DE19909648A1 - Fahrrad-Luftreifen mit Schutz gegen Anscheuerung und geringem Rollwiderstand - Google Patents
Fahrrad-Luftreifen mit Schutz gegen Anscheuerung und geringem RollwiderstandInfo
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Abstract
Die Erfindung bezieht sich auf Luftreifen für Fahrräder, insbesondere Mountain-bikes, die links und rechts je einen Wulst mit je einem Wulstkern darin aufweisen. Um diese Wulstkerne herum soll eine - vorzugsweise diagonale - Karkasse geschlungen sein, die aus zumindest einer Cordlage gebildet ist. Gattungsgemäße Reifen weisen zudem zwischen den axialen Rändern ihres Laufstreifens Seitenwände mit einem Anscheuerungsschutz auf der Außenseite der Karkasse auf. DOLLAR A Aufgabe der Erfindung ist es, Fahrradreifen mit einem solchen Anscheuerungsschutz zu gestalten, die nahezu das geringe Gewicht und den niedrigen Rollwiderstand der bekannten skinwall-Reifen erreichen, dabei aber auch nahezu die hohe Anscheuerungsbeständigkeit der gumwall-Reifen. DOLLAR A Zusammen mit den eingangs genannten Merkmalen wird die Aufgabe dadurch gelöst, DOLLAR A - dass als Anscheuerungsschutz im Seitenwandbereich auf der Außenseite der Karkasse ein textiles Flächengebilde (1.9), besonders bevorzugt ein Gelege, angeordnet ist, DOLLAR A - welches Fäden (1.91) in zwei im wesentlichen zueinander rechtwinkligen Fadenrichtungen enthält, DOLLAR A - wobei diese beiden Fadenrichtungen diagonal, d. h. in einem Winkel von 30 DEG bis 70 DEG schräg zur Umfangsrichtung, liegen und DOLLAR A - wobei das textile Flächengebilde nicht die Wulstkerne (1.2) umschlingt.
Description
Die Erfindung bezieht sich auf einen Luftreifen für Fahrräder
gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruches 1. Demgemäß soll er
links und rechts je einen Wulst mit je einem Wulstkern darin
aufweisen. Um diese Wulstkerne herum soll eine - vorzugsweise
diagonale - Karkasse herum geschlungen sein, die aus
zumindest einer Cordlage (die vorzugsweise so gefaltet und
gefügt ist, dass sich mehrere Cordschichten ergeben) gebildet
ist. Eine "Cordlage" ist eine mit Festigkeitsträgern wie
Seilen oder Fäden verstärkte Gummischicht, innerhalb derer
zumindest nahezu alle Festigkeitsträger zueinander parallel
verlaufen. Gattungsgemäße Reifen weisen zudem zwischen den
axialen Rändern ihres Laufstreifens Seitenwände mit einem
Anscheuerungsschutz auf der Außenseite der Karkasse auf.
Die Erfindung betrifft insbesondere Bereifungen für die
sogenannten "Mountainbikes", also geländegängige Fahrräder.
Hier kommt es neben geringem Gewicht, geringer Bodenpressung
und niedrigem Rollwiderstand auch auf eine hohe Anscheuerungs-
Beständigkeit der Seitenwände an, damit auch bei Fahrten durch
dorniges Strauchwerk oder Unterholz oder dergleichen ein
Reifendefekt möglichst unwahrscheinlich bleibt.
In der geschichtlichen Entwicklung des Baues von Karkassen für
Luftreifen stand die Verwendung von Vollgewebe ganz am Anfang.
Diese Reifen zeigten - bei geringen Produktionskosten infolge
der geringen Anzahl von Lagen - zwar bereits bei geringem
Eigengewicht eine ausreichende Beständigkeit der Karkasse
gegen den inneren Luftüberdruck, aber die Dauerfestigkeit
dieser Karkassen war gering.
Nach einigen Jahren haben die Reifentechniker erkannt, dass es
an den Kreuzungsstellen eines Vollgewebes - also dort, wo ein
Faden der einen Schar (Kette oder Schuss) einen Faden der
anderen, orthogonalen Schar (Schuss bzw. Kette) kreuzt - zu
Durchscheuerungen kommt. Diese Erkenntnis führte zur Abkehr
vom Vollgewebe im Reifenbau und Entwicklung einer Funktionen
trennung: Jede ehemalige Vollgewebelage wurde durch ein Paar
von Schichten ersetzt, wobei zu jedem Paar eine Schicht
gehörte mit rechtssteigenden Festigkeitsträgern gegenüber der
Umfangsrichtung und eine Schicht mit linkssteigenden
Festigkeitsträgern. Für die Gummi-Schichten mit durch
Kalandrierung eingebetteten, parallel verlaufenden
Festigkeitsträgern bürgerte sich der Begriff Cordlage ein, für
das noch ungummierte Fadengatter das Wort Cord oder
Reifencord.
