DE19911600C1 - Vorrichtung zur Formgebung plastischer Materialien - Google Patents
Vorrichtung zur Formgebung plastischer MaterialienInfo
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Abstract
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Formgebung plastischer Materialien.
Description
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Formgebung
plastischer Materialien.
Sie kann Anwendung beispielsweise zur Formgebung keramischer
oder sonderkeramischer, bildsamer, plastischer Werkstoffe
finden.
Zur Formgebung dieser Materialien ist unter anderem die
Formgebung durch Pressen bekannt.
Beim Pressen wird das keramische Material im Spalt einer aus
einem Oberteil (Stempel) und Unterteil (Hohlform) bestehenden
Matrize geformt. Oberteil und Unterteil bestehen üblicherweise
aus korrosionsbeständigen Metallegierungen. Die Herstellung und
Bearbeitung dieser Metallformen ist mit hohen Kosten und einem
erheblichen verfahrenstechnischen Aufwand verbunden.
DE 196 28 964 A1 beschreibt übliche Preßvorrichtungen zur
Herstellung von Tontöpfen, bei denen Tonmasse in eine Form
eingebracht und dort mittels eines drehbaren und mittels eines
Antriebsmotors angetriebenen Walzkopfes umlaufend an die
Wandungen der Form sowie gegen den Boden der Form gepreßt wird.
Beim Preßvorgang muß zum einen insbesondere darauf geachtet
werden, daß die im keramischen Material enthaltene Luft
entweichen kann und zum anderen, daß der Scherben nicht an der
Oberfläche von Oberteil oder Unterteil anhaftet.
Damit die Luft beim Preßvorgang aus dem Scherben entweichen kann,
ist das Unterteil, teilweise auch das Oberteil, mit Öffnungen
versehen, durch die im Ton enthaltene Luft beim Pressvorgang
entweichen kann. Zur Unterstützung dieses Vorganges können die
Öffnungen mit Unterdruck beaufschlagt werden.
Es ist auch möglich, zunächst mit geringerem Druck vorzupressen,
den Preßdruck zur Entlüftung des Materials daraufhin
zurückzunehmen und erst anschließend mit vollem Preßdruck zu
pressen. Die Entlüftung des keramischen Materials ist bei diesem
Verfahren jedoch mangelhaft. Außerdem ist der durch das
"doppelte" Pressen bedingte weitere Verfahrensschritt unter dem
Gesichtspunkt rationeller Verfahrensmethoden nachteilig.
Zur Vermeidung eines Anklebens des keramischen Scherbens können
die Oberflächen von Ober- und Unterteil vor dem Preßvorgang mit
einem Trennmittel, etwa Öl, Schmierkunststoff oder Talkum
versehen werden oder der Masse ein Gleitmittel zugegeben
werden. Das Gleitmittel dient gleichzeitig dazu, die Reibung
beim Preßvorgang zu mindern und die Rohbruchfestigkeit des
geformten Scherbens zu erhöhen.
Reibungsvorgänge zwischen Scherben und Matrize sowie zwischen
den keramischen Partikeln im keramischen Matrixmaterial
verbleiben bei diesem bekannten Preßverfahren als nachteilig,
da diese die Rohbruchfestigkeit (Grünfestigkeit) erheblich
erniedrigen können.
Diese Reibungsvorgänge können auch zur Ausbildung von
"Texturen" im keramischen Scherben führen, die sowohl den
optischen Eindruck, als auch die Festigkeitswerte der gepreßten
Produkte nachteilig beeinflussen können.
Meist ist die Festigkeit der geformten Erzeugnisse so gering,
daß diese vor einer Trocknung praktisch nicht belastet, also
etwa gestapelt werden können.
Aufgrund der nur punktuell wirkenden Entlüftung durch die
Öffnungen im Ober- oder Unterteil verbleiben außerdem noch
geringe Restmengen Luft im keramischen Scherben, die bei der
Trocknung oder beim keramischen Brand zur Zerstörung der
gepreßten Ware führen können.
Neben diesen ungünstigen Eigenschaften der gepreßten Produkte
weist auch das Preßverfahren selbst Nachteile auf. So ist zur
Reduzierung der vorgenannten Schwierigkeiten ein erhöhter
Einsatz von Trennmittel oder Gleitmittel notwendig, der mit
einem erhöhten Kostenaufwand verbunden ist. Beim Preßvorgang
anfallende Tonrückstände können aufgrund ihrer Kontaminierung
mit Trenn- oder Gleitmittel außerdem nicht für die Produktion
weiter verwendet werden. Weiterhin verursacht der
Energieeinsatz zur Entlüftung der Masse zusätzlichen Energie-
und somit Kostenaufwand.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, eine Vorrichtung zur
Formgebung plastischer Materialien zur Verfügung zu stellen,
mit der sich plastische Werkstoffe, insbesondere Tone und
Tonprodukte, einfach formen lassen.
