DE19908708A1 - Schärf- bzw. Schleifeinrichtung und Zustelleinrichtung - Google Patents
Schärf- bzw. Schleifeinrichtung und ZustelleinrichtungInfo
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Abstract
Bei einer Schärf- bzw. Schleifeinrichtung (204) für eine aus Garniturelementen (210), insbesondere Garniturzähnen oder -drähten, bestehenden Garnitur (14, 200) dringen zwischen einer Vielzahl von einzelnen Flankenschleifelementen (201), zwischen welche die zu schleifenden Garniturelemente (210) zum Schleifen der seitlichen Flächen der Garniturelemente (210) ein. Zusätzlich zu den Flankenschleifelementen (201) sind Stirnschleifelemente (202) vorgesehen, zum Bearbeiten der Stirnseiten der Garniturelemente (210). DOLLAR A Eine Einrichtung zum Zustellen einer auf einem Garniturträger (213) angeordneten Garnitur (14, 200) mit Garniturelementen (210) zu einer Schärf- bzw. Schleifeinrichtung (204) weist eine Vielzahl von einzelnen Schleifelementen auf. Es ist ein Mittel (220; 102, 104) vorgesehen, welches zwischen Garnitur (14, 200) und Schleifeinrichtung (204) eine Kraft zur Wirkung bringt, so daß die Garnitur (14, 200) und die Schleifeinrichtung (204) gegeneinandergedrückt werden und eine vorbestimmte Eintauchtiefe der Garniturelemente (210) in die Schleifeinrichtung (204) bewirkt.
Description
Die Erfindung bezieht sich auf eine Schärf- bzw. Schleifeinrichtung für eine
aus Garniturelementen, insbesondere Garniturzähnen oder -drähten
bestehenden Garnitur mit einer Vielzahl von einzelnen
Flankenschleifelementen, zwischen welche die zu schleifenden Garni
turelemente zum Schleifen der seitlichen Flächen der Garniturelemente
eindringen. Außerdem betrifft die Erfindung eine Schärf- bzw.
Schleifeinrichtung für eine aus Garniturelementen, insbesondere
Garniturzähnen oder -drähten bestehenden Garnitur mit einer Vielzahl von
einzelnen borstenartigen Schleifelementen. Weiterhin bezieht sich die
Erfindung auf eine Einrichtung zum Zustellen einer auf einem Garniturträger
angeordneten Garnitur mit Garniturelementen zu einer Schärf- bzw.
Schleifeinrichtung mit einer Vielzahl von einzelnen Schleifelementen.
Die Garnituren sind, insbesondere, aber nicht ausschliesslich, an Deckeln
einer Wanderdeckelkarde angeordnet. Die Erfindung eignet sich für den
Einbau eines Schleifgerätes (Schärfgerätes) in der Karde, ist aber nicht
darauf eingeschränkt, könnte daher in einem Gerät angewendet werden, das
bei Bedarf an einer Karde angebracht und von Karde zu Karde getragen
werden soll. Die Erfindung ist derart konzipiert, dass das Gerät bei laufender
Karde eingesetzt werden kann. Auch dies stellt aber keine Einschränkung
dar, die Erfindung könnte in einem Gerät angewendet werden, das nur bei
stillgesetzter (nicht produzierender) Karde arbeitet.
Eine frühere Anmeldung, EP-A-800 895, beschreibt ein Schärf- oder
Schleifgerät, das zum Schleifen von Deckelgarnituren verwendet werden
kann. Eine weitere frühere Anmeldung (CH 2302/97) entwickelt die
Konzepte nach EP-A-800 895 weiter.
Nach EP-A-800 895 umfasst ein Schleifgerät eine Vielzahl von einzelnen
Schleifelementen, die zwischen den Spitzen der zu schleifenden Garnitur
eindringen, die Kopfpartien der Garniturelemente überstreichen und sie
dabei schleifen können. Die Schleifelemente sind vorzugsweise elastisch
biegbar.
Die Schleifelemente können derart angeordnet werden, dass sie im Betrieb
über die Arbeitsbreite der Karde verteilt werden. Zu diesem Zweck können
sie von einem länglichen Träger getragen werden, z. B. so, dass jedes
Schleifelement an einem Ende am Träger festgemacht wird und von seinem
Befestigungspunkt quer zum Träger hervorsteht. Der Träger kann im Betrieb
auf dem Kardengestell mittels einer Halterung in einer ungefähr
vorbestimmten Beziehung zum Wanderdeckelaggregat montiert werden, z. B.
derart, dass die Deckel während des "Rücklaufes" geschliffen werden.
Die Schleifelemente, der Träger und die Halterung können zusammen eine
Vorrichtung bilden, die in der Karde eingebaut ist, z. B. derart, dass die
Vorrichtung mit der Karde selbst in Betrieb genommen wird. Dazu kann die
Karde einen Antrieb bzw. eine Steuerung für die Schleifvorrichtung
umfassen. Die Vorrichtung kann aber derart gestaltet werden, dass sie an
der Karde angebaut werden kann, sie könnte z. B. einen eigenen Antrieb
bzw. eine eigene Steuerung umfassen.
Gemäss einem ersten Aspekt der Erfindung nach CH 2302/97 ist ein
Schleifgerät für Kardendeckel dadurch gekennzeichnet, dass es mit einem
Mittel zum Entfernen von freigesetzten Schleifpartikeln (vorzugsweise mit
einer Absaugung) versehen ist.
Gemäss einem zweiten Aspekt der Erfindung nach CH 2302/97 ist ein
Schleifgerät nach EP-A-800 895 weiter dadurch gekennzeichnet, dass es
derart gegenüber einem Garniturträger (z. B. einem Wanderdeckelaggregat)
angeordnet ist, dass sich eine im wesentlichen vorgegebene Eintauchtiefe
der Schleifelemente in die Garnitur ergibt.
Gemäss einem dritten Aspekt der Erfindung nach CH 2302/97 ist ein
Schleifgerät nach EP-A-800 895 dadurch gekennzeichnet, dass es nicht
kontinuierlich, sondern gesteuert diskontinuierlich (intermittierend) in Einsatz
gesetzt wird, wobei die zu erwartende (effektive) Einsatzperiode insgesamt
weniger als 5% (allenfalls weniger als 1%) der Lebensdauer der Karde
darstellen kann.
Gemäss einem vierten Aspekt der Erfindung nach CH 2302/97 ist ein
Schleifgerät für eine Garnitur vorgesehen, das elastisch biegbare Elemente
umfasst, wobei diese Elemente die Stirnseiten von Garniturelementen
überstreichen und sie dadurch schleifen bzw. schärfen können.
Dieser Aspekt wurde in CH 2302/97 speziell für das Schärfen von
Sägezahngarnituren konzipiert.
Nachteilig beim Stand der Technik ist es, daß der Weg der Zustellung des
Schleifgerätes zu den Garnituren festgelegt werden muß. Bei einem
Verschleiß der Schleifmittel oder der Garnituren ist der Zustellweg bei jedem
neuen Schleifvorgang zu kontrollieren und gegebenenfalls neu einzustellen.
Dies ist ein aufwendiger Vorgang, der zudem fehlerbehaftet sein kann.
Die nun vorliegende Erfindung ist zum Schleifen bzw. Schärfen von
Garniturelementen beispielsweise in der Form von Häkchen konzipiert, wie
sie normalerweise in der Garnitur von Wanderdeckeln einer
Wanderdeckelkarde zu finden sind.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, die Nachteile des Standes der
Technik zu überwinden und insbesondere die Garniturelemente an den
funktionsrelevanten Flächen möglichst formgenau durch Schärfen bzw.
Schleifen Instandsetzen zu können. Die Aufgabe wird gelöst durch die
Merkmale des Anspruchs 1, 2 und 17.
Die Begriffe Schleifgerät und Schärfgerät sind in der nachfolgenden
Beschreibung gleichbedeutend.
Erfindungsgemäß werden bei einer gattungsgemäßen Schärf- bzw.
Schleifeinrichtung zusätzlich zu den Flankenschleifelementen
Stirnschleifelemente vorgesehen sind zum Bearbeiten der Stirnseiten der
Garniturelemente. Durch diese erfindungsgemäße Anordnung von weiteren
Schleifelementen wird bewirkt, daß nicht nur, wie bisher, die Flanken der
Garniturelemente instandgesetzt werden, sondern, daß darüber hinaus die
Stirnseiten, d. h. die Kanten der Oberseite bzw. die Spitzen der
Garniturelemente formgenau nachgearbeitet werden können. Durch dieses
formgenaue Nacharbeiten werden im wesentlichen neuwertige
Garniturelemente geschaffen, welche bestens geeignet sind, beispielsweise
beim Einsatz in einer Karde, das Kardieren der Fasern optimal zu
bewerkstelligen. Unrunde Kanten oder stumpfe Spitzen der
Garniturelemente werden durch die vorliegende Erfindung wirkungsvoll
vermieden. Es können durch die Erfindung geradlinige Kanten und scharfe
Spitzen geschaffen werden. Hierdurch werden beste Kardierergebnisse,
auch mit gebrauchten Garniturelementen erzielt.
Die Erfindung sieht außerdem ein Schleifgerät zum Schärfen unter anderem
von Häkchenspitzen vor, das mit Borsten versehen ist, welche an den Enden
der Häkchen anliegen und die Häkchen bei einer Relativbewegung
schleifen. Im Gegensatz zu den Borsten nach EP-A-600 895 dringen diese
Borsten daher nicht zwischen die Häkchen hinein (d. h. sie beeinflussen den
"Seitenschliff" nicht), sondern sie gewährleisten die Bildung einer Kante an
der Häkchenspitze bzw. -stirn.
Die vorliegende Erfindung kann mit den ersten bis dritten Aspekten der
Erfindung nach CH 2302/97 einzeln oder kollektiv kombiniert werden, wobei
die Problematik der Zustellung einer Garnitur an das Schleifgerät eigentlich
durch die vorliegende Erfindung insofern reduziert wird, als die Zustellung
vorzugsweise bis zum Anliegen mit einer vorgegebenen Anpresskraft erfolgt
bzw. durch die Zustellung des Gerätes an die Garnitur ersetzt wird.
