702301B4
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Abstract

Mindestens auf einer Seite selbstklebend beschichtete Fertigbandage zur Beugungseinschränkung des Fingergrundgelenks und/oder des Handgelenks, dadurch gekennzeichnet, daß in dem Kopfbereich (12) eines länglichen Streifens (1) zumindest an einer der beiden Längsseiten ein Kurzzügel (31, 32) angebracht ist, der mit dem länglichen Streifen (1) einen Winkel zwischen 30° bis 150° einschließt und der an dem jeweiligen Finger angelegt wird.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine einseitig selbstklebend beschichtete Fertigbandage zur Beugungseinschränkung des Fingergrundgelenks und des Handgelenks.
  • Die funktionelle Verbandtechnik, das sogenannte Taping, ist eine Behandlungsmethode zur Prophylaxe und Therapie von Verletzungen, Krankheiten und Veränderungen am Bewegungsapparat. Taping hat zum Ziel, die Kapsel-Band-Strukturen gezielt nachzubilden, und dadurch eine selektive Unterstützung und Stabilisierung zu erreichen.
  • Der eigentliche Tapeverband wird dabei streifenweise aus vorzugsweise unelastischen selbstklebenden Bändern, sogenannten Zügeln, oder in Verbindung mit kurzzugelastischen selbstklebenden Bändern angelegt. Er schützt, stützt und entlastet gefährdete, geschädigte oder gestörte Anteile einer Funktionseinheit. Er erlaubt die selektive Belastung im schmerzfreien Bewegungsraum, verhindert aber extreme oder schmerzhafte Bewegungen.
  • Das Anlegen derartiger Verbände erfordert jedoch fachmännisches Können und Erfahrung und kann deshalb in aller Regel nicht von Laien ohne Taping-Erfahrung ausgeführt werden.
  • Für das Fingergrundgelenk, das insbesondere bei sportlicher Betätigung oft sehr hohem mechanischen Streß ausgesetzt ist, der zu Distorsionen und Kontusionen, aber auch zu Überlastungsreizungen an der Kapsel führen kann, verlangt der Fachmann aber eine einfach aufgebaute und gleichzeitig problemlos anzulegende Fertigbandage, die besonders bei leichteren Verletzungen einen positiven Einfluß auf den Heilungsprozeß nimmt.
  • Die DE 4312655 A1 beschreibt eine auf einer Seite selbstklebend beschichtete Fertigbandage zur Stützung des Sprunggelenks umfassend längliche Streifen bzw. Zügel.
  • Die DE 19512013 C1 beschreibt eine auf einer Seite selbstklebend beschichtete Fertigbandage zur Stützung und partiellen Fixierung des Ellenbogengelenks umfassend einen länglichen Streifen mit Einschnitt.
  • Die in beiden Druckschriften offenbarten Bandagen sind in ihren Ausführungsformen den anatomischen Gegebenheiten des Sprung- bzw. Ellenbogengelenks angepasst, so dass die vorliegende Problemlösung, die Streckungseinschränkung des Fingergrundgelenks bzw. Handgelenks, hieraus nicht erkennbar ist
  • Eine derartige Fertigbandage sollte aber auch der Laie anlegen können, so daß diesem eine preiswerte und wenig zeitintensive Hilfestellung durch die Fertigbandage geboten würde.
  • Eine derartige Fertigbandage sollte aber auch der Laie anlegen können, so daß diesem eine preiswerte und wenig zeitintensive Hilfestellung durch die Fertigbandage geboten würde.
  • Aufgabe der Erfindung war es deshalb, eine Fertigbandage zur Verfügung zu stellen, die aufgrund ihrer Ausgestaltung, ihres Materials und ihrer Eigenschaften zur Unterstützung des Heilungsprozesses bei Verletzungen im Fingergrundgelenk oder Handgelenk durch Einschränkung der Beugungsfähigkeit geeignet ist und die darüber hinaus vom Anwender in einfacher Weise angelegt werden kann.
  • Gelöst wird diese Aufgabe durch eine Fertigbandage gemäß Anspruch 1.