Dazu schlägt die Erfindung eine Vorrichtung mit den folgenden
Merkmalen vor:
- - einer Unterform,
- - einer gegen die Unterform führbaren Oberform,
- - die Oberform ist um eine Rotationsachse drehbar,
- - die Oberform ist mit einer Antriebswelle verbunden und um deren Antriebsachse drehbar,
- - die Oberform ist mit ihrer Rotationsachse um die Antriebsachse drehbar.
Die Vorrichtung stellt, stark vereinfacht ausgedrückt, eine
Preßvorrichtung dar, bei der die Oberform exzentrisch zur
Antriebsachse (Antriebswelle) angeordnet und um diese drehbar
ist.
Grundsätzlich kann jedes plastische Material mit dieser
Vorrichtung geformt werden. Sie eignet sich jedoch insbesondere
zur Formgebung plastischer keramischer Werkstoffe (Massen)
beispielsweise zur Herstellung von Hohlware wie Töpfen,
Bechern, Schüsseln oder Schalen.
Auch sehr kleine Produkte mit einem Durchmesser von nur wenigen
Zentimetern, beispielsweise von maximal bis zu 5 cm oder bis zu
2 cm Durchmesser, lassen sich formen.
An der Oberfläche der Unterform kann das plastische Material
geformt werden. Die "Oberfläche" der Unterform ist der
Abschnitt der Unterform, gegen die die Oberform, wiederum mit
ihrer "Oberfläche", führbar ist.
Die Oberfläche der Oberform preßt das plastische Material in
einer umlaufenden Rollbewegung gegen die Oberfläche der
Unterform. Die Frequenz dieser Rollbewegung kann bis zu 5, aber
auch bis zu 20 oder 100 Umläufe der Oberform um die
Antriebsachse pro Sekunde betragen. Es entsteht so eine Art
Vibrationsbewegung der Oberform und eine sehr gleichmäßige,
texturfreie Formgebung.
Die Oberfläche der Unterform kann nach außen oder nach innen
gewölbt sein. Eine nach innen gewölbte Oberfläche kann
beispielsweise in Form einer schalenartigen, topfartigen oder
hohlkörperartigen Vertiefung ausgebildet sein.
Die Unterform kann ein oder mehrteilig sein. Die gewölbten
Abschnitte der Unterform können dabei beispielsweise als
selbständige Elemente in die Form integrierbar sein,
beispielsweise nach Art eines "Einsatzes". Dabei können sowohl
der Einsatz als auch die Unterform selbst ein- oder mehrteilig
sein. In die Unterform können beispielsweise auch gleichzeitig
mehrere Einsätze, zum Beispiel jeweils mit unterschiedlichem
Aufbau, integrierbar sein.
Zum Pressen des plastischen Materials ist die Oberform gegen
die Unterform führbar, wobei das plastische Material in einem
Spalt zwischen der Oberfläche der Oberform und der Oberfläche
der Unterform geformt wird. Beim Pressen können die den Spalt
bildenden Abschnitte der Oberflächen von Ober- und Unterform
beispielsweise derart miteinander korrespondieren, als daß sie
annähernd parallel zueinander verlaufen.
Nach einer Ausführungsform ist vorgesehen, die Oberfläche der
Oberform oder die Oberfläche der Unterform oder beide Flächen
zu strukturieren. Durch diese Strukturierung der Flächen können
zum Beispiel Muster oder Kennzeichnungen in die Oberfläche des
zu pressenden Produktes (Formlings) gepreßt werden.
Rotationsachse und Antriebsachse der Oberform können parallel
zueinander verlaufen oder winklig zueinander angeordnet sein.
Bei einer winkligen Anordnung der Achsen zueinander kann auch
vorgesehen sein, daß sich die Achsen in einem Punkt schneiden.
Der Preßabschnitt kann beispielsweise eine zur Rotationsachse
symmetrische Oberfläche und alternativ oder kumulativ die
Unterform eine zur Antriebsachse symmetrische Oberfläche
aufweisen, etwa zur Herstellung von rotationssymmetrischen
Formlingen.
Unterform und Oberform können aus einem unelastischen oder
einem elastischen Material oder einer Kombination dieser
Materialien bestehen.