Vorteilhafterweise sind die Flankenschleifelemente und die
Stirnschleifelemente auf einem Träger angeordnet. Hierdurch wird eine
besonders einfache bauliche Ausgestaltung der vorliegenden Erfindung
geschaffen. Die Flanken- und die Stirnschleifelemente können dabei über
die Länge der Garnitur, welche beispielsweise auf einem Deckelstab
angeordnet ist, gleichmäßig verteilt sein. Es können Zonen mit
Flankenschleifelementen und andere Zonen mit Stirnschleifelementen
besetzt sein. Die Flanken- und die Stirnschleifelemente können aber auch
im wesentlichen gleichzeitig in denselben Zonen angeordnet sein. Die
jeweils beste Anordnung ergibt sich aus der Form der Garniturelemente und
der Form des Trägers, sowie der einfachsten Möglichkeit der Bestückung
des Trägers mit den entsprechenden Schleifelementen.
Eine besonders vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung besteht darin, daß
der Träger eine drehbare Walze ist. Hierdurch wird eine hohe
Schnittgeschwindigkeit beim Schleifen der Garniturelemente bei einer
entsprechenden Drehzahl der Walze ermöglicht. Die konstruktive und
bauliche Ausgestaltung einer derartigen Schärf- bzw. Schleifeinrichtung ist
relativ einfach und wirtschaftlich.
Weisen, ausgehend von dem Träger, die Stirnschleifelemente eine
geringere Höhe auf, als die Flankenschleifelemente, so ist in einem
Arbeitsgang sowohl die Seite, als auch die Stirn der Garniturelemente zu
schärfen bzw. zu schleifen. Der Träger muß dabei nur einen definierten
Abstand zur Garnitur aufweisen, um sowohl die Seiten, als auch die Stirn auf
das gewünschte Maß schleifen zu können.
Am häufigsten wird die vorliegende Erfindung bei einer Garnitur in einem
Wanderdeckelaggregat einer Karde angewendet werden. Die Wanderdeckel
werden dabei an der stationär angeordneten Schleifeinrichtung
vorbeigeführt, wodurch die Garniturelemente geschliffen werden. Um einen
zuverlässigen und exakten Schliff zu erhalten, kann es vorteilhaft sein, wenn
der Wanderdeckel mehrmals an der Schleifeinrichtung vorbei geführt wird,
bis der Schleifvorgang beendet wird. Die Erfindung ist jedoch
selbstverständlich auch für das Schärfen bzw. Schleifen an stationären
Deckeln oder bei anderen Garnituren einsetzbar.
Als besonders vorteilhaft haben sich Borsten für den Einsatz als Flanken-
und/oder als Stirnschleifelemente erwiesen. Die Borsten sind flexibel und
passen sich der jeweiligen Form der Garniturelemente optimal an. Durch
eine entsprechende Oberfläche der Borsten wird das Schleifen der
Garniturelemente bewirkt. Durch unterschiedliche Längen der Borsten wird
jeweils die Flanke oder die Stirn der Garniturelemente geschliffen.
Bilden die Flanken- und/oder die Stirnschleifelemente eine Bürste, die auf
der Garnitur liegt, ohne daß die der genannten Schleifelemente wesentlich
zwischen die Garniturspitzen eindringen, so ist es möglich, nur die
Garniturspitzen entsprechend zu schleifen und die Basis der
Garniturelemente nicht zu schwächen.
In einer alternativen Ausführungsform sind insbesondere die
Stirnschleifelemente Schleifsteine. Hierdurch ist ein maßlich sehr genaues
Schleifen der Garniturelemente hinsichtlich ihrer Höhe ermöglicht. Ebenso
sind sehr formgenaue Gestaltungen der Garniturspitzen durch Schleifsteine
zu erzielen. Diese können, je nach Anwendungsfall, besondere Vorteile bei
der Verarbeitung von Fasern haben.
Als besonders vorteilhaft hat es sich herausgestellt, wenn die
Stirnschleifelemente eine feinere Körnung aufweisen als die
Flankenschleifelemente. Hierdurch ist eine unterschiedliche Schleifwirkung
auf die Garniturelemente ebenso wie eine unterschiedliche Standzeit der
Elemente gewährleistet. Durch eine entsprechende Ausgestaltung der
Schleifelemente anhand ihrer Körnung ist damit zu bewirken, daß die
Standzeit beider Schleifelementarten trotz unterschiedlicher Belastung in
etwa gleich ist, so daß auch die Zustellung der Garnitur zu der
Schleifeinrichtung ein gleiches Zustellen der Flankenschleifelemente und
der Stirnschleifelemente bewirkt.
Umfaßt die Einrichtung weiterhin ein Mittel zum Entfernen, von durch das
Schleifen freigesetzten Abrieb, so ist eine Verschmutzung der Einrichtung
zuverlässig zu vermeiden. Durch das Entfernen des Abriebs wird auch ein
störungsfreier Betrieb gewährleistet und ebenso das Verschmutzen des
Fasermaterials zuverlässig verhindert. Vorteilhafterweise ist das Mittel zum
Entfernen des Abriebs eine pneumatische Absaugung, die sich über die
Arbeitsbreite der Garnitur erstreckt und derart gegenüber einer Schleifstelle
angeordnet ist, daß sie eine Luftströmung durch die Schleifstelle bzw. an der
Schleifstelle vorbei erzeugen kann. Es wird damit ein vollständiges
Absaugen der Schleifstelle und der Garnitur bzw. des Garniturträgers
bewirkt, so daß auch bei einem Eingreifen der Garnitur in das Fasermaterial
im wesentlichen kein Schleifstaub mehr anhaftet und zu Verunreinigungen
oder Fehlstellen im Fasermaterial führen kann.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung ist vorteilhafterweise an Mitteln
angeordnet, um die Einrichtung am Kardengestell zu befestigen und dort die
entsprechenden Deckelgarnituren zu schleifen bzw. zu schärfen. Hierdurch
wird sichergestellt, daß das Gerät einen vorbestimmten Abstand zur
Deckelgarnitur aufweist, so daß auch ein exaktes Schleifen ermöglicht wird.
Weist das erfindungsgemäße Gerät eine Steuerung auf, welche das Gerät
intermittierend in Betrieb setzt, so ist zu vorbestimmten Zeiten der
Schleifvorgang einzusetzen. Damit kann, je nach Fasermaterial,
Verschmutzung und Verschleiß der Garniturelemente ein mehr oder weniger
häufiges Schleifen der Garniturelemente stattfinden. Es wird dabei ein
Kompromiß zu finden sein hinsichtlich des zulässigen Verschleißes der
Garniturelemente und dem Arbeitsergebnis der Garniturelemente. Je mehr
die Garniturelemente verschlissen sind, desto schlechter wird das
Arbeitsergebnis zu erwarten sein. Es wird deshalb zur Erzielung möglichst
guter Arbeitsergebnisse ein häufigeres Schleifen erforderlich sein,
wohingehend bei einem möglichst wirtschaftlichen Einsatz ein weniger
häufiges Schleifen durchgeführt werden wird.
Das erfindungsgemäße Gerät kann sowohl stationär an der Maschine
eingesetzt werden, als auch als transportables Wartungsgerät für Garnituren
verschiedener Maschinen genutzt werden. Das Wartungsgerät wird dabei im
instationären Betrieb lediglich zum Schleifen an einer Maschine angeordnet
und nach dem Schleifvorgang wieder entfernt. Es ist dadurch zu den Zeiten,
zu denen an einer einzelnen Maschine nicht geschliffen wird, an anderen
Maschinen einsetzbar.
Die Aufgabe der Erfindung wird weiterhin gelöst, durch die Merkmale des
Anspruchs 16. Die Einrichtung zum Zustellen einer auf einem Garniturträger
angeordneten Garnitur mit Garniturelementen zu einer Schärf- bzw.
Schleifeinrichtung, beispielsweise einer Schärf- oder Schleifeinrichtung der
zuvor beschriebenen Art und einer Vielzahl von einzelnen Schleifelementen
ist derart ausgebildet, daß ein Mittel vorgesehen ist, welches zwischen
Garnitur und Schleifeinrichtung eine Kraft zur Wirkung bringt, so daß die
Garnitur und die Schleifeinrichtung gegeneinandergedrückt werden und eine
vorbestimmte Eintauchtiefe der Garniturelemente in die Schleifeinrichtung
bewirkt. Dadurch, daß die Kraft auf die Garnitur wirkt, ist ein gleichmäßiges
Andrücken der Garnitur an die Schleifeinrichtung gewährleistet. Hierdurch
stellt sich ein Gleichgewichtszustand zwischen der Garnitur und der
Schleifeinrichtung ein, welche in Abhängigkeit der gewählten Kraft die
vorbestimmte Eintauchtiefe der Garniturelemente bewirkt. Es erfolgt somit
ein Anpressen der Garnitur an die Schleifelemente, wodurch ein gezieltes
Schleifen der Garniturelemente ermöglicht wird. Mit der vorliegenden
erfindungsgemäßen Einrichtung wird ein besonders formgenaues und
maßgenaues Schleifen der Garniturelemente ermöglicht. Durch ein
Zusammenwirken der Zustelleinrichtung mit der Schärf- bzw.
Schleifeinrichtung der vorherigen Ansprüche wird eine besonders
vorteilhafte Einrichtung zum Schleifen und Schärfen geschaffen. Die zuvor
beschriebene Schärf- bzw. Schleifeinrichtung ist sowohl mit als auch ohne
der erfindungsgemäßen Zustelleinrichtung einsetzbar. Durch die
Kombination der beiden Einrichtungen wird jedoch eine besonders
vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung erzielt.