  • Demnach besteht die auf mindestens einer Seite selbstklebend beschichtete Fertigbandage zur Beugungseinschränkung des Fingergrundgelenks und des Handgelenks aus einem länglichen Streifen, wobei in dem Kopfbereich des länglichen Streifens zumindest an einer der beiden Längsseiten ein Kurzzügel angebracht ist, der mit dem länglichen Streifen einen Winkel zwischen 30° bis 150° einschließt und der an dem jeweiligen Finger angelegt wird.
  • Weiter kann in dem Fußbereich des länglichen Streifens zumindest an einer der beiden Längsseiten ein Zügel angebracht sein, der mit dem länglichen Streifen einen W inkel zwischen 30° bis 150° einschließt und der proximal des Handgelenks zirkulär um den Unterarm angelegt wird.
  • Vorteilhafterweise sind der Zügel und/oder der Kurzzügel in einem Winkel von 90° zum länglichen Streifen angebracht. Dies gilt auch für den Fall, daß statt eines Zügels zwei oder mehrere Zügel beziehungsweise statt eines Kurzzügels zwei oder mehrere Kurzzügel vorgesehen sind.
  • Weiterhin kann sich der längliche Streifen beginnend im Fußbereich in Richtung des Kopfbereiches verjüngen.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Fertigbandage, bei der an dem länglichen Streifen auf jeder der beiden Längsseiten jeweils ein Zügel und ein Kurzzügel angeformt sind, sind der längliche Streifen etwa 12 cm bis 30 cm lang und an der Querseite im Fußbereich 3 cm bis 7 cm beziehungsweise an der Querseite im Kopfbereich 1 cm bis 3 cm breit, die Zügel jeweils 5 cm bis 30 cm lang und 2 cm bis 6 cm breit und die Kurzzügel jeweils 3 cm bis 6 cm lang und 1 bis 3 cm breit.
  • Die Abmessungen der Fertigbandage richten sich natürlich nach der Größe der Hand, an der die Fertigbandage angelegt wird. Für eine durchschnittliche Hand eines Erwachsenen weisen die einzelnen Teile der Fertigbandage die folgenden Maße auf:
    • • Der längliche Streifen ist 20 cm lang, an der Querseite im Fußbereich 6 cm und an der Querseite im Kopfbereich 2 cm breit.
    • • Die Zügel sind 22 cm lang und 5 cm breit.
    • • Die Kurzzügel sind 5 cm lang und 2 cm breit.
  • Alle Streifen und Zügel können darüber hinaus auch abgerundete Ecken aufweisen, um die Gefahr des ungewollten Ablösens der verklebten Fertigbandage zu verringern.
  • Als besonders vorteilhaft hat sich erweisen, daß an den Stellen, an denen der längliche Streifen, die Zügel und/oder die Kurzzügel zusammentreffen, Ausnehmungen oder Aussparungen vorhanden sind. Diese Ausnehmungen verhindern das Einreißen der Fertigbandage an den Punkten, die die höchste Beanspruchung insbesondere beim Anlegen aufweisen. Auf der anderen Seite erhöhen die Aussparungen die Flexibilität der Fertigbandage, so daß auf der anderen Seite das Anlegen erleichtert wird.
  • Weiterhin vorzugsweise besteht die erfindungsgemäße selbstklebende Fertigbandage aus einem unelastischen Gewebe oder Gewirke. Fallweise können sich auch elastische oder plastische Anteile in Längs- oder in Querrichtung des Trägermaterials vorteilhaft auf die Anwenderempfindung auswirken. Weiterhin können auch Vliesstoffe oder Schäume oder Papier eingesetzt werden, wenn diese eine ausreichende Festigkeit aufweisen.
  • Vorzugsweise kann das Trägermaterial aus Baumwolle bestehen, des weiteren eine Höchstzugkraft von nicht weniger als 50 N/cm und eine Höchstzugkraftdehnung von weniger als 20% aufweisen.
  • Die Fertigbandage ist auf der Seite, die auf der Haut aufgelegt wird, mit einer der bekannten gut haftenden Selbstklebemassen auf Basis von Kautschuk (vorzugsweise einer Zink-Kautschuk-Masse) oder synthetischen Polymeren beschichtet.
