DE19906800A1 - Druckmittelspeicher - Google Patents
DruckmittelspeicherInfo
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Abstract
Es wird ein Druckmittelspeicher mit einem Gehäuse (1) vorgeschlagen, dessen Innenraum durch ein Medientrennungselement (2) in zwei Kammern (3, 4) unterteilt ist, wobei die erste Kammer (3) mit einem Gas und die zweite Kammer (4) mit einer Flüssigkeit gefüllt ist und wobei in einem hydraulischen Anschluß (5) ein Bodenventil (6) vorgesehen ist, dessen Schließkörper (7, 40) durch das Medientrennungselement (2) betätigbar ist und das ein Befüllen der zweiten Kammer (4) mit Flüssigkeit ermöglicht und ein vollständiges Entleeren der zweiten Kammer (4) verhindert. DOLLAR A Um sowohl eine Beschädigung des Bodenventils als auch einen ungewollten Flüssigkeitsaustritt zu verhindern und somit eine erhebliche Erhöhung der Funktionssicherheit zu gewährleisten, wird erfindungsgemäß vorgeschlagen, daß der Schließkörper (7, 40) durch das Medientrennungselement (2 bzw. 16) in eine Lage bringbar ist, in der er die Funktion eines hydraulischen Kolbens erfüllt.
Description
Die Erfindung betrifft einen Druckmittelspeicher mit einem
Gehäuse, dessen Innenraum durch ein Medientrennungselement in
zwei Kammern unterteilt ist, wobei die erste Kammer mit einem
Gas und die zweite Kammer mit einem flüssigen Druckmittel ge
füllt ist und wobei in einem hydraulischen Anschluß ein Boden
ventil vorgesehen ist, dessen Schließkörper durch das Medien
trennungselement betätigbar ist und das ein Befüllen der zwei
ten Kammer mit dem Druckmittel ermöglicht und ein
vollständiges Entleeren der zweiten Kammer verhindert.
Ein derartiger Druckmittelspeicher ist aus der
internationalen Patentanmeldung WO 98/37329 bekannt. Das
Medientrennungselement ist bei dem vorbekannten
Druckmittelspeicher durch einen metallischen Faltenbalg
gebildet, mit dessen dem hydraulischen Anschluß zugewandter
Stirnfläche der Schließkörper des Bodenventils mittels
einer Feder verbunden ist. Um ein wirksames Absperren des
hydraulischen Anschlusses zu erreichen ist der
Schließkörper mit einem gummielastischen Dichtelement
versehen.
Weniger vorteilhaft ist bei dem vorbekannten
Druckmittelspeicher anzusehen, daß der beim Aufsetzen des
Schließkörpers auf den Boden entstehende Schließspalt vom
Druckmittel durchströmt wird, so daß eine Beschädigung bzw.
Zerstörung des Dichtelements und somit ein Ausfall des
Druck
mittelspeichers droht. Als nachteilig wird auch der
Druckmittelaustritt empfunden, der durch eine durch
Temperaturschwankungen bedingte Dehnung des Faltenbalgs
verursacht werden kann.
Es ist daher Aufgabe der vorliegenden Erfindung einen
Druckmittelspeicher der eingangs genannten Gattung
dahingehend zu verbessern, daß sowohl eine Beschädigung des
Bodenventils als auch ein ungewollter Druckmittelaustritt
verhindert wird und somit eine erhebliche Erhöhung der
Funktionssicherheit gewährleistet wird.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß der
Schließkörper durch das Medientrennungselement in eine
Lage bringbar ist, in der er die Funktion eines
hydraulischen Kolbens erfüllt. Dies wird dadurch erreicht,
daß der Schließkörper bei Annäherung der
Faltenbalgstirnfläche an den Boden in die hydraulische
Strömung eingebracht wird, ohne sie zu behindern, um dann,
in der hydraulischen Strömung mitschwimmend, zur Anlage an
einem Anschlag zu kommen, wodurch der hydraulische Anschluß
in Form eines arretierten hydraulischen Kolbens
verschlossen wird.
