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DE19905022A1 - Vorrichtung zum Öffnen und Verschließen einer Öffnung in einer Wandung mittels einer Schiebetür - Google Patents

Vorrichtung zum Öffnen und Verschließen einer Öffnung in einer Wandung mittels einer Schiebetür

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DE19905022A1
DE19905022A1 DE19905022A DE19905022A DE19905022A1 DE 19905022 A1 DE19905022 A1 DE 19905022A1 DE 19905022 A DE19905022 A DE 19905022A DE 19905022 A DE19905022 A DE 19905022A DE 19905022 A1 DE19905022 A1 DE 19905022A1
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Abstract

Es wird eine Vorrichtung zum Öffnen und Verschließen einer Öffnung (1) in einer Wandung (2) mittels einer Schiebetür (3), insbesondere für Kraftfahrzeuge (4), vorgeschlagen. Die Schiebetür ist im Wesentlichen in einer zur Wandung parallelen Bewegungsrichtung (5) verschieblich. Eine elektrische Leitung (8) ist einerseits mit an der Schiebetür befindlichen ersten elektrischen Elementen (9) und andererseits mit an der Wandung befindlichen zweiten elektrischen Elementen (10) verbunden. Die Leitung (8) weist mindestens die halbe Länge des maximalen Verfahrweges der Schiebetür (3) auf und ist in einer Führungsvorrichtung angeordnet.

Description

Die vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Öffnen und Verschließen einer Öffnung in einer Wandung mittels einer Schiebetür nach dem Oberbegriff von Patentanspruch 1.
Es sind Vorrichtungen zum Öffnen und Verschließen ei­ ner Öffnung in einer Wandung mittels einer Schiebe­ tür, insbesondere für Kraftfahrzeuge, bekannt, wobei die Schiebetür im Wesentlichen in einer zur Wandung parallelen Bewegungsrichtung verschieblich ist.
Funktionsgängige Konzepte zur Spannungsversorgung von in der Schiebetür untergebrachten Verbrauchern über die im Inneren eines Kraftfahrzeugs installierte Bordspannungsversorgung, welche unabhängig von dem Öffnungszustand der Schiebetür funktionieren, beste­ hen derzeit nicht.
Es ist bekannt, zur elektrischen Versorgung von in der Schiebetür untergebrachten Verbrauchern im ge­ schlossenen Zustand der Schiebetür im Randbereich der Schiebetür sowie einem damit korrespondierenden Rand­ bereich der Öffnung elektrische Kontakte vorzusehen, welche beim Schließen der Schiebetür miteinander in Eingriff treten. Ein solche Vorrichtung hat jedoch den Nachteil, daß bei geöffneter Schiebetür keine Spannungsversorgung von an der Schiebetür befestigten elektrischen Elementen gegeben ist.
Zur elektrischen Spannungsversorgung von Scharniertü­ ren bei Kraftfahrzeugen ist es bekannt, im Bereich der Scharniere eine von der Bordspannungsversorgung des Kraftfahrzeuges, welche z. B. im Motorraum unter­ gebracht ist, zu in der Tür liegenden elektrischen Verbrauchern zu legen (solche Verbraucher können z. B. elektrische Fensterheber, Verstellantriebe für Außen­ spiegel etc. sein). Aufgrund der Scharnierhalterung weisen Tür und Wandung, unabhängig vom Öffnungszu­ stand der Tür, immer einen gemeinsamen unbeweglichen Bereich auf, in dem eine Leitung durchgeführt werden kann, ohne daß die Gefahr einer Überdehnung oder Ver­ knotung der Leitung besteht. Dieses Konzept ist je­ doch nicht auf Schiebetüren übertragbar, da bei Schiebetüren das gesamte Türblatt translatorisch bzgl. der Wandung verschoben wird und daher, anders als bei einer rein rotatorischen Bewegung des Tür­ blattes, keine vom Öffnungszustand der Tür unabhängi­ gen gemeinsamen Punkte zwischen Wandung und Tür gege­ ben sind.
Ausgehend von Schiebetüren nach dem Stand der Technik liegt der vorliegenden Erfindung die Aufgabe zugrun­ de, eine elektrische Verbindung zwischen an der Schiebetür befindlichen elektrischen Elementen sowie an der Wandung befindlichen elektrischen Elementen zu schaffen, welche unabhängig vom Öffnungszustand der Schiebetür eine dauernde zuverlässige Spannungsüber­ tragung ermöglicht.