Es hat sich herausgestellt, daß die auf die Garnitur aufzubringende Kraft von
der Widerstandskraft der Schleifelemente der Schleifeinrichtung abhängt. Je
größer der Widerstand der Schleifelemente ist, desto größer ist auch die
Kraft, mit welcher die Garnitur gegen die Schleifeinrichtung gedrückt werden
muß, wenn der gleiche Zustellweg erzielt werden soll. Um unterschiedliche
Zustellungen der Garniturelemente zu bzw. in die Schleifelemente zu
bewirken, ist es vorteilhaft, wenn die Kraft, mit welcher die Garnitur in
Richtung auf die Schleifeinrichtung gedrückt wird, einstellbar ist. Hierdurch
ist die Eindringtiefe der Garnitur in die Schleifelemente veränderbar und die
Abtragung beim Schleifen einstellbar.
Vorteilhafterweise wird die Kraft bei unterschiedlichen Schleifelementen
derart eingestellt, daß die Garniturelemente mit den kürzeren
Schleifelemente gerade noch kontaktieren. Damit wird sichergestellt, daß im
wesentlichen alle Schleifelemente im Eingriff mit den Garniturelementen sind
und somit ein optimaler Erfolg beim Schleifen erzielt werden kann.
Als besonders vorteilhaft für den Erfolg des Schleifens, als auch für eine
wirtschaftliche Konstruktion der Einrichtung hat sich herausgestellt, daß die
Kraft über Stützflächen für den Garniturträger, der während des
Schleifvorgangs auf den Stützflächen angeordnet ist, auf den Garniturträger
und die Garnitureinrichtung einwirkt. Damit werden Flächen geschaffen,
welche mit Gegenflächen auf den Garniturträger zusammenwirken und somit
eine exakte Positionierung von Garniturträger bzw. Garniturelementen zu
der Schleifeinrichtung gewährleisten. Die Kraft ist dabei definierbar auf den
Garniturträger einbringbar.
Vorteilhafterweise wird die Kraft über Federn oder Fluidzylinder auf die
Garnitur aufgebracht. Es kann sich hierbei um Spiralfedern, Blattfedern oder
Gummifedern handeln. Als Fluidzylinder sind insbesondere Pneumatik- oder
Hydraulikzylinder einsetzbar.
Vorteilhafterweise sind die Stützflächen in Richtung auf die
Schleifeinrichtung beweglich ausgebildet. Hierdurch werden die Stützflächen
zusammen mit der Garnitur bei Bedarf in Kontakt mit der Schleifeinrichtung
gebracht. Durch die bewegliche Ausbildung ist ein Ausweichen der Garnitur
in Bezug auf die Schleifeinrichtung bei zu großer Krafteinwirkung möglich,
so daß die Garnitur und die Schleifeinrichtung stets im Kräftegleichgewicht
sind. Im Gegensatz zum Stand der Technik, bei welchem lediglich eine
Wegzustellung erfolgt, ist hier ein Einpendeln und gleichmäßiges Einwirken
der Schleifeinrichtung auf die Garniturelemente der Fall.
Wenn die Garniturelemente nicht geschliffen werden, ist es vorteilhaft, daß
die Stützflächen außer Eingriff mit dem Garniturträger bringbar sind. Damit
wird insbesondere bei einem Wanderdeckelaggregat der Wanderdeckel an
der Schleifeinrichtung vorbeigeführt, ohne daß er von den Stützflächen in
Richtung auf die Schleifeinrichtung gedrückt wird. Durch das außer und in
Eingriff bringen der Stützflächen mit dem Garniturträger ist somit auch die
intermittierende Zustellung der Garnitur zu der Schleifeinrichtung besonders
vorteilhaft realisierbar.
Um insbesondere bei bewegten Garnituren, d. h. bei
Wanderdeckelaggregaten das Auflaufen der Garniturträger auf die
Stützflächen zu erleichtern, ist es vorteilhaft, wenn an den Stützflächen
Rampen vorgesehen sind. Die Garniturträger werden hierdurch allmählich
auf die gewünschte Entfernung und Krafteinwirkung mit der
Schleifeinrichtung gebracht.
Weitere Vorteile der Erfindung sind in den nachfolgenden
Ausführungsbeispielen beschrieben.
Es zeigt:
Fig. 1 eine Karde, an welcher die Erfindung Einsatz findet,
Fig. 2 eine Ausführung des Standes der Technik nach EP-A-800 895,
Fig. 3 eine schematische Darstellung eines einzelnen Drahtstückes,
von vorne betrachtet, um die Schleifwirkung nach EP-A-800
895 zu veranschaulichen,
Fig. 4 eine schematische Darstellung des gleichen Drahtstückes von
der Seite betrachtet,
Fig. 5 eine schematische Darstellung einer Variante der Ausführung
nach Fig. 2, wobei Fig. 5A ein Detail dieser Ausführung zeigt,
Fig. 6 eine schematische Darstellung einer Anordnung der
Schleifborsten an ihrem Träger,
Fig. 7 eine schematische Seitenansicht im Querschnitt eines Gerätes
nach CH 2302/97,
Fig. 8 ein Detail aus Fig. 7,
Fig. 9 ein Schema einer Deckelzustellvorrichtung des Gerätes nach
Fig. 8,
Fig. 10 ein Zeitdiagramm zur Erläuterung des Schemas nach Fig. 9,
Fig. 11A bis 11D vier schematische Darstellungen von Endpartien der
Garniturhäkchen,
Fig. 12 eine schematische Darstellung eines Arbeitsprinzipes zur
Lösung eines aus den Fig. 11A bis 11D ersichtlichen
Problems,
Fig. 13 eine Ausführung der vorliegenden Erfindung, die als eine
Modifikation des Gerätes nach Fig. 2 gebildet ist,
Fig. 14 und Fig. 15 je eine Modifikation der Anordnung nach Fig. 13,
Fig. 16 eine erste Möglichkeit zum Erzeugen des erforderlichen
Anpressdruckes,
Fig. 17 eine zweite Möglichkeit zum gleichen Zweck,
Fig. 18 das Eingreifen von Seiten- und Stirnschleifelementen in eine
Garnitur,
Fig. 19 einen Besatz einer Halbschale,
Fig. 20 die Anordnung der erfindungsgemäßen Einrichtung an einer
Karde,
Fig. 21 eine skizzierte erfindungsgemäße Zustellvorrichtung
Fig. 22 einen Funktionsablauf der erfindungsgemäßen
Zustellvorrichtung.
In Fig. 1 ist eine an sich bekannte Wanderdeckelkarde 1, beispielsweise die
Karde C50 der Anmelderin, schematisch dargestellt. Das Fasermaterial wird
in der Form von aufgelösten und gereinigten Flocken in den Füllschacht 2
eingespeist, von einem Briseur oder Vorreisser 3 als Wattenvorlage
übernommen, einem Tambour oder Trommel 4 übergeben und von einem
Wanderdeckelsatz aufgelöst und gereinigt. Fasern aus dem auf der
Trommel 4 befindlichen Faservlies werden dann von einem Abnehmer 7
abgenommen und in einer aus verschiedenen Walzen bestehenden
Auslaufpartie 8 zu einem Kardenband 9 gebildet. Dieses Kardenband 9 wird
dann von einer Bandablage 10 in eine Transportkanne 11 abgelegt. Die
Karde ist, mit einer "Hauptabsaugung" versehen, womit Abfall entfernt
worden kann. Eine solche Absaugung ist in Fig. 1 nicht speziell gezeigt, ist
aber dem Fachmann wohl bekannt. Ein Beispiel einer solchen Absaugung ist
in EP-A-340 458 zu finden. Der Wanderdeckelsatz umfasst
Wanderdeckelstäbe, die in Fig. 1 nicht einzeln gezeigt, aber in Fig. 2 mit
dem Bezugszeichen 13 angedeutet sind. Jeder Stab 13 ist mit einer Garnitur
14 versehen.
Die Deckel 13 sind an einer Kette oder einem Riemen 5 befestigt (z. B.
gemäss EP-A-753 610) und sie werden dadurch einem geschlossenen
"Deckelpfad" (über Umlenkrollen 6) entlang gegenläufig oder gleichläufig zur
Drehrichtung der Trommel 4 bewegt, wobei auf einem "Vorlauf" von einer
Einlaufstelle E bis zu einer Auslaufstelle A die Kardierarbeit geleistet und auf
dem "Rücklauf" die Deckel an einer Reinigungsstelle 60 gereinigt werden.
Die Reinigungsvorrichtung ist in EP-A-800 894 näher erläutert worden.
Anschliessend können z. B. an der Stelle 62 die Deckel 13 gemäss EP-A-800
895 geschliffen worden.
Fig. 2 zeigt eine Ausführung nach EP-A-800 895, wobei in dieser
Ausführung die Scheifstelle mit der Reinigungsstelle "zusammenfällt". Diese
Ausführung umfasst eine "Bürste" mit einer Hülse 59, Schleifelemente 42
und Reinigungsborsten 50, die von der Hülse getragen werden und sich in
der radialen Richtung von der Hülse 59 weg erstrecken. Die Hülse 59 wird
vorzugsweise aus zwei "Halbschalen" gebildet, welche im eingebauten
Zustand satt an einer Antriebswelle 57 sitzen. Die Bürste ist als Teil der
Deckelreinigungsvorrichtung 60 vorgesehen. Fig. 2 zeigt auch einen
Deckelstab 13 (samt Garnitur 14). Die Bewegungsrichtung des Deckelstabes
13 sowie die Drehrichtung der Hülse 59 sind durch Pfeile angedeutet.
Wie üblich beim Garnieren von Kardendeckeln ist die Garnitur 14 als flexible
oder als halbstarre Garnitur ausgeführt, wobei die einzelnen
Garniturelemente 40 aus Draht (Flachdraht oder Runddraht), je mit einem
sogenannten Knie 41 gebildet sind. Die Borsten 50 drängen bis auf den
Grund der Garnitur 14 ein, d. h. bis auf die Oberfläche des Stabes 13, wovon
die Drähte 40 hervorstehen, um die Garnitur gründlich zu reinigen. Es ist
aber nur die Hälfte des Umfanges der Hülse 59 mit Borsten 50 besetzt, die
andere Hälfte trägt die vorerwähnten Schleifelemente 42.
