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DE19908931B4 - Verfahren und Vorrichtung zum Bearbeiten von Fisch - Google Patents

Verfahren und Vorrichtung zum Bearbeiten von Fisch Download PDF

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DE19908931B4 DE19908931A DE19908931A DE19908931B4 DE 19908931 B4 DE19908931 B4 DE 19908931B4 DE 19908931 A DE19908931 A DE 19908931A DE 19908931 A DE19908931 A DE 19908931A DE 19908931 B4 DE19908931 B4 DE 19908931B4
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Abstract

Verfahren zur Bearbeitung von Fisch, insbesondere zum Zerlegen und Portionieren von Fischen oder Teilen von Fischen, deren Arbeitspositionen mittels eines Bilderkennungssystems erfasst, einer Rechnereinheit zugeführt und in Auswertung der Lageposition des zu bearbeitenden Fisches die entsprechenden Schneidelemente angesteuert werden, vorzugsweise zur Entfernung von Muskeldreiecken aus Lachsen, bei dem enthäutete Lachsfilets (16) im frischen Zustand mit nach oben gerichteten Muskeldreiecken (13), entgegengerichtet ihrer Auflage, mittels eines Ultraschall-Schneidwerkzeuges (3) in Längsrichtung der Muskeldreiecke (13) aus den Lachsfilets (16) entfernt werden.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Verfahren und eine Vorrichtung zum Bearbeiten von Fisch, insbesondere zur Bearbeitung von Lachsen.
  • Bekannte Verfahren und Anlagen zum Bearbeiten von Fisch, vorzugsweise zum Ausnehmen von Fischen, sind hauptsächlich im Hinblick auf die Bearbeitung eines weiter zu verarbeitenden Fisches ausgelegt, daher sind relativ bescheidene Anforderungen an die Genauigkeit der von der Maschine ausgeführten Bearbeitungen gestellt.
  • Zum Ausnehmen von Forellen und Lachs ist es bereits bekannt, den Fisch in Schwimmposition mit Hilfe von Endlos-Vortriebseinrichtungen, wie beispielsweise Förderbändern oder Ketten, durch eine Maschine zu führen, wobei die Förderbänder oder Ketten vertikale Rotationsachsen aufweisen, den Fisch seitlich erfassen und diesen durch die Maschine führen.
  • Während des Vorwärtstransportes des Fisches durch die Maschine erfolgt das Bauchaufschlitzen, die Entfernung der Innereien und das Reinigen mit Hilfe mehrerer Werkzeuge, die nacheinander in Längsrichtung der Maschine, der Transportrichtung des Fisches, angeordnet sind. In Weiterentwicklung derartiger Maschinen schlägt die Lösung der DE 37 43 002 A1 eine Maschine zum Ausnehmen von Fischen, insbesondere von Forellen und Lachsen, vor, die Bauchmembran, die den Blutstrang bedeckt, mittels eines von unten wirkenden Messers zu öffnen. Die vorgestellte Maschine arbeitet gleichfalls nach dem Prinzip, den Fisch in Schwimmposition mit dem Kopf voraus durch eine Maschine zu führen.
  • Während des Durchlaufes des Lachses durch die Maschine, kommt der Lachs zunächst in Kontakt mit einem darunter liegenden rotierenden Kreismesser, das dazu dient, den Fischbauch zu öffnen. Danach werden in bekannter Art und Weise die Innereien entfernt, wozu ein sogenanntes Fingerrad vorgesehen ist. Diesem Fingerrad folgt ein rotierendes Messerrad zum Aufschneiden der Bauchmembran, die den Blutstrang bedeckt, ohne diesen selbst zu beschädigen. Der Blutstrang selbst muss als zusammenhängendes Stück durch nachfolgende Schab- oder Schneideinrichtungen entfernt werden.
  • Die beschriebene Lösung mag wohl dazu dienen, die Bauchmembran zu schneiden, um im anschließenden Prozess den Blutstrang zu entfernen, jedoch bedarf es hinsichtlich der Entfernung der Muskeldreiecke aus den Filetseiten des Lachses gesonderter Verfahrensschritte und Einrichtungen.
  • Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren und eine Vorrichtung zum Bearbeiten von Fisch, insbesondere von Lachsen, zu entwickeln, mit denen die Mus keldreiecke eines ausgenommenen und enthäuteten Lachses realisiert und eine Erhöhung der Effektivität gegenüber den bekannten Verfahren und Anlagen erreicht wird.
  • Erfindungsgemäß wird die Aufgabe mit den Merkmalen der Ansprüche 1 bzw. 3, bzw. 7 gelöst.
  • Bevorzugte Merkmale, die die Erfindung vorteilhaft weiterbilden, sind den nachgeordneten Patentansprüchen zu entnehmen.
  • Das vorgestellte Verfahren ist dadurch charakterisiert, dass mit diesem sichergestellt wird, dass die zu entfernenden Muskeldreiecke aus Lachsen in qualitätsgerechter Art und Weise und, ohne Beeinträchtigung der Qualität des Lachses entfernt werden können. Dies wird dadurch möglich, dass die vorbehandelten Lachsfilets, indem sie bereits enthäutet und ausgenommen sowie getrennt sind, auf eine bestimmte Lage- und Transporteinrichtung verbracht, auf diesen lagegesichert positioniert werden und der Verlauf der Muskeldreiecke im jeweiligen Lachsfilet über eine Bilderkennung erfasst und ausgewertet wird und im Ergebnis zur Ansteuerung einer Schneideinrichtung dient, mittels deren Schneidwerkzeugen, bei einer Längsbewegung des Fisches oder der Schneideinrichtung selbst, die Muskeldreiecke entfernt werden. Dabei ist erfinderisch, dass die Schneideinrichtung mit einer ultraschallerregten Schneide ausgebildet ist und diese Schneide in ihrem Schneidbereich der Form des herauszutrennenden Muskeldreieckes angepasst ist.
  • Das neue Verfahren ist somit charakterisiert durch die kontinuierliche Zuführung der enthäuteten Lachsfilets, was über verschiedenartig ausgebildete Transport- und Lageeinrichtungen erfolgen kann, ferner durch die Erfassung des Verlaufes des Muskeldreieckes über eine zugeordnete Bilderkennung, die unmittelbar mit einer Prozesssteuerung in Verbindung steht und schließlich durch die Anordnung und Ausbildung einer besonderen Schneideinrichtung sowie des Herausschneidens der Muskeldreiecke mittels eines der Schneideinrichtung zugeordneten Ultraschallschneidwerkzeuges.
  • Die Schneide des Ultraschall-Schneidwerkzeuges ist in ihrer geometrischen Ausgestaltung der Form des herauszunehmenden Muskeldreieckes angepasst und wird mittels Ultraschall im Bereich von 20 bis 24 kHz erregt, deren Abmessungen und Geometrie so aufeinander abgestimmt sind, dass in der unmittelbaren Schneidzone die optimale Ultraschallwirkung zum Tragen kommt, was bedeutet, dass im Schneidbereich die größte Amplitude erreicht wird, wodurch ein qualitätsgerechtes Schneiden realisiert wird.
  • Das Entfernen der Muskeldreiecke erfolgt dabei im frischen Zustand der Lachsfilets, somit vor dem Prozess des Räucherns, was sich sehr positiv auf die Effektivität des gesamten Prozesses auswirkt. Schließlich wird die Produktqualität erhöht und der Hygienestatus verbessert.
  • Bei diesem Verfahrensablauf entfällt der bisherige Prozess des Frostens der Filetteile des Lachses, um die Muskeldreiecke zu entfernen, sondern es kann unmittelbar nach dem Prozess des Ausweidens und des Enthäutens sich der Prozess des Entfernens der Muskeldreiecke anschließen.
  • Das vorgestellte Verfahren ist nicht nur darauf ausgerichtet, Lachsfilets im frischen Zustand zu bearbeiten, selbstverständlich können auch gefrostete Fischteile mit der vorgestellten Lösung bearbeitet werden.
  • Das geschaffene ultraschallerregte Schneidsystem ist so ausgebildet, dass dieses über einen Prozessor ansteuerbar ist und zwar in der Art, dass die Schneideinrichtung mit ihrer Ultraschallschneide in der x- und y-Achse verfahren und positioniert werden kann, damit die Ultraschallschneide unmittelbar zur Position und Lage der zu entfernenden Muskeldreiecke verbracht werden kann.