Diese Aufgabe wird durch eine Vorrichtung nach Pa­ tentanspruch 1 gelöst.
Dadurch, daß eine elektrische Leitung einerseits mit an der Schiebetür befindlichen ersten elektrischen Elementen und andererseits mit an der Wandung befind­ lichen zweiten elektrischen Elementen verbunden ist, wobei die Leitung in einer Führungsvorrichtung ange­ ordnet ist, wird gewährleistet, daß unabhängig vom Öffnungszustand der Schiebetür eine dauernde elektri­ sche Verbindung zwischen den ersten und zweiten elek­ trischen Elementen besteht. Hierbei sorgt die erfin­ dungsgemäße Leitung (welche vorzugsweise mindestens die halbe Länge des maximalen Verfahrweges der Schie­ betür aufweist) in Verbindung mit der Führungsvor­ richtung dafür, daß keine Überdehnung der Leitung bei einem maximalen Abstand der elektrischen Elemente voneinander stattfindet und daß bei der größtmögli­ chen Annäherung der elektrischen Elemente auch kein Verkreuzen bzw. Verknoten der Leitung stattfindet.
Vorteilhafte Weiterbildungen der vorliegenden Erfin­ dung werden in den abhängigen Patentansprüchen be­ schrieben.
Eine vorteilhafte Ausführungsform der vorliegenden Erfindung sieht vor, daß die Leitung zumindest ab­ schnittsweise in einer Schleppkette geführt ist, wo­ bei die Schleppkette in lediglich einer, die Bewe­ gungsrichtung der Schiebetür enthaltenden, Ebene be­ weglich ist. Dies wird günstigerweise durch eine Ket­ te aus Kettengliedern mit in Kettenlängsrichtung U-förmigen Querschnitt erreicht, wobei die Leitung in das Innere des "U" gelegt wird und auf den Schenkel­ flächen des "U" jeweils Drehgelenke zur Verbindung benachbarter Kettenglieder vorgesehen sind. Dadurch, daß die "Bewegungsebene" die Bewegungsrichtung der Schiebetür enthält, ist ein Mitbewegen der Kette in dieser Richtung problemlos, die zweite die Ebene auf­ spannende Richtung sorgt dafür, daß ein seitliches Ausweichen (in senkrechter oder waagerechter Richtung zum Erdboden) möglich ist, so daß ein Längenausgleich "zur Seite hin" stets gewährleistet ist.
Eine weitere vorteilhafte Ausführungsform sieht vor, daß die Leitung bzw. die Schleppkette innerhalb eines Führungskastens beweglich angeordnet ist, wobei eine seitliche Umwandung des Führungskastens und minde­ stens eine Deckfläche des Führungskastens den Bewe­ gungsbereich begrenzen. Der Führungskasten hat die Aufgabe, die Bewegungen der darin liegenden Leitung bzw. Schleppkette auf ein Mindestmaß zu begrenzen und somit ein "Verheddern" der Leitung zu verhindern und die Leitung bzw. den Umgebungsbereich der Leitung voreinander zu schützen. Die seitliche Begrenzung findet hierbei bei einem horizontal liegenden Füh­ rungskasten durch die Umwandung statt, während die Leitung bzw. Schleppkette auf einer Deckfläche auf­ liegt. Bei ausreichender Dicke bzw. Eigengewicht der Leitung ist lediglich eine untere Deckfläche nötig, gegebenenfalls ist es auch sinnvoll, die Leitung zwi­ schen zwei parallelen Deckflächen zu schichten, wel­ che zur Verhinderung des Übereinanderlegens von Ab­ schnitten der Leitung in einem Abstand von maximal dem 1,5fachen Durchmesser der Leitung zueinander an­ geordnet sind. Durch innerhalb des "Bewegungsberei­ ches" angeordnete "Inselbereiche" kann der Bewegungs­ bereich im Führungskasten gezielt eingeschränkt und somit eine weitere Kanalisierung der Leitung erreicht werden.