Bei einer Kombination dieser Materialien kann beispielsweise
allein die Oberfläche der Unterform oder allein die Oberfläche
der Oberform aus einem elastischen Material bestehen und das
übrige Material der Unterform beziehungsweise der Oberform ein
unelastisches Material sein.
Unelastische Materialien können beispielsweise Metall oder
Metallegierungen, Gips, unelastischer Kunststoff oder Holz
sein. Elastisches Material können beispielsweise elastischer
Kunststoff, Kautschuk, Gummi oder Silikon sein.
Überraschenderweise hat sich herausgestellt, daß bei der
Formung von Formlingen an wenigstens einer elastischen
Oberfläche, beispielsweise einer elastischen Oberfläche der
Unterform, auf die Verwendung von Trenn- und Gleitmitteln
verzichtet werden kann, da sich der Formling hier problemlos
aus der Form lösen läßt.
Um den Formling von der Unterform zu lösen, kann vorgesehen
sein, die Unterform mehrteilig zu konfektionieren, wobei sich
beispielsweise ein Element der Unterform, auf dem der Formling
ruht, von der übrigen Unterform lösen läßt.
Der lösbare Abschnitt der Unterform dient dabei quasi als
"Tablett", auf dem der Formling von der Unterform abgehoben und
etwaigen nachfolgenden Verfahrensschritten zugeführt werden
kann.
Die Oberform kann mit Hilfe einer Hub- und Senkeinrichtung
gegen die Unterform führbar sein. Die Hub- und Senkeinrichtung
kann gleichzeitig auch das Aggregat darstellen, das die zum
Pressen erforderliche Kraft über die Oberform auf das
plastische Material ausübt.
Die Oberform ist um eine Rotationsachse drehbar und dabei
beispielsweise an einer Welle (Rotationswelle) mit Hilfe eines
Lagers gelagert. Zusätzlich ist die Oberform mit einer
Antriebswelle verbunden und um deren Antriebsachse drehbar. Die
Oberform ist mit ihrer Rotationsachse um die Antriebsachse
drehbar.
Die Rotationswelle kann mit der Antriebswelle verbunden sein.
"Welle" bezeichnet hier ganz allgemein einen Körper, zum
Beispiel ein stab- oder zylinderförmiges Element, aus einem
festen Material, beispielsweise Metall. Die Antriebswelle kann
zum Beispiel mit einem Elektromotor oder einer sonstigen
Antriebseinrichtung in Wirkkontakt stehen. Entsprechend steht
dann auch die Oberform mit der sich entlang der Antriebsachse
erstreckenden Antriebswelle in Wirkkontakt mit der
Antriebseinrichtung.
Wird die Antriebswelle angetrieben, kann die Oberform somit in
eine Drehbewegung versetzt werden.
Die geometrische Figur, die die Rotationsachse bei einer
Drehbewegung um die Antriebsachse beschreibt, wird dabei vom
Abstand der Achsen voneinander beziehungsweise vom Winkel der
Achsen zueinander bestimmt.
Bei parallel zueinander verlaufenden Achsen können diese im
Abstand von beispielsweise höchstens 50 mm voneinander
verlaufen. Auch ein Abstand von höchstens 20 mm, 10 mm, 5 mm
oder 1 mm voneinander liegt im Rahmen der Erfindung.
Bei einer winkligen Anwendung der Achsen zueinander kann der
Winkel jeden beliebigen Wert zwischen < 0 und 45° einnehmen.
Dabei werden insbesondere Winkel im Bereich von < 0 bis 10°
vorgeschlagen.
Mit zunehmend kleinerem Abstand der Achsen voneinander und mit
paralleler oder nur einer gering winkligen Anordnung der Achsen
zueinander ähnelt die Drehung der Oberform um die Antriebsachse
in zunehmendem Maße einer Vibration.
Es kann eine raumstabile Antriebsachse vorgesehen sein, die
beispielsweise gleichzeitig Symmetrieachse der Unterform sein
kann.
Weitere Gestaltungsformen der Vorrichtung ergeben sich aus den
Merkmalen der Ansprüche sowie den sonstigen
Anmeldungsunterlagen.
Eine beispielhafte Gestaltungsform der Vorrichtung wird anhand
der beigefügten, stark schematisierten Figur beschrieben.
Die Figur zeigt eine Schnittansicht durch eine Vorrichtung 1
zur Formgebung plastischer Materialien mit einer Unterform 3
und einer Oberform 5.
Bezugszeichen 7 bezeichnet eine Antriebsachse und Bezugszeichen
9 eine parallel und beabstandet zur Antriebsachse verlaufende
Rotationsachse.
