DE19910805C2 - Verfahren und Vorrichtung zum Stapeln eines Preßpaketes aus Trennlagen und zu laminierenden Folienpaketen - Google Patents
Verfahren und Vorrichtung zum Stapeln eines Preßpaketes aus Trennlagen und zu laminierenden FolienpaketenInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren und eine Vorrichtung zum Stapeln eines
Preßpaketes aus Trennlagen und zu laminierenden Folienpaketen, nach den
Oberbegriffen der Ansprüche 1 und 9. Das Verfahren und die Vorrichtung sind
zur Herstellung von Scheck-, Magnet-, Chipkarten und dergleichen Karten
vorgesehen.
Es ist bekannt, derartige Karten aus Kunststofffolien zu laminieren, wobei
wenigstens zwei, üblicherweise drei oder vier und ggf. mehr Kunststofffolien
laminiert werden. Die gewünschte oder erforderliche Anzahl Kunststofffolien wird
aufeinandergelegt und die Folien werden durch Punktschweißen oder Heften zu
einem Folienpaket verbunden. Anschließend wird ein Preßpaket gestapelt aus
abwechselnd einer Trennlage und einem Folienpaket. Die Trennlagen sind
üblicherweise hochglanzpolierte oder hochglanzverchromte Stahlbleche
(Trennbleche). Es ist allerdings auch denkbar, daß die Trennlagen aus Kunststoff
oder einem sonstigen Material bestehen, wobei die Trennlagen eine höhere
Wärmebeständigkeit als die Folienpakete aufweisen müssen. Das Preßpaket
wird auf einem steifen Trägerblech gestapelt, auf dem ein Preßpolster
beispielsweise aus Papier liegt. Oben auf dem Preßpaket liegt wiederum ein
Preßpolster und auf diesem ein steifes Deckblech. Der gesamte Stapel
einschließlich der Preßpolster, dem Trägerblech und dem Deckblech wird
nachfolgend als Preßpaket bezeichnet.
Das Preßpaket wird zum Laminieren der Folienpakete in eine Heizpresse
verbracht, in der die Folienpakete unter Druckeinwirkung und Wärmezufuhr
laminiert werden. Nach dem Laminieren wird das Preßpaket ausgestapelt, d. h.
die Trennlagen und die zu Kunststoffplatten laminierten Folienpakete werden
nacheinander vom Stapel abgehoben. Aus den Kunststoffplatten werden die
Karten gestanzt.
Beim herkömmlichen Laminieren reicht es aus, die Folienpakete, die
üblicherweise kleiner als die Trennlagen sind, mit geringer Genauigkeit von Hand
oder maschinell auf die Trennlagen zu legen. Ein Problem tritt allerdings auf,
wenn die Trennlagen Gravuren aufweisen, die sich beim Laminieren erhaben
und/oder vertieft in die Kunststoffplatten formen, wenn die Gravuren passgenau
mit einem später auf den laminierten Kunststoffplatten sichtbaren Aufdruck auf
einer der Kunststofffolien des Folienpakets ausgerichtet werden sollen oder
müssen. Bei den Gravuren ist an vertieft und/oder erhaben in den Trennlagen
angebrachten Symbolen, Emblemen, Buchstaben, Zahlen oder dgl. gedacht, die
in der laminierten Kunststoffplatte mit hoher Genauigkeit deckungsgleich mit
einem insbesondere übereinstimmenden Aufdruck auf einer der Kunststofffolien
des Folienpakets abgeformt werden soll oder muß. Die durch die Gravur der
Trennlagen hergestellte Abformung der Gravur an den laminierten
Kunststoffplatten wird nachfolgend ebenfalls als Gravur bezeichnet. Die
deckungsgleiche Anordnung der Gravur an den fertigen Karten mit dem Aufdruck
auf der Kunststofffolie läßt sich manuell und visuell oder automatisch prüfen. Die
Gravur dient zusammen mit dem Aufdruck zur Erhöhung der
Fälschungssicherheit der Karte. Die Gravur, z. B. ein Linseneffekt kann auch der
ästhetischen Gestaltung der Karte dienen.
