DE19908497A1 - Offenes Kraftfahrzeug - Google Patents
Offenes KraftfahrzeugInfo
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Abstract
Die Erfindung betrifft ein offenes Kraftfahrzeug, wie Cabriolet, Roadster o. dgl., das eine Fahrzeugkarosserie, eine Antriebseinrichtung mit Brennkraftmaschine, Getriebe und Abgasanlage, einen Fahrzeuginnenraum mit mindestens einem Fahrzeugsitz mit Rückenlehne und Kopfstütze und eine Frischluft-Heizvorrichtung aufweist. Zwecks Steigerung des Klimakomforts beim Fahren mit offenem Verdeck und Verbesserung des Wohlbefindens der Fahrzeuginsassen weist die Frischluft-Heizvorrichtung mindestens einen im Fahrzeuginnenraum hinter dem mindestens einen Fahrzeugsitz vorgesehenen Luftausströmer und mindestens einen mit dem Luftausströmer in Verbindung stehenden Luftkanal auf, dem von der Abwärme der Antriebseinrichtung erwärmte Luft zuführbar ist.
Description
Die Erfindung bezieht sich auf ein offenes Kraftfahrzeug, wie Cabriolet, Roadster
od. dgl., der im Oberbegriff des Patentanspruchs angegebenen Gattung.
Bei einem bekannten Kraftfahrzeug dieser Art (DE 197 00 739 C1) ist die
Frischluft-Heizvorrichtung flächig gestaltet und in einem Windschott integriert,
das hinter den Rückenlehnen der Fahrzeugsitze, den Kopfstützenbereich
abdeckend, angeordnet ist. Die Heizvorrichtung wärmt die das Windschott infolge
der Umkehrströmung des Fahrtwindes durchströmende Kaltluft auf und reduziert
so störende Zuglufterscheinungen beim Fahren ohne Verdeck und ermöglicht
dadurch auch das Offenfahren bei niedrigen Außentemperaturen. Die Heiz
vorrichtung ist in Form eines elektrischen Heizdrahtgeflechtes im Rahmen des
Windschotts angeordnet oder als eigensteifes Gebilde parallel an das Windschott
angefügt und mittels Befestigungselementen mit diesem verbunden. Statt dessen
kann die Heizvorrichtung auch als Platten- oder Scheibenwärmeübertrager
ausgebildet sein, wobei ein Betrieb mit flüssigen oder gasförmigen Wärme
übertragermedien in einem Wärmeübertragungskreislauf möglich ist.
Bei einer solchen Ausbildung der Frischtluft-Heizvorrichtung ist zwar die
besonders empfindliche Schulter-, Nacken- und Halspartie des
Fahrzeuginsassens angenehm temperiert. Es strömt aber kalte Zugluft über die
in einigen Kraftfahrzeugen vorhandene Öffnung zwischen dem Windschott und
der Rückwand des Fahrzeuginnenraumes in den Fondraum ein und führt im
Beinbereich zu nicht unerheblichen Zugerscheinungen. Auch ist die
Heizvorrichtung relativ aufwendig.
Bei einem anderen bekannten Kraftfahrzeug (DE 92 01 474 U1) werden zur
Reduzierung der für die Fahrzeuginsassen lästigen Zuglufterscheinungen beim
Fahren mit offenem Verdeck dem Schulter- und Nackenbereich der Fahrzeug
insassen gezielt Luftströme zugeführt, die aus einem im Kopfstützenbereich der
Fahrzeugsitze angeordneten, schräg nach hinten oben gerichteten Luftausströmer
austreten. Zur Erzeugung dieser Luftströme wird Luft von am Fahrzeug
vorgesehenen Einströmöffnungen aufgefangen und durch Staudruck und/oder ein
Gebläse dem Luftausströmer zugeführt.
Bei einem Kraftfahrzeug mit Brennkraftmaschine ist es bekannt, den Fahrzeug
innenraum mittels durch die Abgase erhitzter Luft zu beheizen (DE-PS 85 09 98),
wobei die in einem Sicherheitsraum, der zwischen einem mit Frischluft
beschickten Frischlufterwärmer und der Abgasleitung eingeschaltet ist,
angeordneten, wärmeübertragenden Teile zur Verbesserung der Heizleistung als
metallische Zwischenglieder ausgebildet sind, die die Wandung der Abgasleitung
mit der Innenwand des Frischlufterwärmers verbinden. Die Innenwand des
Frischlufterwärmers ist mit sich in den Frischlufterwärmer erstreckenden
indirekten Heizflächen versehen.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, bei einem offenen Kraftfahrzeug der
eingangs genannten Art die Klimatisierung im Fahrbetrieb mit offenem Verdeck
und damit das Wohlbefinden der Fahrzeuginsassen zu verbessern.