So wurden solche Stellen vermieden, wo sich Festigkeitsträger
ohne dazwischen befindliches Gummi kreuzen. Bei der
bevorzugten Verwendung der so entwickelten Diagonalkarkasse
soll also die Karkasse aus mindestens zwei Cordschichten
aufgebaut sein, wobei in der einen Cordschicht alle
Festigkeitsträger in der einen Richtung steigen und in der
darüber befindlichen Cordschicht alle Festigkeitsträger in
inverser Orientierung steigen.
Abgesehen von Schlupfvorgängen bei der Reifenabplattung im
Latsch und der Hysteresis des Laufstreifenmateriales entsteht
ein Teil des Rollwiderstandes eines Reifens in der Seitenwand
durch periodische Stauchung, Dehnung und Biegung des dortigen
Gummis während des Abrollens. Die technische Entwicklung
hochwertiger Fahrradreifen ging darum hin zu einer immer
geringeren Gummimenge in den Seitenwänden, besonders gut
sichtbar in den im Rennbetrieb gebräuchlich gewordenen "skin
wall"-Ausführungen. Bei dieser Reifentype befindet sich in den
Seitenwänden nur das durch Kalandrierung des Gewebes mit einer
Kautschukmischung dorthin gebrachte Gummi.
Hierbei ist die Gummibedeckung der Karkassfäden an der
Seitenwandperipherie oberhalb der dicksten Stellen der Fäden
nur wenige µm dick. Infolge dieser Dünnheit scheinen die
Karkassfäden durch, womit die Karkasse nackt oder eben auf
englisch "skin" erscheint.
Solche Reifen ermöglichen ein geringeres Gewicht und einen
niedrigeren Rollwiderstand als "gum-wall"-Reifen, bei denen
die Karkasse im Seitenwandbereich auf ihrer jeweils axial
äußeren Seite durch eine zusätzliche, in aller Regel
rußhaltige Gummischicht abgedeckt ist.
Ebenfalls zur Rollwiderstandssenkung wurden im oberen
Qualitäts-Segment Festigkeitsträger immer höherer Reiss
festigkeit eingesetzt, was dünnere Fäden erlaubte und somit
eine dünnere Bemessung der Gummischichten, in die diese
Festigkeitsträger gebettet waren. Gerade an den klobig
wirkenden Reifen für Mountainbikes konnten hiermit erhebliche
Senkungen des Rollwiderstandes erreicht werden. Die Kunden
sind auch bereit, für die durch die Verdünnung der Fäden
erzwungene Steigerung der Fadenanzahl pro Reifen zu bezahlen.
Umso bedauerlicher ist das Problem, dass die Festigkeitsträger
der Karkasse umso empfindlicher auf Anscheuerungen reagieren,
desto dünner sie sind.
Dies könnte zwar durch eine bzw. durch eine dickere
Gummiabdeckung (gum-wall) ausgeglichen werden, wäre aber
insofern nicht zielführend, als die damit gewalkte Gummimenge
und somit der Rollwiderstand wieder erhöht würden.
Aufgabe der Erfindung ist es, insbesondere für Reifen von
Mountainbikes und dort insbesondere für skin-wall-ähnliche
Ausführungen zu einer Seitenwandgestaltung zu kommen, die
nahezu das geringe Gewicht und den niedrigen Rollwiderstand
der bekannten skinwall-Reifen erreicht, dabei aber auch nahezu
die Anscheuerungsbeständigkeit der gumwall-Reifen.
Zusammen mit den eingangs genannten gattungsbildenden
Merkmalen wird die Aufgabe mit den kennzeichnenden Merkmalen
des Anspruches 1 gelöst, also dadurch,
dass als Anscheuerungsschutz im Seitenwandbereich auf der Außenseite der Karkasse ein textiles Flächengebilde (1.9) angeordnet ist,
welches Fäden (1.91) in zwei im wesentlichen zueinander rechtwinkligen Fadenrichtungen enthält,
wobei diese beiden Fadenrichtungen diagonal, d. h. in einem Winkel von 30° bis 70° schräg zur Umfangsrichtung, liegen und wobei das textile Flächengebilde nicht die Wulstkerne (1.2) umschlingt.
dass als Anscheuerungsschutz im Seitenwandbereich auf der Außenseite der Karkasse ein textiles Flächengebilde (1.9) angeordnet ist,
welches Fäden (1.91) in zwei im wesentlichen zueinander rechtwinkligen Fadenrichtungen enthält,
wobei diese beiden Fadenrichtungen diagonal, d. h. in einem Winkel von 30° bis 70° schräg zur Umfangsrichtung, liegen und wobei das textile Flächengebilde nicht die Wulstkerne (1.2) umschlingt.
Durch letztgenanntes Merkmal wird nicht nur Gewicht gespart
sondern überdies erreicht, dass die Fäden dieses in einem
linken Textilstreifen für den Anscheuerungsschutz der linken
Seitenwand und in einem rechten Textilstreifen für den
Anscheuerungsschutz der rechten Seitenwand aufzubringenden
textilen Flächengebildes durch das Aufpumpen des fertigen
Reifens kaum gedehnt werden.