  • Bei der Selbstklebemasse kann es sich um Lösemittel-, Dispersions/Emulsionssysteme handeln, aber auch 100%- Selbstklebemassensysteme können Anwendung finden. Vorteilhaft weisen die Massen wertere Eigenschaften wie gute Hautverträglichkeit oder Luft- und Wasserdampfdurchlässigkeit auf.
  • Die Selbstklebemasse kann zur Erzielung der genannten Effekte mit ungefähr 120 g/m2 partiell aufgetragen sein, so zum Beispiel unter Verwendung des Thermosiebdrucks mit einer 14 Mesh-Siebschablone mit einer Siebstärke von 300 μm.
  • Die Klebeschicht ist bis zum Gebrauch der Bandage mit einem klebstoffabweisend ausgerüstetem Blattmaterial wie beispielsweise silikonisiertem Papiere, das darüber hinaus zur besseren Anwendung perforiert werden kann, oder einer Folie aus Kunststoff abgedeckt.
  • Das Material kann dabei in mehrere Abschnitte aufgegliedert sein, um das Anlegen der Fertigbandage durch sukzessives Ablösen der einzelnen Abschnitte zu erleichtern.
  • Die Fertigbandage ist universell zur Beugungseinschränkung des Fingergrundgelenks oder des Handgelenks einsetzbar.
  • Selbstverständlich ist der Zuschnitt der Fertigbandage davon abhängig, an welcher Hand die Fertigbandage angelegt werden soll. Dementsprechend gibt es zwei spiegelsymmetrische Ausführungsformen der erfindungsgemäßen Fertigbandage.
  • Anhand der im folgenden beschriebenen Figuren sollen besonders vorteilhafte Ausführungsformen der erfindungsgemäßen Fertigbandage sowie deren Anwendung näher dargestellt werden.
  • Die 1 zeigt die Fertigbandage in einer ihrer vereinfachten Ausführungsform. Die Fertigbandage setzt sich aus mehreren Abschnitten zusammen. Der zentrale Abschnitt wird von einem länglichen Streifen (1) gebildet, der sich in Richtung des Kopfbereiches (12) verjüngt.
  • Im Kopfbereich (12) des länglichen Streifen (1) ist ein Kurzzügel (31) vorgesehen, der eine rechtwinklige Form aufweist und in einem Winkel von 90° zum länglichen Streifen (1) angebracht ist.
  • Zum Anlegen der Fertigbandage wird als erstes jeweils das klebstoffabweisende Material von dem zu verklebenden Abschnitt der Fertigbandage entfernt.
  • Zunächst kann der längliche Streifen (1) auf der Handrückseite flächig angelegt, so daß dieser ausgehend vom hier betroffenen Mittelfinger über das Handgelenk bis zum Unterarm verläuft. Dabei sollte das Handgelenk eine Flexion von mindestens 30° aufweisen. Der Kurzzügel (31) wird zirkulär fest um den Mittelfinger gewickelt, wobei mindestens ein Teil, bevorzugt der gesamte Finger umschlossen ist. Vorteilhaft ist ein ausreichendes Anmodellieren des Fertigverbandes.
  • Die 2 zeigt die Fertigbandage in einer ihrer bevorzugten Ausführungsform. Der zentrale Abschnitt wird von einem länglichen Streifen (1) gebildet, der sich in Richtung des Kopfbereiches (12) verjüngt. Im Fußbereich (11) des länglichen Streifens (1) sind auf beiden Längsseiten jeweils ein Zügel (21, 22) im rechten Winkel zum länglichen Streifen (1) angeformt, die eine im wesentlichen rechteckige Form aufweisen.
  • Weiterhin sind im Kopfbereich (12) des länglichen Streifen (1) zwei Kurzzügel (31, 32) vorgesehen, die ebenfalls eine rechtwinklige Form aufweisen und in einem Winkel von 90° zum länglichen Streifen (1) angebracht sind, die aber eine kleinere Grundfläche besitzen als die Zügel (21, 22).
  • Zum Anlegen der Fertigbandage wird als erstes jeweils das klebstoffabweisende Material von dem zu verklebenden Abschnitt der Fertigbandage entfernt.