Aus der DE 37 51 496 T2 ist ein Verfahren und eine Vorrichtung zur Herstellung
von gedruckten Leiterplatten bekannt. Es werden abwechseln Leiterplatten und
Trennplatten aufeinandergestapelt, um den Stapel anschließend pressen und die
Leiterplatten dadurch laminieren zu können. Eine Ausrichtung ist nur innerhalb
der Schichten einer Leiterplatte, nicht jedoch zwischen den Leiterplatten und den
Trennplatten erforderlich. Die durch das Aufeinanderlegen der Leiterplatten und
Trennplatten erreichbare Genauigkeit reicht nicht aus, wenn Gravuren
aufweisende Trennlagen passgenau auf einen Aufdruck aufweisende
Folienpakete ausgerichtet, gestapelt werden sollen.
Die US 4,477,218 offenbart eine Stapelvorrichtung und ein Stapelverfahren zum
Aufeinanderstapeln von Papierpaketen. Die Papierpakete weisen alle die gleiche
Größe auf und werden abwechselnd zu einer und zu einer gegenüberliegenden
Seite hin versetzt aufeinander gestapelt. Ein solches seitlich versetztes Stapeln
ist beim Laminieren von Folienpaketen nicht möglich, da die zwischen den
Folienpaketen liegenden Trennlagen auf allen Seiten über die Folienpakete
überstehen. Des weiteren wird bei der bekannten Vorrichtung das jeweils oberste
Papierpaket über das darunterliegende Papierpaket in die gewünschte Lage
geschoben. Dabei wird das darunterliegende Papierpaket festgehalten. Eine
Trennlage würde, jedenfalls wenn sie aus Stahl besteht, beim Schieben über ein
Folienpaket dessen Oberfläche zerkratzen. Das Folienpaket wäre nicht mehr
brauchbar.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren und eine Vorrichtung
vorzuschlagen, mit der die zu laminierenden Folienpakete passgenau in Bezug
auf die Trennlagen ausrichtbar sind.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch ein Verfahren bzw. durch eine
Vorrichtung mit den Merkmalen nach den Anspüchen 1 bzw. 9 gelöst. Beim
erfindungsgemäßen Verfahren wird jede Trennlage mit einem Schieber gegen
einen Anschlag geschoben und dadurch positioniert. Der Anschlag kann
feststehend oder in eine Positionierposition verschiebbar ausgebildet sein. Zum
Positionieren der Folienpakete wird eine Anschlagzunge in eine vorgegebene
Positionierposition zwischen zwei Trennlagen geschoben und ein zwischen den
beiden Trennlagen liegendes Folienpaket mit einer Schieberzunge, die von einer
gegenüberliegenden Seite ebenfalls zwischen die Trennlagen geschoben wird,
gegen die Anschlagzunge geschoben und dadurch positioniert. Auf diese Weise
werden die Folienpakete mit hoher Genauigkeit in Bezug auf die Trennlagen
ausgerichtet, so daß Gravuren der Trennlagen mit hoher Genauigkeit zu
Aufdrucken auf einer Folie des Folienpakets ausgerichtet sind. Es ist möglich,
den Anschlag ebenfalls als Schieber auszubilden und zum Positionieren der
Trennlagen die Schieber gegeneinander zu bewegen. Sinngemäß kann auch die
Anschlagzunge als Schieberzunge ausgebildet sein. Die Trennlagen und auch
die Folienpakete können durch sog. Trichter beim Stapeln vorzentriert und
anschließend wie vorstehend angegeben exakt ausgerichtet werden. Der Trichter
sind eine Art Einlegeschrägen an den Rändern der Trennlagen und der
Folienpakete, an denen die Trennlagen und die Folienpakete beim Legen
entlang gleiten und dadurch vorzentriert werden. Das erfindungsgemäße exakte
Ausrichten der Trennlagen mit den Anschlägen und den Schiebern und der
Folienpakete mit den Anschlagzungen und den Schieberzungen ist notwendig,
wenn die Legegenauigkeit der Trichter nicht ausreicht.