Vorzugsweise wird die Dehnung der beiden streifenförmigen
textilen Flächengebilde durch den Reifeninnendruck fast
vollständig vermieden. Dies ist dadurch erreichbar, dass der
Reifenrohling nach dem Auflegen der beiden Textilstreifen aber
vor der Vernetzung - die den zunächst plastischen Kautschuk
in elastischem Gummi überführt - gebläht wird; es kommt dann
zu einem solchen kleinen plastischen Abgleiten der Textilfäden
des Anscheuerungsschutzes auf den ausgespannten Karkassen
fäden, dass am fertig vulkanisierten Reifen die Fäden des
Anscheuerungsschutzes erst ab einem solchen Luftdrucke
gespannt werden, der den Druck des ersten, im noch plastischen
Zustande des Reifens ausgeführten Blähens übersteigt.
Weil die Fäden des Anscheuerungsschutzes nicht oder zumindest
nicht wesentlich durch den Reifeninnendruck belastet werden
sollen, wird besonders empfohlen, den Druck des ersten Blähens
im noch plastischen Zustande etwa genauso hoch zu wählen wie
den für den fertigen Reifen vorgesehenen Betriebsdruck.
Durch Vermeidung der Kernumschlingung - ggf. noch gesteigert
durch vorgenannte Weiterbildungen - tritt kein Scheuern
(fretting) an den Fadenkreuzungen (was vor Jahrzehnten zur
Verbannung von Vollgewebe aus dem Reifenbau geführt-hat) mehr
innerhalb der Lebensdauer eines Fahrrad-Rennreifens auf, weil
an den Fadenkreuzungsstellen kaum noch Pressungen auftreten.
Zur weiteren Erhöhung der Weiterreißbeständigkeit ist
vorzugsweise gemäß Anspruch 2 jeder Faden an den Stellen, wo
er einen anderen Faden kreuzt (wie bei einem "Gelege" oder
einem Vollgewebe) oder umschlingt (wie bei einem Gewirke)
stoffschlüssig mit dem anderen Faden verbunden. Solche
Verbindungen lassen sich durch Klebung erreichen, vorzugsweise
aber durch unter Druck ausgeführte Verschmelzungen.
Eine stoffschlüssige Verbindung gemäß Anspruch 2 lässt sich
gut mit der gemäß Anspruch 5 besonders bevorzugten Art eines
textilen Flächengebildes verwirklichen, einem "Gelege". Dazu
werden zunächst zwei zueinander rechtwinklige Gatter
paralleler, vorzugsweise monofiler, Fäden erzeugt und
übereinander gelegt. Die beiden so übereinander gelegten
Cordlagen werden dann zwischen zwei heißen Platten oder Walzen
auf eine solche Dicke zusammengequetscht, die etwa der
Fadendicke entspricht, vorzugsweise 5% bis 10% größer ist als
die Fadendicke. Die Temperatur der Presslatten oder -walzen
soll knapp oberhalb der Erschmelzungs- oder Erweichungs
temperatur der Fäden liegen. So wird an den Kreuzungsstellen
eine Verschweißung der Fäden erreicht, was zu einer hohen
Weiterreißbeständigkeit führt. Ein so erzeugtes textiles
Flächengebilde heiße in dieser Anmeldung "Gelege".
In der Draufsicht sieht ein Gelege genauso aus wie ein
Vollgewebe, in jeder schrägen Ansicht wirkt es glatter. Ein
anderes Beispiel eines Geleges - allerdings aus Stahldraht
und nicht aus Textilfäden - sind die "Stahlmatten" im
Stahlbetonbau.
Abgesehen von der besonders bevorzugten Ausführung als Gelege
kann das den Anscheuerungsschutz darstellende textile Flächen
gebilde gemäß Anspruch 6 auch ein Vollgewebe sein. Auch bei
dieser Variante ist es zweckmäßig, die Fäden an ihren
Kreuzungsstellen stoffschlüssig miteinander zu verbinden. Dies
kann dadurch erreicht werden, dass das Vollgewebe zwischen
zwei heißen Platten oder Walzen auf eine solche Dicke
zusammengequetscht wird, die etwa der Fadendicke entspricht,
vorzugsweise 5% bis 10% größer als die Fadendicke ist. Die
Temperatur der Presslatten oder -walzen soll knapp oberhalb
der Erschmelzungs- oder Erweichungstemperatur liegen. So wird
an den Kreuzungsstellen eine Verschweißung der Fäden erreicht,
was zu einer hohen Weiterreißbeständigkeit des Gewebes führt.
Weiterhin kann das textile Flächengebilde gemäß Anspruch 7
auch als Gewirke, vorzugsweise als Kuliergewirke ausgeführt
sein. Auch hierbei empfiehlt es sich, die Fäden an ihren
Berührungsstellen, die hier Umschlingungsstellen sind,
stoffschlüssig miteinander zu verbinden. Dies lässt sich
dadurch erreichen, dass das Gewirke zwischen zwei heißen
Platten oder Walzen auf eine solche Dicke zusammengequetscht
wird, die etwa der Fadendicke entspricht, vorzugsweise 5% bis
10% größer ist. Die Temperatur der Presslatten oder -walzen
soll auch hierbei knapp oberhalb der Erschmelzungs- oder
Erweichungstemperatur liegen. So wird an den Umschlingungs
stellen eine Verschweißung der Fäden erreicht, was zu einer
hohen Weiterreißbeständigkeit des Gewirkes führt.