Eine besonders vorteilhafte Variante der Erfindung sieht vor, daß der Führungskasten im Inneren eines Kraftfahrzeuges im Bereich der oberen Führungsschiene einer Schiebetür angeordnet ist. Hierdurch wird es zunächst möglich, zur Versorgung von an der Schiebe­ tür befindlichen elektrischen Elementen die im Dach­ himmel des Fahrzeuges vorhandene Spannungsversorgung anzugreifen (dies erfordert keine aufwendige Neuver­ legung von Kabeln innerhalb des Fahrzeuges). Außerdem kann das in die obere Führungsschiene des Kraftfahr­ zeuges eingreifende Führungselement der Schiebetür das schiebetürseitige, bewegliche Ende der Leitung aufnehmen und mittels eines elektrischen Kabels ent­ lang dem Führungselement einen elektrischen Strom in das Innere der Schiebetür weiterleiten.
Weitere vorteilhafte Weiterbildungen der vorliegenden Erfindung werden in den übrigen abhängigen Patentan­ sprüchen angegeben.
Die vorliegende Erfindung wird nun anhand mehrerer Figuren erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 eine Seitenansicht eines Kraftfahrzeuges mit geschlossener Schiebetür,
Fig. 2 einen Teilschnitt aus Fig. 1 gemäß A1-A1 bei geöffneter Schiebetür,
Fig. 3 einen Teilschnitt aus Fig. 1 gemäß A2-A2 bei geöffneter Schiebetür,
Fig. 4 eine Unteransicht eines Führungskastens mit der dazugehörigen Deckfläche,
Fig. 5a und 5b Glieder einer erfindungsgemäßen Schleppkette, und
Fig. 6 eine perspektivische Ansicht eines erfin­ dungsgemäßen Führungskastens mit Schubkette im in ein Kraftfahrzeug eingebauten Zustand.
Fig. 1 zeigt ein Kraftfahrzeug 4 in der Seitansicht. eine seitliche Öffnung 1 in der Wandung 2 des Fahr­ zeugs wird von einer Schiebetür 3 bündig verschlos­ sen. Die Schiebetür 3 wird mittels in Fig. 1 nicht näher dargestellten Elementen in einer oberen Füh­ rungsschiene 19, einer unteren Führungsschiene 22 so­ wie einer mittleren Führungsschiene 23 geführt. Die Schiebetür ist mit einem an der Schiebetür befindli­ chen Elektromotor versehen, der ein Ritzel antreibt, welches in eine Zahnstange 24 eingreift und somit die Schiebetür in Richtung 5 hin und her bewegt. Bezüg­ lich näherer Einzelheiten des Antriebs wird auf die deutsche Patentanmeldung 198 53 989.4 verwiesen.
Fig. 2 zeigt einen Schnitt des Kraftfahrzeugs 4 aus Fig. 1 gemäß A1-A1. dieser zeigt eine Ansicht bei ge­ öffneter Schiebetür 3, die Außenflächen der Wandung 2 sowie der Schiebetür 3 sind nicht mehr bündig zuein­ ander angeordnet, die Schiebetür 3 ist in Richtung der Fahrzeugaußenseite verschoben. Ein Führungsele­ ment 20 der Schiebetür 3 greift in die obere Füh­ rungsschiene 19, welche an der Wandung befestigt ist, ein. Neben der Führungsschiene 19 ist am Dachhimmel 24 des Fahrzeugs ein Führungskasten 15 angebracht. Aus dem Führungskasten 15 ragt das schiebetürseitige bewegliche Ende der Leitung 8 heraus. Dieses Ende der Leitung 8 wird durch einen in der unteren Deckfläche 17 des Führungskastens 15 befindlichen Schlitz 21 ge­ leitet. Der Schlitz 21 verläuft im Wesentlichen par­ allel zu der Führungsschiene 19 an dieser entlang. Das schiebetürseitige Ende der Leitung 8 wird von ei­ nem Steg 25 aufgenommen, welcher das Führungselement 20 zur Führung der Schiebetür 3 in der oberen Füh­ rungsschiene 19 trägt.