Es ist möglich, den Anschlag und den Schieber sowie die Anschlagzunge und die
Schieberzunge winkelförmig auszubilden und die Trennlagen und die
Folienpakete mit dem Schieber und den Schieberzungen an einer Ecke gegen
den Anschlag und die Anschlagzunge auf einer diagonal gegenüberliegenden
Ecke zu schieben. Vorzugsweise werden Anschläge und Anschlagzungen auf
zwei benachbarten Seiten des Preßpakets und die Schieber und Schieberzungen
auf den gegenüberliegenden Seiten des Preßpakets angeordnet. Es greifen also
die Schieber und die Schieberzungen an zwei benachbarten Seiten der
Trennlagen bzw. Folienpakete an und schieben diese gegen Anschläge und
Anschlagzungen, die auf gegenüberliegenden Seiten des Preßpakets angeordnet
sind.
Bei einer Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, auf eine Trennlage ein
Folienpaket und wieder eine Trennlage zu legen und anschließend die
Trennlagen und das dazwischenliegende Folienpaket mit den Schiebern und
Anschlägen sowie den Schieberzungen und Anschlagzungen zu positionieren.
Anschließend wird ein weiteres Folienpaket und eine weitere Trennlage aufgelegt
und die Trennlagen und das Folienpaket positioniert. Das Auflegen eines
Folienpaketes und einer Trennlage und das anschließende Positionieren wird
wiederholt, bis eine gewünschte Anzahl an Folienpaketen erreicht ist. Es wird
also immer das oberste Folienpaket, auf dem nur eine Trennlage aufliegt, und die
Trennlagen positioniert. Dies hat den Vorteil, daß das zu positionierende
Folienpaket nur gering mit der einen, aufliegenden Trennlage belastet ist und
dadurch leicht und vor allem ohne das Folienpaket zu beschädigen verschieb-
und dadurch positionierbar ist.
Gemäß einer anderen Ausgestaltung der Erfindung wird zunächst das gesamte
Preßpaket gestapelt, d. h. es werden alle Trennlagen und alle Folienpakete
aufeinandergelegt und erst anschließend werden alle Trennlagen und alle
Folienpakete positioniert. Diese Ausgestaltung des erfindungsgemäßen
Verfahrens hat den Vorteil, daß die Positionierung aller Folienpakete auf einmal
und damit in einem Bruchteil der Zeit erfolgt, die ein einzelnes Positionieren
jedes Folienpaketes erfordert.
Um zu vermeiden, daß sich die Folienpakete und die Trennlagen beim Transport
des fertig gestapelten Preßpaketes mit den positionierten Trennlagen und
Folienpaketen verschieben, ist es vorgesehen, das Preßpaket
zusammenzuspannen. Das Zusammenspannen kann mit an sich bekannten
Schraubklemmen, Kniehebel- oder Exzenterspannern oder mit Federspannern
erfolgen.
Bei einer anderen Ausgestaltung der Erfindung ist es vorgesehen, die
Trennlagen des fertig gestapelten Preßpaketes mit den Anschlägen und/oder
Schiebern in ihrer Position zu halten, um ein Verrutschen beim Transport zu
vermeiden. Da die Folienpakete leicht sind, ist die Gefahr gering, daß sie sich
beim Transport des Preßpaketes verschieben, jedenfalls dann, wenn die
Trennlagen des Preßpaketes gehalten sind. Es ist daher nicht notwendig, die
Folienpakete unmittelbar gegen Verschieben zu sichern. Falls gewünscht oder
erforderlich, können die Folienpakete des fertigen Preßpaketes mit den
Anschlagzungen und Schieberzungen gegen Verrutschen beim Transport
gesichert werden.