Die Schleifelemente 42 ähneln in dieser Ausführung den Borsten 50
zumindest darin, dass sie als längliche, elastisch biegbare Elemente
gebildet sind, die ungefähr radial von der Mantelfläche der Hülse 59
hervorstehen. Die Schleifelemente 42 sind auch flexibler als die Drähte 40,
so dass im Falle der Berührung ein solches Element mit einem Drahtstück
bei einer Relativbewegung des Elements und des Drahtes, das
Schleifelement 42 weichen muss. Die Elemente 42 sind aber deutlich kürzer
als die Borsten 50, so dass sie nur die "Kopfpartien" der Garniturdrähte 40
(oberhalb des jeweiligen Knies 41) erreichen. Die Geschwindigkeit des
freien Endbereiches jedes Elementes 42 ist trotzdem grösser als die
Geschwindigkeit der Garniturdrähte 40 in der Bewegungsrichtung 15. Wenn
die Schleifelemente 42 an den Garniturelementen 40 vorbei bewegt werden,
dringen sie daher in die Garnitur ein, wobei ihre freien Endbereiche
beiderseits der Kopfpartien der Drähte abgelenkt werden (Fig. 3).
Die Kopfpartie jedes Drahtelementes ist mit einem Seitenschliff versehen,
d. h. die Seitenflächen 43 (Fig. 3 und 4) konvergieren in der radialen
Richtung nach aussen, um eine Endkante 44 zu bilden. Bei jedem
Vorbeistreichen der Schleifelemente 42 an den Flächen 43 findet ein
Polieren bzw. ein Schleifen der Seitenflächen 43 statt. Die Aggressivität der
Polier- bzw. Schleifwirkung hängt von der Gestaltung der Schleifelemente
und der Geschwindigkeit der Relativbewegung ab. Die optimale Wirkung für
einen gegebenen Drahttyp kann empirisch ermittelt werden.
Die Lösung nach Fig. 2 hat gewisse Vorteile bei der Nachrüstung
bestehender Karden, die mit einer Reinigungsbürste (nur mit Borsten 50
versehen) ausgerüstet sind. Die "Infrastruktur" (d. h. der Träger, in der Form
einer Hülse 59, seine Halterung, in der Form der Welle 57 und ihre
Lagerung und der dazugehörige Antrieb) ist schon vorhanden. Die
Deckelreinigung ist aber ständig in Einsatz (solange die Karde läuft), die
Deckeldrähte werden dementsprechend "ständig" geschliffen und es müssen
gewisse Nachteile in Kauf genommen werden:
- - Die Reinigungswirkung nimmt ab, weil die Hälfte der Reinigungsborsten 50 "fehlen" (weil sie durch Schleifelemente ersetzt wurden),
- - es ist nicht möglich, durch die Einstellung der Drehzahl der Welle 57 (Fig. 2) sowohl die Reinigungs- wie auch die Schleifwirkung zu optimieren,
- - es ist nicht möglich das Schleifen allein "abzustellen", z. B. um ein periodisches Schleifen (nach einem gesteuerten "Stop/Go" Verfahren) zu ermöglichen. Ein solches Verfahren ist z. B. in EP-A-565 486 beschrieben worden.
Es hat sich daher als vorteilhaft erwiesen, für das Schleifen eine eigene
Infrastruktur in der Karde vorzusehen, insbesondere eine eigene Halterung
für den Träger (worauf die Schleifelemente 42 befestigt sind) und einen
eigenen steuerbaren Antrieb. Dadurch kann eine relative Geschwindigkeit
der Schleifelemente gegenüber den Drähten von mehr als 15 m/sek (z. B.
von 20 m/sek) erzielt werden. Eine solche relative Geschwindigkeit ist für
eine Reinigungsbürste nicht optimal. Die Schleifstelle wird dadurch von der
Reinigungsstelle getrennt und liegt vorzugsweise nach der Reinigungsstelle
in der Bewegungsrichtung 15 (Fig. 2) betrachtet.
Die Variante nach Fig. 5 umfasse eine wendelförmige Anordnung von
Schleifelementen 42 einem zylindrischen Träger entlang. Jedes Element ist
als eine Borste 45 (siehe insbesondere das Detail - Fig. 5A) gebildet. Die
Borsten 45 sind kürzer als die Borsten 50 der Ausführung nach Fig. 2 und
zumindest der freie Endbereich jeder Borste 45 ist mit einem Schleifmittel
versehen, um ein Schleifbereich (Schleifkörper) zu bilden. Die gesamte
Borste kann z. B. mit Schleifmittel durchsetzt sein. Das Schleifmittel besteht
z. B. aus harten Partikeln 46 (Schleifkörner, Diamantkörner oder
dergleichen), die durch Klebstoff bzw. ein Bindemittel an der Borste 45
befestigt oder in einer Matrix eingebettet sind. Die wendelförmige Reihe der
Elemente 42 erstreckt sich über die ganze Länge des Trägers und daher
über der ganzen Arbeitsbreite. Auf der in Fig. 5 nicht sichtbaren Seite der
Hülse 59 kann eine zweite Reihe von Schleifelementen spiegelbildlich zur
ersten Reihe angeordnet werden.
Die bisherige Beschreibung ging davon aus, dass die Schleifvorrichtung in
der Karde eingebaut werden sollte. Die vorliegende Erfindung ist aber nicht
darauf eingeschränkt. Die Karde könnte z. B. bloss Befestigungspunkte
aufweisen, wo eine Halterung der Schleifvorrichtung angebracht werden
kann. Die Vorrichtung selbst könnte dann von Karde zu Karde getragen und
erst im Bedarfsfall an einer bestimmten Karde montiert und in Betrieb
genommen werden. Eine solche Vorrichtung könnte den eigenen Antrieb
aufweisen, um den Träger zu drehen, welcher die Schleifelemente trägt,
oder könnte aber bloss eine Koppelung aufweisen, um eine temporäre
Verbindung mit dem Antrieb der Maschine zu ermöglichen.
Die bevorzugte Lösung umfasst eine Schleifvorrichtung mit eigener
"Infrastruktur" (Träger, Antrieb, usw.) und mit Schleifelementen nach Fig. 5,
wobei der Träger 59 vorzugsweise "vollbestückt" (statt bloss mit einzelnen
wendelförmigen Reihen von Schleifelementen) wird, d. h. praktisch über den
ganzen Umfang mit Schleifelementen besetzt sein sollte.
Für gewisse Anwendungen hat es sich als nicht wünschenswert erwiesen,
die Bürste als ein "vollbestückter" Träger zu realisieren. Es sind käufliche
Schleifelemente erhältlich, die in einer vollbestückten Ausführung zu
aggressiv wirken. Eine Alternativanordnung ist daher in Fig. 6 gezeigt und
besteht aus einer zick-zack-förmigen Reihe der Borstengruppen jede
Halbschale entlang. Die einzelnen Borsten sind in Fig. 5A dargestellt - jede
besteht aus einem filamentartigen Nylonsubstrat, durchsetzt mit
Siliziumkarbid. Mit dem allmählichen Abrieb der Borste werden neue
Schleifpartikeln freigelegt. Aus der Anzahl der "Borstenlinien" L ergibt sich
die Anzahl der Garniturspitzen, die gleichzeitig geschliffen wurden. Dies
kann in Abhängigkeit der Ausgangsleistung des Antriebes gewählt werden.
Fig. 7 zeigt eine Absaugung, um abgeschliffene Partikel zu entfernen und
eine Deckelzustellungsvorrichtung, welche die Deckelstäbe einer nach dem
anderen zum Schleifen der jeweiligen Garnitur durch Anheben aus dem
Deckelpfad in eine Schleifstelle der Bürste zustellen kann.
Das Schärf- oder Schleifgerät nach Fig. 7 umfasst daher die folgenden
Elemente:
- - ein Gehäuse 20, das zur Montage am Kardengestell an einer vorbestimmten Position ausserhalb des Deckelpfades und (stromabwärts von) in Deckellaufrichtung nach der Reinigungsstelle 60 (Fig. 1) vorgesehen ist,
- - die Bürste mit dem Träger 59 (vorzugsweise aus Halbschalen gebildet), Schleifborsten 42 und einer entsprechenden Lagerung bzw. Halterung (nicht gezeigt) im Gehäuse 20,
- - ein steuerbarer Bürstenantrieb 22 (Fig. 9), der am Gehäuse 20 befestigt und mittels einer Kupplung 21 mit der Welle 57 verbunden ist,
- - ein Luftabsaugkanal 23, der sich über die Arbeitsbreite der Garnitur 14 erstreckt und an einem Ende mittels einer Koppelung 24 mit der Hauptabsaugung 25 der Karde verbunden werden kann,
- - eine pneumatisch betätigbare Hubvorrichtung 26 (Fig. 9), welche auf der Innenseite des Deckelpfades angeordnet und dem Gehäuse 20 des Schleifgerätes gegenüber steht.
Die Hubvorrichtung 26 stellt eine Hubvorrichtung des Standes der Technik
dar. Sie umfasst zwei Hebeelemente 28, die in der Nähe je eines
Kardenseitenschildes (nicht gezeigt) angeordnet sind. Diese Elemente sind
senkrecht auf und ab zwischen einer unteren Bereitschafts- oder
Ruheposition und einer Arbeitsposition durch je einen Pneumatikzylinder 29
und Hebel 30 bewegbar. Jedes Hebelelement 28 ist mit einer Rampe 31 und
einer waagrechten Stützfläche 32 versehen.
Die Karde selbst umfasst eine Druckluftversorgung 27 für die
Hubvorrichtung 26 und eine Steuerung (nicht gezeigt) für den Bürstenantrieb
22.