Die Aufgabe ist bei einem offenen Kraftfahrzeug der eingangs genannten
Art gemäß der Erfindung durch die Merkmale im Patentanspruch 1 gelöst.
Das erfindungsgemäße Kraftfahrzeug hat den Vorteil, daß die Abwärme der
Antriebseinrichtung, insbesondere z. B. der Brennkraftmaschine
und/oder des Getriebes und/oder der Abgasanlage, zur Lufterwärmung genutzt
wird und die so erwärmte Luft mit der in den Fondbereich
einströmenden Kaltluft gemischt wird und dort sowie im Fußbereich des Fond
raumes dadurch keine unangenehmen Kaltluftströme mehr spürbar sind. Durch
die zu der Oberseite der Rückenlehne bzw. dem unteren Bereich der Kopfstütze
gerichtete Ausströmrichtung der den Luftausströmer verlassenden Warmluft wird
dabei die Schulter- und Nackenregion der Fahrzeuginsassen direkt und intensiver
mit Warmluft beaufschlagt und das Wohlbefinden der Fahrzeuginsassen bei
offener Fahrt verbessert. Die Frischluft-Heizvorrichtung ist anders als bei dem
bekannten Kraftfahrzeug Teil des Fahrzeug selbst, z. B. Teil der Fahrzeug
karosserie und nicht im Windschott speziell angeordnet. Dadurch ist das
Windschott hinsichtlich der designerischen Gestaltung keinen technisch bedingten
konstruktiven Zwängen ausgesetzt. Die Zwangsbelüftung des Luftkanals kann
entweder mittels des beim Fahren entstehenden Staudrucks oder durch ein
Gebläse erfolgen. Die Ausnutzung der Abwärme der Antriebseinrichtung mit
Brennkraftmaschine, Getriebe und Abgasanlage, die bei herkömmlichen
Fahrzeugen ungenutzt bleibt, wird bei der Erfindung zur Lufterwärmung heran
gezogen und erspart zusätzliche Energiequellen für eine etwaige Beheizung.
Vorteilhafte Ausführungsformen des Kraftfahrzeugs gemäß der Erfindung mit
zweckmäßigen Ausgestaltungen ergeben sich aus den weiteren
Patentansprüchen.
Bei einer vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung ist der mindestens eine
Luftausströmer unter der Bordkante der Fahrzeugkarosserie an oder in der
Rückwand des Fahrzeuginnenraumes angeordnet, wobei er sich vorzugsweise
über die gesamte Breite des Fahrzeuginnenraumes erstrecken kann. In
Verbindung mit einem den Fahrzeugsitzen zugeordneten Windschott, das hinter
der Rückenlehne zumindest den Kopfstützenbereich überdeckend angeordnet
und dem Luftausströmer vorgelagert ist, ergibt sich ein wesentlich verbesserter
Klimakomfort beim Fahren mit offenem Verdeck.
Die Erfindung ist nachfolgend anhand von in der Zeichnung gezeigten
Ausführungsbeispielen näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 eine schematische perspektivische Ansicht einer
Fahrzeugkarosserie eines Cabriolets bei offenem
Verdeck und aufgestelltem Windschott,
Fig. 2 eine schematische, teilweise geschnittene Seitenansicht
des Cabriolets in Fig. 1,
Fig. 3 eine schematische, teilweise geschnittene Seitenansicht
eines Ausschnitts III in Fig. 2 in größerem Maßstab,
Fig. 4 einen schematischen senkrechten Schnitt von Teilen des
Kraftfahrzeugs im Bereich hinter den Fahrzeugsitzen
gemäß einem abgewandelten Ausführungsbeispiel.