Bei einer Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, die Schieber und/oder
Anschläge federnd auszubilden, so daß sie durch Federkraft gegen die
Trennlagen gedrückt werden und diese positionieren. Zum Einlegen der
Trennlagen werden die Schieber zurückgezogen. Ebenso wie die Schieber
und/oder die Anschläge können die Schieberzungen und/oder die
Anschlagzungen federnd ausgebildet sein. Die Beaufschlagung insbesondere
der Schieber und der Schieberzungen dient dem Ausgleich von
Wärmedehnungen der Trennlagen und der Folienpakete.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung kann in einer Presse angebracht und
Bestandteil der Presse sein, sie kann auch separat ausgebildet sein und zum
Laminieren in eine Presse verbracht werden. Eine von der Presse separate
Vorrichtung hat den Vorteil, daß das Preßpaket außerhalb der Presse gestapelt
werden kann und die Presse damit nur während des Laminierens belegt ist.
Weiterer Vorteil der separaten Ausbildung der Vorrichtung ist, daß die
Vorrichtung zum Transportieren und Handhaben des gestapelten Preßpaketes
verwendbar ist.
Bei einer Ausgestaltung der Erfindung sind die Schieber und Anschläge in ihrer
Höhe elastisch federnd zusammendrückbar ausgebildet, sie werden bei Pressen
bis auf die Höhe des Preßpaketes niedergedrückt.
Um das manuelle oder maschinelle Einlegen der Trennlagen und Folienpakete
zu erleichtern, weisen die Schieber und die Anschläge einer Ausgestaltung der
Erfindung die eingangs geschilderten Trichter mit den Einlegeschrägen für die
Trennlagen und die Folienpakete auf, die die Trennlagen und die Folienpakete
beim Legen vorzentrieren. Dabei sind zumindest die den Trichter für die
Folienpakete bildenden Einlegeschrägen vorzugsweise zur Seite verfahrbar, um
die Trennbleche, die größer als die Folienpakete sind, auf letztere legen zu
können. Sofern die Legegenauigkeit mit den Trichtern ausreicht für die
Positionierung der Folienpakete in Bezug auf die Trennlagen, kann diese
Ausgestaltung der Erfindung unabhängig von den Schiebern und Anschlägen
ausgeführt werden.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand eines in der Zeichnung dargestellten
Ausführungsbeispiels näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 eine Draufsicht auf eine erfindungsgemäße Vorrichtung;
Fig. 2 eine Seitenansicht der Vorrichtung aus Fig. 1; und
Fig. 3 eine Einzelheit gemäß Pfeil III in Fig. 2 in vergrößerter Darstellung.
Die Figuren sind als schematisierte und vereinfachte Darstellungen der Erfindung
anzusehen, sie sind nicht maßstabsgetreu.
Die erfindungsgemäße, in der Zeichnung dargestellte Vorrichtung 10 weist eine
steifes Trägerblech 12 als Auflage auf, an dem an zwei einander benachbarten
Seiten jeweils zwei Anschläge 14 mit Abstand voneinander fest angebracht sind.
Den Anschlägen 14 jeweils gegenüber sind Schieber 16 am Trägerblech 12
angebracht, die von Federelementen 18 in Richtung der Anschläge 14 gedrückt
werden. Die Schieber 16 sind der klaren Darstellbarkeit wegen in Fig. 2
weggelassen.
Das Trägerblech 12 weist an seinen vier Seiten Ausnehmungen auf, mit denen
es zwischen vier klotzförmige Trichterteile 22 eingelegt ist. Die Trichterteile 22
sind anheb- und absenkbar, zwei benachbarte Trichterteile 22 sind in Richtung
des Trägerblechs 12 verschiebbar. Die verschiebbaren Trichterteile 22 werden
zum Einlegen des Trägerblechs 12 zurückgezogen und anschließend gegen das
Trägerblech 12 gedrückt, wodurch das Trägerblech 12 gegen die beiden
anderen, feststehenden Trichterteile 22 gedrückt und dadurch positioniert wird.