Das Schleifgerät arbeitet nun folgenderweise:
Nachdem die Karde mit einer neuen Deckelgarnitur in Betrieb genommen wird, arbeitet das Schleifgerät nicht, d. h. weder die Bürste noch die Hubvorrichtung sind von der Karde mit Energie versorgt. Die Deckel 13 wandern dementsprechend ihren normalen "Pfad" entlang, ohne in Berührung mit den Hebeelementen 28 der Hubvorrichtung 26 zu treten, da diese Elemente derzeit in ihren unteren (Bereitschafts-)Stellungen ruhen. Die Position des Gehäuses 20 ist derart gegenüber dem normalen Deckelpfad gewählt, dass auch keine Berührung zwischen den Schleifborsten 42 und den Garniturspitzen stattfindet. Mittels einer Klappe (nicht gezeigt) ist der Luftabsaugkanal 23 von der Hauptabsaugung 25 der Karde getrennt, so dass keine Luftströmung in den Absaugkanal 23 durch das Gehäuse 20 erzeugt wird.
Nachdem die Karde mit einer neuen Deckelgarnitur in Betrieb genommen wird, arbeitet das Schleifgerät nicht, d. h. weder die Bürste noch die Hubvorrichtung sind von der Karde mit Energie versorgt. Die Deckel 13 wandern dementsprechend ihren normalen "Pfad" entlang, ohne in Berührung mit den Hebeelementen 28 der Hubvorrichtung 26 zu treten, da diese Elemente derzeit in ihren unteren (Bereitschafts-)Stellungen ruhen. Die Position des Gehäuses 20 ist derart gegenüber dem normalen Deckelpfad gewählt, dass auch keine Berührung zwischen den Schleifborsten 42 und den Garniturspitzen stattfindet. Mittels einer Klappe (nicht gezeigt) ist der Luftabsaugkanal 23 von der Hauptabsaugung 25 der Karde getrennt, so dass keine Luftströmung in den Absaugkanal 23 durch das Gehäuse 20 erzeugt wird.
Zu einem geeigneten Zeitpunkt (der nachfolgend näher erläutert wird) wird
das Schleifgerät (samt Hubvorrichtung und Absaugung) in Betrieb gesetzt.
Dazu wird die Bürste in die Pfeilrichtung (Fig. 7) in Drehung versetzt, der
Luftabsaugkanal 23 mit der Hauptabsaugung 25 der Karde verbunden und
die Pneumatikzylinder 29 betätigt, so dass die Hebeelemente 28 in ihre
Arbeitsstellungen angehoben werden. Wie schematisch in Fig. 7 gezeigt ist,
können die Deckel 13 nicht mehr an den Hebeelementen 28 vorbeikommen,
ohne die Rampen 31 zu berühren. Als die Deckel 13 durch die Ketten oder
Riemen 5 nach vorn gezogen werden, müssen sie einer nach dem anderen
zuerst die Rampen 31 emporlaufen, dann sich über die Stützfläche 32
parallel zum normalen Pfad bewegen und anschliessend auf den normalen
Pfad zurückkehren. Wenn die Hebeelemente 28 in ihren erhobenen
(Arbeits-)Stellungen stehen, definiert die Stützfläche 32 eine "Schleifstelle",
worin die Drahtspitzen der Garnitur 14 innerhalb der zylindrischen
Mantelfläche der Schleifborsten 42 liegen. Der Hub der Hebebewegung ist
derart gewählt, dass die Schleifborsten 42 (während ein Deckel 13 der
Bürste von der Hubvorrichtung 26 zugestellt wird) bis zu einer vorgegebenen
"Eintauchtiefe" ET (Fig. 8) in die Garnitur eindringt und die Garniturspitzen
(nach der früheren Erfindung) schleift. Für eine halbstarre oder flexible
Garnitur hat es sich als ratsam erwiesen, eine maximale Eintauchtiefe ET
von ca. 2 mm (gemessen von der Garniturspitze, vgl. Fig. 8) vorzusehen,
wobei dieser Parameter in Abhängigkeit vom Garniturtyp optimiert werden
kann und insbesondere für eine Ganzstahlgarnitur anders gewählt werden
kann.
Die Hubvorrichtung 26 bleibt in diesem Arbeitszustand, bis jeder Deckel 13
"x-mal" geschliffen worden ist, wobei "x" eine, beliebige rationelle Zahl,
vorzugsweise im Bereich 1 bis 5, ist. Die Hebeelemente 28 werden dann
wieder gesenkt. Eine dazu geeignete Steuerung wird nachfolgend näher
erläutert. Das Schleifen aller Deckel 13 "x-mal" wird nachfolgend als
"Schleifzyklus" genannt.
Die Hubelemente 28 können an jedem Ende der Deckel 13 die Deckel 13
gegen eine Anschlagfläche 70 eines Anschlagelementes 71 drücken. Die
Anschlagfläche 70 ist in einem vorbestimmten Abstand zu den
Schleifelementen 42. Durch diese Anschlagflächen wird die Eindringtiefe der
Schleifelemente 42 in die Garnitur 14 festgelegt. Da die Garniturhöhe mit
jedem Schleifvorgang abnimmt, die Eindringtiefe für ein optimales Schleifen
jedoch eine bestimmte Tiefe benötigt, ist es nach diesem Stand der Technik
nachteilig, die Anschlagfläche 70 in bezug zu den Schleifelementen 42
einstellbar zu gestalten. Bei einer Garnitur 14, welche bereits öfter
geschliffen wurde, ist somit der Abstand von der Anschlagfläche 70 zu den
Schleifelementen 42 geringer als bei neuen Garnituren 14.
Das Schleifen kann ohne das Abstellen der Karde durchgeführt werden.
Dazu ist es aber von Vorteil, dass das Schleifgerät auf gereinigten Deckeln
13 arbeitet, d. h. das Schleifgerät wird der Deckelreinigung nachgeschaltet.
Es hat sich aber auch als vorteilhaft erwiesen, die durch das Schleifen
freigesetzten Partikel aus dem Deckelbereich zu entfernen, da sie sich sonst
an den Laufflächen der Deckel 13 (auf dem "Gleitbogen" der Karde, nicht
gezeigt) herabsetzen können. Die Entfernung des Abfallmaterials wird durch
eine Luftströmung L bewerkstelligt, die durch einen Unterdruck im
Luftabsaugkanal 23 erzeugt wird und vorzugsweise von einer Seite zur
anderen Seite der Deckelschleifstelle durchfliesst. Dazu ist das Gehäuse 20
mit einer geeigneten Luftzufuhröffnung 33 versehen. Von dem
Luftabsaugkanal 23 erstreckt sich eine Schirmwand 34 praktisch bis zur
Deckelschleifstelle bzw. so nah als möglich heran, ohne eine abstreitende
Berührung der Schleifborsten mit der freistellenden Kante 35 der
Schirmwand 34 zu riskieren.
Nachdem die Garniturspitzen geschliffen worden sind, wird das Gerät wieder
dadurch abgestellt, dass die Energiezufuhr an die Hubvorrichtung 26 und
den Bürstenantrieb 22 unterbunden und der Absaugkanal 23 durch die
Klappe (nicht gezeigt) von der Hauptabsaugung 25 wieder getrennt wird. Die
Deckel 13 bewegen sich dementsprechend nur dem normalen Deckelpfad
entlang und sie werden nicht mehr der Schleifbürste zugestellt. Nach einem
Betriebsintervall ohne Schleifen der Deckel, kann das Schleifgerät wieder in
Betrieb gesetzt werden, um die Qualität der Kardierarbeit in der
Hauptkardierzone auf einem erwünschten Niveau zu halten.
Nachdem einige Schleifzyklen durchgearbeitet worden sind, werden die
Schleifborsten 42 durch Abnutzung gegenüber ihrer ursprünglichen Längen
verkürzt sein. Obwohl die Borsten 42 selber noch einsatzfähig sind, wird die
erforderliche minimale Eintauchtiefe ET (bei unveränderter
Deckelzustellung) nicht mehr erreichbar sein. Dieses Problem könnte im
Prinzip dadurch gelöst werden, dass das Gehäuse 20 gegenüber dem
Kardengestell justierbar sei. In einer Alternative wird die Zustellbewegung
geändert, um die Verkürzung der Borsten 42 auszugleichen. Dies kann
dadurch bewerkstelligt werden, dass ein Anschlag (nicht gezeigt)
vorgesehen ist, um die (angehobenen) Positionen der Hebeelemente 28
beim Zustellen der Deckel 13 zu bestimmen, wobei die Position des
Anschlages der Bürste gegenüber veränderbar ist. Diese Veränderung der
Position ist aufwendig und daher nachteilig. Außerdem ist die Andrückkraft
der Garnitur an die Deckel immer gleich groß ohne auf die Abnutzung der
Schleifelemente Rücksicht zu nehmen.
Das Schleifgerät kann in dem Sinne manuell betätigt werden, dass es von
Hand in Betrieb bzw. ausser Betrieb genommen werden kann, z. B. durch
Start/Stopknöpfe an einer Steuerkonsole, die dem Gerät direkt zugeordnet
wird. Eine Bedienungsperson kann somit entscheiden, wann und für wie
lange das Gerät in Betrieb gesetzt wird. In einer rationelleren Variante wird
aber das Gerät gezielt gesteuert, vorzugsweise von der Kardensteuerung
aus, z. B. nach einem Einsatzkonzept, das allgemein in EP-B-565 486
beschrieben ist. In der bevorzugten Variante werden die Deckelgarnituren
nach der Verarbeitung einer vorgegebenen Fasermenge (z. B. Tonnen)
geschliffen, wobei die vorgegebene Menge in Abhängigkeit vom Fasertyp
variabel sein kann.