Zur Konkretisierung des Erfindungsgedankens ist vorgesehen,
daß der Schließkörper in einer im hydraulischen Anschluß
vorgesehenen Bohrung geführt ist und mit mindestens einem
Dichtelement versehen ist, das gegen die Wandung der
Bohrung abdichtet. Die Bohrung ist dabei vorzugsweise als
Stufenbohrung ausgebildet, wobei das Dichtelement mit dem
Abschnitt kleineren Durchmessers der Bohrung
zusammenwirkt.
Vorteilhafte Weiterbildungen des Erfindungsgegenstandes
sind in den Unteransprüchen 4 bis 19 aufgeführt.
Die Erfindung wird in der nachfolgenden Beschreibung von
vier Ausführungsbeispielen unter Bezugnahme auf die
beiliegende Zeichnung näher erläutert. In der Zeichnung
zeigt:
Fig. 1 eine erste Ausführung des erfindungsgemäßen
Druckmittelspeichers im Axialschnitt,
Fig. 2 das bei der Ausführung gemäß Fig. 1 verwendete
Bodenventil im Axialschnitt in geöffnetem Zu
stand,
Fig. 2a und 2b das Bodenventil gemäß Fig. 2 im Übergangszustand
bzw. in geschlossenem Zustand,
Fig. 3 eine zweite Ausführung des erfindungsgemäßen
Druckmittelspeichers im Axialschnitt,
Fig. 4a bis 4c das bei der Ausführung gemäß Fig. 3 verwendete
Bodenventil im Axialschnitt in verschiedenen Zu
ständen, und
Fig. 5 eine dritte Ausführung des Bodenventils im Axial
schnitt.
Die in Fig. 1 dargestellte erste Ausführung des
erfindungsgemäßen Druckmittelspeichers weist ein Gehäuse 1,
dessen Innenraum mittels eines Medientrennungselements 2 in
zwei Druckräume bzw. Kammern 3, 4 unterteilt ist. Das
Medientrennungselement 2 wird dabei vorzugsweise durch
einen dünnwandigen metallischen Faltenbalg gebildet, der
einerseits druckdicht mit einem das Gehäuse 1
verschließenden Deckel 15 verbunden ist und andererseits
mittels einer Platte 16 verschlossen ist. Der Innenraum des
Faltenbalgs 2 bildet die erste Kammer 3, die über einen im
Deckel 15 vorgesehenen, nicht gezeigten Füllanschluß mit
einem in der Regel unter hohem Druck stehenden Gas befüllt
werden kann. Im unteren Teil des Gehäuses 1 ist ein
hydraulischer Anschluß 5 ausgebildet, in dem ein
Bodenventil 6 angeordnet ist, dessen Schließkörper 7 in die
zweite Kammer 4 hineinragt. Das Bodenventil 6 ist dabei
vorzugsweise derart ausgelegt, daß es einerseits ein
Befüllen der zweiten Kammer 4 mit einem unter Druck
stehenden flüssigen Druckmittel, beispielsweise einer
Bremsflüssigkeit, ermöglicht und andererseits ein
vollständiges Entleeren der zweiten Kammer 4 verhindert.
Außerdem befindet sich in der ersten Kammer 3 eine
Druckfeder 17, die zwischen dem Deckel 15 und der vorhin
erwähnten Platte 16 eingespannt ist und somit den
Faltenbalg 2 in Richtung auf das Bodenventil 6 zu
vorspannt. Dadurch wird gewährleistet, daß der in der
zweiten Kammer 4 herrschende hydraulische Druck immer höher
ist als der in der ersten Kammer 3 herrschende Gasdruck. Um
schließlich ein Zentrieren des Faltenbalgs 2 im Gehäuse 1
zu erreichen ist ein geschlitzter Ring 18 vorgesehen, der
den Faltenbalg 2 umgreift und im montierten Zustand an der
Wand des Gehäuses 1 anliegt.