Zur klaren Definition sei ausgeführt, daß in der vor­ liegenden Anmeldung unter "Leitung 8" lediglich der Abschnitt der spannungsversorgenden Zuleitungen ver­ standen wird, welcher sich von dem schiebtürseitigen Ende (Steg 25) bis zum wandungsseitigen Anschluß 10 (siehe z. B. Fig. 4) erstreckt. Die sich an das schie­ betürseitige Ende der Leitung 8 anschließende Zulei­ tung, welche sich über den Steg 25 zu einem elektri­ schen Element 9 fortsetzt, wird mit 8' bezeichnet. Das elektrische Element 9 kann ein elektrischer Ver­ braucher zur Verriegelung der Schiebetür 3 in der Wandung 2 oder ein Motor zum Bewegen der Schiebetür 3 bezüglich der Wandung 2 sein. Selbstverständlich kann das elektrische Element 9 auch eine Spannungsversor­ gung darstellen (etwa eine an der Außenseite der Schiebetür befindlichen Steckdose), welche über die Leitung 8 die Spannungsversorgung im Inneren des Kraftfahrzeuges 4 gewährleistet.
Fig. 3 zeigt einen Teilschnitt des Kraftfahrzeugs 4 aus Fig. 1 gemäß A2-A2. hierin ist eine Ansicht bei geöffneter Schiebetür in Richtung 6 zu sehen. An das schiebetürseitige Ende der Leitung 8 schließt sich die Zuleitung 8' an. Der Führungskasten 15 ist in der Unteransicht gezeigt. Dieser begrenzt den Bewegungs­ bereich einer Schleppkette 11, in welcher die Leitung 8 abschnittsweise geführt ist. Das wandungsseitige Ende der Leitung 8 ist das elektrische Element 10. Dieses ist als Anschluß an die Bordspannungsversor­ gung des Kraftfahrzeugs 4 ausgeführt. Zur Erzeugung einer solchen Anschlußstelle 10 kann auf die in Seri­ enfahrzeugen übliche Stromzuführung (etwa zu Beleuch­ tungszwecken) im Dachhimmel zurückgegriffen werden, so daß eine Verbindung der Leitung 8 zu der Bordspan­ nungsversorgung bzw. einer Bordbatterie des Fahrzeugs gegeben ist. In dem Falle, in dem das schiebetürsei­ tige elektrische Element als Spannungsquelle ausge­ führt ist (Steckdose), kann das wandungsseitige elek­ trische Element 10 auch ein elektrischer Verbraucher (Lampe, Kochherd etc.) sein bzw. einen Anschluß zu diesem herstellen.
Fig. 3 zeigt die Unteransicht des Führungskastens 15 mit angebrachtem Deckel bzw. Deckfläche 17. Die Schleppkette 11 liegt im Wesentlichen auf diesem Dec­ kel auf, der Deckel 17 schließt außerdem den Füh­ rungskasten, bis auf einen sich entlang der Führungs­ schiene 19 entlanglaufenden Schlitz 21, ab. Das schiebetürseitige Ende der Leitung 8, welches von dem Steg 25 mitgeführt wird und an diesem befestigt ist, wird synchron zu dem Führungselement 20 in der Füh­ rungsschiene 19 entlang des Schlitzes 21 geführt. Hierbei wandert der Umkehrpunkt 26 der Schleppkette 2 entlang der Bewegungsrichtung 5 innerhalb des Füh­ rungskastens 15.
Auf Einzelheiten des Führungskastens 15 sowie der Schleppkette 11 wird im Folgenden detailliert einge­ gangen.
Fig. 4 zeigt den Führungskasten aus Fig. 3 mit abge­ nommener Deckfläche 17. Die Leitung 8, welche ab­ schnittsweise in der Schleppkette 11 geführt ist, weist eine Länge auf, die mindestens die halbe Länge des maximalen Verfahrweges der Schiebetür aufweist. Bevor näher auf die Ausführungsform nach Fig. 4 ein­ gegangen wird, wird betont, daß die Erfindung nicht auf eine Schleppkette in einem Führungskasten be­ grenzt ist. Erfindungsgemäß ist, daß unabhängig von der Lage der Schiebetür 3 bezüglich der Öffnung 1 die Leitung 8 sich nicht selbst kreuzt und auch nicht in Längsrichtung überdehnt wird. So ist es z. B. möglich, anstatt der Ummantelung der Leitung 8 mit einer Schleppkette eine Ummantelung mit einem anderen fle­ xiblen Material vorzusehen und die derart ausgeführte Leitung zwischen zwei Deckflächen 17 eines Führungs­ kastens unterzubringen, wobei der Abstand der Deck­ flächen vorzugsweise größer als der Durchmesser der ummantelten Leitung und kleiner als das 1,5fache der ummantelten Leitung ist. Hiermit wird gewährleistet, daß sich unterschiedliche Abschnitte der Leitung 8 nicht übereinanderlegen können, damit wird ein Ver­ kreuzen der Leitung ausgeschlossen. In einer anderen Variante ist es selbstverständlich auch möglich, eine die Leitung umgebende Schleppkette 11 ohne Führungs­ kasten 15 zu gestalten, da bei einer Fixierung der Schleppkettenenden in ihrer Bewegungsebene ein Aus­ weichen der Schleppkette aus dieser Bewegungsebene, auch ohne Führungskasten, nicht möglich ist. Schließ­ lich könnte eine weitere Variante der Erfindung darin bestehen, daß nach dem von Heimstaubsaugern bekannten Prinzip mittels einer torsionsgefederten Trommel eine Leitung 8, je nach Öffnungszustand der Schiebetür 3, auf- bzw. abgetrommelt wird.