Von dem Cabriolet als Ausführungsbeispiel für ein allgemein bekanntes, offenes
Kraftfahrzeug, d. h. eines Kraftfahrzeugs mit abschwenkbarem oder abnehmbarem
Verdeck, ist in Fig. 1 die Fahrzeugkarosserie 10 perspektivisch und in Fig. 2
ausschnittweise ein Fahrzeuginnenraum 11 mit Heck 102 in Seitenansicht
dargestellt. Im Fahrzeuginnenraum 11 sind bei diesem Ausführungsbeispiel zwei
Fahrzeugsitze 12 nebeneinander angeordnet, von denen der eine einen Fahrersitz
und der andere einen Beifahrersitz darstellt. Jeder Fahrzeugsitz 12 ist wie üblich
mit Sitzkissen 13, Rückenlehne 14 und Kopfstütze 15 ausgestattet. Der Fahrzeug
innenraum 11 ist hinten von einer Rückwand 16 und vorn von einer nicht weiter
dargestellten Stirnwand begrenzt. Dem Fahrzeuginnenraum 11 ist üblicherweise
ein Motorraum 17 vorgeordnet, der oberseitig von einer Motorhaube 18
abgedeckt ist. Das Kraftfahrzeug weist eine Antriebseinrichtung 1 mit Brenn
kraftmaschine 2 im Motorraum 17, mit Getriebe 3, von dem eine Gelenkwelle 32
nach hinten führt, und mit einer Abgasanlage 19 auf, die von der Brennkraft
maschine 2 ausgehend unterhalb des Karosseriebodens 101 bis hin zum Heck
geführt ist und z. B. einen Auspufftopf 20 und einen Vorsatztopf 28 sowie einen
Katalysator 21 zur Reduktion der Schadstoffemmission aufweist.
Zur Verbesserung des Klimakomforts bei offener Fahrt ist im Kopfstützenbereich
des Fahrzeugsitzes 12 ein Windschott 22 vorgesehen. Ferner ist eine allgemein
mit 23 bezeichnete Frischluft-Heizvorrichtung für die zusätzliche Beheizung des
Fondbereichs des Fahrzeuginnenraums 11 vorgesehen. Das aus einem Netz oder
Geflecht bestehende Windschott 22 erstreckt sich über die gesamte Breite des
Fahrzeuginnenraums 11 und ist in Höhe der Bordkante 103 der Fahrzeug
karosserie 10 schwenkbar angeordnet, so daß es nicht Nichtgebrauch
abgeschwenkt werden kann und bündig mit der Bordwand 103 den Freiraum
zwischen den Rückenlehnen 14 der Fahrzeugsitze 12 und der Rückwand 16
des Fahrzeuginnenraums 10 abdeckt. Bei offener Fahrt wird das Windschott 22
hochgeklappt, wie dies in Fig. 1 und 2 gezeigt ist. Dabei überdeckt das Windschott
22 den oberen Bereich der Rückenlehnen 14 sowie den Bereich der Kopfstützen
15, über die das Windschott 22 noch etwas übersteht.
Die Frischluft-Heizvorrichtung 23 weist mindestens einen im Fahrzeuginnenraum
11 hinter dem mindestens einen Fahrzeugsitz 12 vorgesehenen Luftausströmer 24
und mindestens einen mit dem Luftausströmer 24 in Verbindung stehenden Luft
kanal 25 auf, dem Luft zuführbar ist, die von der Abwärme der Antriebseinrichtung
1, insbesondere der Brennkraftmaschine 2 und/oder des Getriebes 3 und/oder der
Abgasanlage 19, im Betrieb erwärmt wird. Der mindestens eine Luftausströmer 24
ist hierbei insbesondere hinter den Rückenlehnen 14 der Fahrzeugsitze 12
angeordnet, wobei sich der Luftausströmer 24 über die Breite der Rückenlehnen
14 der Fahrzeugsitze 12 erstrecken kann. Der Luftausströmer 24 besteht z. B. aus
einem etwa horizontal verlaufenden Kanal, der mehrere über die Breite der
der Rückenlehne 14 verteilt angeordnete Luftausströmöffnungen 241 enthält. Ein
solcher Luftausströmer 24 mit horizontal verlaufenden Kanal kann sich z. B. etwa
über die gesamte Breite des Fahrzeuginnenraums 11 erstrecken. Die mindestens
eine Luftausströmöffnung 241 ist etwa bündig mit der Rückwand 16 (Fig. 2) und
so angeordnet und ausgebildet, daß die Ausströmrichtung der aus der mindestens