  • Zunächst kann der längliche Streifen (1) auf der dorsalen Fläche der Hand angelegt, so daß dieser ausgehend vom hier betroffenen Mittelfinger über das Handgelenk bis zum Unterarm verläuft. Dabei sollte das Handgelenk eine Flexion von mindestens 30° aufweisen. Die Kurzzügel (31, 32) werden distal des Fingergrundgelenks fest um den Mit telfinger gewickelt, wobei mindestens ein Teil, bevorzugt der gesamte Finger umschlossen ist.
  • Die Zügel (21, 22) werden proximal des Handgelenks zirkulär um den Unterarm geführt und fixiert.
  • Der sorgfältig angelegte Fertigbandage ist in der Lage, die Beugungsfähigkeit des Mittelfingers und des Handgelenks einzuschränken, wobei ein zusätzlich angelegter Ankerstreifen um den Unterarm die Wirkung der Fertigbandage noch verstärken kann.

Claims (11)

  1. Mindestens auf einer Seite selbstklebend beschichtete Fertigbandage zur Beugungseinschränkung des Fingergrundgelenks und/oder des Handgelenks, dadurch gekennzeichnet, daß in dem Kopfbereich (12) eines länglichen Streifens (1) zumindest an einer der beiden Längsseiten ein Kurzzügel (31, 32) angebracht ist, der mit dem länglichen Streifen (1) einen Winkel zwischen 30° bis 150° einschließt und der an dem jeweiligen Finger angelegt wird.
  2. Selbstklebende Fertigbandage gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß in dem Fußbereich (11) des länglichen Streifens (1) zumindest an einer der beiden Längsseiten ein Zügel (21, 22) angebracht ist, der mit dem länglichen Streifen (1) einen Winkel zwischen 30° bis 150° einschließt und der proximal des Handgelenks zirkulär um den Unterarm angelegt wird.
  3. Selbstklebende Fertigbandage gemäß einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Zügel (21, 22) und/oder der Kurzzügel (31, 32) in einem Winkel von 90° zum länglichen Streifen (1) angebracht sind.
  4. Selbstklebende Fertigbandage gemäß einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß sich der längliche Streifen (1) beginnend im Fußbereich (11) in Richtung des Kopfbereiches (12) verjüngt.
  5. Selbstklebende Fertigbandage gemäß einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß an beiden Längsseiten des länglichen Streifen (1) jeweils zwei Zügel (21, 22) und zwei Kurzzügel (31, 32) angeformt sind.
  6. Selbstklebende Fertigbandage gemäß Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß der längliche Streifen (1) 12 cm bis 30 cm, insbesondere 20 cm, lang und an der Querseite im Fußbereich (11) 3 cm bis 7 cm, insbesondere 6 cm, beziehungsweise an der Querseite im Kopfbereich (12) 1 cm bis 3 cm, insbesondere 2 cm, breit ist, die Zügel (21, 22) 5 cm bis 30 cm, insbesondere 22 cm, lang und 2 cm bis 6 cm, insbesondere 5 cm, breit sind, die Kurzzügel (31, 32) 3 cm bis 6 cm, insbesondere 5 cm, lang und 1 cm bis 3 cm, insbesondere 2 cm, breit sind.
  7. Selbstklebende Fertigbandage gemäß einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß an den Stellen, an denen der längliche Streifen (1), die Zügel (21, 22) und/oder die Kurzzügel (31, 32) zusammentreffen, Ausnehmungen vorhanden sind.
  8. Selbstklebende Fertigbandage gemäß einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Fertigbandage aus einem unelastischem Trägermaterial besteht, insbesondere Vliese, Papiere, Schäume, Gewebe oder Gewirke.
  9. Selbstklebende Fertigbandage gemäß einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß das Gewebe aus Baumwolle besteht und eine Höchstzugkraft von nicht weniger als 50 N/cm und eine Höchstzugkraftdehnung von weniger als 20% aufweist.
  10. Selbstklebende Fertigbandage gemäß einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Fertigbandage auf ihrer selbstklebenden Seite mit klebstoffabweisendem Material abgedeckt ist.
  11. Verwendung der selbstklebenden Fertigbandage gemäß einem der Ansprüche 1 bis 10 zur Beugungseinschränkung des Fingergrundgelenks oder Handgelenks.
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