  • Mit nachfolgendem Ausführungsbeispiel soll die Erfindung näher erläutert werden.
  • Die dazugehörige Zeichnung zeigt in
  • 1: eine Vorrichtung zum Entfernen von Muskeldreiecken aus bauchseitig aufliegenden Lachsfilets,
  • 2: eine Vorrichtung zum Entfernen von Muskeldreiecken aus rückseitig aufliegenden Lachsfilets,
  • 3: eine weitere Ausführung einer Vorrichtung zum Entfernen von Muskeldreiecken von rückseitig aufliegenden Lachsfilets,
  • 4: eine Prinzipdarstellung des Einsatzes eines Ultraschall-Schneidwerkzeuges,
  • 5: eine Ausbildung der Schneideinrichtung für die manuelle Handhabung.
  • Eine Vorrichtung zur Bearbeitung von Lachsfilets, nämlich des Herausnehmens der Muskeldreiecke 13 aus einem Lachsfilet 16 ist in der 1 dargestellt, welche aus einer Aufnahme- und Transporteinrichtung für die Lachsfilets 16 ausgebildet ist, welche der Einfachheit halber hier als Transportband 6 dargestellt wurde.
  • Unmittelbar zur Vorrichtung gehören eine Schneideinrichtung 4 sowie eine Bilderkennung 1, die über eine Prozesssteuerung 2 miteinander verbunden sind, dies in der Art und Weise, dass die von der Bilderkennung 1 aufgenommen Werte in der Prozesssteuerung 2 verarbeitet und als ausgehende Befehle an die Schneideinrichtung 4 weitergegeben werden.
  • Die Schneideinrichtung 4 ist dabei mit einem Ultraschall-Schneidwerkzeug 3, nachfolgend als Ultraschall-Schneidwerkzeug bezeichnet, ausgerüstet, welches unmittelbar den Schneidvorgang realisiert.
  • Im Bereich der Schneideinrichtung 4 besitzt die gesamte Vorrichtung eine Andruckeinrichtung 5, mit der sichergestellt wird, dass während des Schneidvorganges die aufgelegten Lachsfilets 16 in ihrer Position verbleiben, damit die auszutrennenden Muskeldreiecke 13 qualitätsgerecht aus diesen Lachsfilets 16 entfernt werden können.
  • Die Schneideinrichtung 4 selbst ist stationär in der Vorrichtung befestigt, die erforderliche Schnittbewegung wird über die Vorwärtsbewegung der auf den Transportbändern 6 aufliegenden Lachsfilets 16 realisiert, wobei die Schneideinrichtung 4 samt ihres Ultraschall-Schneidwerkzeuges 3 horizontal und vertikal, dass heißt in x-Richtung 20 und y-Richtung 21, verstellt werden kann.
  • Die in der 1 dargestellte Vorrichtung ist so konzipiert, dass die enthäuteten Lachsfilets 16 so auf das Transporband 6 verbracht werden, dass sie mit ihrer Bauchseite aufliegen, wobei es selbstverständlich auch möglich ist, die Lachsfilets 16 so auf einem Transportband 6 aufzubringen, dass sie mit ihrer Rückseite aufliegen, was anlagenmäßig in der 2 dargestellt ist.
  • Am prinzipiellen Grundaufbau einer derartigen Vorrichtung nach 2 gibt es keine Änderungen gegenüber der Vorrichtung nach 1, lediglich die Ausführung und Anordnung der einzelnen Bauelemente sind verändert, was funktionsbedingt wieder erforderlich ist, da die zu bearbeitenden Lachsfilets 16 nun rückseitig auf der Zuführung 7 und dem Transportband 6 aufliegen, somit die zu entfernenden Muskeldreiecke 13 sowohl auf der Zuführung 7 als auch auf dem Transportband 6 nach unten gerichtet aufliegen.