Das erfindungsgemäß auf der Seitenwand angeordnete textile
Flächengebilde, vorzugsweise ein Vollgewebe oder ein Gewirke
oder ganz besonders bevorzugt ein Gelege, bietet fast den
gleichen Schutz vor Anscheuerung, wie dies die altbekannten
gum-walls getan haben. Die Anscheuerungsbeständigkeit ist auch
dadurch überraschend hoch, dass eine Zugspannung in den Fäden
kaum oder gar nicht auftritt; würden die Fäden des den
Anscheuerungsschutz darstellenden textilen Flächengebildes als
Karkassfäden mit herangezogen, also durch den Luftdruck
belastet, wäre nicht nur - wie im Absatz zuvor erklärt - die
Dauerhaltbarkeit geringer sondern auch die im Brennpunkt der
Aufgabenstellung stehende Anscheuerungsbeständigkeit. Darum
soll das ausgeschlossen sein.
Im Vergleich zu den gum-walls ist aber der Beitrag des
textilen Flächengebildes zum Reifengewicht und vor allem zum
Rollwiderstand wesentlich geringer. Die Erfindung führt also
zu Fahrradreifen, die im Gewicht und Rollwiderstand nur
geringfügig schlechter sind als skin-wall-Reifen, in ihrer
Beständigkeit gegen Anscheuerungen aber fast das Niveau von
gum-wall-Reifen erreichen. Sie sind also ideal für Mountain
bike-Rennen.
Zur Herstellung erfindungsgemäßer Reifen wird je ein Textil
streifen von einer Breite, die etwa der Bogenlänge der
Seitenwände im Reifenquerschnitt entspricht, von dem vom
Textilhersteller angelieferten textilen Flächengebilde in zu
einer Fadenrichtung diagonalen Schnittrichtung abgeschnitten.
Um auf dem Reifenumfang nicht stückeln zu müssen, sollte die
als Halbzeug angelieferte Gewebebahn also etwa 1,2 m breit
sein.
Gemäß dem an sich bekannten Diagonal-Aufbau auf einer flachen
Trommel mit Cordlagen-Aufbringung, Kernesetzen und
Lagenumschlag werden die beiden diagonal geschnittenen
Vollgewebestreifen zweckmäßigerweise in Reifenumfangsrichtung
vor dem Anfügen des Laufstreifens und - falls auch
gürtelähnliche Lagen aufgebracht werden sollen, vor dem
Aufbringen der bzw. der obersten Gürtellage - 1-fach
aufgewickelt. Die Endlos-Fügung kann ohne Überlappung
erfolgen.
Gemäß Anspruch 3 sind die Fäden des vor Anscheuerung
schützenden textilen Flächengebildes vorzugsweise - aber nur
hauchdünn - mit Gummi bedeckt. Die Gummidicke sollte über der
Taille eines jeden Fadens des textilen Flächengebildes
höchstens 90 µm, vorzugsweise 50 bis 60 µm betragen. Eine
solche dünne Gummibeschichtung erleichtert das Anfügen des
textilen Flächengebildes an die darunter befindliche Karkasse,
führt am fertigen Reifen zu einer höheren Abschälfestigkeit
des textilen Flächengebildes von der Karkasse und kann unter
Verwendung entsprechender, an sich bekannter Zusätze den Ozon
und UV-Angriff auf das textile Flächengebilde drosseln.
Außerdem verringert eine solche, wie eine Imprägnierung
wirkende, dünne Gummischicht die Schmutzablagerung in den
Senken des textilen Flächengebildes.
Eine solch dünne Gummiabdeckung wird zweckmäßigerweise gemäß
Anspruch 15 dadurch erreicht, dass das weit gestellte textile
Flächengebilde vor dem Aufbringen auf die Reifenseitenwand nur
mit einer Gummilösung getränkt wird. Dieses Tränken kann durch
Aufsprühen oder Tauchen und/oder Streichen erfolgen. Besonders
schöne Ergebnisse bei besonders geringen Lösungsmittel-
Emissionen scheinen mittels Tauchen und anschließendem Glatt
streichen erreichbar zu sein. Als Lösungsmittel empfiehlt sich
ein benzolfreies Benzin aus leichten Erdölfraktionen. Zur
Herstellung einer solch dünnen Gummiabdeckung wird also
zweckmäßigerweise nicht kalandriert.
Im Folgenden soll der Begriff der "weiten Stellung" oder
"weiten Einstellung" des Scheuerschutz-Gewebes konkretisiert
werden: Der Abstand von Fadenkreuzung zu Fadenkreuzung [bei
Gewebe und Gelege] bzw. von Fadenumschlingung zu
Fadenumschlingung [bei Gewirke] soll gemäß Anspruch 8
mindestens 4-mal, vorzugsweise 5-mal so groß sein wie die
Dicke der Fäden; weil die Dicke der Fäden infolge der Wärme
und Pressung, unter der die stoffschlüssige Verbindung an den
Kreuzungen bzw. Umschlingungen gemäß Anspruch 2 erreicht
werden, nicht konstant ist, ist hier auf die - geringste -
Dicke mitten zwischen zwei Fadenkreuzungen bzw.