Die Trichterteile 22 weisen Einlegeschrägen 24 oben an ihren einander
zugewandten Seiten auf, die einen Außentrichter bilden. In den Trichterteilen 22
sind Gleitschienen 26 schräg von außen/oben nach innen/unten verschiebbar
gelagert, die einen Innentrichter bilden.
In den feststehenden Trichterteilen 22 sind Anschlagzungen 28 parallel zum
Trägerblech 12 verschiebbar geführt. Die Anschlagzungen 28 sind auf einer dem
gegenüber angeordneten Trichterteil 22 zugewandten Seite um einen exakt
vorgegebenen Weg aus den Trichterteilen 22 herausschiebbar. Der Antrieb der
Schieberzungen 30 kann beispielsweise pneumatisch oder hydraulisch erfolgen.
Er ist in der Zeichnung nicht dargestellt. In den verschiebbaren Trichterteilen 22
sind den Anschlagzungen 28 entsprechende Schieberzungen 30 parallel zum
Trägerblech 12 und in Richtung des gegenüber angeordneten Trichterteils 22
herausschiebbare Schieberzungen 30 aufgenommen. In Höhe der
Anschlagzungen 28 und der Schieberzungen 30 sind Einführhilfekeile 32
verschiebbar in den Trichterteilen 22 aufgenommen.
Das erfindungsgemäße Verfahren zum Stapeln eines Preßpaketes 34 zum
Laminieren von Folienpaketen 36 läuft folgendermaßen ab: Zum Einlegen des
Trägerblechs 12 zwischen die Trichterteile 22 werden die verschiebbaren
Trichterteile 22 zurück bewegt, das Trägerblech 12 wird eingelegt und mit den
verschiebbaren Trichterteilen 22 an die feststehenden Trichterteile 22
angedrückt. Anschließend wird als erstes ein Preßpolster 38 beispielsweise aus
Papier auf das Trägerblech 12 gelegt. Auf das Preßpolster 38 wird ein
Trennblech 40 mit hochglanzpolierten Flächen aufgelegt, wobei die Schieber 16
zum Legen des Trennblechs 40 gegen die Kraft der Federelemente 18 zurück
gezogen werden. Das Trennblech 40 wird beim Legen vom Außentrichter 24
vorzentriert. Die Schieber 16 werden anschließend gelöst und von den
Federelementen 18 gegen das Trennblech 40 gedrückt, das seinerseits von den
Schiebern 16 gegen die Anschläge 14 gedrückt und dadurch genau ausgerichtet
wird.
Nach dem Legen des Trennblechs 40 werden die den Innentrichter 26 bildenden
Gleitschienen aus den Trichterteilen 22 in die dargestellte Stellung ausgefahren,
und ein Folienpaket 36 wird auf das Trennblech 40 aufgelegt. Das Folienpaket 36
besteht aus einer Anzahl von wenigstens zwei Folien, die beispielsweise durch
Punktschweißungen aneinander fixiert sind. Die Folien sollen zu einer
Kunststoffplatte laminiert werden, aus der Karten, beispielsweise Scheckkarten,
Magnetkarten und/oder Chipkarten gestanzt werden. Das Folienpaket 36 wird
beim Legen vom Innentrichter 26 vorzentriert.
Die Gleitschienen 26 und die Schieber 16 werden zurückgezogen, die
Trichterteile 22 werden angehoben, und es wird ein weiteres Trennblech 40 auf
das Folienpaket 36 aufgelegt. Anschließend werden die den Innentrichter 26
bildenden Gleitschienen wieder ausgefahren und die Trichterteile 22 werden
wieder abgesenkt, bis sie mit den Gleitschienen 26 auf dem Trennblech 40
aufsitzen. Die verschiebbaren Trichterteile 22 werden in Richtung der
feststehenden Trichterteile 22 verschoben, so daß die Trennbleche 40 an den
feststehenden Trichterteilen 22 anliegen und dadurch genau ausgerichtet sind.