  • Die Bilderkennung 1 ist bei dieser Ausführung unterhalb des oberen Trum des Transportbandes 6 und zwischen der Zuführung 7 und dem Transportband 6 angeordnet, wobei dieser Übergabebereich von der Zuführung 7 zum Transportband 6 so gestaltet ist, dass die Vorwärtsbewegung der aufgelegten Lachsfilets 16 selbstverständlich nicht unterbrochen wird, was erreicht werden kann durch mitlaufende Rollen oder auch Teilabschnitte von Fördereinrichtungen. Dieser Spalt 22 zwischen der Zuführung 7 und dem Transportband 6 ist so ausgebildet, dass hier keine langen Wegstrecken überbrückt werden müssen, sondern hier lediglich soviel Freiraum benötigt wird, damit über die Bilderkennung 1 die Lage des Muskeldreieckes 13 des zu bearbeitenden Lachsfilets 16 erfasst werden kann.
  • Bei dieser vorgestellten Ausführungsform ist die Bilderkennung 1 gleichfalls über die Prozesssteuerung 2 mit der Schneideinrichtung 4 verbunden und das Ultraschall-Schneidwerkzeug 3 ragt über den oberen Trum des Transportbandes 6 hinaus, um die auf dem Trum des Transportbandes 6 aufliegenden Lachsfilets 16 bearbeiten zu können.
  • Dies bedeutet, dass im Arbeitsbereich der Schneideinrichtung 4 die jeweilige Transporteinrichtung, hier das Transportband 6, in Längsrichtung unterteilt ist, um genügend Freiraum für die Positionierung der Schneideinrichtung 4 mit seinem Ultraschall-Schneidwerkzeug 3 zu gewährleisten.
  • Vorteilhafter Weise sind dabei in diesem Arbeitsbereich 10 Transportrollen 8 vorgesehen, die dem Förderband 6 als auch den darauf liegenden Lachsfilets 16 die notwendige Stützung geben und nur soviel Freiraum besitzen, damit das Ultraschallwerkzeug 3 unmittelbar zur Lage des Muskeldreieckes 13 des jeweils zu bearbeitenden Lachsfilets 16 positioniert werden kann, was in der 2 mit den Pfeilrichtungen 20 und 21 angegeben ist.
  • Die Draufsicht nach 2 zeigt im unmittelbaren Bereich des Transportbandes 6 eine Abtransporteinrichtung, die hier als Abtransportband 9 dargestellt ist.
  • Die zur Vorrichtung gehörende Andruckeinrichtung 5 ist vorzugsweise als umlaufendes Förderband ausgebildet, welches mit der Geschwindigkeit des Transportbandes 6 umläuft und vertikal verstellt werden kann, damit die Lachsfilets 16 in ihrer Position während des Schneidvorganges gehalten und arretiert werden und infolge der gleichen Geschwindigkeit ergeben sich daraus keine hemmenden Beeinflussungen für den Transport und Schneidprozess.
  • Eine weitere Ausführung zur Realisierung des vorgestellten Verfahrens ergibt sich aus der Darstellung nach 3, bei der die Förder- und Transporteinrichtung für die zu behandelnden Lachsfilets 16 als eine Trommeleinrichtung 12 ausgebildet ist. Diese Trommeleinrichtung 12 besitzt gleichfalls eine Zuführung 7, von der die zu bearbeitenden Lachsfilets 16 mit nach oben liegendem Muskeldreieck 13 zugeführt werden. Die Auflagerung der zu bearbeitenden Lachsfilets 16 erfolgt dabei ansaugend in der Art und Weise, dass innerhalb der Trommeleinrichtung 12 Vakuumeinrichtungen 11 vorgesehen sind, die umfangseitig innerhalb der Trommeleinrichtung 12 angeordnet und mit entsprechenden Anschlüssen versehen sind. Die Trommeleinrichtung 12 ist im weitesten Sinne als ein Hohlzylinder ausgeführt, weicher um seine Achse drehend umläuft, wobei der inneren Wandung des Hohlzylinders der Trommeleinrichtung 12 beabstandet und umfangseitig verteilt die Vakuumeinrichtung 11 befestigt sind. Um eine wirksame Lagerung und Positionierung der zu bearbeitenden Lachsfilets 16 zur Trommeleinrichtung 12 zu erhalten, ist diese Trommeleinrichtung 12 im Bereich der jeweiligen Vakuumeinrichtung 11 so ausgebildet, dass das Vakuum vollflächig wirksam wird. So kann der Bereich der Auflagerung der Lachsfilets 16 mit einer Vielzahl von Durchgangsöffnungen ausgebildet sein oder dieser unmittelbare Bereich ist mit entsprechendem Maschenmaterial versehen. Wichtig dabei ist, dass eine genügende freie Durchtrittsfläche vorhanden ist, damit das Vakuum voll wirksam werden kann.