-umschlingungen abgestellt. Je nach Fadendicke sollen also die
absoluten Abstände von Kreuzung zu Kreuzung bzw. von
Umschlingung zu Umschlingung zwischen 0,8 und 3 mm liegen,
besonders bevorzugt zwischen 1,3 und 1,8 mm.
Es versteht sich, dass bei Verwendung dünnerer Fäden dieser
dichter gestellt sein sollten, als bei Verwendung dickerer
Fäden. Dabei sollte die Fadendicke je nach Grobheit der
Beanspruchung zwischen 0,2 und 0,7 mm liegen, besonders
bevorzugt bei 0,4 mm. Auf letztgenannte Dicke bezieht sich der
besonders bevorzugte Fadenabstand von 1,3 bis 1,8 mm.
Ein besonders günstiges Verhältnis zwischen der zu steigernden
Anscheuerbeständigkeit einerseits und dem Reifengewicht, dem
Rollwiderstand und den Kosten andererseits ergibt sich, wenn
die Kett- und Schussfäden aus Nylon 6.6 bestehen. Bis zu einer
Dicke von etwa 0,4 mm erscheint es möglich, Monofilamente
einzusetzen, was zu einer im Verhältnis zum Gewicht besonders
hohen Anscheuerungsbeständigkeit führt. Für noch dickere Fäden
scheint die Verwendung von Polyfilamenten zweckmäßig, um keine
zu große Biegesteifigkeit in den Seitenwänden entstehen zu
lassen.
Viele im Markt erhältliche textile Flächengebilde zeigen in
der einen Fadenrichtung eine andere Stärke als in der anderen;
insbesondere ist es bei Vollgeweben normal, die Kette stärker
zu dimensionieren als den Schuss. Dabei können die Kettfäden
dicker sein und/oder weniger stark gedreht und/oder dichter
beieinander liegen als die Schussfäden. Analoges ist auch bei
einem Gelege möglich. Es wurde nun erkannt, dass eine
Ungleichheit der Fäden in den beiden verschiedenen
Fadenrichtungen für eine weitere Erhöhung der Anscheuerungs
beständigkeit an solchen Reifen, deren Schlupforientierung
- z. B. durch eine entsprechende Seitenwandbeschriftung -
festgelegt ist, nutzbar ist:
Zuerst sei ein frei laufendes Rad betrachtet: Beim Einsinken in aggressiven Untergrund am Latschanfang wird die Reifen seitenwand stärker angescheuert als beim Aufsteigen aus dem aggressiven Untergrund am Latschende. Gesehen vom Wulst aus - und zwar deshalb vom Wulst aus gesehen, weil die dortige Anbindung des Anscheuerungsschutzes steifer ist als die am Laufflächenrand - werden also alle Fäden des den Anscheuerungsschutz darstellenden textilen Flächengebildes auf Druck belastet. Hat sich irgendwo eine zufällige Initial- Ablösung oder ein Riss gebildet, so führt ab dieser Störstelle der herrschende Fadendruck zu einer Abschälbelastung.
Zuerst sei ein frei laufendes Rad betrachtet: Beim Einsinken in aggressiven Untergrund am Latschanfang wird die Reifen seitenwand stärker angescheuert als beim Aufsteigen aus dem aggressiven Untergrund am Latschende. Gesehen vom Wulst aus - und zwar deshalb vom Wulst aus gesehen, weil die dortige Anbindung des Anscheuerungsschutzes steifer ist als die am Laufflächenrand - werden also alle Fäden des den Anscheuerungsschutz darstellenden textilen Flächengebildes auf Druck belastet. Hat sich irgendwo eine zufällige Initial- Ablösung oder ein Riss gebildet, so führt ab dieser Störstelle der herrschende Fadendruck zu einer Abschälbelastung.
Nun sei ein angetriebenes Hinterrad betrachtet: Hier greift
ein Schlupf am Reifen entgegen der Fahrtrichtung an. Dies
bedeutet, dass die im Drehsinne steigenden Fäden - das sind
die Fäden, die einen dann, wenn man ihnen von radial innen
nach radial außen folgt, einen in den Drehsinn leiten - noch
stärker auf Druck belastet werden als bei frei laufenden Rade.
Entsprechend werden die entgegen dem Drehsinne steigenden
Fäden weniger auf Druck und Abschälung belastet.
Aus diesem Grunde ist es für einen drehsinngebundenen
Hinterradreifen vorteilhaft, wenn die stärkeren und/oder
dichter gestellten Fäden des Anscheuerungsschutzes die im
Drehsinne steigenden Fäden sind und die schwächeren und/oder
weiter gestellten Fäden die entgegen dem Drehsinne steigenden
sind.