Wie insbesondere Fig. 2 zu entnehmen ist, weist der mit
einer Füll- bzw. Austrittsöffnung 13 versehene hydraulische
Anschluß 5 eine Bohrung 10 auf, die als eine Stufenbohrung
ausgebildet ist und einen ersten Abschnitt 11 größeren
Durchmessers und einen zweiten Abschnitt 12 kleineren
Durchmessers aufweist. Der Übergangsbereich zwischen beiden
Abschnitten 11, 12 wird vorzugsweise durch eine konische
Ringfläche 9 gebildet. In der Stufenbohrung 10 bzw. 11, 12
wird der vorhin erwähnte Schließkörper 7 geführt, wobei zur
Führung im ersten Bohrungsabschnitt 11 ein mit mindestens
einem Durchlaß 20 versehener Bund 19 vorgesehen ist,
während der Führung im zweiten Bohrungsabschnitt 12 ein
zweiter Bund 21 dient, der mehrere radiale Strömungskanäle
22 aufweist. Die Strömungskanäle 22 bilden zusammen mit dem
vorhin erwähnten Durchlaß 20 eine Strömungsverbindung
zwischen der zweiten Kammer 4 und der Füll- bzw.
Austrittsöffnung 13 des hydraulischen Anschlusses 5. Eine
der Füll- bzw. Austrittsöffnung 13 abgewandte Stirnfläche
des zweiten Bundes 21 bildet eine Flanke einer Radialnut
23, die ein Dichtelement 8 aufnimmt, das im gezeigten
Beispiel durch eine Dichtmanschette gebildet ist. In dem in
Fig. 2 gezeigten geöffneten Zustand des Bodenventils 6
liegt der erste Bund 19 unter Vorspannung einer Druckfeder
14 an einem Anschlag 24 an.
Das Schließen des Bodenventils 6 erfolgt in zwei Phasen,
die in Fig. 2a und 2b dargestellt sind. Kurz vor dem
Entleeren der Kammer 4 beginnt die den Faltenbalg 2
verschließende Platte 16 das vorzugsweise halbkugelförmig
ausgebildete Ende des Schließkörpers 7 zu berühren. Bei
weiterem Austritt des Druckmittels wird der Schließkörper 7
entgegen der von der Druckfeder 14 aufgebrachten Kraft
verstellt bzw. in der Zeichnung nach unten gedrückt, bis
die äußere Dichtlippe der Dichtmanschette 8 in Kontakt mit
der konischen Ringfläche 13 kommt und so die Umströmung des
Schließkörpers 7 verhindert. In diesem Augenblick fängt der
Schließkörper 7 an, die Funktion eines hydraulischen
Kolbens zu erfüllen und wird durch den in der Kammer 4
herrschenden Restdruck weiter nach unten verstellt. Dadurch
wird das Dichtelement 8 in den Bohrungsabschnitt 12
verbracht, dessen Durchmesser sich nicht mehr ändert. Bei
den bisher betrachteten Vorgängen können an der
Dichtmanschette 8 nur kleine Druckdifferenzen auftreten,
die den am Schließkörper 7 angreifenden Feder-, Reibungs-
und Trägheitskräften entsprechen. Diese Situation ändert
sich, sobald der Schließkörper 7 seinen unteren Anschlag
erreicht hat und sich darüber mit beliebig großer Kraft am
Gehäuse 1 abstützt. Durch die dann von der Dichtmanschette
8 zu haltenden großen Druckdifferenzen wird die
Dichtmanschette 8 bei optimal kleinem und vor allem
zeitlich konstantem metallischem Dichtspalt statisch
belastet. Der soeben beschriebene Zustand, in dem das
Dichtelement 8 die Funktion eines zur zweiten Kammer 4 hin
öffnenden Rückschlagventils erfüllt, ist in Fig. 2b
dargestellt.
Geöffnet wird das Bodenventil 6 dadurch, daß flüssiges
Druckmittel von außen in den erfindungsgemäßen
Druckmittelspeicher 1 gepumpt wird. Wenn der Ladedruck den
in der Kammer 4 herrschenden Restdruck bzw. Innendruck
übersteigt, klappt die äußere Dichtlippe der
Dichtmanschette 8 um und läßt über den von der Wandung des
Bohrungsabschnitts 12 begrenzten Dichtspalt Druckmittel
einströmen, wobei die Druckfeder 14 gleichzeitig den
Schließkörper 7 zurückschiebt. Dadurch löst sich die
Dichtmanschette 8 bzw. ihre äußere Dichtlippe von der
Bohrungswand und gibt den Weg für das einströmende
Druckmittel frei. Wie beim Schließen ändert sich die Kontur
des die Dichtmanschette 8 aufnehmenden Ringraums nur dann,
wenn die an der Dichtmanschette anliegende Druckdifferenz
klein ist. Dabei wird der Schließkörper 7 durch die
Druckfeder 14 weiter nach oben gedrückt, bis er wieder an
der den Faltenbalg 2 verschließenden Platte 16 anliegt.