Es ergibt sich somit vorzugsweise ein "Arbeitsprogramm" für die
Hubvorrichtung, wie in Fig. 10 schematisch gezeigt ist. Demnach gibt es ein
Normalbetriebsintervall NBI gefolgt von einem Schleifintervall SI, das
wiederum von einem Normalbetriebsintervall NBI gefolgt wird. Während des
Normalbetriebsintervalls ist das Schleifgerät nicht in Einsatz - es wird nur
während eines Schleifintervalls mit Energie versorgt, d. h. während eines
Schleifintervalls muss ein Schleifzyklus durchgeführt werden.
Das Diagramm in Fig. 10 kann die Zeitverhältnisse nicht realistisch
darstellen, weshalb die "Unterbrüche" in den Normalbetriebsintervallen
angedeutet sind. Ein Normalbetriebsintervall NBI wird viel länger als ein
Schleifintervall SI sein. Wenn z. B. einfachheitshalber angenommen wird, ein
Deckelsatz umfasse einhundert Deckel, die mit einer Geschwindigkeit von
ca. 250 mm/min dem Deckelpfad entlang bewegt werden, und die
Deckelteilung beträge ca. 40 mm, dann dauert ein Schleifintervall bzw. ein
Schleifzyklus ca. 4000/250 Minuten = ca. 16 Minuten.
Das Schleifintervall kann nach der Zeit gesteuert werden, d. h. die
Hubvorrichtung 26 kann für eine vorbestimmte Zeitperiode betätigt werden,
um die Hebeelemente 28 in deren Arbeitspositionen zu halten, wonach sie
wieder in die Bereitschaftsposition gesenkt worden können. In der
bevorzugten Variante wird aber ein Deckelsensor (nicht gezeigt) an der
Schleifstelle vorgesehen, welcher die Deckel 13 im Vorbeigehen zählt, so
dass die Hebeelemente 28 in den Arbeitspositionen bleiben, bis alle Deckel
einmal (bzw. x-mal) die Schleifstelle durchlaufen haben.
Die bisherige Beschreibung der nun vorliegenden Erfindung geht wieder
davon aus, dass das Gerät in der Karde eingebaut wird, was aber nicht
erfindungswesentlich ist. Das Schleifgerät könnte als Wartungsgerät
konzipiert werden, das während dem Schleifen an einer bestimmten Karde
angebaut aber danach an eine andere Karde weitergetragen wird. Auch ein
solches Gerät sollte mit einer Absaugung versehen werden, die allerdings
nicht unbedingt an der Hauptabsaugung der Karde angekoppelt werden
kann, weil Kardentypen sehr verschieden sind und das Gerät möglichst
"universell" einsetzbar sein sollte. Ein "tragbares" Gerät könnte aber mit
einer eigenen Unterdruckquelle verbunden werden, wodurch der
Schleifstaub entfernt wird.
Ein tragbares Gerät könnte eine Deckelzustell- bzw. Deckelhebevorrichtung
umfassen. Dies ist aber für ein solches Gerät nicht unbedingt nötig. Erstens
ist es die gängige Praxis der Kardenhersteller, Deckelabhebevorrichtungen
vorzusehen und sogar einzubauen, um das Schleifen der Deckel mit einer
konventionellen Schleifwalze zu ermöglichen und zweitens ist es eher beim
An bauen eines tragbares Gerätes möglich, die Eintauchtiefe durch die
Anpassung der Gerätehalterung zu bestimmen, d. h. ohne die Deckel
überhaupt der Bürste zustellen zu müssen. Es wird auch klar sein, dass sich
ein tragbares Gerät eher für die manuelle Bedienung eignet, obwohl
Zeitsteuerungen oder Deckelzähler ohne weiteres zum Steuern eines
Schleifganges verwendet werden könnten.
Ein tragbares Gerät könnte zur Anwendung bei noch laufender Karde
konzipiert werden, wird aber normalerweise zum Einsatz bei nicht
produzierender Karde kommen. Im letzten Fall ist es nicht unbedingt nötig,
das Schleifgerät in einer bestimmten Beziehung zur Deckelreinigung
anzubringen, da die Deckel während eines "Service" auf jeden Fall
unabhängig von der Reinigungsvorrichtung der Karde gereinigt werden.
Die maximale Eintauchtiefe ET von ca. 2 mm kann z. B. auf ca. 1 mm
reduziert werden, bevor die Zustellbewegung verändert wird, wobei
vorzugsweise eine Eintauchtiefe von 1,5 mm nicht unterschritten wird. Die
Veränderung der Zustellbewegung (d. h. im angegebenen Beispiel, die
Veränderung der Position des einstellbaren Anschlags) wird vorzugsweise
auch gesteuert, wobei sie im Prinzip manuell ausgeführt werden kann.
Das Schleif- oder Schärfverfahren kann ohne Kühlmittel (trockenes
Schärfen) ausgeführt werden und zwar für flexible, halbstarre und
Ganzstahl-Deckelgarnituren.
Die Schärfborstenlänge kann bei der Erstverwendung 15 bis 20 mm
betragen. Die Körnung der Borste kann zwischen ca. 300 und 600 betragen,
z. B. ca. 500. Die Klappe (nicht gezeigt), welche den Luftabsaugkanal 27 von
der Hauptabsaugung trennt, kann durch die Deckelzustellaktorik (die
Hubvorrichtung 26) betätigt werden.
Es kann eine geeignete Abschirmung für die Laufflächen (den Gleitbogen)
der Deckel vorgesehen worden, um das Absetzen von Schleifstaub darauf
zu verhindern. Solche Abdeckbleche sind hier nicht gezeigt, da geeignete
Elemente für den Gebrauch mit konventionellen Schleifwalzen bekannt sind
und zur Anwendung in Kombination mit dem neuen Gerät übernommen
werden können.
Die Aggressivität der Schleifelemente bzw. des Schleifgerätes muss
allenfalls zur Bearbeitung einer Ganzstahlgarnitur erhöht werden, was der
"vollbestückte" Träger wieder in den Vordergrund bringt. Da der
"Seitenschliff" für die Ganzstahlgarnitur häufig ohne Bedeutung ist, können
die Elemente geändert werden, so dass sie hauptsächlich auf die (radial
nach aussen gerichteten) Stirnseiten der Garniturzähne einwirken. Dazu
kann die Elastizität bzw. die Gestaltung (z. B. die Breite) der Schleifelemente
derart geändert werden, dass sie weniger die Tendenz haben, zwischen den
Garniturelementen einzudringen, dafür aber mehr die Fähigkeit, sich in die
Bewegungsrichtung der Garniturelemente zu biegen. Statt Schleifborsten
könnte man z. B. Lamellen wählen, die sich auf die Stirnseiten der
Garniturzähne "abstützen". Ein derartiges Schleifgerät könnte auch zum
Schleifen von Tambour, Vorreisser-, oder Abnehmergarnituren verwendet
werden. Demnach kann ein Schleifgerät vorgesehen werden, das mit
elastisch biegbaren Schleifelementen versehen ist, wobei diese Elemente
die Stirnseiten von Garniturelementen überstreichen und sie dadurch
schleifen bzw. schärfen können.
Die Häkchen der Fig. 11A und 11B sind neu und weisen je eine freie
Endpartie 70 auf. Jede weist zwei durch den Seitenschliff hergestellten
Seitenflächen 72 auf, die zusammen eine gerade Kante 73 bilden, die "vorn"
eine scharfe Spitze 74 ergibt.
Die Häkchen der Fig. 11C und 11D sind abgenutzt und von einem Gerät
nach EP-A-800 895 geschliffen worden. Sie weisen Endpartien 75 aus, die
sich von den Endpartien 70 deutlich unterscheiden. Das Schleifgerät hat
zwar neue Seitenflächen 76 erstellt, die eine Endkante 77 ergeben. Im
Seitenanblick (Fig. 11C) ist diese Kante 77 nicht gerade, sondern gekrümmt
und von vorn betrachtet (Fig. 11D) ist sie schlank aber eher abgerundet als
zugespitzt. Es fehlt auf jeden Fall eine Spitze 74 (Fig. 11A). Es gilt, ein
möglichst an die Form der Endpartien nach Fig. 11A und 11B wieder
heranzukommen.
Eine erfindungsgemäße Lösung ist schematisch in Fig. 12 gezeigt. Ein
drehbarer Träger 80 ist mit Schleifelementen, hier Schleifborsten 82
bestückt, die an den freien Enden der Häkchen 84 eines Deckelstabes 86
streifen. Die Drehrichtung des Trägers 80 und die Bewegungsrichtung des
Stabes 86 sind mit Pfeilen angedeutet. Wenn die Borsten 82 nun in.
Berührung mit den Enden der Häkchen gebracht werden, ohne wesentlich
dazwischen einzudringen, eliminieren sie die Krümmung der Kante 77 (Fig.
11C) und stellen wieder eine gerade Kante her. Dazu ist ein gewisser
Anpressdruck erforderlich, wobei die Borsten 82 derart gewählt werden
müssen, dass sie unter diesem Druck nicht zwischen den Häkchen
eindringen, sondern die "Stirnseiten" der Häkchen bearbeiten.
Die Schleifborsten 82 unterscheiden sich daher vorzugsweise von den
Schleifelementen 42 der Fig. 2 darin, dass sie beispielsweise kürzer, steifer
und dicker sind oder dichter besetzt sind, wodurch mehr Borsten gleichzeitig
in Kontakt mit der Garnitur sind. Aus diesen oder anderen Gründen weisen
sie gegenüber den Elementen 42 eine niedrigere Elastizität aus. Der Träger
80 ist vorzugsweise auch derart dicht mit Borsten 82 besetzt, dass die
daraus entstehende "Bürste einen gewissen Widerstand gegen das
Eindringen der einzelnen Borsten in die Garnitur erzeugt, weshalb eher die
Stirnseiten als die Seitenflächen der Häkchen bearbeitet werden.
Eine bevorzugte Lösung könnte zwei verschiedene Schleifbürsten
umfassen, wovon eine den Seitenschliff und die andere eine scharfe Spitze
erstellt. Die besonders vorzugswürdige Lösung umfasst aber nur eine
einzige "Bürste", die mit zwei verschiedenen Borstentypen bestückt ist.