einen Luftausströmöffnung 241 austretenden Luft zur Oberkante der
Rückenlehnen 14 hin gerichtet ist. Der Luftausströmer 24 ist unterhalb der
Bordkante 103 an oder in der Rückwand 16 angeordnet. Der mindestens eine
Luftausströmer 24 bildet in dieser Weise das obere Ende des Luftkanals 25, der
an oder in der Rückwand 16 angeordnet sein kann. Der Luftkanal 25 führt
ausgehend vom Luftausströmer 24 nach unten etwa bis hin zu einem nur
schematisch angedeuteten Bodentunnel 31, der in üblicher Weise durch seitliche,
nach oben führende Wandteile 311 und einen damit verbundenen oberen Wand
teil 311 gebildet ist. Der Luftkanal 25 ist an eine zumindest nach vorn in Fahrt
richtung offene Luftführungseinrichtung 26 angeschlossen, von der aus erwärmte
Luft abgeführt wird. Diese Luftführungseinrichtung 26 kann in besonders einfacher
Weise gemäß dem dargestellten Ausführungsbeispiel durch die Wandteile 311
des Bodentunnels 31 selbst gebildet sein. Bei einem anderen, nicht gezeigten
Ausführungsbeispiel ist die Luftführungseinrichtung 26 mit eigenen Wandteilen
versehen, die innerhalb des Bodentunnels 31 angeordnet sind. Wie insbesondere
aus Fig. 2 ersichtlich ist, weist die Luftführungseinrichtung 26 einen sich in Fahrt
richtung nach vorn etwa trichterförmig erweiternden Lufteinlaß 30 auf, der mit der
Fahrzeugumgebung in Verbindung steht und der von Wandteilen 311 des
Bodentunnels 31 gebildet ist oder bei einem anderen, nicht gezeigten
Ausführungsbeispiel statt dessen von separaten Wandteilen, die Bestandteil einer
im Bodentunnel 31 angeordneten Luftführungseinrichtung 26 sind. Mittels dieser
Luftführungseinrichtung 26, die beim gezeigten Ausführungsbeispiel in Form des
Bodentunnels 31 mit dessen Wandteilen 211 fahrzeugseitig ohnehin vorhanden
ist, wird Wärme von der Antriebseinrichtung 1, insbesondere von der Brennkraft
maschine 2 und/oder vom Getriebe 3 und/oder von der Abgasanlage 19,
insbesondere in Form von Strahlungswärme beim Fahrbetrieb abgeschöpft
und zur Erwärmung derjenigen Luft herangezogen, die die Luftführungseinrichtung
26 passiert und von dieser aus in den Luftkanal 25 geleitet wird. Der Luftkanal 25
ist an die Luftführungseinrichtung 26 gemäß Fig. 2 in einem hinter dem
Katalysator 21 befindlichen Bereich angeschlossen, so daß die Strahlungswärme
des Katalysators 21 zusätzlich zur Erwärmung derjenigen Luft herangezogen wird,
die die Luftführungseinrichtung 26 passiert und von dieser aus in den Luftkanal 25
geleitet wird. Bei einem anderen, nicht gezeigten Ausführungsbeispiel kann der
Luftkanal 25 auch in einem anderen Bereich an die Luftführungseinrichtung 26
angeschlossen sein, z. B. in einem Bereich, der hinter der Antriebseinrichtung 1,
insbesondere hinter dem Getriebe 3, sich befindet. Der Luftkanal 25 wird z. B.
durch Staudruck oder zwangsweise durch ein in Fig. 3 und 4 schematisch
angedeutetes Gebläse 39 mit Luft beschickt, die von der Luftführungseinrichtung
26 kanalisiert und zugeleitet wird. Beim gezeigten Ausführungsbeispiel wird auch
die Strahlungswärme des Katalysators 21, ausgenutzt. Wie sich aus Fig. 3 und
auch aus Fig. 4 ergibt, verläuft innerhalb des Bodentunnels 31 eine Gelenkwelle
32. Oberhalb von Teilen der Abgasanlage 19, z. B. des Katalysators 21, ist ein gut
wärmeleitendes Abschirmblech 33 angeordnet, wobei erwärmte Luft in den
Bereich oberhalb des Abschirmbleches 33 und im Inneren des Bodentunnels 31
strömen kann.