Nun sei ein abgebremstes Vorderrad betrachtet: Hier greift ein
Schlupf am Reifen in der Fahrtrichtung an. Dies bedeutet, dass
die entgegen dem Drehsinne steigenden Fäden noch stärker auf
Druck belastet werden als bei frei laufenden Rade. Folglich
werden die im Drehsinne steigenden Fäden weniger auf Druck und
Abschälung belastet. Darum ist es für einen drehsinngebundenen
Vorderradreifen vorteilhaft, wenn die stärkeren und/oder
dichter gestellten Fäden des Anscheuerungsschutzes entgegen
dem Drehsinne steigen und die schwächeren und/oder weiter
gestellten Fäden im Drehsinne steigen.
Das in beiden vorherigen Absätzen Geschriebene gilt natürlich
jeweils für beide Seitenwände des Reifens.
Zum Ausschluss von Verwechselungen beim Reifenaufbau kann es
sinnvoll sein, Kette und Schuss des Anscheuerungsschutzgewebes
in unterschiedlichen Farben auszuführen.
Die Erfindung bezieht sich sowohl auf solche Luftreifen, die
mit einem Fahrschlauch zu fahren sind, als auch auf solche
Reifen, die schlauchlos fahrbar sind; schlauchlose
Ausführungen sind gemäß Anspruch 9 wegen des geringeren
Rollwiderstandes und des weniger abrupten Druckverlustes im
Pannenfalle bevorzugt.
Ein Fahrschlauch muss aus einer Kautschukmischung mit einem
großen Anteil von Naturkautschuk bestehen, um im Pannenfalle
die Rissfortpflanzungsgeschwindigkeit verantwortbar niedrig zu
halten. Gerade bei Renneinsätzen - mit den zu erwartenden
höheren Geschwindigkeiten und demzufolge längeren Bremswegen
bis zum Stillstand - muss oft auf den an sich viel besser
dichtenden Butylkautschuk zugunsten von Naturkautschuk ganz
verzichtet werden, wonach die Schlauchwandung wegen der an
sich geringen Dichtwirkung pro Wanddicke recht dick bleiben
muss, was einen großen Beitrag zum Bereifungsgewicht und zum
Rollwiderstand liefert.
In synergistischem Zusammenwirken mit der hohen Anscheuerungs
beständigkeit erfindungsgemäßer Reifen und der Abpolsterung
der Quetschgefahr kann die Dicke einer im Reifeninneren
anhaftenden Dichtschicht aus halogeniertem Butylkautschuk
besonders dünn gehalten werden, für Rennreifen vorzugsweise in
der Größenordnung von 0,3 mm, für sonstige Einsätze bei
0,5 mm. Die an sich bekannte hohe Dichtwirkung halogenierten
Butylgummis kann so trotz dessen mechanischer Empfindlichkeit
auch an den besonders brutal beanspruchten Reifen für
Mountainbikes ausgenutzt werden.
Nach einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung gemäß Anspruch
11 reicht das die Seitenwand verstärkende textile
Flächengebilde bis in den Wulstbereich. Dann kann das im
Wulstbereich übliche Nesselband, welches bekanntlich als
Anscheuerungsschutz gegenüber dem Felgenhorn dient, gemäß
Anspruch 12 eingespart werden. Nebenbei erreichen solche
Reifen das ansprechende äußere Gestaltungsbild, wie es der
sportlich ambitionierte Fahrer von Skinwall-Reifen her gewöhnt
ist. Charakteristisch ist die im Seitenwandbereich gemäß
Anspruch 4 bevorzugte rußfreie Qualität des Gummis (was einen
besonders niedrigen Rollwiderstand ermöglicht) und die geringe
Gummidicke, die den Reifen halb transparent erscheinen lässt.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand zweier Figuren näher
erläutert. Es zeigt
Fig. 1 einen erfindungsgemäßen Fahrradreifen für Mountain
bikes im Querschnitt und
Fig. 2 einen Umfangsabschnitt des gleichen Reifens in der
Seitenansicht.
Fig. 1 zeigt einen erfindungsgemäßen Fahrradreifen 1. Er (1)
sitzt auf einer an sich bekannten Felge 2. Diese (2) ist zur
Kaverne 3 der Reifens 1 hin dicht. Die Felge 2 weist links und
rechts je ein Felgenhorn 2.1 zur Fixierung der Wülste 1.1 des
Reifens 1 auf. Innerhalb eines jeden Wulstes 1.1 ist in an
sich bekannter Weise je ein Wulstkern 1.2 angeordnet.
Um die Wulstkerne 1.2 ist eine Cordlage 1.3 geschlungen mit
einem Fadenwinkel von etwa 45° zur Umfangsrichtung. Durch
Rückführung der Umbucke 1.31 dieser Cordlage 1.3 bis unter die
Laufflächenmitte M ergibt sich eine zweischichtige Diagonal-
Karkasse. Zur Erhöhung der Durchstechsicherheit und zur
Verringerung der - Griffigkeit senkenden und Rollwiderstand
erhöhenden - Verspannungen zwischen Reifen und Untergrund in
der Bodenaufstandsfläche sind bei diesem Ausführungsbeispiel
zudem zwei schmale Aramidlagen 1.4 und 1.5 in spitzem Faden
winkel unterhalb des Laufstreifens 1.6 angeordnet; sie wirken
ähnlich einem Gürtel im Radialreifenbau.