Eine erste Ausführung kann daher direkt aus der Variante nach Fig. 2
abgeleitet werden, indem zwei verschiedene Halbschalen, je mit einem
eigenen Borstentyp, verwendet werden. Eine solche Ausführung ist in Fig. 13a
gezeigt. Da die Schleifbürste keine Reinigungsfunktion erfüllen muss,
fehlen die Borsten 50 (Fig. 2), die auf den Grund der Deckelstabgarnitur
eingehen. Die eine Halbschale weist Schleifborsten 42 auf, die (wie in der
Variante nach Fig. 2) die Seitenflächen der Häkchenendpartien bearbeiten.
Die andere Halbschale weist zusätzliche Schleifborsten 82 auf, die (wie in
der Variante nach Fig. 12) die Stirnflächen der Endpartie bearbeiten.
In Fig. 13b sind vier Schalen vorgesehen, die an einem Träger angeordnet
sind. Die Schleifborsten 42 und 82 sind demnach abwechselnd auf jeweils
einem Viertelkreis angeordnet und bewirken damit in einigen Einsatzfällen
einen besseren Schliff der Garniturelemente.
Die Erfindung ist nicht auf die Varianten nach den Fig. 12 und 13
eingeschränkt. Weitere Varianten sind schematisch in den nachfolgend
angegebenen Figuren gezeigt, wobei in diesen Varianten jede Halbschale
sowohl mit Schleifelementen zum Gewährleisten des Seitenschliffs wie auch
mit Elementen zum Bearbeiten der Stirnseiten der Häkchen ausgestattet ist.
Fig. 14 zeigt Reihen von relativ langen Seitenschliffelemente 42 und Reihen
von relativ kurzen Elementen 82 zur Bearbeitung der Stirnseiten. Die
Elemente 42 und 82 sind abwechselnd in jeder Halbschale eingesetzt.
In Fig. 15 ist jede Borstenreihe sowohl mit langen Seitenschliffelementen 42
als auch mit kurzen Stirnseiten-Bearbeitungselemente 82 ausgestattet. An
der Walze 204 können mehrere dieser Borstenreihen angeordnet sein. Zur
besseren Montage sind sie auf Halbschalen 205 und 206 angeordnet, die in
regelmassigen Abständen auf der nicht dargestellten Trommel angeschraubt
sind.
Die Fig. 16 und 17 zeigen je eine Möglichkeit zum erfindungsgemäßen
Erzeugen des erforderlichen Anpressdruckes beim Schärfen der Garnitur. In
der Variante nach Fig. 16 wird ein Deckelstab 90 mittels einer Zustellplatte
92 der Schleifbürste 94 zugestellt. Die Platte 92 wird mittels einer Feder 96
in Richtung der Drehachse der Bürste gedrängt, wobei die Zustellbewegung
durch die Berührung der Häkchenendpartien mit den relativ steifen Borsten
82 begrenzt wird. Wenn der Längenunterschied zwischen den kürzeren und
den längeren Borsten je nach Steifigkeit beispielsweise ca. 3 bis 4 mm
beträgt, drängen die längeren Borsten 42 entsprechend in die Garnitur ein
und gewährleisten den Seitenschliff.
Die steiferen Borsten 82 können mittels einer Abrichteinrichtung vor dem
Einbau in der Karde so abgeschliffen werden, dass die Bürste 94 in
Arbeitsposition quer über die Maschine parallel zur Deckelstabgeometrie
verläuft.
In der Variante nach Fig. 17 ist der Deckelstab 98 "fest" positioniert, d. h., er
wird nicht gegen die Schärfbürste 100 gedrängt. Statt dessen ist die
Schärfbürste 100 gegen den Deckelstab 98 gedrückt, z. B. dadurch, dass sie
auf einen Hebel 102 schwenkbar gelagert ist. Der von der Bürste 100 auf
den Stab 98 ausgeübten Anpressdruck ist justierbar, weil ein in
Längsrichtung des Hebels 102 justierbares Gegengewicht 104 vorgesehen
ist. Mit dem Gegengewicht 104 wird die Kraft, mit welcher die Bürste 100
und die Garnitur aufeinandergedrückt werden eingestellt.
Fig. 18 zeigt den Eingriff der Flankenschleifelemente 201 und der
Stirnschleifelemente 202 in Bezug auf die Garniturelemente 210. Es ist
daraus ersichtlich, daß die Stirnschleifelemente 202 kürzer als die
Flankenschleifelemente 201 sind. Hierdurch wird bewirkt, daß die längeren
Flankenschleifelemente 201 im wesentlichen nur die Seitenflächen der
Garniturelemente 210 kontaktieren und diese schleifen. Die kürzeren
Stirnschleifelemente 202 reichen nur bis zur Spitze bzw. Stirn der
Garniturelemente 210. Hierdurch streifen sie nur entlang der Stirnfläche der
Garniturelemente 210, so daß auch nur die Stirnfläche durch die
Stirnschleifelemente 202 bearbeitet werden.
Gemäß Fig. 19 ist ein Beispiel einer Anordnung von Schleifelementen 201
und 202 auf einer Halbschale 205' dargestellt. Im Gegehsatz zu den
Ausführungsbeispielen gemäß Fig. 13A und 13B ist hier auf einer
Halbschale 205 eine unterschiedliche Besetzung mit Schleifelementen 201
und 202 dargestellt. Die Halbschale 205' ist in einzelne Segmente eingeteilt.
In benachbarten Segmenten sind Flankenschleifelemente 201 und
Stirnschleifelemente 202 angeordnet. Hierdurch wird bei einer Drehung
jedes Garniturelement 210 sowohl von Flankenschleifelementen 201 als
auch von Stirnschleifelementen 202 überstrichen. Zum Ausgleich der axialen
Kräfte, welche auf die nicht dargestellte Walze 204 wirken, ist vorgesehen,
daß die Flankenschleifelemente 201 in Gegenrichtungen angeordnet sind.
Hierdurch heben sich die axialen Kräfte, welche durch die schräge
Anordnung der Flankenschleifelemente 201 auftreten können wieder auf.
Die Flankenschleifelemente 201 sind in wesentlich geringerer Anzahl auf der
Halbschale 205' angeordnet, als die Stirnschleifelemente 202. Hierdurch
wird auch eine relativ starke Widerstandskraft durch die Stirnschleifelemente
202 den Garniturelementen 210 entgegengesetzt, so daß die Eintauchtiefe
im wesentlichen durch die Höhe der Stirnschleifelemente 202 bestimmt wird.
Aus Fig. 20 ist die Anordnung der erfindungsgemäßen Schärf- und
Schleifeinrichtung an einer Karde 1 mit einem Wanderdeckelaggregat
dargestellt. In diesem Ausführungsbeispiel ist die Walze 204 in Laufrichtung
der Deckelstäbe 13 im Anschluß an die Deckelreinigungsvorrichtung 60
angeordnet. An dieser Stelle hat sich von den vorliegenden
Platzverhältnissen als auch von der Bedienbarkeit eine sehr gute Anordnung
der Schleifeinrichtung erwiesen. Die Anordnung entspricht im wesentlichen
der Anordnung gemäß Fig. 1, welche die Schleifstelle 62 ebenfalls im
Anschluß an die Reinigungsstelle 60 bezeichnet.
Fig. 21 zeigt eine Prinzipskizze einer erfindungsgemäßen
Zustelleinrichtung. Es sind hierbei die Deckelstäbe 13 mit jeweils einer
Garnitur 14 dargestellt, welche über nicht dargestellte
Verbindungselemente, beispielsweise Ketten oder Riemen miteinander
verbunden sind. Ein Deckel 13 wird dabei einer Zustelleinrichtung 220
zugeführt. Der Deckel 13 wird in diesem Falle auf einen Gleitklotz 224
bewegt, welcher den Deckelstab 13 in Richtung auf eine Walze 204 bewegt.
Die Walze 204 dreht sich in Pfeilrichtung mit einer Umfangsgeschwindigkeit,
welche eine ausreichende Schnittgeschwindigkeit zum Schleifen der
Garnitur 14 erlaubt. Der Deckelstab 13 wird dabei mittels Federkraft, welche
aus den Federn 223 resultiert, gegen Schleifelemente 201 und 202, welche
auf der Walze 204 angeordnet sind, gedrückt. Die Schleifelemente 201 und
202 bringen dem Deckelstab 13 eine entsprechende Kraft entgegen, so daß
sich ein Gleichgewichtszustand zwischen der Walze 204 und dem
Deckelstab 13 einstellt. Durch diesen Gleichgewichtszustand ist eine
vorbestimmte Eindringtiefe der Garnitur 14 in die Schleifelemente 201 und
202 zu bewirken.
Wenn die Schleifeinrichtung nicht auf die Garnitur 14 drücken soll, wird die
Zustelleinrichtung 220 in Doppelpfeilrichtung von der Walze 204
wegbewegt. Hierdurch gleiten die Deckelstäbe 13 an dem Gleitklotz 224
vorbei und werden nicht in Richtung auf die Walze 204 angehoben. Es
handelt sich hierbei sozusagen um eine Ein-/Ausschaltvorrichtung für die
Schleifeinrichtung.
Fig. 22 zeigt in den Skizzen a) bis e) verschiedene Situationen im Bereich
der Schleifwalze 204.
Bei a) ist ein Garniturträger 213 mit einer Garnitur 200 skizziert. Der
Garniturträger 213 ist in diesem Fall ein Deckelstab. Die Garnitur 200
besteht aus einer Vielzahl von Garniturelementen 210. Diese können
Häkchen oder in anderen Ausführungsbeispielen auch Zähne sein. Der
Garniturträger 213 gleitet auf einer Führung 215. Durch den Abstand der
Führung 215 von einer Schleifwalze 204 hat der Garniturträger 213, wenn er
auf der Führung 215 unter der Walze 204 hindurchgleitet, keinen Kontakt mit
der Walze 204 bzw. den Schleifelementen 201 und 202.