Beim weiteren Füllen der Kammer 4 weicht die Platte 16
zurück und der Weg des Schließkörpers 7 wird vom oberen
Anschlag 24 begrenzt.
Bei der in Fig. 3 dargestellten zweiten Ausführung des
Erfindungsgegenstandes ist in der mit Gas gefüllten Kammer
3 eine Sensoreinrichtung 30 zum Sensieren der Bewegung des
Medientrennungselements 2 vorgesehen. Die Sensoreinrichtung
30, die vorzugsweise als ein induktiver Wegsensor
ausgebildet ist, stellt eine selbständig handhabbare
Baugruppe dar, die in eine im Deckel 15 vorgesehene Öffnung
einsetzbar ist. Dabei weist sie ein zweiteiliges
Sensorgehäuse 31 auf, in dem im wesentlichen eine Spule 32
sowie ein mit der Spule 32 zusammenwirkender metallischer
Stift 33 angeordnet sind. Das zweiteilige Sensorgehäuse 31
besteht dabei vorzugsweise aus teleskopartig ineinander
geführten Gehäuseteilen 34, 35, wobei der der Öffnung im
Deckel 15 zugewandte Teil 34 die Spule 32 aufnimmt, während
der den ersten Gehäuseteil 34 teilweise umgreifende zweite
Gehäuseteil 35 sich unter der Vorspannung einer Druckfeder
36 an der Platte 16 abstützt. Auf der der Platte 16
abgewandten Seite des zweiten Gehäuseteiles 35 ist der
vorhin erwähnte Stift 33 befestigt, der im ersten
Gehäuseteil 34 geführt ist und teilweise in einen innerhalb
der Spule 32 ausgebildeten zylindrischen Raum 37
hineinragt. Elektrische Anschlüsse der Sensoreinrichtung 30
werden durch die aus dem Sensorgehäuse 31 herausragenden
Kontaktstifte 38 gebildet. Mit Hilfe einer nicht gezeigten,
an die elektrischen Anschlüsse angeschlossenen
Auswertelektronik kann die Induktivität der Spule 32
ermittelt werden, die sich in Abhängigkeit von der
Eintauchtiefe des metallischen Stifts 33 in den von der
Spule 32 umgebenen zylindrischen Raum 37 ändert. Aus der
gemessenen Induktivität wird mit Hilfe von in der
Auswerteelektronik abgelegten Kennlinien die Position der
Platte 16 und daraus der Füllzustand des erfindungsgemäßen
Druckmittelspeichers ermittelt. Im Rahmen des
Erfindungsgedankens können weiterhin nicht gezeigte
elektrische Meßmittel vorgesehen sein, die zusätzlich zur
Messung der Induktivität der Messung des elektrischen
Widerstands der Spule 32 dienen und deren Messgröße zur
Bestimmung der Speichertemperatur verwendet wird.
In Fig. 3 ist auch eine modifizierte Ausführung des
Bodenventils 6 gezeigt, dessen Schließkörper 40 mit zwei
hintereinander angeordneten Dichtelementen 41, 42 versehen
ist, um die Ausfallwahrscheinlichkeit zu verringern.
Wie insbesondere den Fig. 4a bis 4c, die die einzelnen
Phasen des Schließvorgangs darstellen, zu entnehmen ist,
wirken die wieder als Dichtmanschetten ausgebildeten
Dichtelemente 41, 42 mit zwei voneinander getrennten
Abschnitten 43, 44 einer im hydraulischen Anschluß 5
ausgebildeten, nicht näher bezeichneten, mehrfach gestuften
Bohrung zusammen. Die Schließwege der beiden Dichtelemente
41, 42 sind dabei vorzugsweise derart ausgelegt, daß die
Dichtelemente 41, 42 zeitlich versetzt an den zugeordneten
Bohrungsabschnitten 43, 44 zur Anlage kommen. Wie
insbesondere aus Fig. 4b erhellt, kommt beim Verschieben
des Schließkörpers 40 durch die vorhin erwähnte Platte 16
als erste die äußere Dichtlippe der ersten Dichtmanschette
41 in Berührung mit einer ersten konischen Ringfläche 45,
an die der zugeordnete Bohrungsabschnitt 43 anschließt. Die
zweite Dichtmanschette 42 befindet sich noch im Abstand von
einer ihr zugeordneten zweiten konischen Ringfläche 46, so
daß die erste Dichtmanschette 41 mit dem durch einen im
hydraulischen Anschluß 5 ausgebildeten Strömungskanal 47
strömenden Druckmittel beaufschlagt wird, durch dessen
Wirkung der Schließkörper 40 weiter in Richtung auf den
unteren Anschlag verschoben wird. Während der erwähnten
Schließbewegung kommt die zweite Dichtmanschette 42
zunächst in Berührung mit der ihr zugeordneten konischen
Ringfläche 46, um schließlich in der Schließstellung (Fig.