Insbesondere aus Fig. 3 und 4 ist mindestens ein Gebläse 39 ersichtlich, mittels
dessen die erwärmte Luft mit Zwangsströmung im Luftkanal 25 gefördert wird.
Der Luftkanal 25 enthält einen Filter 41, insbesondere einen Aktivkohlefilter.
Dieser befindet sich, in Strömungsrichtung der erwärmten Luft betrachtet, vor dem
Gebläse 39. Das Gebläse 39 weist ein Lüfterrad auf, das am Lufteinlaß des
Luftkanals 25 in diesem angeordnet ist. Bei einem anderen, nicht gezeigten
Ausführungsbeispiel befindet sich das Gebläse 39, in Strömungsrichtung der
erwärmten Luft betrachtet, weiter innen im Luftkanal 25.
Die Luftführungseinrichtung 26 und/oder der Luftkanal 25 weist eine Klappe 35
zur Steuerung des Luftstromes auf. Beim gezeigten Ausführungsbeispiel befindet
sich die Klappe 35 im Bereich des Lufteinlasses des Luftkanals 25. Sie ist zum
wahlweisen Verschließen oder Freigeben des Luftkanals 25 ausgebildet. Die
Klappe 35 ist etwa schaufelförmig gestaltet und um eine z. B. etwa horizontale
Achse von einer den Luftkanaleinlaß im wesentlichen verschließenden Schließ
stellung in eine diesen Luftkanaleinlaß öffnende Öffnungsstellung gemäß Fig. 3
schwenkbar, in der die Klappe 35 in den Luftführungsbereich der Luftführungs
einrichtung 26 etwa schaufelartig und daraus Luft abschöpfend hineinragt. Die
Klappe 35 ist zwangsgesteuert in Abhängigkeit von äußeren Parametern, z. B.
Sommer-/Winterzustand, Dachschließzustand (offen oder geschlossen),
Fahrzustand (stop/go) od. dgl. Hierzu greift an der Klappe 35 ein nicht weiter
gezeigter Stellantrieb an, der mit einer nicht weiter gezeigten Steuereinrichtung für
diese Zwangssteuerung verbunden ist.
Befindet sich die Klappe 35 in der in Fig. 3 gezeigten Öffnungsstellung, so wird
beim Fahrbetrieb Luft, die von der Abwärme der Antriebseinrichtung 1 erwärmt
wird, mittels der Klappe 35 aus dem dortigen Bereich der Luftführungseinrichtung
26 abgeschöpft und in den Luftkanal 25 eingeleitet und mittels des Gebläses 39
zwangsweise durch den Luftkanal 25 bis hin zum mindestens einen
Luftausströmer 24 gefördert. Die aufgeheizte Luft strömt hier in den Fahrzeug
innenraum 11 mit zu den Kopfstützen 15 gerichteter Strömungsrichtung aus und
erwärmt hier den besonders empfindlichen Kopf-, Schulter und Nackenbereich
der Fahrzeuginsassen. Der über das Windschott 22 und um das Windschott 22
herum hinter den Rückenlehnen 14 der Fahrzeugsitze 12 in den
Fahrzeuginnenraum 11 einströmenden Kaltluft, die in Fig. 2 durch Pfeile 36
symbolisiert ist, wird im Bereich des Luftausströmers 24 die dort ausströmende
Warmluft, symbolisiert durch Pfeile 37, zugemischt, so daß in den Bodenbereich
des Fahrzeuginnenraums 11 nur temperierte Luft und keine Kaltluft mehr gelangt
und auf diese Weise lästige Zugerscheinungen im Rücken- und Beinbereich
vermieden werden können.
Zusätzlich oder statt dessen kann eine Klimakomfortverbesserung dadurch
erreicht werden, daß bei einer abgewandelten Ausführungsform gemäß Fig. 4 in
den Wandungen 381 der Mittelkonsole 38 Auslaßöffnungen 382 zur Bildung
dortiger Luftausströmöffnungen 241' vorgesehen sind, die Warmluftströme in den
Bodenbereich des Fahrzeuginnenraums 11 einströmen lassen. Bei dieser
besonderen Gestaltung ist zumindest eine Luftausströmöffnung 241' des
Luftkanals 25' im bodennahen Fahrzeugbereich für die Erwärmung des Fond
bereichs rückseitig des mindestens einen Fahrzeugsitzes 12 angeordnet. Der
Luftkanal 25', der beim Ausführungsbeispiel in Fig. 1 bis 3 z. B. aus einem
Luftführungsrohr 29 an oder in der Rückwand 16 gebildet ist, ist beim
Ausführungsbeispiel in Fig. 4 durch die Wandungen 381 der Mittelkonsole 38
unmittelbar gebildet, wobei die mindestens eine Luftausströmöffnung 241 durch
mindestens eine Öffnung 382 insbesondere in den seitlich verlaufenden
Wandungen 381 dieser Mittelkonsole 38 gebildet ist. Bei einem anderen, nicht
gezeigten Ausführungsbeispiel ist der Luftkanal 25' statt dessen mit eigenen
Wandteilen versehen und mit diesen innerhalb der Mittelkonsole 38 enthalten.