  • Die Bilderkennung 1 ist zur Trommeleinrichtung 12 so positioniert, dass die Lage des zu bearbeitenden Lachsfilets 16 auf der Trommeleinrichtung 12 unmittelbar dann erfasst wird, wenn das Lachsfilet 16 vollflächig auf dem äußeren Umfang der Trommeleinrichtung 12 aufliegt. Diese Lage wird erfasst und der Prozesssteuerung zugeführt, von der die entsprechenden Ansteuerbefehle zur Schneideinrichtung 4 übertragen werden, damit das Ultraschall-Schneidwerkzeug 3 zur Lachsschnitte 16 und somit zum herauszutrennenden Muskeldreieck 13 positioniert werden kann.
  • Die Verstellbarkeit des Ultraschall-Schneidwerkzeuges 3 in y-Richtung 21 sichert dabei, dass das Ultraschall-Schneidwerkzeug 3 dem gekrümmten Verlauf des herauszutrennenden Muskeldreieckes 13 folgen kann. Auch diese vertikale Verstellung des Ultraschall-Schneidwerkzeuges 3 wird über die Bilderkennung 1 erfasst, in der Prozesssteuerung 2 abgeglichen und unmittelbar als Befehl dem Ultraschall-Schneidwerkzeug 3 zugeführt. Nach Vollzug des Schnittes wird das jeweilige Vakuum in der Vakuumeinrichtung 11 aufgehoben, die Lagerung des entsprechenden Lachsfilets 16 ist aufgehoben und wird von der Trommeleinrichtung 12 über das Abtransportband 9 abgefördert.
  • Das Ultraschall-Schneidwerkzeug 3 ist in seinem Schneidbereich mit einer besonders gestalteten Schneide 15 ausgerüstet, welches der Form des Muskeldreieckes 13 angepasst ist und im weitesten Sinne eine v-förmige Schneidenausbildung besitzt. Oberhalb der Schneide 15 ist eine Öffnung 14 vorgesehen, in der das herauszutrennende Muskeldreieck 13 beim Schneidprozess entlang gleiten kann.
  • Dies ist prinziphaft in der 4 gezeigt, aus der sich gleichfalls ergibt, dass das zu bearbeitende Lachsfilet 16 auf einer Auflage, beispielsweise einem Transportband 6, aufliegt und in seiner Position zum Transportband 6 über Andruckeinrichtungen 5 gehalten und positioniert wird. Mit den vorgestellten Vorrichtungen gemäß der 1 bis 3 wird sichergestellt, dass ein kontinuierlicher Prozess des Heraustrennens von Muskeldreiecken 13 aus Lachsfilets 16 möglich ist, dies im Frischzustand der Lachsfilets 16, somit die Gewähr gegeben ist, dass hier höchsten hygienischen Anforderungen entsprochen und eine Produktqualität erreicht wird, was sich positiv auf den nachfolgenden Räucher- und weiteren Verarbeitungsprozess auswirkt.
  • Neben der Einbindung der Schneideinrichtung 4 in einen kontinuierlichen Prozess, wie oben beschrieben, ist es auch möglich, diese Schneideinrichtung 4 als Handgerät auszubilden, wobei am Aufbau und der Funktionsweise der Schneideinrichtung 4 keine Änderungen vorgenommen werden müssen. Auch hier ist das Schneidwerkzeug als Ultraschall-Schneidwerkzeug 3 ausgebildet, welches unmittelbar über den Ultraschall-Wandler der Schneideinrichtung 4 angeregt und in entsprechende Schwingungen im Bereich zwischen 20 bis 24 kHz versetzt wird.
  • Zur leichteren Handhabung der Schneideinrichtung 4 kann diese unmittelbar über dem jeweiligen Arbeitsplatz hängend gelagert werden, dies vorzugsweise über einen Seilzug 18, dem Bedienenden somit eine Hilfe gegeben ist, um die Schneideinrichtung 4 entsprechend zu handhaben. Ein vorgesehener Handgriff 19 dient dabei der Führung der Schneideinrichtung 4 samt des Ultraschall-Schneidwerkzeuges 3 und ein vorgesehener Bügel 23 gibt eine zusätzliche Stützung und Führung der gesamten Schneideinrichtung 4.