Die Unterform 3 besteht aus einem zylindrischen Grundkörper 11,
dessen Symmetrieachse mit der Antriebsachse 7 fluchtet.
Ebenfalls in der Flucht der Antriebsachse 7 weist der
Grundkörper 11 auf seiner Oberseite eine zylindrische
Vertiefung 13 auf, deren Ränder mit 15 bezeichnet sind, und
eine sich darunter anschließende, zylindrische Durchführung 17,
die den Grundkörper 11 durchdringt. Der Grundkörper 11 besteht
aus Gips.
In der Vertiefung 13 ist ein topfartiger Einsatz 19 aus Metall
angeordnet, dessen Innenfläche aus einem elastischen Material
21 gebildet ist.
Der Einsatz 19 weist einen lösbaren Boden 23 auf, der mit einer
durch die Durchführung 17 geführten Hubstange 25 verbunden ist.
Oberhalb der Unterform 3 steht eine mit der Antriebsachse 7
fluchtende Antriebswelle 27 in Wirkkontakt mit einem
Elektromotor 39. Eine mit der Rotationsachse 9 fluchtende
Rotationswelle 33 ist mit der Antriebswelle 27 fest verbunden.
Ein in der Flucht der Rotationsachse 9 befindlicher,
zylindrischer Preßstempel 35 aus Metall ist über ein Lager 37
drehbar mit der Rotationswelle 33 verbunden. Ein in die
Vertiefung 13 beziehungsweise den Einsatz 19 hineinführbarer
Preßabschnitt des Preßstempels 35 ist mit dem Bezugszeichen 35a
gekennzeichnet.
An die Oberfläche des elastischen Materials 21 ist ein Formling
41 aus Ton angeschmiegt.
Der Elektromotor 39 und somit mittelbar auch der damit
verbundene Preßstempel 35 sind parallel zur Antriebsachse 7
durch eine - hier nicht dargestellte - Hub- und Senkeinrichtung
vertikal bewegbar.
Die Verwendung und Funktion der Vorrichtung 1 zur Formgebung
eines plastischen Materials ist wie folgt.
In einer - hier nicht dargestellten - Ausgangsstellung ist der
Preßabschnitt 35a noch nicht in den Einsatz 19 hereingeführt.
In dieser Stellung wird plastisches Material, beispielsweise
Ton, in den Einsatz 19 aufgegeben. Anschließend wird der
Elektromotor 39 angetrieben, womit die Antriebswelle 27 und
mithin auch die damit in Kontakt stehende Rotationswelle 33 und
der Preßstempel 35 in eine Drehbewegung um die Antriebsachse 7
gebracht werden. Der Preßstempel 35 wird nunmehr langsam in den
Einsatz 19 abgesenkt. Sobald der Preßabschnitt 35a in Kontakt
mit dem im Einsatz 19 befindlichen Ton tritt, übt der
Preßabschnitt 35a einen Druck auf den Ton aus und drückt ihn
gegen die Oberfläche des elastischen Materials 21. Der Formling
41 wird dabei im Spalt zwischen der Oberfläche des
Preßabschnittes 35a und der Oberfläche des elastischen
Materials 21 gepreßt, wobei seine Wandstärke jeweils von der
kleinstmöglichen Breite S, die der Spalt einnehmen kann,
bestimmt wird.
Aufgrund der Drehbewegung beziehungsweise Vibration des
Preßabschnittes 35a im Einsatz 19 wird der Formling 41 zu einer
bestimmten Zeit jeweils nur an einer bestimmten, umlaufenden
Stelle (in Fig. 1, hier gerade die linke Seite des Formlings
41) gegen die Oberfläche des elastischen Materials 21 gepreßt,
während die weiteren Stellen (Fig. 1, hier die rechte Seite
des Formlings 41) keinem Preßdruck unterliegen. Im übrigen
läuft der Preßabschnitt 35a jedoch laufend um, so daß der
Formling gleichmäßig geformt wird.
An den Stellen, an denen der Formling 41 keinem Preßdruck
unterliegt, kann die Luft frei aus dem Formling 41 entweichen.
Nachdem der Formling 41 fertig gepreßt ist, wird der
Preßabschnitt 35a angehoben und aus dem Einsatz 19
herausgeführt. Die Hubstange 25, die mit dem Boden 23, auf den
sich der Formling 41 befindet, verbunden ist, wird angehoben,
wobei sich der Formling 41 von der Seitenwandung der Oberfläche
des elastischen Materials 21 des Einsatzes 19 löst.
Er wird über die Oberkante der Unterform 3 hinausgehoben und
nachfolgenden Bearbeitungsschritten zugeführt.