4c) gegen den zugeordneten Bohrungsabschnitt 44
abzudichten.
Bei einer in Fig. 5 dargestellten dritten Ausführung des
Bodenventils sind in einem vorzugsweise zylindrischen
Führungsteil 26 Strömungsquerschnitte 27 ausgebildet, die
nach außen durch eine den vorhin erwähnten Schließkörper
bildende Hülse 25 begrenzt sind. In der Betätigungsrichtung
des Bodenventils hinter den Strömungsquerschnitten 27
befindet sich eine Dichtmanschette 28, die, nachdem sie von
der Hülse 25 überfahren worden ist, gegen diese abdichtet,
so daß keine Strömung des Druckmittels mehr möglich ist.
Zusammenfassend ist festzustellen, daß sämtliche vorhin
beschriebenen Ausführungen des Bodenventils einfach
auszulegen und ebenso einfach und kostengünstig
herzustellen sind. Die Bodenventile können als
vorgefertigte, geprüfte Module in Metallbalg-Hydrospeicher
eingebaut werden. Die Dichtelemente bzw. -manschetten
werden nur in Situationen mit Druck beaufschlagt, in denen
der Dichtspalt seine endgültige Kontur angenommen hat und
sich nicht mehr verändert. Durch dieses Funktionsprinzip
wird eine Beschädigung der Dichtelemente durch Abscheren
von Teilen der Dichtelemente an metallischen Kanten
ausgeschlossen. Ein weiterer Vorteil besteht darin, daß
neben dem geöffneten auch der geschlossene Zustand des
Bodenventils mechanisch stabil ist. Dies hat zur Folge, daß
durch Temperaturdehnung verursachte Übergänge zwischen
einem offenen und einem geschlossenen Zustand des
Bodenventils ausgeschlossen sind. Insbesondere kann beim
Lagern des Druckmittelspeichers, wenn der von außen
anliegende Druck gleich Null ist, keinerlei Flüssigkeit
austreten.
Claims (19)
1. Druckmittelspeicher mit einem Gehäuse (1), dessen
Innenraum durch ein Medientrennungselement (2) in
zwei Kammern (3, 4) unterteilt ist, wobei die erste
Kammer (3) mit einem Gas und die zweite Kammer (4)
mit einer Flüssigkeit gefüllt ist und wobei in einem
hydraulischen Anschluß (5) ein Bodenventil (6)
vorgesehen ist, dessen Schließkörper (7, 40) durch das
Medientrennungselement (2) betätigbar ist und das
ein Befüllen der zweiten Kammer (4) mit Flüssigkeit
ermöglicht und ein vollständiges Entleeren der
zweiten Kammer (4) verhindert, dadurch
gekennzeichnet, daß der Schließkörper (7, 40) durch
das Medientrennungselement (2 bzw. 16) in eine Lage
bringbar ist, in der er die Funktion eines
hydraulischen Kolbens erfüllt.
2. Druckmittelspeicher nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß der Schließkörper (7, -) in einer
im hydraulischen Anschluß (5) vorgesehenen Bohrung
(10) geführt ist und mit mindestens einem
Dichtelement (8, 41, 42) versehen ist, das gegen die
Wandung der Bohrung (10, -) abdichtet.
3. Druckmittelspeicher nach Anspruch 2, dadurch
gekennzeichnet, daß die Bohrung (10) als
Stufenbohrung ausgebildet ist, wobei das Dichtelement
(8) mit dem Abschnitt (12) kleineren Durchmessers der
Bohrung (10) zusammenwirkt.