Die Innenseite des Reifens 1 ist mit einer dichtenden Schicht
1.7 ausgekleidet, sodass dieser Reifen 1 schlauchlos fahrbar
ist. Sie besteht vorzugsweise - wie an sich bekannt - aus
einer Butylgummimischung.
Die Erfindung betrifft nun die Gestaltung der Außenseite der
Seitenwände 1.8. Auf die beiden dünn gummierten Karkass
schichten 1.3 und 1.31 ist ein ähnlich dünn gummiertes
Vollgewebe 1.9 aufdoubliert. In der radialen Richtung
erstreckt sich dieses - wie hier gezeigt - von der Wulst
unterseite bis unter die Laufstreifenränder 1.61. Eine
besonders sichere Randverankerung wird radial außen erreicht,
wenn dort gemäß den Ansprüchen 13 und 14 der Gelegerand
zwischen den beiden Aramidfäden enthaltenden Gürtellagen 1.4
und 1.5 angeordnet ist. Dies mildert zudem den Steifigkeits
sprung am Rande der Gürtellagen 1.4 und 1.5 und mindert damit
die dortigen Schubspannungskonzentrationen.
Weil das durch vorheriges Tauchen in eine Gummilösung dünn
gummierte Gelege zudem bis unter die Felgenhörner 2.1 herunter
reicht, kommt dieser Reifen ohne das bei skinwall-Reifen
übliche Nesselband aus. Mit dieser bevorzugten und hier
gezeigten Weiterbildung der Erfindung sind erfindungsgemäße
Reifen in ihrem Arbeitsaufwande zur Herstellung nicht teurer
als herkömmliche skin-wall-Reifen. Es verbleiben allerdings
etwas höhere Materialkosten.
Das hier verwendete textile Flächengebilde 1.9 zur
Seitenwandarmierung in Form eines Geleges, was für die
bestmögliche Ausführung gehalten wird, weist monofile Fäden
aus Nylon 6.6 in beiden Fadenrichtungen auf. Mitten zwischen
den Fadenkreuzungen beträgt die Fadendicke bei diesem Beispiel
0,35 mm.
Die zur Tränkung des Geleges verwendete gelöste Kautschuk
mischung sollte einen hohen Anteil von Naturkautschuk
enthalten und keinen Ruß. Als Lösungsmittel wird, wie an sich
bekannt, zweckmäßigerweise eine leichte, möglichst benzolfreie
Benzin-Fraktion eingesetzt.
Fig. 2 zeigt einen Umfangsabschnitt des gleichen Reifens 1 in
einer schrägen Seitenansicht, also mit räumlicher Perspektive.
Jeder Faden konnte hier zwecks Maßstabsgerechtigkeit nur mit
einem Strich dargestellt werden und nicht jeweils mit einem
Doppelstrich. Hier wird die bevorzugte weite Einstellung des
den Anscheuerungsschutz bewirkenden textilen Flächengebildes
1.9 deutlich. Der Abstand von Fadenmitte zu Fadenmitte beträgt
in beiden Fadenrichtungen 1,7 mm.
Die detaillierten Angaben zum Ausführungsbeispiel ermöglichen
es dem Fachmann, erfindungsgemäße Reifen ohne jegliches
Erfordernis von Versuchen nachzubauen. Diese Angaben sollen
aber nicht den Schutzumfang einengen. Vielmehr kommt es für
die Bemessung des Schutzumfanges allein darauf an, dass auf
den Seitenwänden von Fahrradreifen mit einer aus Cord
schicht(en) bestehenden Karkasse ein allenfalls dünn
gummiertes textiles Flächengebilde als Anscheuerungsschutz
angeordnet ist.
1
Fahrradreifen (auch kurz "Reifen" genannt)
1.1
Wülste des Reifens
1
1.2
Wulstkern innerhalb eines jeden Wulstes
1.1
1.3
Cordlage, die um die Wulstkerne
1.2
geschlungen ist
und die Karkasse bildet
1.31
Umbucke
1.31
der Cordlage
1.3
1.4
untere schmale Gürtellage mit Aramidfäden in
patalleler Anordnung (also in Cordanordnung)
1.5
obere schmale Gürtellage mit Aramidfäden in paralleler
Anordnung (also in Cordanordnung)
1.6
Laufstreifen von
1
1.61
Laufstreifenränder
1.7
dichtende Schicht auf der Innenseite des Reifens
1
1.8
Seitenwände des Reifens
1
1.9
Fäden auf den Seitenwänden
1.8
als Anscheuerungsschutz
1.91
Fäden
1.9
in Umfangsrichtung
1.92
Fäden
1.9
in radialer Richtung
2
Felge
2.1
Felgenhorn
3
Kaverne zwischen Reifen
1
und Felge
2
. Sie wird unter
Luftdruck gesetzt.