Die in Fig. 4 gezeigte Schleppkette 11 ist lediglich in einer Ebene beweglich. Diese Ebene ist parallel zu der Deckfläche 17 in deren eingebauten Zustand. Diese Ebene fällt im Wesentlichen mit der Ebene des Dach­ himmels 24 zusammen (diese Ebene wird aus den Vekto­ ren 5 und 7, siehe Fig. 1, aufgespannt). Es ist selbstverständlich auch möglich, als Bewegungsebene die von den Vektoren 5 und 6 aufgespannte Ebene zu nutzen (in diesem Falle stünde z. B. ein Führungska­ sten senkrecht zum Dachhimmel 24). Wichtig ist ledig­ lich, daß die Ebene, welche die Schleppkette beweg­ lich sein soll, die Verschiebungsrichtung 5 der Schiebetür 3 enthält. Dies wird dadurch gewährlei­ stet, daß die Schleppkette 11 aus Kettengliedern 12 (siehe Fig. 5a und 5b) besteht, wobei die Ketten­ glieder durch senkrecht zur Bewegungsebene der Schleppkette angeordnete Achsen drehbar verbunden sind.
Die Leitung 8 bzw. die sie abschnittsweise umgebende Schleppkette 11 sind innerhalb des Führungskastens 15 beweglich angeordnet. Eine seitliche Umwandung 16 des Führungskastens 15 sowie mindestens eine Deckfläche 17 des Führungskastens 16 begrenzen den Bewegungsbe­ reich der Schleppkette 11 bzw. der Leitung 8. Weist die Schleppkette 11 bzw. Leitung 8 ein ausreichendes Eigengewicht auf, ist es ausreichend, lediglich an der Unterseite des Führungskastens 15 eine Deckfläche 17 vorzusehen, auf welcher die Leitung bzw. Schlepp­ kette getragen sowie geführt wird. Sind die Enden der Schleppkette 11 senkrecht zu einer Deckelfläche 17 anderweitig fixiert, so kann gegebenenfalls auf den Deckel 17 verzichtet werden. Aufgrund der eigenen ki­ nematischen Beschränkungen der Schleppkette (die Be­ wegung ist nur in einer Ebene möglich), kann mit der Fixierung der Endpunkte erreicht werden, daß Teile der Schleppkette 11 auch ohne Deckfläche 17 nicht aus dem Führungskasten 15 herausfallen.
Eine weitere Begrenzung des Bewegungsbereiches der Leitung 8 bzw. der Schleppkette 11 kann dadurch er­ reicht werden, daß ein Bauteil in den von der Umran­ dung 16 vorgegebenen Bewegungsbereich eingesetzt wird, welches diesen Bewegungsbereich verkleinert bzw. beschränkt. Eine solche Insel mit einer sie um­ gebenden Inselwandung 18 ist in der Ebene, in welcher die Leitung bzw. die Schleppkette innerhalb des Füh­ rungskastens 15 geführt ist, angebracht. Die Insel­ wandung 18 ist so hoch ausgeführt, daß, analog zu der Umwandung 16, die Schleppkette bzw. Leitung in ihrer Bewegungsebene die Inselwandung nicht überschreiten kann. Hierdurch kann vermieden werden, daß sich ein­ zelne Abschnitte der Leitung bzw. der Schleppkette berühren und verklemmen, außerdem wird eine weitere Führung in der Bewegungsebene der Leitung bzw. Schleppkette, welche von dem Führungskasten bzw. der Schleppkette selbst vorgegeben wird, bereitgestellt.