In b) ist die Zustelleinrichtung 220 dargestellt, wenn sie in Stillstandsstellung
ist. Die Zustelleinrichtung 220 besteht in dieser skizzierten Ausführung aus
einem Schiebeelement 222, welches in Führungen 227 in Richtung auf die
Walze 204 bewegt werden kann. An dem Schiebeelement 222 sind Federn
223 angeordnet. An den Federn 223 ist ein Gleitklotz 224 befestigt. In der
dargestellten Stellung der Zustelleinrichtung sind die Federn 223 in
entspannter Position. Dadurch, daß das Schiebeelement 222 sich in
unterster Stellung befindet, hat der Gleitklotz 224 keinen Kontakt zu dem
darüber hinweg bewegten Garniturträger 213.
In Darstellung c) ist gezeigt, wie sich der Garniturträger 213 auf einer
Stützfläche 226 des Gleitglotzes 224 befindet. Der Garniturträger 213 ist
hierbei zuvor über Rampen 225 auf die Stützfläche 226 bewegt worden. Die
Position c) zeigt das Einfedern der Federn 223 durch die Belastung mit dem
Garniturträger 213. Es ist hier auf die Gegenkraft, welche im Einsatzfall
durch die Walze 204 aufgebracht wird aus Darstellungsgründen verzichtet
worden. Das Schiebeelement 222 ist in der Position c) in ausgefahrener
Stellung. Das bedeutet, daß die Führungen 227 sich hier in maximaler
Zustellposition befinden.
Im Gegensatz zur Position c) ist bei der Position d) der tatsächliche Zustand
der Stellung des Garniturträgers 213 mit angeordneter Walze 204
dargestellt. Es ist hieraus ersichtlich, daß die Schleifelemente 201 und 202
gegen die Garnitur 200 bzw. die Garniturelemente 210 drücken. Es wird
somit der Federkraft der Federn 223 eine Kraft von außen durch die
Schleifelemente 201 und 202 entgegengebracht. Die Zustelleinrichtung
befindet sich somit im Gleichgewichtszustand, so daß einerseits die Kraft
der Federn 223 gegen die Kraft der Schleifelemente 201 und 202,
insbesondere der Schleifelemente 202 entgegenwirkt. Im wesentlichen
bringen die kürzeren und steiferen Stirnschleifelemente 202 den Widerstand
gegen die Federkraft auf.
Das System hat den wesentlichen Vorteil, daß durch die Federkraft und die
Kraft der Schleifelemente 201 und 202 eine Selbsteinstellung der
Einrichtung erfolgt. Während das Schiebeelement 222 lediglich von einer
Anschlagposition in die andere Anschlagposition befördert werden muß, ist
durch die Federkraft ein immer gleich bleibendes Andrücken der
Garniturelemente 210 gegen die Schleifelemente 201 und 202
gewährleistet. Durch eine unterschiedliche Vorspannung der Federn 23
können hier auch unterschiedliche Kräfte eingestellt werden, wodurch die
Eintauchtiefe der Garniturelemente 210 in die Schleifelemente 201 und 202
vorherbestimmt werden kann.
In Position e) ist der geschliffene Garniturträger 213 nach dem passieren der
Schleifvorrichtung wieder außerhalb des Eingriffs der Walze 204 und
außerhalb des Eingriffs der Zustelleinrichtung 220 auf der Führung 215
angeordnet.
Selbstverständlich ist die vorliegende Erfindung nicht auf die dargestellten
Ausführungsbeispiele beschränkt. So ist natürlich auch eine andere Art der
Zustellvorrichtung möglich. Anstelle von Längsführungen, wie sie in Fig. 22
ausgeführt wurden, sind auch beispielsweise Exzenterführungen möglich.
Außerdem ist die Zustellung der Walze 204 gegen ein stationäres Abstützen
der Garniturträger 213 möglich, bei welchem die Walze 204 auf analoge
Weise elastisch gelagert ist, wie im Ausführungsbeispiel der Fig. 22 die
Zustelleinrichtung. Dies wäre eine Art Kombination der Ausführung nach Fig.
22 mit der Ausführung nach Fig. 17. Der Besatz der Schleifeinrichtung kann
neben den Schleifelementen 201 und 202 auch Reinigungsbürsten, wie sie
in der Fig. 2 dargestellt wurden, beinhalten. Es kann hierdurch neben dem
Schleifvorgang gleichzeitig ein Reinigen der Garnitur erfolgen. Weiterhin
sind alle dargestellten Ausführungen miteinander und mit den zuvor
ausführlich beschriebenen Lösungen des Standes der Technik zu
kombinieren.
Claims (26)
1. Schärf- bzw. Schleifeinrichtung (204) für eine aus Garniturelementen (210),
insbesondere Garniturzähnen oder -drähten bestehenden Garnitur (14, 200) mit
einer Vielzahl von einzelnen Flankenschleifelementen (201), zwischen welche
die zu schleifenden Garniturelemente (210) zum Schleifen der seitlichen
Flächen der Garniturelemente (210) eindringen, dadurch gekennzeichnet, daß
zusätzlich zu den Flankenschleifelementen (201) Stirnschleifelemente (202)
vorgesehen sind, zum Bearbeiten der Stirnseiten der Garniturelemente (210).
2. Schärf- bzw. Schleifeinrichtung (204) für eine aus Garniturelementen (210),
insbesondere Garniturzähnen oder -drähten bestehenden Garnitur (14, 200) mit
einer Vielzahl von einzelnen borstenartigen Schleifelementen, dadurch
gekennzeichnet, daß die borstenartigen Schleifelemente Stirnschleifelemente
(202) sind, zum Bearbeiten im wesentlichen der Stirnseiten der
Garniturelemente (210), insbesondere von Häkchen.
3. Einrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß die Flankenschleifelemente (201) und die Stirnschleifelemente (202) auf
einem Träger angeordnet sind.
4. Einrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß der Träger eine drehbare Walze (204) ist.
5. Einrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß ausgehend von dem Träger die Stirnschleifelemente (202) eine geringere
Höhe aufweisen als die Flankenschleifelemente (201).
6. Einrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß die Garnitur (14, 200) in einem Wanderdeckelaggregat einer Karde (1)
angeordnet ist.
7. Einrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß die Flankenschleifelemente (201) und/oder die Stirnschleifelemente (202)
Borsten sind.
8. Einrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß die Flanken- und/oder die Stirnschleifelemente (202) eine Bürste bilden, die
auf der Garnitur (14, 200) liegt, ohne wesentliches Eindringen der genannten
Schleifelemente (201, 202) zwischen die Garniturspitzen.
9. Einrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß die Stirnschleifelemente (202) Schleifsteine sind.
10. Einrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß die Stirnschleifelemente (202) eine feinere Körnung aufweisen als die
Flankenschleifelemente (201).
11. Einrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß die Einrichtung ein Mittel (220; 102, 104) zum Entfernen von durch das
Schleifen freigesetzten Abrieb umfaßt.
12. Einrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß das Mittel (220; 102, 104) eine Absaugung (60) umfaßt.
13. Einrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß sich die Absaugung (60) über die Arbeitsbreite der Garnitur (14, 200)
erstreckt und derart gegenüber einer Schleifstelle (62) angeordnet ist, daß sie
eine Luftströmung (L) durch die Schleifstelle (62) bzw. an der Schleifstelle (62)
vorbei erzeugen kann.
14. Einrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß Mittel (220; 102, 104) vorgesehen sind, um das Gerät am Kardengestell zu
befestigen, um Deckelgarnituren (14, 200) zu schleifen oder zu schärfen.
15. Einrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß das Gerät eine Steuerung aufweist, welche das Gerät intermittierend in
Betrieb setzt.
16. Einrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß es als Wartungsgerät transportabel für Garnituren (14, 200) verschiedener
Maschinen einsetzbar ist.
17. Einrichtung zum Zustellen einer auf einem Garniturträger (213) angeordneten
Garnitur (14, 200) mit Garniturelementen (210) zu einer Schärf- bzw.
Schleifeinrichtung (204) mit einer Vielzahl von einzelnen Schleifelementen,
dadurch gekennzeichnet, daß ein Mittel (220; 102, 104) vorgesehen ist, welches
zwischen Garnitur (14, 200) und Schleifeinrichtung (204) eine Kraft zur Wirkung
bringt, so daß die Garnitur (14, 200) und die Schleifeinrichtung (204)
gegeneinandergedrückt werden und eine vorbestimmte Eintauchtiefe der
Garniturelemente (210) in die Schleifeinrichtung (204) bewirkt.
18. Einrichtung nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß die
aufzubringende Kraft von der Widerstandskraft der Schleifelemente (201, 202)
der Schleifeinrichtung (204) abhängt.
19. Einrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß die Kraft einstellbar ist.
20. Einrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß die Kraft bei unterschiedlich langen Schleifelementen (201, 202) derart
eingestellt ist, daß die Garniturelemente (210) mit den kürzeren
Schleifelementen (202) kontaktierten.
21. Einrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß die Kraft derart eingestellt ist, daß ein Gleichgewichtszustand zwischen den
Garniturelementen (210) und den Schleifelementen in der vorbestimmten
Eintauchtiefe besteht.
22, Einrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß die Kraft über Stützflächen (226) für den Garniturträger (213), der während
des Schleifvorganges auf diesen Stützflächen (226) angeordnet ist, auf den
Garniturträger (213) und die Garnitur (14, 200) einwirkt.
23. Einrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß die Kraft über Federn (223) oder Fluidzylinder auf die Garnitur (14, 200)
aufgebracht wird.
24. Einrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß die Stützflächen (226) in Richtung auf die Schleifeinrichtung (204)
beweglich ausgebildet sind.
25. Einrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß die Stützflächen (226) außer Eingriff mit dem Garniturträger (213) bringbar
sind.
26. Einrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß die Stützflächen (226) Rampen (225) aufweisen.
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