Beim Ausführungsbeispiel in Fig. 4 wird wie beim vorangehenden Ausführungs
beispiel bei in der gezeigten Öffnungsstellung befindlicher Klappe 35 erwärmte
Luft, die von der Luftführungseinrichtung 26, also hier durch den Bodentunnel 31,
kanalisiert ist, mit Hilfe der Klappe 35 in den darüber befindlichen inneren Bereich
der Mittelkonsole 38 abgeschöpft, der als Luftkanal 25' zu betrachten ist, und dort
bei eingeschaltetem Lüfter 39 zwangsweise durch Luftausströmöffnungen 241'
seitlicher Luftausströmer 24' zu beiden Seiten in den bodennahen
Fahrzeugbereich geführt, wo diese aufgeheizte Luft eine Erwärmung im
Bodenbereich des Fahrzeuginnenraums 11 bewirken kann. Die Gestaltung gemäß
Fig. 4 kann als Alternative zu derjenigen gemäß Fig. 1-3 oder auch zusätzlich zu
dieser vorgesehen sein.
Claims (21)
1. Offenes Kraftfahrzeug, wie Cabriolet, Roadster od. dgl., das eine Fahrzeug
karosserie (10), eine Antriebseinrichtung (1) mit Brennkraftmaschine (2), Getriebe
(3) und Abgasanlage (19), einen Fahrzeuginnenraum (11) mit mindestens einem
Fahrzeugsitz (12) mit Rückenlehne (14) und Kopfstütze (15) und eine Frischluft-
Heizvorrichtung (23) aufweist,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Frischluft-Heizvorrichtung (23) mindestens einen im Fahrzeuginnenraum
(11) hinter dem mindestens einen Fahrzeugsitz (12) vorgesehenen Luftausströmer
(24; 24') und mindestens einen mit dem Luftausströmer (24; 24') in Verbindung
stehenden Luftkanal (25; 25') aufweist, dem von der Abwärme der Antriebsein
richtung (1), insbesondere der Brennkraftmaschine (2) und/oder des Getriebes (3)
und/oder der Abgasanlage (19), erwärmte Luft zuführbar ist.
2. Kraft(ahrzeug nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß ein Luftausströmer (24) hinter der Rückenlehne (14) des mindestens einen
Fahrzeugsitzes (12) angeordnet ist, der sich zumindest über die Breite der
Rückenlehne (14) erstreckt.
3. Kraftfahrzeug nach Anspruch 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß der eine Luftausströmer (24) mindestens eine Luftausströmöffnung (241),
vorzugsweise mehrere über die Breite der Rückenlehne (14) verteilt angeordnete
Luftausströmöffnungen (241), mit im wesentlichen zum Kopfstützenbereich
gerichteter Ausströmrichtung aufweist.
4. Kraftfahrzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Luftausströmer (24) unterhalb der Bordkante (103) der
Fahrzeugkarosserie (10) an oder in der Rückwand (16) des Fahrzeuginnenraums
(11) angeordnet ist.
5. Kraftfahrzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 4,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Luftausströmer (24) sich über die gesamte Breite des
Fahrzeuginnenraums (11) erstreckt.
6. Kraftfahrzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 5,
dadurch gekennzeichnet,
daß dem mindestens einen Fahrzeugsitz (12) ein Windschott (22) zugeordnet ist,
das hinter der Rückenlehne (14) zumindest den Kopfstützenbereich überdeckend
angeordnet und dem Luftausströmer (24) vorgelagert ist.
7. Kraftfahrzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 6,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Luftkanal (25; 25') an eine zumindest nach vorn in Fahrtrichtung offene
Luftführungseinrichtung (26) angeschlossen ist, von der aus erwärmte Luft
abgeführt wird.
8. Kraftfahrzeug nach Anspruch 7,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Luftführungseinrichtung (26) durch Wandteile (311) eines Bodentunnels
(31) gebildet ist oder innerhalb des Bodentunnels (31) angeordnet ist.
9. Kraftfahrzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 8,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Luftkanal (25; 25') in einem hinter der Antriebseinrichtung (1),
insbesondere hinter dem Getriebe (3), befindlichen Bereich der Luftführungs
einrichtung (26) an letztere angeschlossen ist.
10. Kraftfahrzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 8,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Luftkanal (25, 25') in einem hinter mindestens einem Katalysator (21) der
Abgasanlage (19) befindlichen Bereich der Luftführungseinrichtung (26) an
letztere angeschlossen ist, derart, daß die Strahlungswärme des Katalysators (21)
zusätzlich zur Erwärmung derjenigen Luft herangezogen wird, die die Luft
führungseinrichtung (26) passiert und von dieser aus in den Luftkanal (25; 25')
geleitet wird.
11. Kraftfahrzeug nach einem der Ansprüche 7 bis 10,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Luftführungseinrichtung (26) einen sich in Fahrtrichtung nach vorn etwa
trichterförmig erweiternden Lufteinlaß (30) aufweist, der mit der
Fahrzeugumgebung in Verbindung steht und der von Wandteilen (311) des
Bodentunnels (31) oder von der im Bodentunnel (31) angeordneten Luft
führungseinrichtung (26) gebildet ist.
12. Kraftfahrzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 11,
gekennzeichnet durch
mindestens ein Gebläse (39), mittels dessen die erwärmte Luft mit
Zwangsströmung im Luftkanal (25; 25') gefördert wird.
13. Kraftfahrzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 12,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Luftkanal (25; 25') einen Filter (41), insbesondere einen Aktivkohlefilter,
enthält.
14. Kraftfahrzeug nach Anspruch 13 oder 14,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Gebläse (39) im Luftkanal (25; 25') oder im Bereich des Lufteinlasses des
Luftkanals (25; 25') angeordnet ist.
15. Kraftfahrzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 14,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Luftführungseinrichtung (26) und/oder der Luftkanal (25; 25') eine Klappe
(35) zur Steuerung des Luftstromes aufweist.
16. Kraftfahrzeug nach Anspruch 15,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Klappe (35) zum wahlweisen Verschließen oder Freigeben des Luftkanals
(25; 25') ausgebildet ist.
17. Kraftfahrzeug nach Anspruch 15 oder 16,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Klappe (35) etwa schaufelförmig gestaltet ist.
18. Kraftfahrzeug nach einem der Ansprüche 15 bis 17,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Klappe (35) um eine Achse von einer den Luftkanaleinlaß im wesentlichen
verschließenden Schließstellung in eine letzteren öffnende Öffnungsstellung
schwenkbar ist, in der die Klappe (35) in den Luftführungsbereich der
Luftführungseinrichtung (26) etwa schaufelartig und daraus Luft abschöpfend
hineinragt.
19. Kraftfahrzeug nach einem der Ansprüche 15 bis 18,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Klappe (35) zwangsgesteuert ist in Abhängigkeit von äußeren
Parametern, z. B. Sommer-/Winterzustand, Dachschließzustand (offen,
geschlossen), Fahrzustand (stop/go), od. dgl.
20. Kraftfahrzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 19,
dadurch gekennzeichnet,
daß zumindest eine Luftausströmöffnung (241') des Luftkanals (25') im
bodennahen Fahrzeugbereich des Fahrzeuginnenraums (11) für die Erwärmung
des Fondbereichs rückseitig des mindestens einen Fahrzeugsitzes (12)
angeordnet ist.
21. Kraftfahrzeug nach Anspruch 20,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Luftkanal (25') in einem Teil einer Mittelkonsole (38) ausgebildet oder
durch Wandungen (381) der Mittelkonsole (38) unmittelbar gebildet ist und daß die
mindestens eine Luftausströmöffnung (241') durch mindestens eine Auslaßöffnung
(382) in seitlichen Wandungen (381) der Mittelkonsole (38) gebildet ist.
Priority Applications (4)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
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