Die Vorteile der Vorrichtung werden offenbar.
Der Einsatz von Trenn- oder Gleitmittel, sowie etwaige
zusätzliche Maßnahmen zur Entlüftung des Tons, sind nicht
notwendig, womit sich die eingangs geschilderten, damit
verbundenen Nachteile vermeiden lassen.
Weiterhin weist der Formling keine Preßtexturen oder
unterschiedlichen Packungsdichten auf, wodurch die
Belastbarkeit des Grünlings erhöht wird und die Schwindung beim
Trocknen und Brennen sehr gleichmäßig ist.
Claims (22)
1. Vorrichtung zur Formgebung plastischer Materialien mit
folgenden Merkmalen:
- 1. 1.1 einer Unterform (11),
- 2. 1.2 einer gegen die Unterform (11) führbaren Oberform (5),
- 3. 1.3 die Oberform (5) ist um eine Rotationsachse (9) drehbar,
- 4. 1.4 die Oberform (5) ist mit einer Antriebswelle (27) verbunden und um deren Antriebsachse (7) drehbar,
- 5. 1.5 die Oberform (5) ist mit ihrer Rotationsachse (9) um die Antriebsachse (7) drehbar.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1 mit parallel zueinander
verlaufender Rotationsachse (9) und Antriebsachse (7).
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 mit winklig zueinander
angeordneter Rotationsachse (9) und Antriebsachse (7).
4. Vorrichtung nach Anspruch 1, bei der sich die
Rotationsachse (9) und die Antriebsachse (7) in einem Punkt
schneiden.
5. Vorrichtung nach Anspruch 1 mit einer nach Innen oder nach
Außen gewölbten Oberfläche der Unterform (11).
6. Vorrichtung nach Anspruch 1 mit einer schalenartigen,
topfartigen oder hohlkörperartigen Vertiefung in der
Unterform (11).
7. Vorrichtung nach Anspruch 6 mit einem in die Vertiefung
einführbaren und aus dieser herausführbaren Preßschnitt der
Oberform (5).
8. Vorrichtung nach Anspruch 1 mit einer mehrteiligen
Unterform (11).
9. Vorrichtung nach Anspruch 1, bei der die Unterform (11)
und/oder die Oberform (5) aus einem unelastischen Material
oder einer Kombination eines unelastischen und eines
elastischen Materials bestehen.
10. Vorrichtung nach Anspruch 1, bei der die Oberfläche der
Unterform (11) aus einem elastischen Material und die
übrige Unterform (11) aus einem unelastischen Material
bestehen.
11. Vorrichtung nach Anspruch 1, bei der die Oberfläche der
Oberform (5) aus einem elastischen Material und die übrige
Oberform (5) aus einem unelastischen Material bestehen.
12. Vorrichtung nach Anspruch 1 mit einer strukturierten
Oberfläche der Unterform (11).
13. Vorrichtung nach Anspruch 1 mit einer strukturierten
Oberfläche der Oberform (5).
14. Vorrichtung nach Anspruch 1 mit einer symmetrisch zur
Antriebsachse (7) verlaufenden Oberfläche der Unterform
(11).
15. Vorrichtung nach Anspruch 1 mit einer symmetrisch zur
Rotationsachse (9) verlaufenden Oberfläche der Oberform
(5).
16. Vorrichtung nach Anspruch 1, bei der die Oberform (5) mit
einer um die Antriebsachse (7) antreibbaren Welle (27) in
Wirkkontakt steht.
17. Vorrichtung nach Anspruch 1, bei der die Rotationsachse (9)
und die Antriebsachse (7) im Abstand von höchstens 50 mm
voneinander verlaufen.
18. Vorrichtung nach Anspruch 1, bei der die Rotationsachse (9)
und die Antriebsachse (7) im Abstand von höchstens 20 mm
voneinander verlaufen.
19. Vorrichtung nach Anspruch 1, bei der die Rotationsachse (9)
und die Antriebsachse (7) im Abstand von höchstens 10 mm
voneinander verlaufen.
20. Vorrichtung nach Anspruch 1, bei der die Rotationsachse (9)
und die Antriebsachse (7) im Abstand von höchstens 5 mm
voneinander verlaufen.
21. Vorrichtung nach Anspruch 1, bei der die Rotationsachse (9)
und die Antriebsachse (7) im Abstand von höchstens 1 mm
voneinander verlaufen.
22. Vorrichtung nach Anspruch 3, bei der die Rotationsachse (9)
und die Antriebsachse (7) in einem Winkel zwischen < 0 und
45° zueinander verlaufen.
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