Die in Fig. 4 dargestellte Insel ist auf der oberen Deckfläche 17a des Führungskastens 15 angebracht (diese Deckfläche 17a, ebenso wie die Deckfläche 17 weisen einen Außenrand auf, der mit dem Verlauf der den Führungskasten 15 umgebenden Umwandung 16 dec­ kungsgleich ist). Die Insel ist auf der Deckfläche 17a verklebt bzw. festgeschraubt. Es ist jedoch auch möglich, mittels durch die Insel und die obere Deck­ fläche getriebener Schrauben den gesamten Führungska­ sten 15 am Dachhimmel 24 anzubringen.
Die Leitung 8 ist außerdem im Bereich ihres wandungs­ seitigen Endes (elektrisches Element 10) zwischen Um­ wandung 16 und Inselwandung festgeklemmt bzw., sich an diese anlegend, an den Führungskasten 15 geklebt oder verschraubt.
Die Umwandung 16 bzw. die Inselwandung 18 können im Querschnitt rechteck- oder U-förmig sein. Es emp­ fiehlt sich besonders, die Insel im mittleren Bereich des Führungskasten 15 anzubringen und "U"-förmig aus­ zuführen, wobei die Basisfläche des "U" in Richtung der Knickstelle 26 der Leitung 8 bzw. Schleppkette 11 weist.
Fig. 5a zeigt zwei Kettenglieder einer erfindungsge­ mäßen Schubkette 11. Diese weisen in Schnittrichtung B-B einen U-förmigen Querschnitt auf. Die Schenkel­ flächen des "U" sind gestuft. Hierbei haben die Ab­ schnitte 12a einen weiteren Abstand voneinander als die Abschnitte 12b. Die Abschnitte 12a sind mit Boh­ rungen versehen. Die Abschnitte 12b weisen an ihren Außenseiten dazu korrespondierende Bolzen auf. Die im Wesentlichen U-förmigen Kettenglieder weisen außer­ dem, zumindest teilweise, Stege 14 auf, welche im Be­ reich der Offenseite des "U" die Schenkelflächen der Kettenglieder miteinander verbinden. Dies dient der Fixierung der Leitung 8 (Schutz vor Herausgleiten aus dem Kettenglied) sowie dem Schutz der Leitung 8 vor mechanischer Beanspruchung durch Reibung.
Fig. 5b zeigt einen Querschnitt einer durch Zusammen­ fügung der in Fig. 5a gezeigten Kettenglieder ent­ standenen Schleppkette entlang B-B. Außerdem ist eine Leitung 8 in die Schleppkette 11 eingeführt. Die auf den Flächen 12b befindlichen Bolzen greifen hierbei in die korrespondieren Bohrungen der Seitenflächen 12a ein und bilden damit Drehgelenke zwischen jeweils benachbarten Kettengliedern. Im Einbauzustand der Schleppkette 11 sind die auf den Flächen 12b befind­ lichen Bolzen mit ihrer Längsrichtung in Richtung 6 (siehe Fig. 1) orientiert, so daß sich für die Schub­ kette eine freie Beweglichkeit in der aus den Vekto­ ren 5 und 7 aufgespannten Ebene ergibt.
Fig. 6 zeigt zur besseren Veranschaulichung eine in perspektivischer Weise gezeichnete Darstellung eines teilweise geschnittenen Führungskastens 15 mit einer darin enthaltenen Leitung 8, welche von einer Schub­ kette 11 abschnittsweise umgeben ist. Das schiebetür­ seitige Ende der Leitung 8 wird durch den Schlitz 21 geführt und von dem Steg 25, an welchem es befestigt ist, bei Bewegung der Schiebetür entlang des Schlit­ zes 21 bewegt.