Es werden dann die Einführhilfekeile 32 zwischen die Trennbleche 40
eingeschoben, die die Trennbleche 40 an ihren Rändern etwas voneinander
abheben, und das zwischen den beiden Trennblechen 40 liegende Folienpaket
36 wird teilweise vom Gewicht des aufliegenden Trennblech 40 entlastet. Das
Einführen der Anschlagzungen 28 und der Schieberzungen 30 wird durch die
Einführhilfekeile 32 erleichtert. Da die Höhe der Trichterteile 22 in Bezug auf das
obenliegende Trennblech 40 durch die auf dem obenliegenden Trennblech 40
aufsitzenden Gleitschienen 26 genau vorgegeben ist, befinden sich die
Einführhilfekeile 32, die Anschlagzungen 28 und die Schieberzungen 30 exakt in
Höhe des Folienpakets 36 zwischen den beiden oberen Trennblechen 40, so daß
das Einführen der Anschlagzungen 28 und der Schieberzungen 30 zwischen die
Trennbleche 30 problemlos ist. Die Einführhilfekeile 32 sind nicht unbedingt
notwendig.
Die Anschlagzungen 28 werden um einen vorgegebenen Weg aus den
feststehenden Trichterteilen 22 zwischen die beiden Trennbleche 40 geschoben.
Sie bilden einen Anschlag für das zwischen den Trennblechen 40 befindliche
Folienpaket 36. Anschließend werden die Schieberzungen 30 zwischen die
beiden Trennbleche 40 geschoben. Mit den Schieberzungen 30 wird das
Folienpaket 36 gegen die auf den gegenüberliegenden Seiten zwischen die
beiden Trennbleche 40 vorgeschobenen Anschlagzungen 28 geschoben, so daß
auch das Folienpaket 36 mit hoher Genauigkeit in Bezug auf die Trennbleche 40
ausgerichtet ist.
Durch die genaue Ausrichtung des Folienpakets 36 in bezug auf die Trennbleche
40 ist es möglich, Gravuren oder dgl. der Trennbleche 40 beim Laminieren an
einer exakt vorgegebenen Stelle der noch auszustanzenden Karten einzuformen.
Die Gravur kann dadurch mit hoher Genauigkeit deckungsgleich zu
beispielsweise einem Aufdruck auf einer Folie der Folienpakete 36 angebracht
werden. Beträgt die Legegenauigkeit der Trennbleche 40 und der Folienpakete
36 mit den Trichtern 24, 26 beispielsweise etwa +/-2 mm, beträgt die
Genauigkeit des Ausrichtens durch das Andrücken der Trennbleche 40 mit den
verschiebbaren Trichterteilen 22 gegen die feststehenden Trichterteile 22 und
des Folienpakets 36 mit den Anschlagzungen 28 und den Schieberzungen 30
unter 1/10 mm.
Nach dem Ausrichten der beiden Trennbleche 40 und des dazwischenliegenden
Folienpaketes 36 werden die Anschlagzungen 28 und die Schieberzungen 30 in
die Trichterteile 22 zurückgezogen und es werden die verschiebbaren
Trichterteile 22 zurückgezogen. Der gesamte Vorgang des Legens eines
weiteren Folienpakets 36 und eines weiteren Trennblechs 40 sowie das
Ausrichten des obenliegenden Trennblechs 40 mit den verschiebbaren und den
feststehenden Trichterteilen 22 und des zwischen den beiden oberen
Trennblechen 40 liegenden Folienpakets 36 mit den Anschlagzungen 28 und den
Schieberzungen 30 wird wie beschrieben wiederholt, bis eine gewünschte
Stapelhöhe erreicht bzw. eine gewünschte Anzahl an Folienpaketen 36 zu dem
aus den Trennblechen 40 und den Folienpaketen 36 gebildeten Preßpaket 34
gestapelt ist.