M Laufflächenmitte
M Laufflächenmitte
Claims (15)
1. Luftreifen (1) für Fahrräder, der links und rechts in
Wülsten (1.1) je einen Wulstkern (1.2) aufweist und eine
- vorzugsweise diagonale - Karkasse, die aus zumindest
einer Cordlage (1.3) gebildet ist, die (1.3) um die
Wulstkerne (1.2) herum geschlungen ist,
wobei der Reifen (1) zwischen den axialen Rändern (1.61)
eines Laufstreifens (1.6) Seitenwände (1.8) mit einem
Anscheuerungsschutz auf der Außenseite der Karkasse (1.3)
aufweist,
dadurch gekennzeichnet,
dass als Anscheuerungsschutz im Seitenwandbereich auf der Außenseite der Karkasse ein textiles Flächengebilde (1.9) angeordnet ist,
welches Fäden (1.91) in zwei im wesentlichen zueinander rechtwinkligen Fadenrichtungen enthält,
wobei diese beiden Fadenrichtungen diagonal, d. h. in einem Winkel von 30° bis 70° schräg zur Umfangsrichtung, liegen und
wobei das textile Flächengebilde nicht die Wulstkerne (1.2) umschlingt.
dass als Anscheuerungsschutz im Seitenwandbereich auf der Außenseite der Karkasse ein textiles Flächengebilde (1.9) angeordnet ist,
welches Fäden (1.91) in zwei im wesentlichen zueinander rechtwinkligen Fadenrichtungen enthält,
wobei diese beiden Fadenrichtungen diagonal, d. h. in einem Winkel von 30° bis 70° schräg zur Umfangsrichtung, liegen und
wobei das textile Flächengebilde nicht die Wulstkerne (1.2) umschlingt.
2. Reifen (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass
jeder Faden (1.91) an den Stellen, wo er einen anderen
Faden (1.91) kreuzt [wie bei einem Gelege oder einem
Vollgewebe] oder umschlingt [wie bei einem Gewirke]
stoffschlüssig mit dem anderen Faden (1.91) verbunden ist,
sei es durch Klebung, sei es - besonders bevorzugt -
durch Verschmelzung (= Verschweißung)
3. Reifen (1) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
dass die Fäden (1.91) mit Gummi bedeckt sind, welches über
der Taille eines jeden Fadens (1.91) eine Dicke von
höchstens 90 µm aufweist (skinwall).
4. Reifen (1) nach Anspruch 1 oder 2 oder 3, dadurch
gekennzeichnet, dass zumindest die Gummibedeckung des den
Anscheuerungsschutz darstellenden textilen Flächengebildes
(1.9) - vorzugsweise auch das innerhalb der Karkasse
angeordnete Gummi - rußfrei ist.
5. Reifen (1) nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, dass das textile Flächengebilde (1.9) ein
Gelege ist.
6. Reifen (1) nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, dass das textile Flächengebilde (1.9) ein
Vollgewebe ist.
7. Reifen (1) nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, dass das textile Flächengebilde (1.9) ein
Gewirke, vorzugsweise ein Kuliergewirke ist.
8. Reifen (1) nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, dass das textile Flächengebilde (1.9) weit
gestellt ist, also, dass der Abstand von Fadenkreuzung zu
Fadenkreuzung bzw. Fadenumschlingung zu Fadenumschlingung
mindestens 4-mal, vorzugsweise 5-mal so groß ist wie die
Dicke der Fäden mitten zwischen zwei Fadenkreuzungen bzw.
-umschlingungen.
9. Reifen (1) nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, dass er (1) in an sich bekannter Weise
eine dichtende Schicht (1.7) aufweist, sodass er
schlauchlos fahrbar ist.
10. Reifen (1) nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, dass er seiner Dimension und seiner
Profilierung nach für Mountainbikes geeignet ist, also für
geländegängige Fahrräder.
11. Reifen (1) nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, dass das vor Anscheuerung schützende
textile Flächengebilde (1.9) nach radial innen hin bis in
den Bereich der Wülste (1.1) reicht.
12. Reifen (1) nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass
er - insbesondere auch im Wulstbereich - frei von einem
Nesselband ist.
13. Reifen nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, dass das textile Flächengebilde (1.9) nach
radial außen hin bis unter die Laufstreifenränder (1.61)
reicht.
14. Reifen nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass
seine Karkasse (1.3) - ggf. zusammen mit einer oder
mehreren gürtelartigen Textillagen - im Zenith mehr als
zwei Textilschichten aufweist, wobei der radial äußere
Rand des Vollgewebes (1.9) zwischen zwei im übrigen
übereinander liegenden Textilschichten angeordnet ist.
15. Verfahren zur Herstellung eines Reifens (1) nach Anspruch
2 und Anspruch 8,
dadurch gekennzeichnet, dass das
weit gestellte textile Flächengebilde vor dem Aufbringen
auf die Reifenseitenwand (1.8) zwecks Gummierung nur mit
einer Gummilösung getränkt wird.
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Legal Events
| Date | Code | Title | Description |
|---|---|---|---|
| OP8 | Request for examination as to paragraph 44 patent law | ||
| 8304 | Grant after examination procedure | ||
| 8364 | No opposition during term of opposition | ||
| 8327 | Change in the person/name/address of the patent owner |
Owner name: CONTINENTAL REIFEN DEUTSCHLAND GMBH, 30165 HAN, DE |
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| R071 | Expiry of right |