Claims (7)

  1. Verfahren zur Bearbeitung von Fisch, insbesondere zum Zerlegen und Portionieren von Fischen oder Teilen von Fischen, deren Arbeitspositionen mittels eines Bilderkennungssystems erfasst, einer Rechnereinheit zugeführt und in Auswertung der Lageposition des zu bearbeitenden Fisches die entsprechenden Schneidelemente angesteuert werden, vorzugsweise zur Entfernung von Muskeldreiecken aus Lachsen, bei dem enthäutete Lachsfilets (16) im frischen Zustand mit nach oben gerichteten Muskeldreiecken (13), entgegengerichtet ihrer Auflage, mittels eines Ultraschall-Schneidwerkzeuges (3) in Längsrichtung der Muskeldreiecke (13) aus den Lachsfilets (16) entfernt werden.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Lachsfilets (16) in Richtung eines ortsfesten Ultraschall-Schneidwerkzeuges (3) oder das Ultraschall-Schneidwerkzeug (3) zu ortsfest gelagerten Lachsfilets (16) geführt werden.
  3. Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens nach Anspruch 1, die aus einer Bilderkennung und Schneideinrichtung (4) mit Ultraschall-Schneidwerkzeug (3) sowie einem Auflage- und Transportband (6) besteht, bei dem die Schneideinrichtung (4) mit Ultraschall-Schneidwerkzeug (3) in X- und Y-Richtungen (20; 21) verstellbar ist, das Auflage- und Transportband (6) mit einer Andruckeinrichtung (5), als umlaufendes Andrucksband ausgeführt, ausgebildet ist.
  4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Ultraschall-Schneidwerkzeug (3) in seinem vorderen Bereich eine Schneide (15) besitzt, die der Querschnittsform der herauszuschneidenden Muskeldreieck (13) gepasst und vorzugsweise keilförmig ausgebildet ist und das Ultraschall-Schneidwerkzeug (3) oberhalb der Schneide (15) eine Öffnung (14) besitzt.
  5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 3 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Bilderkennung (1) und Schneideinrichtung (4) unterhalb des oberen Trums des Transportbandes (6) und die Andruckeinrichtung (5) über dem oberen Trum des Transportbandes (6) angeordnet sind, wobei die Bilderkennung (1) mit ihrem Empfangsteil in einen Arbeitsspalt (22) zwischen der Zuführung (7) und dem Transportband (6) hineinragt, die Schneideinrichtung (4) so integriert ist, dass das Ultraschall-Schneidwerkzeug (3) mit seiner Schneide (15) durch einen als Arbeitsbereich (10) ausgebildeten Längsspalt des oberen Trums des Transportbandes (6) hindurchragend zu den rückseitig aufliegenden Lachfilets (16) positioniert ist und im Arbeitsbereich (10) Transportrollen (8) innerhalb des Transportbandes (6) angeordnet sind.
  6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 3 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Öffnung (14) der Form der Muskeldreiecke (13) angepasst und unter einem bestimmten Winkel zur Achse der Schneideinrichtung verlaufend, der Schneide (15) zugeordnet ist.
  7. Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass eine Aufnahme- und Fördereinrichtung der zu bearbeitenden Lachsfilets (16) als eine Trommeleinrichtung (12) ausgebildet ist, die in ihrem Innenraum, an den Innenwandungen der Trommeleinrichtung (12) befestigte Vakuumeinrichtungen (11) besitzt, die mit ihren Wirkflächen zum äußeren Umfang der Trommeleinrichtung (12) ausgerichtet sind, die Trommeleinrichtung (12) in diesen Bereichen Durchtrittsöffnungen besitzt, die mittels luftdurchlässigen Abdeckungen, beispielsweise Metallgeweben, abgedeckt sind, wobei die Trommeleinrichtung (12) gleichfalls mit einer Zuführung (7) und einem Abtransportband (9) ausgerüstet ist und die Bilderkennung (1) und die Schneideinrichtung (4) oberhalb der Trommeleinrichtung (12) und zu dieser positionierbar angeordnet sind.
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