Zum Abschluß wird auf das oberste Trennblech 40 ein nicht dargestelltes
Preßpolster und ein nicht dargestelltes, steifes Deckblech aufgelegt.
Zum Transport des Preßpakets 34 bleiben die federbeaufschlagten Schieber 16
gegen die Trennbleche 40 gedrückt, sie halten die Trennbleche 40 gegen die
Anschläge 14 gedrückt und sichern auf diese Weise die Trennbleche 40 gegen
ein Verschieben. Die zwischen den Trennblechen 40 liegenden Folienpakete 36
sind leicht und werden von den aufliegenden Trennblechen 40, die zwischen den
Schiebern 16 und den Anschlägen 14 gehalten sind, und dem aufliegenden
Deckblech verschiebesicher gehalten. Das Preßpaket 34 kann auch mit nicht
dargestellten, an sich bekannten Feder- oder sonstigen Spannern, die
schwenkbar am Trägerblech 12 angebracht sind und mit denen das Deckblech
46 gegen das Trägerblech 12 spannbar ist, gegen Verschieben der
ausgerichteten Trennbleche 40 und Folienpakete 36 beim Transport des
Preßpakets 34 gesichert sein.
Zum Laminieren der Folienpakete 36 wird das Preßpaket 34 in eine nicht
dargestellte Heißpresse eingelegt und unter Wärmezufuhr gepreßt, wodurch die
Folienpakete 36 zu Kunststoffplatten laminiert werden.
Claims (17)
1. Verfahren zum Stapeln eines Preßpaketes aus Trennlagen und zu
laminierenden Folienpaketen, wobei auf eine Trennlage ein Folienpaket und auf
das Folienpaket wieder eine Trennlage gelegt werden, dadurch
gekennzeichnet, daß jede Trennlage (40) mit einem Schieber (16) gegen einen
Anschlag (14) geschoben und dadurch ausgerichtet wird, und daß jedes
Folienpaket (36) mit einer Schieberzunge (30), die zwischen zwei Trennlagen
(40) geschoben wird, gegen eine Anschlagzunge (28), die ebenfalls zwischen die
Trennlagen (40) geschoben wird, geschoben und dadurch ausgerichtet wird.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß jede Trennlage
(40) mit Schiebern (16) von zwei Seiten gegen Anschläge (14) geschoben und
dadurch ausgerichtet wird.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die
Anschlagzunge (28) in eine vorgegebene Position zwischen den Trennlagen (40)
geschoben und das Folienpaket (36) zum Ausrichten mit der Schieberzunge (30)
gegen die Anschlagzunge (28) in die vorgegebene Position geschoben wird.
4. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß
jedes Folienpaket (36) mit Schieberzungen (30) von zwei Seiten gegen
Anschlagzungen (28) geschoben und dadurch ausgerichtet wird.
5. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß
auf eine Trennlage (40) ein Folienpaket (36) und wieder eine Trennlage (40)
gelegt wird, daß anschließend die Trennlagen (40) und das Folienpaket (36)
ausgerichtet werden, und daß nachfolgend eine weiteres Folienpaket (36) und
eine weitere Trennlage (40) aufgelegt und ausgerichtet werden, bis eine
gewünschte Anzahl von Folienpaketen (36) erreicht ist.
6. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß
auf eine Trennlage (40) abwechselnd ein Folienpaket (36) und eine Trennlage
(40) gelegt werden, bis eine gewünschte Anzahl an Folienpaketen (36) erreicht
ist, und daß anschließend alle Trennlagen (40) und alle Folienpakete (36)
ausgerichtet werden.
7. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß
das Preßpaket (34) nach dem Stapeln und Ausrichten der Trennlagen (40) und
der Folienpakete (36) zusammengespannt wird.
8. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß
die Trennlagen (40) des gestapelten Preßpaketes (34) von den oder anderen
Anschlägen (14) und/oder Schiebern (16) in ihrer Lage gehalten werden.
9. Vorrichtung zum Stapeln eines Preßpaketes aus Trennlagen und zu
laminierenden Folienpaketen, mit einer Auflage zur Aufnahme von aus zwischen
zwei Trennlagen angeordneten Folienpaketen bestehenden Presspaketen,
dadurch gekennzeichnet, daß die Vorrichtung (10) eine Anschlagzunge (28)
und eine Schieberzunge (30) aufweist, die zwischen zwei Trennlagen (40)
schiebbar sind, wobei ein zwischen den beiden Trennlagen (40) liegendes
Folienpaket (36) mit der Schieberzunge (30) gegen die Anschlagzunge (28)
schieb- und dadurch ausrichtbar ist.
10. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorrichtung
(10) Schieber (16) auf zwei Seiten des zu stapelnden Preßpakets (34) sowie
Anschläge (14) auf den Schiebern (16) gegenüberliegenden Seiten des zu
stapelnden Preßpakets (34) aufweist.
11. Vorrichtung nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, daß die
Vorrichtung (10) Schieberzungen (30) auf zwei Seiten des zu stapelnden
Preßpakets (34) sowie Anschlagzungen (28) auf den Schieberzungen (30)
gegenüberliegenden Seiten des zu stapelnden Preßpakets (34) aufweist.
12. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 9 bis 11, dadurch gekennzeichnet,
daß die Schieber (16) und Anschläge (14) in ihrer Höhe elastisch federnd
zusammendrückbar ausgebildet sind.
13. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 9 bis 12, dadurch gekennzeichnet,
daß die Schieber (16) und/oder die Anschläge (14) federnd ausgebildet sind.
14. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 9 bis 13, dadurch gekennzeichnet,
daß die Schieberzungen (30) und/oder die Anschlagzungen (28) federnd
ausgebildet sind.
15. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 9 bis 14, dadurch gekennzeichnet,
daß die Vorrichtung (10) Einlegeschrägen (24, 26) aufweist, wobei die
Einlegeschrägen (24, 26) gemeinsam einen Einlegetrichter (24, 26) bilden, der
die Trennlagen (42) und/oder die Folienpakete (36) beim Einlegen vorzentriert.
16. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 9 bis 15, dadurch gekennzeichnet,
daß die Vorrichtung (10) Spannelemente aufweist, mit denen das Preßpaket (34)
auf die Auflage (12) spannbar ist.
17. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 9 bis 15, dadurch gekennzeichnet,
dass die Vorrichtung (10) Einlegeschrägen (24, 26) aufweist, wobei die
Einlegeschrägen (24, 26) gemeinsam einen Einlegetrichter (24, 26) bilden, der
die Trennlagen (42) und/oder die Folienpakete (36) beim Legen auf die Auflage
(12) ausrichtet, und dass die Einlegeschrägen (26) zum Ausrichten der
Folienpakete (36) verfahrbar sind.
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|---|---|---|---|
| DE19910805A DE19910805C2 (de) | 1999-03-11 | 1999-03-11 | Verfahren und Vorrichtung zum Stapeln eines Preßpaketes aus Trennlagen und zu laminierenden Folienpaketen |
Applications Claiming Priority (1)
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| DE19910805A DE19910805C2 (de) | 1999-03-11 | 1999-03-11 | Verfahren und Vorrichtung zum Stapeln eines Preßpaketes aus Trennlagen und zu laminierenden Folienpaketen |
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ID=7900571
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| Publication number | Publication date |
|---|---|
| DE19910805A1 (de) | 2000-09-21 |
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