4. Druckmittelspeicher nach Anspruch 3, dadurch
gekennzeichnet, daß zwischen dem Abschnitt (11)
größeren Durchmessers und dem Abschnitt (12)
kleineren Durchmessers der Bohrung (10) eine konische
Ringfläche (9) vorgesehen ist.
5. Druckmittelspeicher nach Anspruch 4, dadurch
gekennzeichnet, daß der Schließkörper (7) durch das
Medientrennungselement (2 bzw. 16) in eine Lage
bringbar ist, in der das Dichtelement (8) an der
konischen Ringfläche (9) zur Anlage kommt.
6. Druckmittelspeicher nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß der Schließkörper durch eine
Hülse (25) gebildet ist, die in einem zylindrischen
Führungsteil (26) ausgebildete Strömungsquerschnitte
(27) radial begrenzt und mit einem Dichtelement (28)
zusammenwirkt.
7. Druckmittelspeicher nach einem der Ansprüche 1 bis 6,
dadurch gekennzeichnet, daß der Schließkörper
(7, 40, 25) entgegen der Betätigungsrichtung des
Bodenventils (6) mittels einer Feder (14) vorgespannt
ist.
8. Druckmittelspeicher nach einem der Ansprüche 2 bis 7,
dadurch gekennzeichnet, daß das Dichtelement
(8, 41, 42, 28) als ein im betätigten Zustand des
Bodenventils (6) zur zweiten Kammer (4) hin
schließendes Rückschlagventil ausgebildet ist.
9. Druckmittelspeicher nach Anspruch 8, dadurch
gekennzeichnet, daß das Dichtelement (8, 41, 42, 28)
durch eine Dichtmanschette gebildet ist.
10. Druckmittelspeicher nach einem der Ansprüche 2 bis 5,
und 7 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß der
Schließkörper (40) zwei in der Betätigungsrichtung
hintereinander angeordnete Dichtelemente (41, 42)
aufweist, die mit zwei voneinander getrennten
Abschnitten (45, 43; 46, 44) der Bohrung
zusammenwirken.
11. Druckmittelspeicher nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Medien
trennungselement (2) durch einen metallischen
Faltenbalg gebildet ist.
12. Druckmittelspeicher nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß ein das
Medientrennungselement (2) in Richtung auf das
Bodenventil (6) zu vorspannendes elastisches Teil
(Druckfeder (17)) vorgesehen ist.
13. Druckmittelspeicher nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß Führungsmittel
(18) zum Zentrieren des Medientrennungselements (2)
im Gehäuse (1) vorgesehen sind.
14. Druckmittelspeicher nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß eine
Sensoreinrichtung (30) zum Sensieren seines
hydraulischen Füllzustands vorgesehen ist.
15. Druckmittelspeicher nach Anspruch 14, dadurch
gekennzeichnet, daß die Sensoreinrichtung (30) als
ein induktiver Wegsensor ausgebildet ist, der eine
Spule (32) aufweist.
16. Druckmittelspeicher nach Anspruch 15, dadurch
gekennzeichnet, daß in einer dem Druckmittelspeicher
zugeordneten Auswerteelektronik die Induktivität der
Spule (32) ermittelt wird.
17. Druckmittelspeicher nach Anspruch 16, dadurch
gekennzeichnet, daß in einer dem Druckmittelspeicher
zugeordneten Auswerteelektronik mit Hilfe von in der
Auswerteelektronik abgelegten Kennlinien aus der
Induktivität der Spule (32) der Füllstand des
Druckmittelspeichers ermittelt wird.
18. Druckmittelspeicher nach Anspruch 15, dadurch
gekennzeichnet, daß in einer dem Druckmittelspeicher
zugeordneten Auswerteelektronik der
Gleichstromwiderstand der Spule (32) ermittelt wird.
19. Druckmittelspeicher nach Anspruch 18, dadurch
gekennzeichnet, daß in einer dem Druckmittelspeicher
zugeordneten Auswerteelektronik abgelegten Kennlinien
aus dem Gleichstromwiderstand der Spule (32) die
Temperatur im Druckmittelspeicher ermittelt wird.
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