Claims (15)

1. Vorrichtung zum Öffnen und Verschließen einer Öffnung (1) in einer Wandung (2) mittels einer Schiebetür (3), insbesondere für Kraftfahrzeuge (4), wobei die Schiebetür (3) im Wesentlichen in einer zur Wandung (2) parallelen Bewegungsrich­ tung (5) verschieblich ist, dadurch gekennzeichnet, daß eine elektrische Leitung (8) einerseits mit an der Schiebetür befindlichen ersten elektri­ schen Elementen (9) und andererseits mit an der Wandung befindlichen zweiten elektrischen Ele­ menten (10) verbunden ist, wobei die Leitung in einer Führungsvorrichtung angeordnet ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Leitung (8) bzw. die Führungs­ vorrichtung derart ausgeführt sind, daß unabhän­ gig von der Lage der Schiebetür (3) bezüglich der Öffnung (1) die Leitung (8) sich nicht selbst kreuzt und auch nicht in Längsrichtung überdehnt wird.
3. Vorrichtung nach einem der vorgehenden Ansprü­ che, dadurch gekennzeichnet, daß die Leitung (8) zumindest abschnittsweise in einer Schleppkette (11) geführt ist, wobei die Schleppkette (11) in lediglich einer, die Bewegungsrichtung (5) der Schiebetür enthaltenden, Ebene (5 + 7; 5 + 6) beweglich ist.
4. Vorrichtung nach Ansprüch 3, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Schleppkette (11) aus Ketten­ gliedern (12) besteht, wobei die Kettenglieder durch senkrecht zur Ebene (5 + 7; 5 + 6) ange­ ordnete Achsen (13) drehbar verbunden sind.
5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Kettenglieder (12) zur Aufnah­ me der Leitung (8) in Kettenlängsrichtung einen U-förmigen Querschnitt aufweisen, wobei auf den Schenkelflächen des "U" der Kettenglieder je­ weils Drehgelenke (13) zur Verbindung des Ket­ tengliedes mit benachbarten Kettengliedern vor­ gesehen sind.
6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekenn­ zeichnet, daß im Bereich der Offenseite des "U" ein Steg (14) zur Vermeidung des Herausgleitens der Leitung (8) aus dem Kettenglied (12) heraus vorgesehen ist.
7. Vorrichtung nach Anspruch 2 und/oder Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Leitung (8) bzw. die Schleppkette (11) innerhalb eines Führungs­ kastens (15) beweglich angeordnet ist, wobei ei­ ne seitliche Umwandung (16) des Führungskastens (15) und mindestens eine Deckfläche (17, 17a) des Führungskastens (15) den Bewegungsbereich begrenzen.
8. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die seitliche Umwandung (16) von zwei zueinander parallelen Deckflächen (17, 17a) eingeschlossen ist.
9. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekenn­ zeichnet, daß innerhalb des Führungskastens (15) sich eine Inselwandung (18) zur Begrenzung des Bewegungsbereiches und zur Kanalisierung der Leitung (8) bzw. der Schleppkette (11) befindet.
10. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Leitung (8) wandungsseitig zwischen Umwandung (16) und Inselwandung (18), sich an diese anlegend, fixiert ist.
11. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Umwandung (16) und die Insel­ wandung (18) im Querschnitt rechteck- oder U-förmig sind.
12. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekenn­ zeichnet, daß der Führungskasten (15) im Inneren eines Kraftfahrzeugs (4) im Bereich der oberen Führungsschiene (19) der Wandung (2) angeordnet ist.
13. Vorrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Leitung (8) zumindest ab­ schnittsweise an einem in die obere Führungs­ schiene (19) des Kraftfahrzeugs eingreifenden Führungselement (20) der Schiebetür (3) entlang angeordnet ist.
14. Vorrichtung nach Anspruch 7 und Anspruch 13, da­ durch gekennzeichnet, daß die Deckfläche (17) einen entlang der Führungsschiene (19) angeord­ neten Schlitz (21) zur Durchführung eines beweg­ lichen Endes der Leitung (8) aufweist.
15. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden An­ sprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die an der Schiebetür befindlichen ersten elektrischen Ele­ mente (9) ein Motor zum Antrieb der Schiebetür (3) oder einer Verriegelungseinheit ist und die an der Wandung befindlichen zweiten elektrischen Elemente (10) ein im Dachhimmel eines Kraftfahr­ zeugs befindlicher Anschluß an eine Bordspan­ nungsversorgung oder eine Weiterführung der Lei­ tung zu einer Bordbatterie ist.
DE19905022A 1999-01-28 1999-01-28 Vorrichtung zum Öffnen und Verschließen einer Öffnung in einer Wandung mittels einer Schiebetür Expired - Fee Related DE19905022C2 (de)

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